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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1231691.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
08.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:46

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03578 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung Zuständigkeit Vorberatung 14.12.2016 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Verbot von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern Beschlussvorschlag: Im Stadtgebiet Leipzig wird der Betrieb von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für gewerbliche Zwecke verboten. Sachverhalt: Nur durch ein Verbot wie in den Städten Berlin, München, Köln, Nürnberg, Ludwigsburg, Stuttgart und Tübingen sind die Wärmestrahler wirklich zu minimieren. Im April 2011 beschloss die Ratsversammlung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Start einer freiwilligen Kampagne Leipziger Gastronomen zur Abschaffung der sogenannten Heizpilze. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass auf dem Wege der Freiwilligkeit keinerlei Änderungen eingetreten sind, im Gegenteil die sogenannten Heizpilze gehören inzwischen sogar im Sommer zum normalen Stadtbild. Wärmestrahler sind umweltschädlich. Sie haben eine Leistung von bis zu 14 kWh; eine Leistung, die ausreicht für die Beheizung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses. Schon bei einer Laufzeit von vier Monaten kann dadurch ein CO2-Ausstoß von ca. 2 t verursacht werden. Seite 1 Seite 2