Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1208930.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
27.09.16, 12:00
Aktualisiert
02.03.17, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02947-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
15.12.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Einrichtung von Beteiligungsmöglichkeiten und Schaffung eines
Beschwerdemanagements für Bewohner/-innen von Asylunterkünften und
Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein Beteiligungsverfahren und ein
Beschwerdemanagement für die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für
Geflüchtete und Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zu erarbeiten. Bei der
Erarbeitung des Konzeptes sollen Vertreterinnen und Vertreter des Migrantenbeirates einbezogen
werden.
2.
Das Konzept soll geeignete Instrumente zur Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner
bezüglich der Gestaltung der Wohnbedingungen in den Unterkünften aufzeigen
(Beteiligungsverfahren).
3.
Es soll ein strukturiertes, transparentes und mehrstufiges Verfahren zum Umgang mit
Beschwerden in Gemeinschaftseinrichtungen und die Zuständigkeiten beschreiben
(Beschwerdemanagement).
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
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Begründung:
Beteiligungsverfahren
Durch Mitbestimmung und Beteiligung können die Interessen der Geflüchteten bei der Gestaltung
ihrer Wohnbedingungen in den Unterkünften besser Berücksichtigung finden.
Ein strukturiertes Beteiligungsverfahren ermöglicht sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern, wie
auch der Stadt und den von ihr beauftragten Betreibern Ihre Interessen bei der Ausgestaltung der
Wohnbedingungen zielgerichtet zu kommunizieren und gemeinsam abzuwägen.
Im Antrag des Migrantenbeirates wird die Einführung sogenannter Heimbeiräte in Erwägung gezo
gen. Bereits jetzt ist in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig die Bildung von Heimbeirä
ten nach den geltenden Regelungen (u.a. Hausordnung) möglich. Von dieser Möglichkeit wurde je
doch bislang kein Gebrauch gemacht.
Die Möglichkeiten der Beteiligung sind jedoch vielfältig und werden in anderen Bereich, z.B. in Al
ten- und Pflegeheimen bereits praktiziert. Eine alleinige Ausrichtung der Beteiligungs
möglichkeiten auf die Einführung von Heimbeiräten scheint aus Sicht der Verwaltung nicht in jedem
Fall angemes sen und bedarfsgerecht. Insbesondere in kleineren Unterkünften mit bis zu 60
Bewohnerinnen und Bewohnern können bereits durch niedrigschwellige Beteiligungsformen, wie
z.B. der direkte Kontakt der Bewohner zur Hausleitung über Kontaktformulare oder persönliche
Gespräche oder die Installa tion eines Heimfürsprechers ein hohes Maß an Beteiligung erreicht
werden.
Abweichend vom Antrag des Migrantenbeirats sollen daher unter Einbeziehung der Vertreterinnen
und Vertreter des Migrantenbeirats verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung geprüft und abge
wogen werden. Erfahrungen der Stadtverwaltung, wie auch der von ihr beauftragten Betreiber der
Unterkünfte sollen Berücksichtigung finden. Bei den Einrichtungen zur Unterbringung unbegleiteter
minderjähriger Ausländer sind die Vorgaben des § 45 Abs. 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch
(SGB VIII) zu berücksichtigen. Am Ende des Abwägungsprozesses sollen die Beteiligungsinstru
mente und deren Umfang in dem Konzept festgelegt und dargestellt werden. Grundsätzlich sollte
dabei den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Betreiber ein Handlungsrahmen eingeräumt
werden, um die für die jeweilige Unterkunft angemessenen Formen der Beteiligung auswählen und
leben zu können.
Beschwerdemanagement
Möglichkeiten der Beschwerde und Beschwerdeverfahren sind Bestandteil der Beteiligung Geflüch
teter an der Ausgestaltung ihrer Wohnbedingungen. Notwendig sind in der Regel klar strukturierte
Beschwerdeverfahren und Zuständigkeitsregelungen. Diese können gut in einem Konzept für ein
Beschwerdemanagement beschrieben werden.
Klare Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen sind dabei für alle Beteiligten von Vorteil und be
fördern meist die Beschwerdebearbeitung in der Sache. Gegenwärtig werden Beschwerden in der
Regel zunächst in den Gemeinschaftsunterkünften entgegengenommen und bearbeitet. Gelingt eine
Schlichtung vor Ort nicht, wird das Sozialamt kontaktiert. Die bisherigen guten Erfahrungen können
in die Konzepterstellung einfließen.
Im Antrag des Migrantenbeirats werden bereits detaillierte Vorschläge bezüglich der Ausgestaltung
von Beschwerdeverfahren (Beschwerdestelle, Beirat, Beschwerdeverfahren) genannt. Der Alterna
tivvorschlag stellt jedoch auf die Erstellung eines Konzeptes für ein Beschwerdemanagement ab. Zu
diesem Zweck sollen unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter des Migrantenbeirats ver
schiedene Modelle zur Strukturierung von Beschwerdeverfahren diskutiert und abgewogen werden.
Zielstellung soll die Ausgestaltung und Umsetzung eines mehrstufigen Beschwerdeverfahrens sein,
angefangen bei einem Ansprechpartner in der jeweiligen Einrichtung vor Ort bis hin zu einer zentra
len Anlaufstelle (Beschwerdestelle) für das Stadtgebiet.
Erfahrungen der Stadtverwaltung, wie auch der von ihr beauftragten Betreiber der Unterkünfte sol
len ebenfalls Berücksichtigung finden. Bei den Einrichtungen zur Unterbringung unbegleiteter min
derjähriger Ausländer sind auch bei der Ausgestaltung des Beschwerdemanagements die Vorgaben
des § 45 Abs. 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zu berücksichtigen.
Am Ende des Abwägungsprozesses soll ein Beschwerdeverfahren und hierfür erforderliche Gremi
en und Personen in einem Konzept beschrieben und festgelegt werden. Durch diese strukturierte
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Herangehensweise können dauerhafte und auf die Bedürfnisse der Geflüchteten in der Stadt Leip
zig zugeschnittene Lösungen erarbeitet werden.
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