Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1215621.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
24.10.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03412
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Vertretung der Stadt Leipzig im Kuratorium Leipziger Buchpreis zur Europäischen
Verständigung und in der Jury zur Vergabe des Leipziger Buchpreises zur
Europäischen Verständigung
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur, Frau Dr. Skadi Jennicke, vertritt die Stadt Leipzig
für die Dauer ihrer Amtszeit im Kuratorium Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung und
in der Jury zur Vergabe des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Im Statut zum Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung (RB IV-472/05) heißt es in der
Präambel:
„Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die
Leipziger Messe GmbH entsenden je einen Vertreter, um das Kuratorium zu bilden.“
Durch Beschluss des Stadtrates wird die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur, Frau Dr.
Skadi Jennicke, als Vertreterin der Stadt Leipzig in das Kuratorium des Leipziger Buchpreises zur
Europäischen Verständigung entsandt.
Zur Jury heißt es im Statut unter III.:
„Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels
entsenden je einen Vertreter in die Jury.“
Durch Beschluss des Stadtrates wird die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur, Frau Dr.
Skadi Jennicke, als Vertreterin der Stadt Leipzig in die Jury des Leipziger Buchpreises zur
Europäischen Verständigung entsandt.
Das Statut „Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung“ wird als ANLAGE
beigefügt.
Anlage:
- Statut „Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung“
ANLAGE
Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung
Statut
Präambel
Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Leipziger
Messe GmbH sehen in der Verständigung mit Mittel- und Osteuropa eine besondere Aufgabe
der traditionsreichen Buch- und Buchmessestadt Leipzig, die sie mit der gemeinsamen
Verleihung des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung unterstützen wollen.
Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und
die Leipziger Messe GmbH entsenden je einen Vertreter, um das Kuratorium zu bilden.
I.
Der Preis wird jedes Jahr an eine Persönlichkeit verliehen, die sich in Buchform um das
gegenseitige Verständnis in Europa verdient gemacht hat.
II.
Der Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung besteht aus einem Hauptpreis in
Höhe von 15.000 Euro. Der Preis wird im Rahmen der Eröffnung der Leipziger Buchmesse
verliehen.
Das Preisgeld und die in Verbindung mit dem Preis entstehenden Nebenkosten werden
anteilig je zur Hälfte von der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen getragen.
III.
Die Jury arbeitet ehrenamtlich und besteht aus bis zu neun Mitgliedern.
Die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen und der Börsenverein des
Deutschen Buchhandels entsenden je einen Vertreter in die Jury. Ein
Mitglied soll der Preisträger des letzten Jahres sein. Die weiteren Mitglieder werden vom
Kuratorium gewählt.
Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig.
Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. In
Ausnahmefällen kann die Zustimmung schriftlich - vor der letzten Jurysitzung - mitgeteilt
werden. Den Juryvorsitz übernimmt jedes Jahr alternierend der Vertreter der Stadt Leipzig
und des Freistaates Sachsen. Die Jury entscheidet über die Verleihung des Preises mit
einfacher Mehrheit.
IV.
Vorschläge für den Preisträger nimmt das Kuratorium von jedermann entgegen. Dem
Vorschlag muss eine schriftliche Begründung beigefügt sein.
Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
Die Jury bestimmt den Preisträger in nicht öffentlicher Beratung. Gegen die Entscheidung der
Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
1
V.
Den Vorsitz im Kuratorium übernimmt alternierend der Vertreter der Stadt Leipzig und des
Freistaates Sachsen.
Die Preise werden abwechselnd durch den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, den
Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen, den Vorsteher des
Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der
Leipziger Messe GmbH überreicht.
VI.
Änderungen des Statuts können nur durch das Kuratorium erfolgen.
Stadt Leipzig
Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung als Oberbürgermeister
Andreas Müller
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Staatsministerin Barbara Ludwig
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Vorsteher Dr. Gottfried Honnefelder
Leipziger Messe GmbH
Vorsitzender der Geschäftsführung
Wolfgang Marzin
Leipzig, den 1. Januar 2006
2