Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1215491.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
24.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03409
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Alt-West
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
25.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Förderung von Baumaßnahmen 3. BA - Fassade an der Heilandskirche, Weißenfelser
Straße 16 in 04229 Leipzig im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau
Ost, Innenauftrag 106400000129, Sachkonto 4271 1200
Beschlussvorschlag:
1.) Die Vergabe von Fördermitteln für die Baumaßnahmen 3.BA - Fassade an der Heilandskirche
im Förderprogramm Stadtumbau Ost wird vorbehaltlich der Erteilung der förderrechtlichen
Zustimmung durch die Sächsische Aufbaubank beschlossen.
2.) Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 667.483 €. Die Höhe der
zuwendungsfähigen Kosten beträgt 600.000 €. Der städtische Anteil beträgt 60.000 € (10% der
zuwendungsfähigen Kosten). Die Höhe der Finanzhilfen des Landes und Bundes beläuft sich auf
400.000 €.
Davon werden 2017 kassenwirksam:
460.000 € Aufwendungen
Innenauftrag 106400000129 (Bewirtschaftung)
Sachkonto 4271 1200
400.000 € Erträge
Innenauftrag 106400000129
Sachkonto 3141 0000
3.) Es wird eine anteilige Übernahme des kommunalen Anteils durch die Kirchgemeinde bzw.
Evangelische Landeskirche in Höhe von 140.000 € beschlossen. In der Fördervereinbarung wird
geregelt, dass der Eigentümer auf eine Zuwendung in Höhe von 140.000 € (Kofinanzierung des
städtischen Anteils) verzichtet. Ohne Übernahme des Eigenanteils könnte die Maßnahme im
Maßnahmekonzept für den Bewilligungszeitraum der Maßnahme der städtebaulichen Erneuerung
nicht berücksichtigt werden ohne die Leistungsfähigkeit der Kommune und die Ziele der Maßnahme
der städtebaulichen Erneuerung zu gefährden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen
Prüfkatalog
Begründung
Lageplan und Fotos
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
x
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Höhe in EUR
Erträge
2017
2017
400000
Aufwendungen
2017
2017
460000
wo veranschlagt
Innenauftrag 106400000129
SK 31410000
Innenauftrag 106400000129
SK 42711200
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Förderung von Baumaßnahmen, Fassade - 3. BA an der Heilandskirche, Weißenfelser
Straße 16 in 04229 Leipzig im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost,
106400000129, Sachkonto 4271 1200
Begründung
Zielstellung
Die Einordnung der geplanten Baumaßnahme an der Heilandskirche in das Förderprogramm
Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung dient dem weiteren Erhalt des Kulturdenkmals.
Die Heilandskirche, die 1888 errichtet worden ist, stellt für den Stadtteil einen wichtigen
Anlaufpunkt für kulturelle und kirchliche Aktivitäten der Kirchgemeinde Leipzig, Plagwitz und
Lindenau dar. Neben der Kirche befindet sich auf dem Nachbargrundstück außerdem die
Kindertagesstätte der Kirchgemeinde, die das Gebäudeensemble ergänzt.
Die Durchführung der Maßnahmen ist zum weiteren Erhalt des Kirchgebäudes unabdingbar.
In 2013/2014 wurde bereits im Programm Stadtumbau Ost die Sanierung des Kirchendachs
und angrenzender Bauteile gefördert (1.BA). Im Jahr 2016 wurde mit der Sanierung der
Fassade begonnen (2.BA).
Im Jahr 2017 sollen im 3. BA die Maßnahmen an der Ostfassade der Kirche sowie die
angrenzenden Turmfassaden saniert werden, um die Nutzung der Innenräume zu sichern.
Dazu sind Maurer- und Putzarbeiten an der teilweise stark geschädigten Fassade notwendig
sowie Bleiglasarbeiten an verschiedenen Fenstern. Vier sandsteinerne Evangelistenfiguren
der Ostseite werden demontiert, gereinigt und aufgearbeitet.
Die Heilandskirche ist in der Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes,
das am 18.05.2016 in der Ratsversammlung (VI-DS-02167) beschlossen worden ist,
enthalten. Ihre Priorität leitet sich aus dem Fachkonzept Denkmalpflege her.
Kostenschätzung
Die Kosten der Maßnahme betragen insgesamt 667.483 € brutto.
KG 300 – Bauwerk – Baukonstruktion
KG 700 – Baunebenkosten
564.429 €
103.054 €
Finanzierungsplan
Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 667.483 EUR werden wie
folgt finanziert:
Höhe der zuwendungsfähigen Kosten
aufgrund Bereitstellung der kommunalen
Eigenmittel i.H.v. 60.000 €
Finanzhilfen des Landes und Bundes
Eigenmittel der Stadt Leipzig
Eigenanteil der Landeskirche für Förderung
weitere Eigenmittel des Maßnahmeträgers
600.000,00 €
400.000,00 € (2/3 der zuwendungsfähigen
Kosten)
60.000,00 € (10 % der zuwendungsfähigen Kosten)
140.000,00 € (Eigenanteilersatz des
kommunalen Anteils)
67.483,00 €
Mit Unterzeichnung der Fördervereinbarung zwischen Eigentümer und der Stadt Leipzig wird
geregelt, dass der Eigentümer auf eine Zuwendung in der notwendigen Höhe der CoFinanzierung des städtischen Eigenanteils (140.000,00 EUR) verzichtet.
Ohne Übernahme des Eigenanteils könnte die Maßnahme im Maßnahmekonzept für den
Bewilligungszeitraum der Maßnahme der städtebaulichen Erneuerung nicht berücksichtigt
werden ohne die Leistungsfähigkeit der Kommune und die Ziele der Maßnahme der
städtebaulichen Erneuerung zu gefährden.
Die Förderung dieser Maßnahme ist im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost,
Programmteil Aufwertung vorgesehen vorbehaltlich der Erteilung der förderrechtlichen
Zustimmung durch die Sächsische Aufbaubank.
Die Mittel sind im Ergebnishaushalt im Haushaltsplan 2017/2018, Innenauftrag
106400000129, Sachkonto 4271 1200 für 2017 in Höhe von 460.000 € geplant.
Eine eventuelle Kostensteigerung wird nicht durch einen höheren städtischen Zuschuss
kompensiert. Sollte der Fördermittelgeber Fördermittel nicht in der beantragten Höhe
bereitstellen, sind diese ggf. entstehenden Mehrkosten durch den Eigentümer zu tragen,
sodass keine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt entsteht. In der abzuschließenden
Fördervereinbarung wird dies entsprechend geregelt.
Folgen bei Ablehnung
Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Leipzig-Lindenau-Plagwitz ist beim Erhalt des
Kirchgebäudes auf die Unterstützung der Stadt Leipzig und den Einsatz von Fördergeldern
aufgrund des Gebäudezustandes und des Kostenumfanges angewiesen. Mit einem relativ
geringen Einsatz städtischer Mittel kann ein hoher Fördermitteleinsatz ermöglicht werden.
Bei Ablehnung kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden, was zu einer
Verschlechterung des Gebäudezustandes führen würde.
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200 m
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Date:
05.11.2014
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Gebäude | Straßennetz | Topographie
Heilandskirche um 1920
Foto
siehe Rückseite
http://ims.stadt.leipzig.de/sicad-is60/isserver/tmp/110514225495292.html[05.11.2014 14:23:39]
Heilandskirche
Januar 2015
(Fertigstellung der Dachsanierung)