Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046928.pdf
Größe
638 kB
Erstellt
29.10.15, 12:00
Aktualisiert
07.02.18, 14:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02029
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Ortschaftsrat Burghausen
SBB Alt-West
SBB Nordwest
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Lebendige Luppe - Projekterweiterung und Kostenentwicklung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtrat bestätigt die Erweiterung des Projektumfanges des Projektes „Lebendige Luppe“
zur Dynamisierung der Nordwestaue durch die Nutzung kleiner Hochwasserereignisse.
2.
Die Erhöhung der Kosten für die Planung bis zur Erlangung des Baurechtes (Abschluss des
Genehmigungsverfahrens) in Höhe von 1.324.509 € Brutto wird bestätigt. Die finanziellen Mittel
stehen im Haushalt des ASG zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element
7.0000279.700 „Wiederherstellung ehemaliger Flussläufe Luppeaue“.
Die Förderquote beträgt im Projekt 75 %. Seitens des Fördermittelgebers wurden die Mehrkosten
mit Stand vom 29.04.2016 bewilligt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
In der Vorlage wird über die vom Stadtrat und von den Umweltverbänden und -vereinen geforderte
Erweiterung des Projektumfanges im Projekt Lebendige Luppe im Vergleich zum Sachstand zum
Zeitpunkt des Planungsbeschlusses 2012 (RBV-1168/12 vom 12.03.2012) umfassend informiert.
Der Stadtrat wird gebeten, die durch die Erweiterung des Projektumfangs notwendige
Kostenerhöhung zu bestätigen. Dabei wird zur Kenntnis genommen, dass die finanziellen Mittel im
Haushalt des ASG vollständig zur Verfügung stehen.
Anlage:
Begründung
Vorlage DB OBM
VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“
01.12.2016
Seite 1 von 8
Begründung der Vorlage VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und
Kostenentwicklung“
Das Projekt Lebendige Luppe ist ein anerkanntes und bedeutendes Projekt der
Biodiversitätsförderung und Naturraumentwicklung des Landes, des Bundes, des Grünen
Ringes Leipzig und insbesondere der Städte Leipzig und Schkeuditz. Als Projektpartner sind
der NABU Landesverband, die Universität Leipzig (Fachbereiche Geographie, Biologie und
Soziologie) und das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) beteiligt.
1. Veranlassung
Das Projekt „Lebendige Luppe“ ist ein Projekt des Grünen Ringes Leipzig, welches in den
Jahren 2006 und 2009 durch die Kommunen des Grünen Ringes Leipzig entwickelt wurde.
Das Ergebnis lag in Form einer Machbarkeitsstudie (inclusive von Bestandteilen der
Vorplanung HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) vor.
Darauf aufbauend wurde im Jahr 2012 ein Planungsbeschluss durch den Stadtrat der Stadt
Leipzig gefasst (RBV-1168/12 vom 12.03.2012).
Eine intensive Fördermittelakquise führte im Jahr 2012 zur Bewilligung von Fördermitteln
des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) im Bundesprogramm Biologische Vielfalt und der
Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LANU). Gegenstand der Bewilligung ist die
Erarbeitung der Planunterlagen für einen Planfeststellungsbeschluss für das gesamte
Gewässer auf den Gemarkungen Leipzig und Schkeuditz (über alle 4 Bauabschnitte) sowie
der Bau eines Bauabschnittes.
Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides und der Sicherung der personellen Kapazitäten
wurde mit der Planung begonnen. In den intensiven Arbeitsprozess haben sich der Stadtrat
der Stadt Leipzig und die Umweltverbände und -vereine maßgeblich mit eingebracht. Durch
laufende Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber, den fachlichen Begleitern sowie mit
zahlreichen Behörden wurde das Projekt weiterentwickelt und qualifiziert.
Gegenwärtig ist festzustellen, dass der derzeitige Projektumfang gegenüber dem Stand zum
Zeitpunkt des Planungsbeschlusses 2012 stark erweitert ist. Der Projektfortschritt erlaubt
und erfordert es nun, den Stadtrat umfassend zu informieren, denn
mit Bescheid vom 29.04.2016 wurde die fachlich intensiv und breit diskutierte
Erweiterung des Projekts durch die Fördermittelbehörde BfN nicht nur fachlich
sondern auch finanziell bestätigt.
die zuständigen Behörden im Freistaat Sachsen (z. B. SMUL, LD S, UNB) haben am
05.04.2016 im Rahmen einer Fachberatung den aktuellen Projektumfang fachlich
befürwortet und als zukünftige Planrechtfertigung grundsätzlich anerkannt.
die aktualisierte Kostenprognose spiegelt die Erweiterung des Projektumfanges
finanziell wider. Gemäß einschlägiger Satzungen ist der Stadtrat bei maßgeblichen
Kostenveränderungen sowohl zu informieren als auch um Beschlussfassung zu
bitten.
N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc
Vorlage DB OBM
VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“
01.12.2016
Seite 2 von 8
2. Projektumfang gemäß Planungsbeschluss 2012
Das Ziel des Projektes ist es, Strukturen zu schaffen, die der Entwicklung und
Wiederherstellung einer ökologisch funktionsfähigen Auen- und Flusslandschaft dienen
sowie positive Effekte zum Erhalt und zur Verbesserung des Zustandes der derzeit
geschädigten Lebensraumtypen des Auenwaldes, speziell die des Hartholzauenwaldes
(sechst bedeutsamster Standort in der Bundesrepublik), zu generieren.
Dazu sind insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung auentypischer
Wasserverhältnisse und Biotopstrukturen unter Berücksichtigung einer integrierten
Gesamtentwicklung von Natur-, Erholungs- und Bildungslandschaften erforderlich.
Der Planungsbeschluss RBV-1168/12 zur Planung der Lebendigen Luppe wurde am
12.03.2012 einstimmig durch den Stadtrat der Stadt Leipzig gefasst.
Die Maßnahmen zur Erreichung o. g. Ziele laut Planungsbeschluss 2012 waren folgende:
Herstellung eines naturnahen Fließgewässers „Lebendige Luppe“ gemäß
Europäischer Wasserrahmenrichtlinie von der Kleinen Luppe in Leipzig bis zur
Wildbettluppe bei Kleinliebenau (16 km) unter Nutzung von Altlaufstrukturen und
bestehenden Fließgewässern im nordwestlichen Auwald
Temporäre Flutung von angrenzenden Rinnen und Senken im Lebensraumtyp
Hartholzauenwald entlang der „Lebendigen Luppe“ in Abhängigkeit vom
Wasserdargebot (Durchfluss 0,5 m³/s bis 2,5 m³/s)
Verbesserung des Grundwasserhaushalts in der Aue durch zusätzliche Speisung des
Auensystems durch die „Lebendige Luppe“ mit unterschiedlichen Wassermengen je
nach Wasserdargebot (Durchfluss 0,5 m³/s bis 2,5 m³/s)
Verbesserung der gesteuerten Entwässerung des Gebietes nach Poldereinstau durch
die „Lebendige Luppe“ (durchgängiges Fließgewässer) und damit
- Reduzierung der forstwirtschaftlich nicht verträglichen Einstaudauer und -höhe,
- Minderung von Hochwasserschäden im Bereich der Landnutzungen und der
Siedlungsstrukturen
Abbildung 1: Lebendige Luppe (dunkelviolett) entsprechend Planungsbeschluss 2012
N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc
Vorlage DB OBM
VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“
01.12.2016
Seite 3 von 8
3. Projektumfang nach Erweiterung 2016
Seit 2013 erfolgte eine intensive Projektzieldiskussion im behördlichen und öffentlichen
Beteiligungsprozess. Innerhalb des Bearbeitungs- und Beteiligungsprozesses wurde die
Notwendigkeit der Erweiterung des Projektes zur unter Punkt 2 beschriebenen
Zielerreichung deutlich.
Die Erweiterung des Projektumfanges des Projektes „Lebendige Luppe“ wurde fachlich
durch den Fördermittelgeber (BfN), die Stadtverwaltungen Leipzig und Schkeuditz, die
Umweltverbände und die wissenschaftlichen Begleitforschung als fachlich erforderlich
bestätigt. Die Ergebnisse der Auenforen und Auenfachkonferenzen fanden in der
Erweiterung des Projektumfanges Berücksichtigung.
Die maßgebliche Erweiterung des Projektumfanges gegenüber dem Planungsbeschluss aus
2012 besteht in der zusätzlichen Nutzung kleinerer Hochwasserereignisse (einjähriges bis
fünfjähriges Hochwasser mit einem maximalen temporären Durchfluss bis ca. 30 m³/s) zur
flächigen Flutung der Aue unter Aufrechterhaltung der Polderfunktionen zur Erreichung einer
wirksamen Auendynamik in den Hartholzauenwaldbereichen (ca. 30 km²) mit Ziel des Erhalts
und Förderung des national bedeutsamen Lebensraumtypes Hartholzauenwald und anderer
natuschutzfachlich bedeutsamer Lebensräume.
Aus dieser Projekterweiterung ergeben sich sowohl ein erhöhter Planungs- als auch
Bauaufwand. Folgende Beispiele für die Aufwandserhöhung seien stellvertretend genannt:
Der bisherige Trassenverlauf der Lebendigen Luppe in der Aue muss entsprechend
der höheren Wassermengen modifiziert werden.
Geeignete Ein- und Ausleitstellen müssen für die höheren Wassermengen ermittelt
und geplant werden.
Ungeeignete Durchlass- und Brückenbauwerke müssen an die neuen Anforderungen
planerisch und bautechnisch angepasst werden. Die Kosten für diese Bauwerke
können zum gegenwärtigen Planungsstand nicht benannt werden, denn sie sind
innerhalb der nächsten Planungsschritte zu ermitteln. Die Finanzierung für diese
Bauwerke erfolgt im Rahmen des Projektes Lebendige Luppe.
Der Einfluss der höheren Wassermengen auf den Polder muss planerisch geprüft,
abgebildet und die Unschädlichkeit für den Hochwasserfall nachgewiesen werden.
Die zusätzlichen Wassermengen
Modellierungen im Gebiet.
…
erfordern
umfangreichere
hydraulische
Hinweis zur Modellierung:
Die Modellierungen erfolgen auf Grundlage eines innovativen OberflächenwasserGrundwassermodells, welches die unterschiedlichsten Szenarien und deren Auswirkungen,
z. B. auf die Stadtentwässerung, Siedlungsbereiche, Auenstrukturen, Steuerung des
Gewässerknotens und die Erholungslandschaft, modelliert. Dieses Modell wurde speziell für
das Projekt erstellt und erforderte bisher viele Rechenläufe. Auch in der weiteren
Planungsarbeit wird die Modellierung ein wichtiges Arbeitsinstrument darstellen, welches
wiederum hohe Kosten verursacht.
N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc
Vorlage DB OBM
VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“
01.12.2016
Seite 4 von 8
Abbildung 2: Aktuelle Vorzugstrasse der Lebendigen Luppe ohne Überschwemmungsflächen 03/2015
4. Inanspruchnahme von Flächen
Mit der Erhöhung der in das Gebiet geleiteten Wassermengen infolge kleinerer Hochwässer
werden größere Flächenanteile überströmt. Intelligente wasserbauliche Lösungen sind
erforderlich, um die flächigen Überströmungen so zu lenken, dass vorhandene
ackerbauliche Nutzungen nicht beeinträchtigt werden.
Im Rahmen der Planungen werden jedoch verschiedene Szenarien betrachtet, um die
maximal möglichen Effekte bei vertretbaren Kosten (positives Kosten-Nutzen-Verhältnis) für
die Hartholzaue zu erreichen. Sofern die noch ausstehenden Ergebnisse der Modellierungen
hohe Effekte für die Aue bei gleichzeitiger temporärer Überströmung der bisher
landwirtschaftlich, ackerbaulich genutzter Flächen ausweisen würden, werden Eigentümer
und Nutzer dieser Flächen unverzüglich zur Planung und Abstimmung hinzugezogen. Bisher
ist dies aufgrund des vorliegenden Planungsstandes noch nicht erfolgt.
Abbildung 3: Initiierung von dynamischen zeitlich begrenzten Überschwemmungen (Beispiel am Arbeitsstand in
der Burgaue, Flutung max. 30 m³/s) 11/2015, Darstellung zeigt optimierte Überschwemmungsflächen zum Schutz
der landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Überschwemmungen durch die Lebendige Luppe
N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc
Vorlage DB OBM
VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“
01.12.2016
Seite 5 von 8
5. Bearbeitungsstand und Zeitschiene
Die fachübergreifende Gesamtplanung im Fokus öffentlicher Beteiligungen und der Politik
sowie mit intensiver institutioneller und behördlicher Begleitung stellt sich insbesondere mit
zunehmendem Planungsfortschritt als stark dynamischer Prozess dar. Das Projekt besitzt
Modellcharakter.
Die umfangreichen Planungen und Untersuchungen verfolgen
Planfeststellungsbeschluss für dieses Naturschutzprojekt zu erhalten.
das
Ziel,
einen
Der Scopingtermin für das Projekt soll im 1. Drittel 2017 stattfinden.
Das Planfeststellungsverfahren soll voraussichtlich nach Einreichung aller notwendigen
Unterlagen
bis Ende 2017 beginnen. Der erforderliche zeitliche Rahmen des
Planfeststellungs-verfahrens wird auf mindestens 12 bis 18 Monate geschätzt.
Die Realisierung eines 1. Bauabschnittes soll bis Ende 2019
Realisierungszeitraum für alle vier Bauabschnitte ist bis 2025 vorgesehen.
erfolgen.
Der
Parallel zum Genehmigungsprozess werden - soweit möglich - bereits die Ausführungs- und
die Ausschreibungsunterlagen für die baulichen Leistungen vorbereitet. Die Leistungen
hierfür wurden bereits im VOF-Verfahren ausgeschrieben und gebunden.
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und nach Einarbeitung der aus diesem
Verfahren resultierenden Forderungen wird bei den Gremien der Stadt Leipzig ein Bau- und
Finanzierungsbeschluss zur Bestätigung vorgelegt.
6. Kostenentwicklung und Prognose
Die Erweiterung des Projektumfanges erzeugt erhebliche zeitliche, inhaltliche und finanzielle
Auswirkungen und beeinflusst damit auch die Gesamtkosten für die Städte Leipzig und
Schkeuditz (Planungs- und Baukosten).
In Abhängigkeit vom Projektstand werden regelmäßige Kostenprognosen erstellt. Diese
werden mit dem städtischen Haushaltsbudget, der Fördermittelbewilligung und der
Beschlusslage der Städte Leipzig und Schkeuditz abgeglichen.
Die im Planungsbeschluss geforderte Finanzierungsvereinbarung mit der Stadt Schkeuditz
über deren Finanzierungsanteil wurde am 05.12.2011 durch den Oberbürgermeister der
Stadt Schkeuditz unterschrieben. Diese wurde aktuell an die neuen Erfordernisse angepasst.
Die erhöhten Kosten für die Stadt Schkeuditz wurden im Schkeuditzer Stadtrat beschlossen.
Die Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung erfolgte am 23.09.2016.
6.1 Kostenprognose und Kostenerhöhungen für Planung und Bau
Nach aktueller Kostenprognose stellt sich die Fortschreibung der Kosten für die im
Planungsbeschluss 2012 und im Fördermittelbescheid berücksichtigten Leistungen der
Planung Lph 1 bis 4 und Bau eines ersten Bauabschnittes mit dazugehöriger Planung Lph 5
bis 9 wie folgt dar:
N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc
Vorlage DB OBM
VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“
Aktuelle Kostenprognose (I/2016)
01.12.2016
Seite 6 von 8
Kosten Planung und Bau (I/2016)
1.749.173,29 €
Planung HOAI LP 1 - 4 für BA 1 - 4
476.876,10 €
Planung HOAI LP 5 bis 9 und ÖBÜ für Bauabschnitt 1
Baukosten Bauabschnitt 1
3.794.586,18 €
Summe Gesamtkosten
6.020.635,57 €
Fördermittelbedarf 75 %
4.515.476,68 €
Eigenmittel
1.505.158,89 €
Tabelle 1: Kostenprognose (Brutto) und Gesamtkosten für einen Bauabschnitt 1 entspr. Kostenprognose und
Kostenrahmen
In dem bisherigen Förderrahmen sind die Planungsleistungen Lph 1-4 für die
Baubauabschnitte 1 -4 und für die Planungsleistungen Lph 5-9 sowie die Baukosten für den
Bauabschnitt 1 enthalten. In der Planung LP 1 – 4 für BA 1-4 ist ein Anteil von Schkeuditz
enthalten (437.293 € - siehe Tabelle 2). Das heißt es fallen von den in Tabelle 1
ausgewiesenen Eigenmitteln für die Stadt Leipzig nur 1.395.835 € Eigenmittel an.
Nachfolgend ist der aktuelle Kostenstand für das Gesamtprojekt einschließlich des Anteils
für die Baukosten und Baunebenkosten auf der Gemarkung der Stadt Schkeuditz, die zur
Gesamtrealisierung der Lebendigen Luppe notwendig sind, dargestellt.
Kosten entspr.
Planungsbeschluss
Kostenerhöhung
nach aktueller
Prognose
Planung LPH 1-4 (BA 1-4) Summe
in EURO
424.663
in EURO
1.324.511
in EURO
1.749.174
Anteil Stadt Leipzig BA 1-3
301.130
1.010.750
1.311.880
Anteil Stadt Schkeuditz BA 4*
123.462
313.831
437.293
Planung Lph 5-9/öBÜ (BA 1-4)
Summe
679.906
560.885
1.240.791
Anteil Stadt Leipzig BA 1-3
474.929
329.000
803.929
Anteil Stadt Schkeuditz BA 4*
204.977
231.885
436.862
Baukosten (BA 1-4) Summe
9.230.000
3.329.741
12.559.741
Anteil Stadt Leipzig BA 1-3
6.400.000
2.350.138
8.750.138
Anteil Stadt Schkeuditz BA 4*
2.830.000
979.603
3.809.603
10.334.569
5.215.137
15.549.706
7.176.059
3.689.888
10.865.947
3.158.439
1.525.320
4.683.759
Baukosten und Baunebenkosten
Gesamtsumme Planungs-/
Baukosten
(BA 1-4)
Summe Stadt Leipzig BA 1 - 3
Summe Stadt Schkeuditz BA 4*
Gesamtkosten
Kostenprognose
* informatorisch, BA 4 wird über die Stadt Schkeuditz finanziert
Tabelle 2: Gesamtkosten (Brutto) für die Herstellung der Lebendigen Luppe von Nahle bis Luppewildbett
(Gemarkung Leipzig bis Gemarkung Schkeuditz)
N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc
Vorlage DB OBM
VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“
01.12.2016
Seite 7 von 8
Eine Unterteilung der Kosten in die einzelnen Bauabschnitte 1 – 3 ist derzeit nicht möglich,
da aufgrund des Planungsstandes (Lph 1 – 2 in Bearbeitung) noch keine Vorzugstrasse
festgelegt ist.
6.2 Kostenerhöhung in den Planungsphasen der HOAI Lph 1 - 4
Die Erweiterung des Projektumfanges erfordert zusätzliche planerische und
fachgutachterliche Bearbeitungen (siehe Pkt. 3). Daraus ergeben sich Kostenerhöhungen in
Höhe von 1.324.509 € (Brutto lt. Kostenrahmen) bis zum Abschluss der
Genehmigungsplanung.
In den v. g. Kostenerhöhungen sind auch Mehraufwendungen im Bereich der besonderen
Leistungen enthalten, die hauptsächlich im Bereich der Vermessungsleistungen, der
Grundlagenermittlungen, in der VOF-Verfahrensunterstützung und innerhalb der
hydraulischen Modellierung liegen.
Weiterhin führen veränderte gesetzliche Vorgaben zu Kostenerhöhungen:
Veränderung in der HOAI als Vergütungsgrundlage von HOAI-Leistungen durch
Umstellung der HOAI 2009 auf 2013
Veränderungen des Tarifrechts
Baupreisanpassungen
Die Erkenntnisse aus den Hochwasserereignissen 2011 und 2013 führten zu weiteren
Maßgaben, die in der Planung zu berücksichtigen sind. Daraus ergeben sich auch
umfassendere - kostenintensive - Modellierungsanforderungen.
Kostenerhöhungen gegenüber Planungsbeschluss
für HOAI Lph 1 - 4 (gesamter Gewässerlauf)
Mehraufwand der Leistungen ohne Erweiterung des Projektumfanges
in Euro (Brutto)
207.776,91 €
Mehraufwand der Leistungen bedingt durch Erweiterung des
Projektumfanges
1.116.732,98 €
Summe
1.324.509,89 €
Tabelle 3: Kostenerhöhungen in der Planungsphase Lph 1 – 4 Stand IV/ 2015 entspr. Kostenprognose und
Kostenrahmen
7. Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Leipzig (siehe Anlage)
Da sich das Projekt Lebendige Luppe (siehe Punkt 3) inhaltlich als hoch komplex darstellt,
kommunal aber auch bundesdeutsch Modellcharakter besitzt und die Möglichkeiten der
Nutzung von Erfahrungen bzw. des Erfahrungstransfers begrenzt sowie vielfältige teilweise
nicht vorhersehbare planerische und genehmigungsabhängige Inhalte zu bewältigen sind,
wurden im PSP-Element 7.0000279 mit Planungsbeschluss 2012 10,87 Mio. € für das
Gesamtprojekt „Lebendige Luppe“ eingestellt.
N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc
Vorlage DB OBM
VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“
01.12.2016
Seite 8 von 8
Somit stehen in den Planungsansätzen des städtischen Haushalts die aktuell notwendigen
Auszahlungsmittel für alle drei Bauabschnitte von der Planung bis zum Bau zur Verfügung.
Zur Kompensierung der Kostenerhöhungen fanden und finden auch zukünftig
baukostenseitige Optimierungen statt (z. B. Einsparung von Bauwerken, Modifizierung der
Bauabschnitte 1 und 2, erweiterte Nutzung von Altlaufrelikten, Minimierung von Eingriffen),
die positive Kosteneffekte mit sich brachten und voraussichtlich auch bringen werden.
Abschließende Aussagen in Bezug auf die Hohe der Kosten für Planung und Bau können
erst mit Abschluss des Scopingverfahrens, der Genehmigungsplanung (Lph 3 und 4) bzw.
nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses getroffen werden.
8. Förderung
Das Projekt erhält eine 75%ige Förderung durch das BfN (Fördermittelbescheid vom
10.05.2012, angepasst am 29.04.2016) und durch die LANU in Höhe von 2,23 % (maximal
150 T€).
Eine Erweiterung des Projektumfanges wird ebenfalls zu 75 % durch das BfN gefördert
(Inhalt im Fördermittelbescheid vom 29.04.2016).
9. Folgen bei Ablehnung
Mit einer Ablehnung kann dieses Projekt nicht mehr fortgeführt werden, da die erforderlichen
Planungsleistungen nicht beauftragt werden können. Eine längere Projektunterbrechung
bzw. ein Projektabbruch führt zum Verlust der Fördermittel und Veralterung der
Planungsunterlagen sowie auch zum Reputationsverlust, da ein bundesdeutsch und
sächsisch bedeutsames Projekt zur Umsetzung der Nationalen Strategie zum Erhalt und zur
Entwicklung der biologischen Vielfalt nicht mehr fortgeführt wird.
Weiterhin hätte ein Projektabbruch für die Hartholzaue unübersehbare Folgen. Alternative,
vergleichbare Projekte zur Rettung des Hartholzauewaldbestandes sind nicht vorgesehen.
Daher kann davon ausgegangen werden, dass der seit Jahren andauernde Prozess der
Austrocknung der Aue und damit die Umgestaltung der typischen Artenzusammensetzung
weiter voranschreitet und unter Umständen irreversible Folgen hat.
10. Prüfung auf Konformität mit der Charta Leipziger Neuseenland 2030
Dieses Vorhaben entspricht den Maßgaben der Charta Leipziger Neuseenland 2030 und
dient insbesondere der Umsetzung der Thesen „Das naturnahe Leipziger Neuseenland“ und
„Das kommunizierende Leipziger Neuseenland.
N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2019
5.153.348
7.0000279.700
2016
2019
6.339.921
7.0000279.700
Erträge
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
lt. gültigem
Haushaltsplan
Auszahlungen
lt. gültigem
Haushaltsplan
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
Von 2018
x
Bis 2019
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ab 2018 jährlich
Folgekosten ab
Teilfertigstellung 2018:
35.000 €
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: