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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1228421.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
28.11.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03401-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau 03.01.2017 Vorberatung SBB Alt-West 04.01.2017 Vorberatung SBB Südwest 11.01.2017 Vorberatung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Verkehrliche Erschließung des geplanten Nahversorgers am Felsenkeller Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Dem Antrag soll nicht gefolgt werden, da eine Änderung der verkehrlichen Erschließung des Nahversorgers über eine gemeinsame Zufahrt mit der Stadtteilbibliothek zu einer Nichtrealisierbarkeit des Vorhabens führen würde. Sachverhalt: Der Antrag zielt darauf ab, die bestehende Zufahrt des Felsenkellers, die bisher für den Parkplatz des Veranstaltungsbetriebs genutzt wird, im Zuge des geplanten Neubauvorhabens eines Nahversorgungsmarktes in nördliche Richtung zu verschieben und mit der Zufahrt zur GeorgMaurer-Bibliothek gemeinsam zu nutzen. Hierdurch soll vermieden werden, dass es zukünftig nach Ausbau einer barrierefreien Haltestelle zu Ein- und Ausfahrten im Bereich der Haltestelle kommen kann. Im Zuge der Planung und Entwicklung des Bauvorhabens wurden zwischen dem Projektentwickler des Felsenkellers und der Stadtverwaltung die städtebaulichen, verkehrlichen und denkmalpflegerischen Aspekte des Bauvorhabens in mehreren Schritten untersucht und bewertet. Dabei stellte das jetzt beantragte Vorhaben den sinnvollsten Kompromiss aller Belange dar. Nach dem Stand der Antragsunterlagen kann die Zufahrt bis zur Umgestaltung der landwärtigen Haltestelle der Linie 3 ausschließlich über die bestehende genehmigte Zufahrt von der Zschocherschen Straße als rechts Ein- und rechts Ausfahrt abgewickelt werden. Mit Umbau der Haltestelle soll die Haltestelle zu einem Haltestellenkap ausgebaut werden, bei der die landwärtige Fahrbahn auf das Bahnsteigniveau angehoben wird. Bei einem Haltevorgang der Straßenbahn wird die Ein- und Ausfahrt in das Grundstück - wie jetzt auch schon - kurzzeitig unterbrochen sein. Für die Ein- und Ausfahrt von PKW sowie die Einfahrt der wenigen LKW wird die Zufahrt auch nach dem Umbau ausreichend dimensioniert sein. Für ausfahrende LKW wird die mögliche Schleppkurve im Bereich der angehobenen Fahrbahn ggf. aber nicht ausreichen. Deshalb soll im Zuge des Umbaus lediglich eine Ausfahrmöglichkeit für zu erwartende bis zu 6 LKW am Tag zur Karl-Heine-Straße geschaffen werden. Diese Fahrspur wird jetzt bereits baulich vorbereitet, aber nicht geöffnet. Später soll die Ausfahrt für LKW über einen versenkbaren Poller geregelt werden. Die Details der Haltestelle und der Einfahrt können erst im Zuge der Haltestellenplanung detailliert ausgeführt werden. Ggf. wird zur Verbesserung der Gehwegsituation in der Zschocherschen Straße auch noch weiter in das Grundstück des Felsenkellers einzugreifen sein. Dies ist aber unabhängig vom jetzigen Vorhaben zu entscheiden. Es wird eingeschätzt, dass das jetzt angestrebte Erschließungskonzept den komplexen Anforderungen am ehesten gerecht wird. Die vorgeschlagene alternative Zufahrt mit der Stadtteilbibliothek würde zwar zu einem Abrücken von der Haltestelle führen, hätte aber zur Folge, dass das Investitionsvorhaben wirtschaftlich voraussichtlich nicht möglich und durchführbar wäre. Damit wäre auch die in Kürze beginnende Sanierung des denkmalgeschützten Felsenkeller in der weiteren Umsetzung gefährdet. Die bestehende Zufahrt zur Bibliothek ist nur etwa 2,50 m breit. Im Zuge eines Ausbaus müsste sie entsprechend der jetzigen Zufahrt aufgeweitet werden, um einen Begegnungsverkehr LKW / PKW einschließlich der zu sichernden Schleppkurven beim rechts Ein- und Ausfahren zuzulassen. Zudem bildet das Freigelände hinter dem Felsenkeller ein aufgeschüttetes nahezu ebenes Plateau, während die Zschochersche Straße in Richtung Norden abfällt. Deshalb existiert im Bereich der Einfahrt zur Bibliothek ein Höhenunterschied von ca. 1,50 Meter zwischen Straße und Geländeniveau hinter dem Felsenkeller. Hier müsste bei einer gemeinsamen Zufahrt eine längere Steigung und Eingrabung ins Gelände überwunden werden. Eine Zufahrt an der Bibliothek setzte zudem voraus, dass der Nahversorgungsmarkt mindestens 25 Meter ins Grundstück zur Felsenkellerstraße verschoben werden müsste. Dadurch bedingt wäre eine Veränderung der Gebäudekubatur hin zu einem winkelförmigen Grundriss erforderlich, was für die spezielle Handelsfunktion zu erheblichen Problemen führen würde. Eine nördliche Ein- und Ausfahrt müsste im Grundstück zwei rechtwinklige Kurven beschreiben, um den Nahversorgungsmarkt zu erreichen und erschließen. Dabei würde zusätzlicher Flächenbedarf entstehen, durch den auch die Abdeckung einer minimierten Stellplatzanzahl nicht möglich sein würde. Es wird insgesamt eingeschätzt, dass der verkehrlich nachvollziehbare Vorschlag sich leider zeitlich und inhaltlich nicht mit der Planung für einen Nahversorgungsmarkt auf dem Grundstück harmonisieren lässt.