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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060653.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.04.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02557-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Finanzen 12.12.2016 Vorberatung FA Allgemeine Verwaltung 13.12.2016 Vorberatung Verwaltungsausschuss 04.01.2017 Vorberatung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderts Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da der Inhalt des Antrags bereits Verwaltungshandeln ist. Sachverhalt: Mit dem stetigen Bevölkerungswachstum, dem daraus resultierenden ansteigenden Personalbedarf in der Stadtverwaltung und den Anforderungen an ein modernes Arbeitsumfeld erhielten das Hauptamt und das Amt für Gebäudemanagement auf Beschluss der DB OB VI-DS-02081 vom 16.12.2015 den Projektauftrag, die mittelfristige Prognose für die Stellenentwicklung der Stadtverwaltung zu qualifizieren, um Handlungsbedarfe und Maßnahmen für eine moderne, mittelund langfristige Verwaltungsunterbringung abzuleiten. Wie bereits im Verwaltungstandpunkt VI-A-02467-VSP-01 zum Antrag "Modernes Verwaltungs- und Bürgerzentrum - Neues Stadthaus - auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz" ausgeführt, werden gemäß des Projektauftrages im 1. Teil des Projektes seit 06/2016 die Ergebnisse der Stellenprognose und der Organisationsanalyse der Verwaltungsprozesse in Form eines Grobkonzeptes der DB OBM zur Entscheidung vorgelegt. Darauf anschließend wird durch das AGM das Feinkonzept zur Verwaltungsunterbringung erarbeitet. Im Rahmen dieses Projektes werden bereits grundsätzllich die im o. g. Antrag aufgeführten Themen gemeinsam von HA und AGM analysiert und sollen in das Endergebnis zur mittelfristigen Verwaltungsunterbringung einfließen. Es ist vorgesehen, dem Stadtrat das Ergebnis innerhalb des im Antrag genannten Zeitrahmens vorzulegen.