Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1201389.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
05.09.16, 12:00
Aktualisiert
26.04.17, 07:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03245
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Nordwest
Verwaltungsausschuss
25.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis
Diderotstraße)
Beschlussvorschlag:
Die Baumaßnahme S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) wird
realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen
Fassung).
1.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 2.420.000 € (brutto). Der städtische Anteil
beträgt 821.000 € (brutto). Darin enthalten sind 103.600 € (brutto) für Stadtbeleuchtungsanlagen,
welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
2.
3.
Die Auszahlungen in Höhe von 2.316.400 € (brutto) werden im PSP-Element "S 1,
Anbindung Slevogtstrraße“ (7.0000560.700) wie folgt bereit gestellt:
2016: 100.000 € (brutto)
2017: 880.000 € (brutto)
2018: 1.336.400 € (brutto)
Die Aufwendungen von 103.600 € (brutto) sind im Haushaltsjahr 2017 im Innenauftrag
"Straßenbeleuchtung-investiv" (106654100010) in Höhe von 41.000 € (brutto) und im Jahr 2018 in
Höhe von 62.600 € (brutto) geplant.
Die Einzahlungen werden in Höhe von 1.599.000 € (brutto) im PSP-Element "Zweckgebundene
Zuweisung von Dritten" (7.0000560.705) wie folgt vereinnahmt:
2017:
2018:
2019:
111.000 € (brutto)
1.056.750 € (brutto)
431.250 € (brutto)
Die zum Jahresende nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses des jeweiligen Haushaltsjahres als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr
übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des
Jahresrechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltsjahres und der Bestätigung durch den
Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
4.
Die im Haushaltsjahr 2019 ff. und 2022 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur
Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung
2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt
sowie das Amt für Stadtgrün und Gewässer angemeldet.
5.
Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel.
6.
Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im Februar 2017 begonnen werden, um im Juni
2017 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel
bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben.
7.
8.
Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, Kaufverhandlungen zum Grunderwerb aufzunehmen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
2017
2018
41.000
62.600
Einzahlungen
2017
2018
2019
111.000
1.056.750
431.250
Auszahlungen
2016
2017
2018
100.000
880.000
1.336.400
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
x
nein
von
bis
106654100010/
4221 1000
7.0000560.705/
6811 0000 und
6813 0000
7.0000560.700/
7851 20000
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab 2019 jährlich
ab 2022 jährlich
320
98
1.600
1.100.54.1.0.01.06
1.100.54.1.0.01.04
1.100.55.1.0.01
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog
Zusammenfassung
Sachverhalt
Lageplan Blatt 1
Lageplan Blatt 2
Übersichtsplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
Der geplante Ausbauabschnitt der Slevogtstraße befindet sich im Nordwesten des
Stadtgebietes und ist ein Teil der Verbindung der S 1 und der Max-LiebermannStraße (B 6) zur Georg-Schumann-Straße. Die Slevogtstraße gehört gegenwärtig
und in der perspektivischen Entwicklung zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig
(Hauptverkehrsstraße).
In der Straße verkehren mit den Linien 80 und 90 (einschließlich 90 E) zwei Buslinien
der Leipziger Verkehrsbetriebe.
Die Verkehrsanlage weist im Bauabschnitt bauliche, verkehrsorganisatorische,
sicherheitstechnische und stadtgestalterische Mängel auf, die Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Anlage haben.
Die Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der gesamten Verkehrsanlage
zwischen der Blücherstraße und der Diderotstraße sowie die Ausrüstung des
Knotens Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße mit einer neuen
Lichtsignalanlage (LSA). Gleichzeitig wird die vorhandene Fußgängersignalanlage
(FSA) Diderotstraße signaltechnisch angepasst. Straßenbegleitend zur Fahrbahn
werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr geschaffen. Alle
Bushaltestellen im Baubereich werden behindertengerecht ausgebaut. Im Zuge der
Maßnahme müssen 30 Bäume gerodet werden. Zur Kompensation werden 37
standortgerechte Alleebäume als Straßenbegleitgrün (Baumart Quercus robur
'Fastigiata' – Säulen-Eiche) gepflanzt. Im gesamten Baubereich wird die
Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt. Mit dem Straßenbau werden
erforderliche Leitungsbaumaßnahmen als Folgemaßnahmen sowie eigener
Handlungsbedarf der Versorgungsunternehmen koordiniert.
Der Ausbau der Slevogtstraße zwischen der Georg-Schumann-Straße und der
Blücherstraße kann erst zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der
Umgestaltung der Georg-Schumann-Straße realisiert werden und ist nicht
Gegenstand dieser Maßnahme.
Die Stadt Leipzig wird Fördermittel nach der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für
Straßenbau und Verkehr (LASuV) und gemäß dem Aktionsprogramm beim
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) beantragen. Für den
Baubereich ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 25 % der
beitragsfähigen Kosten anzusetzen.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Jahr
Gesamt
2016
„S 1, Anbindung
Slevogtstraße“
7.0000560.700
(Auszahlung)
2.316.400*
100.000
davon planmäßig
1.302.400
davon Erm. aus
Vorjahr
1.014.000
2018
2019
880.000
1.336.400
308.250
994.150
571.750
342.250
41.000
62.600
1.599.000
111.000
1.056.750
431.250
1.460.000
139.000
41.000
70.000
987.750
69.000
431.250
-
810.000
342.250
- 431.250
106654100010
(Aufwand)
103.600
*davon Planung
(Auszahlung)
316.000
zweckgebundene
Zuwendung von
Dritten
PSP: 7.0000560.75
(Einzahlung)/LASuV
(Einzahlung)/ZVNL
2017
Stadtanteil
821.000
Verpflichtungsermä
chtigung (VE)
wirksam
895.150
100.000
100.000
895.150
Es entstehen für die Unterhaltung der begrünten Lärmschutzwand ab 2019 jährliche
Folgekosten in Höhe von insgesamt 418 € (brutto). Für die Unterhaltung der 30
Straßenbäume entstehen ab 2022 jährliche Folgekosten in Höhe von 1.600 € (brutto).
Das Bauvorhaben soll von Juni 2017 bis September 2018 realisiert werden.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
1. Grundlagen
-
Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“, erste
Fortschreibung (DS-00523/14-DS-008 vom 25.02.2015)
-
Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020
(RB V-1774/13 vom 18.09.2013), Anlage 2/Nr.28
-
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV/1595/09 vom
20.05.2009)
-
Haushaltssatzung 2015/2016 vom 18.03.2015, Haushaltsplanentwurf 2017/2018
-
Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der Anweisung zur
Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS), Stand 05/2016
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Der geplante Ausbauabschnitt der Slevogtstraße befindet sich im Nordwesten des
Stadtgebietes und fungiert als Hauptverkehrsstraße. Die Slevogtstraße verbindet den
Ortsteil Möckern mit der Bundesstraße B 6 (Max-Liebermann-Straße und Travniker
Straße) und stellt über die Staatsstraße S 1 (Louise-Otto-Peters-Allee) die
Verbindung zur Autobahn A 14 her.
Die gesamte Verkehrsanlage befindet sich in einem sehr schlechten baulichen
Zustand. Die zweistreifige Asphaltfahrbahn weist starke Tragfähigkeitsschäden
(Spurrinnen, Verformungen) auf. Teilweise sind Bordeinfassungen abgekippt.
Zwischen der Blücherstraße und der Diderotstraße existiert lediglich ein einseitiger
Gehweg (Südseite). Der bituminös befestigte Gehweg stellt durch lokal
unterschiedliche Setzungen Einschränkungen in der Benutzung für Fußgänger dar.
Anlagen für Radfahrer sind nicht vorhanden. Weiterhin tragen die teilweise nicht
mehr funktionierenden Entwässerungseinrichtungen zur weiteren Zerstörung des
Straßenkörpers bei. Die Beleuchtungsanlage ist in ihrer Gesamtheit verschlissen und
entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
Der Zustand der Verkehrsanlage ist als desolat zu bezeichnen; regelmäßige,
finanzaufwendige Notsanierungen bringen nur sehr kurzlebige Verbesserungen.
Aufgrund der vielen Schadstellen ist die Verkehrsanlage mit der
Straßenzustandsnote 5 (genügend - von 1 - 6) insgesamt dringend grundhaft
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
erneuerungsbedürftig. Die Verkehrssicherheit ist für alle Verkehrsteilnehmer stark
beeinträchtigt.
Die Verkehrsbelegungen der Analyse ergaben im Abschnitt Georg-Schumann-Straße
bis Blücherstraße ca. 7.413 Kfz/24h (Verkehrszählung 2012) und im Abschnitt
zwischen Hans-Beimler-Straße bis Diderotstraße ca. 9.636 Kfz/24h
(Verkehrszählung 2014). Das Radverkehrsaufkommen beträgt ca. 300 Rad/24 h.
Zielstellung
Mit der anstehenden Verkehrsbaumaßnahme sollen die aufgeführten Mängel
beseitigt werden. Folgende Ziele werden angestrebt:
– Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
– Störungsfreie Abwicklung des Verkehres unter Wahrung der Leistungsfähigkeit
– Schaffung separater Radverkehrsanlagen und Lückenschluss des westlichen
Gehweges
– Realisierung sicherer Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer
– behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
– Erneuerung der Beleuchtungsanlage
– Herstellung eines straßenbegleitenden beidseitigen Baumrasters unter Nutzung der
vorhandenen und zu erhaltenden Bäume auf der Ostseite
– Schaffung von Parkstellflächen im Zufahrtsbereich des Kleingartenvereins „Frohe
Stunde“
Für den Prognosehorizont 2025 ist für die Slevogtstraße zwischen der Blücherstraße
und der Hans-Beimler-Straße von einer durchschnittlichen täglichen
Verkehrsbelastung DTV (Mo. – So) von 8.920 Kfz/24h und zwischen der HansBeimler-Straße und der Diderotstraße von 11.760 Kfz/24 h auszugehen.
Der Schwerverkehrsanteil an der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung
beträgt maximal 6 %.
Der Ausbau der Slevogtstraße zwischen der Georg-Schumann-Straße und der
Blücherstraße kann erst zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der
Umgestaltung der Georg-Schumann-Straße realisiert werden und ist nicht
Gegenstand dieser Maßnahme.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des
gegenwärtigen Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen,
sicherheitstechnischen und stadtgestalterischen Mängeln.
Außerdem steigt ohne den Ausbau der Slevogtstraße der im Ergebnishaushalt zu
erbringende Instandhaltungsaufwand jährlich weiter an, womit dieser Aufwand immer
unwirtschaftlicher wird.
3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
Allgemein
Die Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der gesamten Verkehrsanlage
zwischen der Blücherstraße und der Diderotstraße sowie die Ausrüstung des
Knotens Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße mit einer neuen
Lichtsignalanlage (LSA). Gleichzeitig wird die vorhandene Fußgängersignalanlage
(FSA) Diderotstraße signaltechnisch angepasst. Verkehrstechnische Änderungen an
der LSA Georg-Schumann-Straße/Slevogtstraße sind nicht erforderlich.
Die Baulänge beträgt ca. 360 m. Die Fahrbahn wird zweistreifig mit Spurbreiten von
in der Regel 3,25 m ausgebaut.
Knotenpunkte
Vom Bauvorhaben sind folgende Knotenpunkte bzw. Einmündungen betroffen:
Slevogtstraße/Blücherstraße
– bauliche Anpassung des unsignalisierten Knotens an den Bestand
– alle Abbiegebeziehungen bleiben unverändert
– Einordnung einer Querungshilfe in der nördlichen Zufahrt der Slevogtstraße im
Schatten des Linksabbiegers in die Blücherstraße Ost
Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße
– grundhafter Ausbau des signalisierten Knotens
– neue LSA- Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen für die Blindensignalisierung und
Bodenindikatoren
– alle Abbiegebeziehungen bleiben unverändert, kein Linksabbiegen von der
Slevogtstraße in die Hans-Beimler-Straße und Yorckstraße (Ausnahme Bus von
der Slevogtstraße in die Yorckstraße)
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Slevogtstraße/Diderotstraße
– bauliche Anpassung der unsignalisierten Einmündung an den Bestand
– alle Abbiegebeziehungen bleiben unverändert
– Einbau von Bodenindikatoren
FSA Diderotstraße
– Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen für die Blindensignalisierung und
Bodenindikatoren
Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen
Straßenbegleitend zur Fahrbahn der Slevogtstraße werden beidseitig Anlagen für
Fußgänger- und Radverkehr wie folgt neu gebaut:
– Gehwege, Breite im Regelfall 2,50 m (im Bereich Bushaltestelle 4,00 m)
– Radfahrstreifen, Breite 1,85 m
Ausnahme: Zufahrt Kleingartenverein „Frohe Stunde“ bis Bauende in südwestlicher
Richtung in Anpassung des Bestandes
– Gehweg, Breite 2,00 m
– Radweg, Breite 1,60 m
– Sicherheitsstreifen, Breite 0,50 m
An allen einmündenden Straßen sind Querungsmöglichkeiten für Fußgänger
(Bordabsenkung auf 3 cm) geplant. Sie werden mit Bodenindikatoren als
Blindenleiteinrichtungen versehen. Im Haltestellenbereich Slevogtstraße werden 3
Leipziger Fahrradanlehnbügel eingebaut.
Ruhender Verkehr
Da entlang der Slevogtstraße beidseitig keine unmittelbar angrenzende Bebauung
vorhanden ist, besteht keine Notwendigkeit Parkstellflächen einzuordnen.
In Abstimmung mit dem Kleingartenverein „Frohe Stunde“ ist der Ausbau des
Zufahrtsbereiches und eines kleinen Parkplatzes (Fahrgasse mit 7
Senkrechtstellflächen) Bestandteil der Baumaßnahme.
ÖPNV-Anlagen
Im Baubereich verkehren mit den Linien 80 und 90 (einschließlich 90 E) zwei
Buslinien der Leipziger Verkehrsbetriebe.
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
In der Slevogtstraße wird die vorhandene Bushaltestelle als Busbucht zur Aufstellung
zweier Busse behindertengerecht (Haltestellenbord Auftritt 18 cm und
Blindenleiteinrichtungen) ausgebaut. Die Haltestelle wird mit einem neuen
Fahrgastunterstand ausgerüstet. Ebenso ist der beidseitige behindertengerechte
Ausbau der Bushaltestellen in der Yorckstraße Bestandteil dieser Baumaßnahme.
Der vorhandene Fahrgastunterstand der Slevogtstraße wird in die südliche
Haltestelle Yorckstraße versetzt. Für die nördliche Haltestelle wird optional ein neuer
Fahrgastunterstand vorgesehen.
Materialien
In der Slevogtstraße kommen folgende Materialien zum Einsatz:
- Fahrbahn/Radstreifen:
Asphalt
-
Gehwege:
Betonplatten 25 x 25 x 8
(Carena) mit Bischofsmützen
und
beidseitigen Mosaikpflasterstreifen
-
Grundstückszufahrten
Ellenbogenverband
Betonpflaster 20/10,
-
Querungshilfe:
Inselköpfe Kleinpflaster,
Querungsfläche Betonplatten
25 x 25 x 8 anthrazit
-
Mittelinsel:
Kleinpflaster
-
Fahrgasse/Stellflächen KGV:
Asphalt/Betonpflaster
Straßenentwässerung
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt über neue Straßenabläufe,
Regenwasserleitungen und einen vorhandenen Stauraumkanal, welcher im Zuge der
Baumaßnahme händisch saniert werden muss. Zur technischen Lösung gibt es mit
den Leipziger Wasserwerken aufgrund der Überflutungsproblematik im Bereich
Slevogtstraße/Reuningstraße noch umfangreichen Abstimmungs- und
Klärungsbedarf, so dass es im Zuge der weiteren Planung zu Änderungen kommen
kann.
Straßenbeleuchtung
Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage beidseitig neu
hergestellt. Es kommen Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m und der
LED- Leuchte „Luma 1“ von Philips (Lichtfarbe warmweiß) zum Einsatz.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Im Knotenbereich Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße werden die
Leuchten an den Masten der Lichtsignalanlage (Kombimaste) montiert.
Versorgungsleitungen
Wegen des Umbaus der Verkehrsanlage sind Leitungsverlegungen bzw.
Anpassungen vorhandener Schieber und Schächte nahezu aller vorhandenen
Medien erforderlich.
Innerhalb der Planung wurden alle Versorgungsunternehmen zu eigenen
Bauabsichten befragt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter
Leitungsbau erfolgen wird.
Entscheidend auf den Bauablauf wirken sich folgende Leitungsbaumaßnahmen der
Versorgungsunternehmen aus:
– Erneuerung der Trinkwasserleitung DN 200/250 Hans-Beimler-Straße bis
Yorckstraße durch Leipziger Wasserwerke als sonstige Maßnahme
– Herstellung eines Zusammenführungsbauwerkes Abwasser mit Anpassungen der
Mischwassersammler DN 350 und DN 500 im Knotenbereich
Slevogtstraße/Blücherstraße durch Leipziger Wasserwerke als sonstige Maßnahme
– Umverlegung der Fernwärmeleitung DN 150 im Knotenbereich Slevogtstraße/
Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße durch Leipziger Stadtwerke als sonstige
Maßnahme
Verkehrsgrün
Im Zuge der Baumaßnahme kommt es zur Rodung von 30 Bäumen nach
Baumschutzsatzung (davon 7 Straßenbäume) und 1.255 m2 Hecken auf dem
Lärmschutzwall und im Straßenbegleitgrün, die nicht nach der Baumschutzsatzung
zu kompensieren sind. Die Kompensation der Gehölzfällungen erfolgt in Anlehnung
an die Baumschutzsatzung. Folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind
geplant:
– Pflanzung von 37 standortgerechten Alleebäumen als Straßenbegleitgrün, Baumart
Quercus robur 'Fastigiata' – Säulen-Eiche
– Pflanzung von 238 m² Heckenstrukturen
– Begrünung Lärmschutzwand
Verkehrslärm
Auf Basis des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens wurde ein schalltechnisches
Gutachten erarbeitet. Im Ergebnis wurde ermittelt, dass gemäß der 16. BImSchV die
6
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Ausbaumaßnahme der Slevogtstraße keine wesentliche Änderung darstellt und
keine Lärmvorsorge notwendig ist.
Zur Komplettierung des vorhandenen Lärmschutzes und zum Erhalt der
Schutzfunktion des auf gleicher Länge entfallenden Teils des Lärmschutzwalles wird
eine begrünte Lärmschutzwand entlang des Kleingartenvereins errichtet.
Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete
nicht relevant
Ingenieurbauwerke
Errichtung der Lärmschutzwand, siehe Punkt Verkehrslärm
Hochbauabbruch/Abbruch baulicher Anlagen
nicht relevant
4. Finanzierung
4.1 Bau- und Planungskosten
Grundlagen
Die vorliegenden Kostenberechnungen für den städtischen Anteil nach Anweisung
zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS) von 05/2016 wurden von
der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden
Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt.
Folgende Kosten (brutto) wurden ermittelt.
Baukosten
2.104.000 €
Planungskosten (Ansatz rund 15 % der Baukosten)
(Leistungsphasen 5 – 9, Bauüberwachung,
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator,
Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit)
Gesamtsumme Planung und Bau
316.000 €
2.420.000 €
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im
PSP-Element „Planung investiver Vorhaben“ (7.0000583.700) abgedeckt.
Kosten zu Ausstattung und Interim
Die Kosten für Umzug/Interimslösungen sind für diese Baumaßnahme nicht relevant.
4.2 Straßenausbaubeiträge
Der Baubereich liegt außerhalb von Sanierungsgebieten.
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige
Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für
Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten umzulegen.
Als anrechenbare Kosten wurden abzüglich folgender Kostengruppen überschlägig
ermittelt:
– Lärmschutzwand einschließlich Begrünung brutto
32.830 €
– Leiteinrichtungen/Markierungen brutto
14.720 €
– Verkehrszeichen/LSA brutto
214.190 €
261.740 €
– insgesamt ermittelt brutto: (2.420.000 € – 261.740 €) =
2.158.260 €
Mit einem Ansatz von 25 % ergibt sich eine
Beitragshöhe von brutto
4.3 Fördermittel/Einzahlung und Auszahlung
540.000 €
4.3.1 Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Die Stadt Leipzig wird Fördermittel nach der Richtlinie für die Förderung von
Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim
Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragen.
Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten (brutto):
– Vermessung/Vermarkung
23.330 €
– sonstige Ausstattung (Haltestelle, Werbeanlagen)
22.900 €
– Straßenbeleuchtung
103.590 €
– Sanierung Stauraumkanal
116.340 €
– Änderungen an Versorgungsleitungen
154.460 €
– Planung
316.000 €
8
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
insgesamt brutto:
04.11.2016
736.620 €
Ermittlung der Einzahlung:
– Zuwendungsfähige Kosten (2.420.000 € - 736.620 €)
– Zuwendungsfähige Planungskosten (15 % von 1.683.380 €)
Summe zuwendungsfähige Kosten
1.683.380 €
252.507 €
1.935.887 €
– Ansatz Förderquote 80 %/95 %
Einzahlung insgesamt brutto
1.471.274 €
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der
Verwendungsnachweisprüfung, ob auch Einzelpositionen anerkannt werden, bei
denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass
nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 €
nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Einzahlung LASuV brutto
1.460.000,00 €
Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die
zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht
in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der
Stadtanteil entsprechend erhöhen.
4.3.2 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Gegenwärtig laufen Abstimmungen mit dem ZVNL zur Aufstockung der LASuVFördermittel von 80 % auf die Förderquote von 90 % für Teilbereiche der
Ausbaustrecke. Die Stadt Leipzig wird Fördermittel gemäß dem Aktionsprogramm
des ZVNL beantragen.
Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die
zuwendungsfähigen Kosten durch den ZVNL nicht in der beantragten Höhe
festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen.
Derzeit wird von einer Einzahlung ZVNL brutto
ausgegangen.
4.3.3 Fördermittel Ein- und Auszahlung insgesamt
9
139.000 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer gerundeten
Einzahlung für die Stadt Leipzig in Höhe von
ausgegangen.
1.599.000 €
Stadtanteil insgesamt brutto
821.000,00 €
Damit entsteht folgender Ansatz:
Jahr
Gesamt
2016
„S 1, Anbindung
Slevogtstraße“
7.0000560.700
(Auszahlung)
2.316.400*
100.000
davon planmäßig
1.302.400
davon Erm. aus
Vorjahr
1.014.000
2018
2019
880.000
1.336.400
308.250
994.150
571.750
342.250
41.000
62.600
1.599.000
111.000
1.056.750
431.250
1.460.000
139.000
41.000
70.000
987.750
69.000
431.250
-
810.000
342.250
- 431.250
106654100010
(Aufwand)
103.600
*davon Planung
(Auszahlung)
316.000
zweckgebundene
Zuwendung von
Dritten
PSP: 7.0000560.75
(Einzahlung)/LASuV
(Einzahlung)/ZVNL
2017
Stadtanteil
821.000
Verpflichtungsermä
chtigung (VE)
wirksam
895.150
100.000
100.000
895.150
Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage, so dass lediglich Folgekosten für 30 neuzupflanzende
Straßenbäume und die Lärmschutzwand mit Begrünung entstehen.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element
Lärmschutzwand
(LSW)
Kosten/Einheit
und Jahr
1.100.54.1.0.01.06 1 % der
Herstellungskoste
n
10
Beschreibung Kosten pro Jahr
in Euro
Unterhaltung
320 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Begrünung LSW
1.100.54.1.0.01.04 2,71 €/m
Unterhaltung
98 €
Straßenbäume
1.100.55.1.0.01
Unterhaltung
1.600 €
53,32 €/Stück
5. Grunderwerb
Für die Baumaßnahme ist geringfügiger Grunderwerb von zwei Flurstücken
erforderlich.
Die Grunderwerbskosten (einschließlich Grunderwerbsnebenkosten) betragen
3.660 €. Sie setzen sich wie folgt zusammen.
– Kosten Erwerb Grundstücke:
660 €
– Grunderwerbsnebenkosten:
2.000 €
– Entschädigungskosten
1.000 €
Für den Grunderwerb stehen die Mittel in 2016 im PSP-Element 70000077.700
(Grunderwerb Verkehrs- und Tiefbauamt) in der Kategorie I, Rangfolge 1
(Pauschalposition für kleinere Einzelmaßnahmen) zur Verfügung.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich
Bordabsenkungen an Querungsstellen sowie der Querungshilfe in der östlichen
Knotenpunktzufahrt des Knotens Slevogtstraße/Blücherstraße wird auch den
Belangen von Kindern entsprochen.
7. Barrierefreiheit
An sämtlichen Fußgängerquerungsstellen erfolgen Bordabsenkungen auf 3 cm. Die
Lichtsignalanlagen erhalten Blindenzusatzsignale und Bodenindikatoren
(Rippenplatten) an den Furten.
Die Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut.
8. Bauzeit und Umleitungsführung
Die Realisierung der Baumaßnahme ist im Zeitraum von Juni 2017 bis ca.
September 2018 (inklusive Winterpause) vorgesehen.
11
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Die Maßnahme wird mit einem koordinierten Bauablauf zwischen den
Versorgungsunternehmen und der Stadt Leipzig unter halbseitiger Sperrung erfolgen.
Die Baustrecke wird in folgende drei Bauabschnitte geteilt.
1. Bauabschnitt (06/2017 - 11/2017):
von Bau-km 0+ 260 (östlich des Knotens Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/
Yorckstraße) bis Bauende einschließlich Leitungsbau im Knotenbereich
Slevogtstraße/Blücherstraße
2. Bauabschnitt (03/2018 – 07/2018):
von Bauanfang (Blücherstraße) bis Bau-km 0 +207 (westlich des Knotens
Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße)
3. Bauabschnitt (07/2018 - 09/2018):
Knoten Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße
Für die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde eine Grobkonzeption erarbeitet.
Der Verkehr aus Richtung Norden von der S 1 zur Georg-Schumann-Straße wird
grundsätzlich auf der bisherigen Trasse beibehalten.
Für den landwärtigen Verkehr erfolgt die Umleitung wie folgt:
– aus Richtung Ost: Georg-Schumann-Straße/Breitenfelder Straße/Landsberger
Straße/Max-Liebermann-Straße
– aus Richtung Süden und Westen: Georg-Schumann-Straße/Pittlerstraße/Travniker
Straße/B 6 bzw. Georg-Schumann-Straße/Breitenfelder Straße/Landsberger
Straße/Max-Liebermann-Straße
In der Winterpause (12/2017 bis 02/2018) wird die Umleitung aufgehoben und mit
Weiterführung der Baumaßnahme ab 03/2018 wieder in Kraft gesetzt.
Im Zuge der Ausführungsplanung wird eine detaillierte Umleitungskonzeption
erarbeitet, woraus sich Änderungen hinsichtlich der Verkehrsführung während der
Bauzeit ergeben könnten.
9. Sonstiges
Archäologie
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. Da der Vorhabensbereich in
einem archäologischen Relevanzbereich liegt, können sich im Zuge der Erdarbeiten
archäologische Untersuchungen ergeben.
Kampfmittel
12
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)
04.11.2016
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei
Erdarbeiten zu beachten ist. In die Kostenermittlung wurde eine Pauschalposition zur
Kampfmittelbeseitigung aufgenommen.
Nachweis Vorstellung in AG Rad
Die Entwurfsplanung wurde am 03.05.2016 in der AG Rad vorgestellt. Der Hinweis
der AG Rad betrifft eine gewünschte indirekte Führung der Radfahrer von der
Slevogtstraße in die Hans-Beimler-Straße bzw. Yorckstraße. Der Hinweis wird im
Zuge der Ausführungsplanung beachtet.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Im Zuge der Ausführungsplanung wird eine Informationsveranstaltung zur geplanten
Baumaßnahme und zum Bauablauf stattfinden. Des Weiteren ist geplant, die
Baumaßnahme im Stadtbezirksbeirat Nordwest vorzustellen.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird für die Anlage Slevogtstraße von
Georg-Schumann-Straße bis Diderotstraße erst mit dem grundhaften Ausbau der
Slevogtstraße zwischen Georg-Schumann-Straße und Blücherstraße erfolgen. Da
mit der geplanten Baumaßnahme nur ein Teil der Anlage ausgebaut wird, findet in
Vorbereitung dieser Baumaßnahme noch keine Informationsveranstaltung
hinsichtlich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen statt.
13
Bauende
Baubeginn
Übersichtsplan
S 1 Anbindung Slevogtstraße
von Blücherstraße bis Diderotstraße
ohne Maßstab