Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1203045.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
12.09.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03235-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Grundstücksverkehrsausschuss
12.12.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher Konzeptvergabe
stoppen - Ratsbeschluss umsetzen!
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung legt folgenden Alternativvorschlag vor:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebote für die fünf Objekte der Testphase für das
Verfahren der Konzeptveräußerung der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ vorzustellen.
Anschließend sind die Veräußerungsvorlagen dem Grundstücksverkehrsausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Mit dem Stadtratsbeschluss A-00058/14 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, ein Verfahren zur
Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung
von Liegenschaften und Grundstücken der Stadt Leipzig zu erstellen. Die konkreten Kriterien sollen
von einem „Runden Tisch“ erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Ausschreibung nach Konzepten stellt für die Stadt Leipzig ein neues Veräußerungsverfahren
dar. Damit die Verwaltung in den Beratungen des „Runden Tisches“ konkrete Vorschläge vorlegen
und von eigenen Erfahrungen berichten kann, hat sich die Verwaltung dezernatsübergreifend
entschieden, eine Testphase mit fünf ausgewählten Objekten aus verschiedenen
Bestandskategorien durchzuführen. Die Konzepte der einzelnen Objekte sind in nachstehender
Tabelle dargestellt:
Grundstück
Kategorie
Konzept
Hermann-Liebmann-Straße 43 Denkmalgeschütztes
Geschäftshaus
- Vergabe an Baugruppen
(Selbstnutzungsverpflichtung)
Braustraße
Baulücke für
Mehrfamilienhaus
- Vergabe an Baugruppen
(Selbstnutzungsverpflichtung)
- energetisches Bauen
Cichoriusstraße
Baulücke für
Mehrfamilienhaus
- Vergabe an Baugruppen
(Selbstnutzungsverpflichtung)
Göschenstraße
Baulücke für
Mehrfamilienhaus
- Belegungsrechte
- bezahlbare Kleinstwohnungen
von je max. 40 m²
Wingertgasse
Baugrundstück für
Eigenheime
- Selbstnutzungsverpflichtung
- energetisches Bauen
(2 Passivhäuser)
Die Diskussion in der Sitzung des Grundstücksverkehrsausschusses am 14.11.2016, in welcher die
Schritte zur Gründung der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ vorgestellt wurden, hat
gezeigt, dass von der Stadtverwaltung im Rahmen der zukünftigen Arbeitsgruppenberatungen
Vorschläge erwartet werden. Aus der Sicht der Verwaltung reicht es gerade nicht aus, dass in der
Arbeitsgruppe auf der Grundlage von Erfahrungen anderer deutscher Großstädte beraten wird.
Stattdessen ist es erforderlich, auf eigene Erfahrungen zurückgreifen zu können.
Die Auswertung der Testphase soll in der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ erfolgen,
so dass alle Arbeitsgruppen-Mitglieder über die Testphase umfassend informiert sind. Die
Beschlussfassung zu den einzelnen Verkäufen erfolgt nach der Beratung gemäß Hauptsatzung im
Grundstücksverkehrsausschuss. Die Testphase sollte deshalb nicht gestoppt werden.
Die Testphase hat bisher folgende Zwischenergebnisse geliefert:
- Für die fünf Objekte gibt es insgesamt rund 70 Bieter, welche in unterschiedlichen Qualitäten
Konzepte vorgelegt haben. Das zeigt, dass ein Markt für Konzeptveräußerungen vorhanden ist.
Die Objekte können mithin mit Kriterien veräußert werden, ein reiner Verkauf nach Höchstgebot
findet nicht statt.
- Die Ausschreibungsfrist von 6 Wochen ist nach Einschätzung des Liegenschaftsamtes
grundsätzlich üblich und angemessen, kann jedoch verlängert werden. Auf jeden Fall war der
Ausschreibungszeitraum in der Urlaubssaison unglücklich gewählt. Dies wird zukünftig beachtet.
- Die Objekte waren zur „Konzeptveräußerung“ ausgeschrieben. Dies schließt weder den Verkauf
noch die Vergabe eines Erbbaurechtes aus. Es ist auch ein Gebot auf ein Erbbaurecht
eingegangen. Die Mehrheit der Kauf-Gebote verdeutlicht allerdings, dass es aufgrund der
aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kaum Nachfrage nach Erbbaurechten gibt. Durch
das niedrige Zinsniveau sind Erbbaurechtsverträge für die Interessenten derzeit unwirtschaftlich.
Aufgrund der zahlreichen Gebote auf die Objekte empfiehlt die Verwaltung, dass die vorliegenden
Gebote detailliert in der zu bildenden Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ vorgestellt
werden. Anschließend sind die Veräußerungsvorlagen dem Grundstücksverkehrsausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Eine Aufhebung der Ausschreibung wäre für die Stadt Leipzig zwar ohne rechtliche Folgen, aber aus
Sicht der Verwaltung für alle Beteiligten nicht wünschenswert. Ein Abbruch der Ausschreibung
würde die Hoffnungen der Kaufinteressenten enttäuschen und das Vertrauen in die Stadt Leipzig
beschädigen.
Bis zur Entscheidung über die weitere Verfahrensweise zu den Testphasenobjekten werden keine
weiteren Ausschreibungen mit Konzepten vorgenommen.