Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1198831.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
25.08.16, 12:00
Aktualisiert
23.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03064-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Allgemeine Verwaltung
13.12.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Fair produzierte und gehandelte Sportbälle im Schulsport verwenden
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
1. Die Verwaltung wird im Rahmen des kommenden Vergabeverfahren mit Leistungszeitraum nach
dem 31.10.2018 den Einkauf von Sportbällen mit Gütezeichen des Fairen Handels für den Sportunterricht an Schulen ausschreiben.
2. Die Verwaltung wird weiter in geeigneter Weise auch bei Sportvereinen, für die die städtischen
Beschaffungsregeln nicht gelten, für den ausschließlichen Einsatz fair gehandelter Bälle werben.
Begründung:
Im Ergebnis eines Offenen Vergabeverfahrens (EU-weite Ausschreibung) sind aktuell zwei Firmen
für die Lieferung und Montage von Sportgeräten an schulischen Einrichtungen der Stadt Leipzig vertraglich gebunden. Darin ist auch die Lieferung von Sportbällen eingeschlossen. Die aktuellen Verträge laufen noch bis einschließlich 31.10.2018. Im aktuellen Leistungsumfang sind als Fair Trade
zertifizierte Produkte nicht enthalten. Der Ausschluss von Kinderarbeit ist indes über die zum Vertrag
gehörende Selbstverpflichtung zugesichert worden.
Eine Erweiterung des Leistungsspektrums in Bezug auf Sportbälle in innerhalb des bestehenden
Vertrages nicht möglich. Eingriffe in bestehende Verträge setzen einen gewichtigem Grund voraus.
Aus diesem Grund kann mit den bisherigen Lieferanten im Vorfeld lediglich über eine freiwillige Umstellung auf zertifizierte Produkte verhandelt werden. Parallel werden mögliche künftige Lieferanten
über die geänderten Vergabekriterien informiert, damit diese sich auf die neue Vorgabe einstellen
können.
Fair Trade erfordert höhere ökologische und soziale Standards. Dementsprechend zertifizierte Produkte können in der Anschaffung zum Teil erheblich teurer sein als herkömmliche. Erfahrungswerte
und Referenzen zeigen, dass dies insbesondere vom Beschaffungsvolumen und dem bei der Beschaffung betriebenen Aufwand abhängt. Es ist möglich, dass der Einkauf der Sportbälle mit Gütezeichen des Fairen Handels höhere Kosten nach sich zieht. Das (kostenneutrale) Münchener Beispiel ist das Ergebnis eines mit hohem Aufwand betriebenen, systematischen Prozesses, der in einem städtischen Rahmenvertrag mündete und der sich nur auf Fußbälle (hohe Stückzahl, großes
Beschaffungsvolumen) bezieht.
Die Verwaltung wird sich auch weiterhin bei Sportvereinen, für die die städtischen Beschaffungsregeln nicht gelten, für den Einsatz fair gehandelter Bälle einsetzen. Im neuen Sportprogramm 2016
bis 2024 ist bereits verankert, dass auch künftig durch das Amt für Sport vorrangig der Kauf von
Kleinsportgeräten gefördert wird, welche Fairtrade-Produkte sind. Nach Beschluss des Sportprogrammes durch den Stadtrat wird auch die Sportförderungsrichtlinie entsprechend angepasst. Ein
herausragendes Beispiel für ein erfolgreiches Wirken in diesem Sinne ist der Fußballverband der
Stadt Leipzig. Er hat die Initiative der Stadt „Fairtrade-Gedanke im Sport“ aufgenommen und für die
Spielsaison 2015/16 mit finanzieller Unterstützung des Amtes für Sport insgesamt 50 fair gehandelte
Bälle gekauft. Sie sind bereits in der Meisterschaft, in den Pokalwettbewerben, Hallenmeisterschaften und beispielsweise der Lipsiade im Einsatz. Die Vereine entscheiden prinzipiell jedoch selbstbestimmt entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten über den Kauf. Insofern setzt die Stadtverwaltung gemeinsam mit den lokalen Ballsportverbänden auf Sensibilisierung der Mitgliedsvereine.