Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1221924.pdf
Größe
996 kB
Erstellt
10.11.16, 12:00
Aktualisiert
20.01.17, 05:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03488
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendparlament
FA Allgemeine Verwaltung
Jugendbeirat
Ratsversammlung
18.01.2017
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Wahlzeitraum und Besetzung des Wahlausschusses für die Jugendparlamentswahl
2017
1.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Wahlzeitraum am Montag, 27.03.2017,
beginnt und am Montag, 03.04.2017, endet. Als Wahltag wurde durch den Oberbürgermeister der
02.04.2017 bestimmt.
2.
Die Ratsversammlung nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Wahlausschuss entsprechend
folgender Liste besetzt wird:
Name, Vorname
Funktion
Leisner, Michael
Vorsitzender
Dütthorn, Peter
stellvertretender Vorsitzender
Weise, Stephan
Schriftführer
Lahm, Berit
Beisitzerin
Dr. Schultz, Andrea
Beisitzerin
Hoffmann, Kristina
stellvertretende Beisitzerin
Abel, Falk
stellvertretender Beisitzer
Martin, Andreas
stellvertretender Beisitzer
Schurig, Thomas
stellvertretender Beisitzer
Dr. Töpfer, Thomas
stellvertretender Beisitzer
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss VI-DS-02707 vom 24.08.2016 wurde die Wahlordnung für das Jugendparlament
der Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen.
Gemäß § 1 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 der Wahlordnung für das Jugendparlament bestimmt der
Oberbürgermeister den Wahltag und ernennt die Mitglieder des Wahlausschusses.
Entsprechend § 9 der Wahlordnung beginnt der Wahlzeitraum an einem Montag, 8.00 Uhr und
endet am darauffolgenden Montag, 8.00 Uhr. Als Wahltag wird der in dem Zeitraum liegende
Sonntag bestimmt.
In Absprache mit dem Jugendparlament, der vorübergehenden pädagogischen Begleitung im Amt
für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Amt für Statistik und Wahlen wurde als Wahlzeitraum für
die Jugendparlamentswahl 2017 der 27.03.2017 bis 03.04.2017 durch den Oberbürgermeister
bestimmt.
Der Wahlausschuss wird gemäß den Bestimmungen des § 8 Wahlordnung für das Jugendparlament
mit fünf Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder sind Beschäftigte der Stadtverwaltung. Zusätzlich werden
fünf stellvertretende Mitglieder benannt (siehe Tabelle Deckblatt).
Sowohl die Mitglieder als auch die stellvertretenden Mitglieder sind Beschäftigte der am Satzungsund Begleitungsprozess des Jugendparlamentes beteiligter Fachämter. Die genannten
Beschäftigten aus dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem Amt für Statistik und Wahlen
sowie aus dem Büro für Ratsangelegenheiten haben bereits bei der Jugendparlamentswahl 2015
mitgewirkt bzw. begleiten seither das Jugendparlament aktiv.
Anlage:
Terminkette