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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1226128.pdf
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1,6 MB
Erstellt
23.11.16, 12:00
Aktualisiert
28.12.16, 08:38

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03279-NF-03 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit BA Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe" (VKKJ) der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2017 mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 10.940 T€ - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 10.940T€ - Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€ - Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 120 T€ - Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 120 T€ - Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€ - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€ - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€ - Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig Inhaltsverzeichnis 1 Rahmen und aktuelle Situation.......................................................................1 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.2.4 2.2.3 2.2.4 2.3 2.4 2.4.1 2.5 2.6 2.7 Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan..........................................2 Aufbau der Daten ...........................................................................................2 Erläuterungen zum Erfolgsplan .....................................................................3 Umsatzerlöse und Erträge...............................................................................3 Aufwendungen................................................................................................5 Materialaufwendungen...................................................................................5 Personalaufwendungen...................................................................................5 Abschreibungen..............................................................................................6 Sonstige betriebliche Aufwendungen.............................................................6 Jahresergebnis.................................................................................................6 Planung 2017 – 2020......................................................................................6 Erläuterungen zum Personalplan....................................................................6 Erläuterungen zum Investitionsplan...............................................................7 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software).....7 Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan.............................................7 Erläuterung zur Planbilanz..............................................................................7 Plan haushaltsrelevante Positionen.................................................................7 Anlagenverzeichnis Formulare Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig Plausibilitätsprüfung Erfolgsplan Leistungsdaten Finanzplan Liquiditätsplan Plan haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig Bilanz Personalplan Investitionsplan Instandhaltungsplan 1 Rahmen und aktuelle Situation Seit Betriebsgründung stellt sich der Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe (VKKJ) seit 1999 als kommunaler Eigenbetrieb der Herausforderung im Feld der Jugendhilfe als aktives Steuerungsinstrument der Stadt genutzt zu werden, um den Markt für erzieherische Hilfen sowie die übrigen Marktteilnehmer in fachlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen. Der Eigenbetrieb VKKJ bietet stationäre Wohngruppen und ambulante Angebote im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE), sichert die pädagogische Betreuung im Internat für sportbetonte Schulen und ist tätig im kommunalen Kindertagespflegemanagement. Darüber hinaus betreibt er den Kinder- und Jugendnotdienst und sichert in diesem Rahmen zu Schließzeiten des AfJFB die Sicherstellung des Kindeswohls in der Stadt Leipzig. Im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) zeigen die aktuellen Bedarfslagen der Stadt Leipzig mehrere Parameter auf, die eine fortlaufende inhaltlich-methodische Anpassung der erzieherischen Leistungen im VKKJ erfordern. Neben den fortbestehenden Anforderungen der Sicherstellung von kontinuierlichen Beziehungsund Betreuungsstrukturen innerhalb der stationären Hilfen sowie der ganzheitlichen Förderung verhaltensauffälliger und bindungstraumatisierter Klienten erfordert das praktische Handeln eine Erweiterung vor allem auf • Integrationsangebote Traumapädagogik), minderjähriger Flüchtlinge • erweiterte diesbezügliche Netzwerkarbeit, • erweiterten Fortbildungsbedarf Kulturvermittlung, • Anpassung der Maßnahmen auf langjährige Betreuungsleistungen für Kinder/ Jugendliche ohne Rückkehroption ins Elternhaus/Familie sowie • Schwerpunkte der identitätsfördernden Methodik und geschlechterspezifischen Arbeit. Asylgesetzgebung, (Bildung, Kultur, Konfliktmanagement, Der VKKJ bekennt sich klar zur ausschließlich integrativen Arbeit mit unbegleiteten Flüchtlingen (umA) in überschaubaren Organisationseinheiten, um eine Alltagsintegration leben zu können. Zudem möchte sich der VKKJ mit ganzheitlichen, auch generationsübergreifenden Komponenten mit seinen stationären Angeboten forciert in das Gemeinwesen an Standorten mit sogenanntem „reizarmen sozialen Klima“ einbinden (z. B. Getreidegasse 4 in 04288 Leipzig/Liebertwolkwitz), damit die Kinder und Jugendlichen zusätzlich auch im unmittelbaren Umfeld der Wohngruppe Ansprechpartner haben, die sie in ihrer eigenen Perspektiventwicklung und in der Umsetzung ihres unabhängigen Lebensentwurfes unterstützen können. Der über Jahre anhaltende Bedarf, nicht nur durch umA, sondern auch die komplexen Problemlagen in Familien, spiegelte sich in der Auslastung der Kapazitäten des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) wider. Das AfJFB und Fachkräfte prognostizieren einen zunehmenden Bedarf an flexiblen Inobhutnahmeleistungen vor allem im Säuglings- und Kleinkinderbereich, gekoppelt -2mit gesundheitlich-kritischen Indikatoren (Suchtmittelentzug bei Säuglingen, Motorikstörungen, audiovisuelle Schädigungen etc.), die ein komplexeres und medizinisch-verzahntes Inobhutnahmeangebot im VKKJ erfordern. Hier wird eine Verortung des Kindernotdienstes auf das Gelände des Klinikums St. Georg durch einen entsprechenden Neubau über die LESG zur Betreibung durch den VKKJ angestrebt. Im Bereich Kindertagespflegemanagement wird weiterhin der Sächsische Bildungsplan Schwerpunkt sein, um der Förderung der Kinder nach § 23 SGB VIII gerecht zu werden. Hier gilt es auf die einzelnen Schwerpunkte und Module konkrete Methoden zu entwickeln, die im Bereich der Kindertagespflege in das pädagogische Alltagshandeln integriert werden können, als auch in enger Kooperation mit dem AfJFB und dem Sozialamt die Inklusion von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf in der Kindertagespflege weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus gilt es die etablierten Vertretungssysteme auf der Grundlage der Evaluation mit allen Beteiligten qualitativ und quantitativ zu sichern. Bezüglich der Personalentwicklung ist weiterhin ein zunehmender Fachkräftemangel für den Bereich Hilfen zur Erziehung, der sowohl hohe und spezifische Anforderungen an die fachliche wie auch persönliche Eignung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt, zu erkennen. Dahingehend forciert der VKKJ den praxisorientierten Wissenstransfer in die Fach-/Fachhochschulen in Form von Vorträgen über Anforderungsprofile und Aufgabenstellungen im HzE-Bereich und gewinnt über eine gezielte Praktikantenakquise (Orientierungsund Jahrespraktikanten) geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über ein implementiertes Verfahren in allen Handlungsfeldern des Eigenbetriebes („Handlungsleitfaden zur Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im VKKJ“) erfolgreich eingearbeitet und in der Teamstruktur gefestigt werden. 2 Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan 2.1 Aufbau der Daten Die Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2017 bilden die prognostizierten Leistungsentgelte für die aufgeführten Leistungen und Angebote unter Berücksichtigung derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der Stadt Leipzig und der zu erwartenden Realisierung der sich in Planung befindlichen Projekte im VKKJ (WG Getreidegasse 4/Neubau Kindernotdienst). Die Wirtschaftsplanung basiert auf folgenden Kapazitäten bzw. geplanten Auslastungen dezentral, einrichtungs- bzw. angebotskonkret sowie der Geschäftsstelle des VKKJ, was ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart klienten- und einrichtungsbezogen ermöglicht: Leistungsdaten Anzahl stationärer Plätze Ø Prozentuale Auslastung im Entgelt verhandelt/geplant Stunden ambulanter Leistungen im Monat Ø Ist 2015 133 97,13 Ø Erwartung 2016 134,00 97,85 / 98,10 Ø Plan 2017 137 98,85 393 250,00 300 -3Analog der Vorjahre plant der VKKJ für das Jahr 2017 auch mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Das Erreichen eines selbst moderaten Jahresüberschusses ist nicht realistisch, da der Korridor für eine Gewinnerzielung bei einem Auslastungsfaktor von 98,85 % hinsichtlich einer verantwortbaren Kapazitätsüberbelegung nicht gegeben ist. Der Planung der Personalkosten sind die vom Personalamt der Stadt Leipzig ermittelten Durchschnittswerte zu Grunde gelegt. Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2017 auf den im März 2016 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen, Strukturausgleich, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen monatlichen Zahlungen (Zeitzuschläge usw.). Die Jahressonderzahlung für 2017 ist ohne Tariferhöhung und ohne prozentuale Absenkung eingerechnet. Die durchschnittliche Stufensteigerung wurde berücksichtigt. Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD enthalten. Die Tariferhöhungen von 2016 und 2017 mit Stand der Tarifeinigung vom 29.04.2016 sind eingearbeitet (2,4 % ab 03/2016 und 2,35 % ab 02/2017, also 4,61 % ganzjährig für das Jahr 2017). Die individuellen Endstufen wurden entsprechend für das gesamte Jahr einbezogen. Die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung wurden ebenso berücksichtigt wie die Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung. In der Sozialversicherung wurde mit folgenden Arbeitgeberanteilen gerechnet: Krankenversicherung gesetzliche Umlage U2 Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung 7,300 % 0,575 % (Durchschnittswert) 0,775 % 9,350 % 1,500 % 19,500 %. Die Arbeitgeberkosten für die Zusatzversorgung ändern sich nach derzeitiger Einschätzung gegenüber dem Vorjahr nicht. Es wurde mit 2 % Kapitalbeitrag und 1,2 % Umlage, die pauschalsteuerpflichtig und SV-pflichtig ist, gerechnet. Das entspricht einem zusätzlichen Betrag von ca. 0,36 %. Damit ergeben sich insgesamt 3,56 % Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung. Mögliche Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst wurden – wie in den Vorjahren – ab dem 01.03.2018 ff. in Höhe von ca. 2 % berücksichtigt. Der Stellenplan ist mit insgesamt 164,00 VzÄ im Vergleich zum Vorjahr für das Jahr 2017 unverändert. Für das Jahr 2018 werden insgesamt 170,00 VzÄ angemeldet. Diese Erhöhung des Stellenplanes um 6,0 VzÄ berücksichtigt die Kapazitätserweiterungen – Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes – des VKKJ wie folgt: -4– 4,00 VzÄ für die Inbetriebnahme der Wohngruppe Getreidegasse 4 in Leipzig/Liebertwolkwitz im Jahr 2017, die mit einer Kapazitätserweiterung von 6 Plätzen einhergeht sowie – 2,00 VzÄ Anpassung des Leitungs- und Verwaltungsanteils durch Erhöhung des päd. Personals sowie der Sicherstellung der Leitung vor Ort (WG Getreidegasse 4 und Neubau Kindernotdienst). Diese Stellenerweiterungen sind in der Darstellung der einzelnen Werte der Jahre 2018 ff. im Wirtschaftsplan 2017 eingeflossen. Der Stellenplan bietet auch den Rahmen für unterjährige bedarfsgerechte Kapazitätsanpassungen. 2.2 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf der Grundlage der „Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig“. Entsprechende Vereinbarungen werden auf der Grundlage der bestätigten Leistungsbeschreibungen zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) und dem Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe (VKKJ) geschlossen. Die mit dem zuständigen Kostenträger (AfJFB) zu verhandelnden Leistungsentgelte unter Berücksichtigung geltender Beschlüsse der Entgeltkommission bilden die Grundlage für die Planung der Erlöse im Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Folgejahre. Diese wurden nach dem Kostendeckungsprinzip für jede Leistungsart sowie die zu erwartenden Kapazitätsauslastungen - von ∅ 98,85 % - ermittelt. Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird grundsätzlich die Aufnahme von Leipziger Kindern/Jugendlichen durch den VKKJ priorisiert. Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der weiteren Kapazitäten durch andere Jugendämter begründet sich einerseits durch Zuständigkeitswechsel innerhalb der Leistungserbringung, andererseits aber auch durch die geschätzte Fachlichkeit und Qualität der Leistungsangebote im VKKJ. Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze pauschal finanziert) sowie das Kindertagespflegemanagement werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Die Belegung ab dem 24. Platz im Kinder- und Jugendnotdienst erfordert eine Zusatzfinanzierung der Aufwendungen und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend geleistet. Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat Kolonnadenstraße sind zu 100 % durch die Stadt Leipzig dem VKKJ finanziert. -5Die Leistungsentgelte für die stationären und ambulanten Leistungen werden klientenbezogen nach erfolgter Rechnungslegung durch den VKKJ in der Regel zwei Monate nach Leistungserbringung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig erstattet. Übersicht der Umsatzerlöse: Angaben in TEURO Umsatzerlöse Davon Leistungsentgelt WG´s ambulante Leistungen KJND/Kindertagespflege/ Internatsbetreuung Ist 2015 10.259 7293 Erwartung 2016 10.363 Plan 2017 10.850 171 2.795 7383 160 2.820 7840 175 2.835 0 65 0 45 0 90 Zuschuss Stadt Sonstige Erträge/Zinsen Die Umsatzerlöse berücksichtigen die in den Aufwendungen beschriebenen Entwicklungen im Personal- und Sachkostenbereich (s. Pkt. 2.2.2 ff.) bei kostendeckenden Leistungsentgelten. Die Planwerte bei den sonstigen betrieblichen Erträgen beinhalten Rückerstattungen der Krankenkassen im Rahmen des sofortigen Beschäftigungsverbotes für Schwangere als auch Spenden. Beides wurde an die Erwartung des Jahres 2016 als auch die Istwerte des Jahres 2015 angepasst. Zinserträge werden auf Grund der Geringfügigkeit (800,00 EUR für das Jahr 2015) als auch auf Grund der weiterhin rückläufigen Entwicklung kaum erwartet. 2.2.2 Aufwendungen Die ausgewiesenen Aufwendungen basieren auf den für das Jahr 2017 prognostizierten Leistungsentgelten und den derzeitig gültigen Beschlüssen der Entgeltkommission. Die Planung aller Aufwendungen wurde je Einrichtung bzw. Leistungsart vorgenommen und entsprechend kumuliert. Dabei wurden die Kosten für die Geschäftsstelle als einzelner Mandant betrachtet. Auf Grundlage dieser Planung ist auch im Jahr 2017 ein entsprechendes Betriebscontrolling mit den notwendigen Steuerungsmechanismen zur Überwachung der Risikofaktoren möglich. Übersicht der geplanten Aufwendungen: Angaben in TEURO Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Ist 2015 550 8.258 171 1.118 Erwartung 2016 539 8.605 170 1.094 Plan 2017 541 9.209 120 1.070 -6Die Aufwendungen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen wurden angepasst an die tatsächliche Auslastung des Jahres 2016. Ab dem Jahr 2017 wurde eine Ø 98,85 % Auslastung der stationären Angebote berücksichtigt. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Auslastung führt auch in der Position des Materialaufwandes zu ähnlichen Veränderungen. 2.2.2.1 Materialaufwendungen Die Materialaufwendungen wurden aus den nachfolgenden Positionen im Leistungsentgelt ermittelt und in die Planung für 2017 mit Kostensteigerungen übernommen: • • • • Allgemeiner Materialaufwand, Verpflegung pro Platz (derzeitig keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben), Aufwendungen für Beförderung, Aufwendungen für Gemeinschaftsveranstaltungen (keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben). 2.2.2.2 Personalaufwendungen Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des VKKJ. Die Personalkosten für das Jahr 2017 wurden vom Personalamt ermittelt und zu Grunde gelegt (siehe auch Ausführungen im Punkt 2.1 Aufbau der Daten bzw. Punkt 2.3 Erläuterungen zum Personalplan). Mögliche Tarifsteigerungen wurden ab dem 01.03.2018 ff. in Höhe von ca. 2 % berücksichtigt. 2.2.2.3 Abschreibungen Diese Position untergliedert sich ausschließlich in Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen über Sammelpool. Die Refinanzierung erfolgt entsprechend über das Leistungsentgelt. 2.2.2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierin enthalten sind Instandhaltungs- und Betreiberkosten (einschließlich der Kosten für Brennstoffe, Wasser und Energie sowie sonstiger Betriebskosten), welche im Leistungsentgelt bezüglich ihrer Verwendung nach Kostenarten getrennt ausgewiesen sind. Weiterhin berücksichtigt wurden die im Leistungsentgelt eingestellten Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Abgaben und Versicherungen, zentrale Leistungen (wie z. B. Personalverwaltung und –abrechnung, ASiD, Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung etc.), fremde Leistungen (wie z. B. Gebäudereinigung, Wäschereidienste etc.) und allgemeiner Verwaltungsbedarf. Für die Jahre 2018 ff. wurden mögliche Kostensteigerungen auch auf Grund der geplanten Kapazitätserweiterungen – vor allem in den Miet- und Betriebskosten – entsprechend berücksichtigt. -7- 2.2.3 Jahresergebnis Bei der Planung für das Jahr 2017 wurde von einem ausgeglichenen Jahresergebnis unter Berücksichtigung des Selbstkostendeckungsprinzips der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung der Angebote von 98,85 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich ausgegangen. Wird eine höhere Auslastung erreicht, so steigen ebenfalls die Aufwendungen – vor allem auch in der Position des Personalaufwandes. Das Erreichen eines selbst moderaten Jahresüberschusses ist nicht realistisch, da der Korridor für eine Gewinnerzielung bei einem Auslastungsfaktor nahe 100 % auch durch eine verantwortbare Kapazitätsüberbelegung nicht gegeben ist. 2.2.4 Planung 2018 – 2020 Die Planung für die Folgejahre weist Kostensteigerungen (Personalkosten, Energieaufwendungen/Betriebskosten) aus, auch hier wurde vom Selbstkostendeckungsprinzip der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung aller vorhandenen Angebote von 98,85 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich ausgegangen. Darüber hinaus plant der VKKJ die Eröffnung einer familienorientierten Wohngruppe in der Getreidegasse 4 in Leipzig/Liebertwolkwitz und den Neubau Kindernotdienst auf dem Gelände des Klinikums St. Georg (s. Pkt. 1). Beides wurde in der Folgeplanung ab dem Jahr 2018 berücksichtigt. 2.3 Erläuterungen zum Personalplan Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente (StBe) und der Anzahl der Personen (Be) analog der Aufteilung entsprechend der Leistungsentgelte der einzelnen Leistungen und Angebote. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan 2017 mit insgesamt 164,00 VzÄ unverändert. Für das Jahr 2018 werden insgesamt 170,00 VzÄ angemeldet. Diese Erhöhung des Stellenplanes um 6,0 VzÄ berücksichtigt die Kapazitätserweiterungen – Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes – des VKKJ wie folgt: – 4,00 VzÄ für die Inbetriebnahme der Wohngruppe Getreidegasse 4 in Leipzig/Liebertwolkwitz im Jahr 2017, die mit einer Kapazitätserweiterung von 6 Plätzen einhergeht sowie – 2,00 VzÄ Anpassung des Leitungs- und Verwaltungsanteils durch Erhöhung des päd. Personals sowie der Sicherstellung der Leitung vor Ort (WG Getreidegasse 4 und Neubau Kindernotdienst). Diese Stellenerweiterungen sind in der Darstellung der einzelnen Werte der Jahre 2018 ff. im Wirtschaftsplan 2017 eingeflossen. -8Der Stellenplan bietet auch den Rahmen für unterjährige bedarfsgerechte Kapazitätsanpassungen. 2.4 Erläuterungen zum Investitionsplan 2.4.1 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software) Die aufgeführten Investitionsmaßnahmen dienen dem Erhalt des vorhandenen Ausstattungsniveaus und der zur Wartung des Datenverarbeitungsnetzes notwendigen Hard- und Software. Die Investitionen (Ausstattung mit Mobiliar) für die WG Getreidegasse 4 und Neubau Kindernotdienst sind in den Jahren 2018 ff. berücksichtigt. 2.5 Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan Die Darstellung/Planung der liquiden Mittel im Finanz- als auch Liquiditätsplan berücksichtigt, dass der Hauptteil der freien Mittel im Cash-Pool der Stadt Leipzig zusammengeführt wird. Nur die Konten- und Vorschussgelder der einzelnen Wohngruppen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen sind nicht Bestandteil des Cash-Pools der Stadt Leipzig. 2.6 Erläuterung zur Planbilanz Die Bilanz des Jahres 2017 ff. beruht auf der Fortschreibung der Vorjahresbilanzen unter Berücksichtigung der vorab beschriebenen Veränderungen. Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen werden für die Folgejahre in entsprechender Höhe erwartet. In den Rückstellungen wurden Werte für Jubiläen, Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrstunden und Resturlaub sowie für ausstehende Eingangsrechnungen etc. gemäß ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme berücksichtigt. 2.7. Plan haushaltsrelevante Positionen Für das Jahr 2017 ff. werden keine Zuschüsse für Personalüberhänge und Abfindungen von der Stadt Leipzig erwartet. Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze pauschal finanziert) und das Kindertagespflegemanagement werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat sind zu 100 % durch die Stadt Leipzig getragen. -9Für in Anspruch genommene Dienstleistungen verschiedener Ämter der Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung für gemietete Objekte, Personalamt für Personalabrechnung, ASiD, Stadtkämmerei für Versicherungen, Hauptamt, Brandschutzamt etc.) entrichtet der VKKJ ca. 370 TEUR. Leipzig, den 7. September 2016 Müller-Ziermann Betriebsleiterin