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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1219277.pdf
Größe
523 kB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 10:37

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03445 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Süd FA Finanzen Verwaltungsausschuss 25.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kofinanzierung zu den LVBMaßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz in Verbindung mit über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Beschlussvorschlag: Die Beschlusspunkte 1, 5 und 7 bis 9 des Beschlusses VI-DS-01413 vom 02.09.2015 bleiben unverändert. 2. geändert Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 724.000 € bei einem Stadtanteil von 239.800 €. Darin enthalten sind 143.800 € für Straßenbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 3. Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) werden 2015 580.200 € bereitgestellt, davon 189.186,52 € aus Ermächtigungen aus dem Vorjahr. Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000655.705 (Zuwendung von Dritten) im Jahr 2015 mit 484.200 € brutto geplant. 4 a) Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 62.813,48 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSPElement „B 6 West/B 87 von Pittlerstraße bis S 1“ (7.0000539.705-Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten). → bereits unterjährig in 2015 erfolgt 4 b) Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) wird ein außerplanmäßiger Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 SächsKomHVO-Doppik i. H. v. 484.200,00 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Investzuw.inkl.VZ, Beih.Schuldentilg.ZV“ (7.0000655.705). → bereits unterjährig in 2015 erfolgt 6 a) Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2015 ein überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 75.365,55 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen im PSP-Element: 7.000557.705 in Höhe von 56.000,00 € (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten) 7.0001032.700 in Höhe von 13.250.00 € (Umsetzung Maßnahmen Verkehrsunfallkommission) 7.0000.871.710.030 in Höhe von 6.115,55 € (Betriebsvorrichtungen) → bereits unterjährig in 2015 erfolgt 6 b) Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2016 ein außerplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 68.434,65 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) in Höhe von 68.434,65 €. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2015 2016 143.800 106654100010 2015 2015 484.200 2015 2016 580.200 7.0000.655705/ 68130000 7.000065500/ 78512000 x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab 2016 jährlich 1.500 2.500 550 1.100.54.4.0.01.10 1.100.54.4.0.01 1.100.541.001.01 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Zusammenfassung Sachverhalt Beschluss Verwaltungsausschuss VI-DS-01413 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung Haltestellen Dölitz Datum: 28.10.2016 Zusammenfassung zur 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kofinanzierung zu den LVBMaßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz Begründung: Mit dieser Vorlage wird gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 8 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung darüber informiert, dass bei der o. g. Baumaßnahme Kostenerhöhungen von über 10 % eingetreten sind. Zugleich wird eine Ergänzung des Baubeschlusses zur Beschlussfassung vorgelegt, da die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen, wie im Einzelnen dargelegt, keinen Erfolg hatten, die Baumaßnahme bereits realisiert ist und die Mehrkosten somit unabweisbar sind. Die Ermittlung des städtischen Finanzierungsanteils am Gesamtbauvorhaben und damit der Grundlage für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgte aus Zeitgründen über eine Grobkostenschätzung. Dem geschuldet und aufgrund diverser in der Bauausführung notwendiger Änderungen und Anpassungen zur Planung entstanden Mehrleistungen/Mehrkosten. Die Kostenveränderungen entstanden im Wesentlichen aus folgenden Gründen: 1. Grobkostenermittlung - Präzisierung mit Planungsfortschritt + 2. Gehwegflächen - Zusatzleistungen und aufwendigere Gestaltung + 100.000 € 3. Beleuchtung inklusive Tiefbau – Mengenmehrung Tiefbau + 32.000 € 4. Entwässerung Westseite – Entfall Dränageleitung - 49.000 € 5. Leitungsumverlegungen – Entfall Folgekosten - 63.000 € 6. Straßenbau Westseite + 107.000 € - Mengenmehrung Unterbau 7. Fußgängerlichtsignalanlage - Entfall von Koordinierungskosten - Insgesamt ergeben sich Mehrkosten (Planung und Bau) in Höhe von 81.000 € 22.000 € 186.000 € (+ 34,5 % zum Bau- und Finanzierungsbeschluss). Finanzierung neu: Nach der aktuellen Hochrechnung ergeben sich folgende Kostenveränderungen: bisher (lt. Baubeschluss) Baukosten: Planungskosten: Gesamtkosten Planung und Bau: neu 468.000 € 629.000 € 70.000 € 95.000 € 538.000 € 724.000 € Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar: – Unter Berücksichtigung der Zuwendungen des ZVNL in Höhe von 484.200 € ergibt sich neu ein Stadtanteil in Höhe von 239.800 €. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung Haltestellen Dölitz Datum: 28.10.2016 – Dieser Betrag liegt um 298.200 € unter dem im Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 02.09.2015 ausgewiesenen Stadtanteil von 538.000 €. in EURO Stadtanteil LVB-Vorhaben 7.0000655.700 (Auszahlung) Straßenbeleuchtung investiv 106654100010 (Aufwand) - davon Planung (Auszahlung) Zuwendung von Dritten 7.0000655.705 (Einzahlung) Stadtanteil insgesamt Gesamt 2015 580.200 € 580.200 € 143.800 € 75.366 € 95.000 € 95.000 € 484.200 € 484.200 € 239.800 € 171.366 € 2016 68.434 € 68.434 € Zusätzliche Fördermittel für die ausgewiesenen Mehrkosten wurden beim Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig mangels Erfolgsaussichten nicht beantragt. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung Haltestellen Dölitz Datum: 28.10.2016 Begründung zur 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kofinanzierung zu den LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz 1. Grundlagen - Bau- und Finanzierungsbeschluss (VI-DS-01413): Kofinanzierung zu den LVBMaßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz in Verbindung mit einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79, Absatz 1 SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 56.000 € sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0000655.700 in Höhe von 292.813,48 €, Verwaltungsausschuss am 02.09.2015 - Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung vom 04.11.2015 zwischen LVB und Stadt Leipzig - Zuwendungsbescheid des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) vom 29.07.2016 an das Verkehrs- und Tiefbauamt zur Kofinanzierung der LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestelle Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz - Ausschreibungsergebnis der Gesamtbaumaßnahme (über Bauherren LVB und in Geschäftsbesorgung für die städtischen Anteile) - Kostenaufbereitung des Bauherren LVB vom 02.09.2016 auf Basis von bisherigen Rechnungslegungen/Zahlungen und eingereichten verhandelten und unverhandelten Nachträgen für die Bauleistungen 2. Veranlassung und Zielstellung Die vorliegende 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss: Kofinanzierung zu den LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestelle Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses informieren. 3. Begründung Die LVB planten als zunächst eigenständiges Vorhaben den Umbau des Straßenbahnbetriebshofes in Dölitz und entschlossen sich erst nach Baubeginn die anliegenden Haltestellen “Straßenbahnhof Dölitz“ in der Bornaische Straße im Schatten vorstehender Maßnahme barrierefrei auszubauen. Auf Verlangen der Stadt Leipzig wurden in die Haltestellenumbauplanungen zusätzliche Leistungen wie durchgängige Radverkehrsanlagen, der Neubau einer Fußgängersignalanlage und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung integriert. Die diesbezüglichen Bau- und Folgekosten sind von der Stadt Leipzig zu tragen. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung Haltestellen Dölitz Datum: 28.10.2016 Aufgrund der Höhe dieser Kosten wurde ein Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich. Mit dem Zeitdruck der bereits laufenden Baumaßnahmen und unter Berücksichtigung negativer Aussagen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr auf Voranfragen zu Fördermöglichkeiten wurde innerhalb des Bau- und Finanzierungsbeschlusses von einer kompletten Finanzierung der städtischen Anteile mit Eigenmitteln ausgegangen. Im Nachgang konnten Zuwendungen des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig in Höhe von 90 % der seinerzeit ermittelten Gesamtkosten akquiriert werden. Die Ermittlung des städtischen Finanzierungsanteils am Gesamtbauvorhaben und damit der Grundlage für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgte aus Zeitgründen über eine Grobkostenschätzung. Dem geschuldet und aufgrund diverser in der Bauausführung notwendiger Änderungen und Anpassungen zur Planung entstanden Mehrleistungen/Mehrkosten. Auf der Basis diverser Nachträge der Baufirmen an den Bauherren LVB wurden Hochrechnungen mit Stand vom 02.09.2016 erstellt, um die Kostenentwicklung abschätzen zu können. Wesentliche Gründe für Kostenveränderungen sind: 1. Grobkostenermittlung als Basis des Baubeschlusses Wie bereits erwähnt, konnte unter dem Zeitdruck der bereits fortgeschrittenen Bauausführung beim Umbau des Betriebshofes nur eine Grobkostenermittlung für den zusätzlich integrierten behindertengerechten Ausbau der Haltestellen – u. a. als Basis für den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den städtischen Finanzierungsanteil am LVB-Vorhaben (der sich im Wesentlichen aus Folgekosten für diese zusätzlichen Leistungen zusammensetzt) – erfolgen. Für die zeitlich nachgelagerte Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung wurde die Grobkostenermittlung fortgeschrieben mit dem Ergebnis höherer Baukosten. Mehrkosten: 81.000 € (Planung und Bau) Weitere Kostenveränderungen entstanden während der Bauausführung für folgende Positionen: 2. Gehwegflächen Es wurden geänderte (aufwendigere) Oberflächenbefestigungen in Teilbereichen der Gehwege, zusätzliche Leistungen in den Anschluss- und Vorflächen anliegender betroffener Gewerbe (Tankstelle, Autohaus, Kfz-Werkstatt) sowie zusätzliche Maßnahmen im Anschlussbereich zum Agra-Vorplatz (Anpassung Höhenlagen und Materialitäten) realisiert. Mehrkosten: 100.000 € (Bau- und Nebenkosten) 3. Beleuchtung inklusive Tiefbau: 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung Haltestellen Dölitz Datum: 28.10.2016 Die ausgeschriebenen Mengen für Tiefbauarbeiten entsprachen nicht der Örtlichkeit. Zudem wurden unbekannte Leitungen gefunden mit Folgemaßnahmen. Mehrkosten: 32.000 € (Bau- und Nebenkosten) 4. Entwässerung Westseite: In Abstimmung mit dem VTA wurde gemäß des tatsächlichen Leitungsbestandes auf eine ursprünglich geplante Drainageleitung verzichtet. Minderkosten: 49.000 € (Bau- und Nebenkosten) 5. Leitungsumverlegungen: Umbau gemäß Koordinierungsverträgen des VTA mit den Versorgungsunternehmen, so dass Folgekosten entfielen. Minderkosten: 63.000 € (Bau- und Nebenkosten) 6. Straßenbau Westseite: Mengenmehrung für Asphalttragschichten und Auffüllungen mit Mineralgemischen zur Gewährleistung von Anliegerzufahrten und von Rettungsverkehr notwendig; diese Leistungen fehlten in der Ausschreibung. Mehrkosten: 107.000 € (Bau- und Nebenkosten) 7. Fußgängerlichtsignalanlage: Durch Direktbeauftragung der Signalbaufirma durch den Bauherren Entfall von Nachunternehmerzuschlägen. Minderkosten: 22.000 € (Bau- und Nebenkosten) 3.1 Zusammenfassung 1. Grobkostenermittlung - Präzisierung mit Planungsfortschritt + 2. Gehwegflächen - Zusatzleistungen und aufwendigere Gestaltung + 100.000 € 3. Beleuchtung inklusive Tiefbau – Mengenmehrung Tiefbau + 32.000 € 4. Entwässerung Westseite – Entfall Dränageleitung - 49.000 € 5. Leitungsumverlegungen – Entfall Folgekosten - 63.000 € 6. Straßenbau Westseite + 107.000 € - Mengenmehrung Unterbau 7. Fußgängerlichtsignalanlage - Entfall von Koordinierungskosten Insgesamt ergeben sich Mehrkosten (Planung und Bau) in Höhe von (+ 34,5 % zum Bau- und Finanzierungsbeschluss). 4. Finanzierung 3 - 81.000 € 22.000 € 186.000 € Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung Haltestellen Dölitz Datum: 28.10.2016 4.1. Finanzierung laut Beschlusslage Durch den Verwaltungsausschuss wurde am 02.09.2015 der Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Vorhaben: Kofinanzierung zu den LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz mit Gesamtkosten für Planung und Bau i. H. v. 538.000 Euro beschlossen. bisher : Baukosten gesamt (ist): 468.000 € Planungskosten (ist): 70.000 € Gesamtkosten Planung und Bau (ist): in EURO 538.000 € Gesamt Stadtanteil LVB-Vorhaben 7.0000655.700 (Auszahlung) Straßenbeleuchtung investiv 106654100010 (Aufwand) - davon Planung (Auszahlung) Stadtanteil insgesamt 2015 482.000 € 482.000 € 56.000 € 70.000 € 56.000 € 70.000 € 538.000 € 538.000 € neu: Nach der aktuellen Hochrechnung ergeben sich folgende Gesamtkosten: Baukosten neu: 629.000 (468.000 € + 161.000 €) Baukosten gesamt (neu): 629.000 € Planungskosten (neu): 95.000 € Gesamtkosten Planung und Bau (neu): 724.000 € Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar: – Unter Berücksichtigung der Zuwendungen des ZVNL in Höhe von 484.200 € ergibt sich neu ein Stadtanteil in Höhe von 239.800 €. – Dieser Betrag liegt um 298.200 € unter dem im Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 02.09.2015 ausgewiesenen Stadtanteil von 538.000 €. in EURO Stadtanteil LVB-Vorhaben 7.0000655.700 (Auszahlung) Straßenbeleuchtung investiv 106654100010 (Aufwand) Gesamt 2015 580.200 € 580.200 € 143.800 € 75.366 € 4 2016 68.434 € Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung Haltestellen Dölitz - davon Planung (Auszahlung) Zuwendung von Dritten 7.0000655.705 (Einzahlung) Stadtanteil insgesamt Datum: 28.10.2016 95.000 € 484.200 € 95.000 € 484.200 € 239.800 € 171.366 € 68.434 € Zusätzliche Fördermittel für die ausgewiesenen Mehrkosten wurden beim Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig mangels Erfolgsaussichten nicht beantragt. 4.2 Einordnung im Haushaltsplan Durch die ursprünglich nicht angesetzte Zuwendung des ZVNL ergeben sich trotz erhöhter Baukosten keine Mehrkosten zum Haushaltsplan 2015/2016. Der Stadtanteil reduziert sich in der Gesamtbetrachtung von 538.000 € auf 239.800 €. Korrigiert werden muss im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) ein erhöhter Aufwand von nunmehr 143.800 € gegenüber dem Ausgangsbeschluss. Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus dem PSPElement 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen in verschiedenen PSP-Elementen des VTA (siehe Beschlusspunkte 6 a und 6 b). 5. Alternative bei Nichtberücksichtigung der Mehraufwendungen Die Finanzierung der zusätzlich angefallenen Aufwendungen ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung des zwischen der LVB und der Stadt Leipzig abgeschlossenen Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung vom 04.11.2015 erforderlich. Notwendige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen (hier speziell Nachtragsprüfungen und Nachtragsverhandlungen) werden durch die Projektleitung durchgeführt. 5 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 02.09.2015 zu 5.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss Kofinanzierung zu den LVBMaßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz in der Bornaischen Straße und Umbau Betriebshof Dölitz in Verbindung mit einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 56.000 € sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0000655.700 in Höhe von 292.813,48 € Vorlage: VI-DS-01413 Beschluss: 1. Die Kofinanzierung zu den LVB-Maßnahmen Ausbau Haltestellen Dölitz und Umbau Betriebshof Dölitz im Jahr 2015 wird beschlossen (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 12 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 538.000 € bei einem Stadtanteil von 538.000 €. Darin enthalten sind 56.000 € für Straßenbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 3. Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) werden 2015 brutto 189.186,52 € (netto 158.980,27 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.206,25 €) aus Ermächtigungen aus dem Vorjahr bereitgestellt. 4. Im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) wird in 2015 eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. Brutto 292.813,48 € (netto 246.061,75 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 46.751,73 €) bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 230.000,00 € aus dem PSP-Element 7.0000572.700 (Radwege Gemeindestraßen) sowie in Höhe von 62.813,48 € aus dem PSP-Element 7.0000539.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten). 5. Die dargestellten Auszahlungen 2015 werden mit Genehmigung über den Haushaltsplan 2015/2016 wirksam. 6. Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2015 ein überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 56.000 € bestätigt. Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen im PSP-Element 7.0000539.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten) in Höhe von 56.000 €. 7. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. anfallenden Folgekosten in Höhe von insgesamt 4.550 € werden zukünftig innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert und durch das Verkehrs- und Tiefbauamt entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. 8. Die im Jahr 2015 nicht verausgabten Mittel werden als Ermächtigung ins Folgejahr nach 2016 übertragen. Seite: 1/2 9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Kostenteilungs- und Geschäftsbesorgungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB GmbH zu verhandeln und abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 15 Nein - Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Leipzig, den 3. September 2015 Seite: 2/2