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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1196367.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
24.01.17, 14:06

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03190 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendparlament FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendbeirat Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre 2017 - 2020 Beschlussvorschlag: 1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume zu attraktiven Lernorten und Räumen der Entspannung innerhalb der Schulen und zur Unterstützung der Leseförderung wird zugestimmt. Einen Aufgabenschwerpunkt stellt dabei die Verbesserung der Schlüsselkompetenz Lesen dar. 2. Die weitere Bereitstellung von finanziellen Mittel in Höhe von 55.260 € für die Aktualisierung und den Ausbau der Medienbestände sowie von 14.940 € zur Finanzierung der Software „Library for Windows – School“ und von 14.800 € für die Bereitstellung der IT-Technik wird bestätigt. 3. Für die Weiterentwicklung von Leseräumen zu Schulbibliotheken wird die zusätzliche Bereitstellung von 3.460 € (2017) und 5.570 € (2018) eckwertneutral im Doppelhaushalt 2017/2018 des Am tes für Jugend, Familie und Bildung befürwortet. 4. Jeweils für drei neue Leseräume (z. B. in neueröffneten Schulen oder in Schulen, die entsprechende Voraussetzungen in den letzten Jahren geschaffen haben) wird ebenfalls ein Medienetat ausgereicht. Die Kosten betragen 700 € (2017) und 1.400 € (2018) und werden eckwertneutral im Doppelhaushalt 2017/2018 des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bereitgestellt. 5. Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird der Einsatz geförderten Personals durch die Stadt Leipzig weiterhin aktiv unterstützt. Darüber hinaus werden vergleichbare Finanzierungsformen geprüft. Das Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates Sachsen wird weiter verfolgt. 6. Um Leipziger Schülerinnen und Schülern ein möglichst breites Angebot an Medien anbieten zu können sowie die vorhandenen Ressourcen im Sinne einer effizienten medienpädagogischen Arbeit einzusetzen und Doppelangebote zu vermeiden, wird die fachliche Zusammenarbeit zwischen Leipziger Städtischen Bibliotheken und Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle intensiviert. 7. Das Entwicklungskonzept Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig wird 2020 fortgeschrieben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Medienetat 2017 2020 jeweils 55.260 Leasing für PCs für Mitarbeiterarbeitsplätze 2017 2020 jeweils 14.800 Kosten für Software zur Bibliotheksverwaltung 2017 2020 jeweils 14.940 zusätzlich 2017 4.164 zusätzlich 2018 6.968 zusätzlich 2019 9.772 zusätzlich 2020 12.576 Ergebnishaushalt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen für: Finanzhaushalt nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein Im Haushalt wirksam x nein Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan x nein wenn ja, Beantragte Stellenerweiterung: Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat x nein ja, Anlagen: Anlage 1: Übersicht Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit SB und LR Anlage 2: Berechnung Medienetat Anlage 3a: „Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Schulbibliothek“ Anlage 3b: „Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Leseraumes“ Anlage 4 a: Standards, Richtlinien, Erfolgsfaktoren bei SB Anlage 4 b: Empfehlungen, Erfolgsfaktoren bei LR Anlage 5: Veranstaltungen im Kontext von SB und LR für Mitarbeiter/-innen, pädagogisches Personal u.a. Anlage 6: Nutzung einer SB am Beispiel der Humboldtschule/Gymnasium Inhaltsverzeichnis 0 Anlass der Vorlage...........................................................................................................2 1 Einleitung – kommunal- und bildungspolitische Einordnung............................................2 2 Schulbibliotheken und Leseräume an kommunalen Leipziger Schulen – derzeitiger Entwicklungsstand .........................................................................................3 2.1 Zahlenmäßige Entwicklung........................................................................................3 2.2 Ausstattung (Räume, Technik, Mobiliar).....................................................................4 2.3 Entwicklung des Medienbestandes und Medienetats................................................4 2.4 Entwicklung der medienpädagogischen Arbeit in Schulbibliotheken und Leseräumen...............................................................................................................5 2.5 Schulbibliotheken und Leseräume im ganztägigen Schulalltag.................................7 2.6 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken/Leseräume ......................8 2.7 Personal.....................................................................................................................8 3 Zusammenarbeit mit Partnern........................................................................................10 4 Entwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume zu attraktiven Lernorten und Räumen der Entspannung innerhalb der Schule – Entwicklungsperspektive 2017-2020..............................................................................12 4.1 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume .............12 4.2 Medienbestand und Medienetat ..............................................................................14 4.3 Personal...................................................................................................................14 4.4 Ausstattung (Räume, Technik, Mobiliar)...................................................................15 4.5 Zusammenarbeit mit Partnern ................................................................................16 5 Konsequenzen bei Ablehnung........................................................................................16 03.11.2016 Seite 1 von 17 0 Anlass der Vorlage Die Vorlage informiert zum aktuellen Stand der Entwicklung der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume im Schuljahr 2015/16 und versteht sich als Fortschreibung vorangegangener Vorlagen zum Thema (DS V/2329 vom 18.07.2012 und DS-00035/14 vom 17.09.2014). Darüber hinaus werden, u. a. auf Basis der Empfehlungen des Beirates für Leipziger Schulbibliotheken, Schwerpunkte zur weiteren Entwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume für die Folgejahre 2017 bis 2020 abgeleitet und beschrieben. 1 Einleitung – kommunal- und bildungspolitische Einordnung Die Stadt Leipzig setzt sich seit 2010 verstärkt für die Etablierung von Schulbibliotheken (SB) und Leseräumen (LR) ein und unterstützt die Schulen ideell, personell und materiell. Grundlage ist der Stadtratsbeschluss BS/RBV 13-11/12 (DS V/2329) vom 18.07.2012. Dieser positioniert sich für einen nach fachlichen Grundsätzen bestimmten, systematischen Aufbau der SB. Der Schulträger unterstützt die Schulen bei der Betreuung und der materiell-technischen Ausstattung. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) der Stadt Leipzig nimmt die Fachaufsicht über die SB und LR wahr, begleitet die Auswahl des Personals zur Betreuung der Einrichtungen und ist für die Aus- und Fortbildung der fachfremden Mitarbeiter/-innen in diesen Einrichtungen verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle stehen für die fachliche Beratung zur Verfügung und schaffen Plattformen zum Erfahrungsaustausch der Schulen bzw. für Fortbildungen im Kontext von SB, Medienbildung und Leseförderung. Mit Beschluss der Vorlage DS-00035/14 wurde die qualitative Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung der SB und LR bekräftigt. Internationale Studien wie PISA1 oder IGLU2 beschreiben hinsichtlich der Leseleistungen deutscher Schüler/-innen zwar eine leichte Verbesserung, dennoch ist Deutschland im internationalen Vergleich nur Mittelmaß. Kinder aus bildungsfernen Schichten und Kinder mit Migrationshintergrund haben große Leistungsdefizite im Sprach- und Leseverständnis. SB und LR können unterstützend und ausgleichend wirken. Sie bieten Raum für vielfältige Lernmöglichkeiten und veränderte Unterrichtsformen. In Anlehnung an die Bildungspolitischen Leitlinien3 der Stadt Leipzig sind SB und LR Bildungsorte (vgl. Leitlinie 4), die sozialen und kulturellen Benachteiligungen vorbeugen und sozialräumliche Selektivität verringern können (vgl. Leitlinie 3). Eine/ein gut geplante/r, ausgestattete/r und geführte/r SB bzw. LR (Standards, Empfehlungen, Erfolgsfaktoren s. Anlagen 4a und 4b) kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit leisten. Jede Schülerin, jeder Schüler in einer Schule mit einer SB hat durch sie die Chance, Medien- und Informationskompetenz zu erwerben und die Möglichkeiten einer Bibliothek in all ihren Facetten für sich erfahrbar und nutzbar zu machen. So bieten SB und LR auch Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Bildungsniveau oder geringem Bildungsinteresse der Eltern die Möglichkeit, Bücher/Medien unterschiedlicher Genres kennenzulernen, sich im Lesen und Recherchieren zu üben und Wissen zu erwerben. 1 2 3 http://www.pisa.tum.de/fileadmin/w00bgi/www/Berichtband_und_Zusammenfassung_2012/PISA_EBook_ISBN300 1.pdf, S. 227 ff. http://www.bildungsserver.de/IGLU-2011-10553.html http://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/schulen-und-bildung/bildungsmanagement/bildungspolitischeleitlinien/ 03.11.2016 Seite 2 von 17 Im Fachkonzept kommunale Bildungslandschaft4 wird „die Schaffung einer ausgewogenen Bildungslandschaft als ein fundamentales Element einer Kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt“ bezeichnet. Es werden Bildungsangebote benötigt, die Kindern und Jugendlichen optimale Bildungschancen und Bildungsabschlüsse ermöglichen. SB und LR als Medienzentren der Schulen sind folglich weiter zu entwickeln, zu fördern und in das gesamte Schulleben zu integrieren (vgl. auch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012 zur "Medienbildung in der Schule" 5 und die vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. verabschiedete "Frankfurter Erklärung" 6). Sie sollten den Schülerinnen und Schülern außerdem einen angenehmen Aufenthaltsort bieten und damit beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen sich in ihrer Schule wohlfühlen. Der 2013 gegründete Beirat der Leipziger Schulbibliotheken steht zur Unterstützung der Prozessgestaltung bei der Sicherung der Leipziger SB und LR sowie bei der Festlegung und Umsetzung der weiteren Entwicklungsziele (vgl. VL DS-00035/14) dem Schulträger beratend zur Seite. 2 Schulbibliotheken und Leseräume an kommunalen Leipziger Schulen – derzeitiger Entwicklungsstand 2.1 Zahlenmäßige Entwicklung Aktuell gibt es in Leipzig SB an 42 Schulen in kommunaler Trägerschaft (an 9 Grundschulen, 7 Oberschulen, der Gemeinschaftsschule, 16 Gymnasien und 9 Beruflichen Schulzentren). Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren 60 LR (Schwerpunkt Leseförderung) in 45 Grundschulen, 10 Oberschulen und 5 Förderschulen etabliert, von denen 30 (2014: 20 LR) über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und weitere Beschäftigungsverhältnisse (siehe Vorlage DS-00035/14) betreut werden. Die Anlage 1 zeigt eine Übersicht der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig, an welchen SB oder LR eingerichtet wurden und derzeitig betrieben werden. Diese Zahlen lassen allerdings keine Rückschlüsse auf die Qualität der Ausstattung, der medialen Angebote, Beratung und fachlichen Betreuung in den SB und LR zu. 4 5 6 http://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/stadtentwicklungskonzeptinsek/stadtentwicklungskonzept-seko/die-fachkonzepte-des-stadtentwicklungskonzepts/fachkonzeptbildungslandschaft/ http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2012/2012_03_08_Medienbildung.pdf http://www.schulmediothek.de/fileadmin/pdf/DieFrankfurterErklaerung.pdf 03.11.2016 Seite 3 von 17 2.2 Ausstattung (Räume, Technik, Mobiliar) Die räumliche Situation, vor allem bei den SB, hat sich in den letzten Jahren im Zuge von Sanierung und Neubau von Schulen verändert, in den meisten Fällen verbessert. Diese SB wurden i.d.R. mit modernem, der Schulart entsprechenden Zweckmobiliar ausgestattet. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle war bei 7 dieser Einrichtungen in die Planung einbezogen. Seit 2013 arbeiten alle 42 SB mit einer einheitlichen Software zur Bibliotheksverwaltung und -recherche. 2012 erhielten alle SB im Rahmen eines Rollouts über die Fa. LECOS neue PC-Technik für die Arbeitsplätze der Schulbibliotheksmitarbeiter/-innen. Alle SB haben einen Internetanschluss, der Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Software einschl. Nutzung des Online-Katalogs ist. 50 von 72 SB und LR verfügen über einen Telefonanschluss (Festnetz oder Mobil), der vor allem für die Kommunikation zwischen Schulbibliothekarischer Arbeitsstelle und den Mitarbeiter/-innen vor Ort von großer Bedeutung ist. Die Schulen sind angehalten die entsprechenden Räume übergangsweise mobil mit Telefonen auszustatten und sich für einen Anschluss einzusetzen (s. Kooperationsvereinbarungen Anlagen 3a und 3b). Die derzeitige Medienentwicklungsplanung umfasst den weiteren Ausbau der schulischen ITNetzwerkstruktur an allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Schulen, die entsprechenden Bedarf angemeldet hatten, erhielten Ende 2015 noch fehlendes Mobiliar für einen Mitarbeiterarbeitsplatz. Für die Ausstattung der LR gibt es keine einheitlichen Kriterien. Es wurde und wird daran gearbeitet, diese Einrichtungen lesefreundlich und dem Alter der Schüler/-innen entsprechend zu gestalten. 2.3 Entwicklung des Medienbestandes und Medienetats Wichtigstes Qualitätsmerkmal einer SB/eines LR ist neben der personellen Betreuung ein aktueller, zielgruppengerechter und attraktiver Medienbestand, der sich an der Schulart, dem Schulprofil sowie den speziellen Anforderungen (unterrichtliche und außerunterrichtliche Arbeit) orientiert. Dazu bedarf es eines jährlich zur Verfügung stehenden Medienetats. Für die über den Ratsbeschluss von 2014 erfassten 62 Schulen stand 2014 und 2015 jeweils einen Medienetat in einer Gesamthöhe von 50.000 € (1 % Erneuerungsquote am Gesamtbestand) zur Verfügung. Darüber hinaus wurden 2015 weitere Mittel für die Erweiterung der Medienbestände in SB und LR – insbesondere an Schulen mit DaZKlassen – zur Verfügung gestellt. Davon konnten 1.075 Medien, vor allem zur Unterrichtsgestaltung, sowie zwei- und mehrsprachige Literatur für Schüler/-innen mit Migrationshintergrund, erworben werden. Schulen mit Ganztagsangeboten nutzen zusätzlich die Möglichkeit, einen Teil der für Ganztagsangebote zugewiesenen Landesmittel zur weiteren Ausstattung und zum weiteren Ausbau ihrer SB/ihres LR zu verwenden. Die Medienbestände der SB sind mittels Bibliothekssoftware erfasst, online recherchierbar unter http://leipzig.iopac.de und können entliehen werden. Die Bestände der LR sind nicht mittels Bibliothekssoftware erfasst und weder inhaltlich noch formal erschlossen. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Belletristik, weil hier die Leseförderung und -motivation im Vordergrund steht. Der Anteil Fach- und Sachliteratur ist deutlich niedriger als in den SB, konkrete Aussagen zur Bestandszusammensetzung können für LR aufgrund fehlender Erfassung nicht getroffen werden. 03.11.2016 Seite 4 von 17 Abb. 2: Prozentuale Aufteilung der Medienbestände in den Schulbibliotheken 2.4 Entwicklung der medienpädagogischen Arbeit in Schulbibliotheken und Leseräumen Die Einbindung der SB/des LR in den Schulalltag lässt sich in erster Linie an der medienpädagogischen Arbeit messen. Die Lehrkräfte und Horterzieher/-innen sind hier die Hauptakteure, die Mitarbeiter/-innen in SB und LR leisten überwiegend unterstützende Tätigkeiten. Fachunterricht, Projektarbeit, Kultur- und Informationsveranstaltungen, Bibliothekseinführungen und die für selbstbestimmtes Lernen hervorragend geeignete SB bzw. der LR spiegeln die vielfältigen Möglichkeiten wider. In der Anlage 6 wird am Beispiel der Humboldtschule/Gymnasium dargestellt, in welche Unterrichtsfächer die SB eingebunden wird, wie Veranstaltungstätigkeiten in/mit der SB aussehen und eine Nutzung im ganztägigen Schulalltag erfolgen kann. Während bei Einbindung der SB/des LR in die Ganztagsangebote (hier finden sich zum Beispiel Angebote wie „Lesescouts“, die ihre Begeisterung für das Lesen mit anderen teilen möchten, „Buchstabendetektive“, „Schreib- und Geschichtenwerkstätten“, „Leseclubs“ oder auch die Hausaufgabenhilfe) ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen ist, zeigt der Vergleich der Schuljahre 2013/2014 - 2015/2016 bei den SB zum Teil Rückgänge bei durchgeführten Veranstaltungen sowie Bibliothekseinführungen (vgl. Abb. 3). Ursachen liegen hier vor allem in der Diskontinuität bei der personellen Betreuung (siehe Punkt 2.7). 03.11.2016 Seite 5 von 17 Die Angebote im Bereich der Leseförderung in den LR sind deutlich gegenüber den Vorjahren angestiegen. Das zeigt, dass SB und LR als Bildungsorte für Lese- und Sprachförderung prädestiniert sind. Angebote wie Vorlese-Projekte, Schreibkonferenzen, Lesenachmittage etc. können hier in angenehmer Atmosphäre und ohne Leistungsdruck wahrgenommen werden. Da sich Leseverhalten und Lesevorlieben bei Jungen und Mädchen z.T. erheblich unterscheiden, werden verstärkt differenzierte Angebote unterbreitet und sowohl bei der Medienbeschaffung als auch bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Projekten, Aktionen, bei denen das Lesen und der Umgang mit der Sprache im Mittelpunkt stehen, die Unterschiede beachtet. Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund (Stand Mai 2016: 80 DaZ- bzw. Vorbereitungsklassen mit mehr als 1.830 Schüler/-innen an Grund-, Oberschulen und Beruflichen Schulzentren) sind LR und SB an Schulen mit DaZ- bzw. Vorbereitungsklassen ein besonders wichtiges Instrument der Lese- und Sprachförderung. Leipziger Schulen, die zum Jahresende 2015 Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in DaZ- oder Vorbereitungsklassen unterrichteten, erhielten z.T. auch mehrsprachige Medien für die Lese- und Sprachförderung. Darüber hinaus verweist die SBA auch in diesem Zusammenhang auf die medialen Angebote der LSB, insbesondere auf die Möglichkeit, Klassensätze und thematische Medienboxen für den Einsatz im Unterricht zu entleihen. Des Weiteren wurden drei Schulen (eine Grundschule, eine Oberschule, ein Berufliches Schulzentrum) als Pilotschulen ausgewählt, um Verfahren und Methoden für eine effektive Einbindung des LR bzw. der SB in das Bildungs- und Integrationskonzept der Schule zu erproben. Die Erfahrungen dieser Schulen aus dem einjährigen Pilotprojekt werden ausgewertet, aufbereitet und an andere Schulen weitergegeben. Außerdem finden Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen in SB und LR zu den Themen „Interkulturelle Kompetenz“ sowie „Zweitsprache Deutsch in Leipziger Schulen - Implizierte Sprachförderung durch Aktivitäten rund ums Buch“ statt. 03.11.2016 Seite 6 von 17 2.5 Schulbibliotheken und Leseräume im ganztägigen Schulalltag Insbesondere bei allgemeinbildenden Schulen mit ganztägigem Schulkonzept ist in den letzten Jahren ein großes Interesse an der Einrichtung und Betreibung einer SB oder eines LR feststellbar. Dabei wird angestrebt, SB und LR als multifunktionale Bereiche auszubauen, in denen selbstbestimmtes Lernen möglich ist, Veranstaltungen stattfinden können und die einen Raum bieten, der unter den Aspekten der Ruhe und Entspannung, des Wohlbefindens und der eigenen Zeiteinteilung von den Schüler/-innen genutzt werden kann. SB/LR können damit als offene Räume im ganztägig strukturierten Schulalltag auch Freiraum und Rückzugsmöglichkeit innerhalb der Schule sein und einen positiven Einfluss auf das Schulklima haben. Die Mehrheit der Schulen mit ganztägigen Angeboten (GTA) haben zur Arbeit der SB bzw. des LR ein Entwicklungskonzept erarbeitet, welches fortgeschrieben werden und in das pädagogische Gesamtkonzept der Schule einfließen soll. Von den aktuell 110 Schulen mit GTA haben 86 Schulen eine SB bzw. einen LR (s. Anlage 1). Die restlichen 24 Schulen ohne SB bzw. LR verfügen derzeit nicht über die räumlichen und/oder personellen Ressourcen. Zunehmend setzen Schulen mit GTA zur weiteren Etablierung der SB und LR finanzielle Mittel aus den Zuweisungen des Landes ein. Die Mittel werden für Honorar-, Sach- und Personalkosten für SB und LR, aber auch zur Erweiterung des Medienbestandes genutzt. Auswertung der abgerechneten bzw. geplanten GTA-Mittel der letzten Schuljahre Von den 86 GTA-Schulen mit SB bzw. LR konnten 38 Schulen für die Analyse über 3 Schuljahre einbezogen werden. Hier lagen dem Schulträger Daten aus den Schuljahren 2013/14, 2014/15 und 2015/16 vor. Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Gesamtbetrag der eingesetzten GTAMittel für SB, LR, Leseförderung und -projekte der 38 Schulen 22.364,00 € 65.528,00 € 82.894,00 € proz. Anteil des o.g. Gesamtbetrages an der Gesamtsumme der 38 GTAZuweisungsbeträge 2% 7% 10% max. Prozentsatz der eingesetzten GTA-Mittel für SB, LR, Leseförderung und -projekte einer einzelnen Schule max. 29 % max. 33 % max. 57 % Tabelle 1: Einsatz von GTA-Mitteln für die/den offene/-n Schulbibliothek/Leseraum In Auswertung der dem Schulträger zur Verfügung stehenden GTA-Finanzpläne von 38 Schulen wurde ersichtlich, dass in den letzten Jahren der Stellenwert der SB bzw. des LR für das schulische Ganztagskonzept stark zugenommen hat. Durchschnittlich 10 Prozent der für die Ganztagsangebote zugewiesenen Mittel wurden im Schuljahr 2015/2016 für die SB bzw. den LR eingeplant. In einem Gymnasium (Max-Klinger-Schule) ist die offene SB Hauptbestandteil der GTA-Konzeption. Hier stimmte die Schulkonferenz zu, dass 57% der GTA-Zuweisung für die regelmäßige Betreuung bereitgestellt werden. 03.11.2016 Seite 7 von 17 2.6 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken/Leseräume Im Fachkonzept Kommunale Bildungslandschaft, Fortschreibung Mai 2014 wird „ ... die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit in Leipzig vor allem durch kompensatorische Angebote im schulischen Ganztag“ 7 definiert. „Damit Bildungseinrichtungen Chancengleichheit unterstützen, stabilisierende Wirkung auf den Sozialraum haben und benachteiligte Bevölkerungsgruppen integrieren, benötigen sie geeignete Konzepte sowie personelle und räumliche Ressourcen.“ 8 Im Jahr 2015 konnten aus 48 Schulen Vertreter/-innen gewonnen werden, die sich zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für die jeweilige SB/den jeweiligen LR und zur Leseförderung bereit erklärt haben. Bei 19 Grund- und 2 Förderschulen sowie der Gemeinschaftsschule waren es jeweils eine Lehrkraft und ein/-e Erzieher/-in, die gemeinsam das Konzept erarbeitet haben. Damit kann die ganztägige konzeptionelle Entwicklung für die Nutzung am Vor- und Nachmittag sichergestellt werden. Die Grobkonzepte variierten hinsichtlich Umfang und Qualität sehr stark. Während an einigen Schulen die Entwicklung der Bibliothek/des LR noch in den Anfängen steckt, gibt es an anderen Schulen bereits fachlich ausgereifte Konzepte. Ihnen allen ist die räumliche und inhaltliche Weiterentwicklung sowie die stärkere Integration des Arbeits- und Aufenthaltsorts SB/LR in den Schulalltag wichtig. Das Sachgebiet Schulbezogene Angebote der Abteilung Bildung hat im Ergebnis der Prüfung der Grobkonzepte Empfehlungen und Hinweise hinsichtlich bibliotheksspezifischer Kriterien und Einbindung in den Schulalltag ausgesprochen. Die von den Schulkonferenzen bestätigten Schulbibliotheks- bzw. Leseraumkonzepte werden bis zum Jahresende 2016 vorliegen und damit die Basis für die zukünftige inhaltliche Arbeit mit der SB/dem LR bilden. Zur Absprache/ Auswertung der Entwicklungskonzepte wurde zu Beginn des neuen Schuljahres einen Erfahrungsaustausch mit den Lehrkräften und Erzieher/-innen sowie Schulleiter/-innen und Hortleiter/-innen durchgeführt. Dabei wurden - schulartspezifisch - gute Beispiele sowie Problemlagen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Wie in den Abschnitten 2.1 und 2.7 beschrieben, werden durch verschiedene Beschäftigungsformen 72 Schulen (42 mit SB und 30 mit LR) fachlich durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle betreut. Der Schulträger, das Amt für Jugend, Familie und Bildung, hat 2016 mit diesen Schulen und den dazugehörigen Horten die „Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der SB/des LR“ (s. Anlagen 3a und 3b) als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Weiterentwicklung abgeschlossen. 2.7 Personal Die SB und LR sind mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt, die in verschiedenen Beschäftigungsformen tätig sind: Maßnahme "Förderung von Arbeitsverhältnissen“ - FAV (bis Oktober 2016), Maßnahme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ - STA, „Freiwilligendienst aller Generationen“ - FdaG 7 8 SEKo Leipzig – B 4 Fachkonzept Kommunale Bildungslandschaft, Fortschreibung Mai 2014, Seite: B 4 - 7 ebenda, Seite: B 4 - 11 03.11.2016 Seite 8 von 17 Mit dem Einsatz von Personen über zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse werden Menschen, für die derzeit keine unmittelbare Möglichkeit der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt besteht, an ein regelmäßiges Arbeitsleben herangeführt und deren soziale Teilhabe ermöglicht. Selbstvertrauen und soziale Kompetenz der Mitarbeiter/-innen können stabilisiert und die Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung verbessert werden. Die Mitarbeiter/-innen sollten in den Lehrkräften an den jeweiligen Schulen (und Horten) pädagogische Ansprechpartner/-innen haben. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat die fachliche Anleitung und Betreuung in ihrer Verantwortung, die entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen einschließt. FAV STA FdaG Stadt Anzahl Personen Schulbibliotheken Leseräume Gesamt FdaG SFV Anzahl Einsatzorte befristete Beschäftigung (LEMANN e.V.) über GTA Anzahl Anzahl Einsatzorte Personen Personen insgesamt 9 42 15 18 2 2,5 3 70,5 11 20 28 70 4 19 6 24 2 1,5 4 2 5 44,5 115 Tabelle 2: Personalübersicht Stand August 2016 Über die arbeitsmarktpolitische Maßnahme „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) wurden bis 30.09. bzw. 31.10.2016 20 Mitarbeiter/-innen in SB und LR beschäftigt (vgl. DS-00636/14 „Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben 2015 ff.“ und VI-DS-02171 „Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben im Jahr 2016 ff.“). Die Kofinanzierung der Stadt Leipzig im Jahr 2016 betrug 167.000 € (anteilige Personalkosten von Januar - Oktober 2016). Mit dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Sachsen e.V. (DRK) gelang es, nach Beendigung der Bürgerarbeit ab September 2014 einige der SB und LR über einen begrenzten Zeitraum durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen im Rahmen des Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) zu besetzen, die sich in den Einrichtungen zwischen 10 und 15 Wochenstunden für eine Aufwandsentschädigung engagierten bzw. noch engagieren. Die Zusammenarbeit mit dem DRK, Landesverband Sachsen e.V. basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem DRK und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) als Träger der Einsatzstelle(n). Es gibt 10 vom Land Sachsen geförderte Personalstellen und 10 ungeförderte (Stand Mai 2016). Die Laufzeit der Stellen beträgt zwischen 6 und 24 Monaten. Die Kosten für den FdaG für die Stadt Leipzig beliefen sich im Kalenderjahr 2015 auf 55.110 €. Zwei weitere Stellen FdaG werden über Schulfördervereine (SFV) finanziert. Aufgrund der Tatsache, dass die personelle Situation durch die Maßnahme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (STA) bis Ende 2018 mit 70 Stellen stabilisiert werden kann, wird eine Reduzierung der Stellen „Freiwilligendienst aller Generationen“ durchgeführt. Hier wird im Einzelfall geprüft, ob nach Auslaufen der Vereinbarungen zum Freiwilligendienst eine Unterstützung der Schule durch freiwilliges Engagement weiterhin erforderlich ist. Im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden seit Februar diesen Jahres sukzessive 70 Mitarbeiter/-innen mit 30/25/20 Wochenstunden in 42 SB und 28 LR eingesetzt sein (vgl. VI-DS-02171 „Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben im Jahr 03.11.2016 Seite 9 von 17 2016 ff“ und VI-DS-01277 „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" Beteiligung der Stadt Leipzig am Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit). Die Maßnahme endet am 31.12.2018. Die Stadt Leipzig übernimmt die in den Jahren 20162018 anfallenden anteiligen Personalkosten in Höhe von insgesamt 2.023.836 €. Die Personalauswahl erfolgte und erfolgt durch den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/ Engelsdorf in Zusammenarbeit mit der Schulbibliothekarische Arbeitsstelle und in Abstimmung mit den Schulleiter/-innen. Seit dem Schuljahr 2014/2015 haben 4 Schulen (3 Gymnasien und 1 Oberschule) im Rahmen der Ganztagsangebote Kooperationsverträge mit dem Freien Träger der Jugendhilfe LEMANN e.V. abgeschlossen, die eine Fortführung und Weiterentwicklung der SB/des LR durch die befristete Beschäftigung einer festen Betreuungsperson ermöglicht. Im Schuljahr 2015/2016 waren es 5 Schulen (3 Gymnasien, 1 Oberschule und 1 Förderschule), wobei eine Beschäftigte an zwei Schulen arbeitete. Die Mitarbeiter/-innen in SB und LR verfügen i. d. R. beruflich weder über einen bibliothekarischen noch pädagogischen Hintergrund und werden deshalb fachlich durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig aus- bzw. fortgebildet und während der gesamten Zeit ihrer Tätigkeit begleitet (s. Anlage 5). Im Rahmen der Fortbildungen der SBA, u.a. im „Basiskurs Schulbibliothek“ kann jedoch lediglich Grundlagenwissen vermittelt werden, das sie zu unterstützenden Tätigkeiten in SB und LR befähigt. Neben diesen bibliotheksfachlichen Fortbildungen werden außerdem sozialpädagogische und andere Veranstaltungen vom Amt für Jugend, Familie und Bildung angeboten. Inwieweit Vermitteltes in der täglichen Arbeit umgesetzt wird, ist individuell verschieden und kann nur durch die Verantwortlichen vor Ort in den Schulen beurteilt werden (s. Punkt 4.1 geplante Nutzerbefragung). 3 Zusammenarbeit mit Partnern Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle kooperiert sowohl mit innerstädtischen Partnern als auch regional und überregional. Hauptpartner in der Stadt sind die Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB). Die Zusammenarbeit mit den Leipziger Städtischen Bibliotheken wurde im Jahr 2015 durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung verstetigt mit dem Ziel „... die Bildungschancen und die Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und ihren individuellen Bildungsweg zu stärken. Zusätzlich zielen sie darauf ab, Bildungsgerechtigkeit in allen Phasen des lebenslangen Lernens zu befördern.“9 Die bereits seit vielen Jahren bestehende intensive Kooperation zwischen SBA und LSB erfolgt vor allem im fachlichen Austausch mit dem Ziel einer hochwertigen Fachberatung und optimalen bibliotheksbezogenen Zusammenarbeit. Gemeinsame Veranstaltungs- und Fortbildungsangebote, sowohl für Mitarbeiter/-innen in SB und LR als auch für Pädagoginnen/Pädagogen und Horterzieher/-innen gehören ebenso dazu, wie das kontinuierliche Bewerben der vielfältigen Angebote und Leistungen der LSB in den Schulen sowie die direkte Unterstützung von Projekten der LSB durch die SB und LR, z.B. in Vorbereitung des Buchsommers Leipzig. Die Zusammenarbeit mit den LSB wird in den kommenden Jahren weiter ausgebaut, neue Möglichkeiten der Kooperation ausgelotet. Zwischen den medialen Angeboten der 9 Kooperationsvereinbarung zwischen den Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung vom 29.04.2015 03.11.2016 Seite 10 von 17 Schulbibliotheken und der LSB wird entsprechend der Kooperationsvereinbarung ein Ergänzungsverhältnis angestrebt, Methoden/Instrumente der Umsetzung sowie eine Zeitschiene werden gemeinsam festgelegt. Ein weiterer unverzichtbarer Partner ist der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE). Der KEE nimmt seit über 10 Jahren die Verantwortung als Arbeitgeber u.a. für die Personalstellen in den SB und LR über öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen wahr. Das beinhaltet neben der Personalauswahl, die gemeinsam mit der SBA und in Abstimmung mit den Schulleitungen erfolgt, die Personalführung und individuelle Unterstützung und Förderung für die an den Beschäftigungsmaßnahmen Teilnehmenden (Coaching). Seit 2012 unterstützen die Wirtschaftsjunioren Leipzig e.V. mit aktuellen Medienspenden im Rahmen der Leipziger Buchmesse jährlich die Leipziger SB und LR. Die Medienbestände konnten seitdem mit ca. 8.000 aktuellen Medien erweitert werden. Im Jahr 2015 entwickelten die Wirtschaftsjunioren Leipzig e.V. gemeinsam mit der SBA ein weiteres Spendenprojekt - „Unternehmen Schulbibliothek“. Bereits zwei Unternehmen konnten für Medienspenden gewonnen werden. Mit dem Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig (MPZ) wird die langjährige enge Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Bildungsmedien fortgesetzt. Im Rahmen des „Basiskurses Schulbibliothek“ fanden 2015 und 2016 20 Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen MESAX und Scoyo sowie die Softwareschulung (letztere nur für Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken) statt. Die lt. Vorlage DS-00035/14 angekündigte Zusammenarbeit im Bereich MeSax book konnte noch nicht umgesetzt werden, da der Online-Zugang zurzeit noch nicht freigeschaltet ist. Seit vielen Jahren besteht ein enger Kontakt zur Fakultät Medien der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK). Er beinhaltet u. a. gemeinsame Projekte (Erstellung medienpädagogischer Konzepte, Erstellung eines Raumkonzepts, Ausarbeitung eines Datenpools zur Neugestaltung der Internetpräsenz der Leipziger Schulbibliotheken), die fachliche Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie die Betreuung und Begutachtung von Projekt- und Bachelorarbeiten. Im Rahmen von pädagogischen und sozialpädagogischen Fortbildungen für Mitarbeiter/innen in SB und LR hat sich eine Zusammenarbeit mit LEMANN e.V., dem Lese- und Literaturkollektiv Leipzig, LeseLust Leipzig e.V. sowie dem Zeok e.V. entwickelt. Es besteht eine länderübergreifende Kooperation zwischen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle Leipzig mit der Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.V. sowie mit der AG Schulbibliotheken Dresden. Darüber hinaus bestehen Kontakte nach Thüringen und Sachsen-Anhalt, konkret zu den Landesfachstellen für öffentliche Bibliotheken der Bundesländer sowie zum Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat Medienbildung. Ziele dieser Zusammenarbeit sind die Umsetzung der "Frankfurter Erklärung" des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (s. Punkt 1) und eine Etablierung von SB im Bildungssystem der einzelnen Bundesländer. In Zusammenarbeit mit der Projektleitung Bildung/Leseförderung der Leipziger Messe konnten im Rahmen von „Leipzig liest“ in den letzten Jahren zahlreiche Autoren- und Verlagsveranstaltungen an Schulen vermittelt werden. 03.11.2016 Seite 11 von 17 4 Entwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume zu attraktiven Lernorten und Räumen der Entspannung innerhalb der Schule – Entwicklungsperspektive 2017-2020 4.1 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume Im Rahmen der Studie „Das Image von Bibliotheken bei Jugendlichen" 10 wurde festgestellt, dass Bibliotheken von Schüler/-innen ab der 8. Klasse wenig genutzt werden. Grund dafür ist das negative Image der Bibliotheken bei Jugendlichen. Die Ersterfahrung von Kindern bzw. Jugendlichen mit einer Bibliothek kann die Sicht auf Bibliotheken insgesamt prägen. Somit kommt der SB, die häufig die erste Bibliothek ist, die Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern kennen lernen, eine große Verantwortung zu. Wird die SB als interessant und ansprechend wahrgenommen, ist eine weitere Nutzung der SB bis zum Ende der Schullaufbahn und die Nutzung einer öffentlichen Bibliothek eher wahrscheinlich. Das heißt, um ein positives Bibliotheksbild auszubilden, muss die SB ein moderner, attraktiver, von den Schüler/-innen gern genutzter Ort mit aktuellem und interessanten Medienbestand sein. Für die im Schuljahr 2015/2016 erstellten Entwicklungskonzepte für die jeweilige SB/den jeweiligen LR und zur Leseförderung (s. Punkt 2.6) ist es wichtig, dass im nächsten Schritt Maßnahmen ergriffen werden, mit denen langfristig die Qualität der erarbeiteten Konzepte überprüft und diese überarbeitet werden. Eine Evaluation am Schuljahresende (erstmalig im Juni/Juli 2017) sowie eine Fortschreibung und Weiterentwicklung der Konzepte sollten folgen. Weitere Schulen werden für die Erstellung von Schulbibliothekskonzepten, die an das jeweilige Schulprofil angepasst sind, animiert, um die Leipziger SB kontinuierlich zu modernen, multimedialen Lern-, Informations- und Kulturzentren und zu Stätten der Begegnung und der aktiven Freizeitgestaltung auszubauen. Gut entwickelte und ausgestattete SB mit einer lernfördernden Atmosphäre ergänzen das didaktische Portfolio von Schulen und können maßgeblich zum Schulerfolg der Lernenden beitragen. Deshalb sollen Grund- und Oberschulen besonders angesprochen werden. Erstmalig ist ab dem 2. Schulhalbjahr 2016/2017 eine Nutzerbefragung (Schüler/-innen und Lehrkräfte) in ausgewählten Schulen einer Schulart geplant mit dem Ziel, Aussagen zum Nutzungsverhalten sowie zur Rolle der SB im konkreten Schulkontext bzw. im Kontext von Lesen und Lernen zu erhalten. Leseförderung kann einen Beitrag dazu leisten, die hohe Zahl der Schulabbrecher in Leipzig zu senken. Die Aufgaben von SB und LR im ganztägigen Schulalltag und die Anforderungen an diese steigen vor dem Hintergrund der vermehrten Aufnahme von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den Schulen. Diese Aspekte müssen in der Konzepterstellung, in der Medienauswahl sowie in der Aus- und Fortbildung der jetzigen und zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den SB und LR berücksichtigt werden. Hauptaugenmerk wird auf die Lesekompetenz der jüngeren Kinder in den Grund- und Förderschulen (Leseanfänger/-innen) gelegt. Lehrer/-innen und Erzieher/-innen nutzen die Schulbibliothek/den Leseraum für die Durchführung von Projekten zur Leseförderung im Unterricht und im Rahmen von GTA auch außerhalb des Unterrichts. Unterstützt werden sie zusätzlich von externen, fachkompetenten Partnern, die über GTA-Honorarverträge bzw. -vereinbarungen beschäftigt werden. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung initiiert für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den SB und LR in den Grund- und 10 Keller-Loibl, Kerstin: Das Image von Bibliotheken bei Jugendlichen – Empirische Befunde und Konsequenzen für Bibliotheken,Bad Honnef: BOCK+HERCHEN 2012 03.11.2016 Seite 12 von 17 Förderschulen geeignete Fortbildungsveranstaltungen (u.a. Training zur Unterstützung der Leseförderung). Die erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität Leipzig erarbeitet ein Konzept, welches darauf zielt, die Ursachen für individuelle Leseschwächen von Grundschüler/innen zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Überwindung zu erproben. Für den Aufgabenschwerpunkt „Verbesserung der Schlüsselkompetenz Lesen“ wird mit der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig, Bereich Grundschuldidaktik Deutsch ab dem Schuljahr 2016/2017 eine Zusammenarbeit aufgebaut. Für die Umsetzung zwei weiterer bildungspolitischer Aufgaben sollten in den Entwicklungskonzepten Aussagen getroffen werden: ◦ SB/LR als inklusiver Lernort (barrierefreier Zugang, Bücher in leichter Sprache für lernbehinderte Schüler/-innen). ◦ Mitbestimmung/Partizipation von Schüler/-innen als unverzichtbares Element für eine demokratische Schulentwicklung (die Bibliothekskonzepte sollten durch Mitwirkung von Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Eltern erarbeitet, diskutiert, beschlossen und evaluiert werden – z.B. durch die Gründung von Bibliotheksräten). Die Konzepterarbeitung, Evaluation und Konzeptweiterentwicklung wird auch in den kommenden Jahren weiter unterstützt. Auf Vorschlag des Beirats für Leipziger Schulbibliotheken wird in den kommenden Jahren die Entwicklung von gut funktionierenden LR zu SB unterstützt. Dafür ist ein entsprechendes pädagogisches Konzept erforderlich, welches von der Schule und ggf. des Hortes erarbeitet, von allen „Betroffenen“ (Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Eltern und ggf. Erzieher/-innen) diskutiert und von der Schulkonferenz beschlossen wird. Für die Weiterentwicklung von LR sind weitere Kriterien ausschlaggebend wie z. B. die räumlichen Voraussetzungen in der Schule. Diese geplante Weiterentwicklung von LR zu SB bedarf eines erhöhten finanziellen Budgets: ◦ für die Erhöhung des Medienetats: durchschn. 200 € (GS) und 470 € (OS) ◦ für die Bereitstellung eines PCs: 353 € ◦ für die Bereitstellung der Bibliothekssoftware: 1.044 € (1. Jahr), dann 364 € Bei zwei Wandlungen von LR im Kalenderjahr in SB (jeweils eine Grund- und eine Oberschule) ergeben sich für die nächsten vier Jahre folgende zusätzliche Summen: Schulart Wofür? 2017 2018 2019 2020 200 € 400 € 600 € 800 € Bereitstellung PC (s. 4.4) 353 € 706 € 1.059 € 1.412 € Bereitstellung Software (1. Jahr) – Kosten s. 4.4 1.044 € 1.044 € 1.044 € 1.044 € 364 € 728 € 1.092 € Grundschule Erhöhung Medienetat Bereitstellung Software (ab 2. Jahr) – Kosten s. 4.4 Oberschule 03.11.2016 Erhöhung Medienetat 470 € 940 € 1.410 € 1.880 € Bereitstellung PC (s. 4.4) 353 € 706 € 1.059 € 1.412 € Bereitstellung Software (1. Jahr) – Kosten s. 4.4 1.044 € 1.044 € 1.044 € 1.044 € Seite 13 von 17 Bereitstellung Software (ab 2. Jahr) – Kosten s. 4.4 Summe 3.464 € 364 € 728 € 1.092 € 5.568 € 7.672 € 9.776 € 4.2 Medienbestand und Medienetat Bei der weiteren Entwicklung der Medienbestände der SB werden Aktualität und Attraktivität angestrebt. Stärker als bisher müssen sie die Aufgabe von SB als Lern- und Unterrichtsorte widerspiegeln. Leseförderung in den LR wird weiterhin über die Vermittlung aktueller Kinder- und Jugendliteratur erfolgen. Damit künftig das Medienangebot in den SB und LR auch der Entwicklung der steigenden Schülerzahl in Leipzig und den geänderten Anforderungen innerhalb der Schule (Schulerfolg sichern, Zunahme DaZ-Klassen, Entwicklung weiterer Schulbibliotheken und Leseräume) entspricht, ist es notwendig, dass die finanziellen Ressourcen diesen Veränderungen angepasst werden. Im Doppelhaushalt 2017/2018 müssen deshalb für die aktuell 72 SB und LR Mittel in Höhe von 55.260 € für die Anschaffung von Medien eingestellt werden (siehe Anlage 2), was bei den 42 SB einer Erneuerungsquote von 1 % (Standard wären 5 bis 10 % Erneuerungsrate für den Erwerb von Medien – s. auch DS V/2329 und Anlage 3 der DS-00035/14) entspricht. Damit ist ersichtlich, dass von den Schulen und dem Schulträger weitere Möglichkeiten zur Finanzierung aktueller Medien ausgelotet werden müssen. Neben den bereits genannten Gründen für eine notwendige Erhöhung muss auch der steigende durchschnittliche Medienpreis 11 berücksichtigt werden. Neben den 72 SB und LR müssen in den nächsten Jahren weitere Schulen einen zusätzlichen Medienetat erhalten, da durch die konzeptionellen Vorarbeiten und bestehenden Räumlichkeiten sowie bereits vorhandenen Medienbestände die Voraussetzungen für die Einstufung als LR (diese Schulen sind in der Gruppe der unter Punkt 2.1 genannten weiteren ca. 30 Schulen mit Räumen mit Büchern enthalten) gegeben sind. In diese Gruppe werden dann auch die neu eröffneten Schulen aufgenommen, wenn sie über die genannten Voraussetzungen verfügen. Deshalb sollte der Medienetat um jährlich 700 € aufgestockt werden (entspricht Medienetat für 3 neue LR): 2017 2018 2019 2020 zusätzl. Etat 700 € 1.400 € 2.100 € 2.800 € Für die Vorbereitung und Realisierung der jährlichen Medienbestellungen für alle SB und LR ist zukünftig die Zusammenarbeit mit einem Servicepartner, der alle Leistungen dafür aus einer Hand liefert (Onlineportal, zentrale Recherche, Einstellung von Medienauswahlverzeichnissen, ausleihfertige Bearbeitung inkl. Erstellung von digitalen Datensätzen, Lieferung frei Haus …), vorgesehen. Damit wird auf ein modernes, prozessoptimiertes Verfahren umgestellt, das die Medienauswahl für die Schulen wesentlich erleichtert und passgenaue Angebote ermöglicht (schulartspezifisch, profil- und bedarfsgerecht, ...), die fortlaufend aktualisiert werden. 4.3 Personal Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle betreut seit Mai 2016 fachlich 115 Mitarbeiter/innen (70 STA, 20 FAV, 4 befristete Teilzeitbeschäftigung über GTA, 21 FdaG). 2013/2014 waren das 62 Mitarbeiter/-innen in SB und LR; das bedeutet eine Steigerung um 86 % in 2016 und stellt eine besondere Herausforderung hinsichtlich der Anzahl der zu 11 Durchschnittlicher Medienpreis (Quelle: ekz): 03.11.2016 2013: 17,10 €, 2015: 17,48 € Seite 14 von 17 betreuenden fachfremden Mitarbeiter/-innen und Einrichtungen und der erforderlichen Intensität der Betreuung dar. Ein Schwerpunkt der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (2,6 VzÄ) liegt hier insbesondere auf der Aus- und Fortbildung dieser Mitarbeiter/-innen, der Lehrkräfte sowie Horterzieher/-innen. Die Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen in den SB und LR schließen den "Basiskurs Schulbibliothek", thematische Workshops, Informationsveranstaltungen sowie Fachtage mit weiteren Partnern ein. Folgende Themen sind u.a. geplant: ◦ Lese- und Sprachförderung für neu zugewanderte Schüler/-innen mit der Zweitsprache Deutsch – Aufbaukurs ◦ Gendergerechte Lese- und Sprachförderung – Grundkurs und Aufbaukurs Jungenarbeit – Aufbaukurs ◦ ANTOLIN – webbasiertes Leseförderprogramm für Grundschulen ◦ Vorlesetraining, Literaturveranstaltungen mit Bilderbuchkino und Kamishibai – Grundschulen ◦ Kreative Buchprojekte Die Bemühungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle werden sich auch weiterhin darauf richten, den Mitarbeiter/-innen in den SB und LR ein solides Basiswissen zu vermitteln sowie ihnen praktisches Rüstzeug in die Hand zu geben. Eine fachliche Weiterentwicklung, vor allem der SB, ist jedoch einerseits auf Grund der personellen Besetzung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und andererseits der individuellen Möglichkeiten der Mitarbeiter/-innen vor Ort, das vermittelte Wissen praktisch umzusetzen, nur eingeschränkt möglich. Im Jahr 2018 enden die derzeit laufenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die Prüfung neuerlichen Möglichkeiten zur Nutzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen oder vergleichbarer Finanzierungsformen für die Stadt Leipzig wird weiterhin aktiv unterstützt. Das „Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates“ Sachsen wird weiter verfolgt (s. Beschlusspunkt 7 der DS V/2329). 4.4 Ausstattung (Räume, Technik, Mobiliar) Aufgrund steigender Schülerzahlen in den kommenden Jahren, gestiegenen Ansprüchen an Schule und damit auch an SB und LR wird angestrebt, deren räumliche Situation nicht nur bei Neubau und Sanierung zu verbessern, sondern nach Lösungen auch in derzeit nicht für die Sanierung vorgesehenen Schulen zu suchen. Die SBA steht bei der Ausstattungsplanung von SB und LR fachlich beratend und begleitend zur Seite. In der Planungsphase erfolgen enge Abstimmungen zwischen Architekten, Schule und Schulbibliothekarischer Arbeitsstelle. Größe, Lage und Ausstattung von SB müssen den vielfältigen Aufgaben (Lernort, Unterrichtsort, Medien- und Informationszentrum, Kommunikation, Leseförderung, …), den Arbeitsformen und Lernprozessen entsprechen. Die dafür erforderlichen Funktionsbereiche sollen über eine dem Alter der Schüler/-innen entsprechende, moderne und sichere Zweckmöblierung sowie eine adäquate technische Ausstattung verfügen. Gruppen- und Projektarbeit sowie Recherche und Präsentation müssen genauso möglich sein wie individuelles Lesen und Lernen. Die Beschaffung oder Ersatzbeschaffung von Bibliotheksmobiliar (bei einem Anschaffungswert der Ausstattungsgegenstände unter 410 € Brutto) erfolgt über die im Schulbudget der jeweiligen Schule zur Verfügung gestellten Mittel. Bei der 03.11.2016 Seite 15 von 17 Aufschlüsselung des Gesamtbudgets ist dieses bewegliche Anlagevermögen zu beachten und eine entsprechende Priorisierung vorzunehmen. Die Schulkonferenz bestätigt die Aufschlüsselung. Ausstattungsgegenstände über 410 € Brutto sind bei der Investitionsplanung durch die Schulen anzumelden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für einzelne Ausstattungsgegenstände bestehen im Einsatz von Mitteln für Ganztagsangebote bzw. über Mittel des Schulfördervereins. Die PC-Technik in allen SB (Mitarbeiterarbeitsplätze) wird im Rahmen des Rollouts 2017 erneuert. Die jährlichen Kosten betragen zzt. für die 42 SB ~14.800 €. Bei Neugründungen von SB müssen monatlich 29,36 € pro neuer SB kalkuliert werden. Die Software zur Bibliotheksverwaltung und -recherche „Library for Windows – School“ steht allen SB weiterhin zur Verfügung. Die Kosten für die zurzeit 42 Lizenzen, den Support sowie die Bereitstellung des Online-Katalogs von jährlich ~ 14.940 € werden von der Stadt Leipzig übernommen. Bei Neugründungen von SB müssen weitere Lizenzen kostenpflichtig durch die Stadt erworben werden (einmalig: 680 € und vierteljährlich: 91 € pro neuer SB). 4.5 Zusammenarbeit mit Partnern Bestehende Kooperationen werden in den kommenden Jahren weiter ausgebaut. Das betrifft vor allem die weitere Umsetzung der in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem AfJFB und den LSB festgelegten Arbeitsschritte und Ziele: u.a. gemeinsame Fortbildungsangebote für Mitarbeiter/-innen in SB und LR, intensiver fachlicher Austausch zwischen LSB und SBA, Abstimmung von Titelwünschen von Lehrkräften und Erzieher/innen für Klassensätze und Medienzusammenstellungen der LSB, Bewerbung der Angebote der LSB in den Schulen durch die SBA. Um die vorhandenen Ressourcen langfristig und zielführend im Sinne einer effizienten medienpädagogischen Arbeit einzusetzen, wird dafür die fachliche Zusammenarbeit zwischen Leipziger Städtischen Bibliotheken und Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle intensiviert. An der Schule vor Ort sind die Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Horterzieher/innen besonders wichtige und starke Partner. Die SBA plant in den nächsten Jahren neue Fortbildungsangebote u. a. zu den Themen „Digitale Medienangebote“ und „Schulbibliotheksmarketing“ anzubieten und hier verstärkt Partner einzubeziehen. Aufgrund der sich ständig wandelnden Anforderungen auch an schulbibliothekarische Arbeit (siehe Punkt 2.4) werden bestehende Kooperationen weiter ausgebaut und der bundesweite Austausch zu aktuellen Themen fortgeführt. 5 Konsequenzen bei Ablehnung SB und LR müssen als besondere Orte des Lernens und der Leseförderung erhalten und weiter entwickelt werden. Bei Ablehnung der finanziellen Mittel für den weiteren Bestandsaufbau in Höhe von 55.260 € können die Medienbestände nicht aktualisiert und ausgebaut werden. Die geforderte Einbindung der SB und LR als Bildungsorte in den Schulalltag mit Unterricht, Projektarbeit, ganztägigen Angeboten und der Umsetzung von Lesefördermaßnahmen könnte nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr erfolgen, da mit veralteten Medienbeständen die Attraktivität sinkt und die Aufgaben von Schule ungenügend umgesetzt werden können. 03.11.2016 Seite 16 von 17 Analog trifft das auf die Ausstattung hinsichtlich Bibliotheksmobiliar zu. Wenn SB und LR keine ihren Zweck erfüllenden attraktiven Orte innerhalb der Schule sind, so werden sie nicht wahrgenommen und erfahren keine oder nur geringe Nutzung. Eine Ablehnung der weiteren Finanzierung der Software „Library for Windows – School“ für die SB und die Bereitstellung der IT-Technik für die Mitarbeiterarbeitsplätze hätte zur Folge: Verwaltung der Medienbestände12 sowie die Ausleihe von Medien an die Schüler/innen und Lehrer/-innen wären nicht mehr möglich, Recherchen in den Datenbanken des Online-Katalogs ebenso. Anlagen: Anlage 1: Übersicht Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit SB und LR Anlage 2: Berechnung Medienetat Anlage 3a: „Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Schulbibliothek“ Anlage 3b: „Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Leseraumes“ Anlage 4 a: Standards, Richtlinien, Erfolgsfaktoren bei SB Anlage 4 b: Empfehlungen, Erfolgsfaktoren bei LR Anlage 5: Veranstaltungen im Kontext von SB und LR für Mitarbeiter/-innen, pädagogisches Personal u.a. Anlage 6: Nutzung einer SB am Beispiel der Humboldtschule/Gymnasium 12 Aktueller Gesamtmedienbestand: ca. 135.000 Medieneinheiten 03.11.2016 Seite 17 von 17 Schulart 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 Name der Schule GTA [SJ16/17] SB/LR [SJ 2016/17] 100. Schule 120. Schule 157. Schule 172. Schule 24. Schule 3. Schule 31. Schule 33. Schule 39. Schule 46. Schule 60. Schule 66. Schule 74. Schule 78. Schule 8. Schule 85. Schule 9. Schule 90.Schule 91. Schule A.-Kästner-Schule A.-Lindgren-Schule Adam-Friedrich-Oeser-Schule Anna-Magdalena-Bach-Schule Aug.-Bebel-Schule B.-Grimm-Schule Carl-von-Linné-Schule Ch.-Arnold-Schule Clara-Wieck-Schule E.-Zeigner-Schule Erich Kästner-Schule Ernst-Pinkert-Schule F.-Mehring-Schule Fanny-Hensel-Schule Fr.-Fröbel-Schule Fritz-Baumgarten-Schule Geschwister-Scholl-Schule H.-Chr.-Andersen-Schule Hans-Kroch-Schule Heinrich-Mann-Schule J.-Ringelnatz-Schule K.-Liebknecht-Schule Lessingschule Marienbrunner Schule P.-Neruda-Sch. Paul-Robeson-Schule Schule 5 im Stadtbezirk Mitte Schule am Adler Schule am Auwald Schule am Floßplatz Schule am Rabet Schule Böhlitz-Ehrenberg Schule Connewitz Schule Gundorf Schule Holzhausen Schule Liebertwolkwitz Schule Miltitz Schule Mölkau Schule Portitz Schule Rückmarsdorf Schule Seehausen Schule Stahmeln Schule Wiederitzsch Theodor-Körner-Schule W.-Busch-Schule W.-Hauff-Schule W.-Wander-Schule X X X X X X X X LR SB LR LR Grundschulen Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Bildung Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Schulbibliotheken und Leseräumen 125. Schule 16. Schule 20. Schule 35. Schule 56. Schule 68. Schule 84. Schule 94. Schule A.-v.-Wiedebach-Schule G.-Schumann-Schule Geschw.-Scholl-Schule Schule Georg-Schwarz-Straße H.-Pestalozzi Helmholtzschule Lene-Voigt-Schule Nachbarschaftsschule P.-Robeson Schule Petrischule Schule am Adler Schule am Weißeplatz Schule Mölkau Schule Paunsdorf X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Stand: 01.11.2016 Oberschulen + Gemeinschaftsschule über GTA GTA „Lese- und Sprachexperten“ über GTA GTA „Bücherei“ über GTA GTA „Lesetraining“ GTA „Lesen fetzt“; Leseförderung für Klasse 2 und 3 über GTA über GTA GTA „Lesestube“;GTA „Leseförderung „ GTA „Leseförderung“ über GTA GTA „Lesespaß mit Antolin“ GTA „Schulbibliothek“, „Lesekurs“ X X X X LR LR LR LR LR LR LR LR LR LR LR LR LR SB LR LR SB X X X X X X X X X X X X X X X X X Bemerkung X LR LR LR LR LR LR X X X X SB/LR anderes Personal [SJ 2016/17] X SB LR X X X X GTA „Leseraum“ X über GTA X SB LR LR X LR räuml. Probleme LR LR SB LR SB LR LR X SB LR LR X LR X über GTA GTA „Leseförderung mit Antolin“ GTA „Lesen macht Freude und neugierig“ über GTA GTA „Lesespaß mit Antolin“ teilweise Nutzung der SB der OS mit „Vorlesepaten“ GTA „Bibliothek“ X über GTA GTA „Schulbibliothek“ X über GTA über GTA GTA „Bücherwürmer und Leseratten“ GTA „Schulbibliothek“ X LR SB LR LR X X X X X GTA „Leseförderung“ LR LR LR X LR LR LR LR X X X X 57 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 SB/LR SB/LR Betreuung Betreuung über STA [SJ über FdaG [SJ 2016/17] 2016/17] X X Anlage 1 55 X LR X räuml. Probleme SB LR SB X X X GTA „Leseförderung mit Antolin“ GTA „Leseambulanz“ GTA „Leseraum“ 27 SB LR LR SB SB räuml. Probleme LR räuml. Probleme räuml. Probleme SB LR LR SB über GTA 3 Teilzeit über GTA X X über GTA Mediathek GTA „Lesefüchse“ über GTA GTA „Buchclub mit Ausleihe und Beratung“ über GTA GTA „Leseoase“ und „Lesen, Spielen, Schreiben“ über GTA GTA „Leseclub“ FdaG über SFV X X X X X Seite 1von 2 Schulart Oberschulen + Ge 89 90 91 Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Bildung Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Schulbibliotheken und Leseräumen Name der Schule GTA [SJ16/17] SB/LR [SJ 2016/17] X X X SB Christian-Gottlob-Frege-Schule Schule Wiederitzsch Sportoberschule Leipzig LR Gymnasien 25 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 A.-P.-Reclam-Schule F.-A.-Brockhaus-Schule F.-Schiller-Schule G.-Hertz-Schule Gymn. Engelsdorf Humboldtschule I.-Kant-Schule J.-Kepler-Schule L.-Otto-Peters-Schule Leibnizschule Max-Klinger-Schule Neue Nikolaischule R.-Schumann-Schule Schule an der Gorkistraße Thomasschule W.-Heisenberg-Schule W.-Ostwald-Schule SB SB SB SB SB SB SB SB SB SB SB SB SB X X X X X X X X X X X X X X X X SB SB SB X X X Berufl. Schulzentren BSZ 1 BSZ 7 BSZ 12 A.-Rossbach-Schule Gutenbergschule H.-Goldschmidt-Schule K.-Heine-Schule R.-Pfau-Schule Sus.-Eger-Schule 16 SB SB SB SB SB SB SB SB SB Förderschulen X X X X X A.-Diesterweg-Schule Albert-Schweitzer-Schule E.-Zinna-Schule Fr.-Gietzelt-Schule J-.H.-Pestalozzi-Schule K.-Kollwitz-Schule Lindenhofschule Martinschule Schule Engelsdorf Schule Grünau Schule Rosenweg Schule Thonberg W.-Filatow-Schule FSZ Biedermann Klinikschule FdaG über SFV Teilzeit über GTA X X über GTA über GTA GTA „Junge Autoren“ GTA „Bibliothek“ Teilzeit über GTA GTA „offene Schulbibliothek“ über GTA GTA „Lesebude“ X X X X X X X X X X X 5 X X AG X 9 AG 3 LR X X X X X X X LR X LR X über GTA über GTA LR X LR X 6 110 102 SB: davon SB 42 LR: davon LR 60 GTA „Lesezirkel“ GTA „Bibliothek“ GTA “Schülerbibliothek“ LR 12 Gesam t Bemerkung 2 X 16 9 SB/LR anderes Personal [SJ 2016/17] X 13 X X X X X X X X X X X X X 0 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 X 16 16 109 110 111 112 113 114 115 116 117 SB/LR SB/LR Betreuung Betreuung über STA [SJ über FdaG [SJ 2016/17] 2016/17] X Anlage 1 über GTA 4 70 GTA “Schülerbibliothek“ 0 13 Legende GTA Ganztagsangebote SJ Schuljahr SB/LR Schulbibliotheken / Leseräume FdaG Freiwilligendienst aller Generationen AG Durchführung von Arbeitsgemeinschaften Stand: 01.11.2016 Seite 2von 2 AfJFB, Abt. Bildung Berechnung Medienetat 2017 ff. für Schulbibliotheken und Leseräume Anlage 2 Schulbibliotheken Zielbestand Sekundarstufe: Berechnung Jahresetat: durchschn. Medienpreis: 10 1% 17,48 Medieneinheiten/Schüler des Zielbestandes mal durchschn. Medienpreis Zielbestand Primarstufe: 7 Medieneinheiten/Schüler Durchschnittspreis für Bücher 2015 + Kosten pro ausleihfertige Bearbeitung der Medien 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Gymnasien A.-Ph.-Reclam-Schule F.-A.-Brockhaus-Schule F.-Schiller-Schule G.-Hertz-Schule Gymnasium Engelsdorf Humboldt-Schule I.-Kant-Schule J.-Kepler-Schule L.-Otto-Peters-Schule Leibnizschule M.-Klinger-Schule Neue Nikolaischule R.-Schumann-Schule Thomasschule W.-Heisenberg-Schule W.-Ostwald-Schule Summe Schüler im SJ 2015/2016 833 880 819 561 606 779 766 720 454 646 830 735 681 644 694 501 9389 Berechnung Zielbestand Jahresetat 8330 1.460 € 8800 1.540 € 8190 1.430 € 5610 980 € 6060 1.060 € 7790 1.360 € 7660 1.340 € 7200 1.260 € 4540 790 € 6460 1.130 € 8300 1.450 € 7350 1.280 € 6810 1.190 € 6440 1.130 € 6940 1.210 € 5010 880 € 111490 19.490 € 1 2 3 4 5 6 7 8 Oberschulen 16. Schule 56. Schule 68. Schule Helmholtzschule Schule am Adler Schule Paunsdorf Schule Portitz Nachbarschaftsschule Summe Schüler im SJ 2015/2016 470 490 481 402 325 361 426 316 3271 Berechnung Zielbestand Jahresetat 4700 820 € 4900 860 € 4810 840 € 4020 700 € 3250 570 € 3610 630 € 4260 740 € 3160 550 € 32710 5.710 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 BSZ BSZ 1 Arwed-Rossbach-Schule Gutenbergschule Ruth-Pfau-Schule Susanna-Eger-Schule Henriette-Goldschmidt-Schule K.-Heine-Schule BSZ 7 BSZ 12 Summe Schüler im SJ 2014/2015 2444 1002 1436 1260 1082 399 1991 1137 432 11.183 Berechnung Zielbestand Jahresetat 24440 4.270 € 10020 1.750 € 14360 2.510 € 12600 2.200 € 10820 1.890 € 3990 700 € 19910 3.480 € 11370 1.990 € 4320 764 € 111.830 19.554 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Grundschulen 120. Schule 3. Schule E.-Zeigner-Schule F.-Fröbel-Schule F.-Mehring-Schule Lessingschule P.-Neruda-Schule Schule am Auwald Schule Liebertwolkwitz Nachbarschaftsschule Summe Schüler im SJ 2015/2016 281 468 479 188 364 324 373 438 165 204 3.284 Berechnung Zielbestand Jahresetat 1967 340 € 3276 570 € 3353 590 € 1316 230 € 2548 450 € 2268 400 € 2611 460 € 3066 540 € 1155 200 € 1428 250 € 22.988 4.030 € Grundschulen 3.780 € Oberschulen 5.160 € Gemeinschaftsschule 800 € Gymnasien 19.490 € BSZ 19.554 € 48.784 € Leseräume Jahresetat Grund- und Förderschulen 2015 Erhöhung Medienpreis um Jahresetat Grund- und Förderschulen 2017 ff. 200 € 2,22% Jahresetat Oberschulen 2015 Erhöhung Medienpreis um Jahresetat Oberschulen 2017 ff. 205 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Grundschulen 100. Schule 172. Schule 46. Schule 66. Schule 78. Schule 91. Schule A.-Bebel-Schule A.-M.-Bach-Schule Chr.-Arnold-Schule Geschwister-Scholl-Schule H.-Kroch-Schule J.-Ringelnatz-Schule K.-Liebknecht-Schule Schule Connewitz Schule Rückmarsdorf Th.-Körner-Schule W.-Busch-Schule W.-Hauff-Schule W.-Wander-Schule Summe Jahresetat 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 205 € 3.895 € 1 2 3 4 Förderschulen F.-Gietzelt-Schule K.-Kollwitz-Schule Schule Grünau W.-Filatow-Schule Summe Jahresetat 205 € 205 € 205 € 205 € 820 € 1 2 3 4 5 6 7 Oberschulen 35. Schule 94. Schule Geschwister-Scholl-Schule Lene-Voigt-Schule Schule am Weißeplatz Schule Mölkau Sportoberschule Summe 66 23 1 16 15 9 130 Grundschulen Oberschulen Gem.-Schule Gymnasien Förderschulen BSZ Schulen Jahresetat 248 € 248 € 248 € 248 € 248 € 248 € 248 € 1.736 € 3.895 € Oberschulen 1.736 € Förderschulen 820 € 6.451 € Anzahl Profitcenter 2111 2151 2154 2171 2215 2216 2211 2311 2313 248 € Grundschulen Zusammenfassung Medienetat Anzahl gesamt Schulart 242 € 2,22% SB 9 7 1 16 LR 19 7 2 1 1 8 1 42 30 Summe 7.675 € 6.896 € 800 € 19.490 € 410 € 205 € 205 € 18.790 € 764 € 55.235 € Planzahlen für Doppelhaushalt 2017/2018 7.680 € 6.900 € 800 € 19.490 € 410 € 210 € 210 € 18.790 € 770 € 55.260 € Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Schulbibliothek zwischen der Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung und der Schule/Grundschule und dem Hort Präambel Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses RBV-1311/12 vom 18.07.2012 und der vom Stadtrat am 17.09.2014 einstimmig in der Ratsversammlung angenommenen Vorlage "Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes" (DS-00035/14) konnten in den vergangenen Jahren 42 Schulbibliotheken im Kontext von Schulentwicklung und Schulprogrammen nach fachlichen Grundsätzen auf- und ausgebaut sowie Leseräume an Leipziger Schulen entwickelt werden. Schulbibliothekskonzepte, die an das jeweilige Schulprofil angepasst sind, sollen in den nächsten Jahren erstellt werden, um die Leipziger Schulbibliotheken kontinuierlich zu modernen, multimedialen Lern-, Informations- und Kulturzentren und zu Stätten der Begegnung und der aktiven Freizeitgestaltung auszubauen. Gut entwickelte Schulbibliotheken können maßgeblich zum Schulerfolg der Lernenden beitragen. Mit dieser Kooperationsvereinbarung liegt eine schriftlich fixierte Basis der gemeinsamen Arbeit vor, in der die Aufgaben und Aufgabenträger festgelegt sind. §1 Aufgaben der Stadt Leipzig bzw. des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) 1. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Schulen bei der Umsetzung der genannten Ziele und prüft darüber hinaus die Möglichkeiten des Einsatzes öffentlich geförderter Beschäftigungen u. a. Maßnahmen für die Betreuung der Schulbibliothek. Die mit dem Maßnahmeneinsatz in der Schulbibliothek verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Stadt Leipzig sowie der Schule sind in der jeweiligen Durchführungsbestimmung festgeschrieben. Die Durchführungsbestimmung ist als Anlage Bestandteil der Kooperationsvereinbarung. Der Arbeitsplatz des/der Mitarbeiters/-in der öffentlich geförderten Beschäftigung wird mit einem PC und einer speziellen Bibliothekssoftware ausgestattet. 2. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erbringt als Serviceeinrichtung für Leipziger Schulbibliotheken beim Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Dienstleistungen: - allgemeine schulbibliotheksfachliche Anleitung und Beratung, Erarbeitung eines Medienauswahlverzeichnisses (1x jährlich), Aus- und Fortbildung sowie Workshops für freiwillig Tätige, für Mitarbeiter/-innen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Honorarkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen (Basiskurs Schulbibliothek, Veranstaltungen mit Partnern u.a.), Seite 1 von 5 - Beratung zu Bestandsaufbau und -pflege (Ergänzung, Aktualisierung, Aussonderungen), medienpädagogische Beratung, Unterstützung schulischer Leseförderprojekte, Veranstaltungsvermittlung (z.B. altersspezifische Bibliothekseinführungen in den öffentlichen Bibliotheken), Kontaktvermittlung zu Partnern auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Schulbibliotheken. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle stellt in Zusammenarbeit mit der Softwarefirma die Fernwartung der Software (Hosting) mit zentraler Datensicherung und Update-Service sowie die Nutzung eines gemeinsamen, im Internet verfügbaren Katalogs (OPAC) für alle Schulbibliotheken sicher. Alle neu erworbenen ausleihfertig bearbeiteten Medien für die Schulbibliothek werden zentral durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle in die Online-Katalogdatenbank der jeweiligen Schulbibliothek eingespielt. Sie sind im Internet unter leipzig.iopac.de sowohl in einem Gesamtkatalog als auch im Teilkatalog der Schule recherchierbar. 3. Pro Haushaltsjahr erhält die Schule ein Informationsschreiben des Amtes für Jugend, Familie und Bildung über die eingestellten finanziellen Mittel für Medien zum weiteren Aufbau des Medienbestands. Die jeweilige Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets ist u.a. abhängig von der Anzahl der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume. 4. Seitens des Amtes für Jugend, Familie und Bildung wird geprüft, inwieweit darüber hinaus geschenkte Medien, die die Schule erhält, in den Bestand integriert werden. Voraussetzung ist, dass es sich um inhaltlich und äußerlich aktuelle und relevante Medien handelt. 5. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erhebt im Auftrag der Stadt Leipzig schulhalbjahresweise statistische Daten: Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek, Medienbestand, Anzahl der Benutzer/-innen und der Entleihungen. Die Zuarbeit hierfür erfolgt durch die dafür autorisierten Mitarbeiter/-innen in der Schulbibliothek mit dem Ende des jeweiligen Schulhalbjahres. §2 Aufgaben der Schule 1. Die Schulbibliothek ist eine Verbrauchsbibliothek. Der Bestandsaufbau richtet sich nach den Standards der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA). Eine dauernde Aufbewahrung der Bestände in Form eines Archivs ist nicht angestrebt, vielmehr stehen Aktualität und Attraktivität im Vordergrund. 2. Die Schulbibliothek ist konzeptionell im Schulprofil verankert. Das Konzept wird durch die Schulkonferenz beschlossen und stellt eine Einbindung der Bibliothek in den Unterricht aller Fächer sowie ggf. in das Ganztagskonzept der Schule sicher. 3. Dem Bibliotheksbetrieb liegt die „Benutzungsordnung für Schulbibliotheken der Stadt Leipzig“ (siehe Anlage) zugrunde. 4. Die Schulbibliothek wird in einem angemessenen Rahmen innerhalb des Schulgebäudes und in den öffentlichen Publikationen der Schule (Homepage, Jahrbuch, Flyer) beworben. 5. Die Lehrer/-innen aller Fachbereiche nutzen die Schulbibliothek im Rahmen des Unterrichts und für die Arbeit an Projekten. Angestrebt wird, dass alle neuen Schüler/-innen der Schule zu Beginn des Schuljahres in die Benutzung der Schulbibliothek eingeführt werden. Seite 2 von 5 6. Die Bestellung der Medien erfolgt gemäß des oben benannten Informationsschreibens (s. § 1 Pkt. 3) auf der Grundlage des Medienauswahlverzeichnisses (s. § 1 Pkt. 2) der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle. Es werden ausschließlich ausleihfertige Medien (mit digitalem Datensatz, Signaturetikett, Barcodeetikett) für die Schulbibliothek erworben. Über die von der Stadt Leipzig zusätzlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel hinaus kann die Schule auch Mittel aus dem Schulbudget und/oder des Schulfördervereins o.a. für die Medienbestellung einsetzen. 7. Entleihung und Rücknahme von Medien erfolgen über die Bibliothekssoftware nur durch den bzw. die autorisierten Mitarbeiter/-innen der Schulbibliothek und entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise. 8. Es ist zu gewährleisten, dass ausschließlich die beauftragten und administrierten Personen im Rahmen ihres Aufgabenfeldes den Zugang zu den personenbezogenen Daten in der Bibliothekssoftware haben. Es ist sicherzustellen, dass das persönliche Passwort zur Nutzung der Bibliothekssoftware der autorisierten und keiner weiteren Person zugänglich ist. 9. Die Schulleitung benennt eine/-n in besonderem Maße für die Schulbibliothek verantwortliche/-n Pädagogin/Pädagogen (Bibliothekslehrer/-in). 10. Die Schulleitung unterstützt die Teilnahme aller in der Schulbibliothek Beschäftigten sowie – auf Wunsch – die Bibliothekslehrer/-innen an den Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und deren Partner. 11. Bei zeitweiliger Nichtbesetzung der Schulbibliothek (Krankheit, Urlaub, Beendigung der Tätigkeit) obliegt es dem/der Schulleiter/-in, die Schulbibliothek während dieses Zeitraumes in einem durch ihn/sie bestimmten eingeschränktem Maße unter Gewährleistung der Aufsicht zur Nutzung zu öffnen. Die Aufsicht führenden Personen müssen in die Benutzungsordnung der Schulbibliothek eingewiesen sein. Die Entleihung von Medien ist in dieser Zeit nicht möglich! 12. Die Schulbibliothek sollte über ein Telefon bzw. einen Telefonanschluss zur Absetzung eines Notrufs verfügen. 13. Die Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen mit Internetanschluss für die Schüler/-innen liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung. Die Schulleitung stellt sicher, dass Pflege und Wartung dieser EDV-Technik in der Schulbibliothek gewährleistet sind. Die Beschaffung oder Ersatzbeschaffung von Bibliotheksmobiliar (bei einem Anschaffungswert der Ausstattungsgegenstände unter 410 € Brutto) erfolgt über die im Schulbudget zur Verfügung gestellten Mittel. Bei der Aufschlüsselung des Gesamtbudgets ist dieses bewegliche Anlagevermögen zu beachten, eine entsprechende Priorisierung durchzuführen und durch die Schulkonferenz zu bestätigen. Ausstattungsgegenstände über 410 € Brutto sind bei der Investitionsplanung durch die Schulen anzumelden. §3 Aufgaben des Hortes 1. Die Schulbibliothek wird in das Bildungskonzept des Hortes eingebunden und z.B. für nachfolgend aufgeführte Angebote und Projekte genutzt: – Erledigung der Hausaufgaben (Recherche in Nachschlagewerken, Sachbüchern und dergl.) – Vorbereitung von Theaterprojekten sowie Angeboten bzw. Interessengemeinschaften des Hortes, zum Forschen und Experimentieren – Projekte zur Leseförderung unter freizeitpädagogischen Bedingungen 2. Die Leitung des Hortes benennt für die Einbindung der Schulbibliothek eine/-n verantwortliche/-n Erzieher/-in, deren/dessen Teilnahme – auf Wunsch - an den Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sicher gestellt wird. Seite 3 von 5 §4 Zusammenarbeit 1. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Schule und Hort stellt die Schule sicher, dass der Hort in die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes der Schulbibliothek eingebunden ist, welches von der Schulkonferenz diskutiert und beschlossen werden soll. Die benannten Verantwortlichen der Schule und des Hortes führen regelmäßig Beratungen zur kontinuierlichen Entwicklung der Schulbibliothek durch. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, bei Erfordernis den/die Leiter/-in des Hortes zur Sitzung der Schulkonferenz einzuladen. 2. Die Schule nutzt die Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken. Gemeinsames Ziel ist der Start einer eigenständigen Leserkarriere der Schüler/-innen, für die die Nutzung der öffentlichen Bibliotheken bis zum vollendeten 19. Lebensjahr kostenlos ist. 3. Darüber hinaus ist es der Schule freigestellt, auch mit anderen Bibliotheken und Informationseinrichtungen der Stadt sowie kulturellen Einrichtungen zusammen zu arbeiten. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle vermittelt entsprechende Kontakte im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit. 4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Konzeptionelle und inhaltliche Veränderungen der bestehenden Zusammenarbeit sind miteinander abzustimmen. 5. Die Vertragspartner benennen nachstehende Verantwortliche, um die Gewährleistung der vereinbarten Leistungen absprechen zu können. Verantwortliche der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle: Frau Pohl 0341-1231061 sandra.pohl@leipzig.de Frau Günther 0341-1231062 annerose.guenther@leipzig.de Frau Benter 0341-1231063 michaela.benter@leipzig.de Verantwortliche im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung: Frau Schültzky 0341-1231084 britt.schueltzky@leipzig.de Frau Müller 0341-1231073 ulrike.mueller@leipzig.de Verantwortliche in der Schule: Schulleiter/-in Frau/Herr verantw. Lehrer/-in Frau/Herr Verantwortliche des Hortes: Hortleiter/-in Frau/Herr verantw. Erzieher/-in Frau/Herr Verantwortliche im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Frau Worf 0341-6594812 silvia.worf@kee-leipzig.de Seite 4 von 5 Anlagen: • Dienstanweisung zum Umgang mit Abwesenheiten von Mitarbeitern in geförderten Maßnahmen des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf vom 07.04.2015 • Durchführungsbestimmung zum Einsatz von Personal über die öffentlich geförderte Beschäftigung „Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)“ • Durchführungsbestimmung zum Einsatz von Personal über die öffentlich geförderte Beschäftigung „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (STA)“ • Durchführungsbestimmung zum Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen über den Freiwilligendienst aller Generationen Benutzungsordnung für Schulbibliotheken der Stadt Leipzig Datum Amt für Jugend, Familie und Bildung Datum Schule Datum Hort zur Kenntnis genommen: Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf Seite 5 von 5 Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Leseraums zwischen der Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung und der Schule/Grundschule sowie dem Hort Präambel Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses RBV-1311/12 vom 18.07.2012 und der vom Stadtrat am 17.09.2014 einstimmig in der Ratsversammlung angenommenen Vorlage "Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes" (DS-00035/14) konnten in den vergangenen Jahren 42 Schulbibliotheken im Kontext von Schulentwicklung und Schulprogrammen nach fachlichen Grundsätzen auf- und ausgebaut sowie Leseräume an Leipziger Schulen entwickelt werden. Der Leseraum in Schulen ist ein zusätzliches Instrument zur Förderung von Lesekompetenz mit einem niedrigschwelligen Zugang Mit interessanten Angeboten werden Voraussetzungen geschaffen, dass die Schüler/-innen in angenehmer Atmosphäre außerhalb des Unterrichts zum Lesen motiviert werden und positive Leseerfahrungen sammeln können. Konzepte, die an das jeweilige Schulprofil angepasst sind, sollen in den nächsten Jahren möglichst von Schule und Hort gemeinsam erstellt werden, um die Leseräume kontinuierlich zu ansprechenden, modernen, möglichst multimedialen Lern-, Informationsorten sowie zu Stätten der (inter)kulturellen Begegnung und der aktiven Freizeitgestaltung auszubauen. Somit können Leseräume zum Schulerfolg der Lernenden beitragen. Mit dieser Kooperationsvereinbarung liegt eine schriftlich fixierte Basis der gemeinsamen Arbeit vor, in der die Aufgaben und Aufgabenträger festgelegt sind. §1 Aufgaben der Stadt Leipzig bzw. des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) 1. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Schulen bei der Umsetzung der genannten Ziele und prüft darüber hinaus die Möglichkeiten des Einsatzes öffentlich geförderter Beschäftigungen u. a. Maßnahmen für die Betreuung der Leseräume. Die mit dem Maßnahmeneinsatz in dem Leseraum verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Stadt Leipzig sowie der Schule sind in der jeweiligen Durchführungsbestimmung festgeschrieben. Die Durchführungsbestimmung ist als Anlage Bestandteil der Kooperationsvereinbarung. 2. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erbringt als Serviceeinrichtung für Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume beim Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Dienstleistungen: Seite 1 von 5 - - allgemeine schulbibliotheksfachliche Anleitung und Beratung, Erarbeitung eines Medienauswahlverzeichnisses (1x jährlich), Aus- und Fortbildung sowie Workshops für freiwillig Tätige, für Mitarbeiter/-innen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Honorarkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen (Basiskurs Schulbibliothek, Veranstaltungen mit Partnern u.a.), Beratung zu Bestandsaufbau und -pflege (Ergänzung, Aktualisierung, Aussonderungen), medienpädagogische Beratung, Unterstützung schulischer Leseförderprojekte, Veranstaltungsvermittlung (z.B. altersspezifische Bibliothekseinführungen in den öffentlichen Bibliotheken), Kontaktvermittlung zu Partnern auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, - Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Schulbibliotheken. - 3. Pro Haushaltsjahr erhält die Schule ein Informationsschreiben des Amtes für Jugend, Familie und Bildung über die eingestellten finanziellen Mittel für Medien zum weiteren Aufbau des Medienbestands. Die jeweilige Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets ist u.a. abhängig von der Anzahl der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume. 4. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erhebt im Auftrag der Stadt Leipzig schulhalbjahresweise statistische Daten: Aktivitäten in und mit dem Leseraum, zum Medienbestand sowie der Anzahl der Benutzer/-innen. Die Zuarbeit hierfür erfolgt durch die dafür autorisierten Mitarbeiter/-innen in dem Leseraum mit dem Ende des jeweiligen Schulhalbjahres. §2 Aufgaben der Schule 1. Der Aufbau des Medienbestandes des Leseraumes erfolgt unter dem Aspekt der Aktualität und Attraktivität der Medien. Eine dauernde Aufbewahrung in Form eines Archivs ist nicht vorgesehen. Sondersammlungen wie historische Altbestände, Lehrbuchsammlungen, didaktische Materialien für Lehrer/-innen u.a. sind nicht Bestandteil des Leseraumes. 2. Der Leseraum ist konzeptionell im Schulprofil verankert. Das Konzept wird durch die Schulkonferenz beschlossen und stellt eine Einbindung des Leseraums in das Ganztagskonzept der Schule sicher. 3. Der Leseraum wird in einem angemessenen Rahmen innerhalb des Schulgebäudes und in den öffentlichen Publikationen der Schule (Homepage, Jahrbuch, Flyer) beworben. 4. Die Bestellung der Medien erfolgt gemäß des oben benannten Informationsschreibens (s. § 1 Pkt. 3) auf der Grundlage des Medienauswahlverzeichnisses (s. § 1 Pkt. 2) der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle. Über die von der Stadt Leipzig zusätzlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel hinaus kann die Schule auch Mittel aus dem Schulbudget und/oder des Schulfördervereins o.a. für die Medienbestellung einsetzen. 5. Die Schulleitung benennt eine/n in besonderem Maße für den Leseraum verantwortliche/-n Pädagogin/Pädagogen. 6. Die Schulleitung unterstützt die Teilnahme aller im Leseraum Beschäftigten sowie – auf Wunsch - der/des für den Leseraum verantwortlichen Pädagogin/Pädagogen an den Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und deren Partner. 7. Bei zeitweiliger Nichtbesetzung des Leseraumes (Krankheit, Urlaub, Beendigung der Tätigkeit) obliegt es dem/der Schulleiter/-in, den Leseraum während dieses Zeitraumes in einem durch ihn/sie bestimmten eingeschränktem Maße unter Gewährleistung der Aufsicht zur Nutzung zu öffnen. Die Aufsicht führenden Personen müssen in die Benutzungsordnung der Schulbibliothek eingewiesen sein. 8. Der Leseraum sollte über ein Telefon bzw. einen Telefonanschluss zur Absetzung eines Notrufs verfügen. 9. Die Einrichtung, Pflege und Wartung eines PC-Arbeitsplatzes mit Internetanschluss im Seite 2 von 5 Leseraum für den/die im Leseraum eingesetzte Mitarbeiter/-in ist wünschenswert, liegt aber im Ermessen der Schulleitung und in deren Verantwortungsbereich. Dem/der eingesetzten Mitarbeiter/-in ist jedoch regelmäßig die Möglichkeit der Arbeit an einem PC der Schule mit Internetzugang zu gewährleisten. 10. Sofern den Schüler/-innen im Leseraum PC-Arbeitsplätze zur Nutzung zur Verfügung stehen, weist die Schulleitung bzw. der/die pädagogische IT-Koordinator/-in das im Leseraum eingesetzte Personal in die Nutzung des Schulnetzwerkes ein sowie in die geltenden Nutzungsbedingungen für Lehrer/-innen und Schüler/-innen. Die Einweisung erfolgt mit dem Beginn der Tätigkeit. 11. Die Beschaffung oder Ersatzbeschaffung von Leseraummobiliar (bei einem Anschaffungswert der Ausstattungsgegenstände unter 410 € Brutto) erfolgt über die im Schulbudget zur Verfügung gestellten Mittel. Bei der Aufschlüsselung des Gesamtbudgets ist dieses bewegliche Anlagevermögen zu beachten, eine entsprechende Priorisierung durchzuführen und durch die Schulkonferenz zu bestätigen. Ausstattungsgegenstände über 410 € Brutto sind bei der Investitionsplanung durch die Schulen anzumelden. §3 Aufgaben des Hortes 1. Der Leseraum wird in das Bildungskonzept des Hortes eingebunden und z.B. für nachfolgend aufgeführte Angebote und Projekte genutzt: Erledigung der Hausaufgaben (Recherche in Nachschlagewerken, Sachbüchern und dergl.) Vorbereitung von Theaterprojekten sowie Angeboten bzw. Interessengemeinschaften des Hortes, zum Forschen und Experimentieren Projekte zur Leseförderung unter freizeitpädagogischen Bedingungen 2. Der/die für die Betreuung des Leseraums eingesetzte Mitarbeiter/-in wird unterstützend in die Planung und Umsetzung der schulbezogenen Angebote des Hortes und darüber hinaus auch im Rahmen der Feriengestaltung einbezogen. 3. Die Leitung des Hortes benennt für die Einbindung des Leseraumes eine/einen verantwortliche/-n Erzieher/-in, deren/dessen Teilnahme – auf Wunsch - an den Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sicher gestellt wird. §4 Zusammenarbeit 1. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Schule und Hort stellt die Schule sicher, dass der Hort in die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes des Leseraumes eingebunden ist, welches von der Schulkonferenz diskutiert und beschlossen werden soll. Die benannten Verantwortlichen der Schule und des Hortes führen regelmäßig Beratungen zur kontinuierlichen Entwicklung des Leseraumes durch. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, bei Erfordernis den/die Leiter/-in des Hortes zur Sitzung der Schulkonferenz einzuladen. 2. Die Schule nutzt die Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken. Gemeinsames Ziel ist der Start einer eigenständigen Leserkarriere der Schüler/-innen, für die die Nutzung der öffentlichen Bibliotheken bis zum vollendeten 19. Lebensjahr kostenlos ist. 3. Darüber hinaus ist es der Schule freigestellt, auch mit anderen Bibliotheken und Informationseinrichtungen der Stadt sowie kulturellen Einrichtungen zusammen zu arbeiten. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle vermittelt entsprechende Kontakte im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit. 4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Konzeptionelle und inhaltliche Veränderungen der bestehenden Zusammenarbeit sind miteinander abzustimmen. 5. Die Vertragspartner benennen nachstehende Verantwortliche, um die Gewährleistung der vereinbarten Leistungen absprechen zu können. Verantwortliche der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle: Seite 3 von 5 Frau Benter Frau Günther Frau Pohl 0341-1231063 0341-1231062 0341-1231061 michaela,benter@leipzig.de annerose.guenther@leipzig.de sandra.pohl@leipzig.de Verantwortliche im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung: Frau Schültzky 0341-1231084 britt.schueltzky@leipzig.de Frau Müller 0341-1231073 ulrike.mueller@leipzig.de Verantwortliche in der Schule: Schulleiter/-in Frau/Herr verantw. Lehrer/-in Frau/Herr Verantwortliche des Hortes: Hortleiter/-in Frau/Herr verantw. Erzieher/-in Frau/Herr Verantwortliche im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Frau Worf 0341-6594812 silvia.worf@kee-leipzig.de Anlage: • Dienstanweisung zum Umgang mit Abwesenheiten von Mitarbeitern in geförderten Maßnahmen des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf vom 07.04.2015 • Durchführungsbestimmung zum Einsatz von Personal über die öffentlich geförderte Beschäftigung „Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)“ • Durchführungsbestimmung zum Einsatz von Personal über die öffentlich geförderte Beschäftigung „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (STA)“ • Durchführungsbestimmung zum Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen über den Freiwilligendienst aller Generationen Seite 4 von 5 Datum Amt für Jugend, Familie und Bildung Datum Schule Datum Hort zur Kenntnis genommen: Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf Seite 5 von 5 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung, Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Anlage 4a 1 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung, Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Anlage 4a Schulbibliotheken – Standards/Richtlinien/Erfolgsfaktoren Aufgaben von Schulbibliotheken (SB) „...Schulbibliotheken sind von hervorragender Bedeutung für jede langfristige Strategie zur Förderung der Lese- und Rechtschreibfähigkeiten, der Bildung, der Informationsbeschaffung und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung.“ (Schulbibliotheksmanifest der IFLA/UNESCO, 2000) Unterrichtsort (Projektunterricht, Gruppenarbeit), Leseförderung, Selbstlernzentrum, Informationszentrum, Medienzentrum, Förderung von Informations-, Medien-, Recherchekompetenz, Förderung von Bildungsgleichheit, Unterstützung Sicherung Schulerfolg, Sozialraum, … Organisation/Strategie/Konzepte • • • • • • • • Einbindung in das pädagogische Konzept der Schule Schulbibliothekskonzept/Strategiepapier – gemeinsam mit Schulleitung und Lehrerschaft entwickelt; richtet sich nach den Schulbedürfnissen, dem Leitbild der Schule, benennt Aufgaben u. Ziele der SB Einbindung d. SB in d. Unterricht/alle Unterrichtsfächer gemeinsame Nutzung Schule und Hort (bei Grundschulen) Einbindung in die ganztägige Betreuung Benennung Bibliotheksverantwortliche/r in d. Lehrerschaft sowie bei Grundschulen dem Hort Mitwirkung Schüler/-innen (z.B. Bibliotheksrat) zuverlässige, regelmäßige Öffnungszeiten, während der Unterrichtszeit und in den Nachmittag hinein Evaluierung/Statistik/Untersuchung = wichtige Indikatoren zur Qualitätssicherung zur Benutzerzufriedenheit • jährliche Evaluierung aller Bereiche d. Strategiepapiers • Überprüfung der Einhaltung der Standards • Jahresstatistiken zu Nutzung d. SB als Arbeits-, Lern- und Freizeitort, zu Bibliothekseinführungen und Veranstaltungen, Kooperationen, zum Medienbestand und den Entleihungen • Nutzerbefragungen Finanzierung/Etatplanung jährlicher Etat für: • laufende Unterhaltskosten für die jährliche Bestandserhaltung und Bestandserweiterung (Medienetat) • Sachmittel (Materialkosten, Kosten für Werbung, für Veranstaltungen, …) • bibliotheksfachliche und pädagogische Fortbildungen der Bibliotheksmitarbeiter/-innen • den laufenden EDV-Betrieb (z.B. Support, Servicevertrag) • Personalkosten Lage/Räumlichkeiten/Funktionsbe- Raumkonzept unterliegt den im Strategiepapier definierten reiche/Leit- u. Orientierungssystem Schwerpunkten schulbibliothekarischer Arbeit; Beachtung der Multifunktionalität von SB • zentrale Lage, möglichst im Erdgeschoss • Zugänglichkeit und Nähe zu allen Unterrichtsbereichen • Flächenbedarf: 30 m² je 1.000 Medieneinheiten • Arbeitsplätze für mind. eine Klasse • Gliederung in Funktionsbereiche: Eingangsbereich, Arbeitsbereich Personal einschl. Verbuchungsbereich, Informationsbereich, Regalbereich mit Präsentationsflächen, Arbeitsbereich/Studienzone mit Lernortqualität (PC-Arbeitsplätze, Einzel- und Gruppenarbeitsplätze), Lesebereich mit Sitzmöglichkeiten, Veranstaltungsbereich • Berücksichtigung von Sicherheitsstandards (Bodenbelastbarkeit u. a.) • angemessene und ausreichende Beleuchtung; blendfrei 2 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung, Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Anlage 4a Schulbibliotheken – Standards/Richtlinien/Erfolgsfaktoren • • • • • • Möbel/Ausstattung • • • • • • • Technik/Ausstattung – Nutzer/innen ausgeleuchtete feste PC-Arbeitsplätze angemessene Raumtemperatur robuster, strapazierfähiger Bodenbelag guter Zugang zu einem geordneten (übersichtlichen) und vielfältigen Bestand Leit- und Orientierungssystem innerhalb der Schule/in der Bibliothek Barrierefreiheit Flexibilität, um Veränderungen in den Curricula und in der technischen Weiterentwicklung zu berücksichtigen Berücksichtigung der Sicherheitsstandards Bibliotheksmobiliar/Zweckmobiliar, dem Alter der Schüler/innen entsprechend (Rat: Möbel von professionellen Bibliotheksausstattern) ansprechendes, modernes Design Mobilität Regale und Präsentationsmöbel: • Höhe angepasst an d. durchschnittliche Körpergröße der Nutzer/-innen • Hohe Stabilität und Belastbarkeit • Flexibilität hinsichtlich Verstellbarkeit und Erweiterbarkeit • Fachböden, Buchanschlagleisten, Buchstützen • integrierte Beschriftungsmöglichkeiten langjährige Nachliefergarantie funktionsgerechte, ergonomische Ausstattung d. Bibliotheksmitarbeiterarbeitsplatzes/der -arbeitsplätze (Theke, Bürostühle, abschließbare Garderobe, abschließbare Rollcontainer, Regal für reservierte und zurückgegeben Medien, ...) Hardware • mindestens 10 PCs mit Internetanschluss und Zubehör (Kopfhörer bzw. Lautsprecher) • Multimedia-PCs • netzwerkfähiger Drucker Software • Betriebssystem muss alle Medien wiedergeben können (Multimedialität) • Einsatz von Filtersoftware unter Beachtung der geltenden Jugendmedienschutzbestimmungen • OPAC (Online Public Access Catalogue) Projektions-/Präsentationstechnik, evtl. Lautsprecheranlage Technik/Ausstattung – Bibliotheksmitarbeiter/-innen • Hardware • mindestens ein PC-Arbeitsplatz für Bestandsverwaltung, recherche und Medienausleihe • Internetzugang • Laserdrucker, netzwerkfähiger Barcodescanner bzw. Lesegerät für RFID-Transponder-Etiketten • Software • leistungsfähige Software für Schulbibliotheken • Systematisierung und Katalogisierung der Bestände nach anerkannten internat. oder nationalen bibliographischen Standards muss möglich sein • Grundausstattung: Module für Katalogisierung, Recherche, Fremddatenübernahme, Ausleihverbuchung, Mahnwesen, Erwerbung, Bibliotheksstatistik, Verwaltung der 3 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung, Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Anlage 4a Schulbibliotheken – Standards/Richtlinien/Erfolgsfaktoren • • • • Nutzerdaten OPAC laufende Softwarepflege und -weiterentwicklung durch den Hersteller (Support) Benutzerschulung, Bereitstellung einer Hotline, regelmäßige Anwendertreffen Datensicherung: Online-Fernwartung durch Softwarefirma (Hosting) Medienbestand/Bestandsentwicklung Bestandsaufbau und -pflege = zentrale Aufgabe entsprechend Schulart, -profil, Lehrplänen, unterrichtlichen Schwerpunkten, Einbindung in ganztägige Betreuung • Aktualität, Multimedialität, Attraktivität, Relevanz, informativ, altersgerecht • mind. 60% d. Bestandes sollten Sachmedien sein; in Sek.I und II eher 70 – 90 % • alle Medienarten: Bücher, Non-Book-Medien (CDs, CDROMs, DVDs), E-Medien, Zeitschriften, Zugang zu schülerrelevanten Datenbanken • Systematisierung nach einer offiziellen Bibliotheksklassifikation; Empfehlung: die der örtlichen öffentl. Bibliotheken • Zielgrößen: • Primarstufe - 5 Medien / Schüler/-in u. Lehrer/-in • Sek. I – 7 Medien / Schüler/-in u. Lehrer/-in • Sek. II – 10 Medien / Schüler/-in u. Lehrer/-in • laufender Ausbau und Aktualisierung: jährliche Erneuerungsrate 5 -10% • Inventur zur Bestandssichtung 1x jährlich → Aussonderung veralteter, beschmutzter, beschädigter sowie nicht genutzter Medien Bestandsaufbau von SB in drei Stufen: • Aufbau eines Grundbestandes • Ausbau und Differenzierung d. Bestandes • Aktualisierung des Bestandes Benutzungsgrundlagen Benutzungsordnung mit klaren und eindeutigen Regelungen zu: • Zulassung (Wer darf die Bibliothek benutzen?) • Anmeldung (Verfahren, Legitimation) • Ausleihkonditionen (Ausleihfrist/Verlängerung/Reservierung) • Mahnverfahren • Haftungsfragen • Verhalten in der Bibliothek • u.a. Hier ist auf Rechtssicherheit zu achten! personelle Ausstattung wirkt „....sich auf die Dauer der Öffnungszeiten, die Standards und den Umfang der Dienstleistungen und Angebote aus.“ (Richtlinien der IFLA und UNESCO, 2002) • Fachpersonal mit pädagogischer und bibliotheksfachlicher Ausbildung + aureichende Anzahl sachkundiger Mitarbeiter/-innen (entsprechend Schulgröße) zur Unterstützung • ganztägige Betreuung der SB • eindeutig definierte Aufgaben u. Verantwortlichkeiten • bei Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen: 4 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung, Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Anlage 4a Schulbibliotheken – Standards/Richtlinien/Erfolgsfaktoren • • Vernetzung und Kooperationen Zusammenarbeit mit den Eltern Öffentlichkeitsarbeit / Marketing Arbeitsorganisation und Einsatzplanung muss durch eine Fachkraft erfolgen intensive Zusammenarbeit von Fachlehrer/-innen und Schulbibliothekspersonal regelmäßige Fortbildungen für alle Mitarbeiter/-innen Bündelung vorhandener Potentiale; gemeinsame Strategien; vielfältige Angebote • Schulförderverein • Öffentliche Bibliotheken (Veranstaltungen, Autorenlesungen, Medienkisten, ..) • weitere örtliche Einrichtungen mit Informations- und Medienangeboten (Fachbibliotheken, Archive, Museen, …) • kulturelle Einrichtungen • Vereine • Kindertagesstätten (für Grundschulen) • www.schulmediothek.de – bundesweite Vernetzung über Mailingliste „Schulbibliotheken“ • • • • • • • Schulbibliotheksbeirat Freundeskreis d. SB SB-Führungen für Eltern Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben Unterstützung von Leseförderprojekten Buchpatenschaften u.a. Präsenz der SB innerhalb und außerhalb der Schule zur Wahrnehmung der SB und ein positives Image • Homepage der Schule/bibliothekseigene Website/OnlineKatalog • Schülerzeitung • Imagebroschüre • Jahresberichte, Flyer, Plakate • Aushänge, Informationstafeln • örtliche Presse Präsenz d. SB bei wichtigen Schulereignissen • Schulfeste • Informationstage • 1. Schultage / Einschulungen • u.a. Teilnahme an Fachschaftssitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden einheitliches Corporate Design beachten Quellen und Lektüreempfehlungen: Dahm, Klaus: Vom Konzept zur Gestaltung: Planung und Wege zur Verwirklichung einer Schulbibliothek, 2012 https://www.ekz.de/uploads/tx_mmekzdownloads/Dahm_Vom_Konzept_zur_Gestaltung_01.pdf Holderried, Angelika (Hrsg): Handbuch Schulbibliothek – Planung, Betrieb, Nutzung. - Schwalbach/Ts. : Debus Pädagogik, 2012. - 238 S. : Ill. (farb.), graph. Darst., Tab. - ISBN 978-3-9541400-2-2 Die Richtlinien der IFLA/UNESCO für Schulbibliotheken, 2002 http://www.ifla.org/files/assets/school-libraries-resource-centers/publications/school-library-guidelines/schoollibrary-guidelines-de.pdf 5 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung, Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Anlage 4a Richtlinien für Schulbibliotheken: Grundsätze, technische Daten und praktische Beispiele Hrsg: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft d. allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB). - 3., überarb. Aufl. - Aarau., 2014. - 47 S. http://www.sabclp.ch/images/Richtlinien_Schulbibliotheken_2014.pdf Tipps für den Aufbau einer Schulbibliothek : e. Arbeitshilfe Hrsg.: Büchereizentrale Niedersachsen. - Lüneburg, 2014. - 29 S. UNESCO-Manifest Lehren und Lernen mit der Schulbibliothek : hrsg. von d. „International Federation of Library Associations and Institutions. - IFLA, 2000 http://www.zlb.de/fileadmin/user_upload/kijubi/Portal/pdf/unesco.pdf Wolf, Sabine: Praxisbuch Schulbibliotheken / Sabine Wolf ; Karsten Schuldt. - Schwalbach/Ts.: Wochenschau-Verl., 2011. - ISBN 978-3-89974-627-3 www.schulmediothek.de 6 Stadt Leipzig, Amt f. Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung, Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Anlage 4b Leseräume in Leipzig – Empfehlungen/Erfolgsfaktoren Funktion von Leseräumen (LR) • • • • • Organisation/Strategie/Konzepte • • • • • niederschwellige Leseförderangebote Unterstützung der Lehrkräfte bei der Umsetzung von Leseförderkonzepten Vorlesen, miteinander lesen, selbstständiges Lesen Veranstaltungen (Lesenachmittage, Lesewettbewerbe, Autorenlesungen, ...) Sozialraum Einbindung in das pädagogische Konzept der Schule Entwicklungskonzept/Strategiepapier – gemeinsam mit Schulleitung und Lehrerschaft entwickelt; richtet sich nach den Schulbedürfnissen, dem Leitbild der Schule, benennt Aufgaben u. Ziele des LR Einbindung in die ganztägige Betreuung zuverlässige, regelmäßige Öffnungszeiten und Angebote Benennung Leseraumverantwortliche/r in d. Lehrerschaft sowie bei Grundschulen dem Hort Evaluierung/Statistik = wichtige Indikatoren zur Qualitätssicherung • jährliche Evaluierung aller Bereiche d. Strategiepapiers • Jahresstatistiken zu Nutzung d. LR als Ort der Leseförderung, für Veranstaltungen etc. sowie zu Kooperationen, … • Nutzerbefragungen Finanzierung/Etatplanung jährlicher Etat für: • laufende Unterhaltskosten für die jährliche Bestandserhaltung und Bestandserweiterung (Medienetat) • Sachmittel (Materialkosten, Kosten für Werbung, für Veranstaltungen, …) • medien- und sozialpädagogische Fortbildungen der Leseraumbetreuer/-innen • Personalkosten Lage/Räumlichkeiten/Leit- u. Orientierungssystem Raumkonzept unterliegt den im Strategiepapier definierten inhaltlichen Schwerpunkten • Berücksichtigung von Sicherheitsstandards (Bodenbelastbarkeit u. a.) • zentrale Lage, möglichst im Erdgeschoss • Flächenbedarf: 30 m² je 1.000 Medieneinheiten • Lesebereiche mit Sitzmöglichkeiten (Vorlesen, selbstständiges Lesen), Veranstaltungsbereich • Sitzmöglichkeiten für eine Klasse • angemessene und ausreichende Beleuchtung; • angemessene Raumtemperatur • robuster, strapazierfähiger Bodenbelag • Wohlfühlatmosphäre, lesefördernde Umgebung • Leit- und Orientierungssystem innerhalb der Schule • Barrierefreiheit Möbel/Ausstattung • • • • Berücksichtigung der Sicherheitsstandards Regale und Präsentationsmöbel: • Höhe angepasst an die durchschnittliche Körpergröße der Nutzer/-innen • Hohe Stabilität und Belastbarkeit • Flexibilität hinsichtlich Verstellbarkeit und Erweiterbarkeit • Fachböden, Buchanschlagleisten, Buchstützen ansprechendes, modernes Design Mobilität 1 Stadt Leipzig, Amt f. Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung, Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Anlage 4b Leseräume in Leipzig – Empfehlungen/Erfolgsfaktoren • • Medienbestand Personelle Ausstattung vorrangig Printmedien: • aktuelle Kinder- und Jugendliteratur • Literatur in leichter Sprache • Medien zur Förderung von Schüler/-innen im Fach DaZ • Zeitungen und Zeitschriften • • • • Vernetzung und Kooperationen Zusammenarbeit mit den Eltern Öffentlichkeitsarbeit langjährige Nachliefergarantie funktionsgerechte, ergonomische Ausstattung d. Mitarbeiterplatzes (Bürostuhl, Schreibtisch, abschließbare Garderobe, abschließbarer Rollcontainer) Personal mit pädagogischen/medienpädagogischen Kenntnissen bei Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen: Arbeitsorganisation und Einsatzplanung muss durch eine Fachkraft erfolgen intensive Zusammenarbeit mit den Lehrer/-innen, die im Unterricht das Lesen fördern; Unterstützung dieser Lesefördermaßnahmen durch zusätzliche Angebote regelmäßige Fortbildungen für alle Mitarbeiter/-innen Bündelung vorhandener Potentiale; gemeinsame Strategien; vielfältige Angebote • Schulförderverein • Öffentliche Bibliotheken (Veranstaltungen, Autorenlesungen, Medienkisten, ..) • kulturelle Einrichtungen • Vereine • Kindertagesstätten (bei Grundschulen) • Grundschulen (bei weiterführenden Schulen) • • • • Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben Unterstützung von Leseförderprojekten, Vorlesepaten Buchpatenschaften u.a. Präsenz des LR innerhalb und außerhalb der Schule zur Wahrnehmung des LR und ein positives Image • Homepage der Schule • Schülerzeitung • Imagebroschüre • Jahresberichte, Flyer, Plakate • Aushänge, Informationstafeln • örtliche Presse • Präsenz d. LR bei wichtigen Schulereignissen ◦ Schulfeste ◦ Informationstage ◦ 1. Schultage / Einschulungen ◦ u.a. • Teilnahme an Fachschaftssitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden 2 Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Bildung Anlage 5 Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräumen sowie interessierte Lehrer/-innen und Erzieher/-innen Fortbildungsveranstaltungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle im Rahmen des Basiskurses Schulbibliothek Anzahl Fortbildungen August 2015 – Juni 2016 Ort Thema Anzahl Teilnehmer/innen 15 Rathaus Wahren Erste Einweisung für neue Mitarbeiter 60 15 Rathaus Wahren Schulbibliotheken in Deutschland und international 68 14 Rathaus Wahren 10 Rathaus Wahren 11 Medienpädagogisches Zentrum 9 Rathaus Wahren 9 Medienpädagogisches Zentrum 9 Rathaus Wahren Bestandsaufbau und erschließung Rechtliche Grundlagen von Schulbibliotheksarbeit Softwareschulung „Library“ einschl. IT-Sicherheitskonzept Medienpädagog. Angebote / Leseförderung Einführung in MESAX und Scoyo Einweisung in die Schulbibliotheksstatistik 92 85 91 63 76 61 78 582 Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit Partnern Anzahl Fortbildungen August 2015 – Juni 2016 Ort Thema Anzahl Teilnehmer/innen 7 Dt. Musikarchiv, Bibliotheca Albertina, Stadtbibliothek (2 VA), Genderbibliothek, Umweltbibliothek, Dt. Nationalbibliothek Informationsveranstaltungen 105 1 Helmholtzschule Workshop „Lese- und Sprachförderung für Schüler/innen mit Migrationshintergrund“ 53 1 Karl-Heine-Schule Workshop „Schulbilbiotheken und Leseräume im Kontext von Migration“ 58 4 Rathaus Wahren Workshop „Gender in Schulbibliotheken und Leseräumen“ 84 13 300 Seite 1 Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Bildung Anlage 5 bibliotheken und r/-innen mit Partnern Partner Dt. Musikarchiv, Universitätsbibliothek, Stadtbibliothek, Genderbibliothek, Umweltbibliothek, Dt. Nationalbibliothek Pandecheion – Herberge e.V., A.v.-Wiedebach-Schule/OS, 100. Schule/GS Projekt „!Mitmischen“ beim DRK Landesverband Sachsen e.V, Lese- und Literaturkollektiv Leipzig LEMANN e.V., Netzwerk Jungenund Männerarbeit Leipzig Seite 2 Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Bildung Anlage 6 Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag am Beispiel der Humboldtschule/Gymnasium (lt. Statistik Schuljahr 2015/2016) Unterricht in folgenden Fächern: • • • • • • • • • • • • • Biologie Deutsch Englisch Ethik Evangelische Religion Französisch Gemeinschaftskunde Geografie Geschichte Kunst Musik Physik Spanisch Veranstaltungen: • • • • • • • • Buchmesselesungen Veranstaltungen in und mit der Stadtteilbibliothek Reudnitz Tag der Offenen Tür Lesewettbewerbe Veranstaltungen im Rahmen des Schüleraustauschs Veranstaltung zu Weltpolitik, Krisen, Flucht Veranstaltung zu Berufsorientierung Bibliothekseinführungen An allen Schultagen suchen Schüler/-innen die SB auf, um individuell oder im Team zu lernen, zu lesen oder für schulische Aufträge zu recherchieren, unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden medialen Angebote. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1       hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen Jugendparlament ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage, Seite 1