Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1194175.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
16.08.16, 12:00
Aktualisiert
24.12.16, 00:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03155
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren
und weiteres Vorgehen - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1.
Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen.
2.
Für die potentielle Deckung des Bedarfes der nachfolgenden Schulstandorte:
- Grundschule im Stadtbezirk Nordwest
- Grundschule Stadtbezirk Ost
- Gymnasium im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
- Weiterführende Schule im Planungsraum Zentrum, Süd
- Weiterführende Schule im Planungsraum West, Südwest, Alt-West
- Weiterführende Schule im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
wird der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende Angebote zur alternativen Beschaffung
im Schulhausbau vorzulegen.
3.
Die im Rahmen der Auswertung lediglich mittel - bis langfristig für den Schulbau geeigneten
Grundstücke, werden verwaltungsübergreifend bei der Prüfung von Standorten zu perspektivischen
Bedarfen berücksichtigt.
4.
Die im Rahmen der Auswertung nicht für den Schulbau geeigneten Grundstücke werden
verwaltungsübergreifend auf die Eignung der Deckung anderer Bedarfe geprüft (z.B.
Kindertagesstätten, Schulsportanlagen).
5.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, je ein Ausschreibungsverfahren
Investorenmodelle für die unter Punkt 2 aufgeführten Schulstandorte durchzuführen.
für
6.
Sofern für die Prüfung der Möglichkeiten und Vorbereitung der alternativen
Beschaffungsmodelle an den verschiedenen Standorten externe juristische oder sonstige Beratung
notwendig ist, können Beraterverträge mit einem Gesamtumfang von bis zu 150 T€ ausgelöst
werden.
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung
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Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
29.09.2016
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Alternative Beschaffung Schulhausbau – Ergebnis
Markterkundungsverfahren und weiteres Vorgehen
Gliederung
1.
2.
3.
4.
Ausgangssituation
Grundlagen
Auswertung des Markterkundungsverfahrens
Prüfergebnis und weiteres Verfahren
4.1. Vertiefung drei Grundstücke
4.2. Umgang mit Grundstücken mittel- bis langfristige Eignung Schulbau
4.3. Umgang mit Grundstücken ohne Eignung Schulbau
4.4. Umgang mit Angeboten Projektentwicklung ohne Grundstücke
5. Schaffung Planungsrecht
6. Prüfauftrag Aufstellung von Standards für Generalübernehmer - / GeneralunternehmerVergaben
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
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1. Ausgangssituation
Mit der Informationsvorlage „Alternative Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis
Interessenbekundungsverfahren (VI-DS-02943)“, die in der Ratsversammlung am 24.08.2016 zur
Kenntnis genommen wurde, wurde bereits ausführlich die Ausgangslage dargestellt: Die mit
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2016 aufgezeigten - und insbesondere mit der
dynamischen Bevölkerungsentwicklung zu erwartenden weiteren Bedarfe der schulischen
Infrastruktur stellen die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen. Das betrifft sowohl die
Bereitstellung geeigneter Grundstücke, als auch die bedarfsgerechte Realisierung und damit
insgesamt auch die Finanzierung.
Durch die Ratsversammlung wurde am 20.04.2016 beschlossen, dass nach entsprechender
Kosten-Nutzen-Analyse privates Engagement beim Schulhausbau zu nutzen ist. Dabei können
Leistungen vom Grundstückserwerb bis zur schlüsselfertigen Übergabe betrachtet werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung ein Markterkundungsverfahren zur möglichen
Realisierung von alternativen Beschaffungsmodellen im Schulhausbau durchgeführt. Dies
beinhaltete sowohl die Möglichkeit der Realisierung durch private Dritte (Investorenvorhaben, auch
in Form von Miete, Mietkauf oder schlüsselfertiger Kauf) als auch - im Rahmen ihrer
Leistungsfähigkeit – durch städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften. Nicht
Bestandteil der Prüfung waren Organisationsmodelle, die neben der reinen Finanzierung des
Vorhabens auch die Betrachtung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten über den gesamten
Lebenszyklus beinhalten (öffentlich-private Partnerschaften ÖPP/PPP).
Im Rahmen dieser Marktabfrage sollte es Dritten ermöglicht werden darzulegen, ob und inwieweit
sie in der Lage sind, Schulbauvorhaben für die Stadt Leipzig durchzuführen. Ziel war es, die
grundsätzliche Bereitschaft Dritter zur Errichtung von Schulgebäuden einschließlich der
erforderlichen Sport- und Freianlagen als Neubau oder Umbau auszuloten. Dabei sollten erste
wirtschaftliche und stadträumliche Indikatoren eruiert werden. Mit der Auswertung der
eingegangenen Unterlagen kann eine Entscheidung zur Auswahl geeigneter Bedarfsräume und
möglicher Umsetzungsmodelle getroffen werden, die anschließend als Grundlage für ein
unabhängiges Ausschreibungsverfahren dienen soll. Damit soll gewährleistet werden, dass nach
Gegenüberstellung der Eigenrealisierung und Abgleich der Vor- und Nachteile nur dort ein
Investorenvorhaben ausgeschrieben wird, wo tatsächlich auch Vorteile für ein solches Modell zu
erwarten sind.
Den Teilnehmern wurde im Verfahrensbrief zum Markterkundungsverfahren Vertraulichkeit
zugesichert (Punkt 4). Aus diesem Grund erfolgt auch die Nennung in der Beschlussvorlage
anonymisiert.
2. Grundlagen
-
-
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.09.2012 „Investitionsprogramm für den
Schulhausbau 2013 – 2016 (V/2440)“ sowie die zugehörigen Beschlüsse zum jeweiligen
Sachstand der Umsetzung
Beschluss der Ratsversammlung vom 24.02.2016 „Schulhausbau durch private
Unternehmen“ (VI-A-02138)
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.04.2016 „Schulentwicklungsplan der Stadt
Leipzig – Fortschreibung 2016“ (157-DS-1-NF-3)
Informationsvorlage VI-DS-02943 Ratsversammlung vom 21.09.2016 „Alternative
Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren“
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Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
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3. Auswertung des Markterkundungsverfahrens
Mit dem Markterkundungsverfahren konnten unterschiedliche Interessengruppen angesprochen
werden:
a. Zum einen wurden Grundstückseigentümer angesprochen, welche der Stadt Leipzig ihr
Grundstück anbieten möchten.
b. Zum anderen wurden Bauträger bzw. Projektentwickler angesprochen, welche (ggf. auch
ohne geeignetes Grundstück) ihre Expertise im Rahmen des Schulbaus einbringen
möchten.
Am 03.06.2016 waren 21 Interessenbekundungen eingegangen, welche erwartungsgemäß sowohl
in ihrer inhaltlichen Tiefe als auch ihrer Konkretisierung deutlich voneinander abwichen.
So erfolgte zunächst, im Rahmen einer Grobauswertung, die Zuordnung in die oben genannten
Interessengruppen.
Von den eingegangenen Interessenbekundungen sind 4 reine Interessenbekundungen der
Kategorie a (Grundstück), 8 der Kategorie b (Bauträger/Projektentwicklung) mit eigenem
Grundstück und 9 der Kategorie b ohne eigenes Grundstück zuzuordnen.
Es wurden insgesamt 23 Grundstücke / Standortoptionen vorgeschlagen.
Die Ergebnisse der Grobauswertung wurden mit der Informationsvorlage „Alternative Beschaffung
Schulhausbau – Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren (VI-DS-02943)“ bereits
dargelegt.
Im Ergebnis der groben Sichtung der eingegangenen Interessenbekundungen war festzustellen,
dass der private Markt großes Interesse an einem Engagement beim Schulhausbau signalisiert
hat. Weiterhin war festzustellen, dass wegen der hohen Anzahl der Interessenbekundungen aber
auch durch die inhaltliche Vielfältigkeit, in Bezug auf Realisierungsmodelle, die Durchführung des
Markterkundungsverfahrens bereits zum damaligen Zeitpunkt als erfolgreich bezeichnet werden
konnte.
Im Rahmen der Feinauswertung erfolgte in mehreren Runden eine Bewertung der Grundstücke /
Standortoptionen mit einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe aus Stadtplanungsamt, Amt
für Gebäudemanagement, Liegenschaftsamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung und der
Stadtkämmerei. Die Bewertung / Abschichtung erfolgte auf Grundlage der nachfolgenden Punkte:
1.
2.
3.
4.
5.
Ist der Standort grundsätzlich geeignet
Ist am konkreten Standort ein Bedarf vorhanden
Ist Baurecht vorhanden oder ist solches zu schaffen
Wie ist die Verfügbarkeit des Standortes
Gibt es sonstige zu berücksichtigende Faktoren
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der private Markt nicht nur großes Interesse an einem
Engagement beim Schulhausbau signalisiert hat. Vielmehr ist auch eine große Anzahl an
Grundstücken für eine weiterführende Betrachtung geeignet.
Auch nach Beendigung des Markterkundungsverfahrens war der Eingang weiterer
Interessenbekundungen zu verzeichnen. Im Rahmen der quantitativen Auswertung konnten diese
zunächst nicht mehr berücksichtigt werden, gleichwohl erfolgt generell auch weiterhin die
verwaltungsübergreifende Prüfung dieser Standort- und Realisierungsvorschläge.
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4. Prüfergebnis und weiteres Verfahren
In der ersten Prüfungsstufe konnten 9 Grundstücke als grundsätzlich für die Errichtung einer
Schule geeignet eingestuft werden.
Die betreffenden Grundstücke sind zum Teil bereits Gegenstand laufender Verfahren der Stadt
Leipzig. Das bedeutet unter anderem, dass bei allen diesen Grundstücken erst noch Baurecht zu
schaffen ist.
Weitere Grundstücke sind im Hinblick auf eine sonstige Verwertbarkeit zu prüfen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass für eine sofortige Umsetzung eines Schulprojektes derzeit kein
Grundstück in Betracht kommt.
4.1.
Vertiefung Grundstücke
Für eine vorrangige weiterführende Untersuchung wurden 6 Grundstücke ausgewählt, die als am
besten geeignet angesehen werden. Auch hier ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Eine
mittelfristige Verwirklichung ist aber realistisch und korrespondiert auch mit den
schulnetzplanerischen Bedarfen.
Diese Grundstücke eignen sich für die Deckung des Bedarfes der nachfolgenden Schulstandorte:
•
•
•
•
•
•
Grundschule im Stadtbezirk Nordwest
Grundschule Stadtbezirk Ost
Gymnasium im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
Weiterführende Schule im Planungsraum Zentrum, Süd
Weiterführende Schule im Planungsraum West, Südwest, Alt-West
Weiterführende Schule im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
Dabei handelt es sich jeweils um Interessenbekundungen von Investoren mit Grundstück. Wie
weiter oben beschrieben, wurde den Teilnehmern der Markterkundung Vertraulichkeit zugesichert,
so dass die konkreten Grundstücke nicht benannt werden können. Es wird vorgeschlagen mit den
betreffenden Interessenten in Sondierungsgespräche zu gehen, um das für die Grundstücke und
aus Sicht der Stadt Leipzig geeignete Verfahren zu ergründen.
Im Ergebnis der Gespräche sind jeweils mögliche Modelle der Umsetzung - insbesondere im
Rahmen eines Investorenmodelles (z.B. Miete, Mietkauf oder schlüsselfertiger Kauf) - zu
entwickeln. In diesem Zusammenhang sind die theoretischen Verfahrensansätze projektkonkret zu
präzisieren. Dabei ist die Landesdirektion Sachsen einzubeziehen, um Rechtssicherheit über die
angedachten Modelle zu erlangen.
Im Anschluss ist nach Zuarbeit der erforderlichen Informationen durch die zuständigen Ämter für
den jeweiligen Schulstandort ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren zu konzipieren. Die
weitere Realisierung erfolgt weiterhin unter externer Begleitung.
Über den Stand des Verfahrens werden die Fachausschüsse Finanzen, Stadtentwicklung und Bau
sowie Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule regelmäßig durch die Fachbeigeordneten
informiert.
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4.2.
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Umgang mit Grundstücken mittel- bis langfristige Eignung Schulbau
Auch die 3 weiteren, für den Schulhausbau geeigneten Grundstücke werden für eine mittelfristige
Realisierung als möglich angesehen und werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
weiter verfolgt.
4.3.
Umgang mit Grundstücken ohne Eignung Schulbau
Im Ergebnis der unter Punkt 3 beschriebenen Bewertung wurden 14 Grundstücke als für den
Schulhausbau nicht geeignet eingestuft. Gründe dafür sind zum Beispiel eine nicht ausreichende
Größe des Grundstückes, die Lage des konkreten Standortes außerhalb der
schulnetzplanerischen Bedarfsräume oder die Unzulässigkeit einer Schulnutzung aufgrund
planungsrechtlicher Rahmenbedingungen.
Von diesen 14 Grundstücken sind 4 Grundstücke ggf. für alternative Einrichtungen wie Kitas oder
Schulsporthallen geeignet.
Die alternative Nutzungsmöglichkeit dieser Grundstücke wird durch das Amt für Jugend, Familie
und Bildung weiter untersucht. Durch das Liegenschaftsamt werden die Grundstücke auf mögliche
andere strategische Bedarfe geprüft.
4.4.
Umgang mit Angeboten Projektentwicklung ohne Grundstücke
Insgesamt 9 Interessenbekundungen stammen von Bauträgern/Generalunternehmern ohne
eigenes Grundstück. Diesbezüglich werden mögliche weitere Beteiligungsmodelle (z.B. GUVergaben, Verwirklichung von Investorenmodellen auf vorhandenen Grundstücken) untersucht.
Die Bewerber erhalten im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Information, dass man
ggf. wieder auf sie zukommen wird.
5. Schaffung Planungsrecht
Voraussetzung für die unter 4.1 benannten Grundstücke als Schulstandort ist die Schaffung von
Planungsrecht. Durch das Stadtplanungsamt ist dieses - ggf. in Verbindung mit bereits laufenden
Verfahren oder Abstimmungen - vorzubereiten und zu schaffen.
6. Prüfauftrag Aufstellung von Standards für Generalübernehmer - /
Generalunternehmer-Vergaben
Als
Voraussetzung
für
die
Ausschreibung
von
Investorenund/
oder
Generalunternehmerleistungen sind einheitliche Mindeststandards für die Errichtung von
Schulneubauten durch das Amt für Gebäudemanagement zu erarbeiten.
DS-Nr. VI-DS-03155
„Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und
weiteres Vorgehen – EILBEDÜRFTIG“
Eilbedürftigkeitsbegründung
Der Schulhausbau hat für die Stadt Leipzig auf Grund der demografischen Entwicklungen höchste
Priorität. Im Hinblick auf die enormen Herausforderungen zur Schaffung der notwendigen
Schulkapazitäten sind alles Möglichkeiten auszunutzen, benötigte Schulen schnellstmöglich in Betrieb
nehmen zu können.
Mit den vorliegenden Ergebnissen des Markterkundungsverfahrens besteht die Möglichkeit,
Schulstandorte parallel zum regulären Verfahren voranzutreiben. Um mit einzelnen Teilnehmern des
Markterkundungsverfahrens noch im November erste Sondierungsgespräche führen zu können, ist
eine Beschlussfassung der Vorlage im Oktober durch den Stadtrat notwendig. Erst nach Durchführung
dieser ersten Gespräche können seitens der Verwaltung weitere Schritte eingeleitet werden, welche
die alternative Beschaffung ggf. ermöglichen.