Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1228421.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
28.11.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03401-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
03.01.2017
Vorberatung
SBB Alt-West
04.01.2017
Vorberatung
SBB Südwest
11.01.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Verkehrliche Erschließung des geplanten Nahversorgers am Felsenkeller
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag soll nicht gefolgt werden, da eine Änderung der verkehrlichen Erschließung des
Nahversorgers über eine gemeinsame Zufahrt mit der Stadtteilbibliothek zu einer
Nichtrealisierbarkeit des Vorhabens führen würde.
Sachverhalt:
Der Antrag zielt darauf ab, die bestehende Zufahrt des Felsenkellers, die bisher für den Parkplatz
des Veranstaltungsbetriebs genutzt wird, im Zuge des geplanten Neubauvorhabens eines
Nahversorgungsmarktes in nördliche Richtung zu verschieben und mit der Zufahrt zur GeorgMaurer-Bibliothek gemeinsam zu nutzen. Hierdurch soll vermieden werden, dass es zukünftig nach
Ausbau einer barrierefreien Haltestelle zu Ein- und Ausfahrten im Bereich der Haltestelle kommen
kann.
Im Zuge der Planung und Entwicklung des Bauvorhabens wurden zwischen dem Projektentwickler
des Felsenkellers und der Stadtverwaltung die städtebaulichen, verkehrlichen und
denkmalpflegerischen Aspekte des Bauvorhabens in mehreren Schritten untersucht und bewertet.
Dabei stellte das jetzt beantragte Vorhaben den sinnvollsten Kompromiss aller Belange dar.
Nach dem Stand der Antragsunterlagen kann die Zufahrt bis zur Umgestaltung der landwärtigen
Haltestelle der Linie 3 ausschließlich über die bestehende genehmigte Zufahrt von der
Zschocherschen Straße als rechts Ein- und rechts Ausfahrt abgewickelt werden. Mit Umbau der
Haltestelle soll die Haltestelle zu einem Haltestellenkap ausgebaut werden, bei der die landwärtige
Fahrbahn auf das Bahnsteigniveau angehoben wird. Bei einem Haltevorgang der Straßenbahn wird
die Ein- und Ausfahrt in das Grundstück - wie jetzt auch schon - kurzzeitig unterbrochen sein. Für
die Ein- und Ausfahrt von PKW sowie die Einfahrt der wenigen LKW wird die Zufahrt auch nach dem
Umbau ausreichend dimensioniert sein. Für ausfahrende LKW wird die mögliche Schleppkurve im
Bereich der angehobenen Fahrbahn ggf. aber nicht ausreichen. Deshalb soll im Zuge des Umbaus
lediglich eine Ausfahrmöglichkeit für zu erwartende bis zu 6 LKW am Tag zur Karl-Heine-Straße
geschaffen werden. Diese Fahrspur wird jetzt bereits baulich vorbereitet, aber nicht geöffnet. Später
soll die Ausfahrt für LKW über einen versenkbaren Poller geregelt werden.
Die Details der Haltestelle und der Einfahrt können erst im Zuge der Haltestellenplanung detailliert
ausgeführt werden. Ggf. wird zur Verbesserung der Gehwegsituation in der Zschocherschen Straße
auch noch weiter in das Grundstück des Felsenkellers einzugreifen sein. Dies ist aber unabhängig
vom jetzigen Vorhaben zu entscheiden.
Es wird eingeschätzt, dass das jetzt angestrebte Erschließungskonzept den komplexen
Anforderungen am ehesten gerecht wird.
Die vorgeschlagene alternative Zufahrt mit der Stadtteilbibliothek würde zwar zu einem Abrücken
von der Haltestelle führen, hätte aber zur Folge, dass das Investitionsvorhaben wirtschaftlich
voraussichtlich nicht möglich und durchführbar wäre. Damit wäre auch die in Kürze beginnende
Sanierung des denkmalgeschützten Felsenkeller in der weiteren Umsetzung gefährdet.
Die bestehende Zufahrt zur Bibliothek ist nur etwa 2,50 m breit. Im Zuge eines Ausbaus müsste sie
entsprechend der jetzigen Zufahrt aufgeweitet werden, um einen Begegnungsverkehr LKW / PKW
einschließlich der zu sichernden Schleppkurven beim rechts Ein- und Ausfahren zuzulassen. Zudem
bildet das Freigelände hinter dem Felsenkeller ein aufgeschüttetes nahezu ebenes Plateau,
während die Zschochersche Straße in Richtung Norden abfällt. Deshalb existiert im Bereich der
Einfahrt zur Bibliothek ein Höhenunterschied von ca. 1,50 Meter zwischen Straße und
Geländeniveau hinter dem Felsenkeller. Hier müsste bei einer gemeinsamen Zufahrt eine längere
Steigung und Eingrabung ins Gelände überwunden werden.
Eine Zufahrt an der Bibliothek setzte zudem voraus, dass der Nahversorgungsmarkt mindestens 25
Meter ins Grundstück zur Felsenkellerstraße verschoben werden müsste. Dadurch bedingt wäre
eine Veränderung der Gebäudekubatur hin zu einem winkelförmigen Grundriss erforderlich, was für
die spezielle Handelsfunktion zu erheblichen Problemen führen würde.
Eine nördliche Ein- und Ausfahrt müsste im Grundstück zwei rechtwinklige Kurven beschreiben, um
den Nahversorgungsmarkt zu erreichen und erschließen. Dabei würde zusätzlicher Flächenbedarf
entstehen, durch den auch die Abdeckung einer minimierten Stellplatzanzahl nicht möglich sein
würde.
Es wird insgesamt eingeschätzt, dass der verkehrlich nachvollziehbare Vorschlag sich leider zeitlich
und inhaltlich nicht mit der Planung für einen Nahversorgungsmarkt auf dem Grundstück
harmonisieren lässt.