Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1221587.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
09.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.12.16, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03371-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Wirtschaft und Arbeit
03.01.2017
Vorberatung
FA Umwelt und Ordnung
13.12.2016
2. Lesung
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
12.01.2017
Anhörung
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
16.01.2017
Anhörung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Untersagung der Starts von der Südbahn über die kurze westliche und östliche
Nordabkurvung in der Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig reicht zur nächstmöglichen Sitzung der Fluglärmkommission folgenden Antrag ein:
Die Deutsche Flugsicherung GmbH wird gebeten, die Untersagung von Starts über die kurze
westliche und östliche Nordabkurvung in der Nachtkernzeit zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr zu
prüfen.
Sachverhalt:
Die Flugverfahren zur kurzen westlichen und östlichen Nordabkurvung von der südlichen und
nördlichen Start- und Landebahn sind vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung per
Rechtsverordnung festgelegt und genehmigt worden. Somit ist deren Anwendung auch rechtmäßig.
Allerdings beschäftigt sich die Fluglärmkommission im Rahmen der Diskussion zur Änderung der
nächtlichen Bahnverteilung derzeit mit Umsetzungsvarianten und deren Nutzen bzw. Auswirkungen.
Unter anderem prüfte die Fluglärmkommission, welche Betroffenheiten sich ergeben, wenn im
Nachtzeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr alle nach Norden abfliegenden Luftfahrzeuge von
der Nordbahn starten.
Im Ergebnis der Betroffenheitsanalysen verschiedener nächtlicher Bahnnutzungsvarianten empfahl
die Kommission der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) bei Ostbetrieb (Ostwind) nach Norden
abfliegende Luftfahrzeuge von der nördlichen Start- und Landebahn starten zu lassen. Damit können
Anwohnerinnen und Anwohner östlich des Flughafens von Fluglärm entlastet werden. Dies entspricht
zum Teil dem Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg bezüglich der Aussetzung der kurzen
östlichen Nordabkurvung von der Südbahn in der Nachtkernzeit.
Dem analogen Verfahren bei Westbetrieb (Westwind) konnte die Kommission aufgrund von
Gebieten mit neu betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zustimmen.
Eine Umsetzung der Empfehlung der Fluglärmkommission steht aufgrund von Sicherheitsrisiken
durch Bahnkreuzungen aus. Die Systempartner Flughafen Leipzig/Halle GmbH, DFS und DHL
wurden in der Sitzung der Fluglärmkommission am 2. November 2016 beauftragt, ein
Umsetzungskonzept zur Verringerung der Risiken bei Bahnkreuzungen unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen und flugsicherheitstechnischen Aspekte zu erarbeiten.
Eine bisher nicht in der Fluglärmkommission untersuchte Variante ist die gänzliche
Untersagung von Starts über die kurzen westlichen und östlichen Nordabkurvungen in der
Kernnacht von beiden Start- und Landebahnen und bildet daher den Inhalt des
Alternativvorschlages.
Ausgehend vom Antrag Nr. VI-A-03371 in Verbindung mit dem Ursprungsantrag vom 20. März 2016
ist Folgendes zu berücksichtigen:
Der im Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg benannte Adressat, das Sächsische
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ist nicht für die Festlegung von Flugverfahren
zuständig.
Zuständig
für
die
fachliche
Erarbeitung
von
Flugverfahren
bzw.
Flugverfahrensänderungen ist die DFS. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung prüft
anschließend die von der DFS fachlich erarbeiteten Flugverfahren und setzt diese per
Rechtsverordnung fest.
Zur Begründung der Vorlage Nr. VI-A-03371 wird darüber hinaus ausgeführt:
Der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg hat den Antrag „Untersagung der Starts von der Südbahn über
die kurze westliche und östliche Nordabkurvung in der Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr“ vom
20. März 2016 direkt beim Vorsitzenden der Fluglärmkommission, Herrn Heumos, zur Sitzung der
Fluglärmkommission am 6. April 2016 eingereicht. Die Vertreterin der Stadt Leipzig in der
Fluglärmkommission wurde durch den Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg darüber in Kenntnis gesetzt
und gebeten, den Antrag zu unterstützen. Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens des
Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg konnte die Vertreterin der Stadt Leipzig in der
Fluglärmkommission diesen Antrag nicht als Antrag der Stadt Leipzig einreichen, da der Antrag nicht
vom Stadtrat legitimiert worden war. Dies wurde in der Vorberatung zur Fluglärmkommission im Amt
für Umweltschutz am 31. März 2016 kommuniziert.
Der zweite Teil der Begründung zum Beschlussvorschlag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg
bezieht sich auf einen Antrag des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg, der die Aussetzung der
Flugverfahren zur kurzen Südabkurvung thematisiert. Inhaltlich gibt es zwischen dem Antrag des
Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg zur Sitzung der Fluglärmkommission am 12. November 2014 und
dem Antrag zur Sitzung der Fluglärmkommission am 6. April 2016 keinen Zusammenhang.
Der Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg zur Sitzung der Fluglärmkommission am 12.
November 2014 mit der Thematik „Aussetzung der Flugverfahren zur kurzen Südabkurvung“ wurde
am 20. Oktober 2014 der Vertreterin der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission übermittelt.
Bereits in der vorherigen Sitzung der Fluglärmkommission am 19. März 2014 hatte die Stadt Leipzig
einen Antrag mit identischem Inhalt gestellt, der mehrheitlich abgelehnt worden war. Aufgrund der
fehlenden Erfolgsaussichten einer erneuten Antragstellung wurde der Antrag des Ortschaftsrates
Böhlitz-Ehrenberg nicht an die Fluglärmkommission weitergeleitet. Diese Entscheidung wurde dem
Ortsvorsteher von Böhlitz-Ehrenberg per E-Mail am 30. Oktober 2014 übermittelt.