Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1062007.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
06.05.16, 12:00
Aktualisiert
24.01.17, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02824
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene
gestalten
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die Resolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit
auf kommunaler Ebene gestalten“ gemäß Anlage 1.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat parallel zum INSEK die Untersetzung der
Arbeitsschwerpunkte in Form einer Übersicht
•
über Schwerpunkte, die im INSEK bzw. in bestehenden bzw. laufenden Planungen,
Programmen und Maßnahmen berücksichtigt sind oder werden, sowie
•
zu ergänzenden Maßnahmen und Projekten
vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Beschluss der Sustainable Development Goals („SDGs“) durch die Vereinten Nationen stellt
einen neuen Meilenstein im globalen Engagement für eine nachhaltige Entwicklung dar. Mit diesen
Zielen reagieren die Vereinten Nationen auf die starken Veränderungen auf globaler Ebene, die die
bisherigen Erklärungsmuster und Handlungsstrategien in Frage stellen. Damit einher gehen teils
Verbesserungen, zum Beispiel bei der Armutsbekämpfung oder im Bildungssektor, teils aber auch
starke Verschärfungen ökologischer, sozialer und auch ökonomischer Probleme, die teils direkt auf
die kommunale Ebene der Mitgliedsstaaten durchschlagen. Dazu gehören insbesondere die
gegenwärtigen, globalen Migrationswellen. Trotz ermutigender Erfolge der bisherigen Zielsysteme
zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung können diese Herausforderungen nur mit neuen
Zieldefinitionen und Lösungsstrategien gelöst werden.
Die Ziele setzen bisherige grundlegende internationale Beschlüsse - insbesondere die Agenda 21
von 1992 und die Milleniumsziele von 2000 - fort und aktualisieren diese. Ein wesentlicher
Unterschied zu den Milleniumszielen besteht dabei in der vollständigen Einbeziehung der
entwickelten Industriestaaten in die Umsetzungsverantwortung für eine nachhaltige Entwicklung.
Inhaltlich spielt hierbei erstmals das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine besondere Rolle.
Dies ist der Anlass, die bisher insbesondere aus der Agenda 21 abgeleitete Verantwortung zur
Unterstützung einer zukunftsfähigen und gerechten Entwicklung zu erneuern und mit den aktuellen
Herausforderungen in und für die Stadt Leipzig zu verknüpfen.
Der vorliegende Beschlusstext reagiert auf eine Initiative des Deutschen Städtetags (DST). Dabei
wird die Musterresolution in ihrem allgemeinen Teil auf der ersten Seite wörtlich aus der
Beschlussvorschlags des DST übernommen. Von zahlreichen Kommunen in Deutschland werden
derzeit vergleichbare Beschlüsse vorbereitet.
Der zweite Teil der Resolution konkretisiert, wie vom DST vorgeschlagen, für Leipzig die
Umsetzungsschwerpunkte. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, das Anliegen mit den
wesentlichen strategischen Prozessen und Strukturen in Leipzig zu verbinden, insbesondere mit der
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) und dem Aufbau einer
Strategischen Gesamtsteuerung , mit dem Ziel, im Rahmen der INSEK-Fortschreibung ein
einheitliches Zielsystem für die nachhaltige Entwicklung der Stadt zu erarbeiten und umzusetzen.
Daneben müssen die Instrumente und Verfahren zur Implementierung der Ziele und Prinzipien einer
nachhaltigen Entwicklung in das fortlaufende Verwaltungshandeln weiter entwickelt werden.
Für die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie relevanter lokaler und regionaler Akteure
werden die Instrumente und Prozesse der Leipziger Agenda 21 sowie „Leipzig weiter denken“
genutzt und ausgebaut.
Das aktive Engagement der Stadt Leipzig für eine nachhaltige Entwicklung stellt eine logische und
konsequente Fortführung der bisherigen Aktivitäten (zum Beispiel Mitwirkung im
Oberbürgermeisterdialog des Rates für nachhaltige Entwicklung, Mitgliedschaft im Klimabündnis,
Internationale Zusammenarbeit) dar.
Anlagen:
Anlage 1: Resolution Leipzig
Anlage 2: Abgeleitete Schwerpunkte
Anlage 1: 2030 - Agenda
Resolution Leipzig
2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung:
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
Die Stadt Leipzig
begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 25.09.2015 verabschiedete 2030-Agenda
und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs),
die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbesondere durch eine kommunale
Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollen.1
begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für
nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG
11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die
Entwicklungsagenda der VN.
unterstützt die in der 2030-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame
Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin
beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.
begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen,
Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim
Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale
Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.2
fordert Bund und Länder auf,
• Kommunen und ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung
der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen,
• die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030Agenda anzuerkennen,
• Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch
im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu
berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen
von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.
Die Stadt Leipzig
wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und
eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem
breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern
vorantreiben.
1 http://www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf
2 siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 18.06.2015
Dazu wird die Stadt Leipzig
•
•
•
ihre kommunalen Entwicklungsziele und -strategien im Zuge der Fortschreibung des
integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) mit den SDG´s abgleichen und in
Übereinstimmung bringen,
ihre eigenen Aktivitäten sowie die der Eigenbetriebe und der stadteigenen Unternehmen im
Rahmen der Strategischen Gesamtsteuerung einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten
Monitoring unterziehen und
mit den lokalen Akteuren sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gemeinsame und
individuelle Aktivitäten anregen, vereinbaren und unterstützen.
Sie wird zudem die Übernahme der nachfolgend empfohlenen Schwerpunktsetzungen der Gremien
der lokalen Agenda 21 bei der derzeit erfolgenden Fortschreibung des INSEK prüfen:
•
•
•
•
•
Bestimmung der Anforderungen für den Prozess des Wachstums der Stadt Leipzig zur
Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und Berücksichtigung dieser Anforderungen in
allen Arbeitsbereichen der Stadt. Dazu gehören insbesondere
o die Sicherung einer flächensparenden und funktionsgemischten Stadt der kurzen
Wege,
o die Sicherung von Möglichkeiten bezahlbaren Wohnens für alle sozialen Gruppen der
Bevölkerung sowie
o der Erhalt von Möglichkeitsräumen für die städtebauliche, wirtschaftliche und soziale
Entwicklungsfähigkeit der Stadt
Verbesserung der Chancengerechtigkeit, der Integration in die Stadtgesellschaft und der
sozialen Teilhabe für alle Leipzigerinnen und Leipziger unter den besonderen Bedingungen
der Aufnahme einer großen Anzahl von Zugewanderten.
Nachhaltige Ausrichtung der Finanzpolitik - ausgeglichener Haushalt und Schuldenabbau
zugunsten kommender Generationen.
Verstetigung und Ausbau der globalen Verantwortung im lokalen Handeln der Stadt und der
Stadtgesellschaft als Beitrag zur Bekämpfung globaler Fluchtursachen. Dabei insbesondere
o die Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogramms unter Einbeziehung der
lokalen und regionalen Akteure,
o die Implementierung des Prinzips des fairen Handels in Stadt und Stadtgesellschaft
und
o der Auf- und Ausbau kommunaler Entwicklungspartnerschaften.
Stärkung der nachhaltigen Entwicklung der Region durch eine Weiterentwicklung der
Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften der Region sowie der lokalen und regionalen
Akteure.
Anlage 2: Handlungsschwerpunkte
Übersicht zu den Handlungsschwerpunkten der Leipziger Agenda 21, abgeleitet aus den SDG´s
Nr.
Thema
Bezug zu Ziel
1
Die Stadtentwicklung unterstützen
1.1
Nachhaltigkeit unter den Bedingungen der wachsenden Stadt thematisieren,
diskutieren und sichern
dabei insbesondere Auseinandersetzung mit Flächenverbrauch, Verdichtung vs.
Freiraumsicherung, Infrastrukturentwicklung u.a.
1.2
Intelligente, nachhaltige Mobilität fördern,
11.2
dabei insbesondere Ausbau der Vernetzung der Verkehrsarten und -dienstleistungen, 11.6
Stärkung des öffentlichen und des nichtmotorisierten Verkehrs, innovative Lösungen
für den Wirtschaftsverkehr
1.3
Chancengerechtigkeit verbessern,
dabei insbesondere Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit für Heranwachsende,
Verringerung der Abbrecherquote an Schulen, Unterstützung der Integration von
Migranten und Dämpfung der Auswirkungen räumlicher Segregation
2
In die Zivilgesellschaft hineinwirken
2.1
Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken und verbreiten,
dabei insbesondere BNE in kommunalen und kommunal geforderten Einrichtungen
stärker verankern sowie lokale Akteure stärker vernetzen
4.7
2.2
Nachhaltige Lebensmittelproduktion und Lebensmittelkonsum stärken,
dabei insbesondere lokale Initiativen zur Verringerung der
Lebensmittelverschwendung, Bildungsarbeit zu gesunder Ernährung in Verbindung
Stärkung der Nachfrage für ökologisch produzierte und fair gehandelte Lebensmittel
12.3
12.1
12.8
14.4
2.1
2.b
2.3
Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken,
16.7
dabei insbesondere qualitative Weiterentwicklung von Verfahren zur
11.3
Bürgerbeteiligung sowie Weiterentwicklung innovativer Methoden zur Anregung und
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
3
Der globalen Verantwortung Rechnung tragen
3.1
Lokale Aktivitäten zum Klimaschutz verstärken,
dabei insbesondere Schaffung einer lokalen/regionalen Energieagentur als Motor
institutionsübergreifender Aktivitäten sowie Initiierung von Selbstverpflichtungen
und Maßnahmen nichtstädtischer Akteure
13.3
7.3
7.1
7.2
3.2
Fairen Handel ausbauen,
dabei insbesondere Ausbau der bisherigen Ansätze für eine faire Beschaffung, auch
außerhalb der Stadtverwaltung sowie Unterstützung von Aktionen zur Verbreitung
des Gedankens des fairen Handels
12.7
12.1
8.7
16.2
3.3
Lokale Entwicklungspartnerschaften aufbauen
17.6
dabei insbesondere Anknüpfen an bestehende Städtepartnerschaften u.a.
17.7
bestehende lokale Beziehungen und Projekte; Förderung des Erfahrungsaustausches
und Akquisition von Ressourcen aus der Zivilgesellschaft
4
Querschnittsthemen
4.1
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie von
Steuerungsinstrumenten zur Berücksichtigung Prinzipien der Nachhaltigkeit bei
Planungen und Entscheidungen
17.19
12.6
4.2
Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit
11.a
11.3
11.1
4.2
4.4