Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1222581.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03231-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Umwelt und Ordnung
13.12.2016
Vorberatung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
15.12.2016
Vorberatung
FA Sport
20.12.2016
Vorberatung
FA Stadtentwicklung und Bau
03.01.2017
Vorberatung
SBB Süd
04.01.2017
Anhörung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Entwicklung eines Schulstandortes im Bereich Selneckerstraße/Fockestraße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Begründung:
Das städtische Grundstück (Flurstücksnummer: 512/4; Gemarkung Connewitz) ist von der Lage,
Größe und vom Bedarf her für einen Schulstandort (Grundschule oder Oberschule) sehr gut für das
Stadtgebiet Connewitz/Südvorstadt geeignet. Folgende Gründe sprechen jedoch gegen eine
Nutzung für diesen Zweck:
•
ca. 25 % der Fläche ist Ausgleichsfläche für das Vorhaben BMW-Werk (externe
Ausgleichsfläche für B-Plan Nr. 750);
•
ca . 50 % der Fläche (nördlicher Teil des Flurstücks) befindet sich im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster;
•
das Flurstück gehört noch zum Altstandort der ehemaligen Kaserne der Sowjetischen Armee
Selneckerstraße/Windscheidstraße und ist im Sächsischen Altlastenkataster/SALKA
(Altlastenkennziffer/AKZ 65 41 0702) registriert;
•
das Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet des „Leipziger Auwaldes“ (nördlicher Teil mit
ca. 75 % der Fläche);
•
der Straßenlärm – der schalltechnische Orientierungswert liegt für Mischgebiete bei 60 dB
am Tag und wird aufgrund der erhöhten Lage der Straße erheblich überschritten.
Aus den genannten Gründen wird eingeschätzt, dass eine schulische Nutzung auf dem benannten
Grundstück nicht möglich ist.
Eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Sportanlage Teichstraße wird unabhängig von der
Entwicklung eines Schulstandortes erfolgen. Im Zuge einer Neuverpachtung soll ein
Entwicklungskonzept mit konkreten Schritten für die Ertüchtigung der Sportstätte abgefordert
werden. In diesem Rahmen ist auch eine Schulsportnutzung zu prüfen.