Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1231706.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
08.12.16, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 11:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02946-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb von zwei Gebäuden in
Raumsystembauweise zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an
Oberschulen - Bestätigung außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird durch einen Punkt 10 wie folgt ergänzt:
Im Rahmen der Ausschreibung sowie der Vorplanung ist die behindertengerechte Herstellung der
neu zu errichteten solitären bzw. angebauten Bauwerksteile zu gewährleisten (Barrierefreiheit,
Behinderten-WC etc.). Das schließt bei mehrgeschossigen Bauwerksteilen den Ein- bzw. Anbau
eines Aufzuges ein. Falls der Schulstandort bzw. das Schulgebäude noch nicht behindertengerecht
ausgebaut sind, ist zumindest die problemlose Nachrüstung zu sichern.
Sachverhalt:
Aus der Vorlage könnte geschlossen werden, dass es sich um temporäre Bauten aufgrund eines
mittelfristigen zeitlich begrenzten Bedarfs handelt. Es handelt sich aber um dauerhafte solitäre
Anbauten, für die langfristiger Bedarf besteht. Die Ursache ist vielmehr im kurzfristig anwachsenden
Bedarf innerhalb der kommenden drei Jahre begründet. Deshalb sind die Neubauten nachhaltig zu
erstellen, so dass sie im Rahmen einer umfassenden Sanierung der vorhandenen Schulgebäude
nicht erneut umzubauen sind.
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