Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1208359.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
27.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-03302-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Nordost
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Gaststätte wird ab dem 01. November 2017 in die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Leipzig für
eine unmittelbare, zweckgebundene Vermarktung als gastronomische Einrichtung übergeben. Die
Stadtverwaltung wird rechtzeitig vor diesem Termin die zweckgebundene Vermarktung des Objektes
als gastronomische Einrichtung einleiten.
Begründung:
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Mieter des städtischen Objektes Gaststätte
„Seeterrasse“ am 15.05.1992 fiel der See und seine Uferzonen noch als offizielles „Naturbad
Nordost“ in das Aufgabenfeld des damaligen Sport- und Bäderamtes. Der entsprechende
Mietvertrag endet zum 31.10.2017
Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der kommunalen Freibäder und Schwimmhallen in die
Sportbäder Leipzig GmbH im Jahr 2004 (RBIII-1662/04), wurde u.a. die Umwidmung des
Naturbades Bagger in einen Landschaftssee festgelegt.
Inzwischen liegt ein Verschleiß an Gebäude, der Ausstattung und der Medienanbindung vor, der
eine weitere Betreibung als Gaststätte über den 31.10.2017 hinaus ohne größere Investitionen nicht
mehr rechtfertigt bzw. zulässt. Eine grundlegende komplexe Sanierung des gesamtes Objektes,
einschließlich der Medienanbindungen, ist dringend erforderlich. Aktuelle Kamerabefahrungen
haben undichte Stellen in der Jahrzehnte alten, 250 Meter langen, erdverlegten Abwasserleitung
nachgewiesen. Somit besteht hohe Gefahr, dass fäkalienhaltiges Wasser, gemischt mit Fetten, ins
Erdreich dringt. Eine punktuelle Reparatur durch den Eigentümer und Verpächter birgt ein hohes
operatives Risiko im technischen wie im finanziellen Sinne und ersetzt nicht das grundhafte
Sanierungserfordernis als eine wesentliche Eigentümervoraussetzung für eine Verpachtung als
dauerhaften gastronomischen Betrieb.
Aktuell ist für die Objektsanierung von einem Mindestbedarf in Höhe von 280.000 EUR auszugehen
(Elektrik, Wasserleitungen, Fettabscheider ca. 130.000 EUR; Abwasserleitung bis zur Anbindung in
Hauptkanal ca. 150.000 EUR). Diese Mittel stehen im Haushalt des Amtes für Sport nicht zur
Verfügung. Das Amt für Sport hat die Priorität, geplante Haushaltsmittel aus der Position „baulichtechnischer Unterhalt“ für erforderliche Sanierungen kommunaler Sportstätten und nicht für den
Betrieb von Gaststätten einzusetzen.
Weil aber die Gaststätte „Seeterrasse“ zur Beliebtheit des Erholungsgebietes beiträgt, sollte zeitnah
damit begonnen werden – unabhängig vom Betreiberkonzept – die Nachnutzung ab dem
01.11.2017 zu planen. Das Stadtverwaltung wird deshalb zeitnah die zweckgebundene Vermarktung
des Objektes als gastronomische Einrichtung an einen privaten Investor (Kauf oder Erbpacht)
einleiten. Die Sanierungslast wird im Kaufpreis bzw. Erbbaurechtszins berücksichtigt.