Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1227972.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
28.11.16, 12:00
Aktualisiert
14.12.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03534
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
FA Allgemeine Verwaltung
Vorberatung
FA Finanzen
Vorberatung
Rechnungsprüfungsausschuss
Vorberatung
Eingereicht von
Mitglieder des FA Finanzen, Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Betreff
Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) in der Leipziger Stadtverwaltung
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung entwickelt unter Federführung des Dezernates I (Allgemeine Verwaltung) ein
„Internes Kontrollsystem“ (IKS) auf Basis heute schon vorhandener Teile und Bausteine einzelner
Dezernate und Ämter. Das IKS ist bis zum 30.6.2018 final aufzubauen und ab diesem Zeitpunkt
in der gesamten Leipziger Stadtverwaltung bindend anzuwenden.
2. Über den Stand der Entwicklung und Umsetzung dieses Antrages wird während der
Entwicklungs- und Aufbauphase bis zum 30.6.2018 der Stadtrat informiert. Diese Information ist
dem Stadtrat halbjährlich vorzulegen.
3. Als Grundlage des aufzustellenden IKS sind folgende Mindestanforderungen (Prinzipien) zu
beachten: Prinzip der Transparenz, Prinzip der vier Augen, Prinzip der Funktionstrennung, Prinzip
der Information. Die Zusammenarbeit mit externer Fachschul- oder Hochschulkompetenz (z. Bsp.
die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen oder der Leipziger Universität) für die
Einführung ist bindend vorzunehmen.
4. Nach der Einführung des IKS sind die wesentlichen Erkenntnisse und Ergebnis aus der laufenden
verwaltungsinternen Anwendung des Systems der Ratsversammlung einmal pro Jahr zur
Kenntnis zu geben. Im Verlaufe der Entwicklung des IKS bis 30.6.2018 ist dazu ein
Kriterienkatalog aus wesentlichen Erkenntnissen und Ergebnissen zu erarbeiten.
5. Nach endgültiger Etablierung des IKS (also ab dem 30.6.2018) erfolgt aller 2 Jahre eine
Evaluierung des IKS durch die Verwaltung. Die Resultate sind dem Stadtrat zur Kenntnis zu
geben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/4
nicht relevant
Begründung:
Seit Jahren werden in der Verwaltung Pläne für die Einführung vorbereitet. Die Umsetzung
eines umfassenden „Internen Kontrollsystems (IKS)“ konnte jedoch noch nicht erreicht
werden. Es ist an der Zeit, der Verwaltung die nötige Motivation zur Einführung eines
funktionierenden IKS zu geben. Dies soll mit diesem Antrag erreicht werden.
Das Internes Kontrollsystem (IKS) soll aus systematisch gestalteten technischen und
organisatorischen Regeln und Kontrollen zum Einhalten u.a. von Gesetzen, Verordnungen,
Stadtratsbeschlüssen und Dienstanweisungen zur Abwehr von Schäden an der Kommune
bestehen. Als geeignete Maßnahmen kommen sowohl prozessunabhängig, retrospektive
Kontrollen, als auch prozessabhängig präventive Regeln in Betracht.
Ziel eines solchen IKS ist die möglichst umfassende Eliminierung von Fehlerquellen in
kritischen Abläufen. Es geht darum, dass Fehlerquellen identifiziert und anschließend
geeignete Maßnahmen eingesetzt werden, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Fehlern
zu reduzieren. Anders ausgedrückt werden damit Fehler in den Strukturen und im Handeln
der Verwaltung schneller aufzudecken, um mit der Umsetzung entsprechenden, zügigen
angeordneter Maßnahmen u.a. finanzielle Nachteile für die Stadt zu minimieren.
Durch diesen Antrag wollen die Einreicher auch erreichen, dass die Kontrollaufgabe des
Stadtrates gegenüber der städtischen Verwaltung besser wahrgenommen werden kann.
Anlagen:
keine
Seite 2/4