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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1215621.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
24.10.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03412 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Vertretung der Stadt Leipzig im Kuratorium Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung und in der Jury zur Vergabe des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung Beschlussvorschlag: Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur, Frau Dr. Skadi Jennicke, vertritt die Stadt Leipzig für die Dauer ihrer Amtszeit im Kuratorium Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung und in der Jury zur Vergabe des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Im Statut zum Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung (RB IV-472/05) heißt es in der Präambel: „Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Leipziger Messe GmbH entsenden je einen Vertreter, um das Kuratorium zu bilden.“ Durch Beschluss des Stadtrates wird die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur, Frau Dr. Skadi Jennicke, als Vertreterin der Stadt Leipzig in das Kuratorium des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung entsandt. Zur Jury heißt es im Statut unter III.: „Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels entsenden je einen Vertreter in die Jury.“ Durch Beschluss des Stadtrates wird die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur, Frau Dr. Skadi Jennicke, als Vertreterin der Stadt Leipzig in die Jury des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung entsandt. Das Statut „Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung“ wird als ANLAGE beigefügt. Anlage: - Statut „Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung“ ANLAGE Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung Statut Präambel Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Leipziger Messe GmbH sehen in der Verständigung mit Mittel- und Osteuropa eine besondere Aufgabe der traditionsreichen Buch- und Buchmessestadt Leipzig, die sie mit der gemeinsamen Verleihung des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung unterstützen wollen. Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Leipziger Messe GmbH entsenden je einen Vertreter, um das Kuratorium zu bilden. I. Der Preis wird jedes Jahr an eine Persönlichkeit verliehen, die sich in Buchform um das gegenseitige Verständnis in Europa verdient gemacht hat. II. Der Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung besteht aus einem Hauptpreis in Höhe von 15.000 Euro. Der Preis wird im Rahmen der Eröffnung der Leipziger Buchmesse verliehen. Das Preisgeld und die in Verbindung mit dem Preis entstehenden Nebenkosten werden anteilig je zur Hälfte von der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen getragen. III. Die Jury arbeitet ehrenamtlich und besteht aus bis zu neun Mitgliedern. Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels entsenden je einen Vertreter in die Jury. Ein Mitglied soll der Preisträger des letzten Jahres sein. Die weiteren Mitglieder werden vom Kuratorium gewählt. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. In Ausnahmefällen kann die Zustimmung schriftlich - vor der letzten Jurysitzung - mitgeteilt werden. Den Juryvorsitz übernimmt jedes Jahr alternierend der Vertreter der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen. Die Jury entscheidet über die Verleihung des Preises mit einfacher Mehrheit. IV. Vorschläge für den Preisträger nimmt das Kuratorium von jedermann entgegen. Dem Vorschlag muss eine schriftliche Begründung beigefügt sein. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Die Jury bestimmt den Preisträger in nicht öffentlicher Beratung. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 1 V. Den Vorsitz im Kuratorium übernimmt alternierend der Vertreter der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen. Die Preise werden abwechselnd durch den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen, den Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Leipziger Messe GmbH überreicht. VI. Änderungen des Statuts können nur durch das Kuratorium erfolgen. Stadt Leipzig Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung als Oberbürgermeister Andreas Müller Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Staatsministerin Barbara Ludwig Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Vorsteher Dr. Gottfried Honnefelder Leipziger Messe GmbH Vorsitzender der Geschäftsführung Wolfgang Marzin Leipzig, den 1. Januar 2006 2