Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060653.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.04.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02557-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Finanzen
12.12.2016
Vorberatung
FA Allgemeine Verwaltung
13.12.2016
Vorberatung
Verwaltungsausschuss
04.01.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine Stadtverwaltung des 21.
Jahrhunderts
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da der Inhalt des Antrags bereits Verwaltungshandeln ist.
Sachverhalt:
Mit dem stetigen Bevölkerungswachstum, dem daraus resultierenden ansteigenden Personalbedarf
in der Stadtverwaltung und den Anforderungen an ein modernes Arbeitsumfeld erhielten das
Hauptamt und das Amt für Gebäudemanagement auf Beschluss der DB OB VI-DS-02081 vom
16.12.2015 den Projektauftrag, die mittelfristige Prognose für die Stellenentwicklung der
Stadtverwaltung zu qualifizieren, um Handlungsbedarfe und Maßnahmen für eine moderne, mittelund langfristige Verwaltungsunterbringung abzuleiten.
Wie bereits im Verwaltungstandpunkt VI-A-02467-VSP-01 zum Antrag "Modernes Verwaltungs- und
Bürgerzentrum - Neues Stadthaus - auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz" ausgeführt, werden
gemäß des Projektauftrages im 1. Teil des Projektes seit 06/2016 die Ergebnisse der
Stellenprognose und der Organisationsanalyse der Verwaltungsprozesse in Form eines
Grobkonzeptes der DB OBM zur Entscheidung vorgelegt. Darauf anschließend wird durch das AGM
das Feinkonzept zur Verwaltungsunterbringung erarbeitet.
Im Rahmen dieses Projektes werden bereits grundsätzllich die im o. g. Antrag aufgeführten Themen
gemeinsam von HA und AGM analysiert und sollen in das Endergebnis zur mittelfristigen
Verwaltungsunterbringung einfließen. Es ist vorgesehen, dem Stadtrat das Ergebnis innerhalb des
im Antrag genannten Zeitrahmens vorzulegen.