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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1201389.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
05.09.16, 12:00
Aktualisiert
26.04.17, 07:23

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03245 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Nordwest Verwaltungsausschuss 25.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) Beschlussvorschlag: Die Baumaßnahme S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 1. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 2.420.000 € (brutto). Der städtische Anteil beträgt 821.000 € (brutto). Darin enthalten sind 103.600 € (brutto) für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 2. 3. Die Auszahlungen in Höhe von 2.316.400 € (brutto) werden im PSP-Element "S 1, Anbindung Slevogtstrraße“ (7.0000560.700) wie folgt bereit gestellt: 2016: 100.000 € (brutto) 2017: 880.000 € (brutto) 2018: 1.336.400 € (brutto) Die Aufwendungen von 103.600 € (brutto) sind im Haushaltsjahr 2017 im Innenauftrag "Straßenbeleuchtung-investiv" (106654100010) in Höhe von 41.000 € (brutto) und im Jahr 2018 in Höhe von 62.600 € (brutto) geplant. Die Einzahlungen werden in Höhe von 1.599.000 € (brutto) im PSP-Element "Zweckgebundene Zuweisung von Dritten" (7.0000560.705) wie folgt vereinnahmt: 2017: 2018: 2019: 111.000 € (brutto) 1.056.750 € (brutto) 431.250 € (brutto) Die zum Jahresende nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses des jeweiligen Haushaltsjahres als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltsjahres und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 4. Die im Haushaltsjahr 2019 ff. und 2022 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt sowie das Amt für Stadtgrün und Gewässer angemeldet. 5. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel. 6. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im Februar 2017 begonnen werden, um im Juni 2017 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben. 7. 8. Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, Kaufverhandlungen zum Grunderwerb aufzunehmen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen 2017 2018 41.000 62.600 Einzahlungen 2017 2018 2019 111.000 1.056.750 431.250 Auszahlungen 2016 2017 2018 100.000 880.000 1.336.400 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis x nein von bis 106654100010/ 4221 1000 7.0000560.705/ 6811 0000 und 6813 0000 7.0000560.700/ 7851 20000 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab 2019 jährlich ab 2022 jährlich 320 98 1.600 1.100.54.1.0.01.06 1.100.54.1.0.01.04 1.100.55.1.0.01 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Zusammenfassung Sachverhalt Lageplan Blatt 1 Lageplan Blatt 2 Übersichtsplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) Der geplante Ausbauabschnitt der Slevogtstraße befindet sich im Nordwesten des Stadtgebietes und ist ein Teil der Verbindung der S 1 und der Max-LiebermannStraße (B 6) zur Georg-Schumann-Straße. Die Slevogtstraße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße). In der Straße verkehren mit den Linien 80 und 90 (einschließlich 90 E) zwei Buslinien der Leipziger Verkehrsbetriebe. Die Verkehrsanlage weist im Bauabschnitt bauliche, verkehrsorganisatorische, sicherheitstechnische und stadtgestalterische Mängel auf, die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Anlage haben. Die Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der gesamten Verkehrsanlage zwischen der Blücherstraße und der Diderotstraße sowie die Ausrüstung des Knotens Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße mit einer neuen Lichtsignalanlage (LSA). Gleichzeitig wird die vorhandene Fußgängersignalanlage (FSA) Diderotstraße signaltechnisch angepasst. Straßenbegleitend zur Fahrbahn werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr geschaffen. Alle Bushaltestellen im Baubereich werden behindertengerecht ausgebaut. Im Zuge der Maßnahme müssen 30 Bäume gerodet werden. Zur Kompensation werden 37 standortgerechte Alleebäume als Straßenbegleitgrün (Baumart Quercus robur 'Fastigiata' – Säulen-Eiche) gepflanzt. Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt. Mit dem Straßenbau werden erforderliche Leitungsbaumaßnahmen als Folgemaßnahmen sowie eigener Handlungsbedarf der Versorgungsunternehmen koordiniert. Der Ausbau der Slevogtstraße zwischen der Georg-Schumann-Straße und der Blücherstraße kann erst zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Georg-Schumann-Straße realisiert werden und ist nicht Gegenstand dieser Maßnahme. Die Stadt Leipzig wird Fördermittel nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und gemäß dem Aktionsprogramm beim Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) beantragen. Für den Baubereich ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 25 % der beitragsfähigen Kosten anzusetzen. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Jahr Gesamt 2016 „S 1, Anbindung Slevogtstraße“ 7.0000560.700 (Auszahlung) 2.316.400* 100.000 davon planmäßig 1.302.400 davon Erm. aus Vorjahr 1.014.000 2018 2019 880.000 1.336.400 308.250 994.150 571.750 342.250 41.000 62.600 1.599.000 111.000 1.056.750 431.250 1.460.000 139.000 41.000 70.000 987.750 69.000 431.250 - 810.000 342.250 - 431.250 106654100010 (Aufwand) 103.600 *davon Planung (Auszahlung) 316.000 zweckgebundene Zuwendung von Dritten PSP: 7.0000560.75 (Einzahlung)/LASuV (Einzahlung)/ZVNL 2017 Stadtanteil 821.000 Verpflichtungsermä chtigung (VE) wirksam 895.150 100.000 100.000 895.150 Es entstehen für die Unterhaltung der begrünten Lärmschutzwand ab 2019 jährliche Folgekosten in Höhe von insgesamt 418 € (brutto). Für die Unterhaltung der 30 Straßenbäume entstehen ab 2022 jährliche Folgekosten in Höhe von 1.600 € (brutto). Das Bauvorhaben soll von Juni 2017 bis September 2018 realisiert werden. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 1. Grundlagen - Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“, erste Fortschreibung (DS-00523/14-DS-008 vom 25.02.2015) - Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 (RB V-1774/13 vom 18.09.2013), Anlage 2/Nr.28 - Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV/1595/09 vom 20.05.2009) - Haushaltssatzung 2015/2016 vom 18.03.2015, Haushaltsplanentwurf 2017/2018 - Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS), Stand 05/2016 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Der geplante Ausbauabschnitt der Slevogtstraße befindet sich im Nordwesten des Stadtgebietes und fungiert als Hauptverkehrsstraße. Die Slevogtstraße verbindet den Ortsteil Möckern mit der Bundesstraße B 6 (Max-Liebermann-Straße und Travniker Straße) und stellt über die Staatsstraße S 1 (Louise-Otto-Peters-Allee) die Verbindung zur Autobahn A 14 her. Die gesamte Verkehrsanlage befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die zweistreifige Asphaltfahrbahn weist starke Tragfähigkeitsschäden (Spurrinnen, Verformungen) auf. Teilweise sind Bordeinfassungen abgekippt. Zwischen der Blücherstraße und der Diderotstraße existiert lediglich ein einseitiger Gehweg (Südseite). Der bituminös befestigte Gehweg stellt durch lokal unterschiedliche Setzungen Einschränkungen in der Benutzung für Fußgänger dar. Anlagen für Radfahrer sind nicht vorhanden. Weiterhin tragen die teilweise nicht mehr funktionierenden Entwässerungseinrichtungen zur weiteren Zerstörung des Straßenkörpers bei. Die Beleuchtungsanlage ist in ihrer Gesamtheit verschlissen und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Der Zustand der Verkehrsanlage ist als desolat zu bezeichnen; regelmäßige, finanzaufwendige Notsanierungen bringen nur sehr kurzlebige Verbesserungen. Aufgrund der vielen Schadstellen ist die Verkehrsanlage mit der Straßenzustandsnote 5 (genügend - von 1 - 6) insgesamt dringend grundhaft 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 erneuerungsbedürftig. Die Verkehrssicherheit ist für alle Verkehrsteilnehmer stark beeinträchtigt. Die Verkehrsbelegungen der Analyse ergaben im Abschnitt Georg-Schumann-Straße bis Blücherstraße ca. 7.413 Kfz/24h (Verkehrszählung 2012) und im Abschnitt zwischen Hans-Beimler-Straße bis Diderotstraße ca. 9.636 Kfz/24h (Verkehrszählung 2014). Das Radverkehrsaufkommen beträgt ca. 300 Rad/24 h. Zielstellung Mit der anstehenden Verkehrsbaumaßnahme sollen die aufgeführten Mängel beseitigt werden. Folgende Ziele werden angestrebt: – Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer – Störungsfreie Abwicklung des Verkehres unter Wahrung der Leistungsfähigkeit – Schaffung separater Radverkehrsanlagen und Lückenschluss des westlichen Gehweges – Realisierung sicherer Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer – behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen – Erneuerung der Beleuchtungsanlage – Herstellung eines straßenbegleitenden beidseitigen Baumrasters unter Nutzung der vorhandenen und zu erhaltenden Bäume auf der Ostseite – Schaffung von Parkstellflächen im Zufahrtsbereich des Kleingartenvereins „Frohe Stunde“ Für den Prognosehorizont 2025 ist für die Slevogtstraße zwischen der Blücherstraße und der Hans-Beimler-Straße von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung DTV (Mo. – So) von 8.920 Kfz/24h und zwischen der HansBeimler-Straße und der Diderotstraße von 11.760 Kfz/24 h auszugehen. Der Schwerverkehrsanteil an der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung beträgt maximal 6 %. Der Ausbau der Slevogtstraße zwischen der Georg-Schumann-Straße und der Blücherstraße kann erst zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Georg-Schumann-Straße realisiert werden und ist nicht Gegenstand dieser Maßnahme. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen, sicherheitstechnischen und stadtgestalterischen Mängeln. Außerdem steigt ohne den Ausbau der Slevogtstraße der im Ergebnishaushalt zu erbringende Instandhaltungsaufwand jährlich weiter an, womit dieser Aufwand immer unwirtschaftlicher wird. 3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung Allgemein Die Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der gesamten Verkehrsanlage zwischen der Blücherstraße und der Diderotstraße sowie die Ausrüstung des Knotens Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße mit einer neuen Lichtsignalanlage (LSA). Gleichzeitig wird die vorhandene Fußgängersignalanlage (FSA) Diderotstraße signaltechnisch angepasst. Verkehrstechnische Änderungen an der LSA Georg-Schumann-Straße/Slevogtstraße sind nicht erforderlich. Die Baulänge beträgt ca. 360 m. Die Fahrbahn wird zweistreifig mit Spurbreiten von in der Regel 3,25 m ausgebaut. Knotenpunkte Vom Bauvorhaben sind folgende Knotenpunkte bzw. Einmündungen betroffen: Slevogtstraße/Blücherstraße – bauliche Anpassung des unsignalisierten Knotens an den Bestand – alle Abbiegebeziehungen bleiben unverändert – Einordnung einer Querungshilfe in der nördlichen Zufahrt der Slevogtstraße im Schatten des Linksabbiegers in die Blücherstraße Ost Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße – grundhafter Ausbau des signalisierten Knotens – neue LSA- Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen für die Blindensignalisierung und Bodenindikatoren – alle Abbiegebeziehungen bleiben unverändert, kein Linksabbiegen von der Slevogtstraße in die Hans-Beimler-Straße und Yorckstraße (Ausnahme Bus von der Slevogtstraße in die Yorckstraße) 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Slevogtstraße/Diderotstraße – bauliche Anpassung der unsignalisierten Einmündung an den Bestand – alle Abbiegebeziehungen bleiben unverändert – Einbau von Bodenindikatoren FSA Diderotstraße – Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen für die Blindensignalisierung und Bodenindikatoren Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen Straßenbegleitend zur Fahrbahn der Slevogtstraße werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr wie folgt neu gebaut: – Gehwege, Breite im Regelfall 2,50 m (im Bereich Bushaltestelle 4,00 m) – Radfahrstreifen, Breite 1,85 m Ausnahme: Zufahrt Kleingartenverein „Frohe Stunde“ bis Bauende in südwestlicher Richtung in Anpassung des Bestandes – Gehweg, Breite 2,00 m – Radweg, Breite 1,60 m – Sicherheitsstreifen, Breite 0,50 m An allen einmündenden Straßen sind Querungsmöglichkeiten für Fußgänger (Bordabsenkung auf 3 cm) geplant. Sie werden mit Bodenindikatoren als Blindenleiteinrichtungen versehen. Im Haltestellenbereich Slevogtstraße werden 3 Leipziger Fahrradanlehnbügel eingebaut. Ruhender Verkehr Da entlang der Slevogtstraße beidseitig keine unmittelbar angrenzende Bebauung vorhanden ist, besteht keine Notwendigkeit Parkstellflächen einzuordnen. In Abstimmung mit dem Kleingartenverein „Frohe Stunde“ ist der Ausbau des Zufahrtsbereiches und eines kleinen Parkplatzes (Fahrgasse mit 7 Senkrechtstellflächen) Bestandteil der Baumaßnahme. ÖPNV-Anlagen Im Baubereich verkehren mit den Linien 80 und 90 (einschließlich 90 E) zwei Buslinien der Leipziger Verkehrsbetriebe. 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 In der Slevogtstraße wird die vorhandene Bushaltestelle als Busbucht zur Aufstellung zweier Busse behindertengerecht (Haltestellenbord Auftritt 18 cm und Blindenleiteinrichtungen) ausgebaut. Die Haltestelle wird mit einem neuen Fahrgastunterstand ausgerüstet. Ebenso ist der beidseitige behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen in der Yorckstraße Bestandteil dieser Baumaßnahme. Der vorhandene Fahrgastunterstand der Slevogtstraße wird in die südliche Haltestelle Yorckstraße versetzt. Für die nördliche Haltestelle wird optional ein neuer Fahrgastunterstand vorgesehen. Materialien In der Slevogtstraße kommen folgende Materialien zum Einsatz: - Fahrbahn/Radstreifen: Asphalt - Gehwege: Betonplatten 25 x 25 x 8 (Carena) mit Bischofsmützen und beidseitigen Mosaikpflasterstreifen - Grundstückszufahrten Ellenbogenverband Betonpflaster 20/10, - Querungshilfe: Inselköpfe Kleinpflaster, Querungsfläche Betonplatten 25 x 25 x 8 anthrazit - Mittelinsel: Kleinpflaster - Fahrgasse/Stellflächen KGV: Asphalt/Betonpflaster Straßenentwässerung Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt über neue Straßenabläufe, Regenwasserleitungen und einen vorhandenen Stauraumkanal, welcher im Zuge der Baumaßnahme händisch saniert werden muss. Zur technischen Lösung gibt es mit den Leipziger Wasserwerken aufgrund der Überflutungsproblematik im Bereich Slevogtstraße/Reuningstraße noch umfangreichen Abstimmungs- und Klärungsbedarf, so dass es im Zuge der weiteren Planung zu Änderungen kommen kann. Straßenbeleuchtung Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage beidseitig neu hergestellt. Es kommen Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m und der LED- Leuchte „Luma 1“ von Philips (Lichtfarbe warmweiß) zum Einsatz. 5 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Im Knotenbereich Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße werden die Leuchten an den Masten der Lichtsignalanlage (Kombimaste) montiert. Versorgungsleitungen Wegen des Umbaus der Verkehrsanlage sind Leitungsverlegungen bzw. Anpassungen vorhandener Schieber und Schächte nahezu aller vorhandenen Medien erforderlich. Innerhalb der Planung wurden alle Versorgungsunternehmen zu eigenen Bauabsichten befragt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter Leitungsbau erfolgen wird. Entscheidend auf den Bauablauf wirken sich folgende Leitungsbaumaßnahmen der Versorgungsunternehmen aus: – Erneuerung der Trinkwasserleitung DN 200/250 Hans-Beimler-Straße bis Yorckstraße durch Leipziger Wasserwerke als sonstige Maßnahme – Herstellung eines Zusammenführungsbauwerkes Abwasser mit Anpassungen der Mischwassersammler DN 350 und DN 500 im Knotenbereich Slevogtstraße/Blücherstraße durch Leipziger Wasserwerke als sonstige Maßnahme – Umverlegung der Fernwärmeleitung DN 150 im Knotenbereich Slevogtstraße/ Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße durch Leipziger Stadtwerke als sonstige Maßnahme Verkehrsgrün Im Zuge der Baumaßnahme kommt es zur Rodung von 30 Bäumen nach Baumschutzsatzung (davon 7 Straßenbäume) und 1.255 m2 Hecken auf dem Lärmschutzwall und im Straßenbegleitgrün, die nicht nach der Baumschutzsatzung zu kompensieren sind. Die Kompensation der Gehölzfällungen erfolgt in Anlehnung an die Baumschutzsatzung. Folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind geplant: – Pflanzung von 37 standortgerechten Alleebäumen als Straßenbegleitgrün, Baumart Quercus robur 'Fastigiata' – Säulen-Eiche – Pflanzung von 238 m² Heckenstrukturen – Begrünung Lärmschutzwand Verkehrslärm Auf Basis des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Im Ergebnis wurde ermittelt, dass gemäß der 16. BImSchV die 6 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Ausbaumaßnahme der Slevogtstraße keine wesentliche Änderung darstellt und keine Lärmvorsorge notwendig ist. Zur Komplettierung des vorhandenen Lärmschutzes und zum Erhalt der Schutzfunktion des auf gleicher Länge entfallenden Teils des Lärmschutzwalles wird eine begrünte Lärmschutzwand entlang des Kleingartenvereins errichtet. Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete nicht relevant Ingenieurbauwerke Errichtung der Lärmschutzwand, siehe Punkt Verkehrslärm Hochbauabbruch/Abbruch baulicher Anlagen nicht relevant 4. Finanzierung 4.1 Bau- und Planungskosten Grundlagen Die vorliegenden Kostenberechnungen für den städtischen Anteil nach Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS) von 05/2016 wurden von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Folgende Kosten (brutto) wurden ermittelt. Baukosten 2.104.000 € Planungskosten (Ansatz rund 15 % der Baukosten) (Leistungsphasen 5 – 9, Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit) Gesamtsumme Planung und Bau 316.000 € 2.420.000 € 7 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSP-Element „Planung investiver Vorhaben“ (7.0000583.700) abgedeckt. Kosten zu Ausstattung und Interim Die Kosten für Umzug/Interimslösungen sind für diese Baumaßnahme nicht relevant. 4.2 Straßenausbaubeiträge Der Baubereich liegt außerhalb von Sanierungsgebieten. Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten umzulegen. Als anrechenbare Kosten wurden abzüglich folgender Kostengruppen überschlägig ermittelt: – Lärmschutzwand einschließlich Begrünung brutto 32.830 € – Leiteinrichtungen/Markierungen brutto 14.720 € – Verkehrszeichen/LSA brutto 214.190 € 261.740 € – insgesamt ermittelt brutto: (2.420.000 € – 261.740 €) = 2.158.260 € Mit einem Ansatz von 25 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto 4.3 Fördermittel/Einzahlung und Auszahlung 540.000 € 4.3.1 Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Die Stadt Leipzig wird Fördermittel nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragen. Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten (brutto): – Vermessung/Vermarkung 23.330 € – sonstige Ausstattung (Haltestelle, Werbeanlagen) 22.900 € – Straßenbeleuchtung 103.590 € – Sanierung Stauraumkanal 116.340 € – Änderungen an Versorgungsleitungen 154.460 € – Planung 316.000 € 8 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) insgesamt brutto: 04.11.2016 736.620 € Ermittlung der Einzahlung: – Zuwendungsfähige Kosten (2.420.000 € - 736.620 €) – Zuwendungsfähige Planungskosten (15 % von 1.683.380 €) Summe zuwendungsfähige Kosten 1.683.380 € 252.507 € 1.935.887 € – Ansatz Förderquote 80 %/95 % Einzahlung insgesamt brutto 1.471.274 € Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Einzahlung LASuV brutto 1.460.000,00 € Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen. 4.3.2 Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) Gegenwärtig laufen Abstimmungen mit dem ZVNL zur Aufstockung der LASuVFördermittel von 80 % auf die Förderquote von 90 % für Teilbereiche der Ausbaustrecke. Die Stadt Leipzig wird Fördermittel gemäß dem Aktionsprogramm des ZVNL beantragen. Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch den ZVNL nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen. Derzeit wird von einer Einzahlung ZVNL brutto ausgegangen. 4.3.3 Fördermittel Ein- und Auszahlung insgesamt 9 139.000 € Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer gerundeten Einzahlung für die Stadt Leipzig in Höhe von ausgegangen. 1.599.000 € Stadtanteil insgesamt brutto 821.000,00 € Damit entsteht folgender Ansatz: Jahr Gesamt 2016 „S 1, Anbindung Slevogtstraße“ 7.0000560.700 (Auszahlung) 2.316.400* 100.000 davon planmäßig 1.302.400 davon Erm. aus Vorjahr 1.014.000 2018 2019 880.000 1.336.400 308.250 994.150 571.750 342.250 41.000 62.600 1.599.000 111.000 1.056.750 431.250 1.460.000 139.000 41.000 70.000 987.750 69.000 431.250 - 810.000 342.250 - 431.250 106654100010 (Aufwand) 103.600 *davon Planung (Auszahlung) 316.000 zweckgebundene Zuwendung von Dritten PSP: 7.0000560.75 (Einzahlung)/LASuV (Einzahlung)/ZVNL 2017 Stadtanteil 821.000 Verpflichtungsermä chtigung (VE) wirksam 895.150 100.000 100.000 895.150 Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage, so dass lediglich Folgekosten für 30 neuzupflanzende Straßenbäume und die Lärmschutzwand mit Begrünung entstehen. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element Lärmschutzwand (LSW) Kosten/Einheit und Jahr 1.100.54.1.0.01.06 1 % der Herstellungskoste n 10 Beschreibung Kosten pro Jahr in Euro Unterhaltung 320 € Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Begrünung LSW 1.100.54.1.0.01.04 2,71 €/m Unterhaltung 98 € Straßenbäume 1.100.55.1.0.01 Unterhaltung 1.600 € 53,32 €/Stück 5. Grunderwerb Für die Baumaßnahme ist geringfügiger Grunderwerb von zwei Flurstücken erforderlich. Die Grunderwerbskosten (einschließlich Grunderwerbsnebenkosten) betragen 3.660 €. Sie setzen sich wie folgt zusammen. – Kosten Erwerb Grundstücke: 660 € – Grunderwerbsnebenkosten: 2.000 € – Entschädigungskosten 1.000 € Für den Grunderwerb stehen die Mittel in 2016 im PSP-Element 70000077.700 (Grunderwerb Verkehrs- und Tiefbauamt) in der Kategorie I, Rangfolge 1 (Pauschalposition für kleinere Einzelmaßnahmen) zur Verfügung. 6. Kinderfreundlichkeit Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich Bordabsenkungen an Querungsstellen sowie der Querungshilfe in der östlichen Knotenpunktzufahrt des Knotens Slevogtstraße/Blücherstraße wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. 7. Barrierefreiheit An sämtlichen Fußgängerquerungsstellen erfolgen Bordabsenkungen auf 3 cm. Die Lichtsignalanlagen erhalten Blindenzusatzsignale und Bodenindikatoren (Rippenplatten) an den Furten. Die Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut. 8. Bauzeit und Umleitungsführung Die Realisierung der Baumaßnahme ist im Zeitraum von Juni 2017 bis ca. September 2018 (inklusive Winterpause) vorgesehen. 11 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Die Maßnahme wird mit einem koordinierten Bauablauf zwischen den Versorgungsunternehmen und der Stadt Leipzig unter halbseitiger Sperrung erfolgen. Die Baustrecke wird in folgende drei Bauabschnitte geteilt. 1. Bauabschnitt (06/2017 - 11/2017): von Bau-km 0+ 260 (östlich des Knotens Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/ Yorckstraße) bis Bauende einschließlich Leitungsbau im Knotenbereich Slevogtstraße/Blücherstraße 2. Bauabschnitt (03/2018 – 07/2018): von Bauanfang (Blücherstraße) bis Bau-km 0 +207 (westlich des Knotens Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße) 3. Bauabschnitt (07/2018 - 09/2018): Knoten Slevogtstraße/Hans-Beimler-Straße/Yorckstraße Für die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde eine Grobkonzeption erarbeitet. Der Verkehr aus Richtung Norden von der S 1 zur Georg-Schumann-Straße wird grundsätzlich auf der bisherigen Trasse beibehalten. Für den landwärtigen Verkehr erfolgt die Umleitung wie folgt: – aus Richtung Ost: Georg-Schumann-Straße/Breitenfelder Straße/Landsberger Straße/Max-Liebermann-Straße – aus Richtung Süden und Westen: Georg-Schumann-Straße/Pittlerstraße/Travniker Straße/B 6 bzw. Georg-Schumann-Straße/Breitenfelder Straße/Landsberger Straße/Max-Liebermann-Straße In der Winterpause (12/2017 bis 02/2018) wird die Umleitung aufgehoben und mit Weiterführung der Baumaßnahme ab 03/2018 wieder in Kraft gesetzt. Im Zuge der Ausführungsplanung wird eine detaillierte Umleitungskonzeption erarbeitet, woraus sich Änderungen hinsichtlich der Verkehrsführung während der Bauzeit ergeben könnten. 9. Sonstiges Archäologie Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. Da der Vorhabensbereich in einem archäologischen Relevanzbereich liegt, können sich im Zuge der Erdarbeiten archäologische Untersuchungen ergeben. Kampfmittel 12 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße) 04.11.2016 Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist. In die Kostenermittlung wurde eine Pauschalposition zur Kampfmittelbeseitigung aufgenommen. Nachweis Vorstellung in AG Rad Die Entwurfsplanung wurde am 03.05.2016 in der AG Rad vorgestellt. Der Hinweis der AG Rad betrifft eine gewünschte indirekte Führung der Radfahrer von der Slevogtstraße in die Hans-Beimler-Straße bzw. Yorckstraße. Der Hinweis wird im Zuge der Ausführungsplanung beachtet. Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit) Im Zuge der Ausführungsplanung wird eine Informationsveranstaltung zur geplanten Baumaßnahme und zum Bauablauf stattfinden. Des Weiteren ist geplant, die Baumaßnahme im Stadtbezirksbeirat Nordwest vorzustellen. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird für die Anlage Slevogtstraße von Georg-Schumann-Straße bis Diderotstraße erst mit dem grundhaften Ausbau der Slevogtstraße zwischen Georg-Schumann-Straße und Blücherstraße erfolgen. Da mit der geplanten Baumaßnahme nur ein Teil der Anlage ausgebaut wird, findet in Vorbereitung dieser Baumaßnahme noch keine Informationsveranstaltung hinsichtlich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen statt. 13 Bauende Baubeginn Übersichtsplan S 1 Anbindung Slevogtstraße von Blücherstraße bis Diderotstraße ohne Maßstab