Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1220100.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
04.11.16, 12:00
Aktualisiert
28.02.17, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03469
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Nordost
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP), Programmjahr 2017 – Ableitung des
Förderantrages SSP Mockau Nord und Süd (2017-2026) im Abgleich mit der
Fortschreibung des INSEK Leipzig 2030
Beschlussvorschlag:
1.
Im Abgleich mit der Fortschreibung des INSEK wird der Oberbürgermeister beauftragt,
fristgerecht Ende Februar 2017 einen Antrag als Neubeginn für das Gebiet Mockau Nord und Süd
zur Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung Soziale Stadt (SSP) 2017-2026 zu stellen.
2.
Für den Antrag SSP „Mockau Nord und Süd“ (2017-2026) wird der als Anlage 1 beigefügte
Gebietsumgriff bestätigt.
3.
Das gebiets- und programmbezogene Handlungskonzept für das Gebiet SSP „Mockau Nordund Süd“ (2017-2026) sind dem Stadtrat vor Beginn der Maßnahmen zum Beschluss vorzulegen.
Dabei sind die aktuellen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
Einzahlungen
2017
2026
3 Mio. €
Auszahlungen
2017
2026
4,5 Mio. €
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Kurzfassung der Vorlage:
Gegenstand der Vorlage ist die Vorbereitung eines Antrages für ein Fördergebiet Soziale Stadt
Mockau Nord und Süd (Bund-Länder-Programm Soziale Stadt).
Im Ergebnis der vertiefenden Analyse des Leipziger Nordostens im Abgleich mit der INSEK
Fortschreibung wird für den als Anlage 1 beigefügten Gebietsumgriff Mockau Nord und Süd ein
Handlungsbedarf für ein Programmgebiet Soziale Stadt (SSP) abgeleitet. Über ein durchgeführtes
Beteiligungsverfahren und einen dezernatsübergreifenden Ämterworkshop wurden erste Ziele und
Schwerpunktmaßnahmen bzw. – bündel eruiert.
Diese Vorlage ist in Umsetzung des Beschlusses VI-DS-02032, Beschlusspunkt 6
(„Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in 2016“) vom
24.02.2016 Grundlage für die Antragstellung des Fördergebietes SSP Mockau Nord und Süd (20172016) im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt, Programmjahr 2017 (Antragsfrist Ende Februar
2017) und die Ausarbeitung des gebietsbezogenen Fördergebietskonzeptes (nach § 171e BauGB).
Dieses wird dem Stadtrat vor Beginn der Maßnahmen zum Beschluss vorgelegt.
Der Neuantrag 2017 ist erforderlich zur Aufnahme in das Förderprogramm und zur Dimensionierung
der maximal für das Gebiet prognostizierten Fördermittel. Der Orientierungswert für diesen
Gesamtfinanzrahmen über 10 Jahre beträgt 3,0 Mio. € für die Gebietsentwicklung Mockau Nord und
Süd. Mit einem Eigenanteil i.H. von max. 1,5 Mio. € kann ein Gesamtförderrahmen i.H. von 4,5 Mio.
€ erreicht werden.
Für die Umsetzung einer Gebietsentwicklung in Mockau Nord und Süd sind bisher keine Mittel im
Haushalt geplant. Bei den künftigen Haushaltsplanungen sind durch das Amt für Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung (ASW) und die beteiligten Fachämter die Mittel zusätzlich anzumelden,
sofern Maßnahmen nicht bereits in den Fachämterbudgets der Haushalts- und Mittelfristplanung
enthalten sind.
Folgen bei Ablehnung dieser Vorlage sind:
•
Im Rahmen der INSEK-Fortschreibung wird der Beobachtungsstatus für die Ortsteile Mockau
Nord und Süd beibehalten.
•
Im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt kann im Programmjahr 2017 keine Aufnahme
erfolgen. Eine Beantragung ist dann erst wieder im Februar 2018 möglich.
Anlagen:
- Begründung
- Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Mockau Nord und Süd"
- Ausgewählte Pflichtindikatoren der Sozialen Stadt in den SSP-Fördergebieten sowie den Ortsteilen
des Leipziger Nordosten im Vergleich zur Gesamtstadt (Zeitreihen 2008, 2012 und 2015)
- Ortsteilanalyse INSEK Leipzig 2030 zu den Ortsteilen Mockau Süd, Mockau Nord, Thekla und
Plaußig-Portitz
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP), Programmjahr 2017 – Ableitung
des Förderantrages SSP Mockau Nord und Süd (2017-2026) im Abgleich mit der
Fortschreibung des INSEK Leipzig 2030
Begründung
1. Anlass
Diese Vorlage setzt den Beschluss der Ratsversammlung vom 24.02.2016 zur
Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in 2016
(Vorlage Nr. VI-DS-02032) um, wonach laut Beschlusspunkt 6 der
Oberbürgermeister beauftragt wird, im Abgleich mit der INSEK-Fortschreibung, den
Nordosten der Stadt vertiefend zu untersuchen, um bis Ende 2016, unter Wahrung
der Antragsfrist Ende Februar 2017, einen Antrag für das Programm „Soziale Stadt
2017“ vorzulegen.
Die Programmausschreibung für die Soziale Stadt im Programmjahr 2017 ist durch
das Land Sachsen noch nicht erfolgt und wurde für Anfang Dezember 2016
angekündigt. Gleichzeitig wurde durch das SMI angezeigt, dass die Neuanträge bis
Ende Februar 2017 eingereicht sein müssen. Zwingend formal notwendig für die
Antragstellung ist ein Gebietsbeschluss; das Gebietskonzept kann nachgereicht
werden. Zeitlich soll der Durchführungszeitraum maximal 10 Jahren umfassen (6
Bewilligungsjahre zzgl. Abfinanzierung). Für diesen Zeitraum soll ein Bündel von
Einzelmaßnahmen festgelegt werden, das der Zielerreichung im Fördergebiet dient
und auch in diesem Zeitraum fertig gestellt werden kann.
Soziale Stadt (SSP) richtet sich nach § 171e des Baugesetzbuches an Stadtgebiete,
in denen Arbeitslosigkeit, Bildungsarmut, vernachlässigte öffentliche Räume, soziale
Konflikte sowie demographische Herausforderungen und Integrationserfordernisse
gebündelt auftreten. Im Programm SSP sollen entlang den aktuellen
Schwerpunktsetzungen des Freistaates Sachsen vorrangig investive Maßnahmen
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Stabilisierung und Inwertsetzung
von Gebieten in den Handlungsfeldern Wohnen (zur Erhöhung der Wohnqualität und
Nutzungsvielfalt), technische und soziale Infrastruktur (zur Integration aller
Bevölkerungsgruppen) und Nachhaltigkeit (zur Generationengerechtigkeit und
energetische Sanierung) verbunden mit einer ganzheitlichen, integrierten
Aufwertungsstrategie gefördert werden. Der zielgerichtete Einsatz von Mitteln der
Sozialen Stadt dient dazu, Entwicklungsprozesse für einen nachhaltigen Aufschwung
in den festgelegten Fördergebieten in Gang zu setzen, zur Erhöhung der Wohn- und
Lebensqualität
und
Nutzungsvielfalt,
zur
Verbesserung
der
Generationengerechtigkeit in den Quartieren und zur Integration aller
Bevölkerungsgruppen.
Am 31. August 2016 wurde im Bundeskabinett die „Ressortübergreifende Strategie
zur Sozialen Stadt“ verabschiedet, mit der additiv Fördermittel anderer Ressorts in
1
Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen gebündelt werden sollen. Zudem
stockt die Bundesregierung ab 2017 die Fördermittel für benachteiligte Stadtviertel
und
soziale
Brennpunkte
deutlich
auf
(vgl.
http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/zusaetzlicherinvestitionspakt-fuer-problemstadtteile/).
Der Bundesdiskussion folgend wird den nicht-investiven Kernelementen der Sozialen
Stadt, wie Quartiersmanagement (QM), Maßnahmen zur Beteiligung und Aktivierung
der Bewohnerinnen und Bewohner und Verfügungsfonds zunehmend eine stärkere
Bedeutung beigemessen. Sie mobilisieren die Selbstheilungskräfte im Gebiet. Es
geht um die Anregung zur Selbsthilfe (Empowerment) sowie zur Aktivierung von
Projekten und führt dazu, dass die Entwicklung von Verantwortung der Bewohner für
das eigene Stadtquartier langfristig gestärkt wird.
Bereits jetzt können nicht-investive Maßnahmen ergänzend über die SSPBegleitprogramme in den Fördergebieten zum Einsatz kommen (z.B. ESFBundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ und weitere
Programme zur Integration).
2. Chancen für die Gesamtstadt
Die in den Leipziger Fördergebieten der Sozialen Stadt modellhaft entwickelten
Instrumente und Governance-Strukturen zur Bewältigung der baulichen und sozialen
Problemlagen (wie QM, Ressourcenbündelung auf Quartiersebene, Verfügungsfonds
und aktive Bürgerbeteiligung) haben sich bewährt und sind als Lösung anerkannt.
Sie haben die gesamte Leipziger Beteiligungskultur beeinflusst und Standards
gesetzt.
Nachweisbar führen die Interventionen der Sozialen Stadt zu positiven Wirkungen.
Vergleicht man die Entwicklungen in den Fördergebieten mit denen in nicht
geförderten Strukturen, wird deutlich, dass sich z.B. im Leipziger Osten der Abbau
von Benachteiligungen deutlich positiver entwickelt hat (vgl. Anlage 2).
3. Gebietsauswahl
3.1 Kriterien für die Gebietsauswahl
Voraussetzungen für die Beantragung von Fördergebieten im Programm SSP sind
u.a.
•
die Ableitung des Gebietes aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept
(INSEK) und
2
•
der Nachweis einer wirtschaftlichen / sozialen / demographischen
Benachteiligung des Gebietes im Vergleich zur Gesamtstadt anhand von
Indikatoren.
Da das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig bereits 2009
beschlossen wurde, wird für die Ableitung eines möglichen Fördergebietes SSP im
Leipziger Nordosten auf soziodemographische Analysen aus dem aktuellen
Fortschreibungsprozess des INSEK Leipzig 2030 zurückgegriffen.
3.2 Gesamtstädtische Entwicklungsbedingungen
Die demographische und sozioökonomische Situation in Leipzig befindet sich im
Wandel. Die gesamtstädtische Entwicklung kann wie folgt grob charakterisiert
werden:
•
starker Einwohnerzuwachs (> 2 % pro Jahr) ist verbunden mit Veränderungen
in der Bevölkerungszusammensetzung und Altersstruktur,
•
Ausländer- und Migrantenanteil (8,1 % bzw. 12,3 %) nehmen zu; unter den
mehr als 46.000 Ausländerinnen und Ausländern Ende 2015 waren ca. 4.230
Asylsuchende und Geduldete,
•
aufgrund der starken Zuwanderung junger Menschen und steigender
Geburtenzahlen wachsen v.a. die Zahl der Kinder und Jugendlichen und die
Zahl der 25- bis 34-Jährigen in Leipzig; die Zahl der Seniorinnen und Senioren
unterdessen blieb konstant, wobei die Zahl hochbetagter und damit häufiger
allein lebender Einwohner zunimmt,
•
parallel
zum
starken
Beschäftigtenzuwachs
(+43.000
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Wohnort zwischen Juni 2008
und Juni 2015) Rückgang der Arbeitslosigkeit; mit 8,8 % (2015) liegt sie
allerdings weiterhin über dem sächsischen Durchschnitt (8,2 %),
•
Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von
Transferleistungen nach dem SGB II auf etwa 70.000 (2015); fast konstant
blieb dabei allerdings die Zahl der auf Sozialgeld angewiesenen Kinder unter
15 Jahren,
•
verbesserte Einkommenssituation der Leipziger Haushalte: Anstieg des
durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens von 1.414 €
(2011) auf 1.665 € (2015),
•
demographische und sozioökonomische Entwicklung verläuft kleinräumig
jedoch differenziert.
3
3.3 Sozioökonomische Differenzierung der Ortsteile
Mit der sozioökonomischen Differenzierung der Ortsteile im Rahmen der INSEKFortschreibung werden Stadtbereiche in Leipzig identifiziert, in denen gemessen an
den verwendeten Indikatoren1 in den Themenfeldern Arbeit, Einkommen und Bildung
eine hohe Konzentration sozialer Problemlagen zu beobachten ist und aus denen
sich ein erhöhter Aufmerksamkeitsbedarf ableiten lässt. Hierfür wird der aktuelle
Status (2015) als auch die Entwicklung über die letzten zwei Jahre (2013–15) von
jedem Ortsteil gesondert betrachtet.
Im Ergebnis werden zwei räumliche Schwerpunkte identifiziert – im Osten und im
Westen der Stadt – in denen sich die sozioökonomischen Problemlagen
konzentrieren und daraus hohe Aufmerksamkeitsbedarfe entstehen. Im östlichen
Stadtgebiet sind dies die Ortsteile Volkmarsdorf, Neustadt-Neuschönefeld,
Schönefeld-Abtnaundorf, Paunsdorf, Mockau-Süd, Schönefeld-Ost, AngerCrottendorf und Sellerhausen-Stünz. Im westlichen Stadtgebiet sind es Schönau,
Grünau-Nord, Lausen-Grünau, Grünau-Mitte, Grünau-Ost und Kleinzschocher. Diese
Ortsteile sind vor allem durch eine hohe Arbeitslosigkeit, einen hohen Anteil von
Bürgerinnen und Bürgern (Erwerbslose und Geringverdiener), die auf SGB-IILeistungen angewiesen sind, sowie durch hohe Anteile von Bildungsempfehlungen
für Oberschulen gekennzeichnet.
Einige der Ortsteile mit hohem Aufmerksamkeitsbedarf sind jedoch durch eine im
Vergleich zu den anderen Ortsteilen überdurchschnittliche Verbesserung der
sozioökonomischen Situation von 2013-2015 und demzufolge durch abnehmenden
Aufmerksamkeitsbedarf gekennzeichnet (Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf und
Kleinzschocher). Der Ortsteil Grünau-Ost weist hingegen eine weitere Zunahme des
Aufmerksamkeitsbedarfes auf.
Das übrige Stadtgebiet weist aufgrund seiner Indikatorenkonstellation einen mittleren
Aufmerksamkeitsbedarf mit größtenteils konstanten Entwicklungen auf. Allerdings
steigt in vier Ortsteilen (Mockau-Nord, Zentrum-Ost, Miltitz, Meusdorf) der
Aufmerksamkeitsbedarf überdurchschnittlich an.
1
Verwendete Indikatoren: Arbeitslosigkeit (Anteil Arbeitsloser Personen an den EinwohnerInnen im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 65 Jahren) in Prozent),
Langzeitarbeitslosigkeit (Anteil Langzeitarbeitsloser Personen an den EinwohnerInnen im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 65 Jahren) in Prozent), „SGB-II Quote“
(Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) als Anteil an den unter 65-Jährigen), als Anteil der Sozialgeldbeziehenden unter 15 Jahre an den unter 15Jährigen, als Anteil der Grundsicherungsleistungsbeziehenden nach dem SGB XII an den 65-Jährigen und älteren, Anteil der LernförderschülerInnen an den 6-15Jährigen, Anteil der Bildungsempfehlungen für Oberschulen an allen ausgesprochenen Empfehlungen
4
Abb.: Sozioökonomische Differenzierung der Ortsteile (Status 2015)
Quelle: Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt (2016)
5
3.4 Kleinräumige Betrachtung des Leipziger Nordosten
Der Leipziger Stadtbezirk Nordost umfasst die Ortsteile Schönefeld-Abtnaundorf,
Schönefeld Ost, Mockau Süd, Mockau Nord, Thekla und Plaußig-Portitz. Bei der
Analyse des Nordosten hinsichtlich Bedarfen im Rahmen der Sozialen Stadt ist zu
berücksichtigen, dass bei der Ableitung von Soziale-Stadt-Gebieten sich diese nicht
mit anderen Fördergebieten der städtebaulichen Erneuerung überlagern dürfen, z.B.
mit Fördergebieten des Stadtumbau Ost. Da für Schönefeld Ost/-Abtnaundorf bereits
ein Programmgebiet Stadtumbau-Ost/Aufwertung besteht ist für diese Ortsteile keine
Beantragung des Programms Soziale Stadt möglich. Die weitere Betrachtung
fokussiert demnach auf die Ortsteile Mockau Süd, Mockau Nord, Thekla und PlaußigPortitz.
Abb.: Stadtbezirk Nordost
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen (Ortsteilkatalog 2014)
Der besondere soziale Entwicklungsbedarf (§ 171e BauGB) in dem als Fördergebiet
vorgesehenen Stadt- oder Ortsteil, sowie die erhebliche Benachteiligung aufgrund
seiner Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der darin lebenden
Menschen, sind laut der Arbeitshilfe des Freistaates Sachsen mit dem Titel „Neustart
des Programms "Soziale Stadt" - Hinweise zur konzeptionellen Vorbereitung von
Gesamtmaßnahmen“ vom Oktober 2015 mit Hilfe von (Pflicht-)Indikatoren
nachzuweisen und in diesem Kontext ist die Charakteristik des Fördergebietes durch
Benennung der städtebaulichen Missstände darzustellen.
Im Folgenden werden vier zentrale Pflichtindikatoren der Sozialen Stadt zur
Beschreibung von Gebietsanforderungen betrachtet:
6
•
Arbeitslosenziffer,
•
Bezug von Sozialleistungen (SGB II-Quote),
•
Anteil älterer Menschen (über 65 Jahre) sowie
•
Ausländeranteil.
Das Zusammenwirken dieser Indikatoren spielt eine Rolle für die Abgrenzung des
Fördergebietes und die Maßnahmenauswahl. Die als Anlage 3 beigefügten
Übersichten aus der Ortsteilanalyse im Rahmen der INSEK-Fortschreibung
umfassen für die vier genannten Ortsteile weitere Indikatoren.
Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II:
Im Ortsteil Mockau Süd sind 2015 26,6 % der Einwohner unter 65 Jahre auf
Transferleistungen nach dem SGB II angewiesen. Die sog. SGB II-Quote (Bezieher
von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld je 100 Personen im Alter von 0 bis unter 65
Jahre) beträgt in der Gesamtstadt Leipzig zum Vergleich 15,6 %. Auch in MockauNord liegt die SGB II-Quote mit 19,1 % in 2015 über dem gesamtstädtischen
Durchschnitt. In Thekla liegt die SGB II-Quote mit 11,6 % unterhalb und in PlaußigPortitz mit 3,3 % sogar deutlich unter dem städtischen Durchschnitt.
Arbeitslosigkeit:
Arbeitslosigkeit kann kleinräumig anhand der Arbeitslosenziffer – Arbeitslose pro 100
Erwerbsfähige (Einwohner zwischen 15 und 65 Jahre) – analysiert werden. In den
Ortsteilen Mockau Süd und Mockau Nord liegt die Arbeitslosenziffer im Jahr 2015 mit
10,6 % bzw. 8,4 % über dem städtischen Durchschnitt von 6,8 %. Die
Arbeitslosenziffer im Ortsteil Thekla liegt mit 6,4 % leicht unterhalb und in PlaußigPortitz mit 2,8 % stark unterhalb dem städtischen Durchschnittswert.
Bevölkerungsanteil im Alter von 65 Jahren und älter:
Die Ortsteile Mockau Nord, Thekla und Plaußig-Portitz sind geprägt durch einen
hohen Anteil an Einwohnerinnen und Einwohnern im Alter von 65 Jahren und älter. In
Mockau Nord umfasst dieser 32,7 %, in Thekla 36,1 % und in Plaußig-Portitz 25,2 %.
Demgegenüber liegt der Anteil in Mockau Süd mit 21,3 % in 2015 nur geringfügig
über dem städtischen Mittel von 20,7 %.
Ausländeranteil:
In 2015 beträgt der gesamtstädtische Ausländeranteil 2015 8,1 %. In allen vier
betrachteten Ortsteilen des Leipziger Nordostens liegt der Ausländeranteil unterhalb
des städtischen Mittels. In Mockau Süd umfasst der Ausländeranteil 2015 7,0 %, in
Mockau Nord 5,0 %, in Thekla 3,1 % und in Plaußig-Portitz 1,8 %. In den nächsten
Jahren wird die kleinräumige Verteilung von Ausländern verstärkt von der Lage
zentraler Unterkünfte für Asylsuchende und Erstaufnahmeeinrichtungen beeinflusst
werden. Nicht nur angesichts des aktuellen Flüchtlingszustroms wächst die Aufgabe,
7
die Integration von Migrantinnen und Migranten bei Bildung, Arbeitsmarkt und
gesellschaftlicher Teilhabe zu unterstützen.
3.5 Schlussfolgerungen für die Gebietsauswahl
In der Überlagerung der betrachteten Indikatoren werden zwei Ortsteile deutlich, die
im Zusammenhang für ein Programmgebiet Soziale Stadt in Frage kommen:
•
Mockau Süd (als Ortsteil mit hohem sozialen Handlungsbedarf, geprägt durch
hohe Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen
aber auch Potenzialen in wirtschaftlichen, freiraumbezogenen, städtebaulichräumlichen und sozialen Handlungsfeldern) und
•
Mockau Nord (als Ortsteil mit steigendem Aufmerksamkeitsbedarf, geprägt
durch einen hohen Anteil von Hochbetagten mit Entwicklungspotenzial hin zu
einem generationsübergreifenden Quartier).
Bei der Ableitung des Gebietsumgriffes SSP Mockau Nord und Süd wurde der Teil
der Einfamilienhaussiedlung in Mockau Nord ausgespart.
Im Ergebnis des dezernatsübergreifenden Ämterworkshops vom 24.10.2016 wird
empfohlen auch den Ortsteil Thekla im Nordosten im Rahmen der INSEKFortschreibung genauer zu prüfen und passgenaue Interventionsstrategien zu
entwickeln.
4 Zu Mockau Nord und Süd
4.1 Aktueller Stand (Gebietssituation, Beteiligung)
4.1.1 Gebietssituation
Der
nordöstlich
der
Innenstadt
gelegene
Stadtteil
Mockau
besteht
entwicklungshistorisch aus zwei Teilen: dem südlich der Bahnlinie gelegenen
gründerzeitlichen Wohnquartieren im Ortsteil Mockau Süd und der nördlich
gelegenen Großwohnsiedlung sowie der alten Ortslage entlang der Kieler Straße im
Ortsteil Mockau Nord. Die Mockauer Straße, Essener Straße und Kieler Straße sowie
die Bahntrasse sind die prägenden und zugleich auch das Gebiet trennenden
Verkehrswege. Entlang der Mockauer und Kieler Straße konzentrieren sich zudem
die Versorgungsbereiche. Zwischen Dortmunder und Friedrichshafner Straße in
Mockau Süd liegen gewerblich genutzte Bereiche, zum Teil in Betrieb und zum Teil
brachliegend als Entwicklungspotenzialflächen. Lage und Siedlungsstruktur des
Gebietes sind bei der Versorgung einer breiten Bevölkerungsgruppe mit
bezahlbarem Wohnraum von großer Bedeutung. Mockau Nord ist von Überalterung
geprägt. Arbeitslosigkeit, Armut und die Abhängigkeit von Sozialleistungen
bestimmen die wirtschaftliche Lage überdurchschnittlich vieler Haushalte in Mockau
8
Süd. Positive Signalwirkung für den Stadtteil hat die geplante Straßenbahnverlegung
in Mockau Nord von der Kieler Straße in die Mockauer und die Tauchaer Straße
verbunden mit dem Bau neuer barrierefreier Haltestellen.
4.1.2 Beteiligung
Im Rahmen der Analyse des Nordosten und der Vorlagenerstellung wurden als
Beteiligungskomponente Vertiefungsgespräche mit dem Stadtbezirksbeirat Nordost,
dem Bürgerverein Nordost, dem Seniorenbüro Nordost und dem Berufsschulzentrum
12 geführt.
Wesentliche Stimmen und Meinungen sind:
•
•
•
•
„Mockau Nord und Süd kann einen Stadtteilkümmerer gebrauchen.“
„Auf bestehende Netzwerkstrukturen (Bürgerverein, Seniorenbüro etc.) kann
zurückgegriffen werden“.
„Erforderlich sind gezielte Starterprojekte zur Imageaufwertung“.
„Bedarfe werden auch im nicht-investiven Bereich gesehen.“
Als weiterer Konkretisierungsschritt fand zum Austausch von Projekten / Projektideen
und von Vorhaben / Maßnahmen mit Fokus auf Mockau Süd und Nord am
24.10.2016 ein dezernatsübergreifender Ämterworkshop statt. Die aufgenommenen
Hinweise und Empfehlungen sind in den folgenden Kapiteln 4.2 und 4.3
berücksichtigt und werden im Rahmen der Erstellung des integrierten
Handlungskonzeptes für das Gebiet SSP Mockau Nord und Süd weiter vertieft.
4.2 Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf zielt auf die Überwindung der im Vergleich zur Gesamtstadt
bestehenden sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und demographischen
Benachteiligungen ab. Der Anschluss an die Entwicklung der Gesamtstadt muss
weiterhin gewährleistet werden. Dafür sind durch das Programm Soziale Stadt u. a.
zielgruppenbezogene Anpassungen der Gemeinbedarfseinrichtungen sowie
Anpassungen und Erweiterungen der Infrastruktur aber auch der Wohngebäude und
die Begleitung der Zielgruppen
notwendig. Dieses dient dazu, die im
Programmgebiet bestehenden Benachteiligungen zu mildern, aber auch dazu, das
Programmgebiet mit den angrenzenden Stadträumen zu vernetzen und dadurch zu
öffnen und somit auch zur Imageaufwertung von Mockau Nord und Süd.
4.3 Ziele und Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel
Das Programm Soziale Stadt dient insbesondere der Umsetzung der investiven
Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel. Auf der Grundlage eines vorhanden, durch
9
den Stadtrat formell beschlossenen Programmgebietes Soziale Stadt können weitere
Finanzhilfen, wie z.B. für Wirtschaft und Arbeit aus dem Europäischen Sozialfonds
(ESF)
beantragt
werden.
Dazu
ist
jedoch
der
Gebietsbeschluss
Antragsvoraussetzung.
Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel (erste Abstimmungsergebnisse, Arbeitsstand
Oktober 2016) sind z.B.:
•
Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes SSP-Gebiet Mockau Nord
und Süd
•
Etablierung eines umsetzungs-/projektorientierten Beteiligungsverfahren
•
Aufwertung des Wohnumfeldes in Bezug auf die demographische Entwicklung
i.S. einer alters- und behindertengerechten Anpassung der Infrastruktur, des
öffentlichen Raumes, einschl. wohngebietsbezogener Grün- und Freiflächen
(altersgerechte
Lebensund
Freizeiträume;
behindertengerechte
Querungshilfen im Verkehrsraum, z.B. entlang der Mockauer Straße;
öffentliche Wohnhöfe; integrative Erlebniszonen)
•
Anpassung der sozialen Infrastruktur an die sich wandelnden Bedarfe (z.B.
Schaffung und Qualifizierung von Angeboten und Einrichtungen für Kinder und
Jugendliche, Senioren und Migranten, Erneuerung von Sport- und
Freizeitanlagen; Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Stadtteilkultur)
•
Qualifizierung der Bildungsinfrastruktur (z.B. Zukunftskonzept Berufsbildende
Schulen 2025 am BSZ 12 und neuer Standort der 66. Grundschule in die
Komarowstraße 2 samt Umfeld)
•
Stärkung der lokalen Ökonomie, z.B. in der Mockauer und Kieler Straße
(insbes. Stärkung der Bestandsunternehmen, sowie standortangepasste
Ergänzung), beratende Unterstützung Langzeitarbeitsloser zum Einstieg in
den ersten Arbeitsmarkt
•
Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Heranwachsenden und das lebenslange Lernen
•
Stärkung der Wohngebietszentren (z.B. im Bereich Mockau Center)
•
punktuelle Modernisierung/Instandsetzung an der Bausubstanz insbesondere
für besondere Bedarfsgruppen
•
Verbesserung der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit
•
Verbesserung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für alle
Bevölkerungsgruppen
den
Bildungserfolg
der
10
•
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (z.B. Kieler Straße, barrierefreie
Haltestellen des ÖPNV entlang der Mockauer Straße)
•
Diversifizierung
des
Wohnungsangebots
(z.B.
durch
Neubau,
Grundrissänderungen und Formen des selbstbestimmten Wohnens)
•
energetische Modernisierung und Verbesserung
•
Unterstützung beim Abbau sozialer und wirtschaftlicher Benachteiligung (z.B.
durch Angebote wie Arbeitsladen, Gesundheitsnetzwerk, Bildungsverbund)
•
Unterstützung bei der Vernetzung lokaler Akteure zur Verbesserung
nachbarschaftlicher Beziehungen und bei gemeinschaftlicher aktiver
Freizeitgestaltung
•
Fortsetzung der Programmbegleitung (z.B. durch Quartiersmanagement,
Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit).
4.4 Finanzen / Förderung
Neues SSP-Fördergebiet „Mockau Nord und Süd“, 173,3 ha
Der Neuantrag 2017 ist erforderlich zur Aufnahme in das Förderprogramm und zur
Dimensionierung der maximal für das Gebiet prognostizierten Fördermittel. Der
Orientierungswert für diesen Gesamtfinanzrahmen über 10 Jahre beträgt 3,0 Mio. €
für die Gebietsentwicklung Mockau Nord und Süd. Mit einem Eigenanteil i.H. von
max. 1,5 Mio. € kann ein Gesamtförderrahmen i.H. von 4,5 Mio. € erreicht werden.
Mit den jährlichen Fortsetzungsanträgen wird die stufenweise Aufstockung der
Fördermittelbewilligungen beantragt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten
Haushaltsplanung.
Für die Umsetzung einer Gebietsentwicklung in Mockau Nord und Süd sind bisher
keine Mittel im Haushalt geplant. Bei den künftigen Haushaltsplanungen sind durch
das ASW und die beteiligten Fachämter die Mittel zusätzlich anzumelden, sofern
Maßnahmen nicht bereits in den Fachämterbudgets der Haushalts- und
Mittelfristplanung enthalten sind.
Erst mit der Erarbeitung des Fördergebietskonzepts werden Einzelmaßnahmen auch
gemeinsam mit den Fachämtern formuliert, für die dann eine Aufteilung in
investiv/konsumtiv, Jahresscheiben und finanzierendes Amt erfolgen kann. Die
Laufzeit des Programmes Soziale Stadt bis 2026 überschreitet den derzeitigen
Planungshorizont der Haushaltsplanung. Im Fördergebietskonzept können
Maßnahmen zur Umsetzung aufgenommen werden, die bis 2021 innerhalb der
Eckwerte der beteiligten Fachämter finanziert werden. Vorbehaltlich der
Finanzierbarkeit im städtischen Haushalt kann ggf. ab 2022 über zusätzliche
11
Eigenmittel entschieden werden. Gegenüber dem Fördermittelgeber (Freistaat)
erfolgt eine jährliche Aktualisierung in den Fortsetzungsanträgen zu den
Fördergebieten.
5 Weitere Schritte
Das Verfahren des Freistaates Sachsen zum Akquisition des Programmes Soziale
Stadt sieht folgenden Ablauf vor, wobei die Schritte zeitlich und inhaltlich ineinander
greifen:
•
Programmausschreibung 12/2016 durch Freistaat Sachsen und Beschreibung
der abschließenden Handlungsfelder
•
Erarbeitung der gebietsbezogenen Fördergebietskonzepte (Grobkonzepte zu
den integrierten Handlungskonzepten nach § 171e BauGB)
•
Antragstellung durch die Stadt
Gebietsbeschlüsse (02/2017)
•
Einarbeitung in die Haushaltsplanung 2017/18 in Abstimmung mit den
Fachämtern
•
Entscheidung des Freistaates über die Aufnahme der Gebiete in das
Programm (III. Quartal 2017)
•
Für die Gebiete sind jährliche Fortsetzungsanträge zur Präzisierung des
Erstantrages und stufenweiser Beantragung der Fördermittel zu stellen. Mit
dem ersten Fortsetzungsantrag im Dezember 2017 erfolgt eine Anpassung
entsprechend den Änderungen der Handlungskonzepte im Ergebnis der
Stadtratsbeschlüsse
•
Parallel: Beobachtung und Akquise von Begleitprogrammen (z.B. ESF)
beim
Freistaat
mit
Einreichung
der
Anlagen
Anlage 1
Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Mockau Nord und
Süd“
Anlage 2
Ausgewählte Pflichtindikatoren der Sozialen Stadt in den SSPFördergebieten sowie den Ortsteilen des Leipziger Nordosten im
Vergleich zur Gesamtstadt (Zeitreihen 2008, 2012 und 2015)
Anlage 3
Ortsteilanalyse INSEK Leipzig 2030 zu den Ortsteilen Mockau Süd,
Mockau Nord, Thekla und Plaußig-Portitz
12
Anlage 2
26.10.2016
Ausgewählte Pflichtindikatoren der Sozialen Stadt in den SSP-Fördergebieten
sowie den Ortsteilen des Leipziger Nordosten im Vergleich zur Gesamtstadt
SGB-II-Leistungsempgänger 2008, 2012, 2015 (Quote in %)
Stadt Leipzig
SSP Kerngebiet Leipziger Osten
SSP Grünau
SSP Paunsdorf
Ortsteil Schönefeld-Ost
Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf
Ortsteil Mockau Süd
Ortsteil Mockau Nord
Ortsteil Thekla
Ortsteil Plaußig-Portitz
2008
20,7
44,2
31,8
36,5
23,0
31,8
30,0
21,0
12,9
5,5
2012
17,2
38,6
30,7
38,9
24,9
28,0
28,1
19,8
12,6
4,5
2015
15,5
34,1
31,8
34,3
25,2
25,5
26,6
19,1
11,6
3,3
SGB-II-Leistungsempfänger 2008, 2012, 2015 (Quote in %)
50,0
45,0
44,2
40,0
38,9
38,6
35,0
36,5
34,3
34,1
31,8 31,8
30,7
30,0
31,8
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2016
28,0
25,0
20,0
Tendenz fallend
15,0
25,5
24,925,2
23,0
30,0
28,1
26,6
2008
21,0
19,819,1
20,7
2012
17,2
15,5
2015
12,912,6
11,6
10,0
Tendenz steigend
5,0
Tendenz gleichbleibend
Stadt Leipzig
SSP Kerngebiet Leipziger Osten
SSP Grünau
SSP Paunsdorf
Ortsteil Schönefeld-Ost
Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf
Ortsteil Mockau Süd
Ortsteil Mockau Nord
Ortsteil Thekla
Ortsteil Plaußig-Portitz
25,0
2012
4,5
3,3
0,0
Arbeitslose 2008, 2012, 2015 (Quote in %)
2008
11,0
21,4
16,1
17,1
13,2
15,8
13,9
11,7
8,8
4,5
5,5
Arbeitslose 2008, 2012, 2015 (Quote in %)
2015
8,2
15,9
13,5
14,0
11,6
11,1
12,6
9,3
7,3
4,1
6,7
12,5
11,9
13,3
10,3
10,0
10,6
8,4
6,2
2,8
21,4
20,0
17,1
15,9
15,0
16,1
13,5
12,5
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2016
15,8
10,0
14,0
13,3
11,9
13,9
13,2
12,6
11,6
11,0
11,1
10,3
10,0
11,7
2008
10,6
2012
9,3
8,4
8,2
8,8
2015
7,3
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6,2
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4,5
4,1
2,8
0,0
Anteil Ältere ab 65 Jahren 2008, 2012, 2015 (in %)
Stadt Leipzig
SSP Kerngebiet Leipziger Osten
SSP Grünau
SSP Paunsdorf
Ortsteil Schönefeld-Ost
Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf
Ortsteil Mockau Süd
Ortsteil Mockau Nord
Ortsteil Thekla
Ortsteil Plaußig-Portitz
2008
22,7
17,3
27,0
22,0
40,4
17,7
24,4
35,2
37,1
24,5
45,0
2012
21,8
16,1
29,0
23,2
42,2
15,7
22,9
33,1
36,6
25,1
2015
20,7
12,9
30,0
22,5
40,1
14,0
21,3
32,7
36,1
25,2
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2016
Anteil Ältere ab 65 Jahren 2008, 2012, 2015 (in %)
42,2
40,0
40,4
40,1
35,0
35,2
37,136,6
36,1
33,132,7
30,0
30,0
29,0
27,0
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2008
17,7
17,3
16,1
15,0
25,125,2
24,5
24,4
22,9
21,3
23,2
22,0 22,5
22,7
21,8
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2012
15,7
14,0
2015
12,9
10,0
5,0
0,0
Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren 2008, 2012, 2015 (Quote in %)
Stadt Leipzig
SSP Kerngebiet Leipziger Osten
SSP Grünau
SSP Paunsdorf
Ortsteil Schönefeld-Ost
Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf
Ortsteil Mockau Süd
Ortsteil Mockau Nord
Ortsteil Thekla
Ortsteil Plaußig-Portitz
2008
33,5
71,8
60,7
57,7
39,5
52,5
50,5
38,1
20,2
7,7
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2016
2012
26,9
63,8
52,8
59,6
41,4
49,1
47,8
30,9
18,1
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2015
23,8
59,5
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56,4
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41,3
43,8
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Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren 2008, 2012, 2015 (Quote in %)
70,0
71,8
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60,0
59,5
60,7
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57,7
56,4
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50,9
50,0
52,5
49,1
50,5
47,8
43,8
40,0
41,4
39,5
38,1
41,3
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2008
30,0
20,0
33,5
26,9
23,8
2012
30,9
28,4
2015
20,2
18,1
15,7
10,0
7,7 7,1
4,8
0,0
ASW, 64.51
Anlage 1
Fördergebietsgrenze
SSP Mockau
Nord und Süd
Legende:
Gebietsabgrenzung
2017 - 2026
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Stand: 12/2016
Maßstab 1:10.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
Anlage 3
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