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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1215491.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
24.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:34

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03409 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Alt-West FA Finanzen Verwaltungsausschuss 25.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Förderung von Baumaßnahmen 3. BA - Fassade an der Heilandskirche, Weißenfelser Straße 16 in 04229 Leipzig im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost, Innenauftrag 106400000129, Sachkonto 4271 1200 Beschlussvorschlag: 1.) Die Vergabe von Fördermitteln für die Baumaßnahmen 3.BA - Fassade an der Heilandskirche im Förderprogramm Stadtumbau Ost wird vorbehaltlich der Erteilung der förderrechtlichen Zustimmung durch die Sächsische Aufbaubank beschlossen. 2.) Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 667.483 €. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 600.000 €. Der städtische Anteil beträgt 60.000 € (10% der zuwendungsfähigen Kosten). Die Höhe der Finanzhilfen des Landes und Bundes beläuft sich auf 400.000 €. Davon werden 2017 kassenwirksam: 460.000 € Aufwendungen Innenauftrag 106400000129 (Bewirtschaftung) Sachkonto 4271 1200 400.000 € Erträge Innenauftrag 106400000129 Sachkonto 3141 0000 3.) Es wird eine anteilige Übernahme des kommunalen Anteils durch die Kirchgemeinde bzw. Evangelische Landeskirche in Höhe von 140.000 € beschlossen. In der Fördervereinbarung wird geregelt, dass der Eigentümer auf eine Zuwendung in Höhe von 140.000 € (Kofinanzierung des städtischen Anteils) verzichtet. Ohne Übernahme des Eigenanteils könnte die Maßnahme im Maßnahmekonzept für den Bewilligungszeitraum der Maßnahme der städtebaulichen Erneuerung nicht berücksichtigt werden ohne die Leistungsfähigkeit der Kommune und die Ziele der Maßnahme der städtebaulichen Erneuerung zu gefährden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Anlagen: Finanzielle Auswirkungen Prüfkatalog Begründung Lageplan und Fotos Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt x nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR Erträge 2017 2017 400000 Aufwendungen 2017 2017 460000 wo veranschlagt Innenauftrag 106400000129 SK 31410000 Innenauftrag 106400000129 SK 42711200 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Förderung von Baumaßnahmen, Fassade - 3. BA an der Heilandskirche, Weißenfelser Straße 16 in 04229 Leipzig im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost, 106400000129, Sachkonto 4271 1200 Begründung Zielstellung Die Einordnung der geplanten Baumaßnahme an der Heilandskirche in das Förderprogramm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung dient dem weiteren Erhalt des Kulturdenkmals. Die Heilandskirche, die 1888 errichtet worden ist, stellt für den Stadtteil einen wichtigen Anlaufpunkt für kulturelle und kirchliche Aktivitäten der Kirchgemeinde Leipzig, Plagwitz und Lindenau dar. Neben der Kirche befindet sich auf dem Nachbargrundstück außerdem die Kindertagesstätte der Kirchgemeinde, die das Gebäudeensemble ergänzt. Die Durchführung der Maßnahmen ist zum weiteren Erhalt des Kirchgebäudes unabdingbar. In 2013/2014 wurde bereits im Programm Stadtumbau Ost die Sanierung des Kirchendachs und angrenzender Bauteile gefördert (1.BA). Im Jahr 2016 wurde mit der Sanierung der Fassade begonnen (2.BA). Im Jahr 2017 sollen im 3. BA die Maßnahmen an der Ostfassade der Kirche sowie die angrenzenden Turmfassaden saniert werden, um die Nutzung der Innenräume zu sichern. Dazu sind Maurer- und Putzarbeiten an der teilweise stark geschädigten Fassade notwendig sowie Bleiglasarbeiten an verschiedenen Fenstern. Vier sandsteinerne Evangelistenfiguren der Ostseite werden demontiert, gereinigt und aufgearbeitet. Die Heilandskirche ist in der Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, das am 18.05.2016 in der Ratsversammlung (VI-DS-02167) beschlossen worden ist, enthalten. Ihre Priorität leitet sich aus dem Fachkonzept Denkmalpflege her. Kostenschätzung Die Kosten der Maßnahme betragen insgesamt 667.483 € brutto. KG 300 – Bauwerk – Baukonstruktion KG 700 – Baunebenkosten 564.429 € 103.054 € Finanzierungsplan Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 667.483 EUR werden wie folgt finanziert: Höhe der zuwendungsfähigen Kosten aufgrund Bereitstellung der kommunalen Eigenmittel i.H.v. 60.000 € Finanzhilfen des Landes und Bundes Eigenmittel der Stadt Leipzig Eigenanteil der Landeskirche für Förderung weitere Eigenmittel des Maßnahmeträgers 600.000,00 € 400.000,00 € (2/3 der zuwendungsfähigen Kosten) 60.000,00 € (10 % der zuwendungsfähigen Kosten) 140.000,00 € (Eigenanteilersatz des kommunalen Anteils) 67.483,00 € Mit Unterzeichnung der Fördervereinbarung zwischen Eigentümer und der Stadt Leipzig wird geregelt, dass der Eigentümer auf eine Zuwendung in der notwendigen Höhe der CoFinanzierung des städtischen Eigenanteils (140.000,00 EUR) verzichtet. Ohne Übernahme des Eigenanteils könnte die Maßnahme im Maßnahmekonzept für den Bewilligungszeitraum der Maßnahme der städtebaulichen Erneuerung nicht berücksichtigt werden ohne die Leistungsfähigkeit der Kommune und die Ziele der Maßnahme der städtebaulichen Erneuerung zu gefährden. Die Förderung dieser Maßnahme ist im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung vorgesehen vorbehaltlich der Erteilung der förderrechtlichen Zustimmung durch die Sächsische Aufbaubank. Die Mittel sind im Ergebnishaushalt im Haushaltsplan 2017/2018, Innenauftrag 106400000129, Sachkonto 4271 1200 für 2017 in Höhe von 460.000 € geplant. Eine eventuelle Kostensteigerung wird nicht durch einen höheren städtischen Zuschuss kompensiert. Sollte der Fördermittelgeber Fördermittel nicht in der beantragten Höhe bereitstellen, sind diese ggf. entstehenden Mehrkosten durch den Eigentümer zu tragen, sodass keine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt entsteht. In der abzuschließenden Fördervereinbarung wird dies entsprechend geregelt. Folgen bei Ablehnung Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Leipzig-Lindenau-Plagwitz ist beim Erhalt des Kirchgebäudes auf die Unterstützung der Stadt Leipzig und den Einsatz von Fördergeldern aufgrund des Gebäudezustandes und des Kostenumfanges angewiesen. Mit einem relativ geringen Einsatz städtischer Mittel kann ein hoher Fördermitteleinsatz ermöglicht werden. Bei Ablehnung kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden, was zu einer Verschlechterung des Gebäudezustandes führen würde. SICAD Internet Suite V6.0 - Map Print Map Print 200 m Legend Date: 05.11.2014 Time: 14:22:54 Height [m]: 1200.000 Width [m]: 1423.073 Server Name (No.1): IMS Leipzig Layers: Gebäude | Straßennetz | Topographie Heilandskirche um 1920 Foto siehe Rückseite http://ims.stadt.leipzig.de/sicad-is60/isserver/tmp/110514225495292.html[05.11.2014 14:23:39] Heilandskirche Januar 2015 (Fertigstellung der Dachsanierung)