Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1221072.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
08.11.16, 12:00
Aktualisiert
15.01.17, 19:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03395-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
03.01.2017
Vorberatung
Ortschaftsrat Engelsdorf
09.01.2017
Anhörung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Einrichtung einer Querungshilfe über Baalsdorfer Straße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zwischen Baalsdorf und Engelsdorf, in Höhe "zur Alten
Mühle", eine sichere Querungsmöglichkeit über die Baalsdorfer Straße (S 78) zu prüfen. Über das
Ergebnis und die Einordnung in die Prioritätenlise des Zebrastreifen- und Querungsinselprogramms
wird der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau informiert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die schwierigen Querungsbedingungen über die Baalsdorfer Straße zwischen dem
Kleingartenverein und der Trafostation sind der Verwaltung bekannt. Durch das sich entwickelnde
Wohngebiet um die Brandiser Straße in Baalsdorf wird die Verlängerung der Straße „Zum Alten
Wasserwerk“ zur Baalsdorfer Straße hin verstärkt von Radfahrern und Fußgängern genutzt.
Um eine sofortige Verbesserung der Sichtbeziehungen zu erreichen, wurden die Eigen
tümer der
angrenzenden Grundstücke angeschrieben und aufgefordert, den Grünschnitt der Hecke zu
veranlassen.
Für eine sichere Querungsstelle mit ausreichenden Sichtbeziehungen und Aufstellflächen für
Radfahrer und Fußgänger sind jedoch umfangreiche bauliche Veränderungen notwendig, deren
Planung bisher nicht in Angriff genommen werden konnte. Als Zwischenlösung wurde deshalb das
Gefahrenzeichen "Radverkehr" zur Verdeutlichung der Querungsstelle, die ja überwiegend von
Radfahrern zum Erreichen des Rad- und Gehweges entlang der Baalsdorfer Straße genutzt wird,
aufgestellt.
Die Querungsstelle wurde in der AG Schulwegsicherheit nicht behandelt, weil die Querung der
Baalsdorfer Straße nicht zum empfohlenen Schulweg für die Schüler der Engelsdorfer Grundschule
gehört. Für Schüler steht eine sichere Querung an der Lichtsignalanlage Brandiser
Straße/Baalsdorfer Straße zur Verfügung.
Die geeignete Querungsmöglichkeit muss wegen der schwierigen geometrischen Verhältnisse im
Rahmen einer Vorplanung geprüft werden. In deren Ergebnis, über welches der FA
Stadtentwicklung und Bau informiert wird, ist anhand der weiteren Vorbereitungsaufwendungen der
ermittelten Kostenschätzung über die Einordnung in das Zebrastreifen- und Querungsinselprogramm
zu entscheiden.