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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1212115.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
11.10.16, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 05:52

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03379 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben "GeorgSchwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße" Beschlussvorschlag: 1.) Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 500.000 € gemäß § 79 SächsGemO im PSPElement Georg-Schwarz-Straße (7.0001023.700) (vgl. Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS2682) wird beschlossen. Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen: - Folgemaßnahme CTL - TV Süd (7.0000501.705) 80.400,00 € - Wurzner Straße (Dresdner-Torgauer Str.) (7.0000518.705) 100.700,00 € - KV K.-Tauchnitz-Str. (7.0000552.705) 42.915,00 € - Maßnahmen EKrG (7.0000574.705.200.410.01) 117.925,00 €. - August-Bebel-Straße (7.0001114.705) 109.958,00 € - Kn. Chemnitzer/Leinestr. (7.0000506.705) 48.102,00 € 2.) Die zum Jahresende nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltsjahres und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2016 500000 7.0001023.700/SK 78512000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Aufgrund der in den Jahresscheiben veränderten Zuweisungsraten des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr als Zuwendungsgeber entgegen dem ursprünglichen Fördermittelantrag des Verkehrs- und Tiefbauamtes entsteht in 2017 durch die geminderte Fördermittelrate ein Mehrbedarf an städtischen Eigenmitteln von 500.000 €. Die Auszahlung der damit in 2017 geminderten Zuweisungsrate wurde durch das LASuV aufgrund der nicht mehr in 2017 zur Verfügung stehenden Mittel auf 2019 festgesetzt. Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Bauablaufs der gemeinsamen Baumaßnahme mit der LVB wird dieser Fehlbetrag nunmehr aus unterjährigen Mehreinnahmen in 2016 innerhalb des VTA gedeckt. Die damit für dieses Vorhaben schon in 2016 zur Verfügung stehenden Mittel werden durch das VTA mit dem Jahresabschluss 2016 zur Übertragung als Ermächtigung ins Folgejahr beantragt. Somit ist die Finanzierung der Maßnahme in 2017 gesichert.