Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036569.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
21.04.15, 12:00
Aktualisiert
30.03.17, 16:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01220-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Allgemeine Verwaltung
10.01.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig
1. Lesung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 wird die Verwaltung in Abstimmung mit verschiedenen
Stadtteilakteuren und dem Stadtrat ergebnisoffen prüfen, ob die bestehenden Strukturen für die
nächste Wahlperiode 2019 bis 2024 anzupassen sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung:
Sowohl die seit 1996 bestehenden 10 Stadtbezirksbeiräte, als auch die in Folge der
Eingemeindungen seit 1997 gebildeten 14 Ortschaftsräte haben sich als anerkannte und wichtige
Instrumente der demokratischen Beteiligung an der politischen Meinungsbildung und Steuerung
etabliert, gut vernetzt mit anderen Einrichtungen bürgerschaftlichen Engagements im jeweiligen
Stadtteil.
Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte vertreten die Interessen der im jeweiligen Gebiet
wohnenden Einwohner. Dabei lag der Bildung der Ortschaftsräte die Absicht zugrunde, mit diesen
Gremien den – durch die Eingemeindung – eingetretenen Verlust an Selbstständigkeit in gewissen
Umfang auszugleichen. Durch die Zuweisung von Mitteln und Aufgaben sollen die bestehenden
demokratischen Strukturen weiter genutzt werden.
Bei der Festlegung der 10 Stadtbezirke im Jahr 1992 wurden neben historischen und
raumplanerischen Bezügen auch eine möglichst ausgewogene Größe bezüglich Fläche und
Einwohnerzahl angestrebt. Grenzen sind in der Regel Straßen, Eisenbahnlinien oder Flüsse und
selten die kaum mehr wahrnehmbaren und wahrgenommenen historischen Grenzen der seit 1889
bis 1936 zu Leipzig gekommenen und mittlerweile weitgehend miteinander verschmolzenen
Gemeinden. Die Stadtbezirke mit den Stadtbezirksbeiräten haben demnach eine andere
Entstehungsgeschichte und räumliche Struktur als die Ortschaften mit den Ortschaftsräten, die in
unmittelbarer Folge aus ehemaligen Gemeinden entstanden.
Die Institution der Stadtbezirksbeiräte unterscheidet sich aktuell im Grundverständnis zu den Ortschaftsräten u. a. wie folgt:
Der Stadtbezirksbeirat setzt eine zentrale Verwaltung voraus, in der alle wesentlichen Entscheidungen in Gesamtabwägung über das Stadtgebiet getroffen werden. Die Stadtbezirksräte – idealerweise mit einer örtlichen Verwaltungsstelle verbunden (§ 70 Abs. 1 GemO) – dienen dazu, der
Bevölkerung das Rathaus und seine Verwaltung näher zu bringen und eine Rathausferne zu verhindern. Die wesentliche Kompetenz ist die Beratung der Verwaltung und der Stadträte. Der Stadtbezirksbeirat ist letztlich Ansprechpartner für die Bürger und Bürgerinnen vor Ort, mit beratender
Funktion – ohne eigene Kompetenzen. Auf Grund geänderter Rahmenbedingungen (z. B. positives
Bevölkerungswachstum der Stadt) gilt es aus Sicht der Stadtverwaltung über letzteres zu Recht zu
diskutieren und ggf. neue Ansatzpunkte der Bedeutung und Möglichkeiten der Institution zu etablieren.
Der Beschlussantrag Nr. VI-A-01220 steht in Zusammenhang zu einer Reihe vom Stadtrat initiierter
Handlungsimpulse, die auf eine Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen
und Bürger der Stadt abzielen. Beispielhaft wird auf den Antrag VI-A-02369 „Demokratie leben –
Demokratie lebt (2017 zum Schwerpunktjahr Demokratie machen)“ sowie auf verschieden Stadtratsanträge zu einer Intensivierung der freiwilligen Bürgerbeteiligung und die entsprechenden Beschlusslagen verwiesen.
In Umsetzung dieser Anträge richtet die Verwaltung ihre Beteiligungsstrukturen derzeit neu aus und
stärkt diese personell sowie finanziell. In den kommenden beiden Jahren soll im Auftrag des
Stadtrates nicht nur ein kommunikativer Schwerpunkt auf eine lebendige lokale Demokratie gesetzt
werden. Als eines der zentralen Handlungsfelder der modernen Verwaltung wird in diesem Rahmen
zugleich auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der verschiedenen Instrumente der
demokratischen Mitwirkung verfolgt. Zielstellung wird es dabei unter anderem sein, das stadtteilbezogene Engagement zu erhöhen und eine gelingende Einbeziehung der Menschen vor Ort bei
stadtpolitischen Zukunftsentscheidungen zu erreichen.
Ob die stadtübergreifende Einführung der Ortschafsverfassung dafür ein probates Mittel ist, wurde
bereits 2012 in der Ratsversammlung kontrovers diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde
entschieden:
•
die bisherigen Ortschaften auch in der Kommunalwahlperiode 2014 bis 2019 zunächst fortzuführen und
•
die Kompetenzen der Stadtbezirksbeiräte zu erweitern.
Zum weiteren Verfahren wurde von der Verwaltung angekündigt, dass im Jahr 2018 rechtzeitig vor
der Wahlperiode 2019 bis 2024 geprüft wird, ob die bestehenden Strukturen noch angemessen sind
und ob bzw. wann eine Vereinheitlichung der Strukturen erfolgen kann.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Prozess in den beiden folgenden Jahren intensiv und ergebnisoffen zu führen. Als Auftakt plant das Dezernat Allgemeine Verwaltung mehrere Veranstaltungen zur
„Stärkung der lokalen Demokratie und lokalen Verwaltung“ für Dezember dieses Jahres.
Mitglieder und Vorsitzende der Stadtbezirksbeiräte, der Ortschaftsräte sowie die Quartiersmanager
werden dabei jeweils zu eigenständigen „Werkstattgesprächen“ eingeladen. Ziel der Veranstaltungen soll ein Austausch zu Veränderungsbedarfen für eine notwendige Verbesserung der Gremienarbeit sein. Neben Vorschlägen zu künftigen Strukturanpassungen sollen dabei auch weitere – aus
Sicht der Akteure notwendige – Veränderungen diskutiert und aufgenommen werden.
Folgende Vorschläge können hierbei Inhalt der Diskussion werden:
•
•
•
•
•
Selbstverständnis und Motivation der Institutionen
Anbindung an die Verwaltung
Anbindung in den Stadtrat und die Fraktionen
Zusammenarbeit vor Ort
Kommunikation nach außen (Bürgerinformation)
•
…
Die erzielten Ergebnisse werden im 1. Quartal des Jahres 2017 Grundlage für die Auftaktgespräche
mit Vertretern der Stadtratsfraktionen. Möglich ist hierbei ein Workshop mit dem Fachausschuss
Allgemeine Verwaltung.
Prozessziel ist die Entwicklung eines umsetzungsfähigen Maßnahmenkataloges. Die Entwicklung
einer möglichst einheitlich wirksamen und einer modernen Großstadt angemessenen demokratischen Beteiligung steht dabei im Mittelpunkt.