Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1220564.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
07.11.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03325-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
SBB Mitte
Anhörung
SBB Nordost
Anhörung
SBB Ost
Anhörung
SBB Südost
Anhörung
SBB Süd
Anhörung
SBB Südwest
Anhörung
SBB West
Anhörung
SBB Alt-West
Anhörung
SBB Nordwest
Anhörung
SBB Nord
Anhörung
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Anhörung
Ortschaftsrat Burghausen
Anhörung
Ortschaftsrat Engelsdorf
Anhörung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Anhörung
Ortschaftsrat Holzhausen
Anhörung
Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
Anhörung
Ortschaftsrat Lindenthal
Anhörung
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Anhörung
Ortschaftsrat Miltitz
Anhörung
Ortschaftsrat Mölkau
Anhörung
Ortschaftsrat Plaußig
Anhörung
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
Anhörung
Ortschaftsrat Seehausen
Anhörung
Ortschaftsrat Wiederitzsch
Anhörung
FA Stadtentwicklung und Bau
17.01.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Beteiligung der örtlichen Gremien vor Aufstellen neuer Fahrradbügel
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Seite 1/4
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Bei allen städtebaulichen oder verkehrlichen Planungen werden stets die im Antrag genannten
Grundlagen eingehalten und ein Beteiligungverfahren mit verschiedenen Ämtern (z. B.
Branddirektion, Behindertenbeauftragten) durchgeführt. Sofern es erforderlich ist, wird auch der
Einzelhandel, sowie weitere Anlieger beteiligt.
Sachverhalt:
Die Planung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen von Komplexbaumaßnahmen (wie z. B.
Stadtbahnausbau Karl-Liebknecht-Straße, Umbau Könneritzstraße) ist Bestandteil der Planung
dieser Maßnahmen und wird im Rahmen des Planungsverlaufs auch den Ortschafts- und
Stadtbezirksbeiräten sowie weiteren Interessenverbänden vorgestellt.
Bei der Planung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen werden wie bei jeder anderen Planung
auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt und Vor-Ort-Termine sowie Planungsgepräche mit
beteiligten Ämtern und Trägern öffentlicher Belange und Anliegern durchgeführt. Darüber hinaus
werden stets die Grundlagen der Planung von Fahrradabstellanlagen eingehalten wie z. B.:
–
Unterbrechung von Paketen von Fahrradbügeln zur Vereinfachung der Querung von Straßen
–
Freihaltung von jeglichen Gehwegrelationen
–
Freihaltung von Rettungswegen und Eingängen
–
Nutzbarkeit der Abstellanlagen
–
Freihaltung von angemeldeten Freisitzen
–
Freihaltung von technischen Einbauten (z. B. Einläufe, Steuerungskästen für LSA und
Beleuchtung)
Durch die Beteiligung von verschiedenen Ämtern (z. B. Branddirektion oder der
Behindertenbeauftragten) werden diese Grundlagen nochmals geprüft und es fließen weitere
Hinweise in die Planung ein. Dies trifft auch auf die Beteiligung des Einzelhandels (oder
Vereinigungen des Einzelhandels) zu. So wurde z. B. bei der Erweiterung des Fahrradparkens in der
Innenstadt (im Rahmen der Änderung der Parkregelung und Einrichtung von Anlieferzonen in
2014/2015) auch der City Marketing e.V. als Vertreter des Einzelhandels sowie der
Stadtbezirksbeirat Mitte beteiligt und die Hinweise aus der Beteiligung wurden abgewogen bzw.
eingearbeitet.
Da die zusätzliche Planung von Fahrradabstellanlagen meist sehr kleinteilig geschieht und der
Planungsaufwand (und die dementsprechend möglichen Planungskosten) gering gehal-ten werden
sollen, sollte eine Erhöhung der Kosten sowie eine Überlastung der Verwaltung wie der Ortschaftsund Stadtbezirksbeiräte durch eine nicht notwendige kleinteilige Beteiligung vermieden werden. Bei
der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen von Komplexbaumaßnahmen oder größeren
Maßnahmen (wie z. B. im Rahmen der Anpassungen der Parkregelung in der Innenstadt
geschehen) werden weiterhin als geübte gute Praxis die Ortschaft- bzw. Stadtbezirksbeiräte
beteiligt.