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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036569.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
21.04.15, 12:00
Aktualisiert
30.03.17, 16:13

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01220-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Allgemeine Verwaltung 10.01.2017 Vorberatung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig 1. Lesung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 wird die Verwaltung in Abstimmung mit verschiedenen Stadtteilakteuren und dem Stadtrat ergebnisoffen prüfen, ob die bestehenden Strukturen für die nächste Wahlperiode 2019 bis 2024 anzupassen sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung: Sowohl die seit 1996 bestehenden 10 Stadtbezirksbeiräte, als auch die in Folge der Eingemeindungen seit 1997 gebildeten 14 Ortschaftsräte haben sich als anerkannte und wichtige Instrumente der demokratischen Beteiligung an der politischen Meinungsbildung und Steuerung etabliert, gut vernetzt mit anderen Einrichtungen bürgerschaftlichen Engagements im jeweiligen Stadtteil. Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte vertreten die Interessen der im jeweiligen Gebiet wohnenden Einwohner. Dabei lag der Bildung der Ortschaftsräte die Absicht zugrunde, mit diesen Gremien den – durch die Eingemeindung – eingetretenen Verlust an Selbstständigkeit in gewissen Umfang auszugleichen. Durch die Zuweisung von Mitteln und Aufgaben sollen die bestehenden demokratischen Strukturen weiter genutzt werden. Bei der Festlegung der 10 Stadtbezirke im Jahr 1992 wurden neben historischen und raumplanerischen Bezügen auch eine möglichst ausgewogene Größe bezüglich Fläche und Einwohnerzahl angestrebt. Grenzen sind in der Regel Straßen, Eisenbahnlinien oder Flüsse und selten die kaum mehr wahrnehmbaren und wahrgenommenen historischen Grenzen der seit 1889 bis 1936 zu Leipzig gekommenen und mittlerweile weitgehend miteinander verschmolzenen Gemeinden. Die Stadtbezirke mit den Stadtbezirksbeiräten haben demnach eine andere Entstehungsgeschichte und räumliche Struktur als die Ortschaften mit den Ortschaftsräten, die in unmittelbarer Folge aus ehemaligen Gemeinden entstanden. Die Institution der Stadtbezirksbeiräte unterscheidet sich aktuell im Grundverständnis zu den Ortschaftsräten u. a. wie folgt: Der Stadtbezirksbeirat setzt eine zentrale Verwaltung voraus, in der alle wesentlichen Entscheidungen in Gesamtabwägung über das Stadtgebiet getroffen werden. Die Stadtbezirksräte – idealerweise mit einer örtlichen Verwaltungsstelle verbunden (§ 70 Abs. 1 GemO) – dienen dazu, der Bevölkerung das Rathaus und seine Verwaltung näher zu bringen und eine Rathausferne zu verhindern. Die wesentliche Kompetenz ist die Beratung der Verwaltung und der Stadträte. Der Stadtbezirksbeirat ist letztlich Ansprechpartner für die Bürger und Bürgerinnen vor Ort, mit beratender Funktion – ohne eigene Kompetenzen. Auf Grund geänderter Rahmenbedingungen (z. B. positives Bevölkerungswachstum der Stadt) gilt es aus Sicht der Stadtverwaltung über letzteres zu Recht zu diskutieren und ggf. neue Ansatzpunkte der Bedeutung und Möglichkeiten der Institution zu etablieren. Der Beschlussantrag Nr. VI-A-01220 steht in Zusammenhang zu einer Reihe vom Stadtrat initiierter Handlungsimpulse, die auf eine Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger der Stadt abzielen. Beispielhaft wird auf den Antrag VI-A-02369 „Demokratie leben – Demokratie lebt (2017 zum Schwerpunktjahr Demokratie machen)“ sowie auf verschieden Stadtratsanträge zu einer Intensivierung der freiwilligen Bürgerbeteiligung und die entsprechenden Beschlusslagen verwiesen. In Umsetzung dieser Anträge richtet die Verwaltung ihre Beteiligungsstrukturen derzeit neu aus und stärkt diese personell sowie finanziell. In den kommenden beiden Jahren soll im Auftrag des Stadtrates nicht nur ein kommunikativer Schwerpunkt auf eine lebendige lokale Demokratie gesetzt werden. Als eines der zentralen Handlungsfelder der modernen Verwaltung wird in diesem Rahmen zugleich auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der verschiedenen Instrumente der demokratischen Mitwirkung verfolgt. Zielstellung wird es dabei unter anderem sein, das stadtteilbezogene Engagement zu erhöhen und eine gelingende Einbeziehung der Menschen vor Ort bei stadtpolitischen Zukunftsentscheidungen zu erreichen. Ob die stadtübergreifende Einführung der Ortschafsverfassung dafür ein probates Mittel ist, wurde bereits 2012 in der Ratsversammlung kontrovers diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde entschieden: • die bisherigen Ortschaften auch in der Kommunalwahlperiode 2014 bis 2019 zunächst fortzuführen und • die Kompetenzen der Stadtbezirksbeiräte zu erweitern. Zum weiteren Verfahren wurde von der Verwaltung angekündigt, dass im Jahr 2018 rechtzeitig vor der Wahlperiode 2019 bis 2024 geprüft wird, ob die bestehenden Strukturen noch angemessen sind und ob bzw. wann eine Vereinheitlichung der Strukturen erfolgen kann. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Prozess in den beiden folgenden Jahren intensiv und ergebnisoffen zu führen. Als Auftakt plant das Dezernat Allgemeine Verwaltung mehrere Veranstaltungen zur „Stärkung der lokalen Demokratie und lokalen Verwaltung“ für Dezember dieses Jahres. Mitglieder und Vorsitzende der Stadtbezirksbeiräte, der Ortschaftsräte sowie die Quartiersmanager werden dabei jeweils zu eigenständigen „Werkstattgesprächen“ eingeladen. Ziel der Veranstaltungen soll ein Austausch zu Veränderungsbedarfen für eine notwendige Verbesserung der Gremienarbeit sein. Neben Vorschlägen zu künftigen Strukturanpassungen sollen dabei auch weitere – aus Sicht der Akteure notwendige – Veränderungen diskutiert und aufgenommen werden. Folgende Vorschläge können hierbei Inhalt der Diskussion werden: • • • • • Selbstverständnis und Motivation der Institutionen Anbindung an die Verwaltung Anbindung in den Stadtrat und die Fraktionen Zusammenarbeit vor Ort Kommunikation nach außen (Bürgerinformation) • … Die erzielten Ergebnisse werden im 1. Quartal des Jahres 2017 Grundlage für die Auftaktgespräche mit Vertretern der Stadtratsfraktionen. Möglich ist hierbei ein Workshop mit dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. Prozessziel ist die Entwicklung eines umsetzungsfähigen Maßnahmenkataloges. Die Entwicklung einer möglichst einheitlich wirksamen und einer modernen Großstadt angemessenen demokratischen Beteiligung steht dabei im Mittelpunkt.