Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1222850.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
14.11.16, 12:00
Aktualisiert
19.01.17, 12:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03155-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
18.01.2017
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren
und weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
1.
Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen.
2.
Für die potentielle Deckung des Bedarfes der nachfolgenden Schulstandorte:
Grundschule im Stadtbezirk Nordwest
Grundschule Stadtbezirk Mitte
Gymnasium im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
Weiterführende Schule im Planungsraum Zentrum, Süd
Weiterführende Schule im Planungsraum West, Südwest, Alt-West
Weiterführende Schule im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
wird der Oberbürgermeister beauftragt, je ein Ausschreibungsverfahren für Investorenmodelle
durchzuführen.
3.
Im Ergebnis der Ausschreibungsverfahren werden der Ratsversammlung je Schulstandort
gesonderte Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
4.
Für die weiterführende externe Beratung sind zunächst Mittel in Höhe von 150.000 €
erforderlich. In 2016 werden überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im
PSP-Element
Haushaltsund
Finanzmanagnement
(1.100.11.1.3.01),
Kostenart
Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen (44312000), in Höhe von 50.000 € bereit
gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen“
(1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto 31310000.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2017
150.000 EUR
PSP-Element
1.100.11.1.3.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründungstext
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
Alternative Beschaffung Schulhausbau – Ergebnis
Markterkundungsverfahren und weiteres Vorgehen
Gliederung
1.
2.
3.
4.
Ausgangssituation
Grundlagen
Auswertung des Markterkundungsverfahrens
Prüfergebnis und weiteres Verfahren
4.1. Vertiefung drei Grundstücke
4.2. Umgang mit Grundstücken mittel- bis langfristige Eignung Schulbau
4.3. Umgang mit Grundstücken ohne Eignung Schulbau
4.4. Umgang mit Angeboten Projektentwicklung ohne Grundstücke
5. Durchführung Ausschreibungsverfahren
5.1. Verfahrensablauf
5.2. Fachgremium Planerwettbewerb
5.3. Verfahrensbeendigung / Aufhebung
6. Externe Beratung
28.11.2016
Seite 1/8
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
28.11.2016
Seite 2/8
1. Ausgangssituation
Mit der Informationsvorlage „Alternative Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis
Interessenbekundungsverfahren (VI-DS-02943)“, die in der Ratsversammlung am 24.08.2016 zur
Kenntnis genommen wurde, wurde bereits ausführlich die Ausgangslage dargestellt: Die mit
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2016 aufgezeigten - und insbesondere mit der
dynamischen Bevölkerungsentwicklung zu erwartenden weiteren Bedarfe der schulischen
Infrastruktur stellen die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen. Das betrifft sowohl die
Bereitstellung geeigneter Grundstücke, als auch die bedarfsgerechte Realisierung und damit
insgesamt auch die Finanzierung.
Durch die Ratsversammlung wurde am 20.04.2016 beschlossen, dass nach entsprechender
Kosten-Nutzen-Analyse privates Engagement beim Schulhausbau zu nutzen ist. Dabei können
Leistungen vom Grundstückserwerb bis zur schlüsselfertigen Übergabe betrachtet werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung ein Markterkundungsverfahren zur möglichen
Realisierung von alternativen Beschaffungsmodellen im Schulhausbau durchgeführt. Dies
beinhaltete sowohl die Möglichkeit der Realisierung durch private Dritte (Investorenvorhaben, auch
in Form von Miete, Mietkauf oder schlüsselfertiger Kauf) als auch - im Rahmen ihrer
Leistungsfähigkeit – durch städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften. Nicht
Bestandteil der Prüfung waren Organisationsmodelle, die neben der reinen Finanzierung des
Vorhabens auch die Betrachtung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten über den gesamten
Lebenszyklus beinhalten (öffentlich-private Partnerschaften ÖPP/PPP).
Im Rahmen dieser Marktabfrage sollte es Dritten ermöglicht werden darzulegen, ob und inwieweit
sie in der Lage sind, Schulbauvorhaben für die Stadt Leipzig durchzuführen. Ziel war es, die
grundsätzliche Bereitschaft Dritter zur Errichtung von Schulgebäuden einschließlich der
erforderlichen Sport- und Freianlagen als Neubau oder Umbau auszuloten. Dabei sollten erste
wirtschaftliche und stadträumliche Indikatoren eruiert werden. Mit der Auswertung der
eingegangenen Unterlagen kann eine Entscheidung zur Auswahl geeigneter Bedarfsräume und
möglicher Umsetzungsmodelle getroffen werden, die anschließend als Grundlage für ein
unabhängiges Ausschreibungsverfahren dienen soll. Damit soll gewährleistet werden, dass nach
Gegenüberstellung der Eigenrealisierung und Abgleich der Vor- und Nachteile nur dort ein
Investorenvorhaben ausgeschrieben wird, wo tatsächlich auch Vorteile für ein solches Modell zu
erwarten sind.
Den Teilnehmern wurde im Verfahrensbrief zum Markterkundungsverfahren Vertraulichkeit
zugesichert (Punkt 4). Aus diesem Grund erfolgt auch die Nennung in der Beschlussvorlage
anonymisiert.
2. Grundlagen
-
-
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.09.2012 „Investitionsprogramm für den
Schulhausbau 2013 – 2016 (V/2440)“ sowie die zugehörigen Beschlüsse zum jeweiligen
Sachstand der Umsetzung
Beschluss der Ratsversammlung vom 24.02.2016 „Schulhausbau durch private
Unternehmen“ (VI-A-02138)
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.04.2016 „Schulentwicklungsplan der Stadt
Leipzig – Fortschreibung 2016“ (157-DS-1-NF-3)
Informationsvorlage VI-DS-02943 Ratsversammlung vom 21.09.2016 „Alternative
Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren“
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
28.11.2016
Seite 3/8
3. Auswertung des Markterkundungsverfahrens
Mit dem Markterkundungsverfahren konnten unterschiedliche Interessengruppen angesprochen
werden:
a. Zum einen wurden Grundstückseigentümer angesprochen, welche der Stadt Leipzig ihr
Grundstück anbieten möchten.
b. Zum anderen wurden Bauträger bzw. Projektentwickler angesprochen, welche (ggf. auch
ohne geeignetes Grundstück) ihre Expertise im Rahmen des Schulbaus einbringen
möchten.
Am 03.06.2016 waren 21 Interessenbekundungen eingegangen, welche erwartungsgemäß sowohl
in ihrer inhaltlichen Tiefe als auch ihrer Konkretisierung deutlich voneinander abwichen.
So erfolgte zunächst, im Rahmen einer Grobauswertung, die Zuordnung in die oben genannten
Interessengruppen.
Von den eingegangenen Interessenbekundungen sind 4 reine Interessenbekundungen der
Kategorie a (Grundstück), 8 der Kategorie b (Bauträger/Projektentwicklung) mit eigenem
Grundstück und 9 der Kategorie b ohne eigenes Grundstück zuzuordnen.
Es wurden insgesamt 23 Grundstücke / Standortoptionen vorgeschlagen.
Die Ergebnisse der Grobauswertung wurden mit der Informationsvorlage „Alternative Beschaffung
Schulhausbau – Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren (VI-DS-02943)“ bereits
dargelegt.
Im Ergebnis der groben Sichtung der eingegangenen Interessenbekundungen war festzustellen,
dass der private Markt großes Interesse an einem Engagement beim Schulhausbau signalisiert
hat. Weiterhin war festzustellen, dass wegen der hohen Anzahl der Interessenbekundungen aber
auch durch die inhaltliche Vielfältigkeit, in Bezug auf Realisierungsmodelle, die Durchführung des
Markterkundungsverfahrens bereits zum damaligen Zeitpunkt als erfolgreich bezeichnet werden
konnte.
Im Rahmen der Feinauswertung erfolgte in mehreren Runden eine Bewertung der Grundstücke /
Standortoptionen mit einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe aus Stadtplanungsamt, Amt
für Gebäudemanagement, Liegenschaftsamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung und der
Stadtkämmerei. Die Bewertung / Abschichtung erfolgte auf Grundlage der nachfolgenden Punkte:
1.
2.
3.
4.
5.
Ist der Standort grundsätzlich geeignet
Ist am konkreten Standort ein Bedarf vorhanden
Ist Baurecht vorhanden oder ist solches zu schaffen
Wie ist die Verfügbarkeit des Standortes
Gibt es sonstige zu berücksichtigende Faktoren
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der private Markt nicht nur großes Interesse an einem
Engagement beim Schulhausbau signalisiert hat. Vielmehr ist auch eine große Anzahl an
Grundstücken für eine weiterführende Betrachtung geeignet.
Auch nach Beendigung des Markterkundungsverfahrens war der Eingang weiterer
Interessenbekundungen zu verzeichnen. Im Rahmen der quantitativen Auswertung konnten diese
zunächst nicht mehr berücksichtigt werden, gleichwohl erfolgt generell auch weiterhin die
verwaltungsübergreifende Prüfung dieser Standort- und Realisierungsvorschläge.
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
28.11.2016
Seite 4/8
4. Prüfergebnis und weiteres Verfahren
In der ersten Prüfungsstufe konnten 9 Grundstücke als grundsätzlich für die Errichtung einer
Schule geeignet eingestuft werden.
Die betreffenden Grundstücke sind zum Teil bereits Gegenstand laufender Verfahren der Stadt
Leipzig. Das bedeutet unter anderem, dass bei allen diesen Grundstücken erst noch Baurecht zu
schaffen ist.
Weitere Grundstücke sind im Hinblick auf eine sonstige Verwertbarkeit zu prüfen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass für eine sofortige Umsetzung eines Schulprojektes derzeit kein
Grundstück in Betracht kommt.
4.1.
Vertiefung Grundstücke
Für eine vorrangige weiterführende Untersuchung wurden 6 Grundstücke ausgewählt. Auch hier
ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Eine mittelfristige Verwirklichung ist aber realistisch
und korrespondiert auch mit den schulnetzplanerischen Bedarfen.
Diese Grundstücke eignen sich für die Deckung des Bedarfes der nachfolgenden Schulstandorte:
•
•
•
•
•
•
Grundschule im Stadtbezirk Nordwest
Grundschule Stadtbezirk Mitte
Gymnasium im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
Weiterführende Schule im Planungsraum Zentrum, Süd
Weiterführende Schule im Planungsraum West, Südwest, Alt-West
Weiterführende Schule im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
Dabei handelt es sich jeweils um Interessenbekundungen von Investoren mit Grundstück. Wie
weiter oben beschrieben, wurde den Teilnehmern der Markterkundung Vertraulichkeit zugesichert,
so dass die konkreten Grundstücke nicht benannt werden können. Es wird vorgeschlagen mit den
betreffenden Interessenten in Sondierungsgespräche zu gehen, um in der Nachbereitung der
Markterkundung die Möglichkeiten und Modalitäten der Realisierung von Schulprojekten zu
eruieren.
Im Ergebnis der Gespräche sind jeweils mögliche Modelle der Umsetzung - insbesondere im
Rahmen eines Investorenmodelles (z.B. Miete, Mietkauf oder schlüsselfertiger Kauf) - zu
entwickeln. In diesem Zusammenhang sind die theoretischen Verfahrensansätze projektkonkret zu
präzisieren. Dabei ist die Landesdirektion Sachsen einzubeziehen, um Rechtssicherheit über die
angedachten Modelle zu erlangen.
4.2.
Umgang mit Grundstücken mittel- bis langfristige Eignung Schulbau
Auch die 3 weiteren, für den Schulhausbau geeigneten Grundstücke werden für eine mittelfristige
Realisierung als möglich angesehen und werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
weiter verfolgt.
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
4.3.
28.11.2016
Seite 5/8
Umgang mit Grundstücken ohne Eignung Schulbau
Im Ergebnis der unter Punkt 3 beschriebenen Bewertung wurden 14 Grundstücke als für den
Schulhausbau nicht geeignet eingestuft. Gründe dafür sind zum Beispiel eine nicht ausreichende
Größe des Grundstückes, die Lage des konkreten Standortes außerhalb der
schulnetzplanerischen Bedarfsräume oder die Unzulässigkeit einer Schulnutzung aufgrund
planungsrechtlicher Rahmenbedingungen.
Von diesen 14 Grundstücken sind 4 Grundstücke ggf. für alternative Einrichtungen wie Kitas oder
Schulsporthallen geeignet.
Die alternative Nutzungsmöglichkeit dieser Grundstücke wird durch das Amt für Jugend, Familie
und Bildung weiter untersucht. Durch das Liegenschaftsamt werden die Grundstücke auf mögliche
andere strategische Bedarfe geprüft.
4.4.
Umgang mit Angeboten Projektentwicklung ohne Grundstücke
Insgesamt 9 Interessenbekundungen stammen von Bauträgern/Generalunternehmern ohne
eigenes Grundstück. Diesbezüglich werden mögliche weitere Beteiligungsmodelle (z.B. GUVergaben, Verwirklichung von Investorenmodellen auf vorhandenen Grundstücken) untersucht.
Die Bewerber erhalten im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Information, dass man
ggf. wieder auf sie zukommen wird.
5. Durchführung Ausschreibungsverfahren
Bezüglich der gemäß Ziffer 4.1 ausgewählten Schulstandorte ist im Anschluss an die Vertiefung
der Markterkundung nach Zuarbeit der erforderlichen Informationen durch die zuständigen Ämter
für den jeweiligen Standort ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren zu konzipieren.
Die Verfahren beziehen sich dabei nicht auf ein konkretes Grundstück oder einen konkreten
Investor und sein Modell, sondern auf einen Schulstandort und dessen allgemeine Anforderungen
(Lage im Stadtbezirk, Größe des Grundstücks, ÖPNV-Anbindung usw.).
Die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung haben – und dies war eine wesentliche
Aufgabe – sichergestellt, dass für den Schulstandort überhaupt ein taugliches Grundstück mit
Investor zur Verfügung steht und die EU-Ausschreibung nicht ergebnislos bleibt, weil von
vornherein kein Investor die Anforderungen erfüllen kann.
Der per Ausschreibung durchzuführende Wettbewerb ist für alle Teilnehmer offen, d.h. neben den
Teilnehmern der Markterkundung können auch ganz neue Investoren teilnehmen, die bislang noch
nicht in Erscheinung getreten sind. Um dies sicherzustellen müssen alle Teilnehmer, insbesondere
die, die nicht an der Markterkundung teilgenommen haben, über den gleichen Wissenstand
verfügen und ausreichend Zeit für ihre Angebote haben.
Die Druchführung der Verfahren erfolgt weiterhin unter externer Begleitung.
Über den Stand der Verfahren werden die Fachausschüsse Finanzen, Stadtentwicklung und Bau
sowie Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule regelmäßig durch die Fachbeigeordneten
informiert.
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
5.1.
28.11.2016
Seite 6/8
Verfahrensablauf
Die Ausschreibungsverfahren für die sechs ausgewählten Schulstandorte werden voraussichtlich
wie folgt ablaufen:
Bei komplexen Beschaffungen mit funktionalen Aufgabenstellungen (z.B. miteinander verzahnte
Planung, Bau und Finanzierung zzgl. Grundstücksbeschaffung) ist es regelmäßig zulässig, ein so
genanntes Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Die
beabsichtigten Verfahren um die Schulstandorte können voraussichtlich in dieser Form
durchgeführt werden, wobei in jedem Fall eine vorherige Einzelfallprüfung erfolgen wird.
In einem solchen Verfahren sind individuelle Verhandlungen mit den beteiligten Bietern
insbesondere über Leistungsinhalte, Vertragskonditionen und Preise zulässig. Ziel ist es, in jeder
Hinsicht wertbare und vergleichbare Angebote zu erhalten. Folgende Verfahrensphasen sind
vorgesehen:
Phase 0
Vor Verfahrensbeginn werden die Verfahrensunterlagen – z.B. die Leistungsbeschreibung, das
Vertragsmuster oder die Wertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien – erstellt. Sie sind Grundlage
für das sich anschließende Ausschreibungsverfahren. Bei der Definition der Zuschlagskriterien
werden
• bauliche (z.B. Architektur, Bautechnik, Nachhaltigkeit, Erschließung)
• wirtschaftliche (z.B. finanzielle Rahmendaten für Stadt Leipzig, Investitionsmodell,
Sicherheiten, Realisierungsdauer / Bauzeit) und
• projektspezifische (z.B. Anforderungen an modernes Lernen)
Gesichtspunkte berücksichtigt. Die konkrete Festlegung der Gewichtung der Kriterien wird
projektkonkret vorgenommen, wobei in jedem Fall der Wirtschaftlichkeit die höchste Priorität
zukommt.
Phase 1
Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird in einem ersten Schritt das
Schulbauvorhaben EU-weit bekannt gemacht (u.a. im Amtsblatt der EU). Damit werden
Interessenten an dem Vorhaben zur Teilnahme unter Nachweis ihrer Eignung aufgefordert. Die
konkreten Eignungsanforderungen werden zuvor projektkonkret definiert und den Teilnehmern
mitgeteilt. Nur geeignete Bewerber (z.B. mit ausreichenden Referenzen) nehmen am weiteren
Verfahren teil. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anzahl der teilnehmenden Bewerber
zahlenmäßig zu begrenzen und je nach Grad der Eignung eine Auswahl zu treffen.
Phase 2
In einem zweiten Schritt werden die geeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb zur
Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Aufforderung enthält die wesentlichen Informationen
über das konkrete Schulprojekt (insbesondere Zeitraum, Finanzierung, bauliche Anforderungen,
Zuschlagskriterien) in Form einer funktionalen Beschreibung und ist Grundlage für die Erstellung
der Angebote. Die Angebote werden sodann nach einer ersten Bewertung verhandelt, wobei die
Möglichkeit besteht, den Teilnehmerkreis sukzessive zu verkleinern, sodass am Ende nur noch ein
oder zwei Bestbieter finale Angebote abgeben.
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
5.2.
28.11.2016
Seite 7/8
Fachgremium Planerwettbewerb
Es besteht in jeder Stufe des Verfahrens die Möglichkeit, wettbewerbliche Elemente mit Blick auf
Kriterien wie "architektonische Qualität" oder "Nachhaltigkeit" zu nutzen (Planungswettbewerb).
Aufgrund der Möglichkeit, über Angebotsinhalte zu verhandeln, ist der Handlungs- und der
Gestaltungsspielraum hierfür sogar größer als in Verfahren ohne vorgesehene
Verhandlungsphasen.
Dazu wird ein Fachgremium – in analoger Anwendung der Vorgaben der Richtlinie für
Planungswettbewerbe (RPW) – gebildet. Das Fachgremium soll so besetzt werden, dass
verschiedene qualitative Kriterien für einen erfolgreichen Schulneubau beurteilt werden können
(z.B. Architektur, Nachhaltigkeit, Innovationsgrad der Angebote). In das Fachgremium entsenden
die Fachausschüsse
• Stadtentwicklung und Bau
• Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
• Finanzen
je drei Mitglieder. Die Leitung des Gremiums erfolgt verwaltungsseitig.
Das Fachgremium beurteilt die Angebote hinsichtlich der Wertungskriterien „Nachhaltigkeit“,
„Anforderungen an modernes Lernen“ und „Architektonische Qualität“. Darüber hinaus kann und
soll das Fachgremium wertvolle Hinweise für die Verhandlungen mit den Bietern geben.
5.3.
Verfahrensbeendigung / Aufhebung
Die Ausschreibungsverfahren sollen im Ergebnis zu einem endverhandelten, zuschlagsfähigen
Angebot je Schulbauvorhaben führen. Nach abschließender Wertung, Abstimmung mit der
Rechtsaufsicht und Zustimmung im Stadtrat für jedes einzelne Projekt erfolgt die Information der
nicht berücksichtigten Bieter und die Zuschlagserteilung.
Für den Fall, dass das begonnene Ausschreibungsverfahren nicht zu Ende geführt werden kann
oder soll, gilt folgendes:
Grundsätzlich müssen die Verfahren nicht mit einem Zuschlag beendet werden. Ein Anspruch der
Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Die Stadt kann vielmehr die Vergabeverfahren
jederzeit abbrechen.
Im Fall eines Abbruchs besteht für die beteiligten Bieter, die bereits viel Zeit und Energie für ihre
Teilnahmeanträge und Angebote aufgewendet haben, eventuell ein Anspruch auf Ersatz dieser
Aufwendungen. Dieser Anspruch scheidet aus, wenn das Vergabeverfahren „berechtigterweise“
von der Stadt, z.B. wegen Unwirtschaftlichkeit, abgebrochen wird. Unwirtschaftlichkeit ist - als
grobe Richtschnur - anzunehmen, wenn das günstigste wertbare Angebot ca. 20 % über einer
belastbaren Kostenschätzung liegt. Die Kostenschätzung wird vor Beginn des Verfahrens (in
Phase 0, unmittelbar vor Start von Phase 1) erstellt und ist für die gesamte Verfahrensdauer
gültig.
Das Risiko des Schadenersatzes kann weiterhin dadurch minimiert werden, dass die Bieter im
Verfahren einen festen Betrag als Aufwandsersatz z.B. für umfangreichere Planungen erhalten,
sodass sie bei Verfahrensabbruch keinen Ersatz darüber hinaus verlangen können.
In jedem Fall unzulässig wären jedoch so genannte "Scheinaufhebungen", bei denen
zuschlagsfähige, wirtschaftliche Angebote nicht angenommen werden und die Aufhebung nur
„zum Schein“ erfolgt, weil unmittelbar danach erneut dasselbe Vorhaben neu ausgeschrieben wird.
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen
28.11.2016
Seite 8/8
In diesen Fällen wäre sogar ein Anspruch eines Bieters auf entgangenen Gewinn möglich.
Von den Scheinaufhebungen zu unterscheiden sind allerdings Konstellationen, in denen die
Grundlagen der Ausschreibung tiefgreifend geändert werden, z.B. vom einem Mietkauf Abstand
genommen wird und stattdessen ein Grundstück gekauft und nachfolgend die Bauleistungen
ausgeschrieben werden. Dies ist zulässig und führt nicht zu Schadenersatz, wenn ein sachlicher
Grund für den Wechsel der Vorgehensweise vorliegt und dieser nicht bereits vor Beginn der
Ausschreibung bekannt war.
6. Externe Beratung
Gemäß der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der
Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur kommunal- und
haushaltsrechtlichen Beurteilung von Investorenvorhaben im kommunalen Bereich
(VwVKommInvest) ist bei zuwendungsfinanzierten Gebäuden oder Anlagen ab einem
Gesamtauftragswert von 5 Mio. € die Beauftragung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
erforderlich. Für die weiterführende externe juristische, wirtschaftliche oder sonstige Beratung sind
daher zunächst Mittel in Höhe von 150.000 € erforderlich. Dazu werden in 2016 überplanmäßige
Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Haushalts- und
Finanzmanagnement
(1.100.11.1.3.01),
Kostenart
Sachverständigenund
Gutachteraufwendungen (44312000), in Höhe von 50.000 € bereit gestellt. Die Deckung erfolgt
aus dem PSP-Element „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen“ (1.100.61.1.0.01.01),
Sachkonto 31310000. Mit den verwaltungsinternen Veränderungen für das Haushaltsjahr 2017
werden im PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagement (1.100.11.1.3.01), Kostenart
Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen (44312000) Aufwendungen in Höhe von 100.000
€ bereit gestellt.