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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1220564.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
07.11.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:16

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03325-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit SBB Mitte Anhörung SBB Nordost Anhörung SBB Ost Anhörung SBB Südost Anhörung SBB Süd Anhörung SBB Südwest Anhörung SBB West Anhörung SBB Alt-West Anhörung SBB Nordwest Anhörung SBB Nord Anhörung Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Anhörung Ortschaftsrat Burghausen Anhörung Ortschaftsrat Engelsdorf Anhörung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Anhörung Ortschaftsrat Holzhausen Anhörung Ortschaftsrat Liebertwolkwitz Anhörung Ortschaftsrat Lindenthal Anhörung Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Anhörung Ortschaftsrat Miltitz Anhörung Ortschaftsrat Mölkau Anhörung Ortschaftsrat Plaußig Anhörung Ortschaftsrat Rückmarsdorf Anhörung Ortschaftsrat Seehausen Anhörung Ortschaftsrat Wiederitzsch Anhörung FA Stadtentwicklung und Bau 17.01.2017 Vorberatung Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Beteiligung der örtlichen Gremien vor Aufstellen neuer Fahrradbügel Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Seite 1/4 Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Bei allen städtebaulichen oder verkehrlichen Planungen werden stets die im Antrag genannten Grundlagen eingehalten und ein Beteiligungverfahren mit verschiedenen Ämtern (z. B. Branddirektion, Behindertenbeauftragten) durchgeführt. Sofern es erforderlich ist, wird auch der Einzelhandel, sowie weitere Anlieger beteiligt. Sachverhalt: Die Planung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen von Komplexbaumaßnahmen (wie z. B. Stadtbahnausbau Karl-Liebknecht-Straße, Umbau Könneritzstraße) ist Bestandteil der Planung dieser Maßnahmen und wird im Rahmen des Planungsverlaufs auch den Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräten sowie weiteren Interessenverbänden vorgestellt. Bei der Planung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen werden wie bei jeder anderen Planung auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt und Vor-Ort-Termine sowie Planungsgepräche mit beteiligten Ämtern und Trägern öffentlicher Belange und Anliegern durchgeführt. Darüber hinaus werden stets die Grundlagen der Planung von Fahrradabstellanlagen eingehalten wie z. B.: – Unterbrechung von Paketen von Fahrradbügeln zur Vereinfachung der Querung von Straßen – Freihaltung von jeglichen Gehwegrelationen – Freihaltung von Rettungswegen und Eingängen – Nutzbarkeit der Abstellanlagen – Freihaltung von angemeldeten Freisitzen – Freihaltung von technischen Einbauten (z. B. Einläufe, Steuerungskästen für LSA und Beleuchtung) Durch die Beteiligung von verschiedenen Ämtern (z. B. Branddirektion oder der Behindertenbeauftragten) werden diese Grundlagen nochmals geprüft und es fließen weitere Hinweise in die Planung ein. Dies trifft auch auf die Beteiligung des Einzelhandels (oder Vereinigungen des Einzelhandels) zu. So wurde z. B. bei der Erweiterung des Fahrradparkens in der Innenstadt (im Rahmen der Änderung der Parkregelung und Einrichtung von Anlieferzonen in 2014/2015) auch der City Marketing e.V. als Vertreter des Einzelhandels sowie der Stadtbezirksbeirat Mitte beteiligt und die Hinweise aus der Beteiligung wurden abgewogen bzw. eingearbeitet. Da die zusätzliche Planung von Fahrradabstellanlagen meist sehr kleinteilig geschieht und der Planungsaufwand (und die dementsprechend möglichen Planungskosten) gering gehal-ten werden sollen, sollte eine Erhöhung der Kosten sowie eine Überlastung der Verwaltung wie der Ortschaftsund Stadtbezirksbeiräte durch eine nicht notwendige kleinteilige Beteiligung vermieden werden. Bei der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen von Komplexbaumaßnahmen oder größeren Maßnahmen (wie z. B. im Rahmen der Anpassungen der Parkregelung in der Innenstadt geschehen) werden weiterhin als geübte gute Praxis die Ortschaft- bzw. Stadtbezirksbeiräte beteiligt.