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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1221924.pdf
Größe
996 kB
Erstellt
10.11.16, 12:00
Aktualisiert
20.01.17, 05:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-03488 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendparlament FA Allgemeine Verwaltung Jugendbeirat Ratsversammlung 18.01.2017 Information zur Kenntnis Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Wahlzeitraum und Besetzung des Wahlausschusses für die Jugendparlamentswahl 2017 1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Wahlzeitraum am Montag, 27.03.2017, beginnt und am Montag, 03.04.2017, endet. Als Wahltag wurde durch den Oberbürgermeister der 02.04.2017 bestimmt. 2. Die Ratsversammlung nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Wahlausschuss entsprechend folgender Liste besetzt wird: Name, Vorname Funktion Leisner, Michael Vorsitzender Dütthorn, Peter stellvertretender Vorsitzender Weise, Stephan Schriftführer Lahm, Berit Beisitzerin Dr. Schultz, Andrea Beisitzerin Hoffmann, Kristina stellvertretende Beisitzerin Abel, Falk stellvertretender Beisitzer Martin, Andreas stellvertretender Beisitzer Schurig, Thomas stellvertretender Beisitzer Dr. Töpfer, Thomas stellvertretender Beisitzer Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss VI-DS-02707 vom 24.08.2016 wurde die Wahlordnung für das Jugendparlament der Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen. Gemäß § 1 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 der Wahlordnung für das Jugendparlament bestimmt der Oberbürgermeister den Wahltag und ernennt die Mitglieder des Wahlausschusses. Entsprechend § 9 der Wahlordnung beginnt der Wahlzeitraum an einem Montag, 8.00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag, 8.00 Uhr. Als Wahltag wird der in dem Zeitraum liegende Sonntag bestimmt. In Absprache mit dem Jugendparlament, der vorübergehenden pädagogischen Begleitung im Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Amt für Statistik und Wahlen wurde als Wahlzeitraum für die Jugendparlamentswahl 2017 der 27.03.2017 bis 03.04.2017 durch den Oberbürgermeister bestimmt. Der Wahlausschuss wird gemäß den Bestimmungen des § 8 Wahlordnung für das Jugendparlament mit fünf Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder sind Beschäftigte der Stadtverwaltung. Zusätzlich werden fünf stellvertretende Mitglieder benannt (siehe Tabelle Deckblatt). Sowohl die Mitglieder als auch die stellvertretenden Mitglieder sind Beschäftigte der am Satzungsund Begleitungsprozess des Jugendparlamentes beteiligter Fachämter. Die genannten Beschäftigten aus dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem Amt für Statistik und Wahlen sowie aus dem Büro für Ratsangelegenheiten haben bereits bei der Jugendparlamentswahl 2015 mitgewirkt bzw. begleiten seither das Jugendparlament aktiv. Anlage: Terminkette