Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1196367.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
24.01.17, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03190
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendparlament
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendbeirat
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre 2017 - 2020
Beschlussvorschlag:
1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken
und Leseräume zu attraktiven Lernorten und Räumen der Entspannung innerhalb der Schulen und
zur Unterstützung der Leseförderung wird zugestimmt. Einen Aufgabenschwerpunkt stellt dabei die
Verbesserung der Schlüsselkompetenz Lesen dar.
2. Die weitere Bereitstellung von finanziellen Mittel in Höhe von 55.260 € für die Aktualisierung und
den Ausbau der Medienbestände sowie von 14.940 € zur Finanzierung der Software „Library for
Windows – School“ und von 14.800 € für die Bereitstellung der IT-Technik wird bestätigt.
3. Für die Weiterentwicklung von Leseräumen zu Schulbibliotheken wird die zusätzliche Bereitstellung von 3.460 € (2017) und 5.570 € (2018) eckwertneutral im Doppelhaushalt 2017/2018 des Am
tes für Jugend, Familie und Bildung befürwortet.
4. Jeweils für drei neue Leseräume (z. B. in neueröffneten Schulen oder in Schulen, die entsprechende Voraussetzungen in den letzten Jahren geschaffen haben) wird ebenfalls ein Medienetat
ausgereicht. Die Kosten betragen 700 € (2017) und 1.400 € (2018) und werden eckwertneutral im
Doppelhaushalt 2017/2018 des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bereitgestellt.
5. Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird der Einsatz geförderten Personals
durch die Stadt Leipzig weiterhin aktiv unterstützt. Darüber hinaus werden vergleichbare Finanzierungsformen geprüft. Das Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates Sachsen wird weiter verfolgt.
6. Um Leipziger Schülerinnen und Schülern ein möglichst breites Angebot an Medien anbieten zu
können sowie die vorhandenen Ressourcen im Sinne einer effizienten medienpädagogischen Arbeit
einzusetzen und Doppelangebote zu vermeiden, wird die fachliche Zusammenarbeit zwischen
Leipziger Städtischen Bibliotheken und Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle intensiviert.
7. Das Entwicklungskonzept Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt
Leipzig wird 2020 fortgeschrieben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Medienetat
2017
2020
jeweils 55.260
Leasing für PCs für
Mitarbeiterarbeitsplätze
2017
2020
jeweils 14.800
Kosten für Software zur
Bibliotheksverwaltung
2017
2020
jeweils 14.940
zusätzlich
2017
4.164
zusätzlich
2018
6.968
zusätzlich
2019
9.772
zusätzlich
2020
12.576
Ergebnishaushalt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen für:
Finanzhaushalt
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
Im Haushalt wirksam
x
nein
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
x
nein
wenn ja,
Beantragte Stellenerweiterung:
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
x
nein
ja,
Anlagen:
Anlage 1:
Übersicht Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit SB und LR
Anlage 2:
Berechnung Medienetat
Anlage 3a:
„Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der
Schulbibliothek“
Anlage 3b:
„Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung des
Leseraumes“
Anlage 4 a:
Standards, Richtlinien, Erfolgsfaktoren bei SB
Anlage 4 b:
Empfehlungen, Erfolgsfaktoren bei LR
Anlage 5:
Veranstaltungen im Kontext von SB und LR für Mitarbeiter/-innen, pädagogisches
Personal u.a.
Anlage 6:
Nutzung einer SB am Beispiel der Humboldtschule/Gymnasium
Inhaltsverzeichnis
0 Anlass der Vorlage...........................................................................................................2
1 Einleitung – kommunal- und bildungspolitische Einordnung............................................2
2 Schulbibliotheken und Leseräume an kommunalen Leipziger Schulen –
derzeitiger Entwicklungsstand .........................................................................................3
2.1 Zahlenmäßige Entwicklung........................................................................................3
2.2 Ausstattung (Räume, Technik, Mobiliar).....................................................................4
2.3 Entwicklung des Medienbestandes und Medienetats................................................4
2.4 Entwicklung der medienpädagogischen Arbeit in Schulbibliotheken und
Leseräumen...............................................................................................................5
2.5 Schulbibliotheken und Leseräume im ganztägigen Schulalltag.................................7
2.6 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken/Leseräume ......................8
2.7 Personal.....................................................................................................................8
3 Zusammenarbeit mit Partnern........................................................................................10
4 Entwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume zu attraktiven Lernorten und
Räumen der Entspannung innerhalb der Schule –
Entwicklungsperspektive 2017-2020..............................................................................12
4.1 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume .............12
4.2 Medienbestand und Medienetat ..............................................................................14
4.3 Personal...................................................................................................................14
4.4 Ausstattung (Räume, Technik, Mobiliar)...................................................................15
4.5 Zusammenarbeit mit Partnern ................................................................................16
5 Konsequenzen bei Ablehnung........................................................................................16
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0
Anlass der Vorlage
Die Vorlage informiert zum aktuellen Stand der Entwicklung der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume im Schuljahr 2015/16 und versteht sich als Fortschreibung
vorangegangener Vorlagen zum Thema (DS V/2329 vom 18.07.2012 und DS-00035/14
vom 17.09.2014). Darüber hinaus werden, u. a. auf Basis der Empfehlungen des Beirates
für Leipziger Schulbibliotheken, Schwerpunkte zur weiteren Entwicklung der
Schulbibliotheken und Leseräume für die Folgejahre 2017 bis 2020 abgeleitet und
beschrieben.
1
Einleitung – kommunal- und bildungspolitische Einordnung
Die Stadt Leipzig setzt sich seit 2010 verstärkt für die Etablierung von Schulbibliotheken
(SB) und Leseräumen (LR) ein und unterstützt die Schulen ideell, personell und materiell.
Grundlage ist der Stadtratsbeschluss BS/RBV 13-11/12 (DS V/2329) vom 18.07.2012.
Dieser positioniert sich für einen nach fachlichen Grundsätzen bestimmten, systematischen Aufbau der SB. Der Schulträger unterstützt die Schulen bei der Betreuung und der
materiell-technischen Ausstattung. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) der
Stadt Leipzig nimmt die Fachaufsicht über die SB und LR wahr, begleitet die Auswahl des
Personals zur Betreuung der Einrichtungen und ist für die Aus- und Fortbildung der
fachfremden Mitarbeiter/-innen in diesen Einrichtungen verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle stehen für die fachliche Beratung zur
Verfügung und schaffen Plattformen zum Erfahrungsaustausch der Schulen bzw. für
Fortbildungen im Kontext von SB, Medienbildung und Leseförderung. Mit Beschluss der
Vorlage DS-00035/14 wurde die qualitative Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung der SB
und LR bekräftigt.
Internationale Studien wie PISA1 oder IGLU2 beschreiben hinsichtlich der Leseleistungen
deutscher Schüler/-innen zwar eine leichte Verbesserung, dennoch ist Deutschland im
internationalen Vergleich nur Mittelmaß. Kinder aus bildungsfernen Schichten und Kinder
mit Migrationshintergrund haben große Leistungsdefizite im Sprach- und Leseverständnis.
SB und LR können unterstützend und ausgleichend wirken. Sie bieten Raum für vielfältige
Lernmöglichkeiten und veränderte Unterrichtsformen. In Anlehnung an die
Bildungspolitischen Leitlinien3 der Stadt Leipzig sind SB und LR Bildungsorte (vgl. Leitlinie
4), die sozialen und kulturellen Benachteiligungen vorbeugen und sozialräumliche
Selektivität verringern können (vgl. Leitlinie 3).
Eine/ein gut geplante/r, ausgestattete/r und geführte/r SB bzw. LR (Standards,
Empfehlungen, Erfolgsfaktoren s. Anlagen 4a und 4b) kann einen wichtigen Beitrag zur
Verbesserung der Chancengleichheit leisten. Jede Schülerin, jeder Schüler in einer
Schule mit einer SB hat durch sie die Chance, Medien- und Informationskompetenz zu
erwerben und die Möglichkeiten einer Bibliothek in all ihren Facetten für sich erfahrbar
und nutzbar zu machen. So bieten SB und LR auch Kindern und Jugendlichen aus
Familien mit niedrigem Bildungsniveau oder geringem Bildungsinteresse der Eltern die
Möglichkeit, Bücher/Medien unterschiedlicher Genres kennenzulernen, sich im Lesen und
Recherchieren zu üben und Wissen zu erwerben.
1
2
3
http://www.pisa.tum.de/fileadmin/w00bgi/www/Berichtband_und_Zusammenfassung_2012/PISA_EBook_ISBN300
1.pdf, S. 227 ff.
http://www.bildungsserver.de/IGLU-2011-10553.html
http://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/schulen-und-bildung/bildungsmanagement/bildungspolitischeleitlinien/
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Im Fachkonzept kommunale Bildungslandschaft4 wird „die Schaffung einer ausgewogenen
Bildungslandschaft als ein fundamentales Element einer Kinder-, jugend- und
familienfreundlichen Stadt“ bezeichnet. Es werden Bildungsangebote benötigt, die Kindern
und Jugendlichen optimale Bildungschancen und Bildungsabschlüsse ermöglichen. SB
und LR als Medienzentren der Schulen sind folglich weiter zu entwickeln, zu fördern und
in das gesamte Schulleben zu integrieren (vgl. auch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012 zur "Medienbildung in der Schule" 5 und die vom Deutschen
Bibliotheksverband e.V. verabschiedete "Frankfurter Erklärung" 6). Sie sollten den
Schülerinnen und Schülern außerdem einen angenehmen Aufenthaltsort bieten und damit
beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen sich in ihrer Schule wohlfühlen.
Der 2013 gegründete Beirat der Leipziger Schulbibliotheken steht zur Unterstützung der
Prozessgestaltung bei der Sicherung der Leipziger SB und LR sowie bei der Festlegung
und Umsetzung der weiteren Entwicklungsziele (vgl. VL DS-00035/14) dem Schulträger
beratend zur Seite.
2
Schulbibliotheken und Leseräume an kommunalen Leipziger Schulen –
derzeitiger Entwicklungsstand
2.1 Zahlenmäßige Entwicklung
Aktuell gibt es in Leipzig SB an 42 Schulen in kommunaler Trägerschaft (an 9
Grundschulen, 7 Oberschulen, der Gemeinschaftsschule, 16 Gymnasien und 9 Beruflichen Schulzentren). Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren 60 LR
(Schwerpunkt Leseförderung) in 45 Grundschulen, 10 Oberschulen und 5 Förderschulen
etabliert, von denen 30 (2014: 20 LR) über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und
weitere Beschäftigungsverhältnisse (siehe Vorlage DS-00035/14) betreut werden. Die
Anlage 1 zeigt eine Übersicht der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig, an welchen
SB oder LR eingerichtet wurden und derzeitig betrieben werden.
Diese Zahlen lassen allerdings keine Rückschlüsse auf die Qualität der Ausstattung, der
medialen Angebote, Beratung und fachlichen Betreuung in den SB und LR zu.
4
5
6
http://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/stadtentwicklungskonzeptinsek/stadtentwicklungskonzept-seko/die-fachkonzepte-des-stadtentwicklungskonzepts/fachkonzeptbildungslandschaft/
http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2012/2012_03_08_Medienbildung.pdf
http://www.schulmediothek.de/fileadmin/pdf/DieFrankfurterErklaerung.pdf
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2.2 Ausstattung (Räume, Technik, Mobiliar)
Die räumliche Situation, vor allem bei den SB, hat sich in den letzten Jahren im Zuge von
Sanierung und Neubau von Schulen verändert, in den meisten Fällen verbessert. Diese
SB wurden i.d.R. mit modernem, der Schulart entsprechenden Zweckmobiliar
ausgestattet. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle war bei 7 dieser Einrichtungen in die
Planung einbezogen.
Seit 2013 arbeiten alle 42 SB mit einer einheitlichen Software zur Bibliotheksverwaltung
und -recherche. 2012 erhielten alle SB im Rahmen eines Rollouts über die Fa. LECOS
neue PC-Technik für die Arbeitsplätze der Schulbibliotheksmitarbeiter/-innen. Alle SB
haben einen Internetanschluss, der Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Software
einschl. Nutzung des Online-Katalogs ist.
50 von 72 SB und LR verfügen über einen Telefonanschluss (Festnetz oder Mobil), der vor
allem für die Kommunikation zwischen Schulbibliothekarischer Arbeitsstelle und den
Mitarbeiter/-innen vor Ort von großer Bedeutung ist. Die Schulen sind angehalten die
entsprechenden Räume übergangsweise mobil mit Telefonen auszustatten und sich für
einen Anschluss einzusetzen (s. Kooperationsvereinbarungen Anlagen 3a und 3b). Die
derzeitige Medienentwicklungsplanung umfasst den weiteren Ausbau der schulischen ITNetzwerkstruktur an allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig.
Schulen, die entsprechenden Bedarf angemeldet hatten, erhielten Ende 2015 noch
fehlendes Mobiliar für einen Mitarbeiterarbeitsplatz.
Für die Ausstattung der LR gibt es keine einheitlichen Kriterien. Es wurde und wird daran
gearbeitet, diese Einrichtungen lesefreundlich und dem Alter der Schüler/-innen
entsprechend zu gestalten.
2.3 Entwicklung des Medienbestandes und Medienetats
Wichtigstes Qualitätsmerkmal einer SB/eines LR ist neben der personellen Betreuung ein
aktueller, zielgruppengerechter und attraktiver Medienbestand, der sich an der Schulart,
dem Schulprofil sowie den speziellen Anforderungen (unterrichtliche und außerunterrichtliche Arbeit) orientiert. Dazu bedarf es eines jährlich zur Verfügung stehenden
Medienetats. Für die über den Ratsbeschluss von 2014 erfassten 62 Schulen stand 2014
und 2015 jeweils einen Medienetat in einer Gesamthöhe von 50.000 € (1 % Erneuerungsquote am Gesamtbestand) zur Verfügung. Darüber hinaus wurden 2015 weitere Mittel für
die Erweiterung der Medienbestände in SB und LR – insbesondere an Schulen mit DaZKlassen – zur Verfügung gestellt. Davon konnten 1.075 Medien, vor allem zur Unterrichtsgestaltung, sowie zwei- und mehrsprachige Literatur für Schüler/-innen mit Migrationshintergrund, erworben werden.
Schulen mit Ganztagsangeboten nutzen zusätzlich die Möglichkeit, einen Teil der für
Ganztagsangebote zugewiesenen Landesmittel zur weiteren Ausstattung und zum weiteren Ausbau ihrer SB/ihres LR zu verwenden.
Die Medienbestände der SB sind mittels Bibliothekssoftware erfasst, online recherchierbar
unter http://leipzig.iopac.de und können entliehen werden.
Die Bestände der LR sind nicht mittels Bibliothekssoftware erfasst und weder inhaltlich
noch formal erschlossen. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Belletristik, weil hier
die Leseförderung und -motivation im Vordergrund steht. Der Anteil Fach- und
Sachliteratur ist deutlich niedriger als in den SB, konkrete Aussagen zur Bestandszusammensetzung können für LR aufgrund fehlender Erfassung nicht getroffen werden.
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Abb. 2: Prozentuale Aufteilung der Medienbestände in den Schulbibliotheken
2.4
Entwicklung der medienpädagogischen Arbeit in Schulbibliotheken und
Leseräumen
Die Einbindung der SB/des LR in den Schulalltag lässt sich in erster Linie an der medienpädagogischen Arbeit messen. Die Lehrkräfte und Horterzieher/-innen sind hier die
Hauptakteure, die Mitarbeiter/-innen in SB und LR leisten überwiegend unterstützende
Tätigkeiten. Fachunterricht, Projektarbeit, Kultur- und Informationsveranstaltungen,
Bibliothekseinführungen und die für selbstbestimmtes Lernen hervorragend geeignete SB
bzw. der LR spiegeln die vielfältigen Möglichkeiten wider. In der Anlage 6 wird am Beispiel
der Humboldtschule/Gymnasium dargestellt, in welche Unterrichtsfächer die SB eingebunden wird, wie Veranstaltungstätigkeiten in/mit der SB aussehen und eine Nutzung im
ganztägigen Schulalltag erfolgen kann.
Während bei Einbindung der SB/des LR in die Ganztagsangebote (hier finden sich zum
Beispiel Angebote wie „Lesescouts“, die ihre Begeisterung für das Lesen mit anderen
teilen möchten, „Buchstabendetektive“, „Schreib- und Geschichtenwerkstätten“, „Leseclubs“ oder auch die Hausaufgabenhilfe) ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen ist, zeigt
der Vergleich der Schuljahre 2013/2014 - 2015/2016 bei den SB zum Teil Rückgänge bei
durchgeführten Veranstaltungen sowie Bibliothekseinführungen (vgl. Abb. 3). Ursachen
liegen hier vor allem in der Diskontinuität bei der personellen Betreuung (siehe Punkt 2.7).
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Die Angebote im Bereich der Leseförderung in den LR sind deutlich gegenüber den
Vorjahren angestiegen. Das zeigt, dass SB und LR als Bildungsorte für Lese- und
Sprachförderung prädestiniert sind. Angebote wie Vorlese-Projekte, Schreibkonferenzen,
Lesenachmittage etc. können hier in angenehmer Atmosphäre und ohne Leistungsdruck
wahrgenommen werden. Da sich Leseverhalten und Lesevorlieben bei Jungen und
Mädchen z.T. erheblich unterscheiden, werden verstärkt differenzierte Angebote
unterbreitet und sowohl bei der Medienbeschaffung als auch bei der Planung und
Durchführung von Veranstaltungen, Projekten, Aktionen, bei denen das Lesen und der
Umgang mit der Sprache im Mittelpunkt stehen, die Unterschiede beachtet.
Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
(Stand Mai 2016: 80 DaZ- bzw. Vorbereitungsklassen mit mehr als 1.830 Schüler/-innen
an Grund-, Oberschulen und Beruflichen Schulzentren) sind LR und SB an Schulen mit
DaZ- bzw. Vorbereitungsklassen ein besonders wichtiges Instrument der Lese- und
Sprachförderung. Leipziger Schulen, die zum Jahresende 2015 Schüler/-innen mit
Migrationshintergrund in DaZ- oder Vorbereitungsklassen unterrichteten, erhielten z.T.
auch mehrsprachige Medien für die Lese- und Sprachförderung. Darüber hinaus verweist
die SBA auch in diesem Zusammenhang auf die medialen Angebote der LSB,
insbesondere auf die Möglichkeit, Klassensätze und thematische Medienboxen für den
Einsatz im Unterricht zu entleihen.
Des Weiteren wurden drei Schulen (eine Grundschule, eine Oberschule, ein Berufliches
Schulzentrum) als Pilotschulen ausgewählt, um Verfahren und Methoden für eine effektive
Einbindung des LR bzw. der SB in das Bildungs- und Integrationskonzept der Schule zu
erproben. Die Erfahrungen dieser Schulen aus dem einjährigen Pilotprojekt werden
ausgewertet, aufbereitet und an andere Schulen weitergegeben. Außerdem finden
Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen in SB und LR zu den Themen „Interkulturelle
Kompetenz“ sowie „Zweitsprache Deutsch in Leipziger Schulen - Implizierte Sprachförderung durch Aktivitäten rund ums Buch“ statt.
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2.5 Schulbibliotheken und Leseräume im ganztägigen Schulalltag
Insbesondere bei allgemeinbildenden Schulen mit ganztägigem Schulkonzept ist in den
letzten Jahren ein großes Interesse an der Einrichtung und Betreibung einer SB oder
eines LR feststellbar. Dabei wird angestrebt, SB und LR als multifunktionale Bereiche
auszubauen, in denen selbstbestimmtes Lernen möglich ist, Veranstaltungen stattfinden
können und die einen Raum bieten, der unter den Aspekten der Ruhe und Entspannung,
des Wohlbefindens und der eigenen Zeiteinteilung von den Schüler/-innen genutzt werden
kann. SB/LR können damit als offene Räume im ganztägig strukturierten Schulalltag auch
Freiraum und Rückzugsmöglichkeit innerhalb der Schule sein und einen positiven Einfluss
auf das Schulklima haben.
Die Mehrheit der Schulen mit ganztägigen Angeboten (GTA) haben zur Arbeit der SB bzw.
des LR ein Entwicklungskonzept erarbeitet, welches fortgeschrieben werden und in das
pädagogische Gesamtkonzept der Schule einfließen soll. Von den aktuell 110 Schulen mit
GTA haben 86 Schulen eine SB bzw. einen LR (s. Anlage 1). Die restlichen 24 Schulen
ohne SB bzw. LR verfügen derzeit nicht über die räumlichen und/oder personellen
Ressourcen.
Zunehmend setzen Schulen mit GTA zur weiteren Etablierung der SB und LR finanzielle
Mittel aus den Zuweisungen des Landes ein. Die Mittel werden für Honorar-, Sach- und
Personalkosten für SB und LR, aber auch zur Erweiterung des Medienbestandes genutzt.
Auswertung der abgerechneten bzw. geplanten GTA-Mittel der letzten Schuljahre
Von den 86 GTA-Schulen mit SB bzw. LR konnten 38 Schulen für die Analyse über 3 Schuljahre
einbezogen werden. Hier lagen dem Schulträger Daten aus den Schuljahren 2013/14, 2014/15 und
2015/16 vor.
Schuljahr
2013/2014
Schuljahr
2014/2015
Schuljahr
2015/2016
Gesamtbetrag der eingesetzten GTAMittel für SB, LR, Leseförderung und
-projekte der 38 Schulen
22.364,00 €
65.528,00 €
82.894,00 €
proz. Anteil des o.g. Gesamtbetrages
an der Gesamtsumme der 38 GTAZuweisungsbeträge
2%
7%
10%
max. Prozentsatz der eingesetzten
GTA-Mittel für SB, LR, Leseförderung
und -projekte einer einzelnen Schule
max. 29 %
max. 33 %
max. 57 %
Tabelle 1: Einsatz von GTA-Mitteln für die/den offene/-n Schulbibliothek/Leseraum
In Auswertung der dem Schulträger zur Verfügung stehenden GTA-Finanzpläne von 38
Schulen wurde ersichtlich, dass in den letzten Jahren der Stellenwert der SB bzw. des LR
für das schulische Ganztagskonzept stark zugenommen hat. Durchschnittlich 10 Prozent
der für die Ganztagsangebote zugewiesenen Mittel wurden im Schuljahr 2015/2016 für die
SB bzw. den LR eingeplant. In einem Gymnasium (Max-Klinger-Schule) ist die offene SB
Hauptbestandteil der GTA-Konzeption. Hier stimmte die Schulkonferenz zu, dass 57% der
GTA-Zuweisung für die regelmäßige Betreuung bereitgestellt werden.
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2.6 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken/Leseräume
Im Fachkonzept Kommunale Bildungslandschaft, Fortschreibung Mai 2014 wird „ ... die
Herstellung von Bildungsgerechtigkeit in Leipzig vor allem durch kompensatorische
Angebote im schulischen Ganztag“ 7 definiert. „Damit Bildungseinrichtungen Chancengleichheit unterstützen, stabilisierende Wirkung auf den Sozialraum haben und
benachteiligte Bevölkerungsgruppen integrieren, benötigen sie geeignete Konzepte sowie
personelle und räumliche Ressourcen.“ 8
Im Jahr 2015 konnten aus 48 Schulen Vertreter/-innen gewonnen werden, die sich zur
Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für die jeweilige SB/den jeweiligen LR und zur
Leseförderung bereit erklärt haben.
Bei 19 Grund- und 2 Förderschulen sowie der Gemeinschaftsschule waren es jeweils
eine Lehrkraft und ein/-e Erzieher/-in, die gemeinsam das Konzept erarbeitet haben.
Damit kann die ganztägige konzeptionelle Entwicklung für die Nutzung am Vor- und
Nachmittag sichergestellt werden.
Die Grobkonzepte variierten hinsichtlich Umfang und Qualität sehr stark. Während an
einigen Schulen die Entwicklung der Bibliothek/des LR noch in den Anfängen steckt, gibt
es an anderen Schulen bereits fachlich ausgereifte Konzepte. Ihnen allen ist die räumliche
und inhaltliche Weiterentwicklung sowie die stärkere Integration des Arbeits- und
Aufenthaltsorts SB/LR in den Schulalltag wichtig.
Das Sachgebiet Schulbezogene Angebote der Abteilung Bildung hat im Ergebnis der
Prüfung der Grobkonzepte Empfehlungen und Hinweise hinsichtlich bibliotheksspezifischer Kriterien und Einbindung in den Schulalltag ausgesprochen.
Die von den Schulkonferenzen bestätigten Schulbibliotheks- bzw. Leseraumkonzepte
werden bis zum Jahresende 2016 vorliegen und damit die Basis für die zukünftige
inhaltliche Arbeit mit der SB/dem LR bilden. Zur Absprache/ Auswertung der
Entwicklungskonzepte wurde zu Beginn des neuen Schuljahres einen Erfahrungsaustausch mit den Lehrkräften und Erzieher/-innen sowie Schulleiter/-innen und
Hortleiter/-innen durchgeführt. Dabei wurden - schulartspezifisch - gute Beispiele sowie
Problemlagen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Wie in den Abschnitten 2.1 und 2.7 beschrieben, werden durch verschiedene Beschäftigungsformen 72 Schulen (42 mit SB und 30 mit LR) fachlich durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle betreut. Der Schulträger, das Amt für Jugend, Familie und Bildung,
hat 2016 mit diesen Schulen und den dazugehörigen Horten die „Vereinbarung über die
Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der SB/des LR“ (s. Anlagen 3a und
3b) als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Weiterentwicklung abgeschlossen.
2.7 Personal
Die SB und LR sind mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt, die in verschiedenen
Beschäftigungsformen tätig sind:
Maßnahme "Förderung von Arbeitsverhältnissen“ - FAV (bis Oktober 2016),
Maßnahme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ - STA,
„Freiwilligendienst aller Generationen“ - FdaG
7
8
SEKo Leipzig – B 4 Fachkonzept Kommunale Bildungslandschaft, Fortschreibung Mai 2014, Seite: B 4 - 7
ebenda, Seite: B 4 - 11
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Mit dem Einsatz von Personen über zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse werden Menschen, für die derzeit keine unmittelbare Möglichkeit der
Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt besteht, an ein regelmäßiges Arbeitsleben
herangeführt und deren soziale Teilhabe ermöglicht. Selbstvertrauen und soziale Kompetenz der Mitarbeiter/-innen können stabilisiert und die Chancen auf eine ungeförderte
Beschäftigung verbessert werden. Die Mitarbeiter/-innen sollten in den Lehrkräften an den
jeweiligen Schulen (und Horten) pädagogische Ansprechpartner/-innen haben. Die
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat die fachliche Anleitung und Betreuung in ihrer
Verantwortung, die entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen
einschließt.
FAV
STA
FdaG Stadt
Anzahl
Personen
Schulbibliotheken
Leseräume
Gesamt
FdaG SFV
Anzahl
Einsatzorte
befristete Beschäftigung
(LEMANN e.V.) über GTA
Anzahl
Anzahl
Einsatzorte
Personen
Personen
insgesamt
9
42
15
18
2
2,5
3
70,5
11
20
28
70
4
19
6
24
2
1,5
4
2
5
44,5
115
Tabelle 2: Personalübersicht Stand August 2016
Über die arbeitsmarktpolitische Maßnahme „Förderung von Arbeitsverhältnissen“
(FAV) wurden bis 30.09. bzw. 31.10.2016 20 Mitarbeiter/-innen in SB und LR beschäftigt
(vgl. DS-00636/14 „Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen in der
Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben 2015 ff.“ und VI-DS-02171 „Öffentlich
geförderte Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben
im Jahr 2016 ff.“). Die Kofinanzierung der Stadt Leipzig im Jahr 2016 betrug 167.000 €
(anteilige Personalkosten von Januar - Oktober 2016).
Mit dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Sachsen e.V. (DRK) gelang es, nach
Beendigung der Bürgerarbeit ab September 2014 einige der SB und LR über einen
begrenzten Zeitraum durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen im Rahmen des
Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) zu besetzen, die sich in den Einrichtungen
zwischen 10 und 15 Wochenstunden für eine Aufwandsentschädigung engagierten bzw.
noch engagieren. Die Zusammenarbeit mit dem DRK, Landesverband Sachsen e.V.
basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem DRK und dem Amt für Jugend, Familie und
Bildung (AfJFB) als Träger der Einsatzstelle(n). Es gibt 10 vom Land Sachsen geförderte
Personalstellen und 10 ungeförderte (Stand Mai 2016). Die Laufzeit der Stellen beträgt
zwischen 6 und 24 Monaten. Die Kosten für den FdaG für die Stadt Leipzig beliefen sich
im Kalenderjahr 2015 auf 55.110 €. Zwei weitere Stellen FdaG werden über
Schulfördervereine (SFV) finanziert.
Aufgrund der Tatsache, dass die personelle Situation durch die Maßnahme „Soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (STA) bis Ende 2018 mit 70 Stellen stabilisiert werden kann,
wird eine Reduzierung der Stellen „Freiwilligendienst aller Generationen“ durchgeführt.
Hier wird im Einzelfall geprüft, ob nach Auslaufen der Vereinbarungen zum Freiwilligendienst eine Unterstützung der Schule durch freiwilliges Engagement weiterhin erforderlich
ist.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden seit
Februar diesen Jahres sukzessive 70 Mitarbeiter/-innen mit 30/25/20 Wochenstunden in
42 SB und 28 LR eingesetzt sein (vgl. VI-DS-02171 „Öffentlich geförderte
Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben im Jahr
03.11.2016
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2016 ff“ und VI-DS-01277 „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" Beteiligung der
Stadt Leipzig am Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit). Die
Maßnahme endet am 31.12.2018. Die Stadt Leipzig übernimmt die in den Jahren 20162018 anfallenden anteiligen Personalkosten in Höhe von insgesamt 2.023.836 €. Die
Personalauswahl erfolgte und erfolgt durch den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/
Engelsdorf in Zusammenarbeit mit der Schulbibliothekarische Arbeitsstelle und in
Abstimmung mit den Schulleiter/-innen.
Seit dem Schuljahr 2014/2015 haben 4 Schulen (3 Gymnasien und 1 Oberschule) im
Rahmen der Ganztagsangebote Kooperationsverträge mit dem Freien Träger der
Jugendhilfe LEMANN e.V. abgeschlossen, die eine Fortführung und Weiterentwicklung der
SB/des LR durch die befristete Beschäftigung einer festen Betreuungsperson
ermöglicht. Im Schuljahr 2015/2016 waren es 5 Schulen (3 Gymnasien,
1 Oberschule und 1 Förderschule), wobei eine Beschäftigte an zwei Schulen arbeitete.
Die Mitarbeiter/-innen in SB und LR verfügen i. d. R. beruflich weder über einen
bibliothekarischen noch pädagogischen Hintergrund und werden deshalb fachlich durch
die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig aus- bzw. fortgebildet und während der
gesamten Zeit ihrer Tätigkeit begleitet (s. Anlage 5). Im Rahmen der Fortbildungen der
SBA, u.a. im „Basiskurs Schulbibliothek“ kann jedoch lediglich Grundlagenwissen
vermittelt werden, das sie zu unterstützenden Tätigkeiten in SB und LR befähigt. Neben
diesen bibliotheksfachlichen Fortbildungen werden außerdem sozialpädagogische und
andere Veranstaltungen vom Amt für Jugend, Familie und Bildung angeboten. Inwieweit
Vermitteltes in der täglichen Arbeit umgesetzt wird, ist individuell verschieden und kann
nur durch die Verantwortlichen vor Ort in den Schulen beurteilt werden (s. Punkt 4.1
geplante Nutzerbefragung).
3
Zusammenarbeit mit Partnern
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle kooperiert sowohl mit innerstädtischen Partnern
als auch regional und überregional.
Hauptpartner in der Stadt sind die Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB). Die
Zusammenarbeit mit den Leipziger Städtischen Bibliotheken wurde im Jahr 2015 durch
eine Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung verstetigt
mit dem Ziel „... die Bildungschancen und die Bildungsteilhabe von Kindern und
Jugendlichen zu erhöhen und ihren individuellen Bildungsweg zu stärken. Zusätzlich
zielen sie darauf ab, Bildungsgerechtigkeit in allen Phasen des lebenslangen Lernens zu
befördern.“9
Die bereits seit vielen Jahren bestehende intensive Kooperation zwischen SBA und LSB
erfolgt vor allem im fachlichen Austausch mit dem Ziel einer hochwertigen Fachberatung
und optimalen bibliotheksbezogenen Zusammenarbeit. Gemeinsame Veranstaltungs- und
Fortbildungsangebote, sowohl für Mitarbeiter/-innen in SB und LR als auch für
Pädagoginnen/Pädagogen und Horterzieher/-innen gehören ebenso dazu, wie das
kontinuierliche Bewerben der vielfältigen Angebote und Leistungen der LSB in den
Schulen sowie die direkte Unterstützung von Projekten der LSB durch die SB und LR, z.B.
in Vorbereitung des Buchsommers Leipzig.
Die Zusammenarbeit mit den LSB wird in den kommenden Jahren weiter ausgebaut, neue
Möglichkeiten der Kooperation ausgelotet. Zwischen den medialen Angeboten der
9
Kooperationsvereinbarung zwischen den Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) und dem Amt für Jugend,
Familie und Bildung vom 29.04.2015
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Schulbibliotheken und der LSB wird entsprechend der Kooperationsvereinbarung ein
Ergänzungsverhältnis angestrebt, Methoden/Instrumente der Umsetzung sowie eine
Zeitschiene werden gemeinsam festgelegt.
Ein weiterer unverzichtbarer Partner ist der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE). Der KEE nimmt seit über 10 Jahren die Verantwortung als Arbeitgeber u.a. für
die Personalstellen in den SB und LR über öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen wahr. Das beinhaltet neben der Personalauswahl, die gemeinsam mit der
SBA und in Abstimmung mit den Schulleitungen erfolgt, die Personalführung und
individuelle Unterstützung und Förderung für die an den Beschäftigungsmaßnahmen
Teilnehmenden (Coaching).
Seit 2012 unterstützen die Wirtschaftsjunioren Leipzig e.V. mit aktuellen Medienspenden im Rahmen der Leipziger Buchmesse jährlich die Leipziger SB und LR. Die
Medienbestände konnten seitdem mit ca. 8.000 aktuellen Medien erweitert werden. Im
Jahr 2015 entwickelten die Wirtschaftsjunioren Leipzig e.V. gemeinsam mit der SBA ein
weiteres Spendenprojekt - „Unternehmen Schulbibliothek“. Bereits zwei Unternehmen
konnten für Medienspenden gewonnen werden.
Mit dem Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig (MPZ) wird die langjährige
enge Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Bildungsmedien fortgesetzt. Im Rahmen
des „Basiskurses Schulbibliothek“ fanden 2015 und 2016 20 Fortbildungsveranstaltungen
zu den Themen MESAX und Scoyo sowie die Softwareschulung (letztere nur für
Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken) statt. Die lt. Vorlage DS-00035/14 angekündigte
Zusammenarbeit im Bereich MeSax book konnte noch nicht umgesetzt werden, da der
Online-Zugang zurzeit noch nicht freigeschaltet ist.
Seit vielen Jahren besteht ein enger Kontakt zur Fakultät Medien der Hochschule für
Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK). Er beinhaltet u. a. gemeinsame
Projekte (Erstellung medienpädagogischer Konzepte, Erstellung eines Raumkonzepts,
Ausarbeitung eines Datenpools zur Neugestaltung der Internetpräsenz der Leipziger
Schulbibliotheken), die fachliche Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie
die Betreuung und Begutachtung von Projekt- und Bachelorarbeiten.
Im Rahmen von pädagogischen und sozialpädagogischen Fortbildungen für Mitarbeiter/innen in SB und LR hat sich eine Zusammenarbeit mit LEMANN e.V., dem Lese- und
Literaturkollektiv Leipzig, LeseLust Leipzig e.V. sowie dem Zeok e.V. entwickelt.
Es besteht eine länderübergreifende Kooperation zwischen der Schulbibliothekarischen
Arbeitsstelle Leipzig mit der Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.V. sowie mit der AG Schulbibliotheken Dresden. Darüber hinaus bestehen
Kontakte nach Thüringen und Sachsen-Anhalt, konkret zu den Landesfachstellen für
öffentliche Bibliotheken der Bundesländer sowie zum Thüringer Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport, Referat Medienbildung. Ziele dieser Zusammenarbeit sind
die Umsetzung der "Frankfurter Erklärung" des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (s.
Punkt 1) und eine Etablierung von SB im Bildungssystem der einzelnen Bundesländer.
In Zusammenarbeit mit der Projektleitung Bildung/Leseförderung der Leipziger Messe
konnten im Rahmen von „Leipzig liest“ in den letzten Jahren zahlreiche Autoren- und
Verlagsveranstaltungen an Schulen vermittelt werden.
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4
Entwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume zu attraktiven
Lernorten und Räumen der Entspannung innerhalb der Schule –
Entwicklungsperspektive 2017-2020
4.1 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume
Im Rahmen der Studie „Das Image von Bibliotheken bei Jugendlichen" 10 wurde
festgestellt, dass Bibliotheken von Schüler/-innen ab der 8. Klasse wenig genutzt werden.
Grund dafür ist das negative Image der Bibliotheken bei Jugendlichen. Die Ersterfahrung
von Kindern bzw. Jugendlichen mit einer Bibliothek kann die Sicht auf Bibliotheken
insgesamt prägen. Somit kommt der SB, die häufig die erste Bibliothek ist, die Kinder aus
bildungsfernen Elternhäusern kennen lernen, eine große Verantwortung zu.
Wird die SB als interessant und ansprechend wahrgenommen, ist eine weitere Nutzung
der SB bis zum Ende der Schullaufbahn und die Nutzung einer öffentlichen Bibliothek
eher wahrscheinlich. Das heißt, um ein positives Bibliotheksbild auszubilden, muss die SB
ein moderner, attraktiver, von den Schüler/-innen gern genutzter Ort mit aktuellem und
interessanten Medienbestand sein.
Für die im Schuljahr 2015/2016 erstellten Entwicklungskonzepte für die jeweilige SB/den
jeweiligen LR und zur Leseförderung (s. Punkt 2.6) ist es wichtig, dass im nächsten Schritt
Maßnahmen ergriffen werden, mit denen langfristig die Qualität der erarbeiteten Konzepte
überprüft und diese überarbeitet werden. Eine Evaluation am Schuljahresende (erstmalig
im Juni/Juli 2017) sowie eine Fortschreibung und Weiterentwicklung der Konzepte
sollten folgen.
Weitere Schulen werden für die Erstellung von Schulbibliothekskonzepten, die an
das jeweilige Schulprofil angepasst sind, animiert, um die Leipziger SB kontinuierlich zu
modernen, multimedialen Lern-, Informations- und Kulturzentren und zu Stätten der
Begegnung und der aktiven Freizeitgestaltung auszubauen. Gut entwickelte und
ausgestattete SB mit einer lernfördernden Atmosphäre ergänzen das didaktische Portfolio
von Schulen und können maßgeblich zum Schulerfolg der Lernenden beitragen. Deshalb
sollen Grund- und Oberschulen besonders angesprochen werden.
Erstmalig ist ab dem 2. Schulhalbjahr 2016/2017 eine Nutzerbefragung (Schüler/-innen
und Lehrkräfte) in ausgewählten Schulen einer Schulart geplant mit dem Ziel, Aussagen
zum Nutzungsverhalten sowie zur Rolle der SB im konkreten Schulkontext bzw. im
Kontext von Lesen und Lernen zu erhalten.
Leseförderung kann einen Beitrag dazu leisten, die hohe Zahl der Schulabbrecher in
Leipzig zu senken. Die Aufgaben von SB und LR im ganztägigen Schulalltag und die
Anforderungen an diese steigen vor dem Hintergrund der vermehrten Aufnahme von
Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den Schulen. Diese Aspekte müssen in der
Konzepterstellung, in der Medienauswahl sowie in der Aus- und Fortbildung der jetzigen
und zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den SB und LR berücksichtigt werden.
Hauptaugenmerk wird auf die Lesekompetenz der jüngeren Kinder in den Grund- und
Förderschulen (Leseanfänger/-innen) gelegt. Lehrer/-innen und Erzieher/-innen nutzen die
Schulbibliothek/den Leseraum für die Durchführung von Projekten zur Leseförderung im
Unterricht und im Rahmen von GTA auch außerhalb des Unterrichts. Unterstützt werden
sie zusätzlich von externen, fachkompetenten Partnern, die über GTA-Honorarverträge
bzw. -vereinbarungen beschäftigt werden. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung
initiiert für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den SB und LR in den Grund- und
10
Keller-Loibl, Kerstin: Das Image von Bibliotheken bei Jugendlichen – Empirische Befunde und Konsequenzen für
Bibliotheken,Bad Honnef: BOCK+HERCHEN 2012
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Förderschulen geeignete Fortbildungsveranstaltungen (u.a. Training zur Unterstützung der
Leseförderung).
Die erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität Leipzig erarbeitet ein Konzept,
welches darauf zielt, die Ursachen für individuelle Leseschwächen von Grundschüler/innen zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Überwindung zu erproben.
Für den Aufgabenschwerpunkt „Verbesserung der Schlüsselkompetenz Lesen“ wird
mit der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig, Bereich Grundschuldidaktik Deutsch ab dem Schuljahr 2016/2017 eine Zusammenarbeit aufgebaut.
Für die Umsetzung zwei weiterer bildungspolitischer Aufgaben sollten in den Entwicklungskonzepten Aussagen getroffen werden:
◦ SB/LR als inklusiver Lernort (barrierefreier Zugang, Bücher in leichter Sprache für
lernbehinderte Schüler/-innen).
◦ Mitbestimmung/Partizipation von Schüler/-innen als unverzichtbares Element für eine
demokratische Schulentwicklung (die Bibliothekskonzepte sollten durch Mitwirkung
von Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Eltern erarbeitet, diskutiert, beschlossen und
evaluiert werden – z.B. durch die Gründung von Bibliotheksräten).
Die Konzepterarbeitung, Evaluation und Konzeptweiterentwicklung wird auch in den
kommenden Jahren weiter unterstützt.
Auf Vorschlag des Beirats für Leipziger Schulbibliotheken wird in den kommenden Jahren
die Entwicklung von gut funktionierenden LR zu SB unterstützt. Dafür ist ein
entsprechendes pädagogisches Konzept erforderlich, welches von der Schule und ggf.
des Hortes erarbeitet, von allen „Betroffenen“ (Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Eltern und
ggf. Erzieher/-innen) diskutiert und von der Schulkonferenz beschlossen wird. Für die
Weiterentwicklung von LR sind weitere Kriterien ausschlaggebend wie z. B. die
räumlichen Voraussetzungen in der Schule.
Diese geplante Weiterentwicklung von LR zu SB bedarf eines erhöhten finanziellen
Budgets:
◦ für die Erhöhung des Medienetats:
durchschn. 200 € (GS) und 470 € (OS)
◦ für die Bereitstellung eines PCs:
353 €
◦ für die Bereitstellung der Bibliothekssoftware:
1.044 € (1. Jahr), dann 364 €
Bei zwei Wandlungen von LR im Kalenderjahr in SB (jeweils eine Grund- und eine
Oberschule) ergeben sich für die nächsten vier Jahre folgende zusätzliche Summen:
Schulart
Wofür?
2017
2018
2019
2020
200 €
400 €
600 €
800 €
Bereitstellung PC (s. 4.4)
353 €
706 €
1.059 €
1.412 €
Bereitstellung Software
(1. Jahr) – Kosten s. 4.4
1.044 €
1.044 €
1.044 €
1.044 €
364 €
728 €
1.092 €
Grundschule Erhöhung Medienetat
Bereitstellung Software
(ab 2. Jahr) – Kosten s. 4.4
Oberschule
03.11.2016
Erhöhung Medienetat
470 €
940 €
1.410 €
1.880 €
Bereitstellung PC (s. 4.4)
353 €
706 €
1.059 €
1.412 €
Bereitstellung Software
(1. Jahr) – Kosten s. 4.4
1.044 €
1.044 €
1.044 €
1.044 €
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Bereitstellung Software
(ab 2. Jahr) – Kosten s. 4.4
Summe
3.464 €
364 €
728 €
1.092 €
5.568 €
7.672 €
9.776 €
4.2 Medienbestand und Medienetat
Bei der weiteren Entwicklung der Medienbestände der SB werden Aktualität und
Attraktivität angestrebt. Stärker als bisher müssen sie die Aufgabe von SB als Lern- und
Unterrichtsorte widerspiegeln. Leseförderung in den LR wird weiterhin über die Vermittlung aktueller Kinder- und Jugendliteratur erfolgen.
Damit künftig das Medienangebot in den SB und LR auch der Entwicklung der steigenden
Schülerzahl in Leipzig und den geänderten Anforderungen innerhalb der Schule
(Schulerfolg sichern, Zunahme DaZ-Klassen, Entwicklung weiterer Schulbibliotheken und
Leseräume) entspricht, ist es notwendig, dass die finanziellen Ressourcen diesen
Veränderungen angepasst werden. Im Doppelhaushalt 2017/2018 müssen deshalb für die
aktuell 72 SB und LR Mittel in Höhe von 55.260 € für die Anschaffung von Medien
eingestellt werden (siehe Anlage 2), was bei den 42 SB einer Erneuerungsquote von 1 %
(Standard wären 5 bis 10 % Erneuerungsrate für den Erwerb von Medien – s. auch DS
V/2329 und Anlage 3 der DS-00035/14) entspricht. Damit ist ersichtlich, dass von den
Schulen und dem Schulträger weitere Möglichkeiten zur Finanzierung aktueller Medien
ausgelotet werden müssen. Neben den bereits genannten Gründen für eine notwendige
Erhöhung muss auch der steigende durchschnittliche Medienpreis 11 berücksichtigt
werden.
Neben den 72 SB und LR müssen in den nächsten Jahren weitere Schulen einen
zusätzlichen Medienetat erhalten, da durch die konzeptionellen Vorarbeiten und
bestehenden Räumlichkeiten sowie bereits vorhandenen Medienbestände die
Voraussetzungen für die Einstufung als LR (diese Schulen sind in der Gruppe der unter
Punkt 2.1 genannten weiteren ca. 30 Schulen mit Räumen mit Büchern enthalten)
gegeben sind. In diese Gruppe werden dann auch die neu eröffneten Schulen aufgenommen, wenn sie über die genannten Voraussetzungen verfügen. Deshalb sollte der
Medienetat um jährlich 700 € aufgestockt werden (entspricht Medienetat für 3 neue LR):
2017
2018
2019
2020
zusätzl. Etat
700 €
1.400 €
2.100 €
2.800 €
Für die Vorbereitung und Realisierung der jährlichen Medienbestellungen für alle SB und
LR ist zukünftig die Zusammenarbeit mit einem Servicepartner, der alle Leistungen dafür
aus einer Hand liefert (Onlineportal, zentrale Recherche, Einstellung von
Medienauswahlverzeichnissen, ausleihfertige Bearbeitung inkl. Erstellung von digitalen
Datensätzen, Lieferung frei Haus …), vorgesehen. Damit wird auf ein modernes,
prozessoptimiertes Verfahren umgestellt, das die Medienauswahl für die Schulen
wesentlich erleichtert und passgenaue Angebote ermöglicht (schulartspezifisch, profil- und
bedarfsgerecht, ...), die fortlaufend aktualisiert werden.
4.3 Personal
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle betreut seit Mai 2016 fachlich 115 Mitarbeiter/innen (70 STA, 20 FAV, 4 befristete Teilzeitbeschäftigung über GTA, 21 FdaG). 2013/2014
waren das 62 Mitarbeiter/-innen in SB und LR; das bedeutet eine Steigerung um 86 % in
2016 und stellt eine besondere Herausforderung hinsichtlich der Anzahl der zu
11 Durchschnittlicher Medienpreis (Quelle: ekz):
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2013: 17,10 €, 2015: 17,48 €
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betreuenden fachfremden Mitarbeiter/-innen und Einrichtungen und der erforderlichen
Intensität der Betreuung dar. Ein Schwerpunkt der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle
(2,6 VzÄ) liegt hier insbesondere auf der Aus- und Fortbildung dieser Mitarbeiter/-innen,
der Lehrkräfte sowie Horterzieher/-innen.
Die Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen in den SB und LR schließen den "Basiskurs
Schulbibliothek", thematische Workshops, Informationsveranstaltungen sowie Fachtage
mit weiteren Partnern ein. Folgende Themen sind u.a. geplant:
◦ Lese- und Sprachförderung für neu zugewanderte Schüler/-innen mit der Zweitsprache
Deutsch – Aufbaukurs
◦ Gendergerechte Lese- und Sprachförderung – Grundkurs und Aufbaukurs
Jungenarbeit – Aufbaukurs
◦ ANTOLIN – webbasiertes Leseförderprogramm für Grundschulen
◦ Vorlesetraining, Literaturveranstaltungen mit Bilderbuchkino und Kamishibai – Grundschulen
◦ Kreative Buchprojekte
Die Bemühungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle werden sich auch weiterhin
darauf richten, den Mitarbeiter/-innen in den SB und LR ein solides Basiswissen zu
vermitteln sowie ihnen praktisches Rüstzeug in die Hand zu geben. Eine fachliche
Weiterentwicklung, vor allem der SB, ist jedoch einerseits auf Grund der personellen
Besetzung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und andererseits der individuellen
Möglichkeiten der Mitarbeiter/-innen vor Ort, das vermittelte Wissen praktisch umzusetzen, nur eingeschränkt möglich.
Im Jahr 2018 enden die derzeit laufenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die
Prüfung neuerlichen Möglichkeiten zur Nutzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen oder
vergleichbarer Finanzierungsformen für die Stadt Leipzig wird weiterhin aktiv unterstützt.
Das „Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische
Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates“ Sachsen wird weiter verfolgt (s.
Beschlusspunkt 7 der DS V/2329).
4.4 Ausstattung (Räume, Technik, Mobiliar)
Aufgrund steigender Schülerzahlen in den kommenden Jahren, gestiegenen Ansprüchen
an Schule und damit auch an SB und LR wird angestrebt, deren räumliche Situation nicht
nur bei Neubau und Sanierung zu verbessern, sondern nach Lösungen auch in derzeit
nicht für die Sanierung vorgesehenen Schulen zu suchen. Die SBA steht bei der
Ausstattungsplanung von SB und LR fachlich beratend und begleitend zur Seite. In der
Planungsphase erfolgen enge Abstimmungen zwischen Architekten, Schule und
Schulbibliothekarischer Arbeitsstelle.
Größe, Lage und Ausstattung von SB müssen den vielfältigen Aufgaben (Lernort,
Unterrichtsort, Medien- und Informationszentrum, Kommunikation, Leseförderung, …),
den Arbeitsformen und Lernprozessen entsprechen. Die dafür erforderlichen
Funktionsbereiche sollen über eine dem Alter der Schüler/-innen entsprechende, moderne
und sichere Zweckmöblierung sowie eine adäquate technische Ausstattung verfügen.
Gruppen- und Projektarbeit sowie Recherche und Präsentation müssen genauso möglich
sein wie individuelles Lesen und Lernen.
Die Beschaffung oder Ersatzbeschaffung von Bibliotheksmobiliar (bei einem
Anschaffungswert der Ausstattungsgegenstände unter 410 € Brutto) erfolgt über die im
Schulbudget der jeweiligen Schule zur Verfügung gestellten Mittel. Bei der
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Aufschlüsselung des Gesamtbudgets ist dieses bewegliche Anlagevermögen zu beachten
und eine entsprechende Priorisierung vorzunehmen. Die Schulkonferenz bestätigt die
Aufschlüsselung. Ausstattungsgegenstände über 410 € Brutto sind bei der
Investitionsplanung durch die Schulen anzumelden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
für einzelne Ausstattungsgegenstände bestehen im Einsatz von Mitteln für
Ganztagsangebote bzw. über Mittel des Schulfördervereins.
Die PC-Technik in allen SB (Mitarbeiterarbeitsplätze) wird im Rahmen des Rollouts 2017
erneuert. Die jährlichen Kosten betragen zzt. für die 42 SB ~14.800 €. Bei
Neugründungen von SB müssen monatlich 29,36 € pro neuer SB kalkuliert werden.
Die Software zur Bibliotheksverwaltung und -recherche „Library for Windows – School“
steht allen SB weiterhin zur Verfügung. Die Kosten für die zurzeit 42 Lizenzen, den
Support sowie die Bereitstellung des Online-Katalogs von jährlich ~ 14.940 € werden von
der Stadt Leipzig übernommen. Bei Neugründungen von SB müssen weitere Lizenzen
kostenpflichtig durch die Stadt erworben werden (einmalig: 680 € und vierteljährlich: 91 €
pro neuer SB).
4.5 Zusammenarbeit mit Partnern
Bestehende Kooperationen werden in den kommenden Jahren weiter ausgebaut. Das
betrifft vor allem die weitere Umsetzung der in der Kooperationsvereinbarung zwischen
dem AfJFB und den LSB festgelegten Arbeitsschritte und Ziele: u.a. gemeinsame
Fortbildungsangebote für Mitarbeiter/-innen in SB und LR, intensiver fachlicher Austausch
zwischen LSB und SBA, Abstimmung von Titelwünschen von Lehrkräften und Erzieher/innen für Klassensätze und Medienzusammenstellungen der LSB, Bewerbung der
Angebote der LSB in den Schulen durch die SBA. Um die vorhandenen Ressourcen
langfristig und zielführend im Sinne einer effizienten medienpädagogischen Arbeit
einzusetzen, wird dafür die fachliche Zusammenarbeit zwischen Leipziger Städtischen
Bibliotheken und Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle intensiviert.
An der Schule vor Ort sind die Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Horterzieher/innen besonders wichtige und starke Partner. Die SBA plant in den nächsten Jahren neue
Fortbildungsangebote u. a. zu den Themen „Digitale Medienangebote“ und „Schulbibliotheksmarketing“ anzubieten und hier verstärkt Partner einzubeziehen.
Aufgrund der sich ständig wandelnden Anforderungen auch an schulbibliothekarische
Arbeit (siehe Punkt 2.4) werden bestehende Kooperationen weiter ausgebaut und der
bundesweite Austausch zu aktuellen Themen fortgeführt.
5
Konsequenzen bei Ablehnung
SB und LR müssen als besondere Orte des Lernens und der Leseförderung erhalten und
weiter entwickelt werden. Bei Ablehnung der finanziellen Mittel für den weiteren
Bestandsaufbau in Höhe von 55.260 € können die Medienbestände nicht aktualisiert und
ausgebaut werden. Die geforderte Einbindung der SB und LR als Bildungsorte in den
Schulalltag mit Unterricht, Projektarbeit, ganztägigen Angeboten und der Umsetzung von
Lesefördermaßnahmen könnte nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr erfolgen, da
mit veralteten Medienbeständen die Attraktivität sinkt und die Aufgaben von Schule
ungenügend umgesetzt werden können.
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Analog trifft das auf die Ausstattung hinsichtlich Bibliotheksmobiliar zu. Wenn SB und LR
keine ihren Zweck erfüllenden attraktiven Orte innerhalb der Schule sind, so werden sie
nicht wahrgenommen und erfahren keine oder nur geringe Nutzung.
Eine Ablehnung der weiteren Finanzierung der Software „Library for Windows – School“
für die SB und die Bereitstellung der IT-Technik für die Mitarbeiterarbeitsplätze hätte zur
Folge: Verwaltung der Medienbestände12 sowie die Ausleihe von Medien an die Schüler/innen und Lehrer/-innen wären nicht mehr möglich, Recherchen in den Datenbanken des
Online-Katalogs ebenso.
Anlagen:
Anlage 1:
Übersicht Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit SB und LR
Anlage 2:
Berechnung Medienetat
Anlage 3a: „Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung
der Schulbibliothek“
Anlage 3b: „Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung
des Leseraumes“
Anlage 4 a: Standards, Richtlinien, Erfolgsfaktoren bei SB
Anlage 4 b: Empfehlungen, Erfolgsfaktoren bei LR
Anlage 5:
Veranstaltungen im Kontext von SB und LR für Mitarbeiter/-innen,
pädagogisches Personal u.a.
Anlage 6:
Nutzung einer SB am Beispiel der Humboldtschule/Gymnasium
12 Aktueller Gesamtmedienbestand: ca. 135.000 Medieneinheiten
03.11.2016
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Schulart
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
Name der Schule
GTA
[SJ16/17]
SB/LR [SJ
2016/17]
100. Schule
120. Schule
157. Schule
172. Schule
24. Schule
3. Schule
31. Schule
33. Schule
39. Schule
46. Schule
60. Schule
66. Schule
74. Schule
78. Schule
8. Schule
85. Schule
9. Schule
90.Schule
91. Schule
A.-Kästner-Schule
A.-Lindgren-Schule
Adam-Friedrich-Oeser-Schule
Anna-Magdalena-Bach-Schule
Aug.-Bebel-Schule
B.-Grimm-Schule
Carl-von-Linné-Schule
Ch.-Arnold-Schule
Clara-Wieck-Schule
E.-Zeigner-Schule
Erich Kästner-Schule
Ernst-Pinkert-Schule
F.-Mehring-Schule
Fanny-Hensel-Schule
Fr.-Fröbel-Schule
Fritz-Baumgarten-Schule
Geschwister-Scholl-Schule
H.-Chr.-Andersen-Schule
Hans-Kroch-Schule
Heinrich-Mann-Schule
J.-Ringelnatz-Schule
K.-Liebknecht-Schule
Lessingschule
Marienbrunner Schule
P.-Neruda-Sch.
Paul-Robeson-Schule
Schule 5 im Stadtbezirk Mitte
Schule am Adler
Schule am Auwald
Schule am Floßplatz
Schule am Rabet
Schule Böhlitz-Ehrenberg
Schule Connewitz
Schule Gundorf
Schule Holzhausen
Schule Liebertwolkwitz
Schule Miltitz
Schule Mölkau
Schule Portitz
Schule Rückmarsdorf
Schule Seehausen
Schule Stahmeln
Schule Wiederitzsch
Theodor-Körner-Schule
W.-Busch-Schule
W.-Hauff-Schule
W.-Wander-Schule
X
X
X
X
X
X
X
X
LR
SB
LR
LR
Grundschulen
Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Bildung
Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Schulbibliotheken und Leseräumen
125. Schule
16. Schule
20. Schule
35. Schule
56. Schule
68. Schule
84. Schule
94. Schule
A.-v.-Wiedebach-Schule
G.-Schumann-Schule
Geschw.-Scholl-Schule
Schule Georg-Schwarz-Straße
H.-Pestalozzi
Helmholtzschule
Lene-Voigt-Schule
Nachbarschaftsschule
P.-Robeson Schule
Petrischule
Schule am Adler
Schule am Weißeplatz
Schule Mölkau
Schule Paunsdorf
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
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X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Stand: 01.11.2016
Oberschulen + Gemeinschaftsschule
über GTA
GTA „Lese- und Sprachexperten“
über GTA
GTA „Bücherei“
über GTA
GTA „Lesetraining“
GTA „Lesen fetzt“; Leseförderung für Klasse 2 und 3
über GTA
über GTA
GTA „Lesestube“;GTA „Leseförderung „
GTA „Leseförderung“
über GTA
GTA „Lesespaß mit Antolin“
GTA „Schulbibliothek“, „Lesekurs“
X
X
X
X
LR
LR
LR
LR
LR
LR
LR
LR
LR
LR
LR
LR
LR
SB
LR
LR
SB
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Bemerkung
X
LR
LR
LR
LR
LR
LR
X
X
X
X
SB/LR anderes
Personal [SJ
2016/17]
X
SB
LR
X
X
X
X
GTA „Leseraum“
X
über GTA
X
SB
LR
LR
X
LR
räuml. Probleme
LR
LR
SB
LR
SB
LR
LR
X
SB
LR
LR
X
LR
X
über GTA
GTA „Leseförderung mit Antolin“
GTA „Lesen macht Freude und neugierig“
über GTA
GTA „Lesespaß mit Antolin“
teilweise Nutzung der SB der OS mit „Vorlesepaten“
GTA „Bibliothek“
X
über GTA
GTA „Schulbibliothek“
X
über GTA
über GTA
GTA „Bücherwürmer und Leseratten“
GTA „Schulbibliothek“
X
LR
SB
LR
LR
X
X
X
X
X
GTA „Leseförderung“
LR
LR
LR
X
LR
LR
LR
LR
X
X
X
X
57
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
SB/LR
SB/LR
Betreuung
Betreuung
über STA [SJ über FdaG [SJ
2016/17]
2016/17]
X
X
Anlage 1
55
X
LR
X
räuml. Probleme
SB
LR
SB
X
X
X
GTA „Leseförderung mit Antolin“
GTA „Leseambulanz“
GTA „Leseraum“
27
SB
LR
LR
SB
SB
räuml. Probleme
LR
räuml. Probleme
räuml. Probleme
SB
LR
LR
SB
über GTA
3
Teilzeit über GTA
X
X
über GTA
Mediathek
GTA „Lesefüchse“
über GTA
GTA „Buchclub mit Ausleihe und Beratung“
über GTA
GTA „Leseoase“ und „Lesen, Spielen, Schreiben“
über GTA
GTA „Leseclub“
FdaG über SFV
X
X
X
X
X
Seite 1von 2
Schulart
Oberschulen + Ge
89
90
91
Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Bildung
Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Schulbibliotheken und Leseräumen
Name der Schule
GTA
[SJ16/17]
SB/LR [SJ
2016/17]
X
X
X
SB
Christian-Gottlob-Frege-Schule
Schule Wiederitzsch
Sportoberschule Leipzig
LR
Gymnasien
25
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
A.-P.-Reclam-Schule
F.-A.-Brockhaus-Schule
F.-Schiller-Schule
G.-Hertz-Schule
Gymn. Engelsdorf
Humboldtschule
I.-Kant-Schule
J.-Kepler-Schule
L.-Otto-Peters-Schule
Leibnizschule
Max-Klinger-Schule
Neue Nikolaischule
R.-Schumann-Schule
Schule an der Gorkistraße
Thomasschule
W.-Heisenberg-Schule
W.-Ostwald-Schule
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
SB
SB
SB
X
X
X
Berufl. Schulzentren
BSZ 1
BSZ 7
BSZ 12
A.-Rossbach-Schule
Gutenbergschule
H.-Goldschmidt-Schule
K.-Heine-Schule
R.-Pfau-Schule
Sus.-Eger-Schule
16
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
SB
Förderschulen
X
X
X
X
X
A.-Diesterweg-Schule
Albert-Schweitzer-Schule
E.-Zinna-Schule
Fr.-Gietzelt-Schule
J-.H.-Pestalozzi-Schule
K.-Kollwitz-Schule
Lindenhofschule
Martinschule
Schule Engelsdorf
Schule Grünau
Schule Rosenweg
Schule Thonberg
W.-Filatow-Schule
FSZ Biedermann
Klinikschule
FdaG über SFV
Teilzeit über GTA
X
X
über GTA
über GTA
GTA „Junge Autoren“
GTA „Bibliothek“
Teilzeit über GTA GTA „offene Schulbibliothek“
über GTA
GTA „Lesebude“
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
5
X
X
AG
X
9
AG
3
LR
X
X
X
X
X
X
X
LR
X
LR
X
über GTA
über GTA
LR
X
LR
X
6
110
102
SB:
davon SB
42
LR:
davon LR
60
GTA „Lesezirkel“
GTA „Bibliothek“
GTA “Schülerbibliothek“
LR
12
Gesam
t
Bemerkung
2
X
16
9
SB/LR anderes
Personal [SJ
2016/17]
X
13
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
0
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
X
16
16
109
110
111
112
113
114
115
116
117
SB/LR
SB/LR
Betreuung
Betreuung
über STA [SJ über FdaG [SJ
2016/17]
2016/17]
X
Anlage 1
über GTA
4
70
GTA “Schülerbibliothek“
0
13
Legende
GTA
Ganztagsangebote
SJ
Schuljahr
SB/LR Schulbibliotheken / Leseräume
FdaG
Freiwilligendienst aller Generationen
AG
Durchführung von Arbeitsgemeinschaften
Stand: 01.11.2016
Seite 2von 2
AfJFB,
Abt. Bildung
Berechnung Medienetat 2017 ff. für Schulbibliotheken und Leseräume
Anlage 2
Schulbibliotheken
Zielbestand Sekundarstufe:
Berechnung Jahresetat:
durchschn. Medienpreis:
10
1%
17,48
Medieneinheiten/Schüler
des Zielbestandes mal
durchschn. Medienpreis
Zielbestand Primarstufe:
7
Medieneinheiten/Schüler
Durchschnittspreis für
Bücher 2015 + Kosten pro
ausleihfertige Bearbeitung
der Medien
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Gymnasien
A.-Ph.-Reclam-Schule
F.-A.-Brockhaus-Schule
F.-Schiller-Schule
G.-Hertz-Schule
Gymnasium Engelsdorf
Humboldt-Schule
I.-Kant-Schule
J.-Kepler-Schule
L.-Otto-Peters-Schule
Leibnizschule
M.-Klinger-Schule
Neue Nikolaischule
R.-Schumann-Schule
Thomasschule
W.-Heisenberg-Schule
W.-Ostwald-Schule
Summe
Schüler im SJ
2015/2016
833
880
819
561
606
779
766
720
454
646
830
735
681
644
694
501
9389
Berechnung
Zielbestand Jahresetat
8330
1.460 €
8800
1.540 €
8190
1.430 €
5610
980 €
6060
1.060 €
7790
1.360 €
7660
1.340 €
7200
1.260 €
4540
790 €
6460
1.130 €
8300
1.450 €
7350
1.280 €
6810
1.190 €
6440
1.130 €
6940
1.210 €
5010
880 €
111490
19.490 €
1
2
3
4
5
6
7
8
Oberschulen
16. Schule
56. Schule
68. Schule
Helmholtzschule
Schule am Adler
Schule Paunsdorf
Schule Portitz
Nachbarschaftsschule
Summe
Schüler im SJ
2015/2016
470
490
481
402
325
361
426
316
3271
Berechnung
Zielbestand Jahresetat
4700
820 €
4900
860 €
4810
840 €
4020
700 €
3250
570 €
3610
630 €
4260
740 €
3160
550 €
32710
5.710 €
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BSZ
BSZ 1
Arwed-Rossbach-Schule
Gutenbergschule
Ruth-Pfau-Schule
Susanna-Eger-Schule
Henriette-Goldschmidt-Schule
K.-Heine-Schule
BSZ 7
BSZ 12
Summe
Schüler im SJ
2014/2015
2444
1002
1436
1260
1082
399
1991
1137
432
11.183
Berechnung
Zielbestand Jahresetat
24440
4.270 €
10020
1.750 €
14360
2.510 €
12600
2.200 €
10820
1.890 €
3990
700 €
19910
3.480 €
11370
1.990 €
4320
764 €
111.830
19.554 €
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Grundschulen
120. Schule
3. Schule
E.-Zeigner-Schule
F.-Fröbel-Schule
F.-Mehring-Schule
Lessingschule
P.-Neruda-Schule
Schule am Auwald
Schule Liebertwolkwitz
Nachbarschaftsschule
Summe
Schüler im SJ
2015/2016
281
468
479
188
364
324
373
438
165
204
3.284
Berechnung
Zielbestand Jahresetat
1967
340 €
3276
570 €
3353
590 €
1316
230 €
2548
450 €
2268
400 €
2611
460 €
3066
540 €
1155
200 €
1428
250 €
22.988
4.030 €
Grundschulen
3.780 €
Oberschulen
5.160 €
Gemeinschaftsschule
800 €
Gymnasien
19.490 €
BSZ
19.554 €
48.784 €
Leseräume
Jahresetat Grund- und Förderschulen 2015
Erhöhung Medienpreis um
Jahresetat Grund- und Förderschulen 2017 ff.
200 €
2,22%
Jahresetat Oberschulen 2015
Erhöhung Medienpreis um
Jahresetat Oberschulen 2017 ff.
205 €
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Grundschulen
100. Schule
172. Schule
46. Schule
66. Schule
78. Schule
91. Schule
A.-Bebel-Schule
A.-M.-Bach-Schule
Chr.-Arnold-Schule
Geschwister-Scholl-Schule
H.-Kroch-Schule
J.-Ringelnatz-Schule
K.-Liebknecht-Schule
Schule Connewitz
Schule Rückmarsdorf
Th.-Körner-Schule
W.-Busch-Schule
W.-Hauff-Schule
W.-Wander-Schule
Summe
Jahresetat
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
205 €
3.895 €
1
2
3
4
Förderschulen
F.-Gietzelt-Schule
K.-Kollwitz-Schule
Schule Grünau
W.-Filatow-Schule
Summe
Jahresetat
205 €
205 €
205 €
205 €
820 €
1
2
3
4
5
6
7
Oberschulen
35. Schule
94. Schule
Geschwister-Scholl-Schule
Lene-Voigt-Schule
Schule am Weißeplatz
Schule Mölkau
Sportoberschule
Summe
66
23
1
16
15
9
130
Grundschulen
Oberschulen
Gem.-Schule
Gymnasien
Förderschulen
BSZ
Schulen
Jahresetat
248 €
248 €
248 €
248 €
248 €
248 €
248 €
1.736 €
3.895 €
Oberschulen
1.736 €
Förderschulen
820 €
6.451 €
Anzahl
Profitcenter
2111
2151
2154
2171
2215
2216
2211
2311
2313
248 €
Grundschulen
Zusammenfassung Medienetat
Anzahl
gesamt Schulart
242 €
2,22%
SB
9
7
1
16
LR
19
7
2
1
1
8
1
42
30
Summe
7.675 €
6.896 €
800 €
19.490 €
410 €
205 €
205 €
18.790 €
764 €
55.235 €
Planzahlen für Doppelhaushalt
2017/2018
7.680 €
6.900 €
800 €
19.490 €
410 €
210 €
210 €
18.790 €
770 €
55.260 €
Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der
Schulbibliothek
zwischen
der
Stadt Leipzig,
Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung
und der
Schule/Grundschule
und
dem Hort
Präambel
Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses RBV-1311/12 vom 18.07.2012 und der vom Stadtrat
am 17.09.2014 einstimmig in der Ratsversammlung angenommenen Vorlage "Schulbibliotheken
und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes" (DS-00035/14) konnten in den vergangenen Jahren 42 Schulbibliotheken im Kontext
von Schulentwicklung und Schulprogrammen nach fachlichen Grundsätzen auf- und ausgebaut
sowie Leseräume an Leipziger Schulen entwickelt werden.
Schulbibliothekskonzepte, die an das jeweilige Schulprofil angepasst sind, sollen in den nächsten
Jahren erstellt werden, um die Leipziger Schulbibliotheken kontinuierlich zu modernen,
multimedialen Lern-, Informations- und Kulturzentren und zu Stätten der Begegnung und der
aktiven Freizeitgestaltung auszubauen. Gut entwickelte Schulbibliotheken können maßgeblich
zum Schulerfolg der Lernenden beitragen.
Mit dieser Kooperationsvereinbarung liegt eine schriftlich fixierte Basis der gemeinsamen Arbeit
vor, in der die Aufgaben und Aufgabenträger festgelegt sind.
§1
Aufgaben der Stadt Leipzig bzw. des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB)
1. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die
Schulen bei der Umsetzung der genannten Ziele und prüft darüber hinaus die
Möglichkeiten des Einsatzes öffentlich geförderter Beschäftigungen u. a. Maßnahmen für
die Betreuung der Schulbibliothek.
Die mit dem Maßnahmeneinsatz in der Schulbibliothek verbundenen Aufgaben, Rechte
und Pflichten der Stadt Leipzig sowie der Schule sind in der jeweiligen
Durchführungsbestimmung festgeschrieben.
Die Durchführungsbestimmung ist als Anlage Bestandteil der Kooperationsvereinbarung.
Der Arbeitsplatz des/der Mitarbeiters/-in der öffentlich geförderten Beschäftigung wird mit
einem PC und einer speziellen Bibliothekssoftware ausgestattet.
2. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erbringt als Serviceeinrichtung für Leipziger
Schulbibliotheken beim Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Dienstleistungen:
-
allgemeine schulbibliotheksfachliche Anleitung und Beratung,
Erarbeitung eines Medienauswahlverzeichnisses (1x jährlich),
Aus- und Fortbildung sowie Workshops für freiwillig Tätige, für Mitarbeiter/-innen in
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Honorarkräfte, Pädagoginnen und
Pädagogen (Basiskurs Schulbibliothek, Veranstaltungen mit Partnern u.a.),
Seite 1 von 5
-
Beratung zu Bestandsaufbau und -pflege (Ergänzung, Aktualisierung,
Aussonderungen),
medienpädagogische Beratung,
Unterstützung schulischer Leseförderprojekte,
Veranstaltungsvermittlung (z.B. altersspezifische Bibliothekseinführungen in den
öffentlichen Bibliotheken),
Kontaktvermittlung zu Partnern auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene,
Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Schulbibliotheken.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle stellt in Zusammenarbeit mit der Softwarefirma die
Fernwartung der Software (Hosting) mit zentraler Datensicherung und Update-Service
sowie die Nutzung eines gemeinsamen, im Internet verfügbaren Katalogs (OPAC) für alle
Schulbibliotheken sicher.
Alle neu erworbenen ausleihfertig bearbeiteten Medien für die Schulbibliothek werden
zentral durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle in die Online-Katalogdatenbank der
jeweiligen Schulbibliothek eingespielt. Sie sind im Internet unter leipzig.iopac.de sowohl in
einem Gesamtkatalog als auch im Teilkatalog der Schule recherchierbar.
3. Pro Haushaltsjahr erhält die Schule ein Informationsschreiben des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung über die eingestellten finanziellen Mittel für Medien zum weiteren
Aufbau des Medienbestands. Die jeweilige Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden
Budgets ist u.a. abhängig von der Anzahl der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume.
4. Seitens des Amtes für Jugend, Familie und Bildung wird geprüft, inwieweit darüber hinaus
geschenkte Medien, die die Schule erhält, in den Bestand integriert werden.
Voraussetzung ist, dass es sich um inhaltlich und äußerlich aktuelle und relevante Medien
handelt.
5. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erhebt im Auftrag der Stadt Leipzig schulhalbjahresweise statistische Daten: Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek, Medienbestand,
Anzahl der Benutzer/-innen und der Entleihungen. Die Zuarbeit hierfür erfolgt durch die
dafür autorisierten Mitarbeiter/-innen in der Schulbibliothek mit dem Ende des jeweiligen
Schulhalbjahres.
§2
Aufgaben der Schule
1. Die Schulbibliothek ist eine Verbrauchsbibliothek. Der Bestandsaufbau richtet sich nach
den Standards der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA).
Eine dauernde Aufbewahrung der Bestände in Form eines Archivs ist nicht angestrebt,
vielmehr stehen Aktualität und Attraktivität im Vordergrund.
2. Die Schulbibliothek ist konzeptionell im Schulprofil verankert. Das Konzept wird durch die
Schulkonferenz beschlossen und stellt eine Einbindung der Bibliothek in den Unterricht
aller Fächer sowie ggf. in das Ganztagskonzept der Schule sicher.
3. Dem Bibliotheksbetrieb liegt die „Benutzungsordnung für Schulbibliotheken der Stadt
Leipzig“ (siehe Anlage) zugrunde.
4. Die Schulbibliothek wird in einem angemessenen Rahmen innerhalb des Schulgebäudes
und in den öffentlichen Publikationen der Schule (Homepage, Jahrbuch, Flyer) beworben.
5. Die Lehrer/-innen aller Fachbereiche nutzen die Schulbibliothek im Rahmen des Unterrichts und für die Arbeit an Projekten. Angestrebt wird, dass alle neuen Schüler/-innen der
Schule zu Beginn des Schuljahres in die Benutzung der Schulbibliothek eingeführt werden.
Seite 2 von 5
6. Die Bestellung der Medien erfolgt gemäß des oben benannten Informationsschreibens (s.
§ 1 Pkt. 3) auf der Grundlage des Medienauswahlverzeichnisses (s. § 1 Pkt. 2) der
Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle. Es werden ausschließlich ausleihfertige Medien (mit
digitalem Datensatz, Signaturetikett, Barcodeetikett) für die Schulbibliothek erworben. Über
die von der Stadt Leipzig zusätzlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel hinaus kann
die Schule auch Mittel aus dem Schulbudget und/oder des Schulfördervereins o.a. für die
Medienbestellung einsetzen.
7. Entleihung und Rücknahme von Medien erfolgen über die Bibliothekssoftware nur durch
den bzw. die autorisierten Mitarbeiter/-innen der Schulbibliothek und entsprechend der
vorgesehenen Verfahrensweise.
8. Es ist zu gewährleisten, dass ausschließlich die beauftragten und administrierten Personen
im Rahmen ihres Aufgabenfeldes den Zugang zu den personenbezogenen Daten in der Bibliothekssoftware haben. Es ist sicherzustellen, dass das persönliche Passwort zur Nutzung der Bibliothekssoftware der autorisierten und keiner weiteren Person zugänglich ist.
9. Die Schulleitung benennt eine/-n in besonderem Maße für die Schulbibliothek verantwortliche/-n Pädagogin/Pädagogen (Bibliothekslehrer/-in).
10. Die Schulleitung unterstützt die Teilnahme aller in der Schulbibliothek Beschäftigten sowie
– auf Wunsch – die Bibliothekslehrer/-innen an den Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und deren Partner.
11. Bei zeitweiliger Nichtbesetzung der Schulbibliothek (Krankheit, Urlaub, Beendigung der Tätigkeit) obliegt es dem/der Schulleiter/-in, die Schulbibliothek während dieses Zeitraumes in
einem durch ihn/sie bestimmten eingeschränktem Maße unter Gewährleistung der Aufsicht
zur Nutzung zu öffnen. Die Aufsicht führenden Personen müssen in die Benutzungsordnung der Schulbibliothek eingewiesen sein. Die Entleihung von Medien ist in dieser Zeit
nicht möglich!
12. Die Schulbibliothek sollte über ein Telefon bzw. einen Telefonanschluss zur Absetzung
eines Notrufs verfügen.
13. Die Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen mit Internetanschluss für die Schüler/-innen liegt im
Verantwortungsbereich der Schulleitung. Die Schulleitung stellt sicher, dass Pflege und
Wartung dieser EDV-Technik in der Schulbibliothek gewährleistet sind.
Die Beschaffung oder Ersatzbeschaffung von Bibliotheksmobiliar (bei einem Anschaffungswert der Ausstattungsgegenstände unter 410 € Brutto) erfolgt über die im Schulbudget zur
Verfügung gestellten Mittel. Bei der Aufschlüsselung des Gesamtbudgets ist dieses bewegliche Anlagevermögen zu beachten, eine entsprechende Priorisierung durchzuführen und
durch die Schulkonferenz zu bestätigen. Ausstattungsgegenstände über 410 € Brutto sind
bei der Investitionsplanung durch die Schulen anzumelden.
§3
Aufgaben des Hortes
1. Die Schulbibliothek wird in das Bildungskonzept des Hortes eingebunden und z.B. für
nachfolgend aufgeführte Angebote und Projekte genutzt:
–
Erledigung der Hausaufgaben (Recherche in Nachschlagewerken, Sachbüchern und
dergl.)
–
Vorbereitung von Theaterprojekten sowie Angeboten bzw. Interessengemeinschaften
des Hortes, zum Forschen und Experimentieren
–
Projekte zur Leseförderung unter freizeitpädagogischen Bedingungen
2. Die Leitung des Hortes benennt für die Einbindung der Schulbibliothek eine/-n
verantwortliche/-n Erzieher/-in, deren/dessen Teilnahme – auf Wunsch - an den
Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sicher gestellt wird.
Seite 3 von 5
§4
Zusammenarbeit
1. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Schule und Hort stellt die Schule sicher, dass der
Hort in die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes der Schulbibliothek eingebunden ist,
welches von der Schulkonferenz diskutiert und beschlossen werden soll. Die benannten
Verantwortlichen der Schule und des Hortes führen regelmäßig Beratungen zur
kontinuierlichen Entwicklung der Schulbibliothek durch. In diesem Zusammenhang wird
empfohlen, bei Erfordernis den/die Leiter/-in des Hortes zur Sitzung der Schulkonferenz
einzuladen.
2. Die Schule nutzt die Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken. Gemeinsames Ziel
ist der Start einer eigenständigen Leserkarriere der Schüler/-innen, für die die Nutzung der
öffentlichen Bibliotheken bis zum vollendeten 19. Lebensjahr kostenlos ist.
3. Darüber hinaus ist es der Schule freigestellt, auch mit anderen Bibliotheken und
Informationseinrichtungen der Stadt sowie kulturellen Einrichtungen zusammen zu
arbeiten. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle vermittelt entsprechende Kontakte im
Rahmen ihrer Netzwerkarbeit.
4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Konzeptionelle und inhaltliche Veränderungen der bestehenden Zusammenarbeit sind
miteinander abzustimmen.
5. Die Vertragspartner benennen nachstehende Verantwortliche, um die Gewährleistung der
vereinbarten Leistungen absprechen zu können.
Verantwortliche der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle:
Frau Pohl
0341-1231061
sandra.pohl@leipzig.de
Frau Günther
0341-1231062
annerose.guenther@leipzig.de
Frau Benter
0341-1231063
michaela.benter@leipzig.de
Verantwortliche im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung:
Frau Schültzky
0341-1231084
britt.schueltzky@leipzig.de
Frau Müller
0341-1231073
ulrike.mueller@leipzig.de
Verantwortliche in der Schule:
Schulleiter/-in
Frau/Herr
verantw. Lehrer/-in
Frau/Herr
Verantwortliche des Hortes:
Hortleiter/-in
Frau/Herr
verantw. Erzieher/-in
Frau/Herr
Verantwortliche im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf:
Frau Worf
0341-6594812
silvia.worf@kee-leipzig.de
Seite 4 von 5
Anlagen:
•
Dienstanweisung zum Umgang mit Abwesenheiten von Mitarbeitern in geförderten
Maßnahmen des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf vom 07.04.2015
•
Durchführungsbestimmung zum Einsatz von Personal über die öffentlich geförderte
Beschäftigung „Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)“
•
Durchführungsbestimmung zum Einsatz von Personal über die öffentlich geförderte
Beschäftigung „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (STA)“
•
Durchführungsbestimmung zum Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen über den
Freiwilligendienst aller Generationen
Benutzungsordnung für Schulbibliotheken der Stadt Leipzig
Datum
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Datum
Schule
Datum
Hort
zur Kenntnis genommen: Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
Seite 5 von 5
Vereinbarung über die Fortführung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung des
Leseraums
zwischen
der
Stadt Leipzig,
Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung
und der
Schule/Grundschule
sowie
dem Hort
Präambel
Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses RBV-1311/12 vom 18.07.2012 und der vom Stadtrat
am 17.09.2014 einstimmig in der Ratsversammlung angenommenen Vorlage "Schulbibliotheken
und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes" (DS-00035/14) konnten in den vergangenen Jahren 42 Schulbibliotheken im Kontext
von Schulentwicklung und Schulprogrammen nach fachlichen Grundsätzen auf- und ausgebaut
sowie Leseräume an Leipziger Schulen entwickelt werden.
Der Leseraum in Schulen ist ein zusätzliches Instrument zur Förderung von Lesekompetenz mit
einem niedrigschwelligen Zugang Mit interessanten Angeboten werden Voraussetzungen
geschaffen, dass die Schüler/-innen in angenehmer Atmosphäre außerhalb des Unterrichts zum
Lesen motiviert werden und positive Leseerfahrungen sammeln können.
Konzepte, die an das jeweilige Schulprofil angepasst sind, sollen in den nächsten Jahren
möglichst von Schule und Hort gemeinsam erstellt werden, um die Leseräume kontinuierlich zu
ansprechenden, modernen, möglichst multimedialen Lern-, Informationsorten sowie zu Stätten der
(inter)kulturellen Begegnung und der aktiven Freizeitgestaltung auszubauen. Somit können
Leseräume zum Schulerfolg der Lernenden beitragen.
Mit dieser Kooperationsvereinbarung liegt eine schriftlich fixierte Basis der gemeinsamen Arbeit
vor, in der die Aufgaben und Aufgabenträger festgelegt sind.
§1
Aufgaben der Stadt Leipzig bzw. des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB)
1. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die
Schulen bei der Umsetzung der genannten Ziele und prüft darüber hinaus die
Möglichkeiten des Einsatzes öffentlich geförderter Beschäftigungen u. a. Maßnahmen für
die Betreuung der Leseräume.
Die mit dem Maßnahmeneinsatz in dem Leseraum verbundenen Aufgaben, Rechte und
Pflichten der Stadt Leipzig sowie der Schule sind in der jeweiligen Durchführungsbestimmung festgeschrieben.
Die Durchführungsbestimmung ist als Anlage Bestandteil der Kooperationsvereinbarung.
2. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erbringt als Serviceeinrichtung für Leipziger
Schulbibliotheken und Leseräume beim Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende
Dienstleistungen:
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-
-
allgemeine schulbibliotheksfachliche Anleitung und Beratung,
Erarbeitung eines Medienauswahlverzeichnisses (1x jährlich),
Aus- und Fortbildung sowie Workshops für freiwillig Tätige, für Mitarbeiter/-innen in
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Honorarkräfte, Pädagoginnen und
Pädagogen (Basiskurs Schulbibliothek, Veranstaltungen mit Partnern u.a.),
Beratung zu Bestandsaufbau und -pflege (Ergänzung, Aktualisierung,
Aussonderungen),
medienpädagogische Beratung,
Unterstützung schulischer Leseförderprojekte,
Veranstaltungsvermittlung (z.B. altersspezifische Bibliothekseinführungen in den
öffentlichen Bibliotheken),
Kontaktvermittlung zu Partnern auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene,
-
Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Schulbibliotheken.
-
3. Pro Haushaltsjahr erhält die Schule ein Informationsschreiben des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung über die eingestellten finanziellen Mittel für Medien zum weiteren
Aufbau des Medienbestands. Die jeweilige Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden
Budgets ist u.a. abhängig von der Anzahl der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume.
4. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erhebt im Auftrag der Stadt Leipzig schulhalbjahresweise statistische Daten: Aktivitäten in und mit dem Leseraum, zum Medienbestand
sowie der Anzahl der Benutzer/-innen. Die Zuarbeit hierfür erfolgt durch die dafür autorisierten Mitarbeiter/-innen in dem Leseraum mit dem Ende des jeweiligen Schulhalbjahres.
§2
Aufgaben der Schule
1. Der Aufbau des Medienbestandes des Leseraumes erfolgt unter dem Aspekt der Aktualität
und Attraktivität der Medien. Eine dauernde Aufbewahrung in Form eines Archivs ist nicht
vorgesehen. Sondersammlungen wie historische Altbestände, Lehrbuchsammlungen,
didaktische Materialien für Lehrer/-innen u.a. sind nicht Bestandteil des Leseraumes.
2. Der Leseraum ist konzeptionell im Schulprofil verankert. Das Konzept wird durch die
Schulkonferenz beschlossen und stellt eine Einbindung des Leseraums in das Ganztagskonzept der Schule sicher.
3. Der Leseraum wird in einem angemessenen Rahmen innerhalb des Schulgebäudes und in
den öffentlichen Publikationen der Schule (Homepage, Jahrbuch, Flyer) beworben.
4. Die Bestellung der Medien erfolgt gemäß des oben benannten Informationsschreibens (s.
§ 1 Pkt. 3) auf der Grundlage des Medienauswahlverzeichnisses (s. § 1 Pkt. 2) der
Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle. Über die von der Stadt Leipzig zusätzlich zur
Verfügung gestellten finanziellen Mittel hinaus kann die Schule auch Mittel aus dem
Schulbudget und/oder des Schulfördervereins o.a. für die Medienbestellung einsetzen.
5. Die Schulleitung benennt eine/n in besonderem Maße für den Leseraum verantwortliche/-n
Pädagogin/Pädagogen.
6. Die Schulleitung unterstützt die Teilnahme aller im Leseraum Beschäftigten sowie – auf
Wunsch - der/des für den Leseraum verantwortlichen Pädagogin/Pädagogen an den
Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und deren Partner.
7. Bei zeitweiliger Nichtbesetzung des Leseraumes (Krankheit, Urlaub, Beendigung der
Tätigkeit) obliegt es dem/der Schulleiter/-in, den Leseraum während dieses Zeitraumes in
einem durch ihn/sie bestimmten eingeschränktem Maße unter Gewährleistung der Aufsicht
zur Nutzung zu öffnen. Die Aufsicht führenden Personen müssen in die
Benutzungsordnung der Schulbibliothek eingewiesen sein.
8. Der Leseraum sollte über ein Telefon bzw. einen Telefonanschluss zur Absetzung eines
Notrufs verfügen.
9. Die Einrichtung, Pflege und Wartung eines PC-Arbeitsplatzes mit Internetanschluss im
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Leseraum für den/die im Leseraum eingesetzte Mitarbeiter/-in ist wünschenswert, liegt
aber im Ermessen der Schulleitung und in deren Verantwortungsbereich. Dem/der
eingesetzten Mitarbeiter/-in ist jedoch regelmäßig die Möglichkeit der Arbeit an einem PC
der Schule mit Internetzugang zu gewährleisten.
10. Sofern den Schüler/-innen im Leseraum PC-Arbeitsplätze zur Nutzung zur Verfügung
stehen, weist die Schulleitung bzw. der/die pädagogische IT-Koordinator/-in das im
Leseraum eingesetzte Personal in die Nutzung des Schulnetzwerkes ein sowie in die
geltenden Nutzungsbedingungen für Lehrer/-innen und Schüler/-innen. Die Einweisung
erfolgt mit dem Beginn der Tätigkeit.
11. Die Beschaffung oder Ersatzbeschaffung von Leseraummobiliar (bei einem Anschaffungswert der Ausstattungsgegenstände unter 410 € Brutto) erfolgt über die im Schulbudget zur Verfügung gestellten Mittel. Bei der Aufschlüsselung des Gesamtbudgets ist
dieses bewegliche Anlagevermögen zu beachten, eine entsprechende Priorisierung
durchzuführen und durch die Schulkonferenz zu bestätigen. Ausstattungsgegenstände
über 410 € Brutto sind bei der Investitionsplanung durch die Schulen anzumelden.
§3
Aufgaben des Hortes
1. Der Leseraum wird in das Bildungskonzept des Hortes eingebunden und z.B. für
nachfolgend aufgeführte Angebote und Projekte genutzt:
Erledigung der Hausaufgaben (Recherche in Nachschlagewerken, Sachbüchern
und dergl.)
Vorbereitung von Theaterprojekten sowie Angeboten bzw.
Interessengemeinschaften des Hortes, zum Forschen und Experimentieren
Projekte zur Leseförderung unter freizeitpädagogischen Bedingungen
2. Der/die für die Betreuung des Leseraums eingesetzte Mitarbeiter/-in wird unterstützend in
die Planung und Umsetzung der schulbezogenen Angebote des Hortes und darüber hinaus
auch im Rahmen der Feriengestaltung einbezogen.
3. Die Leitung des Hortes benennt für die Einbindung des Leseraumes eine/einen
verantwortliche/-n Erzieher/-in, deren/dessen Teilnahme – auf Wunsch - an den
Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sicher gestellt wird.
§4
Zusammenarbeit
1. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Schule und Hort stellt die Schule sicher, dass der
Hort in die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes des Leseraumes eingebunden ist, welches von der Schulkonferenz diskutiert und beschlossen werden soll. Die benannten Verantwortlichen der Schule und des Hortes führen regelmäßig Beratungen zur kontinuierlichen Entwicklung des Leseraumes durch. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, bei
Erfordernis den/die Leiter/-in des Hortes zur Sitzung der Schulkonferenz einzuladen.
2. Die Schule nutzt die Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken. Gemeinsames Ziel
ist der Start einer eigenständigen Leserkarriere der Schüler/-innen, für die die Nutzung der
öffentlichen Bibliotheken bis zum vollendeten 19. Lebensjahr kostenlos ist.
3. Darüber hinaus ist es der Schule freigestellt, auch mit anderen Bibliotheken und
Informationseinrichtungen der Stadt sowie kulturellen Einrichtungen zusammen zu
arbeiten. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle vermittelt entsprechende Kontakte im
Rahmen ihrer Netzwerkarbeit.
4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Konzeptionelle und inhaltliche Veränderungen der bestehenden Zusammenarbeit sind
miteinander abzustimmen.
5. Die Vertragspartner benennen nachstehende Verantwortliche, um die Gewährleistung der
vereinbarten Leistungen absprechen zu können.
Verantwortliche der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle:
Seite 3 von 5
Frau Benter
Frau Günther
Frau Pohl
0341-1231063
0341-1231062
0341-1231061
michaela,benter@leipzig.de
annerose.guenther@leipzig.de
sandra.pohl@leipzig.de
Verantwortliche im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung:
Frau Schültzky
0341-1231084
britt.schueltzky@leipzig.de
Frau Müller
0341-1231073
ulrike.mueller@leipzig.de
Verantwortliche in der Schule:
Schulleiter/-in
Frau/Herr
verantw. Lehrer/-in
Frau/Herr
Verantwortliche des Hortes:
Hortleiter/-in
Frau/Herr
verantw. Erzieher/-in
Frau/Herr
Verantwortliche im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf:
Frau Worf
0341-6594812
silvia.worf@kee-leipzig.de
Anlage:
•
Dienstanweisung zum Umgang mit Abwesenheiten von Mitarbeitern in geförderten
Maßnahmen des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf vom 07.04.2015
•
Durchführungsbestimmung zum Einsatz von Personal über die öffentlich geförderte
Beschäftigung „Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)“
•
Durchführungsbestimmung zum Einsatz von Personal über die öffentlich geförderte
Beschäftigung „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (STA)“
•
Durchführungsbestimmung zum Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen über den
Freiwilligendienst aller Generationen
Seite 4 von 5
Datum
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Datum
Schule
Datum
Hort
zur Kenntnis genommen: Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
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Stadt Leipzig,
Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung,
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Anlage 4a
1
Stadt Leipzig,
Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung,
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Anlage 4a
Schulbibliotheken – Standards/Richtlinien/Erfolgsfaktoren
Aufgaben von Schulbibliotheken
(SB)
„...Schulbibliotheken sind von hervorragender Bedeutung für jede
langfristige Strategie zur Förderung der Lese- und
Rechtschreibfähigkeiten, der Bildung, der Informationsbeschaffung
und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung.“
(Schulbibliotheksmanifest der IFLA/UNESCO, 2000)
Unterrichtsort (Projektunterricht, Gruppenarbeit), Leseförderung,
Selbstlernzentrum, Informationszentrum, Medienzentrum,
Förderung von Informations-, Medien-, Recherchekompetenz,
Förderung von Bildungsgleichheit, Unterstützung Sicherung
Schulerfolg, Sozialraum, …
Organisation/Strategie/Konzepte
•
•
•
•
•
•
•
•
Einbindung in das pädagogische Konzept der Schule
Schulbibliothekskonzept/Strategiepapier – gemeinsam mit
Schulleitung und Lehrerschaft entwickelt; richtet sich nach
den Schulbedürfnissen, dem Leitbild der Schule, benennt
Aufgaben u. Ziele der SB
Einbindung d. SB in d. Unterricht/alle Unterrichtsfächer
gemeinsame Nutzung Schule und Hort (bei Grundschulen)
Einbindung in die ganztägige Betreuung
Benennung Bibliotheksverantwortliche/r in d. Lehrerschaft
sowie bei Grundschulen dem Hort
Mitwirkung Schüler/-innen (z.B. Bibliotheksrat)
zuverlässige, regelmäßige Öffnungszeiten, während der
Unterrichtszeit und in den Nachmittag hinein
Evaluierung/Statistik/Untersuchung = wichtige Indikatoren zur Qualitätssicherung
zur Benutzerzufriedenheit
• jährliche Evaluierung aller Bereiche d. Strategiepapiers
• Überprüfung der Einhaltung der Standards
• Jahresstatistiken zu Nutzung d. SB als Arbeits-, Lern- und
Freizeitort, zu Bibliothekseinführungen und
Veranstaltungen, Kooperationen, zum Medienbestand und
den Entleihungen
• Nutzerbefragungen
Finanzierung/Etatplanung
jährlicher Etat für:
• laufende Unterhaltskosten für die jährliche
Bestandserhaltung und Bestandserweiterung (Medienetat)
• Sachmittel (Materialkosten, Kosten für Werbung, für
Veranstaltungen, …)
• bibliotheksfachliche und pädagogische Fortbildungen der
Bibliotheksmitarbeiter/-innen
• den laufenden EDV-Betrieb (z.B. Support, Servicevertrag)
• Personalkosten
Lage/Räumlichkeiten/Funktionsbe- Raumkonzept unterliegt den im Strategiepapier definierten
reiche/Leit- u. Orientierungssystem Schwerpunkten schulbibliothekarischer Arbeit; Beachtung der
Multifunktionalität von SB
• zentrale Lage, möglichst im Erdgeschoss
• Zugänglichkeit und Nähe zu allen Unterrichtsbereichen
• Flächenbedarf: 30 m² je 1.000 Medieneinheiten
• Arbeitsplätze für mind. eine Klasse
• Gliederung in Funktionsbereiche: Eingangsbereich,
Arbeitsbereich Personal einschl. Verbuchungsbereich,
Informationsbereich, Regalbereich mit Präsentationsflächen, Arbeitsbereich/Studienzone mit Lernortqualität
(PC-Arbeitsplätze, Einzel- und Gruppenarbeitsplätze),
Lesebereich mit Sitzmöglichkeiten, Veranstaltungsbereich
• Berücksichtigung von Sicherheitsstandards
(Bodenbelastbarkeit u. a.)
• angemessene und ausreichende Beleuchtung; blendfrei
2
Stadt Leipzig,
Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung,
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Anlage 4a
Schulbibliotheken – Standards/Richtlinien/Erfolgsfaktoren
•
•
•
•
•
•
Möbel/Ausstattung
•
•
•
•
•
•
•
Technik/Ausstattung – Nutzer/innen
ausgeleuchtete feste PC-Arbeitsplätze
angemessene Raumtemperatur
robuster, strapazierfähiger Bodenbelag
guter Zugang zu einem geordneten (übersichtlichen) und
vielfältigen Bestand
Leit- und Orientierungssystem innerhalb der Schule/in der
Bibliothek
Barrierefreiheit
Flexibilität, um Veränderungen in den Curricula und in der
technischen Weiterentwicklung zu berücksichtigen
Berücksichtigung der Sicherheitsstandards
Bibliotheksmobiliar/Zweckmobiliar, dem Alter der Schüler/innen entsprechend (Rat: Möbel von professionellen
Bibliotheksausstattern)
ansprechendes, modernes Design
Mobilität
Regale und Präsentationsmöbel:
• Höhe angepasst an d. durchschnittliche Körpergröße
der Nutzer/-innen
• Hohe Stabilität und Belastbarkeit
• Flexibilität hinsichtlich Verstellbarkeit und
Erweiterbarkeit
• Fachböden, Buchanschlagleisten, Buchstützen
• integrierte Beschriftungsmöglichkeiten
langjährige Nachliefergarantie
funktionsgerechte, ergonomische Ausstattung d.
Bibliotheksmitarbeiterarbeitsplatzes/der -arbeitsplätze
(Theke, Bürostühle, abschließbare Garderobe,
abschließbare Rollcontainer, Regal für reservierte und
zurückgegeben Medien, ...)
Hardware
• mindestens 10 PCs mit Internetanschluss und Zubehör
(Kopfhörer bzw. Lautsprecher)
• Multimedia-PCs
• netzwerkfähiger Drucker
Software
• Betriebssystem muss alle Medien wiedergeben können
(Multimedialität)
• Einsatz von Filtersoftware unter Beachtung der geltenden
Jugendmedienschutzbestimmungen
• OPAC (Online Public Access Catalogue)
Projektions-/Präsentationstechnik, evtl. Lautsprecheranlage
Technik/Ausstattung –
Bibliotheksmitarbeiter/-innen
•
Hardware
• mindestens ein PC-Arbeitsplatz für Bestandsverwaltung, recherche und Medienausleihe
• Internetzugang
• Laserdrucker, netzwerkfähiger Barcodescanner bzw.
Lesegerät für RFID-Transponder-Etiketten
•
Software
• leistungsfähige Software für Schulbibliotheken
• Systematisierung und Katalogisierung der Bestände nach
anerkannten internat. oder nationalen bibliographischen
Standards muss möglich sein
• Grundausstattung: Module für Katalogisierung, Recherche,
Fremddatenübernahme, Ausleihverbuchung, Mahnwesen,
Erwerbung, Bibliotheksstatistik, Verwaltung der
3
Stadt Leipzig,
Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung,
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Anlage 4a
Schulbibliotheken – Standards/Richtlinien/Erfolgsfaktoren
•
•
•
•
Nutzerdaten
OPAC
laufende Softwarepflege und -weiterentwicklung durch den
Hersteller (Support)
Benutzerschulung, Bereitstellung einer Hotline,
regelmäßige Anwendertreffen
Datensicherung: Online-Fernwartung durch Softwarefirma
(Hosting)
Medienbestand/Bestandsentwicklung
Bestandsaufbau und -pflege = zentrale Aufgabe entsprechend
Schulart, -profil, Lehrplänen, unterrichtlichen Schwerpunkten,
Einbindung in ganztägige Betreuung
• Aktualität, Multimedialität, Attraktivität, Relevanz,
informativ, altersgerecht
• mind. 60% d. Bestandes sollten Sachmedien sein; in Sek.I
und II eher 70 – 90 %
• alle Medienarten: Bücher, Non-Book-Medien (CDs, CDROMs, DVDs), E-Medien, Zeitschriften, Zugang zu
schülerrelevanten Datenbanken
• Systematisierung nach einer offiziellen
Bibliotheksklassifikation; Empfehlung: die der örtlichen
öffentl. Bibliotheken
• Zielgrößen:
• Primarstufe - 5 Medien / Schüler/-in u. Lehrer/-in
• Sek. I – 7 Medien / Schüler/-in u. Lehrer/-in
• Sek. II – 10 Medien / Schüler/-in u. Lehrer/-in
• laufender Ausbau und Aktualisierung: jährliche
Erneuerungsrate 5 -10%
• Inventur zur Bestandssichtung 1x jährlich → Aussonderung
veralteter, beschmutzter, beschädigter sowie nicht
genutzter Medien
Bestandsaufbau von SB in drei Stufen:
• Aufbau eines Grundbestandes
• Ausbau und Differenzierung d. Bestandes
• Aktualisierung des Bestandes
Benutzungsgrundlagen
Benutzungsordnung mit klaren und eindeutigen Regelungen zu:
• Zulassung (Wer darf die Bibliothek benutzen?)
• Anmeldung (Verfahren, Legitimation)
• Ausleihkonditionen
(Ausleihfrist/Verlängerung/Reservierung)
• Mahnverfahren
• Haftungsfragen
• Verhalten in der Bibliothek
• u.a.
Hier ist auf Rechtssicherheit zu achten!
personelle Ausstattung
wirkt „....sich auf die Dauer der Öffnungszeiten, die Standards und
den Umfang der Dienstleistungen und Angebote aus.“ (Richtlinien
der IFLA und UNESCO, 2002)
• Fachpersonal mit pädagogischer und bibliotheksfachlicher
Ausbildung + aureichende Anzahl sachkundiger
Mitarbeiter/-innen (entsprechend Schulgröße) zur
Unterstützung
• ganztägige Betreuung der SB
• eindeutig definierte Aufgaben u. Verantwortlichkeiten
• bei Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen:
4
Stadt Leipzig,
Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung,
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Anlage 4a
Schulbibliotheken – Standards/Richtlinien/Erfolgsfaktoren
•
•
Vernetzung und Kooperationen
Zusammenarbeit mit den Eltern
Öffentlichkeitsarbeit / Marketing
Arbeitsorganisation und Einsatzplanung muss durch eine
Fachkraft erfolgen
intensive Zusammenarbeit von Fachlehrer/-innen und
Schulbibliothekspersonal
regelmäßige Fortbildungen für alle Mitarbeiter/-innen
Bündelung vorhandener Potentiale; gemeinsame Strategien;
vielfältige Angebote
• Schulförderverein
• Öffentliche Bibliotheken (Veranstaltungen,
Autorenlesungen, Medienkisten, ..)
• weitere örtliche Einrichtungen mit Informations- und
Medienangeboten (Fachbibliotheken, Archive, Museen, …)
• kulturelle Einrichtungen
• Vereine
• Kindertagesstätten (für Grundschulen)
• www.schulmediothek.de – bundesweite Vernetzung über
Mailingliste „Schulbibliotheken“
•
•
•
•
•
•
•
Schulbibliotheksbeirat
Freundeskreis d. SB
SB-Führungen für Eltern
Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben
Unterstützung von Leseförderprojekten
Buchpatenschaften
u.a.
Präsenz der SB innerhalb und außerhalb der Schule zur
Wahrnehmung der SB und ein positives Image
• Homepage der Schule/bibliothekseigene Website/OnlineKatalog
• Schülerzeitung
• Imagebroschüre
• Jahresberichte, Flyer, Plakate
• Aushänge, Informationstafeln
• örtliche Presse
Präsenz d. SB bei wichtigen Schulereignissen
• Schulfeste
• Informationstage
• 1. Schultage / Einschulungen
• u.a.
Teilnahme an Fachschaftssitzungen, Schulkonferenzen,
Elternabenden
einheitliches Corporate Design beachten
Quellen und Lektüreempfehlungen:
Dahm, Klaus:
Vom Konzept zur Gestaltung: Planung und Wege zur Verwirklichung einer Schulbibliothek, 2012
https://www.ekz.de/uploads/tx_mmekzdownloads/Dahm_Vom_Konzept_zur_Gestaltung_01.pdf
Holderried, Angelika (Hrsg):
Handbuch Schulbibliothek – Planung, Betrieb, Nutzung. - Schwalbach/Ts. : Debus Pädagogik, 2012. - 238 S. :
Ill. (farb.), graph. Darst., Tab. - ISBN 978-3-9541400-2-2
Die Richtlinien der IFLA/UNESCO für Schulbibliotheken, 2002
http://www.ifla.org/files/assets/school-libraries-resource-centers/publications/school-library-guidelines/schoollibrary-guidelines-de.pdf
5
Stadt Leipzig,
Amt für Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung,
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Anlage 4a
Richtlinien für Schulbibliotheken: Grundsätze, technische Daten und praktische Beispiele
Hrsg: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft d. allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB). - 3., überarb. Aufl.
- Aarau., 2014. - 47 S.
http://www.sabclp.ch/images/Richtlinien_Schulbibliotheken_2014.pdf
Tipps für den Aufbau einer Schulbibliothek : e. Arbeitshilfe
Hrsg.: Büchereizentrale Niedersachsen. - Lüneburg, 2014. - 29 S.
UNESCO-Manifest Lehren und Lernen mit der Schulbibliothek : hrsg. von d. „International Federation of
Library Associations and Institutions. - IFLA, 2000
http://www.zlb.de/fileadmin/user_upload/kijubi/Portal/pdf/unesco.pdf
Wolf, Sabine:
Praxisbuch Schulbibliotheken / Sabine Wolf ; Karsten Schuldt. - Schwalbach/Ts.: Wochenschau-Verl., 2011.
- ISBN 978-3-89974-627-3
www.schulmediothek.de
6
Stadt Leipzig,
Amt f. Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung,
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Anlage 4b
Leseräume in Leipzig – Empfehlungen/Erfolgsfaktoren
Funktion von Leseräumen (LR)
•
•
•
•
•
Organisation/Strategie/Konzepte
•
•
•
•
•
niederschwellige Leseförderangebote
Unterstützung der Lehrkräfte bei der Umsetzung von
Leseförderkonzepten
Vorlesen, miteinander lesen, selbstständiges Lesen
Veranstaltungen (Lesenachmittage, Lesewettbewerbe,
Autorenlesungen, ...)
Sozialraum
Einbindung in das pädagogische Konzept der Schule
Entwicklungskonzept/Strategiepapier – gemeinsam mit
Schulleitung und Lehrerschaft entwickelt; richtet sich nach
den Schulbedürfnissen, dem Leitbild der Schule, benennt
Aufgaben u. Ziele des LR
Einbindung in die ganztägige Betreuung
zuverlässige, regelmäßige Öffnungszeiten und Angebote
Benennung Leseraumverantwortliche/r in d. Lehrerschaft
sowie bei Grundschulen dem Hort
Evaluierung/Statistik
= wichtige Indikatoren zur Qualitätssicherung
• jährliche Evaluierung aller Bereiche d. Strategiepapiers
• Jahresstatistiken zu Nutzung d. LR als Ort der
Leseförderung, für Veranstaltungen etc. sowie zu
Kooperationen, …
• Nutzerbefragungen
Finanzierung/Etatplanung
jährlicher Etat für:
• laufende Unterhaltskosten für die jährliche
Bestandserhaltung und Bestandserweiterung (Medienetat)
• Sachmittel (Materialkosten, Kosten für Werbung, für
Veranstaltungen, …)
• medien- und sozialpädagogische Fortbildungen der
Leseraumbetreuer/-innen
• Personalkosten
Lage/Räumlichkeiten/Leit- u.
Orientierungssystem
Raumkonzept unterliegt den im Strategiepapier definierten
inhaltlichen Schwerpunkten
• Berücksichtigung von Sicherheitsstandards
(Bodenbelastbarkeit u. a.)
• zentrale Lage, möglichst im Erdgeschoss
• Flächenbedarf: 30 m² je 1.000 Medieneinheiten
• Lesebereiche mit Sitzmöglichkeiten (Vorlesen,
selbstständiges Lesen), Veranstaltungsbereich
• Sitzmöglichkeiten für eine Klasse
• angemessene und ausreichende Beleuchtung;
• angemessene Raumtemperatur
• robuster, strapazierfähiger Bodenbelag
• Wohlfühlatmosphäre, lesefördernde Umgebung
• Leit- und Orientierungssystem innerhalb der Schule
• Barrierefreiheit
Möbel/Ausstattung
•
•
•
•
Berücksichtigung der Sicherheitsstandards
Regale und Präsentationsmöbel:
• Höhe angepasst an die durchschnittliche Körpergröße
der Nutzer/-innen
• Hohe Stabilität und Belastbarkeit
• Flexibilität hinsichtlich Verstellbarkeit und
Erweiterbarkeit
• Fachböden, Buchanschlagleisten, Buchstützen
ansprechendes, modernes Design
Mobilität
1
Stadt Leipzig,
Amt f. Jugend, Familie u. Bildung, Abt. Bildung,
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Anlage 4b
Leseräume in Leipzig – Empfehlungen/Erfolgsfaktoren
•
•
Medienbestand
Personelle Ausstattung
vorrangig Printmedien:
• aktuelle Kinder- und Jugendliteratur
• Literatur in leichter Sprache
• Medien zur Förderung von Schüler/-innen im Fach DaZ
• Zeitungen und Zeitschriften
•
•
•
•
Vernetzung und Kooperationen
Zusammenarbeit mit den Eltern
Öffentlichkeitsarbeit
langjährige Nachliefergarantie
funktionsgerechte, ergonomische Ausstattung d.
Mitarbeiterplatzes (Bürostuhl, Schreibtisch, abschließbare
Garderobe, abschließbarer Rollcontainer)
Personal mit pädagogischen/medienpädagogischen
Kenntnissen
bei Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen:
Arbeitsorganisation und Einsatzplanung muss durch eine
Fachkraft erfolgen
intensive Zusammenarbeit mit den Lehrer/-innen, die im
Unterricht das Lesen fördern; Unterstützung dieser
Lesefördermaßnahmen durch zusätzliche Angebote
regelmäßige Fortbildungen für alle Mitarbeiter/-innen
Bündelung vorhandener Potentiale; gemeinsame Strategien;
vielfältige Angebote
• Schulförderverein
• Öffentliche Bibliotheken (Veranstaltungen,
Autorenlesungen, Medienkisten, ..)
• kulturelle Einrichtungen
• Vereine
• Kindertagesstätten (bei Grundschulen)
• Grundschulen (bei weiterführenden Schulen)
•
•
•
•
Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben
Unterstützung von Leseförderprojekten, Vorlesepaten
Buchpatenschaften
u.a.
Präsenz des LR innerhalb und außerhalb der Schule zur
Wahrnehmung des LR und ein positives Image
• Homepage der Schule
• Schülerzeitung
• Imagebroschüre
• Jahresberichte, Flyer, Plakate
• Aushänge, Informationstafeln
• örtliche Presse
• Präsenz d. LR bei wichtigen Schulereignissen
◦ Schulfeste
◦ Informationstage
◦ 1. Schultage / Einschulungen
◦ u.a.
• Teilnahme an Fachschaftssitzungen, Schulkonferenzen,
Elternabenden
2
Amt für Jugend, Familie und Bildung,
Abt. Bildung
Anlage 5
Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und
Leseräumen sowie interessierte Lehrer/-innen und Erzieher/-innen
Fortbildungsveranstaltungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle im
Rahmen des Basiskurses Schulbibliothek
Anzahl Fortbildungen
August 2015 – Juni 2016
Ort
Thema
Anzahl
Teilnehmer/innen
15
Rathaus Wahren
Erste Einweisung für neue
Mitarbeiter
60
15
Rathaus Wahren
Schulbibliotheken in Deutschland
und international
68
14
Rathaus Wahren
10
Rathaus Wahren
11
Medienpädagogisches
Zentrum
9
Rathaus Wahren
9
Medienpädagogisches
Zentrum
9
Rathaus Wahren
Bestandsaufbau und erschließung
Rechtliche Grundlagen von
Schulbibliotheksarbeit
Softwareschulung „Library“
einschl. IT-Sicherheitskonzept
Medienpädagog. Angebote /
Leseförderung
Einführung in MESAX und Scoyo
Einweisung in die
Schulbibliotheksstatistik
92
85
91
63
76
61
78
582
Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit Partnern
Anzahl Fortbildungen
August 2015 – Juni 2016
Ort
Thema
Anzahl
Teilnehmer/innen
7
Dt. Musikarchiv,
Bibliotheca Albertina,
Stadtbibliothek (2 VA),
Genderbibliothek,
Umweltbibliothek, Dt.
Nationalbibliothek
Informationsveranstaltungen
105
1
Helmholtzschule
Workshop „Lese- und
Sprachförderung für Schüler/innen mit Migrationshintergrund“
53
1
Karl-Heine-Schule
Workshop „Schulbilbiotheken
und Leseräume im Kontext von
Migration“
58
4
Rathaus Wahren
Workshop „Gender in
Schulbibliotheken und
Leseräumen“
84
13
300
Seite 1
Amt für Jugend, Familie und Bildung,
Abt. Bildung
Anlage 5
bibliotheken und
r/-innen
mit Partnern
Partner
Dt. Musikarchiv,
Universitätsbibliothek,
Stadtbibliothek, Genderbibliothek, Umweltbibliothek, Dt.
Nationalbibliothek
Pandecheion – Herberge e.V., A.v.-Wiedebach-Schule/OS, 100.
Schule/GS
Projekt „!Mitmischen“ beim DRK
Landesverband Sachsen e.V,
Lese- und Literaturkollektiv
Leipzig
LEMANN e.V., Netzwerk Jungenund Männerarbeit Leipzig
Seite 2
Amt für Jugend, Familie und Bildung,
Abt. Bildung
Anlage 6
Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag am Beispiel der
Humboldtschule/Gymnasium (lt. Statistik Schuljahr 2015/2016)
Unterricht in folgenden Fächern:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
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Veranstaltungen:
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Buchmesselesungen
Veranstaltungen in und mit der Stadtteilbibliothek Reudnitz
Tag der Offenen Tür
Lesewettbewerbe
Veranstaltungen im Rahmen des Schüleraustauschs
Veranstaltung zu Weltpolitik, Krisen, Flucht
Veranstaltung zu Berufsorientierung
Bibliothekseinführungen
An allen Schultagen suchen Schüler/-innen die SB auf, um individuell oder im Team zu lernen, zu
lesen oder für schulische Aufträge zu recherchieren, unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden
medialen Angebote.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
hat stattgefunden
ist vorgesehen ist nicht vorgesehen
Jugendparlament
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage, Seite 1