Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1232774.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
12.12.16, 12:00
Aktualisiert
18.01.17, 06:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03590
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
18.01.2017
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Umwelt-Kartierung von Brachflächen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Natur hat in den vergangenen Jahrzehnten Nischen in vielen brach liegenden Flächen erobert.
Es sind zwischenzeitlich teilweise wertvolle, angepasste Ökosysteme entstanden, unabhängig vom
Eigentümer und dessen Absichten für die Liegenschaft. Insofern nun Eigentümer Bauabsichten
hegen und diese bei der Stadt Leipzig anmelden, muss entsprechend der EG-Artschutzverordnung
oder Bundesartenschutzverordnung im Vorhinein geprüft werden, bevor Veränderungen am
Grundstück vorgenommen werden, welche Arten am Ort leben und ob eine Unterschutzstellung
angebracht ist. Sollte das so sein, sind in der Folge verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel
ein Integration von Populationen in das Bauprojekt, Umsiedlung, Ausgleichsmaßnahmen oder
notfalls z. B. bei Baumfällungen Ausgleichszahlungen an die Kommune angezeigt. Für
Interessentinnen und Interessenten mit Grundstückskaufabsichten ist es mit Sicherheit vor dem Kauf
von großer Wichtigkeit, dass sie wissen und von der Kommune erfragen können, ob unter
Naturschutz stehende Arten auf dem Grundstück bekannt sind und welche Forderungen im positiven
Fall auf sie zukommen werden.
Wir fragen an:
1. Gibt es eine regelmäßige Brachflächen-Umwelt-Kartierung in Leipzig? Wie viele Flächen sind
bisher (prozentual) untersucht worden? Wie viele Flächen wurden noch nicht untersucht?
Arbeitet die Stadtverwaltung dazu auch mit der Artendatenbank des Freistaates Sachsen?
2. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt Leipzig innerhalb von B-Plan-Verfahren für
den Natur- und Artenschutz? Welche Ämter müssen dazu beteiligt werden? Werden die
Daten fachkundiger Ehrenamtlicher und von Umweltverbänden bei einer Beurteilung von
Vorhaben hinzugezogen? Wann werden im Verfahren die Flächen kartiert?
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3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt Leipzig bei Bauanträgen außerhalb von BPlan-Verfahren für die Feststellung von geschützten Arten entsprechend geltender Naturund Artenschutzverordnungen? Welche Ämter müssen beteiligt werden? Werden die Daten
fachkundiger Ehrenamtlicher und von Umweltverbänden bei einer Beurteilung von Vorhaben
hinzugezogen? Wann werden im Verfahren die Flächen kartiert?
4. Welche Fristen gelten bei Bauanträgen für die Vorort-Umwelt-Prüfung? In wie vielen Fällen
konnte keine Prüfung aus Zeit- bzw. Personalgründen keine Prüfung vor Ort durchgeführt
werden? Entgehen der Stadt Leipzig damit Ausgleichszahlungen?
5. Bedient sich die Stadtverwaltung dazu auch externer Gutachter? Welche Befähigungsnachweise und Zertifikate werden von Gutachtern in diesem Zusammenhang gefordert?
Welche Kosten entstehen für Bauherren durch Umweltverträglichkeitsprüfungen?
6. Wie wird sichergestellt, dass erfolgte Auflagen und einzuholende Genehmigungen tatsächlich
umgesetzt werden? In wessen Zuständigkeit liegt die Kontrolle? Wie wird diese Kontrolle
belegt?
Anlagen:
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