Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1221656.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -03420-NF-01-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff
Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512)
Neu: Einführung einer "Beherbergungssteuer" für touristische Übernachtungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig prüft die Einführung eines „Kultur-Euro“ als Beitrag zur Finanzierung der
städtischen kulturellen Eigenbetriebe, der Museumslandschaft, der städtischen Bibliotheken etc.
Der „Kultur-Euro“ wird von jedem erwachsenen Gast pro Aufenthalt erhoben, der in einem Leipziger
Hotel oder einer ähnlich gearteten Übernachtungseinrichtung Leipzigs Herberge findet.
Der Erlös dieser Abgabe, die einen Euro nicht übersteigen soll, wird ausschließlich für die künftige
Finanzierung städtischer Kultureinrichtungen verwendet.
Den Prüfbericht zu diesem Antrag legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis Ende des ersten
Quartals 2017 vor.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Seite 2/3
Sachverhalt:
Nachdem das Oberlandesgericht des Freistaates Sachsen die Rechtmäßigkeit einer „Bettensteuer“
für die Stadt Dresden bestätigt hat, sollte auch die Stadt Leipzig erneut darüber nachdenken, eine
ähnlich geartete Abgabe einzuführen.
Mit der Abweichung, dass diese von Gästen der Stadt Leipzig erhobene zusätzliche
Übernachtungsabgabe ausschließlich in die Finanzierung städtischer Kultureinrichtungen fließt, um
auch künftig die öffentliche Finanzierung der einzigartigen Kulturlandschaft Leipzigs zu
gewährleisten.
Anlagen:
Seite 3/4