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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1225584.pdf
Größe
311 kB
Erstellt
22.11.16, 12:00
Aktualisiert
19.01.17, 14:31

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03507 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadt Zwenkau. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Stadt Leipzig ist durch die Stadt Zwenkau zur Stellungnahme zur komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau aufgefordert. Diese Stellungnahme soll entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Leipzig durch den Rat der Stadt Leipzig beschlossen werden. Die Stellungnahme wird der Stadt Zwenkau vor Behandlung im Stadtrat unter Gremienvorbehalt zugesandt. So kann die Frist zur Abgabe der Stellungnahme durch die Stadt Leipzig gewahrt werden. Der Rat der Stadt Leipzig wird beteiligt, da im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Zwenkau ein größeres Wohnbaugebiet (13,5 ha) am Zwenkauer See geplant wird. Hierzu soll der Stadtrat bereits sein Votum im FNP-Verfahren abgeben. Es wird in naher Zukunft durch die Stadt Leipzig der Bebauungsplan zu dieser Fläche zu beurteilen sein. Die Stadt Zwenkau hat für diesen Bereich bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst (Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 35 "Harthweide" vom 25.08.2016 durch den Stadtrat Zwenkau). Durch die Beteiligung des Leipziger Stadtrates hat dieser bereits Kenntnis von dieser Planung und kann seine Einschätzung zum Umfang dieser Planung abgeben. Dies ist auch wichtig vor dem Hintergrund des weiteren Umganges mit Bauleitplanungen der Nachbargemeinden, die von der wachsenden Stadt Leipzig profitieren wollen. A) Beschreibung der Grundlagen für die Planung Der Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau besitzt seit 2002 Wirksamkeit. Zuletzt wurde der FNP 2011 geändert (3. Änderung). Für das gesamte Plangebiet der Stadt Zwenkau liegt jetzt der Entwurf des Landschaftsplanes (2016) vor. Entsprechend wurden die geeigneten Darstellungen in den FNP 2016 aufgenommen. Zum 31.12.2016 löst sich der Zweckverband (ZV) "Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen-Lippendorf" auf. Mit der Auflösung fällt die Planungshoheit an die Stadt Zwenkau für ihre Flächen im Verbandsgebiet zurück. Im Jahr 2000 wurde der Zweckverband "Planung und Erschließung Neue Harth" gemeinsam mit der Stadt Leipzig gegründet. Ziel des ZV ist die Entwicklung des Freizeitparkes "Belantis" sowie der Entwicklung des Nordufers des Zwenkauer Sees. Auch hier stellt der FNP der Stadt Zwenkau die Art der Bodennutzung dar. Die Grundlagen des vorliegenden Flächennutzungsplanes bilden • die 3 durchgeführten FNP-Änderungen, • die Rahmenplanung des ZV "Planung und Erschließung Industriestandort BöhlenLippendorf", • die genehmigten Bebauungspläne der Stadt Zwenkau, • die genehmigten Bebauungspläne des ZV "Planung und Erschließung Neue Harth", • die genehmigten Bebauungspläne des ZV "Planung und Erschließung Böhlen-Lippendorf". Im Jahr 2012 wurde ein INSEK für die Stadt Zwenkau erstellt. Ein Einzelhandelskonzept befindet sich derzeit in der Aufstellung. 2015 wurde der Masterplan Zwenkauer See durch den ZV Neue Harth erstellt. Die Gemeinden Zwenkau und Böhlen bilden gemäß Regionalplan Westsachsen im Verbund ein Grundzentrum im Zentralen-Orte-System. Aussagen aus der Begründung des FNP zur Entwicklung der Stadt Zwenkau • "Infolge der Entwicklung des Tagebaurestloches zum Zwenkauer See sind am KAP Zwenkau attraktive Flächen zum Wohnen, Arbeiten und für den Tourismus entstanden." • "Durch die Sanierung des Stadtzentrums wurde und wird eine größere Attraktivität der Stadt entwickelt." • "Im Stadtgebiet von Zwenkau wurden Wohngebiete als Verdichtungsbebauung ausgewiesen und realisiert. Zwenkau wird sich auch weiterhin als Wohnstandort mit attraktiven Wohnlagen entwickeln." Aussagen aus der Begründung zu den geplanten Bauflächen im FNP • Die bauliche Entwicklung soll vorrangig in Zwenkau stattfinden. • Entwicklungspotenziale liegen hier in der Entwicklung zentrumsnaher Bauflächen und den zur Verfügung stehenden Flächen an den Ufern des Zwenkauer Sees insbesondere am Kap Zwenkau, am südöstlichen Ufer und am Nordufer. • In den Dörfern stellen die Bauflächen im Wesentlichen nur Verdichtungen und Lückenbebauungen bzw. Abrundungen dar. • In Zitzschen werden im Hinblick auf die zu erwartende attraktive Wohnlage bauliche Erweiterungsflächen im verträglichen Umfang in Form von Reserveflächen angedacht. • Es werden grundsätzlich nur Bauflächen ausgewiesen, um in den weiterführenden Planungen noch eine Entwicklung zu ermöglichen. B) Informationen für den Stadtrat zur Beurteilung der Planung zu den geplanten Wohnbauflächen Es werden geplante Wohnbauflächen von insgesamt 18,3 ha dargestellt. Hier hat der geplante B-Plan Nr. 35 "Harthweide" mit einer Größe von 13,5 ha den größten Anteil. Die weiteren Flächen teilen sich in eine Fläche von 1,9 ha, für die bereits ein B-Planverfahren läuft sowie zwei weiteren Flächen mit insgesamt 2,9 ha Größe auf. Für den B-Plan Nr. 35 "Harthweide" wurde bereits der Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Zwenkau gefasst. Dieses Gebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe des Zwenkauer Sees, im Anschluss an das Gebiet KAP Zwenkau. In der Begründung zum FNP wird weiterhin ausgesagt, dass die geplanten Mischgebietsflächen mit bis zu 50% durch Wohnbebauung belegt werden könnten. Dadurch erhöhe sich der Anteil der geplanten Flächen, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen auf 26,3 ha. Dies ergäbe ein Potenzial an Wohnbaufläche für ca. 1800 neue Einwohner. zu den geplanten Gemischten Bauflächen • "Die geplanten Flächen dienen als Erweiterung bestehender Mischbauflächen und ermöglichen entweder die Ansiedlung neuer nichtstörender Gewerbe sowie Anlagen für Sport, Kultur, Soziales, Verwaltung, Forschung und Bildung oder Erweiterungen vorhandener Gewerbeeinrichtungen." (aus der Begründung) zu den geplanten Gewerblichen Bauflächen • Es werden für Zwenkau neue Gewerbeflächen in einer Größe von 68,2 ha auf der Fläche der Planungshoheit des Zweckverbandes "Planung und Erschließung Industriestandort BöhlenLippendorf" dargestellt. • Diese Darstellung wurde aus der Rahmenplanung des Zweckverbandes inhaltlich übernommen. Für diese Flächen sind Bebauungspläne vorhanden bzw. befinden sich im Entwurfsstadium. • Im Gebiet der Planungshoheit der Stadt Zwenkau sind keine neuen Gewerbeflächen geplant. zu den geplanten Sonderbauflächen Es werden geplante Sonderbauflächen für eine Klinik, Schule, Sport und Kultur dargestellt. Weiterhin werden entlang des Zwenkauer See Sondergebiete zur touristischen Nutzung dargestellt. Dies betrifft zum einen Flächen des Zweckverbandes "Planung und Erschließung Neue Harth" als auch weitere Flächen am Südufer des Sees. c) Vorschlag für die Stellungnahme der Stadt Leipzig Die Stadt Leipzig hat keine Bedenken zur Planung. Es erfolgen Hinweise, u.a. zur Fahrrinne zwischen Cospuender und Zwenkauer See und zur geplanten Gastronomie an der Bistumshöhe. Anlagen: Stellungnahme der Stadt Leipzig Planzeichnung FNP Stadt Zwenkau Stadt Leipzig • Amt 61 • 04092 Leipzig Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Stadtverwaltung Zwenkau Bürgermeister-Ahnert-Platz 1 04442 Zwenkau Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Bearbeiter/-in: Frau Wirker Raum: 436 Tel.: 03411234901 Fax: 03411234930 E-Mail: stefanie.wirker@leipzig.de Unser Zeichen Datum 11.2016 Komplexe Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau Sehr geehrte Damen und Herren, wir erhielten von Ihnen den Entwurf der Komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wird unter Gremienvorbehalt verschickt. Die Stadt Leipzig hat keine Bedenken zum Verfahren. Wir möchten uns aber erlauben, Ihnen einige Hinweise zu Ihrer Planung zu geben. Die Sonderbauflächen sind zum Teil ohne Zweckbestimmung dargestellt. Dies betrifft auch Sonderbauflächen im Gebiet des Zweckverbandes Planung und Erschließung "Neue Harth", hier z.B. das SO Belantis. Hier muss die Planzeichnung angepasst werden. Stadt Leipzig Geschäftsbrief 04.16 Die Stadt Leipzig ist Eigentümerin von Grundstücken in Zwenkau, die bis auf die Flurstücke 1209/4, 1210/2 und 1427/6 der Gemarkung Zwenkau in Fachverantwortung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer liegen. Hierzu möchten wir anmerken, dass im Bereich der Bistumshöhe die Flurstücke 1209/4 und 1210/2 der Gemarkung Zwenkau im Flächennutzungsplanentwurf als Flächen für Wald dargestellt sind. Hier ist jedoch durch den Zweckverband eine Gastronomie geplant. Dementsprechend wird an dieser Stelle durch den Zweckverband eine Sondergebietsnutzung angestrebt . Dies sollte auch Eingang in den Flächennutzungsplan finden. Beide Flurstücke sind Gegenstand eines Erbbaurechtsvertrages mit bindenden Regelungen zu einzelnen Festsetzungen des Bebuungsplanentwurfes „Neue Harth-Süd“ vom 09.09.2007. Der Erbbauberechtigte ist im Besitz einer rechtswirksamen Baugenehmigung des Landratsamtes Leipziger Land vom 01.03.2010, AZ 2009-1776, für die Errichtung einer Creperie auf der Bistumshöhe (wir legen Ihnen eine Kopie des Lageplanes der vorgenannten Baugenehmigung zu Ihrer Information bei). Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig Internet: www.leipzig.de Bürgertel.: 0341 123-0 De-Mail: info@leipzig.de-mail.de Wir möchten Ihnen noch einen Hinweis unseres Amtes für Umweltschutz übermitteln. Es wird angeregt, die Fahrrinne für den Schiffsverkehr zwischen Cospudener See und Zwenkauer See in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin Anlage