Daten
Kommune
Leipzig
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1230896.pdf
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278 kB
Erstellt
06.12.16, 12:00
Aktualisiert
26.12.16, 04:27
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03572
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
14.12.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 13.12.2016
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 13.12.2016
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch
die Stadt Leipzig aufgenommen. In diesem Jahr werden voraussichtlich knapp 2000
asylsuchende Personen der Stadt Leipzig zugewiesen.
In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung
von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Gegenwärtig erfolgt die
Umverteilung von Personen aus Notunterkünften in andere Unterkünfte. Für das Jahr
2016 werden die vorhandenen und die derzeit geplanten Platzkapazitäten ausreichen.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende November 2016 lebten 4.091 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im Dezember wurden bis zur 49. Kalenderwoche
weitere 38 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen.
Darüber hinaus gab es im Oktober 6.189 Personen, die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.526 erwerbsfähige Leistungsberechtigte
zwischen 15 und 65 Jahren. Die Zahlen für den November 2016 waren zum Zeitpunkt der
Druckfreigabe noch nicht veröffentlicht.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 30.11.2016 wurden 348 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 249 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand 05.12.2016, Anlage 1).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
November im Vergleich zum Januar 2016 um 1.233 Personen verringert. Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach SGB II stieg im Oktober im Vergleich zum Januar 2016 um
3.040 an. Aussagen für den November 2016 lassen sich aufgrund der fehlenden Daten
zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht treffen.
Seite 1 von 17
2.000
4.091
6.189
4.251
5.821
4.434
5.349
4.659
4.972
4.771
4.881
4.677
4.911
4.293
4.902
3.906
3.640
3.000
5.125
5.240
4.000
3.412
5.000
5.324
6.000
3.149
Leistungsempfänger/-innen
7.000
1.000
0
01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 30.11.2016
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 50. Kalenderwoche 1.927 Personen
neu zugewiesen. Gegenwärtig sind bis Ende dieses Jahres keine weiteren Zuweisungen
an die Stadt Leipzig mehr vorgesehen. Es können jedoch im Einzelfall noch weitere
Personen nach Leipzig kommen, z.B. im Zuge von Familienzusammenführungen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.927
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
0
Quelle: Sozialamt, Stand KW 50/2016
Jahr
Seite 2 von 17
2012
2013
2014
2015
KW50/
2016
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
2016
Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2016
Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 245 unbegleitete minderjährige
Ausländer neu in Obhut aufgenommen.
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus
mindestens 25 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten
Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Afghanistan
Irak
Russ.Föd.
Libyen
sonst.Asiat.
Indien
Iran
Libanon
Georgien
Pakistan
0
Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2016
100
200
300
400
500
Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 18 Ländern. 86%, insgesamt 301
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
Seite 3 von 17
600
2.4
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik wird mit dem IT-System
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von
Asylsuchenden (EASY) registriert. Die Daten sind Grundlage für die Verteilung der
Asylsuchenden auf die Länder. Die EASY-Verteilung der asylsuchenden Personen erfolgt
in anonymisierter Form, d.h. es werden weder Namen noch eine Personenkennziffern o.
ä. gespeichert. Das EASY-System ist damit keine Datenbank im üblichen Sinne, sondern
nur ein reines fallbasiertes Verteilungssystem, welches nur die Merkmale „aufnehmendes
Bundesland“ und „Herkunftsland“ kennt. Da die Registrierung anonym erfolgt, können
Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden. Im Monat November 2016
wurden 17.566 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des
Vorjahres waren es 206.101 gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%).
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52%.
Bis Ende November 2016 kamen 14.043 Asylbewerber nach Sachsen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat keine Prognose nach § 44 Abs. 2
Asylgesetz für das Jahr 2016 veröffentlicht.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 25.500 Zugängen nach Sachsen im Jahr
2016, 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen
wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil
der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende SollZuweisungszahlen errechnen: 3.448 Zuweisungen im Jahr 2016, 2.758 Zuweisungen im
Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Eine endgültige Summe der
landesinternen Zuweisungen an die Stadt Leipzig im Jahr 2016 hat die Landesdirektion
Sachsen noch nicht benannt. Mit der Zuweisung bis Ende der 50. Kalenderwoche soll die
Stadt Leipzig jedoch die Aufnahmequote zu 100% erfüllt haben sodass keine weiteren
Zuweisungen mehr erfolgen werden. Um bei kurzfristigen Änderungen der Zuweisung
flexibel reagieren zu können, sollen für die Unterbringung weiterer Personen
entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
30.11.2016 betrug 50.206. Zusätzlich befinden sich 13.756 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen
beträgt 3.252 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.625 Minderjährige, d.h. 80,7 %
aufgenommen. 627 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch
aufnehmen. Deshalb werden fast täglich unbegleitete Minderjährige aus anderen
Seite 4 von 17
Bundesländern nach Sachsen verteilt.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52% aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.625 Minderjährigen ein Soll von 355 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 30.11.2016 mit 348 betreuten Minderjährigen
erstmals seit dem 01.11.2015 unter seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. Aus diesem
Grund wurden der Stadt Leipzig nun die ersten unbegleiteten Minderjährigen aus den
Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg zugewiesen.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
siebzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
siebzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
819 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die zu Ende November 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.091), lebten im November 51% in einer
Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim. 1
49% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon
hatten 59% einen eigenen Mietvertrag und 41% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
1
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften noch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 17
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
Wohnformen
Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2016
3.2
Gew ährleistungsw ohnung
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
100%
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
90%
80%
70%
60%
mehr als 24 Monate
50%
12 bis 24 Monate
40%
9 bis 12 Monate
6 bis 9 Monate
30%
bis 6 Monate
20%
10%
0%
05/2016
Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2016
06/2016
07/2016
08/2016
09/2016
10/2016
Monat
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können. Im Oktober hielten sich 75% aller Personen, die in einer
Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 21% der
Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 5% länger als 24 Monate in einer
Gemeinschaftsunterkunft.
Seite 6 von 17
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Im Folgenden ist die monatliche Entwicklung der Belegung in den
Gemeinschaftsunterkünften einschließlich in den Pensionen und Übernachtungswohnheimen ab Oktober 2016 dargestellt. Zum 01.11.2016 lebten insgesamt 3.162
Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats November wurden 121
Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer
Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 263 Personen die
Unterkünfte.
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren 68,5 % Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 31,5 % der Bewohner/-innen empfingen im November 2016 andere Leistungen –
dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Ein weiterer, sehr geringer Anteil (weniger als 1 %)
dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Ausländer die in diesem Monat in den
genannten Unterkünften bei Angehörigen zweiten oder dritten Grades oder in ihrem
Fluchtverbund lebten und Leistungen nach dem SGB VIII empfingen.
Seite 7 von 17
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres
Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde
aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge
handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten.
5%
Auszugsgründe
30%
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer GU
unbekannt verzogen und
sonstige Abmeldegründe
65%
Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016
Seite 8 von 17
freiw illige Rückreise
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Mit Stand vom 30.11.2016 wurden 51 unbegleitete minderjährige Ausländer in
Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere
210 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34
SGB VIII und 3 erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII. 7 Minderjährige lebten in einer
Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 80 unbegleitete Minderjährige in der
Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
30.11.2016
31.10.2016
30.09.2016
31.08.2016
Stichtag
31.07.2016
30.06.2016
31.05.2016
30.04.2016
31.03.2016
29.02.2016
31.01.2016
31.12.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.11.2016
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
In 549 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 30.11.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, §
41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme
wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 58 Fällen wurden
unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam
mit ihnen umverteilt.
Seite 9 von 17
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
53
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
Übergabe an zuständiges Jugendamt
100
23
0
60
Weiterreise
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
65
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
200
126
Familienzusammenführung
58
28
Volljährigkeit
90
25
0
50
100
150
200
250
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 30.11.2016
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere
Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die
übererfüllte Aufnahmequote verkehrt.
200
Anzahl unbegleiteter
minderjähriger Ausländer
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
12/2015 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016
Monat
Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII
Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen
Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
Abgabe an andere Jugendämter
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.11.2016
Seite 10 von 17
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
3.669
Torgauer Straße 290 einschl. Container
Straße des 18. Oktober 40 / Deutscher Platz
521
Eutritzscher Straße 17 – 19
369
400
An den Tierkliniken 48
350
Karl-Heine-Straße 22b
Braunstraße 28
306
250
Liliensteinstraße 15a
220
Riesaer Straße 100
200
Zschortauer Straße 44
200
Riebeckstraße 63
Hainbuchenstraße 13
183
Zweenfurther Str. 21
102
170
Deiwitzweg
Liliensteinstraße 1
89
89
Rosenowstraße 26
Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20
80
70
Georg-Schumann-Straße 272
70
807
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Markranstädter Straße 16
60
Sommerfelder Straße 36
60
Wilhelminenstraße 38
60
Stöckelstraße 62
Bernhardstraße 21
60
Gustav-Mahler-Straße 21
55
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
50
Naumburger Straße 39
Helenstraße 26a
50
Wiebelstraße 9
45
Georg-Schumann-Straße 121
40
Hildegardstraße 46
Georg-Schwarz-Straße 31
40
Blücherstraße 47 / 47a
40
Georg-Schumann-Straße 407
40
Pittlerstraße 5 und 7
Eythstraße 17
36
57
46
40
28
Summe Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte
4.476
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
20
Wiederitzscher Landstraße 8
15
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Plätze in Pensionen
175
Summe
4.671
Seite 11 von 17
Ab der 50. Kalenderwoche stehen 4.671 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Nutzung der Notunterkunft Dösner Weg 27
(Schulgebäude) wurde im November fristgerecht beendet.
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Campanet GmbH
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
Saxonia-Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Drei Einrichtungen mit insgesamt 58 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Träger
Kapazität
Interim „IOE Am Mühlholz“
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
36
Amt für Jugend, Familie und Bildung
20
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
Summe
2
58
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
207 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern sind
derzeit belegt. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt.
Seite 12 von 17
Träger
belegte Plätze
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
38
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
33
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
20
hope shelter
18
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
17
Institut Lothar Kannenberg
13
N & T Wohnen
12
Outlaw gGmbH
11
KMV Sachsen GmbH
10
Lucky Punch Haus Sehlis
6
Diakonisches Werk Innere Mission
6
Trägerwerk Soziale Dienste
3
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
3
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
3
Generationenhof WG Luca
3
Jugendhaus
1
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
1
DRK
1
Anonym
1
Caritasverband Leipzig e.V
1
außerhalb von Leipzig
1
Summe
207
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten
Berichterstattung vom 15.11.2016 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen
bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
In 2016 werden noch weitere 62 neue Plätze geplant und für noch weitere 400 Plätze wird
die Nutzung beendet. Für 2017 sind derzeit 2.214 neue Plätze geplant und für 576 Plätze
soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 368 neue Plätze geplant und für 340
Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze
geplant, aber 550 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob
Kapazitäten doch länger genutzt werden.
Die Nutzung der Notunterkunft in den Zelten am Deutschen Platz soll bis Ende des Jahres
beendet werden. Die Unterkunft wird danach als Reserve verfügbar bleiben. Die
Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht
dann ebenfalls als Reservekapazität zur Verfügung.
Seite 13 von 17
Monat
12/2016
Zugang Abgang
2016
400 Straße des 18. Oktober 40
62
Objekt
Bornaische Straße 215
(Bauabschnitt 2, Leinestra- ehemaliges Wohnheim
ße 2b)
62
12/2016
Gemeinschaftsunterkünfte und
Plätze in Pensionen
Zelte
400
Seite 14 von 17
Eigentümer
SEB
kommunal
Veränderung zu VI-DS-03481
vom 15.11.2016
Differenzierung nach Baubschnitten. Die Inbetriebnhame
des Baubschnitt 1 mit 33 Plätzen ist für 04/2017 vorgesehen.
Monat
Zugang
02/2017
52
03/2017
220
03/2017
336
03/2017
50
03/2017
Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte und
Plätze in Pensionen
Eigentümer
Veränderung zu VI-DS-03481
vom 15.11.2016
privat
Änderung der Inbetriebnahme von
01/2017 auf 02/2017. Die Ausstattung erfolgt zum Teil aus dem Bestand der Messehalle 17 in
01/2017 und die Belegung ab
02/2017.
Lindenthaler Straße 63 - 65 ehemaliges Autohaus
privat
Änderung der Inbetriebnahme von
01/2017 auf 03/2017 wegen baulicher Verzögerungen.
Weißdornstraße 102
ehemaliges Gästehaus
Änderung der Inbetriebnahme von
kommunal 01/2017 auf 03/2017 wegen baulicher Verzögerungen.
Muldentalstraße 91 – 93
Wohnhaus
kommunal
Torgauer Straße 290, Container
Containeranlage
Änderung der Außerbetriebnahme
von 02/2017 auf 03/2017. Das Obkommunal jekt wird mit Inbetriebnahme des
Haus 2 leer gezogen und steht als
Reserve zur Verfügung.
Torgauer Straße 290 Haus
2 – Eingänge 7-12
Wohnhaus
Änderung der Inbetriebnahme von
kommunal 02/2017 auf 03/2017 wegen baulicher Verzögerungen.
Neustädter Straße 36
260
Objekt
Wohnhaus
Änderung der Inbetriebnahme von
01/2017 auf 03/2017.
03/2017
261
04/2017
90
Wurzner Straße 11
Wohnhaus
privat
04/2017
45
Stötteritzer Landstraße 31
Verwaltungsgebäude
kommunal
05/2017
55
Auenseestraße 31 - 33
Wohnhaus
kommunal
Änderung der Inbetriebnahme von
04/2017 auf 05/2017.
33
Bornaische Straße 215
(Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215)
SEB
Differenzierung nach Baubschnitten. Die Inbetriebnhame des
Baubschnitt 1 mit 33 Plätzen ist
für 04/2017 vorgesehen.
Änderung der Inbetriebnahme von
02/2017 auf 04/2017. Die Ausstattung erfolgt in 12/2016 und die Belegung ab 02/2017.
04/2017
ehemalige Wohnheim
04/2017
270
Waldstraße 74 – 80
Altenpflegeheim
SAH
05/2017
306
Kregelstraße 3 (BarnetLicht-Platz)
Container
kommunal
05/2017
46
Wohnhaus
LWB
Pension
privat
06/2017
07/2017
240
12/2017
210
12/2017
2017
03/2018
Könneritzstraße 58
10 Plätze in Pensionen
Phillip-Rosenthal-Straße 59
Container
(Prager Dreieck)
LWB
Friesenstraße 8
Verwaltungsgebäude
St. Georg
Interim Schulgebäude
kommunal
Neubau
LESG
306 Karl-Heine-Straße 22b
2.214
576
368
Arno-Nitzsche-Straße 37
03/2018
200 Riesaer Straße 100
Verwaltungsgebäude
privat
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
120 Plätze in Pensionen
Pension
privat
2018
368
340
08/2019
350 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
09/2016
bis
12/2019
0
550
2.644
1.866
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Änderung der Inbetriebnahme von
02/2018 auf 03/2018.
5.2
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Ein Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ soll ab Ende Januar 2017 genutzt werden.
Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches
ab März 2017 als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein
weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB
VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Im Jahr 2016 werden noch 2 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 90
Plätze hinzukommen.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. Sieben Jugendliche leben bereits in
einer Gastfamilie. Die Kennenlernphase zu Gastfamilien hat für weitere Jugendliche
bereits begonnen. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer
zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau
von Kapazitäten kann bis 2019 eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden. Insgesamt sollen noch 758 Reserveplätze in 2019 zur Verfügung stehen. Diese
wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
Anteil an
Bevölkerung
GesamtKapazität in
absolut zum
bevölkerung
Betrieb
31.12.2015
in %
567.843
100,0
4.476
62.182
11,0
1.174
45.332
8,0
390
79.338
14,0
1.078
58.128
10,2
300
65.200
11,5
46
52.971
9,3
110
50.493
8,9
448
55.698
9,8
416
30.996
5,5
186
67.505
11,9
328
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
100
26,2
8,7
24,1
6,7
1,0
2,5
10,0
9,3
4,2
7,3
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Kapazität in
Umsetzung
2.644
270
0
403
641
463
46
336
210
55
220
Kapazität in
Abbau bis
2019
1.716
750
0
460
0
0
0
0
306
0
200
Gesamtkapazität in
2019
5.404
694
390
1.021
941
509
156
784
320
241
348
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
100
12,8
7,2
18,9
17,4
9,4
2,9
14,5
5,9
4,5
6,4
7.
Gesundheit
Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates
Sachsen Asylsuchende. Es wurden vier Untersuchungsstrecken aufgebaut, die jeweils bis
zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200
Personen untersucht werden könnten.
Die Zahl der Untersuchungsstrecken wird aufgrund der rückläufigen Zahl Asylsuchender
bis Ende des Jahres 2016 auf zwei Strecken verringert. Geplant wird ab Mitte 2017 mit
einer Strecke.
Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 30.11.2016 bislang 8.905 Personen untersucht.
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt,
es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen,
eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann
(z. B. Hepatitis A und B). Außerdem werden öffentlich empfohlene Impfungen (z. B. ab
Oktober Grippeschutzimpfung) und anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise
Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose wird der
Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums St. Georg eingewiesen.
Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das
Gesundheitsamt selbst oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die
Flüchtlingsambulanz am Klinikum St. Georg weiter verfolgt.
Bei den bisher untersuchten 8.905 Asylsuchenden wurden bislang 11 Tuberkulose-Erkrankungen festgestellt.
8.
Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)
Zum 01.11.2016 lernten 908 Schülerinnen und Schüler in 44 Vorbereitungsklassen an 26
Grundschulen, 653 Schülerinnen und Schüler in 29 Vorbereitungsklassen an 18
Oberschulen, 156 Schülerinnen und Schüler in 7 Vorbereitungsklassen an 5 Gymnasien
(Lernort) als Außenstellen von Oberschulen,193 Schülerinnen und Schüler in 13
Vorbereitungsklassen an 7 Berufsbildenden Schulen und 43 Schülerinnen und Schüler in
2 Vorbereitungsklassen am Kolleg. Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind
in Planung. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in
Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden.
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VI-DS-03572 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 13.12.2016“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
05.12.2016
in Betrieb
165
voraussichtliche
Inbetriebnahme
voraussichtliches Nutzungsende
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
700
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
600
in Betrieb
84
Leipzig, Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße
700
Vorbereitung
0
ehemaliges Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
0
*
0
Nutzung beendet
Mockau III: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
*
0
Nutzung beendet
Braunstraße II: Leichtbauhallen
Braunstraße 9 bis 11
0
*
0
Nutzung beendet
Mockau II: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
*
0
249
Nutzung beendet
* Rückbau des Inventars begonnen
bis 21.12.2016, danach Stand-by
bis 20.12.2016, danach Stand-by
ab 20.12.2016
VI-DS-03481 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 13.12.2016“
Anlage 2
Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 13.12.2016
Zugang im Monat
Abgang im Monat
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
06/17
05/17
04/17
03/17
02/17
01/17
-1000
12/16
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
9000