Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1225584.pdf
Größe
311 kB
Erstellt
22.11.16, 12:00
Aktualisiert
19.01.17, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03507
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Komplexen Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau
Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur
Komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadt Zwenkau.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig ist durch die Stadt Zwenkau zur Stellungnahme zur komplexen Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau aufgefordert. Diese Stellungnahme soll entsprechend
der Hauptsatzung der Stadt Leipzig durch den Rat der Stadt Leipzig beschlossen werden. Die
Stellungnahme wird der Stadt Zwenkau vor Behandlung im Stadtrat unter Gremienvorbehalt
zugesandt. So kann die Frist zur Abgabe der Stellungnahme durch die Stadt Leipzig gewahrt
werden.
Der Rat der Stadt Leipzig wird beteiligt, da im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Zwenkau ein
größeres Wohnbaugebiet (13,5 ha) am Zwenkauer See geplant wird. Hierzu soll der Stadtrat bereits
sein Votum im FNP-Verfahren abgeben. Es wird in naher Zukunft durch die Stadt Leipzig der
Bebauungsplan zu dieser Fläche zu beurteilen sein. Die Stadt Zwenkau hat für diesen Bereich
bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst (Aufstellungsbeschluss zum
B-Plan Nr. 35 "Harthweide" vom 25.08.2016 durch den Stadtrat Zwenkau).
Durch die Beteiligung des Leipziger Stadtrates hat dieser bereits Kenntnis von dieser Planung und
kann seine Einschätzung zum Umfang dieser Planung abgeben.
Dies ist auch wichtig vor dem Hintergrund des weiteren Umganges mit Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden, die von der wachsenden Stadt Leipzig profitieren wollen.
A) Beschreibung der Grundlagen für die Planung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau besitzt seit 2002 Wirksamkeit. Zuletzt wurde der FNP
2011 geändert (3. Änderung).
Für das gesamte Plangebiet der Stadt Zwenkau liegt jetzt der Entwurf des Landschaftsplanes (2016)
vor. Entsprechend wurden die geeigneten Darstellungen in den FNP 2016 aufgenommen.
Zum 31.12.2016 löst sich der Zweckverband (ZV) "Planung und Erschließung Industriestandort
Böhlen-Lippendorf" auf. Mit der Auflösung fällt die Planungshoheit an die Stadt Zwenkau für ihre
Flächen im Verbandsgebiet zurück.
Im Jahr 2000 wurde der Zweckverband "Planung und Erschließung Neue Harth" gemeinsam mit der
Stadt Leipzig gegründet. Ziel des ZV ist die Entwicklung des Freizeitparkes "Belantis" sowie der
Entwicklung des Nordufers des Zwenkauer Sees. Auch hier stellt der FNP der Stadt Zwenkau die Art
der Bodennutzung dar.
Die Grundlagen des vorliegenden Flächennutzungsplanes bilden
•
die 3 durchgeführten FNP-Änderungen,
•
die Rahmenplanung des ZV "Planung und Erschließung Industriestandort BöhlenLippendorf",
•
die genehmigten Bebauungspläne der Stadt Zwenkau,
•
die genehmigten Bebauungspläne des ZV "Planung und Erschließung Neue Harth",
•
die genehmigten Bebauungspläne des ZV "Planung und Erschließung Böhlen-Lippendorf".
Im Jahr 2012 wurde ein INSEK für die Stadt Zwenkau erstellt. Ein Einzelhandelskonzept befindet
sich derzeit in der Aufstellung. 2015 wurde der Masterplan Zwenkauer See durch den ZV Neue
Harth erstellt.
Die Gemeinden Zwenkau und Böhlen bilden gemäß Regionalplan Westsachsen im Verbund ein
Grundzentrum im Zentralen-Orte-System.
Aussagen aus der Begründung des FNP zur Entwicklung der Stadt Zwenkau
•
"Infolge der Entwicklung des Tagebaurestloches zum Zwenkauer See sind am KAP Zwenkau
attraktive Flächen zum Wohnen, Arbeiten und für den Tourismus entstanden."
•
"Durch die Sanierung des Stadtzentrums wurde und wird eine größere Attraktivität der Stadt
entwickelt."
•
"Im Stadtgebiet von Zwenkau wurden Wohngebiete als Verdichtungsbebauung ausgewiesen
und realisiert. Zwenkau wird sich auch weiterhin als Wohnstandort mit attraktiven Wohnlagen
entwickeln."
Aussagen aus der Begründung zu den geplanten Bauflächen im FNP
•
Die bauliche Entwicklung soll vorrangig in Zwenkau stattfinden.
•
Entwicklungspotenziale liegen hier in der Entwicklung zentrumsnaher Bauflächen und den
zur Verfügung stehenden Flächen an den Ufern des Zwenkauer Sees insbesondere am Kap
Zwenkau, am südöstlichen Ufer und am Nordufer.
•
In den Dörfern stellen die Bauflächen im Wesentlichen nur Verdichtungen und
Lückenbebauungen bzw. Abrundungen dar.
•
In Zitzschen werden im Hinblick auf die zu erwartende attraktive Wohnlage bauliche
Erweiterungsflächen im verträglichen Umfang in Form von Reserveflächen angedacht.
•
Es werden grundsätzlich nur Bauflächen ausgewiesen, um in den weiterführenden
Planungen noch eine Entwicklung zu ermöglichen.
B) Informationen für den Stadtrat zur Beurteilung der Planung
zu den geplanten Wohnbauflächen
Es werden geplante Wohnbauflächen von insgesamt 18,3 ha dargestellt.
Hier hat der geplante B-Plan Nr. 35 "Harthweide" mit einer Größe von 13,5 ha den größten Anteil.
Die weiteren Flächen teilen sich in eine Fläche von 1,9 ha, für die bereits ein B-Planverfahren läuft
sowie zwei weiteren Flächen mit insgesamt 2,9 ha Größe auf.
Für den B-Plan Nr. 35 "Harthweide" wurde bereits der Aufstellungsbeschluss durch den Rat der
Stadt Zwenkau gefasst. Dieses Gebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe des Zwenkauer Sees, im
Anschluss an das Gebiet KAP Zwenkau.
In der Begründung zum FNP wird weiterhin ausgesagt, dass die geplanten Mischgebietsflächen mit
bis zu 50% durch Wohnbebauung belegt werden könnten. Dadurch erhöhe sich der Anteil der
geplanten Flächen, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen auf 26,3 ha. Dies ergäbe ein
Potenzial an Wohnbaufläche für ca. 1800 neue Einwohner.
zu den geplanten Gemischten Bauflächen
•
"Die geplanten Flächen dienen als Erweiterung bestehender Mischbauflächen und
ermöglichen entweder die Ansiedlung neuer nichtstörender Gewerbe sowie Anlagen für Sport,
Kultur, Soziales, Verwaltung, Forschung und Bildung oder Erweiterungen vorhandener
Gewerbeeinrichtungen." (aus der Begründung)
zu den geplanten Gewerblichen Bauflächen
•
Es werden für Zwenkau neue Gewerbeflächen in einer Größe von 68,2 ha auf der Fläche der
Planungshoheit des Zweckverbandes "Planung und Erschließung Industriestandort BöhlenLippendorf" dargestellt.
•
Diese Darstellung wurde aus der Rahmenplanung des Zweckverbandes inhaltlich
übernommen. Für diese Flächen sind Bebauungspläne vorhanden bzw. befinden sich im
Entwurfsstadium.
•
Im Gebiet der Planungshoheit der Stadt Zwenkau sind keine neuen Gewerbeflächen geplant.
zu den geplanten Sonderbauflächen
Es werden geplante Sonderbauflächen für eine Klinik, Schule, Sport und Kultur dargestellt.
Weiterhin werden entlang des Zwenkauer See Sondergebiete zur touristischen Nutzung dargestellt.
Dies betrifft zum einen Flächen des Zweckverbandes "Planung und Erschließung Neue Harth" als
auch weitere Flächen am Südufer des Sees.
c) Vorschlag für die Stellungnahme der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig hat keine Bedenken zur Planung. Es erfolgen Hinweise, u.a. zur Fahrrinne
zwischen Cospuender und Zwenkauer See und zur geplanten Gastronomie an der Bistumshöhe.
Anlagen:
Stellungnahme der Stadt Leipzig
Planzeichnung FNP Stadt Zwenkau
Stadt Leipzig • Amt 61 • 04092 Leipzig
Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau
Stadtverwaltung Zwenkau
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
04442 Zwenkau
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom
Bearbeiter/-in:
Frau Wirker
Raum: 436
Tel.: 03411234901
Fax: 03411234930
E-Mail: stefanie.wirker@leipzig.de
Unser Zeichen
Datum
11.2016
Komplexe Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten von Ihnen den Entwurf der Komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wird unter Gremienvorbehalt verschickt.
Die Stadt Leipzig hat keine Bedenken zum Verfahren.
Wir möchten uns aber erlauben, Ihnen einige Hinweise zu Ihrer Planung zu geben.
Die Sonderbauflächen sind zum Teil ohne Zweckbestimmung dargestellt. Dies betrifft auch
Sonderbauflächen im Gebiet des Zweckverbandes Planung und Erschließung "Neue Harth", hier
z.B. das SO Belantis. Hier muss die Planzeichnung angepasst werden.
Stadt Leipzig
Geschäftsbrief 04.16
Die Stadt Leipzig ist Eigentümerin von Grundstücken in Zwenkau, die bis auf die Flurstücke
1209/4, 1210/2 und 1427/6 der Gemarkung Zwenkau in Fachverantwortung des Amtes für
Stadtgrün und Gewässer liegen.
Hierzu möchten wir anmerken, dass im Bereich der Bistumshöhe die Flurstücke 1209/4 und
1210/2 der Gemarkung Zwenkau im Flächennutzungsplanentwurf als Flächen für Wald dargestellt
sind. Hier ist jedoch durch den Zweckverband eine Gastronomie geplant. Dementsprechend wird
an dieser Stelle durch den Zweckverband eine Sondergebietsnutzung angestrebt . Dies sollte auch
Eingang in den Flächennutzungsplan finden. Beide Flurstücke sind Gegenstand eines
Erbbaurechtsvertrages mit bindenden Regelungen zu einzelnen Festsetzungen des
Bebuungsplanentwurfes „Neue Harth-Süd“ vom 09.09.2007. Der Erbbauberechtigte ist im Besitz
einer rechtswirksamen Baugenehmigung des Landratsamtes Leipziger Land vom 01.03.2010, AZ
2009-1776, für die Errichtung einer Creperie auf der Bistumshöhe (wir legen Ihnen eine Kopie des
Lageplanes der vorgenannten Baugenehmigung zu Ihrer Information bei).
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Internet: www.leipzig.de
Bürgertel.: 0341 123-0
De-Mail: info@leipzig.de-mail.de
Wir möchten Ihnen noch einen Hinweis unseres Amtes für Umweltschutz übermitteln. Es wird
angeregt, die Fahrrinne für den Schiffsverkehr zwischen Cospudener See und Zwenkauer See in
den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
Anlage