Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1219277.pdf
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523 kB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 10:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03445
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Süd
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
25.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kofinanzierung zu den LVBMaßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau
Betriebshof Dölitz in Verbindung mit über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte 1, 5 und 7 bis 9 des Beschlusses VI-DS-01413 vom 02.09.2015 bleiben
unverändert.
2.
geändert
Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 724.000 € bei einem
Stadtanteil von 239.800 €. Darin enthalten sind 143.800 € für Straßenbeleuchtungsanlagen, welche
aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
3.
Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) werden 2015 580.200 €
bereitgestellt, davon 189.186,52 € aus Ermächtigungen aus dem Vorjahr. Die Einzahlungen werden
im PSP-Element 7.0000655.705 (Zuwendung von Dritten) im Jahr 2015 mit 484.200 € brutto
geplant.
4 a)
Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) wird eine überplanmäßige Auszahlung
gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 62.813,48 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSPElement „B 6 West/B 87 von Pittlerstraße bis S 1“ (7.0000539.705-Zweckgebundene Zuwendungen
von Dritten).
→ bereits unterjährig in 2015 erfolgt
4 b)
Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) wird ein außerplanmäßiger
Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 SächsKomHVO-Doppik i. H. v. 484.200,00 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Investzuw.inkl.VZ, Beih.Schuldentilg.ZV“ (7.0000655.705).
→ bereits unterjährig in 2015 erfolgt
6 a)
Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2015 ein
überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 75.365,55 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen,
Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen im
PSP-Element:
7.000557.705
in Höhe von 56.000,00 € (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten)
7.0001032.700
in Höhe von 13.250.00 € (Umsetzung Maßnahmen Verkehrsunfallkommission)
7.0000.871.710.030 in Höhe von 6.115,55 € (Betriebsvorrichtungen)
→ bereits unterjährig in 2015 erfolgt
6 b)
Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2016 ein
außerplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 68.434,65 bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen,
Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen im
PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) in Höhe von 68.434,65 €.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2015
2016
143.800
106654100010
2015
2015
484.200
2015
2016
580.200
7.0000.655705/
68130000
7.000065500/
78512000
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab 2016 jährlich
1.500
2.500
550
1.100.54.4.0.01.10
1.100.54.4.0.01
1.100.541.001.01
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog
Zusammenfassung
Sachverhalt
Beschluss Verwaltungsausschuss VI-DS-01413
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Kofinanzierung Haltestellen Dölitz
Datum: 28.10.2016
Zusammenfassung
zur 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kofinanzierung zu den LVBMaßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau
Betriebshof Dölitz
Begründung:
Mit dieser Vorlage wird gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 8 der Hauptsatzung in der derzeit
gültigen Fassung darüber informiert, dass bei der o. g. Baumaßnahme Kostenerhöhungen
von über 10 % eingetreten sind. Zugleich wird eine Ergänzung des Baubeschlusses zur
Beschlussfassung vorgelegt, da die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen, wie im
Einzelnen dargelegt, keinen Erfolg hatten, die Baumaßnahme bereits realisiert ist und die
Mehrkosten somit unabweisbar sind.
Die Ermittlung des städtischen Finanzierungsanteils am Gesamtbauvorhaben und damit der
Grundlage für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgte aus Zeitgründen über eine
Grobkostenschätzung.
Dem geschuldet und aufgrund diverser in der Bauausführung notwendiger Änderungen und
Anpassungen zur Planung entstanden Mehrleistungen/Mehrkosten.
Die Kostenveränderungen entstanden im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
1. Grobkostenermittlung - Präzisierung mit Planungsfortschritt
+
2. Gehwegflächen - Zusatzleistungen und aufwendigere Gestaltung
+ 100.000 €
3. Beleuchtung inklusive Tiefbau – Mengenmehrung Tiefbau
+
32.000 €
4. Entwässerung Westseite – Entfall Dränageleitung
-
49.000 €
5. Leitungsumverlegungen – Entfall Folgekosten
-
63.000 €
6. Straßenbau Westseite
+ 107.000 €
- Mengenmehrung Unterbau
7. Fußgängerlichtsignalanlage - Entfall von Koordinierungskosten
-
Insgesamt ergeben sich Mehrkosten (Planung und Bau) in Höhe von
81.000 €
22.000 €
186.000 €
(+ 34,5 % zum Bau- und Finanzierungsbeschluss).
Finanzierung neu:
Nach der aktuellen Hochrechnung ergeben sich folgende Kostenveränderungen:
bisher (lt. Baubeschluss)
Baukosten:
Planungskosten:
Gesamtkosten Planung und Bau:
neu
468.000 €
629.000 €
70.000 €
95.000 €
538.000 €
724.000 €
Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar:
– Unter Berücksichtigung der Zuwendungen des ZVNL in Höhe von 484.200 € ergibt sich
neu ein Stadtanteil in Höhe von 239.800 €.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Kofinanzierung Haltestellen Dölitz
Datum: 28.10.2016
– Dieser Betrag liegt um 298.200 € unter dem im Bau- und Finanzierungsbeschluss vom
02.09.2015 ausgewiesenen Stadtanteil von 538.000 €.
in EURO
Stadtanteil LVB-Vorhaben
7.0000655.700 (Auszahlung)
Straßenbeleuchtung investiv
106654100010 (Aufwand)
- davon Planung (Auszahlung)
Zuwendung von Dritten
7.0000655.705
(Einzahlung)
Stadtanteil insgesamt
Gesamt
2015
580.200 €
580.200 €
143.800 €
75.366 €
95.000 €
95.000 €
484.200 €
484.200 €
239.800 €
171.366 €
2016
68.434 €
68.434 €
Zusätzliche Fördermittel für die ausgewiesenen Mehrkosten wurden beim Zweckverband für
den Nahverkehrsraum Leipzig mangels Erfolgsaussichten nicht beantragt.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Kofinanzierung Haltestellen Dölitz
Datum: 28.10.2016
Begründung
zur 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kofinanzierung
zu den LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen
Straße und Umbau Betriebshof Dölitz
1. Grundlagen
-
Bau- und Finanzierungsbeschluss (VI-DS-01413): Kofinanzierung zu den LVBMaßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau
Betriebshof Dölitz in Verbindung mit einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß
§ 79, Absatz 1 SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 56.000 € sowie einer überplanmäßigen
Auszahlung im PSP-Element 7.0000655.700 in Höhe von 292.813,48 €,
Verwaltungsausschuss am 02.09.2015
-
Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung vom 04.11.2015
zwischen LVB und Stadt Leipzig
-
Zuwendungsbescheid des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig
(ZVNL) vom 29.07.2016 an das Verkehrs- und Tiefbauamt zur Kofinanzierung der
LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestelle Dölitz in der Bornaischen Straße und
Umbau Betriebshof Dölitz
-
Ausschreibungsergebnis der Gesamtbaumaßnahme (über Bauherren LVB und in
Geschäftsbesorgung für die städtischen Anteile)
-
Kostenaufbereitung des Bauherren LVB vom 02.09.2016 auf Basis von bisherigen
Rechnungslegungen/Zahlungen und eingereichten verhandelten und
unverhandelten Nachträgen für die Bauleistungen
2. Veranlassung und Zielstellung
Die vorliegende 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kofinanzierung zu
den LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestelle Dölitz in der Bornaischen Straße und
Umbau Betriebshof Dölitz soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 %
des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses informieren.
3. Begründung
Die LVB planten als zunächst eigenständiges Vorhaben den Umbau des
Straßenbahnbetriebshofes in Dölitz und entschlossen sich erst nach Baubeginn die
anliegenden Haltestellen “Straßenbahnhof Dölitz“ in der Bornaische Straße im
Schatten vorstehender Maßnahme barrierefrei auszubauen.
Auf Verlangen der Stadt Leipzig wurden in die Haltestellenumbauplanungen
zusätzliche Leistungen wie durchgängige Radverkehrsanlagen, der Neubau einer
Fußgängersignalanlage und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung integriert. Die
diesbezüglichen Bau- und Folgekosten sind von der Stadt Leipzig zu tragen.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Kofinanzierung Haltestellen Dölitz
Datum: 28.10.2016
Aufgrund der Höhe dieser Kosten wurde ein Bau- und Finanzierungsbeschluss
erforderlich.
Mit dem Zeitdruck der bereits laufenden Baumaßnahmen und unter Berücksichtigung
negativer Aussagen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr auf Voranfragen
zu Fördermöglichkeiten wurde innerhalb des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
von einer kompletten Finanzierung der städtischen Anteile mit Eigenmitteln
ausgegangen.
Im Nachgang konnten Zuwendungen des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum
Leipzig in Höhe von 90 % der seinerzeit ermittelten Gesamtkosten akquiriert werden.
Die Ermittlung des städtischen Finanzierungsanteils am Gesamtbauvorhaben und
damit der Grundlage für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgte aus
Zeitgründen über eine Grobkostenschätzung. Dem geschuldet und aufgrund diverser
in der Bauausführung notwendiger Änderungen und Anpassungen zur Planung
entstanden Mehrleistungen/Mehrkosten.
Auf der Basis diverser Nachträge der Baufirmen an den Bauherren LVB wurden
Hochrechnungen mit Stand vom 02.09.2016 erstellt, um die Kostenentwicklung
abschätzen zu können.
Wesentliche Gründe für Kostenveränderungen sind:
1. Grobkostenermittlung als Basis des Baubeschlusses
Wie bereits erwähnt, konnte unter dem Zeitdruck der bereits fortgeschrittenen
Bauausführung beim Umbau des Betriebshofes nur eine Grobkostenermittlung für
den zusätzlich integrierten behindertengerechten Ausbau der Haltestellen – u. a. als
Basis für den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den städtischen
Finanzierungsanteil am LVB-Vorhaben (der sich im Wesentlichen aus Folgekosten
für diese zusätzlichen Leistungen zusammensetzt) – erfolgen.
Für die zeitlich nachgelagerte Leistungsabgrenzungs- und
Kostenteilungsvereinbarung wurde die Grobkostenermittlung fortgeschrieben mit
dem Ergebnis höherer Baukosten.
Mehrkosten:
81.000 € (Planung und Bau)
Weitere Kostenveränderungen entstanden während der Bauausführung für folgende
Positionen:
2. Gehwegflächen
Es wurden geänderte (aufwendigere) Oberflächenbefestigungen in Teilbereichen der
Gehwege, zusätzliche Leistungen in den Anschluss- und Vorflächen anliegender
betroffener Gewerbe (Tankstelle, Autohaus, Kfz-Werkstatt) sowie zusätzliche
Maßnahmen im Anschlussbereich zum Agra-Vorplatz (Anpassung Höhenlagen und
Materialitäten) realisiert.
Mehrkosten:
100.000 € (Bau- und Nebenkosten)
3. Beleuchtung inklusive Tiefbau:
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Kofinanzierung Haltestellen Dölitz
Datum: 28.10.2016
Die ausgeschriebenen Mengen für Tiefbauarbeiten entsprachen nicht der Örtlichkeit.
Zudem wurden unbekannte Leitungen gefunden mit Folgemaßnahmen.
Mehrkosten:
32.000 € (Bau- und Nebenkosten)
4. Entwässerung Westseite:
In Abstimmung mit dem VTA wurde gemäß des tatsächlichen Leitungsbestandes auf
eine ursprünglich geplante Drainageleitung verzichtet.
Minderkosten: 49.000 € (Bau- und Nebenkosten)
5. Leitungsumverlegungen:
Umbau gemäß Koordinierungsverträgen des VTA mit den Versorgungsunternehmen,
so dass Folgekosten entfielen.
Minderkosten: 63.000 € (Bau- und Nebenkosten)
6. Straßenbau Westseite:
Mengenmehrung für Asphalttragschichten und Auffüllungen mit Mineralgemischen
zur Gewährleistung von Anliegerzufahrten und von Rettungsverkehr notwendig;
diese Leistungen fehlten in der Ausschreibung.
Mehrkosten:
107.000 € (Bau- und Nebenkosten)
7. Fußgängerlichtsignalanlage:
Durch Direktbeauftragung der Signalbaufirma durch den Bauherren Entfall von
Nachunternehmerzuschlägen.
Minderkosten: 22.000 € (Bau- und Nebenkosten)
3.1 Zusammenfassung
1. Grobkostenermittlung - Präzisierung mit Planungsfortschritt
+
2. Gehwegflächen - Zusatzleistungen und aufwendigere Gestaltung
+ 100.000 €
3. Beleuchtung inklusive Tiefbau – Mengenmehrung Tiefbau
+
32.000 €
4. Entwässerung Westseite – Entfall Dränageleitung
-
49.000 €
5. Leitungsumverlegungen – Entfall Folgekosten
-
63.000 €
6. Straßenbau Westseite
+ 107.000 €
- Mengenmehrung Unterbau
7. Fußgängerlichtsignalanlage - Entfall von Koordinierungskosten
Insgesamt ergeben sich Mehrkosten (Planung und Bau) in Höhe von
(+ 34,5 % zum Bau- und Finanzierungsbeschluss).
4. Finanzierung
3
-
81.000 €
22.000 €
186.000 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Kofinanzierung Haltestellen Dölitz
Datum: 28.10.2016
4.1. Finanzierung laut Beschlusslage
Durch den Verwaltungsausschuss wurde am 02.09.2015 der Bau- und
Finanzierungsbeschluss für das Vorhaben: Kofinanzierung zu den LVB-Maßnahmen
Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz
mit Gesamtkosten für Planung und Bau i. H. v. 538.000 Euro beschlossen.
bisher :
Baukosten gesamt (ist):
468.000 €
Planungskosten (ist):
70.000 €
Gesamtkosten Planung und Bau (ist):
in EURO
538.000 €
Gesamt
Stadtanteil LVB-Vorhaben
7.0000655.700 (Auszahlung)
Straßenbeleuchtung investiv
106654100010 (Aufwand)
- davon Planung (Auszahlung)
Stadtanteil insgesamt
2015
482.000 €
482.000 €
56.000 €
70.000 €
56.000 €
70.000 €
538.000 €
538.000 €
neu:
Nach der aktuellen Hochrechnung ergeben sich folgende Gesamtkosten:
Baukosten neu: 629.000 (468.000 € + 161.000 €)
Baukosten gesamt (neu):
629.000 €
Planungskosten (neu):
95.000 €
Gesamtkosten Planung und Bau (neu):
724.000 €
Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar:
– Unter Berücksichtigung der Zuwendungen des ZVNL in Höhe von 484.200 € ergibt
sich neu ein Stadtanteil in Höhe von 239.800 €.
– Dieser Betrag liegt um 298.200 € unter dem im Bau- und Finanzierungsbeschluss
vom 02.09.2015 ausgewiesenen Stadtanteil von 538.000 €.
in EURO
Stadtanteil LVB-Vorhaben
7.0000655.700 (Auszahlung)
Straßenbeleuchtung investiv
106654100010 (Aufwand)
Gesamt
2015
580.200 €
580.200 €
143.800 €
75.366 €
4
2016
68.434 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Kofinanzierung Haltestellen Dölitz
- davon Planung (Auszahlung)
Zuwendung von Dritten
7.0000655.705
(Einzahlung)
Stadtanteil insgesamt
Datum: 28.10.2016
95.000 €
484.200 €
95.000 €
484.200 €
239.800 €
171.366 €
68.434 €
Zusätzliche Fördermittel für die ausgewiesenen Mehrkosten wurden beim
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig mangels Erfolgsaussichten nicht
beantragt.
4.2 Einordnung im Haushaltsplan
Durch die ursprünglich nicht angesetzte Zuwendung des ZVNL ergeben sich trotz
erhöhter Baukosten keine Mehrkosten zum Haushaltsplan 2015/2016. Der
Stadtanteil reduziert sich in der Gesamtbetrachtung von 538.000 € auf 239.800 €.
Korrigiert werden muss im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung
investiv) ein erhöhter Aufwand von nunmehr 143.800 € gegenüber dem
Ausgangsbeschluss. Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus dem PSPElement 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen),
Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden
Einzahlungen in verschiedenen PSP-Elementen des VTA (siehe Beschlusspunkte 6
a und 6 b).
5. Alternative bei Nichtberücksichtigung der Mehraufwendungen
Die Finanzierung der zusätzlich angefallenen Aufwendungen ist zur
ordnungsgemäßen Erfüllung des zwischen der LVB und der Stadt Leipzig
abgeschlossenen Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung vom
04.11.2015 erforderlich.
Notwendige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen (hier speziell Nachtragsprüfungen
und Nachtragsverhandlungen) werden durch die Projektleitung durchgeführt.
5
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 02.09.2015
zu 5.7
Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung zu den LVBMaßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und
Umbau Betriebshof Dölitz in Verbindung mit einer überplanmäßigen
Aufwendung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO im Innenauftrag
106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 56.000 € sowie
einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0000655.700 in
Höhe von 292.813,48 €
Vorlage: VI-DS-01413
Beschluss:
1. Die Kofinanzierung zu den LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz und Umbau
Betriebshof Dölitz im Jahr 2015 wird beschlossen (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 12 der
Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 538.000 € bei
einem Stadtanteil von 538.000 €. Darin enthalten sind 56.000 € für
Straßenbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
3. Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) werden 2015 brutto 189.186,52
€ (netto 158.980,27 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.206,25 €) aus Ermächtigungen
aus dem Vorjahr bereitgestellt.
4. Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) wird in 2015 eine
überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. Brutto 292.813,48 €
(netto 246.061,75 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 46.751,73 €) bestätigt. Die Deckung
erfolgt in Höhe von 230.000,00 € aus dem PSP-Element 7.0000572.700 (Radwege
Gemeindestraßen) sowie in Höhe von 62.813,48 € aus dem PSP-Element 7.0000539.705
(Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten).
5. Die dargestellten Auszahlungen 2015 werden mit Genehmigung über den Haushaltsplan
2015/2016 wirksam.
6. Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2015 ein
überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 56.000 € bestätigt. Die
Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern,
allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung).
Gesperrt werden Einzahlungen im PSP-Element 7.0000539.705 (Zweckgebundene
Zuwendungen von Dritten) in Höhe von 56.000 €.
7. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. anfallenden Folgekosten in Höhe von insgesamt 4.550 €
werden zukünftig innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert und
durch das Verkehrs- und Tiefbauamt entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
8. Die im Jahr 2015 nicht verausgabten Mittel werden als Ermächtigung ins Folgejahr nach
2016 übertragen.
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9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Kostenteilungs- und Geschäftsbesorgungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB GmbH zu verhandeln und
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 15
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Leipzig, den 3. September 2015
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