Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1231691.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
08.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03578
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Vorberatung
14.12.2016
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Verbot von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern
Beschlussvorschlag:
Im Stadtgebiet Leipzig wird der Betrieb von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern
für gewerbliche Zwecke verboten.
Sachverhalt:
Nur durch ein Verbot wie in den Städten Berlin, München, Köln, Nürnberg, Ludwigsburg, Stuttgart
und Tübingen sind die Wärmestrahler wirklich zu minimieren.
Im April 2011 beschloss die Ratsversammlung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
Start einer freiwilligen Kampagne Leipziger Gastronomen zur Abschaffung der sogenannten
Heizpilze. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass auf dem Wege der Freiwilligkeit keinerlei Änderungen
eingetreten sind, im Gegenteil die sogenannten Heizpilze gehören inzwischen sogar im Sommer
zum normalen Stadtbild.
Wärmestrahler sind umweltschädlich. Sie haben eine Leistung von bis zu 14 kWh; eine Leistung, die
ausreicht für die Beheizung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses. Schon bei einer Laufzeit
von vier Monaten kann dadurch ein CO2-Ausstoß von ca. 2 t verursacht werden.
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