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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1230025.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
01.12.16, 12:00
Aktualisiert
09.03.17, 14:58

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03555 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Seniorenbeirat 1. Lesung Jugendbeirat 1. Lesung Ratsversammlung 14.12.2016 Verweisung in die Gremien FA Stadtentwicklung und Bau 03.01.2017 1. Lesung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Fußverkehrskonzept für Leipzig Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig ein neues Fußverkehrskonzept zu erarbeiten und es dem Rat Ende des IV. Quartals 2017 vorzulegen. Sachverhalt: Der Fußverkehr ist nachhaltig und ermöglicht den Menschen eine selbstständige Teilnahme an der Mobilität und am städtischen Leben. Er verbindet die Verkehrsmittel untereinander, insbesondere der öffentliche Verkehr ist auf gute Rahmenbedingungen für seine Passagiere angewiesen. Folgende strategische Ziele sollen im Rahmen des Fußverkehrskonzeptes verfolgt werden: • Der Fußverkehr soll als wichtige Mobilitätsform im städtischen Gesamtverkehr gefördert werden. • Der Anteil des Fußverkehrs soll gemessen am städtischen Gesamtverkehr deutlich gesteigert werden. • Die Fußgängerverbindungen sind durchgehend, sicher und attraktiv zu gestalten. Die Erarbeitung des Fußverkehrskonzeptes umfasst in Anlehnung an die Planungsprozesse bei anderen Verkehrsarten (bspw. ÖPNV oder Radverkehr) die Festlegung von Grundsätzen, Leitlinien und Qualitätsstandards, die die Grundlage für die Entwicklung eines attraktiven, sicheren und lückenlosen Netzes bilden. Hinzu kommt eine problemorientierte Bestandsanalyse sowie ein Maßnahmen- und Handlungskonzept, das von einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden muss. Das Ziel eines Fußverkehrskonzepts muss es sein, ein möglichst engmaschiges, sozial sicheres Wegenetz zu schaffen, das neben größtmöglicher Bewegungsfreiheit auch entsprechende Wahlmöglichkeiten und ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität bietet. Es gibt zahlreiche Argumente, den Fußverkehr in Städten zu fördern. Einer der wichtigsten Gründe ist hierbei sicher der Gesundheitsaspekt, denn das Zufußgehen verbessert das Wohlbefinden, erhält die Gesundheit und sichert zudem Mobilität bis ins hohe Alter. Fußverkehr verursacht darüber hinaus keinen Lärm, keine Schadstoffe und verbraucht wenig Ressourcen. Attraktive Fußwege sind zudem eine Voraussetzung dafür, dass für kurze Strecken das Auto stehen gelassen und der ÖPNV besser angenommen wird. Fußgänger beleben den öffentlichen Raum, was die Attraktivität von Städten und auch deren soziale Sicherheit erhöht. Für Handel, Gastronomie und Tourismus bietet ein starker Fußverkehr zahlreiche Vorteile, weil dadurch größerer Anteil an Laufkundschaft generiert werden kann. Gute Lebensbedingungen und attraktive öffentliche Räume machen eine Stadt interessant für ihre Bewohner, für Besucher und für Investoren. Aus unserer Sicht hat es für die Stadt Leipzig sowohl wirtschaftlich als auch im Bereich der Stadtentwicklung deutliche Vorteile, den Fußverkehr zu fördern und ein entsprechendes Fußverkehrskonzept zu erstellen.