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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1203045.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
12.09.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03235-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Grundstücksverkehrsausschuss 12.12.2016 Vorberatung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher Konzeptvergabe stoppen - Ratsbeschluss umsetzen! Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung legt folgenden Alternativvorschlag vor: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebote für die fünf Objekte der Testphase für das Verfahren der Konzeptveräußerung der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ vorzustellen. Anschließend sind die Veräußerungsvorlagen dem Grundstücksverkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachverhalt: Mit dem Stadtratsbeschluss A-00058/14 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, ein Verfahren zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und Grundstücken der Stadt Leipzig zu erstellen. Die konkreten Kriterien sollen von einem „Runden Tisch“ erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Ausschreibung nach Konzepten stellt für die Stadt Leipzig ein neues Veräußerungsverfahren dar. Damit die Verwaltung in den Beratungen des „Runden Tisches“ konkrete Vorschläge vorlegen und von eigenen Erfahrungen berichten kann, hat sich die Verwaltung dezernatsübergreifend entschieden, eine Testphase mit fünf ausgewählten Objekten aus verschiedenen Bestandskategorien durchzuführen. Die Konzepte der einzelnen Objekte sind in nachstehender Tabelle dargestellt: Grundstück Kategorie Konzept Hermann-Liebmann-Straße 43 Denkmalgeschütztes Geschäftshaus - Vergabe an Baugruppen (Selbstnutzungsverpflichtung) Braustraße Baulücke für Mehrfamilienhaus - Vergabe an Baugruppen (Selbstnutzungsverpflichtung) - energetisches Bauen Cichoriusstraße Baulücke für Mehrfamilienhaus - Vergabe an Baugruppen (Selbstnutzungsverpflichtung) Göschenstraße Baulücke für Mehrfamilienhaus - Belegungsrechte - bezahlbare Kleinstwohnungen von je max. 40 m² Wingertgasse Baugrundstück für Eigenheime - Selbstnutzungsverpflichtung - energetisches Bauen (2 Passivhäuser) Die Diskussion in der Sitzung des Grundstücksverkehrsausschusses am 14.11.2016, in welcher die Schritte zur Gründung der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ vorgestellt wurden, hat gezeigt, dass von der Stadtverwaltung im Rahmen der zukünftigen Arbeitsgruppenberatungen Vorschläge erwartet werden. Aus der Sicht der Verwaltung reicht es gerade nicht aus, dass in der Arbeitsgruppe auf der Grundlage von Erfahrungen anderer deutscher Großstädte beraten wird. Stattdessen ist es erforderlich, auf eigene Erfahrungen zurückgreifen zu können. Die Auswertung der Testphase soll in der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ erfolgen, so dass alle Arbeitsgruppen-Mitglieder über die Testphase umfassend informiert sind. Die Beschlussfassung zu den einzelnen Verkäufen erfolgt nach der Beratung gemäß Hauptsatzung im Grundstücksverkehrsausschuss. Die Testphase sollte deshalb nicht gestoppt werden. Die Testphase hat bisher folgende Zwischenergebnisse geliefert: - Für die fünf Objekte gibt es insgesamt rund 70 Bieter, welche in unterschiedlichen Qualitäten Konzepte vorgelegt haben. Das zeigt, dass ein Markt für Konzeptveräußerungen vorhanden ist. Die Objekte können mithin mit Kriterien veräußert werden, ein reiner Verkauf nach Höchstgebot findet nicht statt. - Die Ausschreibungsfrist von 6 Wochen ist nach Einschätzung des Liegenschaftsamtes grundsätzlich üblich und angemessen, kann jedoch verlängert werden. Auf jeden Fall war der Ausschreibungszeitraum in der Urlaubssaison unglücklich gewählt. Dies wird zukünftig beachtet. - Die Objekte waren zur „Konzeptveräußerung“ ausgeschrieben. Dies schließt weder den Verkauf noch die Vergabe eines Erbbaurechtes aus. Es ist auch ein Gebot auf ein Erbbaurecht eingegangen. Die Mehrheit der Kauf-Gebote verdeutlicht allerdings, dass es aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kaum Nachfrage nach Erbbaurechten gibt. Durch das niedrige Zinsniveau sind Erbbaurechtsverträge für die Interessenten derzeit unwirtschaftlich. Aufgrund der zahlreichen Gebote auf die Objekte empfiehlt die Verwaltung, dass die vorliegenden Gebote detailliert in der zu bildenden Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ vorgestellt werden. Anschließend sind die Veräußerungsvorlagen dem Grundstücksverkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine Aufhebung der Ausschreibung wäre für die Stadt Leipzig zwar ohne rechtliche Folgen, aber aus Sicht der Verwaltung für alle Beteiligten nicht wünschenswert. Ein Abbruch der Ausschreibung würde die Hoffnungen der Kaufinteressenten enttäuschen und das Vertrauen in die Stadt Leipzig beschädigen. Bis zur Entscheidung über die weitere Verfahrensweise zu den Testphasenobjekten werden keine weiteren Ausschreibungen mit Konzepten vorgenommen.