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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1221072.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
08.11.16, 12:00
Aktualisiert
15.01.17, 19:26

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03395-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau 03.01.2017 Vorberatung Ortschaftsrat Engelsdorf 09.01.2017 Anhörung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Einrichtung einer Querungshilfe über Baalsdorfer Straße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zwischen Baalsdorf und Engelsdorf, in Höhe "zur Alten Mühle", eine sichere Querungsmöglichkeit über die Baalsdorfer Straße (S 78) zu prüfen. Über das Ergebnis und die Einordnung in die Prioritätenlise des Zebrastreifen- und Querungsinselprogramms wird der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau informiert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die schwierigen Querungsbedingungen über die Baalsdorfer Straße zwischen dem Kleingartenverein und der Trafostation sind der Verwaltung bekannt. Durch das sich entwickelnde Wohngebiet um die Brandiser Straße in Baalsdorf wird die Verlängerung der Straße „Zum Alten Wasserwerk“ zur Baalsdorfer Straße hin verstärkt von Radfahrern und Fußgängern genutzt. Um eine sofortige Verbesserung der Sichtbeziehungen zu erreichen, wurden die Eigen tümer der angrenzenden Grundstücke angeschrieben und aufgefordert, den Grünschnitt der Hecke zu veranlassen. Für eine sichere Querungsstelle mit ausreichenden Sichtbeziehungen und Aufstellflächen für Radfahrer und Fußgänger sind jedoch umfangreiche bauliche Veränderungen notwendig, deren Planung bisher nicht in Angriff genommen werden konnte. Als Zwischenlösung wurde deshalb das Gefahrenzeichen "Radverkehr" zur Verdeutlichung der Querungsstelle, die ja überwiegend von Radfahrern zum Erreichen des Rad- und Gehweges entlang der Baalsdorfer Straße genutzt wird, aufgestellt. Die Querungsstelle wurde in der AG Schulwegsicherheit nicht behandelt, weil die Querung der Baalsdorfer Straße nicht zum empfohlenen Schulweg für die Schüler der Engelsdorfer Grundschule gehört. Für Schüler steht eine sichere Querung an der Lichtsignalanlage Brandiser Straße/Baalsdorfer Straße zur Verfügung. Die geeignete Querungsmöglichkeit muss wegen der schwierigen geometrischen Verhältnisse im Rahmen einer Vorplanung geprüft werden. In deren Ergebnis, über welches der FA Stadtentwicklung und Bau informiert wird, ist anhand der weiteren Vorbereitungsaufwendungen der ermittelten Kostenschätzung über die Einordnung in das Zebrastreifen- und Querungsinselprogramm zu entscheiden.