Daten
Kommune
Leipzig
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Erstellt
07.12.16, 12:00
Aktualisiert
09.01.17, 09:28
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03197-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Vertragserfüllung der Stadt Leipzig, Branddirektion, gegenüber den
Leistungserbringern im Rettungsdienst – überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 der
Sächsischen Gemeindeordnung als Liquiditätsvorgriff
Beschlussvorschlag:
1.
Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 SächsGemO i.H.v. 1.518.851,61 EUR zur
Vertragserfüllung der Stadt Leipzig gegenüber den Leistungserbringern im Rettungsdienst im
PSP – Element „Rettungsdienst“ (1.100.12.7.0.01/SK 44570000/44580000) werden bestätigt.
2.
Die Deckung erfolgt als Vorfinanzierung in gleicher Höhe formal über die Kostenstelle
„unterjährige Finanzierung ohne Deckung – Ergebnishaushalt (1098600000). Sobald die im
Gegenzug erwarteten Mehrerträge in gleicher Höhe vereinnahmt werden, sind diese
entsprechend im Budget „Rettungsdienst zahlungswirksam“ (37_127_1ZW) zu sperren.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
1.
Präambel
Obwohl sich der Tenor der Vorlage auf überplanmäßige Ausgaben nach § 79 der Sächsischen
Gemeindeordnung bezieht, ist der Umstand, dass es sich um einen Liqiditätsvorgriff handelt, sehr
wesentlich.
In der Tat sind die noch zu realisierenden Erträge durch die Entgeltvereinbarung mit den
Kostenträgern im Rettungsdienst (Krankenkassen) bei Erbringung der Leistungen gesichert. Ein
Ausfallrisiko besteht weder formell noch materiell. Ebenso scheiden Verfristungen oder
Verjährungen aus.
2.
Grundlagen
Gemäß § 31 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz (SächsBRKG) – Mitwirkung im Rettungsdienst – hatte die Stadt Leipzig ein
Vergabeverfahren zur Übertragung der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport durch
öffentlich-rechtlichen Vertrag auf private Hilfsorganisationen oder andere Unternehmer
(Leistungserbringer) durchzuführen. Dieses Verfahren begann formell mit außerstädtischer
rechtlicher Begleitung am 30.11.2012, führte zu ersten Verträgen mit Beginn zum 01.07.2015 und
wurde mit der Übertragung des letztes Loses zum 02.01.2016 abgeschlossen. Insoweit waren im
Planungsverfahren für den Doppelhaushalt 2015/16 die Ansätze zur Vergütung der Leistungen
bestenfalls sorgfältig zu schätzen.
Durch den Anspruch auf Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge im Vergabeverfahren ergibt
sich das Recht auf Vergütung. Diese Ansprüche an die Stadt Leipzig können nicht unter Verweis
auf den Haushaltsplan der Stadt Leipzig aufgehoben werden (§ 75 Absatz 4 der Sächsichen
Gemeindeordnung).
Gleichwohl hatte die Verwaltung im Rahmen der Vorlage "Entgeltordnung für die Inanspruchnahme
von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig", Ratsbeschluss VI-DS-01259 vom
24.02.2016, kalkulatorische Vorsorge für die Mehraufwendungen getroffen. Zur Verdeutlichung wird
als Auszug die „Anlage 3 der Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst der
Stadt Leipzig“ dieser Vorlage nachrichtlich beigefügt.
3.
Berechnung des Mehrbedarfs
Planansatz 2016
PSP-Element 1.100.12.7.0.01
Sachkonten 4457 0000 und 4458 000:
14.300.000,00 EUR
./. bereits gebundene Mittel bis 09/2016
./. Ansprüche von 10/2016 bis 12/2016
./. Risiken aus dem Betriebsübergang 2015
./. unterjährige Vertragsanpassungen
+ Auflösung von Rückstellungen 2014
+ Auflösung von Rückstellungen 2015
11.930.188,74
3.934.246,86
121.145,10
18.473,82
83.518,77
101.684,12
Deckungsbedarf:
- 1.518.851,63 EUR
4.
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Angenommener Deckungsverlauf
Wie bereits unter Nr. 2 dieser Vorlage ausgeführt, enthielten die ab dem 01.07.2015 geltenden
Entgelte im Rettungsdienst bereits eine Vorsorge in Höhe von 2.025.840,92 EUR, welche im
beigefügten Auszug die „Anlage 3 der Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den
Rettungsdienst der Stadt Leipzig unter Nr. 8 ausgewiesen ist. Vergleicht man diesen Betrag mit dem
Deckungsbedarf, erschließt sich, dass bei einem normalen Verlauf der Entgelterhebung eine
unterjährige direkte Deckung (schraffierter Keil) durchführbar gewesen wäre.
→ Graphik siehe Anlage
Damit wäre eine Deckung im eigenen Budget durch Mehrerträge gesichert gewesen. Diese Lösung
steht jedoch nicht mehr zur Verfügung, da bis dato lediglich die Bearbeitung des 1. Quartals 2016
möglich war.
5.
Gründe für den abweichenden Deckungsverlauf
Es gibt keinen signifikant überwiegenden Grund. Vielmehr handelt es sich um ein Vermischung von
sich gegenseitig beeinflussenden Problemfeldern. Daher werden hier nur die wesentlichsten Punkte
kurz dargestellt.
a) Netzumstellung im Rahmen der Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstelle
Bisher waren die Einrichtungen der Branddirektion ausschließlich in eigenen Netzen (Branddirektion,
Stadtnetz) lokalisiert. Nunmehr sind die Leitstellenkomponenten jedoch im gesicherten Netz des
Freistaates Sachsen angesiedelt. Damit verkomplizierte sich der Datenstrom durch völlig andere,
nicht mehr unmittelbar zu beeinflussende Sicherheitsanforderungen. Eine erste Lösung wurde im 1.
Quartal 2016 umgesetzt mit dem Ergebnis, dass die Datenübertragung aus dem Landesnetz in das
Netz der Stadt Leipzig umgesetzt werden konnte. Jedoch ist bis jetzt keine hinreichende Stabilität
und Vollständigkeit gegeben. An Verbesserungen wird laufend gearbeitet.
b) Softwareumstellung für die Einsatzberichtserfassung und Abrechnung
Obwohl die Vorbereitungen dafür bereits zeitig begonnen haben, gab es immer wieder
Parameteränderungen, weil es sich nicht mehr um ein homogenes Netz in ausschließlicher
Verfügung der Stadt Leipzig handelt. Dennoch konnte die Umsetzung mit Vertragsabschluss am
25.09.2015 mit einer Testphase am 24.03.2016 begonnen werden. Als Hauptproblem erwies sich
der Umstand, dass der Datenstrom bis zum Endabnehmer nicht in der eigenen Hoheit liegt. So
konnte zunächst nur die Einsatzberichtserfassung am 01.04.2016 in den Testbetrieb gehen.
Inzwischen ist der Datendurchfluss bis zu den Kostenträgern (Krankenkassen) realisiert, jedoch ist
der Datenaustausch mit der Stadtkasse noch in der Testphase. Sobald die Freigabe vorliegt, können
alle noch offenen Schritte abgearbeitet werden.
c) Abrechnungsentwicklung
Ab dem zweiten Halbjahr 2015 kamen im Rahmen des Vergabeverfahrens ca. 13.000 neue
Abrechnungseinheiten dazu. Hierzu war eine Stellenvorsorge (von den Kostenträgern refinanziert)
mit 2,0 Vollzeitäquivalenten bereits getroffen. Leider war eine Besetzung dieser Stellen ebenso wie
eine notwendige Wiederbesetzung einer Stelle im Rahmen der Elternzeit nicht zeitnah realisierbar.
Somit kam es bei der bilanziell und grundsätzlich liquditätsseitig bevorzugt zu bedienenden
Leistungsabrechnung 2015 zu Verzögerungen im Abrechnungsprozess. Das 1. Quartal 2016 wurde
im alten Softwaresystem abschließend bearbeitet.
Seit dem 2. Quartal 2016 wird die Einsatzdateneingabe durch die Leistungserbringer in der neuen
Einsatzberichtserfassung realisiert. Unabhängig von Datenverlusten im Zusammenhang mit den
unter a) erwähnten Instabilitäten beim Datendurchfluss, stehen damit bereits erhebliche
abrechnungsrelevante Vorgänge zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Eine genaue Prognose
der Verarbeitungsgeschwindigkeit ist jedoch noch nicht möglich. Derzeit wird die weitere
Abrechnung in der Einsatzberichtserfassung vorbereitet.
Dies trifft ebenso auf die manuelle Nachbearbeitung von mehreren tausend verlorenen Datensätzen
zu. Diese Verluste kumulierten durch mehrfache Ausfälle der Netzübertragung im technischen
Bereich des Landesnetzes (vgl. c). Eine technische Lösung wurde beauftragt und soll zu einer
automatischen Neuversendung aller verlorenen Datensätze führen. Auch dieser Zeitfaktor kann
noch nicht konkret beurteilt werden.
6.
Gegenmaßnahmen
Alle Stellen in der Abrechnung sind inzwischen besetzt. Es wird eruiert, ob eine temporäre
personelle Verstärkung mit der vollständigen Umsetzung des Datenstroms möglich ist. Dies hängt
auch von den technischen Voraussetzungen ab.
Es wurde mit der Stadtkämmerei abgestimmt, dass die periodengerechte Zuordnung der Erträge
über die Hauptbuchhaltung unter der Voraussetzung, dass alle Erträge für 2016 auch in 2017 durch
die Branddirektion angeordnet werden, sichergestellt werden kann. Damit verbunden ist der Effekt,
dass die überplanmäßigen Aufwendungen doch noch durch die entsprechenden Erträge mit
enormen zeitlichen Verzögerungen im Haushaltsjahr 2016 untersetzt werden können.
7.
Kostengünstigere Alternativen
Wie bereits dargestellt, handelt es sich um eine vertragserfüllende Angelegenheit. Weiterhin wurden
bereits Maßnahmen getroffen, den Ausgleich im Haushaltsjahr wieder herzustellen (siehe Nr. 6
dieser Vorlage). Insoweit bestehen keine kostengünstigeren Alternativen, weil es sich um einen
Liquiditätsvorgriff handelt. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass die Kosten in jedem Fall
im Rahmen der Entgeltverhandlungen von den Kostenträgern refinanziert werden.
8.
Folgen bei Ablehnung
Die Bereitstellung der Betriebsmittel für den Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport)
wäre für die Monate November und Dezember 2016 nicht mehr sichergestellt. Neben möglichen
erheblichen Leistungsstörungen würden dadurch der gesetzliche Auftrag gefährdet und vertragliche
Verpflichtungen nicht erfüllt.
Anlagen:
•
•
•
Anlage 3 zur Entgeltvereinbarung RD 2015
Anlage_Graphik_neu
Finanzielle Auswirkungen – Neufassung vom 05.12.2016
Anlage 3
der Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst
der Stadt Leipzig
Entgeltbedarfsberechnung
2015
Kostenarten (Verhandlungsergebnis)
Datum
Kosten/Aufwand
1. a) Personalkosten LE
Anteil KTW
18.03.2015
Anteil RTW
Anteil NEF
9.656.276,31
3.361.421,85
5.272.866,33
1.021.988,14
2.321.759,19
730.868,96
1.146.471,50
444.418,73
454.798,74
143.166,56
224.577,03
87.055,14
3. Kfz-Kosten
1.013.424,18
382.315,34
511.658,44
119.450,40
4. Sonstige Sachkosten
1.102.445,02
110.244,50
606.344,76
385.855,76
821.494,11
314.194,02
436.041,50
71.258,59
678.990,86
213.740,23
335.281,83
129.968,80
389.313,64
122.552,44
192.240,86
74.520,33
5.378.503,91
8.725.482,25
2.334.515,89
b) Personalkosten für Träger und Leitstelle
2. Gebäudeabhängige Sachkosten
5. a) Kalkulatorische Kosten - direkte Zuordnung
b) Kalkulatorische Kosten - Umlage
6. Verwaltungskosten (-pauschale)
Gesamtausgaben/- aufwendungen
16.438.502,05
Summe nach Umlage/Zuordnung
16.438.502,05
Differenz
-
Kostenanteil je Einsatztyp
32,7%
zu 1. a) Umlage nach Personalvorhaltestunden für LE
259.880
50.370
82.836
129.940
50.370
zu 2. Umlage nach Kfz-Vorhaltestunden
82.836
zu 3. Zuordnung direkt
129.940
lt. KLN
zu 4. vereinbarter Umlageschlüssel nach Anteil KTW, RTW und NEF
zu 5. a) Zuordnung direkt
108.819,79
= entgeltrelevanter Kostenansatz
-
lt. KLN
10%
55%
35%
lt. KLN
lt. KLN
b) Umlage nach Kfz-Vorhaltestunden
-
50.370
lt. KLN
lt. KLN
zu 6. Umlage nach Kfz-Vorhaltestunden
Kostenanteil Vergabe Rettungsdienst ab 07/2015
14,2%
165.672
b) Umlage nach Kfz-Vorhaltestunden für Träger und Leitstelle
8. Über-/ Unterdeckung
53,1%
82.836
129.940
50.370
82.836
129.940
50.370
35.584,07
-
57.783,31
-
15.452,41
2.025.840,92
662.449,98
1.075.721,53
287.669,41
18.355.523,18
6.005.369,82
9.743.420,47
2.606.732,89
KTW
Entgeltrelevante Einsätze (Einheiten)
133.378
NEF
57.270
49.357
104,86
197,41
97,44
1.400.000
860.000
345.000
Durchschnittliches Entgelt pro Einheit
Gesamtfahrleistung (Hochrechnung) in km
RTW
davon zur Berechnung für das Kilometerentgelt in km
26.751
29.400
Kostenverteilung auf Einsatztypen
- Pauschalentgelt
98%
gemäß Entgeltvereinbarung
- Kilometerentgelt
2%
KTW
100%
100%
RTW
NEF
Ergebnis (Beträge gerundet auf volle 10 Cent)
- Entgelt pro Einsatztyp
- zuzüglich Kilometerentgelt gemäß Entgeltvereinbarung
voraussichtliche Erlöse
Deckungsgrad
Hinweise:
18.356.515,20
100,0%
102,80
4,10
197,40
97,40
6.007.896,00
9.743.071,80
2.605.547,40
100,0%
100,0%
100,0%
- Alle Währungsangaben in EUR
- LE = Leistungserbringer (Hilfsorganisationen, Unternehmen, Berufsfeuerwehr)
- Alle nicht vom KLN entnommenen Einträge sind plausibel mittels Anlagen dargestellt
- im Entgelt sind vereinbarungsgemäß die Kosten gemäß Vergabe Rettungsdienst ab 07/2015 (mit Bereich Nordost) enthalten
Graphik zu Punkt 4
Deckungsverlauf theoretisch für das Jahr 2016
18
16
14
Mio EUR
12
10
Ansatz Aufwand
Ertragsverlauf
8
6
4
2
0
Jahresbeginn
Quartal 1
Quartal 2
Zeit
Quartal 3
Quartal 4
nein
Finanzielle Auswirkungen
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.11.2016
31.12.2016
1.518.851,63
1.100.12.7.0.01
2017
1.518.851,63
1270 / 64619130
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: