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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1062007.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
06.05.16, 12:00
Aktualisiert
24.01.17, 09:57

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02824 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Resolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ gemäß Anlage 1. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat parallel zum INSEK die Untersetzung der Arbeitsschwerpunkte in Form einer Übersicht • über Schwerpunkte, die im INSEK bzw. in bestehenden bzw. laufenden Planungen, Programmen und Maßnahmen berücksichtigt sind oder werden, sowie • zu ergänzenden Maßnahmen und Projekten vorzulegen. Sachverhalt: Der Beschluss der Sustainable Development Goals („SDGs“) durch die Vereinten Nationen stellt einen neuen Meilenstein im globalen Engagement für eine nachhaltige Entwicklung dar. Mit diesen Zielen reagieren die Vereinten Nationen auf die starken Veränderungen auf globaler Ebene, die die bisherigen Erklärungsmuster und Handlungsstrategien in Frage stellen. Damit einher gehen teils Verbesserungen, zum Beispiel bei der Armutsbekämpfung oder im Bildungssektor, teils aber auch starke Verschärfungen ökologischer, sozialer und auch ökonomischer Probleme, die teils direkt auf die kommunale Ebene der Mitgliedsstaaten durchschlagen. Dazu gehören insbesondere die gegenwärtigen, globalen Migrationswellen. Trotz ermutigender Erfolge der bisherigen Zielsysteme zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung können diese Herausforderungen nur mit neuen Zieldefinitionen und Lösungsstrategien gelöst werden. Die Ziele setzen bisherige grundlegende internationale Beschlüsse - insbesondere die Agenda 21 von 1992 und die Milleniumsziele von 2000 - fort und aktualisieren diese. Ein wesentlicher Unterschied zu den Milleniumszielen besteht dabei in der vollständigen Einbeziehung der entwickelten Industriestaaten in die Umsetzungsverantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Inhaltlich spielt hierbei erstmals das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine besondere Rolle. Dies ist der Anlass, die bisher insbesondere aus der Agenda 21 abgeleitete Verantwortung zur Unterstützung einer zukunftsfähigen und gerechten Entwicklung zu erneuern und mit den aktuellen Herausforderungen in und für die Stadt Leipzig zu verknüpfen. Der vorliegende Beschlusstext reagiert auf eine Initiative des Deutschen Städtetags (DST). Dabei wird die Musterresolution in ihrem allgemeinen Teil auf der ersten Seite wörtlich aus der Beschlussvorschlags des DST übernommen. Von zahlreichen Kommunen in Deutschland werden derzeit vergleichbare Beschlüsse vorbereitet. Der zweite Teil der Resolution konkretisiert, wie vom DST vorgeschlagen, für Leipzig die Umsetzungsschwerpunkte. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, das Anliegen mit den wesentlichen strategischen Prozessen und Strukturen in Leipzig zu verbinden, insbesondere mit der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) und dem Aufbau einer Strategischen Gesamtsteuerung , mit dem Ziel, im Rahmen der INSEK-Fortschreibung ein einheitliches Zielsystem für die nachhaltige Entwicklung der Stadt zu erarbeiten und umzusetzen. Daneben müssen die Instrumente und Verfahren zur Implementierung der Ziele und Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung in das fortlaufende Verwaltungshandeln weiter entwickelt werden. Für die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie relevanter lokaler und regionaler Akteure werden die Instrumente und Prozesse der Leipziger Agenda 21 sowie „Leipzig weiter denken“ genutzt und ausgebaut. Das aktive Engagement der Stadt Leipzig für eine nachhaltige Entwicklung stellt eine logische und konsequente Fortführung der bisherigen Aktivitäten (zum Beispiel Mitwirkung im Oberbürgermeisterdialog des Rates für nachhaltige Entwicklung, Mitgliedschaft im Klimabündnis, Internationale Zusammenarbeit) dar. Anlagen: Anlage 1: Resolution Leipzig Anlage 2: Abgeleitete Schwerpunkte Anlage 1: 2030 - Agenda Resolution Leipzig 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten Die Stadt Leipzig begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 25.09.2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollen.1 begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN. unterstützt die in der 2030-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung. begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.2 fordert Bund und Länder auf, • Kommunen und ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, • die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030Agenda anzuerkennen, • Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden. Die Stadt Leipzig wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben. 1 http://www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf 2 siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 18.06.2015 Dazu wird die Stadt Leipzig • • • ihre kommunalen Entwicklungsziele und -strategien im Zuge der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) mit den SDG´s abgleichen und in Übereinstimmung bringen, ihre eigenen Aktivitäten sowie die der Eigenbetriebe und der stadteigenen Unternehmen im Rahmen der Strategischen Gesamtsteuerung einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Monitoring unterziehen und mit den lokalen Akteuren sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gemeinsame und individuelle Aktivitäten anregen, vereinbaren und unterstützen. Sie wird zudem die Übernahme der nachfolgend empfohlenen Schwerpunktsetzungen der Gremien der lokalen Agenda 21 bei der derzeit erfolgenden Fortschreibung des INSEK prüfen: • • • • • Bestimmung der Anforderungen für den Prozess des Wachstums der Stadt Leipzig zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und Berücksichtigung dieser Anforderungen in allen Arbeitsbereichen der Stadt. Dazu gehören insbesondere o die Sicherung einer flächensparenden und funktionsgemischten Stadt der kurzen Wege, o die Sicherung von Möglichkeiten bezahlbaren Wohnens für alle sozialen Gruppen der Bevölkerung sowie o der Erhalt von Möglichkeitsräumen für die städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklungsfähigkeit der Stadt Verbesserung der Chancengerechtigkeit, der Integration in die Stadtgesellschaft und der sozialen Teilhabe für alle Leipzigerinnen und Leipziger unter den besonderen Bedingungen der Aufnahme einer großen Anzahl von Zugewanderten. Nachhaltige Ausrichtung der Finanzpolitik - ausgeglichener Haushalt und Schuldenabbau zugunsten kommender Generationen. Verstetigung und Ausbau der globalen Verantwortung im lokalen Handeln der Stadt und der Stadtgesellschaft als Beitrag zur Bekämpfung globaler Fluchtursachen. Dabei insbesondere o die Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogramms unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Akteure, o die Implementierung des Prinzips des fairen Handels in Stadt und Stadtgesellschaft und o der Auf- und Ausbau kommunaler Entwicklungspartnerschaften. Stärkung der nachhaltigen Entwicklung der Region durch eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften der Region sowie der lokalen und regionalen Akteure. Anlage 2: Handlungsschwerpunkte Übersicht zu den Handlungsschwerpunkten der Leipziger Agenda 21, abgeleitet aus den SDG´s Nr. Thema Bezug zu Ziel 1 Die Stadtentwicklung unterstützen 1.1 Nachhaltigkeit unter den Bedingungen der wachsenden Stadt thematisieren, diskutieren und sichern dabei insbesondere Auseinandersetzung mit Flächenverbrauch, Verdichtung vs. Freiraumsicherung, Infrastrukturentwicklung u.a. 1.2 Intelligente, nachhaltige Mobilität fördern, 11.2 dabei insbesondere Ausbau der Vernetzung der Verkehrsarten und -dienstleistungen, 11.6 Stärkung des öffentlichen und des nichtmotorisierten Verkehrs, innovative Lösungen für den Wirtschaftsverkehr 1.3 Chancengerechtigkeit verbessern, dabei insbesondere Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit für Heranwachsende, Verringerung der Abbrecherquote an Schulen, Unterstützung der Integration von Migranten und Dämpfung der Auswirkungen räumlicher Segregation 2 In die Zivilgesellschaft hineinwirken 2.1 Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken und verbreiten, dabei insbesondere BNE in kommunalen und kommunal geforderten Einrichtungen stärker verankern sowie lokale Akteure stärker vernetzen 4.7 2.2 Nachhaltige Lebensmittelproduktion und Lebensmittelkonsum stärken, dabei insbesondere lokale Initiativen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung, Bildungsarbeit zu gesunder Ernährung in Verbindung Stärkung der Nachfrage für ökologisch produzierte und fair gehandelte Lebensmittel 12.3 12.1 12.8 14.4 2.1 2.b 2.3 Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken, 16.7 dabei insbesondere qualitative Weiterentwicklung von Verfahren zur 11.3 Bürgerbeteiligung sowie Weiterentwicklung innovativer Methoden zur Anregung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 3 Der globalen Verantwortung Rechnung tragen 3.1 Lokale Aktivitäten zum Klimaschutz verstärken, dabei insbesondere Schaffung einer lokalen/regionalen Energieagentur als Motor institutionsübergreifender Aktivitäten sowie Initiierung von Selbstverpflichtungen und Maßnahmen nichtstädtischer Akteure 13.3 7.3 7.1 7.2 3.2 Fairen Handel ausbauen, dabei insbesondere Ausbau der bisherigen Ansätze für eine faire Beschaffung, auch außerhalb der Stadtverwaltung sowie Unterstützung von Aktionen zur Verbreitung des Gedankens des fairen Handels 12.7 12.1 8.7 16.2 3.3 Lokale Entwicklungspartnerschaften aufbauen 17.6 dabei insbesondere Anknüpfen an bestehende Städtepartnerschaften u.a. 17.7 bestehende lokale Beziehungen und Projekte; Förderung des Erfahrungsaustausches und Akquisition von Ressourcen aus der Zivilgesellschaft 4 Querschnittsthemen 4.1 Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie von Steuerungsinstrumenten zur Berücksichtigung Prinzipien der Nachhaltigkeit bei Planungen und Entscheidungen 17.19 12.6 4.2 Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit 11.a 11.3 11.1 4.2 4.4