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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1222581.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:41

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03231-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Umwelt und Ordnung 13.12.2016 Vorberatung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 15.12.2016 Vorberatung FA Sport 20.12.2016 Vorberatung FA Stadtentwicklung und Bau 03.01.2017 Vorberatung SBB Süd 04.01.2017 Anhörung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Entwicklung eines Schulstandortes im Bereich Selneckerstraße/Fockestraße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Begründung: Das städtische Grundstück (Flurstücksnummer: 512/4; Gemarkung Connewitz) ist von der Lage, Größe und vom Bedarf her für einen Schulstandort (Grundschule oder Oberschule) sehr gut für das Stadtgebiet Connewitz/Südvorstadt geeignet. Folgende Gründe sprechen jedoch gegen eine Nutzung für diesen Zweck: • ca. 25 % der Fläche ist Ausgleichsfläche für das Vorhaben BMW-Werk (externe Ausgleichsfläche für B-Plan Nr. 750); • ca . 50 % der Fläche (nördlicher Teil des Flurstücks) befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster; • das Flurstück gehört noch zum Altstandort der ehemaligen Kaserne der Sowjetischen Armee Selneckerstraße/Windscheidstraße und ist im Sächsischen Altlastenkataster/SALKA (Altlastenkennziffer/AKZ 65 41 0702) registriert; • das Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet des „Leipziger Auwaldes“ (nördlicher Teil mit ca. 75 % der Fläche); • der Straßenlärm – der schalltechnische Orientierungswert liegt für Mischgebiete bei 60 dB am Tag und wird aufgrund der erhöhten Lage der Straße erheblich überschritten. Aus den genannten Gründen wird eingeschätzt, dass eine schulische Nutzung auf dem benannten Grundstück nicht möglich ist. Eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Sportanlage Teichstraße wird unabhängig von der Entwicklung eines Schulstandortes erfolgen. Im Zuge einer Neuverpachtung soll ein Entwicklungskonzept mit konkreten Schritten für die Ertüchtigung der Sportstätte abgefordert werden. In diesem Rahmen ist auch eine Schulsportnutzung zu prüfen.