Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1229499.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
14.12.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03551
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
14.12.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Heymann, Sabine
Betreff
Wechselwirkung zwischen Bebauungsplan Nr. 366 "Spitze Goerdelerring /
Ranstädter Steinweg" Stadtbezirk Leipzig-Mitte, Ortsteil Zentrum-West Aufstellungsbeschluss (DS 1032/2011) und Planungsbeschluss für die
Komplettsanierung der Hauptfeuerwache bis einschließlich zur LP 6 VI-DS-3254-NF01
Sachverhalt:
Inbesondere das Sächsische Investitionskraftstärkunsgesetz (VwV Investkraft) macht es möglich,
dass endlich die Hauptfeuerwache saniert werden kann. Der im Oktober gefasst Planungsbeschluss
sieht dabei auch die Sanierung der Hof- und Vorplatzfläche vor. Im Strategiepapier - erweiterte
Innenstadt - (VI-DS-02697) wird im Steckbrief 6 die Spitze Goerdelerring beschrieben. In diesem
Papier und im Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 366 wird ausdrücklich auf das Erfordernis der
Klärung des Trassenverlaufes des zu öffnenden Pleißemühlgrabens eingegangen. Aus meiner Sicht
scheint hier ein Widerspruch in der Planungsfolge zu liegen. Darum habe ich folgende Fragen:
1.
Werden rechtzeitig vor Abschluss der Planung der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache
die Eckpunkte des B-Planes 366 geklärt sein?
2.
Wenn nicht: Wird die Planung der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache berücksichtigen,
dass wesentliche Entscheidungen die im B-Plan 366 zu treffen sind, die sich auf die Nutzbarkeit des
Umfeldes der Hauptfeuerwachen künftig auswirken können, noch offen sind?
3.
Wenn nicht: Auf welchem Wege wird die dann die Öffentlichkeit beteiligt, um die
Entscheidung zu eben diesen Eckpunkten, wie die Trasse des zu öffnenden Pleißemühlgraben,
vorzubereiten?