Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1221830.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
10.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.02.17, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. 03004-VSP-01-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Lärmschutz an der Geschwister-Scholl-Schule
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Begründung
Infolge der steigenden Schülerzahlen im Raum Gohlis-Mitte/Nord hat die Schule zur Zeit
16 Klassen mit 374 Schülern, davon 368 Hortkinder. Somit gelangen Grundstück und
Gebäude hinsichtlich der Speiseversorgung, der WC-Anlagen, der Freifläche und der
Lärmbelastung im Schulgebäude an Ihre Grenzen.
Dem Hort stehen zur Zeit fünf eigene Gruppenräume sowie acht Räume in Doppelnutzung
entsprechend der gültigen Betriebserlaubnis zur Verfügung. Weitere fünf Klassenräume
sind in der Regel ab mittags ebenfalls nutzbar. Die Hortnutzung konzentriert sich
überwiegend im 1. und 2. Obergeschoss.
Die vorhandene Grundstücksfläche, die Gebäudekubatur und die geteilte Nutzung durch
Schule und Hort ermöglichen keine Kapazitätserweiterung an diesem Standort.
Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, die Schule perspektivisch auf ihre Richtkapazität
von 3,5 Zügen mit 14 Klassen zurückzuführen. Ein erster Schritt dazu ist dabei die bereits
Seite 1/4
vollzogene Veränderung der Schulbezirksgrenzen. Gegenüber dem Schuljahr 2015/16 ist
die Schülerzahl 2016/17 leicht rückläufig (-16).
Mittelfristig soll durch Wiederinbetriebnahme des Schulgebäudes Erfurter Str. 14 (2019)
eine Vergrößerung der Grundschulkapazitäten im Bereich Gohlis-Mitte/Nord erreicht
werden. Mit dem Abschluss der dafür notwendigen Sanierungen stehen dann drei
Grundschulen zur Verfügung, womit eine Absenkung des Bedarfes an der GeschwisterScholl-Schule erreicht werden kann.
Zur Sicherung der Speiseversorgung wird seit dem Schuljahr 2016/17 ein Unterrichtsraum
übergangsweise als zweiter Speiseraum genutzt. Ein weiterer möglicher Schritt zur
Verbesserung der Gesamtsituation am Standort ist die bauliche Erweiterung des
Speiseraums und Schaffung einer Mensa/Aulafunktion. Die Möglichkeit einer baulichen
Erweiterung wurde geprüft und bestätigt. Mit der baulichen Erweiterung verbunden wäre
die Erweiterung der Sanitäranlagen und die brandschutztechnische Ertüchtigung, inklusive
Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich.
In einer Beratung mit den Verfassern der Petition am 02.06.2016 im AfJFB wurde verabredet, dass gemeinsam ein Raumkonzept von Schule und Hort bis Oktober 2016 abgestimmt wird. Ein Entwurf des Raumkonzeptes wurde dem AfJFB am 14.09.2016 durch
die Schulleitung übergeben. Es enthält u.a. Hinweise zu den Ursachen und Vorschläge zur
Minderung und Abstellung der Lärmprobleme. Am 22.11.16 fand ein Gespräch mit dem
AfJFB, Schulleitung, Hortleitung und Vertretern des Elternrats statt. Das vorgelegte
Raumkonzept muss erweitert werden. Die vorgeschlagenen Raumverteilungen erfordern
eine Neuordnung im Gebäude, die im Wesentlichen nur bei einer inneren Sanierung
umsetzbar sind. In einem weiteren Gespräch am 05.12.16 unter Einbeziehung des Amtes
für Gebäudemanagement wurde geprüft, welche organisatorischen und baulichen
Maßnahmen kurzfristig im Rahmen der Werterhaltung umgesetzt werden können. Eine
Einordnung von kurzfristigen Maßnahmen ist innerhalb des Jahresvorhabenplans 2017
vorgesehen. Hierzu zählen die Nachrüstung des zweiten Speiseraums mit einer Schallschutzdecke sowie ein Brandschutzgutachten zur Aufstellung von Garderobenspinden in
Fluren. Langfristig sollen erste Überlegungen von Schule und Hort für ein bauliches
Konzept für die Geschwister-Scholl-Schule als 3,5-zügige Grundschule mit Hort verwendet
werden. Geprüft wird, ein Beteiligungsverfahren als Planungsgrundlage für eine künftige
Sanierung/Modernisierung und Erweiterung durchzuführen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Seite 2/4
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 3/4