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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1208930.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
27.09.16, 12:00
Aktualisiert
02.03.17, 15:39

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02947-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 15.12.2016 Vorberatung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Einrichtung von Beteiligungsmöglichkeiten und Schaffung eines Beschwerdemanagements für Bewohner/-innen von Asylunterkünften und Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein Beteiligungsverfahren und ein Beschwerdemanagement für die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zu erarbeiten. Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollen Vertreterinnen und Vertreter des Migrantenbeirates einbezogen werden. 2. Das Konzept soll geeignete Instrumente zur Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner bezüglich der Gestaltung der Wohnbedingungen in den Unterkünften aufzeigen (Beteiligungsverfahren). 3. Es soll ein strukturiertes, transparentes und mehrstufiges Verfahren zum Umgang mit Beschwerden in Gemeinschaftseinrichtungen und die Zuständigkeiten beschreiben (Beschwerdemanagement). Seite 1/5 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 2/5 Begründung: Beteiligungsverfahren Durch Mitbestimmung und Beteiligung können die Interessen der Geflüchteten bei der Gestaltung ihrer Wohnbedingungen in den Unterkünften besser Berücksichtigung finden. Ein strukturiertes Beteiligungsverfahren ermöglicht sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern, wie auch der Stadt und den von ihr beauftragten Betreibern Ihre Interessen bei der Ausgestaltung der Wohnbedingungen zielgerichtet zu kommunizieren und gemeinsam abzuwägen. Im Antrag des Migrantenbeirates wird die Einführung sogenannter Heimbeiräte in Erwägung gezo gen. Bereits jetzt ist in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig die Bildung von Heimbeirä ten nach den geltenden Regelungen (u.a. Hausordnung) möglich. Von dieser Möglichkeit wurde je doch bislang kein Gebrauch gemacht. Die Möglichkeiten der Beteiligung sind jedoch vielfältig und werden in anderen Bereich, z.B. in Al ten- und Pflegeheimen bereits praktiziert. Eine alleinige Ausrichtung der Beteiligungs möglichkeiten auf die Einführung von Heimbeiräten scheint aus Sicht der Verwaltung nicht in jedem Fall angemes sen und bedarfsgerecht. Insbesondere in kleineren Unterkünften mit bis zu 60 Bewohnerinnen und Bewohnern können bereits durch niedrigschwellige Beteiligungsformen, wie z.B. der direkte Kontakt der Bewohner zur Hausleitung über Kontaktformulare oder persönliche Gespräche oder die Installa tion eines Heimfürsprechers ein hohes Maß an Beteiligung erreicht werden. Abweichend vom Antrag des Migrantenbeirats sollen daher unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter des Migrantenbeirats verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung geprüft und abge wogen werden. Erfahrungen der Stadtverwaltung, wie auch der von ihr beauftragten Betreiber der Unterkünfte sollen Berücksichtigung finden. Bei den Einrichtungen zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind die Vorgaben des § 45 Abs. 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zu berücksichtigen. Am Ende des Abwägungsprozesses sollen die Beteiligungsinstru mente und deren Umfang in dem Konzept festgelegt und dargestellt werden. Grundsätzlich sollte dabei den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Betreiber ein Handlungsrahmen eingeräumt werden, um die für die jeweilige Unterkunft angemessenen Formen der Beteiligung auswählen und leben zu können. Beschwerdemanagement Möglichkeiten der Beschwerde und Beschwerdeverfahren sind Bestandteil der Beteiligung Geflüch teter an der Ausgestaltung ihrer Wohnbedingungen. Notwendig sind in der Regel klar strukturierte Beschwerdeverfahren und Zuständigkeitsregelungen. Diese können gut in einem Konzept für ein Beschwerdemanagement beschrieben werden. Klare Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen sind dabei für alle Beteiligten von Vorteil und be fördern meist die Beschwerdebearbeitung in der Sache. Gegenwärtig werden Beschwerden in der Regel zunächst in den Gemeinschaftsunterkünften entgegengenommen und bearbeitet. Gelingt eine Schlichtung vor Ort nicht, wird das Sozialamt kontaktiert. Die bisherigen guten Erfahrungen können in die Konzepterstellung einfließen. Im Antrag des Migrantenbeirats werden bereits detaillierte Vorschläge bezüglich der Ausgestaltung von Beschwerdeverfahren (Beschwerdestelle, Beirat, Beschwerdeverfahren) genannt. Der Alterna tivvorschlag stellt jedoch auf die Erstellung eines Konzeptes für ein Beschwerdemanagement ab. Zu diesem Zweck sollen unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter des Migrantenbeirats ver schiedene Modelle zur Strukturierung von Beschwerdeverfahren diskutiert und abgewogen werden. Zielstellung soll die Ausgestaltung und Umsetzung eines mehrstufigen Beschwerdeverfahrens sein, angefangen bei einem Ansprechpartner in der jeweiligen Einrichtung vor Ort bis hin zu einer zentra len Anlaufstelle (Beschwerdestelle) für das Stadtgebiet. Erfahrungen der Stadtverwaltung, wie auch der von ihr beauftragten Betreiber der Unterkünfte sol len ebenfalls Berücksichtigung finden. Bei den Einrichtungen zur Unterbringung unbegleiteter min derjähriger Ausländer sind auch bei der Ausgestaltung des Beschwerdemanagements die Vorgaben des § 45 Abs. 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zu berücksichtigen. Am Ende des Abwägungsprozesses soll ein Beschwerdeverfahren und hierfür erforderliche Gremi en und Personen in einem Konzept beschrieben und festgelegt werden. Durch diese strukturierte Seite 3/5 Herangehensweise können dauerhafte und auf die Bedürfnisse der Geflüchteten in der Stadt Leip zig zugeschnittene Lösungen erarbeitet werden. Seite 4/5