Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1212115.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
11.10.16, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 05:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03379
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben "GeorgSchwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße"
Beschlussvorschlag:
1.) Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 500.000 € gemäß § 79 SächsGemO im PSPElement Georg-Schwarz-Straße (7.0001023.700) (vgl. Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS2682) wird beschlossen. Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen:
- Folgemaßnahme CTL - TV Süd (7.0000501.705)
80.400,00 €
- Wurzner Straße (Dresdner-Torgauer Str.) (7.0000518.705)
100.700,00 €
- KV K.-Tauchnitz-Str. (7.0000552.705)
42.915,00 €
- Maßnahmen EKrG (7.0000574.705.200.410.01)
117.925,00 €.
- August-Bebel-Straße (7.0001114.705)
109.958,00 €
- Kn. Chemnitzer/Leinestr. (7.0000506.705)
48.102,00 €
2.) Die zum Jahresende nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des
Jahresrechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltsjahres und der Bestätigung durch den
Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2016
500000
7.0001023.700/SK
78512000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Aufgrund der in den Jahresscheiben veränderten Zuweisungsraten des Landesamtes für
Straßenbau und Verkehr als Zuwendungsgeber entgegen dem ursprünglichen Fördermittelantrag
des Verkehrs- und Tiefbauamtes entsteht in 2017 durch die geminderte Fördermittelrate ein
Mehrbedarf an städtischen Eigenmitteln von 500.000 €. Die Auszahlung der damit in 2017
geminderten Zuweisungsrate wurde durch das LASuV aufgrund der nicht mehr in 2017 zur
Verfügung stehenden Mittel auf 2019 festgesetzt.
Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Bauablaufs der gemeinsamen Baumaßnahme mit der
LVB wird dieser Fehlbetrag nunmehr aus unterjährigen Mehreinnahmen in 2016 innerhalb des VTA
gedeckt.
Die damit für dieses Vorhaben schon in 2016 zur Verfügung stehenden Mittel werden durch das VTA
mit dem Jahresabschluss 2016 zur Übertragung als Ermächtigung ins Folgejahr beantragt.
Somit ist die Finanzierung der Maßnahme in 2017 gesichert.