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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1221587.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
09.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.12.16, 13:53

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03371-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Wirtschaft und Arbeit 03.01.2017 Vorberatung FA Umwelt und Ordnung 13.12.2016 2. Lesung Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg 12.01.2017 Anhörung Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln 16.01.2017 Anhörung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Untersagung der Starts von der Südbahn über die kurze westliche und östliche Nordabkurvung in der Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig reicht zur nächstmöglichen Sitzung der Fluglärmkommission folgenden Antrag ein: Die Deutsche Flugsicherung GmbH wird gebeten, die Untersagung von Starts über die kurze westliche und östliche Nordabkurvung in der Nachtkernzeit zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr zu prüfen. Sachverhalt: Die Flugverfahren zur kurzen westlichen und östlichen Nordabkurvung von der südlichen und nördlichen Start- und Landebahn sind vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung per Rechtsverordnung festgelegt und genehmigt worden. Somit ist deren Anwendung auch rechtmäßig. Allerdings beschäftigt sich die Fluglärmkommission im Rahmen der Diskussion zur Änderung der nächtlichen Bahnverteilung derzeit mit Umsetzungsvarianten und deren Nutzen bzw. Auswirkungen. Unter anderem prüfte die Fluglärmkommission, welche Betroffenheiten sich ergeben, wenn im Nachtzeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr alle nach Norden abfliegenden Luftfahrzeuge von der Nordbahn starten. Im Ergebnis der Betroffenheitsanalysen verschiedener nächtlicher Bahnnutzungsvarianten empfahl die Kommission der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) bei Ostbetrieb (Ostwind) nach Norden abfliegende Luftfahrzeuge von der nördlichen Start- und Landebahn starten zu lassen. Damit können Anwohnerinnen und Anwohner östlich des Flughafens von Fluglärm entlastet werden. Dies entspricht zum Teil dem Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg bezüglich der Aussetzung der kurzen östlichen Nordabkurvung von der Südbahn in der Nachtkernzeit. Dem analogen Verfahren bei Westbetrieb (Westwind) konnte die Kommission aufgrund von Gebieten mit neu betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zustimmen. Eine Umsetzung der Empfehlung der Fluglärmkommission steht aufgrund von Sicherheitsrisiken durch Bahnkreuzungen aus. Die Systempartner Flughafen Leipzig/Halle GmbH, DFS und DHL wurden in der Sitzung der Fluglärmkommission am 2. November 2016 beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Verringerung der Risiken bei Bahnkreuzungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und flugsicherheitstechnischen Aspekte zu erarbeiten. Eine bisher nicht in der Fluglärmkommission untersuchte Variante ist die gänzliche Untersagung von Starts über die kurzen westlichen und östlichen Nordabkurvungen in der Kernnacht von beiden Start- und Landebahnen und bildet daher den Inhalt des Alternativvorschlages. Ausgehend vom Antrag Nr. VI-A-03371 in Verbindung mit dem Ursprungsantrag vom 20. März 2016 ist Folgendes zu berücksichtigen: Der im Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg benannte Adressat, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ist nicht für die Festlegung von Flugverfahren zuständig. Zuständig für die fachliche Erarbeitung von Flugverfahren bzw. Flugverfahrensänderungen ist die DFS. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung prüft anschließend die von der DFS fachlich erarbeiteten Flugverfahren und setzt diese per Rechtsverordnung fest. Zur Begründung der Vorlage Nr. VI-A-03371 wird darüber hinaus ausgeführt: Der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg hat den Antrag „Untersagung der Starts von der Südbahn über die kurze westliche und östliche Nordabkurvung in der Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr“ vom 20. März 2016 direkt beim Vorsitzenden der Fluglärmkommission, Herrn Heumos, zur Sitzung der Fluglärmkommission am 6. April 2016 eingereicht. Die Vertreterin der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission wurde durch den Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg darüber in Kenntnis gesetzt und gebeten, den Antrag zu unterstützen. Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg konnte die Vertreterin der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission diesen Antrag nicht als Antrag der Stadt Leipzig einreichen, da der Antrag nicht vom Stadtrat legitimiert worden war. Dies wurde in der Vorberatung zur Fluglärmkommission im Amt für Umweltschutz am 31. März 2016 kommuniziert. Der zweite Teil der Begründung zum Beschlussvorschlag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg bezieht sich auf einen Antrag des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg, der die Aussetzung der Flugverfahren zur kurzen Südabkurvung thematisiert. Inhaltlich gibt es zwischen dem Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg zur Sitzung der Fluglärmkommission am 12. November 2014 und dem Antrag zur Sitzung der Fluglärmkommission am 6. April 2016 keinen Zusammenhang. Der Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg zur Sitzung der Fluglärmkommission am 12. November 2014 mit der Thematik „Aussetzung der Flugverfahren zur kurzen Südabkurvung“ wurde am 20. Oktober 2014 der Vertreterin der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission übermittelt. Bereits in der vorherigen Sitzung der Fluglärmkommission am 19. März 2014 hatte die Stadt Leipzig einen Antrag mit identischem Inhalt gestellt, der mehrheitlich abgelehnt worden war. Aufgrund der fehlenden Erfolgsaussichten einer erneuten Antragstellung wurde der Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg nicht an die Fluglärmkommission weitergeleitet. Diese Entscheidung wurde dem Ortsvorsteher von Böhlitz-Ehrenberg per E-Mail am 30. Oktober 2014 übermittelt.