Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1226128.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
23.11.16, 12:00
Aktualisiert
28.12.16, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03279-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe" (VKKJ) der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2017 mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 10.940 T€
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 10.940T€
- Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€
- Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 120 T€
- Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 120 T€
- Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€
- Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€
- Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€
- Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes
„Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig
Inhaltsverzeichnis
1
Rahmen und aktuelle Situation.......................................................................1
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.2.4
2.2.3
2.2.4
2.3
2.4
2.4.1
2.5
2.6
2.7
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan..........................................2
Aufbau der Daten ...........................................................................................2
Erläuterungen zum Erfolgsplan .....................................................................3
Umsatzerlöse und Erträge...............................................................................3
Aufwendungen................................................................................................5
Materialaufwendungen...................................................................................5
Personalaufwendungen...................................................................................5
Abschreibungen..............................................................................................6
Sonstige betriebliche Aufwendungen.............................................................6
Jahresergebnis.................................................................................................6
Planung 2017 – 2020......................................................................................6
Erläuterungen zum Personalplan....................................................................6
Erläuterungen zum Investitionsplan...............................................................7
Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software).....7
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan.............................................7
Erläuterung zur Planbilanz..............................................................................7
Plan haushaltsrelevante Positionen.................................................................7
Anlagenverzeichnis Formulare Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes
„Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig
Plausibilitätsprüfung
Erfolgsplan
Leistungsdaten
Finanzplan
Liquiditätsplan
Plan haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig
Bilanz
Personalplan
Investitionsplan
Instandhaltungsplan
1
Rahmen und aktuelle Situation
Seit Betriebsgründung stellt sich der Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe
(VKKJ) seit 1999 als kommunaler Eigenbetrieb der Herausforderung im Feld der
Jugendhilfe als aktives Steuerungsinstrument der Stadt genutzt zu werden, um den
Markt für erzieherische Hilfen sowie die übrigen Marktteilnehmer in fachlicher,
inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen.
Der Eigenbetrieb VKKJ bietet stationäre Wohngruppen und ambulante Angebote im
Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE), sichert die pädagogische Betreuung im Internat
für
sportbetonte
Schulen
und
ist
tätig
im
kommunalen
Kindertagespflegemanagement. Darüber hinaus betreibt er den Kinder- und
Jugendnotdienst und sichert in diesem Rahmen zu Schließzeiten des AfJFB die
Sicherstellung des Kindeswohls in der Stadt Leipzig.
Im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) zeigen die aktuellen Bedarfslagen der Stadt
Leipzig mehrere Parameter auf, die eine fortlaufende inhaltlich-methodische
Anpassung der erzieherischen Leistungen im VKKJ erfordern. Neben den
fortbestehenden Anforderungen der Sicherstellung von kontinuierlichen Beziehungsund Betreuungsstrukturen innerhalb der stationären Hilfen sowie der ganzheitlichen
Förderung verhaltensauffälliger und bindungstraumatisierter Klienten erfordert das
praktische Handeln eine Erweiterung vor allem auf
•
Integrationsangebote
Traumapädagogik),
minderjähriger
Flüchtlinge
•
erweiterte diesbezügliche Netzwerkarbeit,
•
erweiterten
Fortbildungsbedarf
Kulturvermittlung,
•
Anpassung der Maßnahmen auf langjährige Betreuungsleistungen für Kinder/
Jugendliche ohne Rückkehroption ins Elternhaus/Familie sowie
•
Schwerpunkte der identitätsfördernden Methodik und geschlechterspezifischen
Arbeit.
Asylgesetzgebung,
(Bildung,
Kultur,
Konfliktmanagement,
Der VKKJ bekennt sich klar zur ausschließlich integrativen Arbeit mit unbegleiteten
Flüchtlingen (umA) in überschaubaren Organisationseinheiten, um eine
Alltagsintegration leben zu können.
Zudem möchte sich der VKKJ mit ganzheitlichen, auch generationsübergreifenden
Komponenten mit seinen stationären Angeboten forciert in das Gemeinwesen an
Standorten mit sogenanntem „reizarmen sozialen Klima“ einbinden (z. B.
Getreidegasse 4 in 04288 Leipzig/Liebertwolkwitz), damit die Kinder und
Jugendlichen zusätzlich auch im unmittelbaren Umfeld der Wohngruppe
Ansprechpartner haben, die sie in ihrer eigenen Perspektiventwicklung und in der
Umsetzung ihres unabhängigen Lebensentwurfes unterstützen können.
Der über Jahre anhaltende Bedarf, nicht nur durch umA, sondern auch die
komplexen Problemlagen in Familien, spiegelte sich in der Auslastung der
Kapazitäten des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) wider. Das AfJFB und
Fachkräfte
prognostizieren
einen
zunehmenden
Bedarf
an
flexiblen
Inobhutnahmeleistungen vor allem im Säuglings- und Kleinkinderbereich, gekoppelt
-2mit gesundheitlich-kritischen Indikatoren (Suchtmittelentzug bei Säuglingen,
Motorikstörungen, audiovisuelle Schädigungen etc.), die ein komplexeres und
medizinisch-verzahntes Inobhutnahmeangebot im VKKJ erfordern. Hier wird eine
Verortung des Kindernotdienstes auf das Gelände des Klinikums St. Georg durch
einen entsprechenden Neubau über die LESG zur Betreibung durch den VKKJ
angestrebt.
Im Bereich Kindertagespflegemanagement wird weiterhin der Sächsische
Bildungsplan Schwerpunkt sein, um der Förderung der Kinder nach § 23 SGB VIII
gerecht zu werden. Hier gilt es auf die einzelnen Schwerpunkte und Module konkrete
Methoden zu entwickeln, die im Bereich der Kindertagespflege in das pädagogische
Alltagshandeln integriert werden können, als auch in enger Kooperation mit dem
AfJFB und dem Sozialamt die Inklusion von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf in
der Kindertagespflege weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus gilt es die etablierten
Vertretungssysteme auf der Grundlage der Evaluation mit allen Beteiligten qualitativ
und quantitativ zu sichern.
Bezüglich der Personalentwicklung ist weiterhin ein zunehmender Fachkräftemangel
für den Bereich Hilfen zur Erziehung, der sowohl hohe und spezifische
Anforderungen an die fachliche wie auch persönliche Eignung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter stellt, zu erkennen. Dahingehend forciert der VKKJ den
praxisorientierten Wissenstransfer in die Fach-/Fachhochschulen in Form von
Vorträgen über Anforderungsprofile und Aufgabenstellungen im HzE-Bereich und
gewinnt
über
eine
gezielte
Praktikantenakquise
(Orientierungsund
Jahrespraktikanten) geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über ein
implementiertes Verfahren in allen Handlungsfeldern des Eigenbetriebes
(„Handlungsleitfaden zur Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
VKKJ“) erfolgreich eingearbeitet und in der Teamstruktur gefestigt werden.
2
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan
2.1
Aufbau der Daten
Die Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2017 bilden die
prognostizierten Leistungsentgelte für die aufgeführten Leistungen und Angebote
unter Berücksichtigung derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der
Stadt Leipzig und der zu erwartenden Realisierung der sich in Planung befindlichen
Projekte im VKKJ (WG Getreidegasse 4/Neubau Kindernotdienst).
Die Wirtschaftsplanung basiert auf folgenden Kapazitäten bzw. geplanten
Auslastungen dezentral, einrichtungs- bzw. angebotskonkret sowie der
Geschäftsstelle des VKKJ, was ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart
klienten- und einrichtungsbezogen ermöglicht:
Leistungsdaten
Anzahl stationärer Plätze
Ø Prozentuale Auslastung
im Entgelt verhandelt/geplant
Stunden ambulanter
Leistungen im Monat
Ø Ist 2015
133
97,13
Ø Erwartung 2016
134,00
97,85 / 98,10
Ø Plan 2017
137
98,85
393
250,00
300
-3Analog der Vorjahre plant der VKKJ für das Jahr 2017 auch mit einem
ausgeglichenen
Ergebnis.
Das
Erreichen
eines
selbst
moderaten
Jahresüberschusses ist nicht realistisch, da der Korridor für eine Gewinnerzielung
bei einem Auslastungsfaktor von 98,85 % hinsichtlich einer verantwortbaren
Kapazitätsüberbelegung nicht gegeben ist.
Der Planung der Personalkosten sind die vom Personalamt der Stadt Leipzig
ermittelten Durchschnittswerte zu Grunde gelegt. Dabei basiert die Berechnung der
durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2017 auf den im März
2016 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich
Zulagen, Pauschalen, Strukturausgleich, vermögenswirksamer Leistungen des
Arbeitgebers) und der variablen monatlichen Zahlungen (Zeitzuschläge usw.).
Die Jahressonderzahlung für 2017 ist ohne Tariferhöhung und ohne prozentuale
Absenkung eingerechnet. Die durchschnittliche Stufensteigerung wurde
berücksichtigt.
Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD enthalten.
Die Tariferhöhungen von 2016 und 2017 mit Stand der Tarifeinigung vom
29.04.2016 sind eingearbeitet (2,4 % ab 03/2016 und 2,35 % ab 02/2017, also 4,61
% ganzjährig für das Jahr 2017). Die individuellen Endstufen wurden entsprechend
für das gesamte Jahr einbezogen.
Die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung wurden ebenso berücksichtigt wie
die Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung.
In der Sozialversicherung wurde mit folgenden Arbeitgeberanteilen gerechnet:
Krankenversicherung
gesetzliche Umlage U2
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
7,300 %
0,575 % (Durchschnittswert)
0,775 %
9,350 %
1,500 %
19,500 %.
Die Arbeitgeberkosten für die Zusatzversorgung ändern sich nach derzeitiger
Einschätzung gegenüber dem Vorjahr nicht. Es wurde mit 2 % Kapitalbeitrag und 1,2
% Umlage, die pauschalsteuerpflichtig und SV-pflichtig ist, gerechnet. Das entspricht
einem zusätzlichen Betrag von ca. 0,36 %. Damit ergeben sich insgesamt 3,56 %
Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung.
Mögliche Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst wurden – wie in den
Vorjahren – ab dem 01.03.2018 ff. in Höhe von ca. 2 % berücksichtigt.
Der Stellenplan ist mit insgesamt 164,00 VzÄ im Vergleich zum Vorjahr für das Jahr
2017 unverändert. Für das Jahr 2018 werden insgesamt 170,00 VzÄ angemeldet.
Diese Erhöhung des Stellenplanes um 6,0 VzÄ berücksichtigt die
Kapazitätserweiterungen – Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des
Landesjugendamtes – des VKKJ wie folgt:
-4–
4,00 VzÄ für die Inbetriebnahme der Wohngruppe Getreidegasse 4 in
Leipzig/Liebertwolkwitz im Jahr 2017, die mit einer Kapazitätserweiterung von
6 Plätzen einhergeht sowie
–
2,00 VzÄ Anpassung des Leitungs- und Verwaltungsanteils durch Erhöhung
des päd. Personals sowie der Sicherstellung der Leitung vor Ort (WG
Getreidegasse 4 und Neubau Kindernotdienst).
Diese Stellenerweiterungen sind in der Darstellung der einzelnen Werte der Jahre
2018 ff. im Wirtschaftsplan 2017 eingeflossen.
Der Stellenplan bietet auch den Rahmen für unterjährige bedarfsgerechte
Kapazitätsanpassungen.
2.2
Erläuterungen zum Erfolgsplan
2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge
Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf der Grundlage der
„Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig“.
Entsprechende Vereinbarungen werden auf der Grundlage der bestätigten
Leistungsbeschreibungen zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung
(AfJFB) und dem Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe (VKKJ)
geschlossen.
Die mit dem zuständigen Kostenträger (AfJFB) zu verhandelnden Leistungsentgelte
unter Berücksichtigung geltender Beschlüsse der Entgeltkommission bilden die
Grundlage für die Planung der Erlöse im Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Folgejahre.
Diese wurden nach dem Kostendeckungsprinzip für jede Leistungsart sowie die zu
erwartenden Kapazitätsauslastungen - von ∅ 98,85 % - ermittelt.
Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird grundsätzlich die Aufnahme
von Leipziger Kindern/Jugendlichen durch den VKKJ priorisiert. Die durch den VKKJ
angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der
weiteren Kapazitäten durch andere Jugendämter begründet sich einerseits durch
Zuständigkeitswechsel innerhalb der Leistungserbringung, andererseits aber auch
durch die geschätzte Fachlichkeit und Qualität der Leistungsangebote im VKKJ.
Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze
pauschal finanziert) sowie das Kindertagespflegemanagement werden durch das
Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des
Leistungsmonates gezahlt. Die Belegung ab dem 24. Platz im Kinder- und
Jugendnotdienst erfordert eine Zusatzfinanzierung der Aufwendungen und wird vom
Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend geleistet.
Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat Kolonnadenstraße
sind zu 100 % durch die Stadt Leipzig dem VKKJ finanziert.
-5Die Leistungsentgelte für die stationären und ambulanten Leistungen werden
klientenbezogen nach erfolgter Rechnungslegung durch den VKKJ in der Regel zwei
Monate nach Leistungserbringung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
Leipzig erstattet.
Übersicht der Umsatzerlöse:
Angaben in TEURO
Umsatzerlöse
Davon
Leistungsentgelt WG´s
ambulante Leistungen
KJND/Kindertagespflege/
Internatsbetreuung
Ist 2015
10.259
7293
Erwartung 2016
10.363
Plan 2017
10.850
171
2.795
7383
160
2.820
7840
175
2.835
0
65
0
45
0
90
Zuschuss Stadt
Sonstige Erträge/Zinsen
Die Umsatzerlöse berücksichtigen die in den Aufwendungen beschriebenen
Entwicklungen im Personal- und Sachkostenbereich (s. Pkt. 2.2.2 ff.) bei
kostendeckenden Leistungsentgelten.
Die Planwerte bei den sonstigen betrieblichen Erträgen beinhalten Rückerstattungen
der Krankenkassen im Rahmen des sofortigen Beschäftigungsverbotes für
Schwangere als auch Spenden. Beides wurde an die Erwartung des Jahres 2016
als auch die Istwerte des Jahres 2015 angepasst.
Zinserträge werden auf Grund der Geringfügigkeit (800,00 EUR für das Jahr 2015)
als auch auf Grund der weiterhin rückläufigen Entwicklung kaum erwartet.
2.2.2 Aufwendungen
Die ausgewiesenen Aufwendungen basieren auf den für das Jahr 2017
prognostizierten Leistungsentgelten und den derzeitig gültigen Beschlüssen der
Entgeltkommission.
Die Planung aller Aufwendungen wurde je Einrichtung bzw. Leistungsart
vorgenommen und entsprechend kumuliert. Dabei wurden die Kosten für die
Geschäftsstelle als einzelner Mandant betrachtet. Auf Grundlage dieser Planung ist
auch im Jahr 2017 ein entsprechendes Betriebscontrolling mit den notwendigen
Steuerungsmechanismen zur Überwachung der Risikofaktoren möglich.
Übersicht der geplanten Aufwendungen:
Angaben in TEURO
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Ist 2015
550
8.258
171
1.118
Erwartung 2016
539
8.605
170
1.094
Plan 2017
541
9.209
120
1.070
-6Die Aufwendungen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche
Aufwendungen wurden angepasst an die tatsächliche Auslastung des Jahres 2016.
Ab dem Jahr 2017 wurde eine Ø 98,85 % Auslastung der stationären Angebote
berücksichtigt. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Auslastung führt auch in der
Position des Materialaufwandes zu ähnlichen Veränderungen.
2.2.2.1
Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen wurden aus den nachfolgenden Positionen im
Leistungsentgelt ermittelt und in die Planung für 2017 mit Kostensteigerungen
übernommen:
•
•
•
•
Allgemeiner Materialaufwand,
Verpflegung pro Platz (derzeitig keine Kostensteigerungen, da Betrag fest
vorgegeben),
Aufwendungen für Beförderung,
Aufwendungen für Gemeinschaftsveranstaltungen (keine Kostensteigerungen,
da Betrag fest vorgegeben).
2.2.2.2
Personalaufwendungen
Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des
VKKJ. Die Personalkosten für das Jahr 2017 wurden vom Personalamt ermittelt und
zu Grunde gelegt (siehe auch Ausführungen im Punkt 2.1 Aufbau der Daten bzw.
Punkt 2.3 Erläuterungen zum Personalplan).
Mögliche Tarifsteigerungen wurden ab dem 01.03.2018 ff. in Höhe von ca. 2 %
berücksichtigt.
2.2.2.3
Abschreibungen
Diese Position untergliedert sich ausschließlich in Abschreibungen auf Sachanlagen
und Abschreibungen über Sammelpool. Die Refinanzierung erfolgt entsprechend
über das Leistungsentgelt.
2.2.2.4
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierin enthalten sind Instandhaltungs- und Betreiberkosten (einschließlich der
Kosten für Brennstoffe, Wasser und Energie sowie sonstiger Betriebskosten),
welche im Leistungsentgelt bezüglich ihrer Verwendung nach Kostenarten getrennt
ausgewiesen sind. Weiterhin berücksichtigt wurden die im Leistungsentgelt
eingestellten Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen,
Abgaben und Versicherungen, zentrale Leistungen (wie z. B. Personalverwaltung
und –abrechnung, ASiD, Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung etc.), fremde
Leistungen (wie z. B. Gebäudereinigung, Wäschereidienste etc.) und allgemeiner
Verwaltungsbedarf. Für die Jahre 2018 ff. wurden mögliche Kostensteigerungen
auch auf Grund der geplanten Kapazitätserweiterungen – vor allem in den Miet- und
Betriebskosten – entsprechend berücksichtigt.
-7-
2.2.3
Jahresergebnis
Bei der Planung für das Jahr 2017 wurde von einem ausgeglichenen Jahresergebnis
unter Berücksichtigung des Selbstkostendeckungsprinzips der Leistungsentgelte und
einer durchschnittlichen Auslastung der Angebote von 98,85 % im stationären und
von 100 % im ambulanten Bereich ausgegangen. Wird eine höhere Auslastung
erreicht, so steigen ebenfalls die Aufwendungen – vor allem auch in der Position des
Personalaufwandes. Das Erreichen eines selbst moderaten Jahresüberschusses ist
nicht realistisch, da der Korridor für eine Gewinnerzielung bei einem
Auslastungsfaktor
nahe
100
%
auch
durch
eine
verantwortbare
Kapazitätsüberbelegung nicht gegeben ist.
2.2.4
Planung 2018 – 2020
Die Planung für die Folgejahre weist Kostensteigerungen (Personalkosten,
Energieaufwendungen/Betriebskosten)
aus,
auch
hier
wurde
vom
Selbstkostendeckungsprinzip der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen
Auslastung aller vorhandenen Angebote von 98,85 % im stationären und von 100 %
im ambulanten Bereich ausgegangen.
Darüber hinaus plant der VKKJ die Eröffnung einer familienorientierten Wohngruppe
in der Getreidegasse 4 in Leipzig/Liebertwolkwitz und den Neubau Kindernotdienst
auf dem Gelände des Klinikums St. Georg (s. Pkt. 1). Beides wurde in der
Folgeplanung ab dem Jahr 2018 berücksichtigt.
2.3
Erläuterungen zum Personalplan
Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente
(StBe) und der Anzahl der Personen (Be) analog der Aufteilung entsprechend der
Leistungsentgelte der einzelnen Leistungen und Angebote.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan 2017 mit insgesamt 164,00 VzÄ
unverändert.
Für das Jahr 2018 werden insgesamt 170,00 VzÄ angemeldet. Diese Erhöhung des
Stellenplanes um 6,0 VzÄ berücksichtigt die Kapazitätserweiterungen – Grundlage
dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes – des VKKJ wie
folgt:
–
4,00 VzÄ für die Inbetriebnahme der Wohngruppe Getreidegasse 4 in
Leipzig/Liebertwolkwitz im Jahr 2017, die mit einer Kapazitätserweiterung von
6 Plätzen einhergeht sowie
–
2,00 VzÄ Anpassung des Leitungs- und Verwaltungsanteils durch Erhöhung
des päd. Personals sowie der Sicherstellung der Leitung vor Ort (WG
Getreidegasse 4 und Neubau Kindernotdienst).
Diese Stellenerweiterungen sind in der Darstellung der einzelnen Werte der Jahre
2018 ff. im Wirtschaftsplan 2017 eingeflossen.
-8Der Stellenplan bietet auch den Rahmen für unterjährige bedarfsgerechte
Kapazitätsanpassungen.
2.4
Erläuterungen zum Investitionsplan
2.4.1 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Software)
Die aufgeführten Investitionsmaßnahmen dienen dem Erhalt des vorhandenen
Ausstattungsniveaus und der zur Wartung des Datenverarbeitungsnetzes
notwendigen Hard- und Software. Die Investitionen (Ausstattung mit Mobiliar) für die
WG Getreidegasse 4 und Neubau Kindernotdienst sind in den Jahren 2018 ff.
berücksichtigt.
2.5
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan
Die Darstellung/Planung der liquiden Mittel im Finanz- als auch Liquiditätsplan
berücksichtigt, dass der Hauptteil der freien Mittel im Cash-Pool der Stadt Leipzig
zusammengeführt wird. Nur die Konten- und Vorschussgelder der einzelnen
Wohngruppen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen
sind nicht Bestandteil des Cash-Pools der Stadt Leipzig.
2.6
Erläuterung zur Planbilanz
Die Bilanz des Jahres 2017 ff. beruht auf der Fortschreibung der Vorjahresbilanzen
unter Berücksichtigung der vorab beschriebenen Veränderungen.
Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen werden für die Folgejahre in
entsprechender Höhe erwartet. In den Rückstellungen wurden Werte für Jubiläen,
Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrstunden und Resturlaub sowie für ausstehende
Eingangsrechnungen
etc.
gemäß
ihrer
tatsächlichen
Inanspruchnahme
berücksichtigt.
2.7. Plan haushaltsrelevante Positionen
Für das Jahr 2017 ff. werden keine Zuschüsse für Personalüberhänge und
Abfindungen von der Stadt Leipzig erwartet.
Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen.
Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze
pauschal finanziert) und das Kindertagespflegemanagement werden durch das Amt
für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates
gezahlt.
Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat sind zu 100 %
durch die Stadt Leipzig getragen.
-9Für in Anspruch genommene Dienstleistungen verschiedener Ämter der Stadt
Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung für gemietete Objekte, Personalamt für
Personalabrechnung, ASiD, Stadtkämmerei für Versicherungen, Hauptamt,
Brandschutzamt etc.) entrichtet der VKKJ ca. 370 TEUR.
Leipzig, den 7. September 2016
Müller-Ziermann
Betriebsleiterin