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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1221656.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:39

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -03420-NF-01-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von AfD-Fraktion Betreff Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512) Neu: Einführung einer "Beherbergungssteuer" für touristische Übernachtungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig prüft die Einführung eines „Kultur-Euro“ als Beitrag zur Finanzierung der städtischen kulturellen Eigenbetriebe, der Museumslandschaft, der städtischen Bibliotheken etc. Der „Kultur-Euro“ wird von jedem erwachsenen Gast pro Aufenthalt erhoben, der in einem Leipziger Hotel oder einer ähnlich gearteten Übernachtungseinrichtung Leipzigs Herberge findet. Der Erlös dieser Abgabe, die einen Euro nicht übersteigen soll, wird ausschließlich für die künftige Finanzierung städtischer Kultureinrichtungen verwendet. Den Prüfbericht zu diesem Antrag legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis Ende des ersten Quartals 2017 vor. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Seite 2/3 Sachverhalt: Nachdem das Oberlandesgericht des Freistaates Sachsen die Rechtmäßigkeit einer „Bettensteuer“ für die Stadt Dresden bestätigt hat, sollte auch die Stadt Leipzig erneut darüber nachdenken, eine ähnlich geartete Abgabe einzuführen. Mit der Abweichung, dass diese von Gästen der Stadt Leipzig erhobene zusätzliche Übernachtungsabgabe ausschließlich in die Finanzierung städtischer Kultureinrichtungen fließt, um auch künftig die öffentliche Finanzierung der einzigartigen Kulturlandschaft Leipzigs zu gewährleisten. Anlagen: Seite 3/4