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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046928.pdf
Größe
638 kB
Erstellt
29.10.15, 12:00
Aktualisiert
07.02.18, 14:09

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02029 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Ortschaftsrat Burghausen SBB Alt-West SBB Nordwest Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Ratsversammlung 08.02.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Lebendige Luppe - Projekterweiterung und Kostenentwicklung Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat bestätigt die Erweiterung des Projektumfanges des Projektes „Lebendige Luppe“ zur Dynamisierung der Nordwestaue durch die Nutzung kleiner Hochwasserereignisse. 2. Die Erhöhung der Kosten für die Planung bis zur Erlangung des Baurechtes (Abschluss des Genehmigungsverfahrens) in Höhe von 1.324.509 € Brutto wird bestätigt. Die finanziellen Mittel stehen im Haushalt des ASG zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000279.700 „Wiederherstellung ehemaliger Flussläufe Luppeaue“. Die Förderquote beträgt im Projekt 75 %. Seitens des Fördermittelgebers wurden die Mehrkosten mit Stand vom 29.04.2016 bewilligt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: In der Vorlage wird über die vom Stadtrat und von den Umweltverbänden und -vereinen geforderte Erweiterung des Projektumfanges im Projekt Lebendige Luppe im Vergleich zum Sachstand zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses 2012 (RBV-1168/12 vom 12.03.2012) umfassend informiert. Der Stadtrat wird gebeten, die durch die Erweiterung des Projektumfangs notwendige Kostenerhöhung zu bestätigen. Dabei wird zur Kenntnis genommen, dass die finanziellen Mittel im Haushalt des ASG vollständig zur Verfügung stehen. Anlage: Begründung Vorlage DB OBM VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ 01.12.2016 Seite 1 von 8 Begründung der Vorlage VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ Das Projekt Lebendige Luppe ist ein anerkanntes und bedeutendes Projekt der Biodiversitätsförderung und Naturraumentwicklung des Landes, des Bundes, des Grünen Ringes Leipzig und insbesondere der Städte Leipzig und Schkeuditz. Als Projektpartner sind der NABU Landesverband, die Universität Leipzig (Fachbereiche Geographie, Biologie und Soziologie) und das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) beteiligt. 1. Veranlassung Das Projekt „Lebendige Luppe“ ist ein Projekt des Grünen Ringes Leipzig, welches in den Jahren 2006 und 2009 durch die Kommunen des Grünen Ringes Leipzig entwickelt wurde. Das Ergebnis lag in Form einer Machbarkeitsstudie (inclusive von Bestandteilen der Vorplanung HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) vor. Darauf aufbauend wurde im Jahr 2012 ein Planungsbeschluss durch den Stadtrat der Stadt Leipzig gefasst (RBV-1168/12 vom 12.03.2012). Eine intensive Fördermittelakquise führte im Jahr 2012 zur Bewilligung von Fördermitteln des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) im Bundesprogramm Biologische Vielfalt und der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LANU). Gegenstand der Bewilligung ist die Erarbeitung der Planunterlagen für einen Planfeststellungsbeschluss für das gesamte Gewässer auf den Gemarkungen Leipzig und Schkeuditz (über alle 4 Bauabschnitte) sowie der Bau eines Bauabschnittes. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides und der Sicherung der personellen Kapazitäten wurde mit der Planung begonnen. In den intensiven Arbeitsprozess haben sich der Stadtrat der Stadt Leipzig und die Umweltverbände und -vereine maßgeblich mit eingebracht. Durch laufende Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber, den fachlichen Begleitern sowie mit zahlreichen Behörden wurde das Projekt weiterentwickelt und qualifiziert. Gegenwärtig ist festzustellen, dass der derzeitige Projektumfang gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses 2012 stark erweitert ist. Der Projektfortschritt erlaubt und erfordert es nun, den Stadtrat umfassend zu informieren, denn  mit Bescheid vom 29.04.2016 wurde die fachlich intensiv und breit diskutierte Erweiterung des Projekts durch die Fördermittelbehörde BfN nicht nur fachlich sondern auch finanziell bestätigt.  die zuständigen Behörden im Freistaat Sachsen (z. B. SMUL, LD S, UNB) haben am 05.04.2016 im Rahmen einer Fachberatung den aktuellen Projektumfang fachlich befürwortet und als zukünftige Planrechtfertigung grundsätzlich anerkannt.  die aktualisierte Kostenprognose spiegelt die Erweiterung des Projektumfanges finanziell wider. Gemäß einschlägiger Satzungen ist der Stadtrat bei maßgeblichen Kostenveränderungen sowohl zu informieren als auch um Beschlussfassung zu bitten. N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc Vorlage DB OBM VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ 01.12.2016 Seite 2 von 8 2. Projektumfang gemäß Planungsbeschluss 2012 Das Ziel des Projektes ist es, Strukturen zu schaffen, die der Entwicklung und Wiederherstellung einer ökologisch funktionsfähigen Auen- und Flusslandschaft dienen sowie positive Effekte zum Erhalt und zur Verbesserung des Zustandes der derzeit geschädigten Lebensraumtypen des Auenwaldes, speziell die des Hartholzauenwaldes (sechst bedeutsamster Standort in der Bundesrepublik), zu generieren. Dazu sind insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung auentypischer Wasserverhältnisse und Biotopstrukturen unter Berücksichtigung einer integrierten Gesamtentwicklung von Natur-, Erholungs- und Bildungslandschaften erforderlich. Der Planungsbeschluss RBV-1168/12 zur Planung der Lebendigen Luppe wurde am 12.03.2012 einstimmig durch den Stadtrat der Stadt Leipzig gefasst. Die Maßnahmen zur Erreichung o. g. Ziele laut Planungsbeschluss 2012 waren folgende:  Herstellung eines naturnahen Fließgewässers „Lebendige Luppe“ gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie von der Kleinen Luppe in Leipzig bis zur Wildbettluppe bei Kleinliebenau (16 km) unter Nutzung von Altlaufstrukturen und bestehenden Fließgewässern im nordwestlichen Auwald  Temporäre Flutung von angrenzenden Rinnen und Senken im Lebensraumtyp Hartholzauenwald entlang der „Lebendigen Luppe“ in Abhängigkeit vom Wasserdargebot (Durchfluss 0,5 m³/s bis 2,5 m³/s)  Verbesserung des Grundwasserhaushalts in der Aue durch zusätzliche Speisung des Auensystems durch die „Lebendige Luppe“ mit unterschiedlichen Wassermengen je nach Wasserdargebot (Durchfluss 0,5 m³/s bis 2,5 m³/s)  Verbesserung der gesteuerten Entwässerung des Gebietes nach Poldereinstau durch die „Lebendige Luppe“ (durchgängiges Fließgewässer) und damit - Reduzierung der forstwirtschaftlich nicht verträglichen Einstaudauer und -höhe, - Minderung von Hochwasserschäden im Bereich der Landnutzungen und der Siedlungsstrukturen Abbildung 1: Lebendige Luppe (dunkelviolett) entsprechend Planungsbeschluss 2012 N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc Vorlage DB OBM VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ 01.12.2016 Seite 3 von 8 3. Projektumfang nach Erweiterung 2016 Seit 2013 erfolgte eine intensive Projektzieldiskussion im behördlichen und öffentlichen Beteiligungsprozess. Innerhalb des Bearbeitungs- und Beteiligungsprozesses wurde die Notwendigkeit der Erweiterung des Projektes zur unter Punkt 2 beschriebenen Zielerreichung deutlich. Die Erweiterung des Projektumfanges des Projektes „Lebendige Luppe“ wurde fachlich durch den Fördermittelgeber (BfN), die Stadtverwaltungen Leipzig und Schkeuditz, die Umweltverbände und die wissenschaftlichen Begleitforschung als fachlich erforderlich bestätigt. Die Ergebnisse der Auenforen und Auenfachkonferenzen fanden in der Erweiterung des Projektumfanges Berücksichtigung. Die maßgebliche Erweiterung des Projektumfanges gegenüber dem Planungsbeschluss aus 2012 besteht in der zusätzlichen Nutzung kleinerer Hochwasserereignisse (einjähriges bis fünfjähriges Hochwasser mit einem maximalen temporären Durchfluss bis ca. 30 m³/s) zur flächigen Flutung der Aue unter Aufrechterhaltung der Polderfunktionen zur Erreichung einer wirksamen Auendynamik in den Hartholzauenwaldbereichen (ca. 30 km²) mit Ziel des Erhalts und Förderung des national bedeutsamen Lebensraumtypes Hartholzauenwald und anderer natuschutzfachlich bedeutsamer Lebensräume. Aus dieser Projekterweiterung ergeben sich sowohl ein erhöhter Planungs- als auch Bauaufwand. Folgende Beispiele für die Aufwandserhöhung seien stellvertretend genannt:  Der bisherige Trassenverlauf der Lebendigen Luppe in der Aue muss entsprechend der höheren Wassermengen modifiziert werden.  Geeignete Ein- und Ausleitstellen müssen für die höheren Wassermengen ermittelt und geplant werden.  Ungeeignete Durchlass- und Brückenbauwerke müssen an die neuen Anforderungen planerisch und bautechnisch angepasst werden. Die Kosten für diese Bauwerke können zum gegenwärtigen Planungsstand nicht benannt werden, denn sie sind innerhalb der nächsten Planungsschritte zu ermitteln. Die Finanzierung für diese Bauwerke erfolgt im Rahmen des Projektes Lebendige Luppe.  Der Einfluss der höheren Wassermengen auf den Polder muss planerisch geprüft, abgebildet und die Unschädlichkeit für den Hochwasserfall nachgewiesen werden.  Die zusätzlichen Wassermengen Modellierungen im Gebiet.  … erfordern umfangreichere hydraulische Hinweis zur Modellierung: Die Modellierungen erfolgen auf Grundlage eines innovativen OberflächenwasserGrundwassermodells, welches die unterschiedlichsten Szenarien und deren Auswirkungen, z. B. auf die Stadtentwässerung, Siedlungsbereiche, Auenstrukturen, Steuerung des Gewässerknotens und die Erholungslandschaft, modelliert. Dieses Modell wurde speziell für das Projekt erstellt und erforderte bisher viele Rechenläufe. Auch in der weiteren Planungsarbeit wird die Modellierung ein wichtiges Arbeitsinstrument darstellen, welches wiederum hohe Kosten verursacht. N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc Vorlage DB OBM VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ 01.12.2016 Seite 4 von 8 Abbildung 2: Aktuelle Vorzugstrasse der Lebendigen Luppe ohne Überschwemmungsflächen 03/2015 4. Inanspruchnahme von Flächen Mit der Erhöhung der in das Gebiet geleiteten Wassermengen infolge kleinerer Hochwässer werden größere Flächenanteile überströmt. Intelligente wasserbauliche Lösungen sind erforderlich, um die flächigen Überströmungen so zu lenken, dass vorhandene ackerbauliche Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Im Rahmen der Planungen werden jedoch verschiedene Szenarien betrachtet, um die maximal möglichen Effekte bei vertretbaren Kosten (positives Kosten-Nutzen-Verhältnis) für die Hartholzaue zu erreichen. Sofern die noch ausstehenden Ergebnisse der Modellierungen hohe Effekte für die Aue bei gleichzeitiger temporärer Überströmung der bisher landwirtschaftlich, ackerbaulich genutzter Flächen ausweisen würden, werden Eigentümer und Nutzer dieser Flächen unverzüglich zur Planung und Abstimmung hinzugezogen. Bisher ist dies aufgrund des vorliegenden Planungsstandes noch nicht erfolgt. Abbildung 3: Initiierung von dynamischen zeitlich begrenzten Überschwemmungen (Beispiel am Arbeitsstand in der Burgaue, Flutung max. 30 m³/s) 11/2015, Darstellung zeigt optimierte Überschwemmungsflächen zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Überschwemmungen durch die Lebendige Luppe N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc Vorlage DB OBM VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ 01.12.2016 Seite 5 von 8 5. Bearbeitungsstand und Zeitschiene Die fachübergreifende Gesamtplanung im Fokus öffentlicher Beteiligungen und der Politik sowie mit intensiver institutioneller und behördlicher Begleitung stellt sich insbesondere mit zunehmendem Planungsfortschritt als stark dynamischer Prozess dar. Das Projekt besitzt Modellcharakter. Die umfangreichen Planungen und Untersuchungen verfolgen Planfeststellungsbeschluss für dieses Naturschutzprojekt zu erhalten. das Ziel, einen Der Scopingtermin für das Projekt soll im 1. Drittel 2017 stattfinden. Das Planfeststellungsverfahren soll voraussichtlich nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen bis Ende 2017 beginnen. Der erforderliche zeitliche Rahmen des Planfeststellungs-verfahrens wird auf mindestens 12 bis 18 Monate geschätzt. Die Realisierung eines 1. Bauabschnittes soll bis Ende 2019 Realisierungszeitraum für alle vier Bauabschnitte ist bis 2025 vorgesehen. erfolgen. Der Parallel zum Genehmigungsprozess werden - soweit möglich - bereits die Ausführungs- und die Ausschreibungsunterlagen für die baulichen Leistungen vorbereitet. Die Leistungen hierfür wurden bereits im VOF-Verfahren ausgeschrieben und gebunden. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und nach Einarbeitung der aus diesem Verfahren resultierenden Forderungen wird bei den Gremien der Stadt Leipzig ein Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Bestätigung vorgelegt. 6. Kostenentwicklung und Prognose Die Erweiterung des Projektumfanges erzeugt erhebliche zeitliche, inhaltliche und finanzielle Auswirkungen und beeinflusst damit auch die Gesamtkosten für die Städte Leipzig und Schkeuditz (Planungs- und Baukosten). In Abhängigkeit vom Projektstand werden regelmäßige Kostenprognosen erstellt. Diese werden mit dem städtischen Haushaltsbudget, der Fördermittelbewilligung und der Beschlusslage der Städte Leipzig und Schkeuditz abgeglichen. Die im Planungsbeschluss geforderte Finanzierungsvereinbarung mit der Stadt Schkeuditz über deren Finanzierungsanteil wurde am 05.12.2011 durch den Oberbürgermeister der Stadt Schkeuditz unterschrieben. Diese wurde aktuell an die neuen Erfordernisse angepasst. Die erhöhten Kosten für die Stadt Schkeuditz wurden im Schkeuditzer Stadtrat beschlossen. Die Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung erfolgte am 23.09.2016. 6.1 Kostenprognose und Kostenerhöhungen für Planung und Bau Nach aktueller Kostenprognose stellt sich die Fortschreibung der Kosten für die im Planungsbeschluss 2012 und im Fördermittelbescheid berücksichtigten Leistungen der Planung Lph 1 bis 4 und Bau eines ersten Bauabschnittes mit dazugehöriger Planung Lph 5 bis 9 wie folgt dar: N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc Vorlage DB OBM VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ Aktuelle Kostenprognose (I/2016) 01.12.2016 Seite 6 von 8 Kosten Planung und Bau (I/2016) 1.749.173,29 € Planung HOAI LP 1 - 4 für BA 1 - 4 476.876,10 € Planung HOAI LP 5 bis 9 und ÖBÜ für Bauabschnitt 1 Baukosten Bauabschnitt 1 3.794.586,18 € Summe Gesamtkosten 6.020.635,57 € Fördermittelbedarf 75 % 4.515.476,68 € Eigenmittel 1.505.158,89 € Tabelle 1: Kostenprognose (Brutto) und Gesamtkosten für einen Bauabschnitt 1 entspr. Kostenprognose und Kostenrahmen In dem bisherigen Förderrahmen sind die Planungsleistungen Lph 1-4 für die Baubauabschnitte 1 -4 und für die Planungsleistungen Lph 5-9 sowie die Baukosten für den Bauabschnitt 1 enthalten. In der Planung LP 1 – 4 für BA 1-4 ist ein Anteil von Schkeuditz enthalten (437.293 € - siehe Tabelle 2). Das heißt es fallen von den in Tabelle 1 ausgewiesenen Eigenmitteln für die Stadt Leipzig nur 1.395.835 € Eigenmittel an. Nachfolgend ist der aktuelle Kostenstand für das Gesamtprojekt einschließlich des Anteils für die Baukosten und Baunebenkosten auf der Gemarkung der Stadt Schkeuditz, die zur Gesamtrealisierung der Lebendigen Luppe notwendig sind, dargestellt. Kosten entspr. Planungsbeschluss Kostenerhöhung nach aktueller Prognose Planung LPH 1-4 (BA 1-4) Summe in EURO 424.663 in EURO 1.324.511 in EURO 1.749.174 Anteil Stadt Leipzig BA 1-3 301.130 1.010.750 1.311.880 Anteil Stadt Schkeuditz BA 4* 123.462 313.831 437.293 Planung Lph 5-9/öBÜ (BA 1-4) Summe 679.906 560.885 1.240.791 Anteil Stadt Leipzig BA 1-3 474.929 329.000 803.929 Anteil Stadt Schkeuditz BA 4* 204.977 231.885 436.862 Baukosten (BA 1-4) Summe 9.230.000 3.329.741 12.559.741 Anteil Stadt Leipzig BA 1-3 6.400.000 2.350.138 8.750.138 Anteil Stadt Schkeuditz BA 4* 2.830.000 979.603 3.809.603 10.334.569 5.215.137 15.549.706 7.176.059 3.689.888 10.865.947 3.158.439 1.525.320 4.683.759 Baukosten und Baunebenkosten Gesamtsumme Planungs-/ Baukosten (BA 1-4) Summe Stadt Leipzig BA 1 - 3 Summe Stadt Schkeuditz BA 4* Gesamtkosten Kostenprognose * informatorisch, BA 4 wird über die Stadt Schkeuditz finanziert Tabelle 2: Gesamtkosten (Brutto) für die Herstellung der Lebendigen Luppe von Nahle bis Luppewildbett (Gemarkung Leipzig bis Gemarkung Schkeuditz) N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc Vorlage DB OBM VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ 01.12.2016 Seite 7 von 8 Eine Unterteilung der Kosten in die einzelnen Bauabschnitte 1 – 3 ist derzeit nicht möglich, da aufgrund des Planungsstandes (Lph 1 – 2 in Bearbeitung) noch keine Vorzugstrasse festgelegt ist. 6.2 Kostenerhöhung in den Planungsphasen der HOAI Lph 1 - 4 Die Erweiterung des Projektumfanges erfordert zusätzliche planerische und fachgutachterliche Bearbeitungen (siehe Pkt. 3). Daraus ergeben sich Kostenerhöhungen in Höhe von 1.324.509 € (Brutto lt. Kostenrahmen) bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung. In den v. g. Kostenerhöhungen sind auch Mehraufwendungen im Bereich der besonderen Leistungen enthalten, die hauptsächlich im Bereich der Vermessungsleistungen, der Grundlagenermittlungen, in der VOF-Verfahrensunterstützung und innerhalb der hydraulischen Modellierung liegen. Weiterhin führen veränderte gesetzliche Vorgaben zu Kostenerhöhungen:  Veränderung in der HOAI als Vergütungsgrundlage von HOAI-Leistungen durch Umstellung der HOAI 2009 auf 2013  Veränderungen des Tarifrechts  Baupreisanpassungen Die Erkenntnisse aus den Hochwasserereignissen 2011 und 2013 führten zu weiteren Maßgaben, die in der Planung zu berücksichtigen sind. Daraus ergeben sich auch umfassendere - kostenintensive - Modellierungsanforderungen. Kostenerhöhungen gegenüber Planungsbeschluss für HOAI Lph 1 - 4 (gesamter Gewässerlauf) Mehraufwand der Leistungen ohne Erweiterung des Projektumfanges in Euro (Brutto) 207.776,91 € Mehraufwand der Leistungen bedingt durch Erweiterung des Projektumfanges 1.116.732,98 € Summe 1.324.509,89 € Tabelle 3: Kostenerhöhungen in der Planungsphase Lph 1 – 4 Stand IV/ 2015 entspr. Kostenprognose und Kostenrahmen 7. Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Leipzig (siehe Anlage) Da sich das Projekt Lebendige Luppe (siehe Punkt 3) inhaltlich als hoch komplex darstellt, kommunal aber auch bundesdeutsch Modellcharakter besitzt und die Möglichkeiten der Nutzung von Erfahrungen bzw. des Erfahrungstransfers begrenzt sowie vielfältige teilweise nicht vorhersehbare planerische und genehmigungsabhängige Inhalte zu bewältigen sind, wurden im PSP-Element 7.0000279 mit Planungsbeschluss 2012 10,87 Mio. € für das Gesamtprojekt „Lebendige Luppe“ eingestellt. N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc Vorlage DB OBM VI-DS-02029 „Lebendige Luppe – Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ 01.12.2016 Seite 8 von 8 Somit stehen in den Planungsansätzen des städtischen Haushalts die aktuell notwendigen Auszahlungsmittel für alle drei Bauabschnitte von der Planung bis zum Bau zur Verfügung. Zur Kompensierung der Kostenerhöhungen fanden und finden auch zukünftig baukostenseitige Optimierungen statt (z. B. Einsparung von Bauwerken, Modifizierung der Bauabschnitte 1 und 2, erweiterte Nutzung von Altlaufrelikten, Minimierung von Eingriffen), die positive Kosteneffekte mit sich brachten und voraussichtlich auch bringen werden. Abschließende Aussagen in Bezug auf die Hohe der Kosten für Planung und Bau können erst mit Abschluss des Scopingverfahrens, der Genehmigungsplanung (Lph 3 und 4) bzw. nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses getroffen werden. 8. Förderung Das Projekt erhält eine 75%ige Förderung durch das BfN (Fördermittelbescheid vom 10.05.2012, angepasst am 29.04.2016) und durch die LANU in Höhe von 2,23 % (maximal 150 T€). Eine Erweiterung des Projektumfanges wird ebenfalls zu 75 % durch das BfN gefördert (Inhalt im Fördermittelbescheid vom 29.04.2016). 9. Folgen bei Ablehnung Mit einer Ablehnung kann dieses Projekt nicht mehr fortgeführt werden, da die erforderlichen Planungsleistungen nicht beauftragt werden können. Eine längere Projektunterbrechung bzw. ein Projektabbruch führt zum Verlust der Fördermittel und Veralterung der Planungsunterlagen sowie auch zum Reputationsverlust, da ein bundesdeutsch und sächsisch bedeutsames Projekt zur Umsetzung der Nationalen Strategie zum Erhalt und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt nicht mehr fortgeführt wird. Weiterhin hätte ein Projektabbruch für die Hartholzaue unübersehbare Folgen. Alternative, vergleichbare Projekte zur Rettung des Hartholzauewaldbestandes sind nicht vorgesehen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der seit Jahren andauernde Prozess der Austrocknung der Aue und damit die Umgestaltung der typischen Artenzusammensetzung weiter voranschreitet und unter Umständen irreversible Folgen hat. 10. Prüfung auf Konformität mit der Charta Leipziger Neuseenland 2030 Dieses Vorhaben entspricht den Maßgaben der Charta Leipziger Neuseenland 2030 und dient insbesondere der Umsetzung der Thesen „Das naturnahe Leipziger Neuseenland“ und „Das kommunizierende Leipziger Neuseenland. N:\Amt67_M\Lebendige_Luppe\Riedel\02_PM\Vorlagen\Informationsvorlage Stadt Leipzig\VI-DS-02029_Begründung_9_01122016.doc x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2019 5.153.348 7.0000279.700 2016 2019 6.339.921 7.0000279.700 Erträge Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt lt. gültigem Haushaltsplan Auszahlungen lt. gültigem Haushaltsplan Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein Von 2018 x Bis 2019 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ab 2018 jährlich Folgekosten ab Teilfertigstellung 2018: 35.000 € Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: