Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1231738.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
08.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -03420-NF-01-ÄA-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512)
Neu: Einführung einer "Beherbergungssteuer" für touristische Übernachtungen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
Die Stadtverwaltung prüft ergebnisoffen die Einführung einer Beherbergungssteuer, insbesondere
nach folgenden Kriterien:
-rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit einer entsprechenden Satzung
-organisatorischer und personeller Aufwand zur Erhebung dieser Steuer, sowohl für die Stadt als
auch für das Gastgewerbe
-Höhe der möglichen Einnahmen und damit Aufwand-Nutzen-Verhältnis
-Zulässigkeit einer Zweckbindung bei der Einnahmeverwendung.
In diese Prüfung werden LTM und DEHOGA einbezogen.
Im Ergebnis dieser Prüfung legt die Stadtverwaltung bis 31.07.2017 einen Entscheidungsvorschlag
vor (einschließlich einer entsprechenden Satzung, sofern die Einführung einer Beherbergungssteuer
vorgeschlagen wird).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung:
Die beantragte Beherbergungssteuer ist eine für Leipzig völlig neue Abgabe, die Konsequenzen
sowohl für die Stadt als auch für das Gastgewerbe hat und gleichzeitig eine politische Signalwirkung
beinhaltet.
Es bedarf daher einer sorgfältigen Abwägung des Für und Wider.
Insofern ist die im Antrag, Neufassung-01, enthaltene Zeitschiene völlig unrealistisch.
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