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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1222850.pdf
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Erstellt
14.11.16, 12:00
Aktualisiert
19.01.17, 12:56

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03155-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 18.01.2017 Bestätigung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen Beschlussvorschlag: 1. Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen. 2. Für die potentielle Deckung des Bedarfes der nachfolgenden Schulstandorte: Grundschule im Stadtbezirk Nordwest Grundschule Stadtbezirk Mitte Gymnasium im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord Weiterführende Schule im Planungsraum Zentrum, Süd Weiterführende Schule im Planungsraum West, Südwest, Alt-West Weiterführende Schule im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord wird der Oberbürgermeister beauftragt, je ein Ausschreibungsverfahren für Investorenmodelle durchzuführen. 3. Im Ergebnis der Ausschreibungsverfahren werden der Ratsversammlung je Schulstandort gesonderte Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. 4. Für die weiterführende externe Beratung sind zunächst Mittel in Höhe von 150.000 € erforderlich. In 2016 werden überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Haushaltsund Finanzmanagnement (1.100.11.1.3.01), Kostenart Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen (44312000), in Höhe von 50.000 € bereit gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen“ (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto 31310000. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2017 150.000 EUR PSP-Element 1.100.11.1.3.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründungstext Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen Alternative Beschaffung Schulhausbau – Ergebnis Markterkundungsverfahren und weiteres Vorgehen Gliederung 1. 2. 3. 4. Ausgangssituation Grundlagen Auswertung des Markterkundungsverfahrens Prüfergebnis und weiteres Verfahren 4.1. Vertiefung drei Grundstücke 4.2. Umgang mit Grundstücken mittel- bis langfristige Eignung Schulbau 4.3. Umgang mit Grundstücken ohne Eignung Schulbau 4.4. Umgang mit Angeboten Projektentwicklung ohne Grundstücke 5. Durchführung Ausschreibungsverfahren 5.1. Verfahrensablauf 5.2. Fachgremium Planerwettbewerb 5.3. Verfahrensbeendigung / Aufhebung 6. Externe Beratung 28.11.2016 Seite 1/8 Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen 28.11.2016 Seite 2/8 1. Ausgangssituation Mit der Informationsvorlage „Alternative Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren (VI-DS-02943)“, die in der Ratsversammlung am 24.08.2016 zur Kenntnis genommen wurde, wurde bereits ausführlich die Ausgangslage dargestellt: Die mit Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2016 aufgezeigten - und insbesondere mit der dynamischen Bevölkerungsentwicklung zu erwartenden weiteren Bedarfe der schulischen Infrastruktur stellen die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen. Das betrifft sowohl die Bereitstellung geeigneter Grundstücke, als auch die bedarfsgerechte Realisierung und damit insgesamt auch die Finanzierung. Durch die Ratsversammlung wurde am 20.04.2016 beschlossen, dass nach entsprechender Kosten-Nutzen-Analyse privates Engagement beim Schulhausbau zu nutzen ist. Dabei können Leistungen vom Grundstückserwerb bis zur schlüsselfertigen Übergabe betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung ein Markterkundungsverfahren zur möglichen Realisierung von alternativen Beschaffungsmodellen im Schulhausbau durchgeführt. Dies beinhaltete sowohl die Möglichkeit der Realisierung durch private Dritte (Investorenvorhaben, auch in Form von Miete, Mietkauf oder schlüsselfertiger Kauf) als auch - im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit – durch städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften. Nicht Bestandteil der Prüfung waren Organisationsmodelle, die neben der reinen Finanzierung des Vorhabens auch die Betrachtung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten über den gesamten Lebenszyklus beinhalten (öffentlich-private Partnerschaften ÖPP/PPP). Im Rahmen dieser Marktabfrage sollte es Dritten ermöglicht werden darzulegen, ob und inwieweit sie in der Lage sind, Schulbauvorhaben für die Stadt Leipzig durchzuführen. Ziel war es, die grundsätzliche Bereitschaft Dritter zur Errichtung von Schulgebäuden einschließlich der erforderlichen Sport- und Freianlagen als Neubau oder Umbau auszuloten. Dabei sollten erste wirtschaftliche und stadträumliche Indikatoren eruiert werden. Mit der Auswertung der eingegangenen Unterlagen kann eine Entscheidung zur Auswahl geeigneter Bedarfsräume und möglicher Umsetzungsmodelle getroffen werden, die anschließend als Grundlage für ein unabhängiges Ausschreibungsverfahren dienen soll. Damit soll gewährleistet werden, dass nach Gegenüberstellung der Eigenrealisierung und Abgleich der Vor- und Nachteile nur dort ein Investorenvorhaben ausgeschrieben wird, wo tatsächlich auch Vorteile für ein solches Modell zu erwarten sind. Den Teilnehmern wurde im Verfahrensbrief zum Markterkundungsverfahren Vertraulichkeit zugesichert (Punkt 4). Aus diesem Grund erfolgt auch die Nennung in der Beschlussvorlage anonymisiert. 2. Grundlagen - - Beschluss der Ratsversammlung vom 20.09.2012 „Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016 (V/2440)“ sowie die zugehörigen Beschlüsse zum jeweiligen Sachstand der Umsetzung Beschluss der Ratsversammlung vom 24.02.2016 „Schulhausbau durch private Unternehmen“ (VI-A-02138) Beschluss der Ratsversammlung vom 20.04.2016 „Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2016“ (157-DS-1-NF-3) Informationsvorlage VI-DS-02943 Ratsversammlung vom 21.09.2016 „Alternative Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren“ Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen 28.11.2016 Seite 3/8 3. Auswertung des Markterkundungsverfahrens Mit dem Markterkundungsverfahren konnten unterschiedliche Interessengruppen angesprochen werden: a. Zum einen wurden Grundstückseigentümer angesprochen, welche der Stadt Leipzig ihr Grundstück anbieten möchten. b. Zum anderen wurden Bauträger bzw. Projektentwickler angesprochen, welche (ggf. auch ohne geeignetes Grundstück) ihre Expertise im Rahmen des Schulbaus einbringen möchten. Am 03.06.2016 waren 21 Interessenbekundungen eingegangen, welche erwartungsgemäß sowohl in ihrer inhaltlichen Tiefe als auch ihrer Konkretisierung deutlich voneinander abwichen. So erfolgte zunächst, im Rahmen einer Grobauswertung, die Zuordnung in die oben genannten Interessengruppen. Von den eingegangenen Interessenbekundungen sind 4 reine Interessenbekundungen der Kategorie a (Grundstück), 8 der Kategorie b (Bauträger/Projektentwicklung) mit eigenem Grundstück und 9 der Kategorie b ohne eigenes Grundstück zuzuordnen. Es wurden insgesamt 23 Grundstücke / Standortoptionen vorgeschlagen. Die Ergebnisse der Grobauswertung wurden mit der Informationsvorlage „Alternative Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren (VI-DS-02943)“ bereits dargelegt. Im Ergebnis der groben Sichtung der eingegangenen Interessenbekundungen war festzustellen, dass der private Markt großes Interesse an einem Engagement beim Schulhausbau signalisiert hat. Weiterhin war festzustellen, dass wegen der hohen Anzahl der Interessenbekundungen aber auch durch die inhaltliche Vielfältigkeit, in Bezug auf Realisierungsmodelle, die Durchführung des Markterkundungsverfahrens bereits zum damaligen Zeitpunkt als erfolgreich bezeichnet werden konnte. Im Rahmen der Feinauswertung erfolgte in mehreren Runden eine Bewertung der Grundstücke / Standortoptionen mit einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe aus Stadtplanungsamt, Amt für Gebäudemanagement, Liegenschaftsamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung und der Stadtkämmerei. Die Bewertung / Abschichtung erfolgte auf Grundlage der nachfolgenden Punkte: 1. 2. 3. 4. 5. Ist der Standort grundsätzlich geeignet Ist am konkreten Standort ein Bedarf vorhanden Ist Baurecht vorhanden oder ist solches zu schaffen Wie ist die Verfügbarkeit des Standortes Gibt es sonstige zu berücksichtigende Faktoren Zusammenfassend ist festzustellen, dass der private Markt nicht nur großes Interesse an einem Engagement beim Schulhausbau signalisiert hat. Vielmehr ist auch eine große Anzahl an Grundstücken für eine weiterführende Betrachtung geeignet. Auch nach Beendigung des Markterkundungsverfahrens war der Eingang weiterer Interessenbekundungen zu verzeichnen. Im Rahmen der quantitativen Auswertung konnten diese zunächst nicht mehr berücksichtigt werden, gleichwohl erfolgt generell auch weiterhin die verwaltungsübergreifende Prüfung dieser Standort- und Realisierungsvorschläge. Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen 28.11.2016 Seite 4/8 4. Prüfergebnis und weiteres Verfahren In der ersten Prüfungsstufe konnten 9 Grundstücke als grundsätzlich für die Errichtung einer Schule geeignet eingestuft werden. Die betreffenden Grundstücke sind zum Teil bereits Gegenstand laufender Verfahren der Stadt Leipzig. Das bedeutet unter anderem, dass bei allen diesen Grundstücken erst noch Baurecht zu schaffen ist. Weitere Grundstücke sind im Hinblick auf eine sonstige Verwertbarkeit zu prüfen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass für eine sofortige Umsetzung eines Schulprojektes derzeit kein Grundstück in Betracht kommt. 4.1. Vertiefung Grundstücke Für eine vorrangige weiterführende Untersuchung wurden 6 Grundstücke ausgewählt. Auch hier ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Eine mittelfristige Verwirklichung ist aber realistisch und korrespondiert auch mit den schulnetzplanerischen Bedarfen. Diese Grundstücke eignen sich für die Deckung des Bedarfes der nachfolgenden Schulstandorte: • • • • • • Grundschule im Stadtbezirk Nordwest Grundschule Stadtbezirk Mitte Gymnasium im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord Weiterführende Schule im Planungsraum Zentrum, Süd Weiterführende Schule im Planungsraum West, Südwest, Alt-West Weiterführende Schule im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord Dabei handelt es sich jeweils um Interessenbekundungen von Investoren mit Grundstück. Wie weiter oben beschrieben, wurde den Teilnehmern der Markterkundung Vertraulichkeit zugesichert, so dass die konkreten Grundstücke nicht benannt werden können. Es wird vorgeschlagen mit den betreffenden Interessenten in Sondierungsgespräche zu gehen, um in der Nachbereitung der Markterkundung die Möglichkeiten und Modalitäten der Realisierung von Schulprojekten zu eruieren. Im Ergebnis der Gespräche sind jeweils mögliche Modelle der Umsetzung - insbesondere im Rahmen eines Investorenmodelles (z.B. Miete, Mietkauf oder schlüsselfertiger Kauf) - zu entwickeln. In diesem Zusammenhang sind die theoretischen Verfahrensansätze projektkonkret zu präzisieren. Dabei ist die Landesdirektion Sachsen einzubeziehen, um Rechtssicherheit über die angedachten Modelle zu erlangen. 4.2. Umgang mit Grundstücken mittel- bis langfristige Eignung Schulbau Auch die 3 weiteren, für den Schulhausbau geeigneten Grundstücke werden für eine mittelfristige Realisierung als möglich angesehen und werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung weiter verfolgt. Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen 4.3. 28.11.2016 Seite 5/8 Umgang mit Grundstücken ohne Eignung Schulbau Im Ergebnis der unter Punkt 3 beschriebenen Bewertung wurden 14 Grundstücke als für den Schulhausbau nicht geeignet eingestuft. Gründe dafür sind zum Beispiel eine nicht ausreichende Größe des Grundstückes, die Lage des konkreten Standortes außerhalb der schulnetzplanerischen Bedarfsräume oder die Unzulässigkeit einer Schulnutzung aufgrund planungsrechtlicher Rahmenbedingungen. Von diesen 14 Grundstücken sind 4 Grundstücke ggf. für alternative Einrichtungen wie Kitas oder Schulsporthallen geeignet. Die alternative Nutzungsmöglichkeit dieser Grundstücke wird durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung weiter untersucht. Durch das Liegenschaftsamt werden die Grundstücke auf mögliche andere strategische Bedarfe geprüft. 4.4. Umgang mit Angeboten Projektentwicklung ohne Grundstücke Insgesamt 9 Interessenbekundungen stammen von Bauträgern/Generalunternehmern ohne eigenes Grundstück. Diesbezüglich werden mögliche weitere Beteiligungsmodelle (z.B. GUVergaben, Verwirklichung von Investorenmodellen auf vorhandenen Grundstücken) untersucht. Die Bewerber erhalten im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Information, dass man ggf. wieder auf sie zukommen wird. 5. Durchführung Ausschreibungsverfahren Bezüglich der gemäß Ziffer 4.1 ausgewählten Schulstandorte ist im Anschluss an die Vertiefung der Markterkundung nach Zuarbeit der erforderlichen Informationen durch die zuständigen Ämter für den jeweiligen Standort ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren zu konzipieren. Die Verfahren beziehen sich dabei nicht auf ein konkretes Grundstück oder einen konkreten Investor und sein Modell, sondern auf einen Schulstandort und dessen allgemeine Anforderungen (Lage im Stadtbezirk, Größe des Grundstücks, ÖPNV-Anbindung usw.). Die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung haben – und dies war eine wesentliche Aufgabe – sichergestellt, dass für den Schulstandort überhaupt ein taugliches Grundstück mit Investor zur Verfügung steht und die EU-Ausschreibung nicht ergebnislos bleibt, weil von vornherein kein Investor die Anforderungen erfüllen kann. Der per Ausschreibung durchzuführende Wettbewerb ist für alle Teilnehmer offen, d.h. neben den Teilnehmern der Markterkundung können auch ganz neue Investoren teilnehmen, die bislang noch nicht in Erscheinung getreten sind. Um dies sicherzustellen müssen alle Teilnehmer, insbesondere die, die nicht an der Markterkundung teilgenommen haben, über den gleichen Wissenstand verfügen und ausreichend Zeit für ihre Angebote haben. Die Druchführung der Verfahren erfolgt weiterhin unter externer Begleitung. Über den Stand der Verfahren werden die Fachausschüsse Finanzen, Stadtentwicklung und Bau sowie Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule regelmäßig durch die Fachbeigeordneten informiert. Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen 5.1. 28.11.2016 Seite 6/8 Verfahrensablauf Die Ausschreibungsverfahren für die sechs ausgewählten Schulstandorte werden voraussichtlich wie folgt ablaufen: Bei komplexen Beschaffungen mit funktionalen Aufgabenstellungen (z.B. miteinander verzahnte Planung, Bau und Finanzierung zzgl. Grundstücksbeschaffung) ist es regelmäßig zulässig, ein so genanntes Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Die beabsichtigten Verfahren um die Schulstandorte können voraussichtlich in dieser Form durchgeführt werden, wobei in jedem Fall eine vorherige Einzelfallprüfung erfolgen wird. In einem solchen Verfahren sind individuelle Verhandlungen mit den beteiligten Bietern insbesondere über Leistungsinhalte, Vertragskonditionen und Preise zulässig. Ziel ist es, in jeder Hinsicht wertbare und vergleichbare Angebote zu erhalten. Folgende Verfahrensphasen sind vorgesehen: Phase 0 Vor Verfahrensbeginn werden die Verfahrensunterlagen – z.B. die Leistungsbeschreibung, das Vertragsmuster oder die Wertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien – erstellt. Sie sind Grundlage für das sich anschließende Ausschreibungsverfahren. Bei der Definition der Zuschlagskriterien werden • bauliche (z.B. Architektur, Bautechnik, Nachhaltigkeit, Erschließung) • wirtschaftliche (z.B. finanzielle Rahmendaten für Stadt Leipzig, Investitionsmodell, Sicherheiten, Realisierungsdauer / Bauzeit) und • projektspezifische (z.B. Anforderungen an modernes Lernen) Gesichtspunkte berücksichtigt. Die konkrete Festlegung der Gewichtung der Kriterien wird projektkonkret vorgenommen, wobei in jedem Fall der Wirtschaftlichkeit die höchste Priorität zukommt. Phase 1 Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird in einem ersten Schritt das Schulbauvorhaben EU-weit bekannt gemacht (u.a. im Amtsblatt der EU). Damit werden Interessenten an dem Vorhaben zur Teilnahme unter Nachweis ihrer Eignung aufgefordert. Die konkreten Eignungsanforderungen werden zuvor projektkonkret definiert und den Teilnehmern mitgeteilt. Nur geeignete Bewerber (z.B. mit ausreichenden Referenzen) nehmen am weiteren Verfahren teil. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anzahl der teilnehmenden Bewerber zahlenmäßig zu begrenzen und je nach Grad der Eignung eine Auswahl zu treffen. Phase 2 In einem zweiten Schritt werden die geeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Aufforderung enthält die wesentlichen Informationen über das konkrete Schulprojekt (insbesondere Zeitraum, Finanzierung, bauliche Anforderungen, Zuschlagskriterien) in Form einer funktionalen Beschreibung und ist Grundlage für die Erstellung der Angebote. Die Angebote werden sodann nach einer ersten Bewertung verhandelt, wobei die Möglichkeit besteht, den Teilnehmerkreis sukzessive zu verkleinern, sodass am Ende nur noch ein oder zwei Bestbieter finale Angebote abgeben. Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen 5.2. 28.11.2016 Seite 7/8 Fachgremium Planerwettbewerb Es besteht in jeder Stufe des Verfahrens die Möglichkeit, wettbewerbliche Elemente mit Blick auf Kriterien wie "architektonische Qualität" oder "Nachhaltigkeit" zu nutzen (Planungswettbewerb). Aufgrund der Möglichkeit, über Angebotsinhalte zu verhandeln, ist der Handlungs- und der Gestaltungsspielraum hierfür sogar größer als in Verfahren ohne vorgesehene Verhandlungsphasen. Dazu wird ein Fachgremium – in analoger Anwendung der Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) – gebildet. Das Fachgremium soll so besetzt werden, dass verschiedene qualitative Kriterien für einen erfolgreichen Schulneubau beurteilt werden können (z.B. Architektur, Nachhaltigkeit, Innovationsgrad der Angebote). In das Fachgremium entsenden die Fachausschüsse • Stadtentwicklung und Bau • Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule • Finanzen je drei Mitglieder. Die Leitung des Gremiums erfolgt verwaltungsseitig. Das Fachgremium beurteilt die Angebote hinsichtlich der Wertungskriterien „Nachhaltigkeit“, „Anforderungen an modernes Lernen“ und „Architektonische Qualität“. Darüber hinaus kann und soll das Fachgremium wertvolle Hinweise für die Verhandlungen mit den Bietern geben. 5.3. Verfahrensbeendigung / Aufhebung Die Ausschreibungsverfahren sollen im Ergebnis zu einem endverhandelten, zuschlagsfähigen Angebot je Schulbauvorhaben führen. Nach abschließender Wertung, Abstimmung mit der Rechtsaufsicht und Zustimmung im Stadtrat für jedes einzelne Projekt erfolgt die Information der nicht berücksichtigten Bieter und die Zuschlagserteilung. Für den Fall, dass das begonnene Ausschreibungsverfahren nicht zu Ende geführt werden kann oder soll, gilt folgendes: Grundsätzlich müssen die Verfahren nicht mit einem Zuschlag beendet werden. Ein Anspruch der Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Die Stadt kann vielmehr die Vergabeverfahren jederzeit abbrechen. Im Fall eines Abbruchs besteht für die beteiligten Bieter, die bereits viel Zeit und Energie für ihre Teilnahmeanträge und Angebote aufgewendet haben, eventuell ein Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen. Dieser Anspruch scheidet aus, wenn das Vergabeverfahren „berechtigterweise“ von der Stadt, z.B. wegen Unwirtschaftlichkeit, abgebrochen wird. Unwirtschaftlichkeit ist - als grobe Richtschnur - anzunehmen, wenn das günstigste wertbare Angebot ca. 20 % über einer belastbaren Kostenschätzung liegt. Die Kostenschätzung wird vor Beginn des Verfahrens (in Phase 0, unmittelbar vor Start von Phase 1) erstellt und ist für die gesamte Verfahrensdauer gültig. Das Risiko des Schadenersatzes kann weiterhin dadurch minimiert werden, dass die Bieter im Verfahren einen festen Betrag als Aufwandsersatz z.B. für umfangreichere Planungen erhalten, sodass sie bei Verfahrensabbruch keinen Ersatz darüber hinaus verlangen können. In jedem Fall unzulässig wären jedoch so genannte "Scheinaufhebungen", bei denen zuschlagsfähige, wirtschaftliche Angebote nicht angenommen werden und die Aufhebung nur „zum Schein“ erfolgt, weil unmittelbar danach erneut dasselbe Vorhaben neu ausgeschrieben wird. Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen 28.11.2016 Seite 8/8 In diesen Fällen wäre sogar ein Anspruch eines Bieters auf entgangenen Gewinn möglich. Von den Scheinaufhebungen zu unterscheiden sind allerdings Konstellationen, in denen die Grundlagen der Ausschreibung tiefgreifend geändert werden, z.B. vom einem Mietkauf Abstand genommen wird und stattdessen ein Grundstück gekauft und nachfolgend die Bauleistungen ausgeschrieben werden. Dies ist zulässig und führt nicht zu Schadenersatz, wenn ein sachlicher Grund für den Wechsel der Vorgehensweise vorliegt und dieser nicht bereits vor Beginn der Ausschreibung bekannt war. 6. Externe Beratung Gemäß der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur kommunal- und haushaltsrechtlichen Beurteilung von Investorenvorhaben im kommunalen Bereich (VwVKommInvest) ist bei zuwendungsfinanzierten Gebäuden oder Anlagen ab einem Gesamtauftragswert von 5 Mio. € die Beauftragung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers erforderlich. Für die weiterführende externe juristische, wirtschaftliche oder sonstige Beratung sind daher zunächst Mittel in Höhe von 150.000 € erforderlich. Dazu werden in 2016 überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagnement (1.100.11.1.3.01), Kostenart Sachverständigenund Gutachteraufwendungen (44312000), in Höhe von 50.000 € bereit gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen“ (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto 31310000. Mit den verwaltungsinternen Veränderungen für das Haushaltsjahr 2017 werden im PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagement (1.100.11.1.3.01), Kostenart Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen (44312000) Aufwendungen in Höhe von 100.000 € bereit gestellt.