Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1232797.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
12.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-03016-ÄA-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Barrierefreies Rathaus
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird um Beschlusspunkt 4. ergänzt:
4. Die „barrierefreie Gestaltung des Neuen Rathauses“ wird als Maßnahme in den in Erarbeitung
befindlichen 1. Teilhabeplanes der Stadt Leipzig aufgenommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
In der Ratsversammlung vom 28.10.2015 hat der Stadtrat den Antrag „Barrierefrei Informieren und
Kommunizieren auf der städtischen Webseite“ der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen der
Erarbeitung des 1. Teilhabeplans Maßnahmen zu formulieren, die das barrierefreie Informieren und
Kommunizieren, insbesondere auch auf der städtischen Webseite, weiter verbessert.
Analog dessen sind wir der Auffassung, dass auch die barrierefreie Gestaltung des Neuen
Rathauses sich als Maßnahme des noch vom Stadtrat zu beschließenden 1. Teilhabeplanes der
Stadt Leipzig wiederfinden sollte.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf unseren Haushaltsantrag „Mehr Mittel für den
Teilhabeplan der Stadt!“ hin. Für Maßnahmen des noch zu beschließenden 1. Teilhabeplans der
Stadt Leipzig haben wir beantragt, die finanziellen Mittel pauschal für die Jahre 2017 und 2018 um
jeweils weitere 100 T € zu erhöhen.
Anlagen:
Seite 2/3