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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1230896.pdf
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Erstellt
06.12.16, 12:00
Aktualisiert
26.12.16, 04:27

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-03572 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 14.12.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 13.12.2016 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 13.12.2016 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. In diesem Jahr werden voraussichtlich knapp 2000 asylsuchende Personen der Stadt Leipzig zugewiesen. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Gegenwärtig erfolgt die Umverteilung von Personen aus Notunterkünften in andere Unterkünfte. Für das Jahr 2016 werden die vorhandenen und die derzeit geplanten Platzkapazitäten ausreichen. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende November 2016 lebten 4.091 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im Dezember wurden bis zur 49. Kalenderwoche weitere 38 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gab es im Oktober 6.189 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.526 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Die Zahlen für den November 2016 waren zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht veröffentlicht. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 30.11.2016 wurden 348 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 249 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 05.12.2016, Anlage 1). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im November im Vergleich zum Januar 2016 um 1.233 Personen verringert. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach SGB II stieg im Oktober im Vergleich zum Januar 2016 um 3.040 an. Aussagen für den November 2016 lassen sich aufgrund der fehlenden Daten zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht treffen. Seite 1 von 17 2.000 4.091 6.189 4.251 5.821 4.434 5.349 4.659 4.972 4.771 4.881 4.677 4.911 4.293 4.902 3.906 3.640 3.000 5.125 5.240 4.000 3.412 5.000 5.324 6.000 3.149 Leistungsempfänger/-innen 7.000 1.000 0 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 30.11.2016 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 50. Kalenderwoche 1.927 Personen neu zugewiesen. Gegenwärtig sind bis Ende dieses Jahres keine weiteren Zuweisungen an die Stadt Leipzig mehr vorgesehen. Es können jedoch im Einzelfall noch weitere Personen nach Leipzig kommen, z.B. im Zuge von Familienzusammenführungen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.927 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 0 Quelle: Sozialamt, Stand KW 50/2016 Jahr Seite 2 von 17 2012 2013 2014 2015 KW50/ 2016 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 2016 Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2016 Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 245 unbegleitete minderjährige Ausländer neu in Obhut aufgenommen. 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus mindestens 25 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Afghanistan Irak Russ.Föd. Libyen sonst.Asiat. Indien Iran Libanon Georgien Pakistan 0 Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2016 100 200 300 400 500 Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 18 Ländern. 86%, insgesamt 301 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Seite 3 von 17 600 2.4 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik wird mit dem IT-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) registriert. Die Daten sind Grundlage für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Länder. Die EASY-Verteilung der asylsuchenden Personen erfolgt in anonymisierter Form, d.h. es werden weder Namen noch eine Personenkennziffern o. ä. gespeichert. Das EASY-System ist damit keine Datenbank im üblichen Sinne, sondern nur ein reines fallbasiertes Verteilungssystem, welches nur die Merkmale „aufnehmendes Bundesland“ und „Herkunftsland“ kennt. Da die Registrierung anonym erfolgt, können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden. Im Monat November 2016 wurden 17.566 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren es 206.101 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52%. Bis Ende November 2016 kamen 14.043 Asylbewerber nach Sachsen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat keine Prognose nach § 44 Abs. 2 Asylgesetz für das Jahr 2016 veröffentlicht. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 25.500 Zugängen nach Sachsen im Jahr 2016, 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende SollZuweisungszahlen errechnen: 3.448 Zuweisungen im Jahr 2016, 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Eine endgültige Summe der landesinternen Zuweisungen an die Stadt Leipzig im Jahr 2016 hat die Landesdirektion Sachsen noch nicht benannt. Mit der Zuweisung bis Ende der 50. Kalenderwoche soll die Stadt Leipzig jedoch die Aufnahmequote zu 100% erfüllt haben sodass keine weiteren Zuweisungen mehr erfolgen werden. Um bei kurzfristigen Änderungen der Zuweisung flexibel reagieren zu können, sollen für die Unterbringung weiterer Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 30.11.2016 betrug 50.206. Zusätzlich befinden sich 13.756 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.252 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.625 Minderjährige, d.h. 80,7 % aufgenommen. 627 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Deshalb werden fast täglich unbegleitete Minderjährige aus anderen Seite 4 von 17 Bundesländern nach Sachsen verteilt. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52% aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.625 Minderjährigen ein Soll von 355 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 30.11.2016 mit 348 betreuten Minderjährigen erstmals seit dem 01.11.2015 unter seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. Aus diesem Grund wurden der Stadt Leipzig nun die ersten unbegleiteten Minderjährigen aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg zugewiesen. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • siebzehn Objekte mit über 60 Plätzen, siebzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 819 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die zu Ende November 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.091), lebten im November 51% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim. 1 49% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 59% einen eigenen Mietvertrag und 41% lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 1 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften noch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 17 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2016 3.2 Gew ährleistungsw ohnung Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften 100% Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 90% 80% 70% 60% mehr als 24 Monate 50% 12 bis 24 Monate 40% 9 bis 12 Monate 6 bis 9 Monate 30% bis 6 Monate 20% 10% 0% 05/2016 Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 Monat Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im Oktober hielten sich 75% aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 21% der Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 5% länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Seite 6 von 17 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Im Folgenden ist die monatliche Entwicklung der Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften einschließlich in den Pensionen und Übernachtungswohnheimen ab Oktober 2016 dargestellt. Zum 01.11.2016 lebten insgesamt 3.162 Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats November wurden 121 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 263 Personen die Unterkünfte. Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren 68,5 % Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 31,5 % der Bewohner/-innen empfingen im November 2016 andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Ein weiterer, sehr geringer Anteil (weniger als 1 %) dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Ausländer die in diesem Monat in den genannten Unterkünften bei Angehörigen zweiten oder dritten Grades oder in ihrem Fluchtverbund lebten und Leistungen nach dem SGB VIII empfingen. Seite 7 von 17 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten. 5% Auszugsgründe 30% Umzug in eine Wohnung außerhalb einer GU unbekannt verzogen und sonstige Abmeldegründe 65% Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016 Seite 8 von 17 freiw illige Rückreise 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand vom 30.11.2016 wurden 51 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 210 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und 3 erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII. 7 Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 80 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 30.11.2016 31.10.2016 30.09.2016 31.08.2016 Stichtag 31.07.2016 30.06.2016 31.05.2016 30.04.2016 31.03.2016 29.02.2016 31.01.2016 31.12.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.11.2016 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer In 549 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 30.11.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 58 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam mit ihnen umverteilt. Seite 9 von 17 Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 53 Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) Übergabe an zuständiges Jugendamt 100 23 0 60 Weiterreise Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 65 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 200 126 Familienzusammenführung 58 28 Volljährigkeit 90 25 0 50 100 150 200 250 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 30.11.2016 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. 200 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 12/2015 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 Monat Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII Abgabe an andere Jugendämter Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.11.2016 Seite 10 von 17 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität 3.669 Torgauer Straße 290 einschl. Container Straße des 18. Oktober 40 / Deutscher Platz 521 Eutritzscher Straße 17 – 19 369 400 An den Tierkliniken 48 350 Karl-Heine-Straße 22b Braunstraße 28 306 250 Liliensteinstraße 15a 220 Riesaer Straße 100 200 Zschortauer Straße 44 200 Riebeckstraße 63 Hainbuchenstraße 13 183 Zweenfurther Str. 21 102 170 Deiwitzweg Liliensteinstraße 1 89 89 Rosenowstraße 26 Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20 80 70 Georg-Schumann-Straße 272 70 807 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Markranstädter Straße 16 60 Sommerfelder Straße 36 60 Wilhelminenstraße 38 60 Stöckelstraße 62 Bernhardstraße 21 60 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 50 Naumburger Straße 39 Helenstraße 26a 50 Wiebelstraße 9 45 Georg-Schumann-Straße 121 40 Hildegardstraße 46 Georg-Schwarz-Straße 31 40 Blücherstraße 47 / 47a 40 Georg-Schumann-Straße 407 40 Pittlerstraße 5 und 7 Eythstraße 17 36 57 46 40 28 Summe Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte 4.476 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 20 Wiederitzscher Landstraße 8 15 Wiederitzscher Landstraße 107 5 Plätze in Pensionen 175 Summe 4.671 Seite 11 von 17 Ab der 50. Kalenderwoche stehen 4.671 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Nutzung der Notunterkunft Dösner Weg 27 (Schulgebäude) wurde im November fristgerecht beendet. Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • • • Campanet GmbH Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH Saxonia-Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Drei Einrichtungen mit insgesamt 58 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Träger Kapazität Interim „IOE Am Mühlholz“ Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 36 Amt für Jugend, Familie und Bildung 20 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. Summe 2 58 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 207 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 12 von 17 Träger belegte Plätze Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 38 Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 33 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 20 hope shelter 18 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 17 Institut Lothar Kannenberg 13 N & T Wohnen 12 Outlaw gGmbH 11 KMV Sachsen GmbH 10 Lucky Punch Haus Sehlis 6 Diakonisches Werk Innere Mission 6 Trägerwerk Soziale Dienste 3 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 3 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 3 Generationenhof WG Luca 3 Jugendhaus 1 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 Jugendeinrichtung Jochen Sprenger 1 DRK 1 Anonym 1 Caritasverband Leipzig e.V 1 außerhalb von Leipzig 1 Summe 207 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten Berichterstattung vom 15.11.2016 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. In 2016 werden noch weitere 62 neue Plätze geplant und für noch weitere 400 Plätze wird die Nutzung beendet. Für 2017 sind derzeit 2.214 neue Plätze geplant und für 576 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 368 neue Plätze geplant und für 340 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 550 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Die Nutzung der Notunterkunft in den Zelten am Deutschen Platz soll bis Ende des Jahres beendet werden. Die Unterkunft wird danach als Reserve verfügbar bleiben. Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht dann ebenfalls als Reservekapazität zur Verfügung. Seite 13 von 17 Monat 12/2016 Zugang Abgang 2016 400 Straße des 18. Oktober 40 62 Objekt Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestra- ehemaliges Wohnheim ße 2b) 62 12/2016 Gemeinschaftsunterkünfte und Plätze in Pensionen Zelte 400 Seite 14 von 17 Eigentümer SEB kommunal Veränderung zu VI-DS-03481 vom 15.11.2016 Differenzierung nach Baubschnitten. Die Inbetriebnhame des Baubschnitt 1 mit 33 Plätzen ist für 04/2017 vorgesehen. Monat Zugang 02/2017 52 03/2017 220 03/2017 336 03/2017 50 03/2017 Abgang Gemeinschaftsunterkünfte und Plätze in Pensionen Eigentümer Veränderung zu VI-DS-03481 vom 15.11.2016 privat Änderung der Inbetriebnahme von 01/2017 auf 02/2017. Die Ausstattung erfolgt zum Teil aus dem Bestand der Messehalle 17 in 01/2017 und die Belegung ab 02/2017. Lindenthaler Straße 63 - 65 ehemaliges Autohaus privat Änderung der Inbetriebnahme von 01/2017 auf 03/2017 wegen baulicher Verzögerungen. Weißdornstraße 102 ehemaliges Gästehaus Änderung der Inbetriebnahme von kommunal 01/2017 auf 03/2017 wegen baulicher Verzögerungen. Muldentalstraße 91 – 93 Wohnhaus kommunal Torgauer Straße 290, Container Containeranlage Änderung der Außerbetriebnahme von 02/2017 auf 03/2017. Das Obkommunal jekt wird mit Inbetriebnahme des Haus 2 leer gezogen und steht als Reserve zur Verfügung. Torgauer Straße 290 Haus 2 – Eingänge 7-12 Wohnhaus Änderung der Inbetriebnahme von kommunal 02/2017 auf 03/2017 wegen baulicher Verzögerungen. Neustädter Straße 36 260 Objekt Wohnhaus Änderung der Inbetriebnahme von 01/2017 auf 03/2017. 03/2017 261 04/2017 90 Wurzner Straße 11 Wohnhaus privat 04/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal 05/2017 55 Auenseestraße 31 - 33 Wohnhaus kommunal Änderung der Inbetriebnahme von 04/2017 auf 05/2017. 33 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215) SEB Differenzierung nach Baubschnitten. Die Inbetriebnhame des Baubschnitt 1 mit 33 Plätzen ist für 04/2017 vorgesehen. Änderung der Inbetriebnahme von 02/2017 auf 04/2017. Die Ausstattung erfolgt in 12/2016 und die Belegung ab 02/2017. 04/2017 ehemalige Wohnheim 04/2017 270 Waldstraße 74 – 80 Altenpflegeheim SAH 05/2017 306 Kregelstraße 3 (BarnetLicht-Platz) Container kommunal 05/2017 46 Wohnhaus LWB Pension privat 06/2017 07/2017 240 12/2017 210 12/2017 2017 03/2018 Könneritzstraße 58 10 Plätze in Pensionen Phillip-Rosenthal-Straße 59 Container (Prager Dreieck) LWB Friesenstraße 8 Verwaltungsgebäude St. Georg Interim Schulgebäude kommunal Neubau LESG 306 Karl-Heine-Straße 22b 2.214 576 368 Arno-Nitzsche-Straße 37 03/2018 200 Riesaer Straße 100 Verwaltungsgebäude privat 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 120 Plätze in Pensionen Pension privat 2018 368 340 08/2019 350 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 09/2016 bis 12/2019 0 550 2.644 1.866 Seite 15 von 17 Änderung der Inbetriebnahme von 02/2018 auf 03/2018. 5.2 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Ein Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ soll ab Ende Januar 2017 genutzt werden. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches ab März 2017 als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Im Jahr 2016 werden noch 2 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 90 Plätze hinzukommen. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. Sieben Jugendliche leben bereits in einer Gastfamilie. Die Kennenlernphase zu Gastfamilien hat für weitere Jugendliche bereits begonnen. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann bis 2019 eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Insgesamt sollen noch 758 Reserveplätze in 2019 zur Verfügung stehen. Diese wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord Anteil an Bevölkerung GesamtKapazität in absolut zum bevölkerung Betrieb 31.12.2015 in % 567.843 100,0 4.476 62.182 11,0 1.174 45.332 8,0 390 79.338 14,0 1.078 58.128 10,2 300 65.200 11,5 46 52.971 9,3 110 50.493 8,9 448 55.698 9,8 416 30.996 5,5 186 67.505 11,9 328 Anteil an der Kapazität in Betrieb in % 100 26,2 8,7 24,1 6,7 1,0 2,5 10,0 9,3 4,2 7,3 Seite 16 von 17 Kapazität in Umsetzung 2.644 270 0 403 641 463 46 336 210 55 220 Kapazität in Abbau bis 2019 1.716 750 0 460 0 0 0 0 306 0 200 Gesamtkapazität in 2019 5.404 694 390 1.021 941 509 156 784 320 241 348 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 100 12,8 7,2 18,9 17,4 9,4 2,9 14,5 5,9 4,5 6,4 7. Gesundheit Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen Asylsuchende. Es wurden vier Untersuchungsstrecken aufgebaut, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen untersucht werden könnten. Die Zahl der Untersuchungsstrecken wird aufgrund der rückläufigen Zahl Asylsuchender bis Ende des Jahres 2016 auf zwei Strecken verringert. Geplant wird ab Mitte 2017 mit einer Strecke. Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 30.11.2016 bislang 8.905 Personen untersucht. Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann (z. B. Hepatitis A und B). Außerdem werden öffentlich empfohlene Impfungen (z. B. ab Oktober Grippeschutzimpfung) und anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums St. Georg eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum St. Georg weiter verfolgt. Bei den bisher untersuchten 8.905 Asylsuchenden wurden bislang 11 Tuberkulose-Erkrankungen festgestellt. 8. Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) Zum 01.11.2016 lernten 908 Schülerinnen und Schüler in 44 Vorbereitungsklassen an 26 Grundschulen, 653 Schülerinnen und Schüler in 29 Vorbereitungsklassen an 18 Oberschulen, 156 Schülerinnen und Schüler in 7 Vorbereitungsklassen an 5 Gymnasien (Lernort) als Außenstellen von Oberschulen,193 Schülerinnen und Schüler in 13 Vorbereitungsklassen an 7 Berufsbildenden Schulen und 43 Schülerinnen und Schüler in 2 Vorbereitungsklassen am Kolleg. Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind in Planung. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden. Seite 17 von 17 VI-DS-03572 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 13.12.2016“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 05.12.2016 in Betrieb 165 voraussichtliche Inbetriebnahme voraussichtliches Nutzungsende General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 700 Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 600 in Betrieb 84 Leipzig, Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 700 Vorbereitung 0 ehemaliges Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 0 * 0 Nutzung beendet Mockau III: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 * 0 Nutzung beendet Braunstraße II: Leichtbauhallen Braunstraße 9 bis 11 0 * 0 Nutzung beendet Mockau II: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 * 0 249 Nutzung beendet * Rückbau des Inventars begonnen bis 21.12.2016, danach Stand-by bis 20.12.2016, danach Stand-by ab 20.12.2016 VI-DS-03481 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 13.12.2016“ Anlage 2 Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Monat Bestand zum 31. des Vormonats Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 13.12.2016 Zugang im Monat Abgang im Monat 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 05/17 04/17 03/17 02/17 01/17 -1000 12/16 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete 9000