Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1201447.pdf
Größe
21 MB
Erstellt
06.09.16, 12:00
Aktualisiert
28.02.17, 23:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03247
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
alle SBB/alle OR
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren,
Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2016 Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Entwurf des STEP Zentren als städtebauliches Entwicklungskonzept einschließlich des
Zentrenplanes wird zugestimmt.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des
STEP Zentren durchzuführen und danach der Ratsversammlung einen Abwägungsvorschlag über
die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Endfassung des STEP Zentren zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“
Anlagen:
1.
Prüfkatalog
2.
Beschreibung des Sachverhaltes
3.
Zentrenplan
4.
STEP Zentren Fortschreibung 2016
5.
Mitzeichnungsblatt
zusätzlich zur Information:
6. Leipziger Sortimentenliste 2014 (Ratsbeschluss vom 18.06.2014 (V-2107/14))
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt
bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
keine
Auswirkung
Begründung
in Vorlage
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
verbessert
gesichert
verschlechtert
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für GasWasser-Strom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
✘ mittel
5 Finanzierung
private Mittel
ja
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
nein
keine
Auswirkung
niedrig
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
nein
ja
nein
Drittmittel/
Fördermittel
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
✘
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
auf
bisherigen
Niveau
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
✘
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
✘
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
✘
Indikatoren
verbessert
verschlechtert
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
✘
Beschreibung des Sachverhaltes:
STEP Zentren, Fortschreibung 2016 – Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit dieser Vorlage soll
1. die Zustimmung zum Entwurf des fortgeschriebenen STEP Zentren von der Ratsversammlung
eingeholt werden und
2. ein Beschluss der Ratsversammlung herbeigeführt werden zur Beauftragung des Oberbürgermeisters die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des STEP Zentren durchzuführen und danach der Ratsversammlung einen Abwägungsvorschlag über die eingegangenen
Stellungnahmen sowie die Endfassung des STEP Zentren zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess
Seit 1999 liegt der Stadt Leipzig mit dem Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren ein räumlichfunktionales Ordnungskonzept zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche vor. Es wurde zuletzt 2009 (Ratsbeschluss IV-1544 vom 18.03.2009) fortgeschrieben. Auf
Grund der veränderten Rahmenbedingungen wurde die Verwaltung im Juni 2012 mit dem Ratsbeschluss RBV-1253/12 beauftragt, den STEP Zentren erneut fortzuschreiben.
Die Grundlagenermittlungen und darauf basierende Empfehlungen für die einzelnen Bausteine
der Fortschreibung wurden durch das Büro Junker und Kruse, Stadtforschung ■ Planung aus
Dortmund erstellt. Die Datenlage für die Einzelhandels-Bestandsdaten stammt von Anfang 2013.
Der gesamte Arbeitsprozess wurde vom seit Jahren etablierten Arbeitskreis STEP Zentren und
Einzelhandel begleitet, der mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, des
Handelsverbandes Sachsen e. V., der Landesdirektion Leipzig sowie der Stadtverwaltung
besetzt ist. Bereits im Vorfeld der Fortschreibung diskutierten 2012 die Vertreter des
Arbeitskreises in einem kooperativen Workshop-Verfahren (zwei Termine) mit unterschiedlichen
Experten über Hauptthemen der Fortschreibung. Ein erster Entwurf mit Schwerpunkt bei der
Nahversorgung wurde im Mai 2012 allen Fraktionen vorgestellt und diskutiert. Um im
durchgeführten Beteiligungsverfahren die Vielzahl von Zielgruppen, Einflussfaktoren und
Wechselwirkungen zu berücksichtigen wurden zwei Workshops durchgeführt. Die einzelnen
Akteure – Wohnungsunternehmen und Bürgerschaft, aber auch Handelsunternehmen – jeweils
mit unterschiedlichen Interessen konnten sich hier einbringen. Die Hinweise aus den
Informationsveranstaltungen wurden in die Bearbeitung einbezogen.
Ende 2013 führten anhängige Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen dazu,
die Urteile abzuwarten. Das gewährleistete den fortgeschriebenen STEP Zentren zielgenau
zwischen neuen rechtlichen Anforderungen und inhaltlichen Steuerungszielen auszutarieren. Es
betraf insbesondere die Funktionszuweisungen und Abgrenzungen der Zentren sowie den
„Leipziger Laden“ als Anlagentyp. Die Grundzüge der in der Beteiligung diskutierten Planungen
sind davon nicht berührt worden. Die vorliegende Fassung wurde im Juli 2016 im Arbeitskreis
abgestimmt (siehe Anlage Schreiben der Mitglieder des Arbeitskreises).
Methodik und inhaltliche Kernaussagen
Mit dem STEP Zentren, als ein auf die zentralen Versorgungsbereiche und den Einzelhandel
bezogenes Entwicklungskonzept, werden die nachstehenden Ziele verfolgt:
Stärkung der oberzentralen Funktion Leipzigs und Weiterentwicklung des Stadtzentrums,
Stabilisierung, Stärkung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche,
Sicherung und Stärkung einer räumlich ausgewogenen wohnortnahen Grundversorgung,
gezielte Steuerung von Fachmarktstandorten,
Planungs- und Investitionssicherheit durch verbindlichen Orientierungsrahmen.
Der vorliegende STEP Zentren hält grundsätzlich an der Methodik des 2009 beschlossenen
Stadtentwicklungsplanes fest, entwickelt die Strategie jedoch entsprechend den Zielen für alle
Seite 1/5
Teilbereiche weiter. Er ist in drei Bausteine unterteilt: Zentren- und Nahversorgungs- sowie
Fachmarktkonzept. Weiter umfasst er die fortgeschriebene „Leipziger Sortimentsliste 2014“, die
bereits mit dem Stadtratsbeschluss vom 18.06.2014 (RBV-2107/14) beschlossen wurde.
Eingebettet sind alle Bausteine in einen gemeinsamen Methodik- sowie Umsetzungsteil, die
darin enthaltenen Steuerungsgrundsätze zählen zu den wichtigen Handlungsgrundlagen. Die
relevanten räumlichen Ergebnisse der Fortschreibung des STEP Zentren werden Eingang in das
„Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030“ (INSEK) finden.
Zentrenkonzept
Das Konzept der Stabilisierung, Stärkung und Entwicklung hierarchisch gestufter zentraler
Versorgungsbereiche (Zentren) als urbane Räume der Versorgung, Kommunikation und
Identifikation bleibt auch in der Fortschreibung der Kernbaustein.
Das 2009 ausgewiesene Zentrennetz (A- bis D-Zentren und Nahversorgungslagen) wurde zur
Ermittlung des Bedarfes der Anpassung und Weiterentwicklung auf Grundlage eines Bewertungskataloges untersucht und neu geordnet. Entsprechend der gutachterlichen Empfehlung
wurde dabei auf die Kategorie der Nahversorgungslage verzichtet und die Anzahl der
Hierarchiestufen von fünf auf vier reduziert. Mit der Fortschreibung des STEP Zentren
werden als zentrale Versorgungsbereiche festgelegt:
die Leipziger City (A-Zentrum) mit einem über die Stadtgrenze hinausreichendem Einzugsbereich und regionaler Ausstrahlung,
9 Stadtteilzentren (2 B-Zentren und 7 C-Zentren) mit einer Versorgungsfunktion für größere
Stadträume,
29 Nahversorgungszentren (D-Zentren) mit einer über den Nahbereich hinausgehenden
Versorgungsfunktion, die sich häufig auf den Ortsteil bezieht sowie
drei perspektivische D-Zentren, die erst künftig die Anforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich erfüllen können. Derzeitig gewährleisten sie keine umfassende Versorgung mit
Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfes.
Insgesamt sind 42 zentrale Versorgungsbereiche (STEP Zentren 2009: 65) identifiziert worden
als wesentlichen Bereiche für eine gut erreichbare und multifunktionale Versorgung der Leipziger
Bürgerschaft sowie für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Einzelhandels in
Leipzig.
Die Überprüfung der zentralen Versorgungsbereiche führte zu folgenden Neueinstufungen bzw.
wesentlichen Veränderungen:
Seite 2/5
Neun Magistralen sind als zusätzliche Kategorie integraler Bestandteil des STEP Zentren. Sie
spiegeln städtebaulich wichtige Entwicklungsachsen wider und werden in ihrer Längsausdehnung im STEP Zentren dargestellt.
Nahversorgungskonzept
Das Nahversorgungskonzept zielt auf die Sicherung, Stärkung und Entwicklung der Grundversorgung in und außerhalb der Zentren. Die polyzentralen Nahversorgungsstrukturen behalten
dabei die oberste Priorität. Demnach sind neue Nahversorgungseinrichtungen auch zukünftig
prioritär in zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln. Außerhalb der Zentren und Magistralen
liegt der Fokus auf der Bestimmung von Bereichen mit Ergänzungsbedarfen bei der Nahversorgung. Hierzu werden Ansiedlungskriterien für Betriebe des Lebensmittel-Einzelhandels definiert.
Dem Begriff der integrierten Lage, der neu eingeführt wurde, kommt dabei eine besondere
Bedeutung zu. Im Ergebnis kann die Nahversorgung durch solitäre Lebensmittel-Standorte
ergänzt werden, ohne dass Nachteile in Bezug auf mögliche Beeinträchtigungen der Zentren zu
erwarten sind. Dies trifft auf Lebensmittel-Märkte unabhängig von ihren Verkaufsflächengrößen
zu, wenn sie sich in städtebaulich integrierten Lagen außerhalb der Kerneinzugsbereiche der
Zentren (500- bzw. 800-Meter-Radien) befinden. Sie werden als Nahversorgungsstandorte
aufgeführt und sind deshalb besonders hervorgehoben.
Auch Kleinflächenvertriebskonzepte tragen der besonderen Anforderung in der Stadt Leipzig
Rechnung, die sich aus der in vielen Bereichen hochverdichteten Siedlungsstruktur mit
Seite 3/5
wachsendem Nachfragepotenzial ergeben. Hier wurden die Kriterien für die Ansiedlung des
Leipziger Lebensmittel-Ladens (LLL) beschrieben.
Fachmarktkonzept
Beim Fachmarktkonzept werden die Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche nach Angebotsstrukturen und Standortprofilen unterschieden. Im Schwerpunkt der Betrachtung liegen (i. d. R. großflächige) Ergänzungsstandorte für
die Zentren. Das sind Fachmarktstandorte mit nicht-zentrenrelevanten Handelsangeboten –
Möbel-, Bau- und Gartenmärkte. Für die räumliche Steuerung werden Prioritäten formuliert.
Umsetzung
In der Zusammenführung aller drei Bausteine werden im STEP Zentren abschließend
Steuerungsgrundsätze formuliert. Sie bilden den Handlungsleitfaden für Entscheidungen über
Ansiedlungen, Änderungen und Erweiterungen von Einzelhandelseinrichtungen. Sie wurden
gegenüber 2009 angepasst und z. T. neu formuliert.
Schwerpunkte für die zukünftige Zentren- und Einzelhandelsentwicklung
Wichtiges übergeordnetes Ziel des STEP Zentren ist es, die oberzentrale Versorgungsfunktion
Leipzigs in seinem Verflechtungs- und Wirkungsbereich zu stärken. Eine besondere
Bedeutung kommt dabei der Weiterentwicklung des Leipziger Stadtzentrums zu.
Das hierarchisch gestufte Zentrennetz ist entsprechend seinen Funktionszuweisungen zu
sichern und bedarfsgerecht auszubauen. Nachhaltige, multifunktionale Versorgungszentren
mit urbaner Erlebnis- und Aufenthaltsqualität entsprechen am besten den zukünftigen
Anforderungen aus Demografie und Digitalisierung. Im Rahmen des INSEK 2030 sind hierfür
Strategien zu entwickeln.
Für die zielgerichtete Standortentwicklung im Einzelhandel hat die Funktionsfähigkeit der
Zentren die oberste Priorität. Sie richtet sich an der Zentrenhierarchie aus.
Die Stärkung der Magistralen als multifunktionale Wirtschaftsstandorte bleibt im Fokus. Der
STEP unterstützt zentrenkonforme Einzelhandelsansiedlungen an Magistralen-Abschnitten
auch außerhalb der Zentren. Im Zuge von Bau- und Sanierungstätigkeit soll eine
Multifunktionalität in Erdgeschosszonen gesichert bzw. erreicht werden.
Leipzig hält am Ziel der Sicherung und Stärkung einer teilräumig ausgewogenen
Nahversorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge fest. Den polyzentralen
Nahversorgungsstrukturen kommt dabei die oberste Priorität zu. Im Sinne gleichwertiger
Lebensverhältnisse trifft dies genauso auf die Sicherung und Qualifizierung der
Nahversorgung in den Ortsteilen ohne Nahversorgungszentrum (mit ausreichendem
Nachfragepotenzial) zu. Neben der Behebung von „Langzeitdefiziten“ konzentriert sich der
Ausbau der Nahversorgungsangebote auf wachsende Stadtbereiche und große
Wohnungsneubauvorhaben, vorerst ohne neues Zentrum.
Bei den Sonderstandorten des nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels im Möbelbereich sowie
den Bau- und Gartenmärkten soll eine nachhaltig Strategie, die an der
Bevölkerungsentwicklung ausgerichtet ist, verfolgt werden. Dabei ist es auch das Ziel, den
Kaufkraftzufluss nach Leipzig in diesem Bedarfssegment zu erhöhen.
Neue Erfordernisse, aber auch Möglichkeiten für Zentren- und Einzelhandelsentwicklung
werden sich perspektivisch aus der Dynamik des Strukturwandels im Einzelhandel und den
demografischen Entwicklungen ergeben. Hierfür stellt der STEP Zentren ein rechtssicheres
und flexibles, an Nachfragestrukturen anpassbares Instrumentarium, zur Verfügung.
Der STEP Zentren soll einen einheitlichen, verbindlichen räumlichen Orientierungsrahmen für
die zukünftige Leipziger Zentren- und Einzelhandelsentwicklung schaffen. Die Veränderungen
in der Einzelhandels- und Nachfrageentwicklung sind in kurzen Intervallen zu prüfen.
Vorausschauend sind die Ziele des STEP Zentren anzupassen oder neu zu definieren.
Seite 4/5
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung
und Bau, Stadtplanungsamt,
die Beteiligung der Öffentlichkeit und
zeitgleich die Beteiligung der TöB zum Entwurf durchführen sowie
die Bürgervereine beteiligen.
Allen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Die Ergebnisse der Beteiligungen – auch die Voten und Stellungnahmen aus den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten – werden dokumentiert und, soweit notwendig, mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Der STEP Zentren wird, soweit sich dies im Ergebnis der Beteiligungen als erforderlich herausstellen sollte, geändert.
Anschließend werden die Dokumentation der Ergebnisse der Beteiligungen (einschließlich der
Abwägungsvorschläge) und die Endfassung des STEP Zentren der Ratsversammlung zur
abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Dabei sind folgende Beschlusspunkte vorgesehen:
1. Der STEP Zentren wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.
11 Baugesetzbuch beschlossen. Er bildet einen verbindlichen Orientierungsrahmen und ist
insbesondere bei der Steuerung von Einzelhandelsvorhaben zu berücksichtigen.
2. Die im STEP ausgewiesenen Zentren werden als Kategorien A bis D sowie perspektivische
D-Zentren und in Hinblick auf ihre konkrete Lage und räumliche Abgrenzung als zu
schützende zentrale Versorgungsbereiche festgelegt (siehe Anlagen).
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Möglichkeiten zur Umsetzung des STEP Zentren
anzuwenden. Insbesondere sind
die planungsrechtlichen Voraussetzungen (falls erforderlich) für den Ausweis und die Entwicklung der perspektivischen D-Zentren zu schaffen, ihre Entwicklungsstände regelmäßig
zu überprüfen und ggf. neu anzupassen,
die Steuerungsinstrumente der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der formulierten
Steuerungsgrundsätze anzuwenden,
die räumlichen Aussagen des STEP Zentren in die Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes, der Stadtentwicklungspläne sowie des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030“ (INSEK) einzubringen,
bei Standortentscheidungen für Ansiedlungen öffentlicher Einrichtungen die zentralen Versorgungsbereiche vorrangig zu berücksichtigen,
die Möglichkeiten des Zentren- und Magistralenmanagements sowie der Unterstützung
von klein- und mittelständigen Unternehmen im Rahmen geeigneter städtebaulicher
Förderprogramme zu nutzen,
die enge Zusammenarbeit und Abstimmungen mit der Industrie- und Handelskammer zu
Leipzig, dem Handelsverband Sachsen e. V. und der Landesdirektion Leipzig im Arbeitskreis STEP Zentren und Einzelhandel fortzusetzen,
die Leitziele des STEP Zentren im Zuge der interkommunalen Abstimmungen anzuwenden.
4. Die Inhalte des STEP Zentren sowie seine empirischen Grundlagen sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Hierzu ist eine Vollerhebung des Einzelhandelsbestandes in Leipzig
im ca. dreijährigen Rhythmus erforderlich. Über die Ergebnisse wird umsetzungsbegleitend
berichtet.
5. Der Beschluss zum STEP Zentren 2009 (RB IV – 1544/09) wird aufgehoben.
Seite 5/5
ANLAGE
Stand März 2016
TW
U
R
F
Stadtentwicklungsplan Zentren 2016
zentrale Versorgungsbereiche
Versorgungsraum
Nordwest
Versorgungsraum
Nord
A-Zentrum
EN
Wiederitzsch
B-Zentrum
"
)
"
)
C-Zentrum
D-Zentrum
"
)
Rathaus Wahren
Am Viadukt
Mockauer
Straße
Gohlis-Nord
Möckern
Gohlis
Pestalozzistraße
"
)
Versorgungsraum
Altwest
Versorgungsraum
West
Jupiterstraße
Miltitzer Allee
Ratzelbogen
Jahnallee/
Waldstraße
"
)
Lindenauer
Markt
Neulindenau
Plagwitz
Grünauer
Allee
Stuttgarter
Allee
Versorgungsraum
Mitte
Leutzsch
Adler
"
)
Eurtritzsch
Kerneinzugsbereich (KEB)
Gorkistraße- JulianMarchlewskiNord
Straße
"
)
"
)"
)
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)
EisenbahnstraßeMitte
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Dornbergerstraße
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Reudnitz
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)
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)
City
"
)
Könneritzstraße
"
)
Permoserstraße
Goldsternstraße
"
)
500- bzw. 800-Meter-Radius
"
)
Paunsdorf
Center
"
)
"
)
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)
Engelsdorf
"
)
"
)
KarlLiebknechtStraße
"
)
Perspektivisches D-Zentrum
"
)"
)
"
)
"
)
Bernhard-GöringStraße
Riebeckstraße
"
)
Versorgungsraum
Ost
Holzhäuser Straße
Kolmstraße
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche
Magistrale
Nahversorgungsstandort
"
)
Versorgungsraum
Connewitz
An der Kotsche
"
)
Südwestzentrum
Versorgungsraum
Süd
"
)
Moritzhof
"
)
Franzosenallee
"
)
Bornaische Straße/
Siegfriedstraße
Versorgungsraum
Südwest
Wohngebiet
"
)
Liebertwolkwitz
Gewerbegebiet
Kartengrundlage
Übersichtskarte DSK 5 Stand 10/2014
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Bearbeitung Stadtplanungsamt
0
1,75
3,5
7
Kilometer
Originalmaßstab 1:5000
¯
ANLAGE
Stadt Leipzig
S TA D T E N T W I C K L U N G S P L A N Z E N T R E N
TW
U
R
F
Zentren- und Einzelhandelskonzept, Fortschreibung 2016
EN
Stand 03I2016
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Bearbeitung:
Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit
Junker und Kruse, Stadtforschung ■ Planung, Dortmund
F
R
U
TW
EN
Inhalt
KURZFASSUNG………………………………………………………………………………………………... 1
Einführung und Aufgabenstellung ............................................................................................1
1.1
Ausgangslage ................................................................................................................................1
1.2
Funktion des Stadtentwicklungsplanes Zentren ............................................................................1
1.3
Erfordernis der Fortschreibung .....................................................................................................3
2
Methodik .......................................................................................................................................5
2.1
Planungsrechtliche Anforderungen ...............................................................................................6
2.2
Wirtschaftliche Bewertung .............................................................................................................7
2.3
Stadtstrukturelle Bewertung ..........................................................................................................8
2.4
Beteiligung und Kommunikation ....................................................................................................9
3
Rahmenbedingungen ................................................................................................................10
3.1
Bundestrends im Einzelhandel ....................................................................................................10
3.2
Einzelhandelsstandort Leipzig .....................................................................................................11
3.3
Demografische Entwicklungen ....................................................................................................13
3.4
Leipziger Markt- und Einzugsgebiet ............................................................................................15
3.5
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft und Kaufkraftbindung des Leipziger Einzelhandels ..............17
3.6
Schlussfolgerungen .....................................................................................................................18
4
Leitziele, Zentrenmodell und ergänzende Versorgungsstruktur ..........................................19
4.1
Leitziele ........................................................................................................................................19
4.2
Zentrenmodell und ergänzende Versorgungsstruktur .................................................................20
5
Zentrenkonzept ..........................................................................................................................23
5.1
Zentrale Versorgungsbereiche – Systematik und Abgrenzung ...................................................23
5.2
Zentrenkategorien........................................................................................................................25
5.3
Magistralen ..................................................................................................................................28
6
Nahversorgungskonzept ..........................................................................................................31
6.1
Nahversorgung, Strukturen und Entwicklungstrends ..................................................................31
6.2
Leipziger Lebensmittel-Einzelhandel ...........................................................................................33
6.3.
Ziele und Standortkategorien der Nahversorgung ......................................................................37
EN
TW
U
R
F
1
6.3.1 Ziele der Nahversorgung in den zentralen Versorgungsbereichen .............................................37
6.3.2 Nahversorgung außerhalb der Zentren – Ziele und Standortkategorien.....................................37
7
Fachmarktkonzept .....................................................................................................................40
7.1
Fachmarktstruktur, Trends und Anforderungen ..........................................................................40
7.2
Angebotssituation in Leipzig ........................................................................................................41
7.3
Ziele für die städtebauliche Beurteilung der Sonderstandorte ....................................................45
7.4
Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen und Strategie der räumlichen Steuerung ..............46
7.5
Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen im Prognosehorizont 2020 ....................................46
8
Versorgungsräume ....................................................................................................................51
8.1
Versorgungsraum Mitte ...............................................................................................................52
8.2
Versorgungsraum Ost..................................................................................................................60
8.3
Versorgungsraum Süd .................................................................................................................84
8.4
Versorgungsraum Südwest .........................................................................................................95
Fortschreibung STEP Zentren 2016 – Stand 03I2016
Versorgungsraum West .............................................................................................................104
8.6
Versorgungsraum Altwest .........................................................................................................116
8.7
Versorgungsraum Nordwest ......................................................................................................126
8.8
Versorgungsraum Nord .............................................................................................................138
9
Leipziger Sortimentsliste ........................................................................................................147
9.1
Einordnung und Begriffe ............................................................................................................147
9.2
Herleitung ..................................................................................................................................148
10
Umsetzung ...............................................................................................................................150
10.1
Bauplanungsrechtlicher Handlungsrahmen ..............................................................................150
10.2
Steuerungsgrundsätze ..............................................................................................................153
10.3
Integriertes Verwaltungshandeln ...............................................................................................159
10.4
Regionale und überregionale Abstimmungsprozesse – Kommunikationsstrategien ................160
10.5
Monitoring und Evaluation .........................................................................................................161
F
8.5
Anhang Dokumentation des Beteiligungs- und Kommunikationsprozesses
EN
TW
U
R
Anlagen: Zielplan und Sortimentsliste
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Verzeichnis der Grafiken, Karten und Tabellen
Abb. 1: Aufbau STEP Zentren ....................................................................................................................5
Abb. 2: Methodik des STEP Zentren ..........................................................................................................6
Abb. 3: Leipziger Einzelhandelsentwicklung – Verkaufsflächen (VKF) und Anzahl der Betriebe ........... 11
Abb. 4: Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Ortsteilen 2010 – 2015 in Prozent .............................. 14
Abb. 5: Karte Einzugsgebiet der Leipziger Innenstadt 2015 ................................................................... 16
Abb. 6: Nachfragevolumen im Einzugsgebiet ......................................................................................... 16
Abb. 7: Leipziger Einzelhandelsdaten 2012/13 ....................................................................................... 17
Abb. 8: Zentrenhierarchie und ergänzende Versorgungsstruktur 2016 .................................................. 20
Abb. 9: Bewertungs- und Kriterienkatalog für den Ausweis von C- und D-Zentren in Leipzig ............... 21
Abb. 10: Zukünftige räumliche Zentrenverteilung und -hierarchie in Leipzig .......................................... 28
Abb. 11: Karte der Leipziger Magistralen, Ausschnitt STEP Zentren 2016 ............................................ 30
F
Abb. 12: Angebotsbausteine wohnungsnaher Grundversorgung ........................................................... 31
Abb. 13: Angebotssituation Nahrungs- und Genussmittel in Leipzig nach Betriebstypen 2013 ............. 34
R
Abb. 14: Karte Erreichbarkeit der Lebensmittel-Märkte 2015 ................................................................. 36
Abb. 15: Angebotssituation Sonderstandorte großflächiger Einzelhandel 2012/13 ................................ 42
U
Abb. 16: Angebotssituation Möbel-, Bau- und Gartenfachmarktsortimente 2012/13.............................. 42
Abb. 17: Karte Sonderstandorte großflächiger Einzelhandel, ................................................................. 44
TW
Abb. 18: Karte Umlandstandorte in den Sortimentsbereichen Möbel, Bau- bzw. Gartenmarkt 2013..... 46
Abb. 19: Methodik zur Ermittlung des absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens............................. 47
Abb. 20: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Mitte ................................... 53
Abb. 21: STEP Zentren 2013, Ausschnitt Versorgungsraum Mitte ......................................................... 54
EN
Abb. 22: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Ost ...................................... 61
Abb. 23: STEP Zentren 2013, Ausschnitt Versorgungsraum Ost ........................................................... 63
Abb. 24: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Süd ..................................... 85
Abb. 25: STEP Zentren 2013, Ausschnitt Versorgungsraum Süd .......................................................... 86
Abb. 26: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Südwest ............................. 96
Abb. 27: STEP Zentren 2013, Ausschnitt Versorgungsraum Südwest ................................................... 97
Abb. 28 Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum West .................................. 105
Abb. 29: STEP Zentren 2013, Ausschnitt Versorgungsraum West ...................................................... 106
Abb. 30: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Altwest .............................. 117
Abb. 31: STEP Zentren 2013, Ausschnitt Versorgungsraum Altwest ................................................... 118
Abb. 32: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Nordwest .......................... 127
Abb. 33: STEP Zentren 2013, Ausschnitt Versorgungsraum Nordwest ............................................... 128
Abb. 34: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Nord ................................. 139
Abb. 35: STEP Zentren 2013, Ausschnitt Versorgungsraum Nord ....................................................... 140
Abb. 36: Verteilung der Leipziger Geschäftsgrößen ............................................................................. 152
Abb. 37: Prüfschema zur räumlichen Einzelhandelssteuerung ............................................................ 158
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung
BauGB
Baugesetzbuch
BauNVO
Baunutzungsverordnung
BID
Business Improvement District(s)
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
C-Zentren
Stadtteilzentren
D-Zentren
Nahversorgungszentren
EAG Bau
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien
INSEK
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030
LEH
Lebensmittel-Einzelhandel
LEP
Landesentwicklungsplan
LL
„Leipziger-Laden“
LLL
„Leipziger Lebensmittel-Laden“
IV
Individualverkehr
IHK
Industrie- und Handelskammer
LD
Landesdirektion
VKF
Verkaufsfläche
SEKo
STEP
VR
R
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TW
EN
ÖPNV
F
Abb.
Öffentlicher Personennahverkehr
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020
Stadtentwicklungsplan
Versorgungsraum
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Kurzfassung
1. Ausgangssituation und Anforderungen
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Der Stadt Leipzig liegt seit dem Jahr 1999 mit dem Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren ein
räumlich-funktionales Ordnungskonzept zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen
Versorgungsbereiche vor. Es wurde zuletzt im Jahr 2009 (RBIV-1544 vom 18.03.2009)
fortgeschrieben und ist nun erneut weiter entwickelt worden. Der STEP Zentren ist ein strategisches
Handlungskonzept, aber auch ein städtebaulicher Rahmen, der sich als Teil der kommunalen
Entwicklungsplanung auf die Versorgung der Bevölkerung und die Entwicklung des Einzelhandels
bezieht. Er beinhaltet Angaben zur räumlichen sowie zeitlichen, sachlichen und finanziellen
Abstimmung von Maßnahmen und wird vom Stadtrat als informelle Planung beschlossen, die Eingang
in die Bauleitplanung findet. Aus diesem Grund werden an die Zentren- und Einzelhandelskonzepte
planungsrechtliche Anforderungen gestellt:
Zentrale Versorgungsbereiche sind auf Grund der Vielfalt an Funktionen, die sie vereinen, zu
schützen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren durch eine Reihe von bundes- aber auch
landesrechtlichen Regelungen zum Ausdruck gebracht, welche hohe städtebauliche Bedeutung er
ihrer Erhaltung und Entwicklung zumisst. Der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches wurde in
das Baugesetzbuch übernommen. In der Rechtsprechung ist er definiert worden und damit nicht allein
Gegenstand einer freien Interpretation.
Unter zentralen Versorgungsbereichen werden die Bereiche einer Gemeinde verstanden, denen
wegen ihres konzentrierten Einzelhandelsangebotes, ergänzt um Dienstleistungen und Gastronomie,
eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Dabei müssen die
entsprechenden Standortbereiche nicht bereits (vollständig) als zentrale Versorgungsbereiche
entwickelt sein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 11.10.2007). Somit ist auch das Entwicklungsziel
ein Abgrenzungskriterium.
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In der Gesamtschau kann die bisherige Wirkung des STEP Zentren auf die Leipziger Zentrenstruktur
positiv bewertet werden. Die Stadt hat das Einzelhandelskonzept konsequent umgesetzt. Dennoch
war es erforderlich den STEP Zentren kritisch auf seine Zukunftsfähigkeit zu prüfen und – soweit
notwendig – anzupassen. Eine zentrale Rolle, neben dem „Rechtsaspekt“, spielen dabei der
„Demografie-Effekt“ und zunehmend der „Digitalisierungs- und Online-Effekt“:
Die Rechtsprechung hat Funktion und Bedeutung zentraler Versorgungsbereiche auch an Hand
gerichtlicher Streitverfahren in Leipzig konkretisiert.
Leipzig zählt zu den am stärksten wachsenden Städten Deutschlands. Die Versorgung aller Bür-
gerinnen und Bürger in einem urbanen Stadtambiente ist dabei eine wichtige Aufgabe. Kleinräumig
unterscheiden sich die Leipziger Ortsteile in der Entwicklung der Einwohnerzahlen und
Haushaltsstrukturen. Die Leipziger Handelsflächen wuchsen schneller als die Bevölkerung. Die
Verkaufsfläche pro Einwohner lag über dem Bundesdurchschnitt, die Kaufkraft darunter. Mit
wachsender Bevölkerung und ihrer Kaufkraft werden sich zukünftig neue Erfordernisse, aber auch
Möglichkeiten für die Versorgung in den Zentren und die Sicherung der Nahversorgung (in den
Ortsteilen) ergeben. Gesamtstädtisch betrifft dies die oberzentrale Versorgungsfunktion Leipzigs.
Beim Strukturwandel im Einzelhandel wirken vor allem Digitalisierung und Online-Handel. Beide
führen zum fundamentalen Umbruch der Angebotsstrukturen des stationären Handels mit
Auswirkungen auf Zentren- und sonstige Standortstrukturen. Perspektivisch wird vom Verbleib des
stationären Einzelhandels als wichtigster „Einkaufskanal“ ausgegangen, aber in zunehmender
Verbindung mit den anderen „Kanälen“. Die Stadt muss sich als Einkaufsort bewähren. Digitale
Innovationen haben bereits das Konsumentenverhalten verändert und verlangen neue Strategien,
Konzepte und Maßnahmen von allen Akteuren (Stadt, Immobilienwirtschaft und Handel).
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Blick in die Zukunft: demografische Entwicklungen und Online-Handel – mögliche Konsequenzen
Bei anhaltend wachsenden Online-Umsätzen wird sich die Schere zwischen örtlicher Umsatz- und
Kaufkraftentwicklung zunehmend weiter öffnen. Die Folgen – Wachstums- oder
Kannibalisierungseffekte – für das Handelsgefüge der Zentren und sonstigen Versorgungslagen
werden unterschiedlich sein.
„Demografie- und Online-Effekte“ stehen im Kontext und sind für Leipziger Zentren und die
Nahversorgung noch schwer absehbar. Wachsende Nachfrageentwicklungen im Leipziger
Marktgebiet könnten die Lasten des Einzelhandels wegen sinkender Kundenfrequenzen und
Kaufkraftverluste durch Online-Handel zumindest teilweise kompensieren. Das Handelsgefüge
bliebe erhalten, die Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen wären begrenzt. Ein Szenario
gravierender Folgen eines ruinösen Wettbewerbes mit Funktionsverlusten von Zentren bzw.
Nahversorgungsstandorten wie in schrumpfenden Städten und Regionen wäre vermeidbar.
2. Methodik und Aufbau
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Die vorliegende Fortschreibung des STEP Zentren hält grundsätzlich an der Methodik des 2009
beschlossenen Stadtentwicklungsplanes fest. Die inhaltlichen Aussagen basieren auf den vom Büro
Junker und Kruse, Stadtforschung ■ Planung aus Dortmund gutachterlich erarbeiteten und
kommunizierten Empfehlungen zu den einzelnen Schwerpunkten der Fortschreibung.
Aus den veränderten Rahmenbedingungen ergeben sich Anforderungen an eine stringente und
trotzdem flexible Handhabung des STEP Zentren. Dem entspricht die modulare Gliederung in drei
konzeptionelle Bausteine: das Zentren-, das Nahversorgungs- und das Fachmarktkonzept.
EN
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Vertiefende Aussagen zur örtlichen Versorgung, d. h. zur Weiterentwicklung der Zentrenstruktur, der
Nahversorgung und der Sonderstandorte großflächiger Fachmärkte sind dem Kapitel Versorgungsräume zu entnehmen. Die hier enthaltenen Zentrendarstellungen können in der Bauleitplanung
Berücksichtigung finden und sind Bestandteil des Stadtratsbeschlusses. Der STEP umfasst weiter die
Leipziger Sortimentsliste als Basis für gutachtliche Auswirkungsprognosen und als Beurteilungsgrundlage für weiterführende Planungen und Genehmigungsverfahren. Zur fortgeschriebenen
„Leipziger Sortimentsliste 2014“ liegt bereits ein Stadtratsbeschluss vor (RBV-2107/14 vom
18.06.2014). Eingebettet sind alle Bausteine in einen gemeinsamen Methodik- sowie Umsetzungsteil,
die darin enthaltenen Steuerungsgrundsätze zählen zu den wichtigen Handlungsgrundlagen.
Den Prozess der Fortschreibung und Umsetzung des STEP Zentren begleitet ein Arbeitskreis (IHK zu
Leipzig, Handelsverband Sachsen e.V., Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Stadtverwaltung).
3. Kernaussagen
Ziele
Mit dem STEP Zentren, als ein auf die zentralen Versorgungsbereiche und den Einzelhandel
bezogenes Entwicklungskonzept, werden die nachstehenden Ziele verfolgt:
Stärkung der oberzentralen Funktion Leipzigs und Weiterentwicklung des Stadtzentrums,
Stabilisierung, Stärkung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche,
Sicherung und Stärkung einer räumlich ausgewogenen wohnortnahen Grundversorgung,
gezielte Steuerung von Fachmarktstandorten und
Planungs- und Investitionssicherheit durch verbindlichen Orientierungsrahmen.
Zentrenkonzept
Den Kernbaustein des Konzeptes bilden die Stabilisierung, Stärkung und Entwicklung hierarchisch
gestufter zentraler Versorgungsbereiche als urbane Bereiche der Versorgung, Kommunikation und
Identifikation.
Leipzig erzielte bei der Stärkung der Zentrenstruktur achtbare Ergebnisse: Das Stadtzentrum ist als
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Handelsstandort konsolidiert und gut etabliert, Kaufkraftverluste wurden zurückgeholt. Im mittelfristigen
Bedarfsbereich ist bereits eine angemessene Zentralität erreicht. Dies deutet auf
Marktsättigungstendenzen hin und ist bei weiteren Ansiedlungen zu berücksichtigen.
Die Entwicklung der Stadtteil- und Nahversorgungszentren wurde in großen Teilen vorangetrieben. Die
gezielte Steuerung von großflächigen Lebensmittel-Märkten als Magnetbetriebe in die Zentren führte
zur Verbesserung der Nahversorgung und ihrer Stärkung.
Dagegen entwickelten sich einige Nahversorgungszentren und -lagen nicht ausreichend und haben an
Bedeutung verloren.
Mit dem Ziel der Anpassung bzw. Weiterentwicklung wurden die Zentrenhierarchie und das Gefüge
der Zentrenstandorte eingehend untersucht und neu geordnet:
Leipzig als dicht besiedeltes Oberzentrum werden vergleichsweise hohe rechtliche
Anforderungen an das städtebauliche Gewicht für die Festlegung und Abgrenzung von zentralen
Versorgungsbereichen gestellt. Die Mindestausstattung von Nahversorgungszentren musste neu
bestimmt werden. Auf Grund der zumeist sehr geringen Angebotsausstattung der
Nahversorgungslagen wurde auf diese Kategorie verzichtet. Bei der Neueinstufung wurden die
unterschiedlichen Standortbedingungen der innerstädtischen und randstädtischen Zentren anhand
eines differenzierten Kriterienkataloges berücksichtigt.
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An
Das Leipziger Zentrennetz (STEP Zentren 2009: 65 Zentren) war zu dicht mit z. T. sich überlagern-
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den Einzugsbereichen. Lage und Ausstattung der Zentren sowie das starke Einwohnerwachstum
mit seiner teilräumlich differenzierten Ausprägung wurden analysiert und neu geordnet.
Entwicklungsoptionen galt es zu berücksichtigen. Für einzelne Versorgungslagen mussten die
Voraussetzungen für den Ausweis als zentraler Versorgungsbereich neu geprüft werden.
In die Zentrenumgriffe wurden Kultur-, Freizeit-, Verwaltungseinrichtungen verstärkt mit einbezogen.
TW
Sie sollen vorrangig innerhalb der Zentren angesiedelt werden, um ihre Urbanität zu stärken.
Die Methodik der adressenbezogenen Zentrenabgrenzung (definiert über die Längsausdehnung
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des Zentrums entlang seines öffentlichen Erschließungsraumes) wurde beibehalten. Jedes Zentrum
wurde städtebaulich und funktional (unter Berücksichtigung von Potenzialflächen) analysiert und
neu abgegrenzt. „Überdehnungen“ bei zu geringer Einzelhandelsdichte im Ausweis waren zu
vermeiden.
Die vierstufige Gliederung des Zentrennetzes wird der unterschiedlichen Versorgungsbedeutung der
Standortbereiche gerecht und ermöglicht gleichzeitig differenzierte Handlungsansätze und Entwicklungsstrategien. Die als zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Leipzig festgelegten Zentrenkategorien A bis D und perspektivische D-Zentren sind folgendermaßen zu charakterisieren:
Leipziger City mit regionalem Einzugsbereich und überregionaler Ausstrahlung
Das historische Leipziger Stadtzentrum (A-Zentrum), räumlich sehr kompakt und umschlossen von der
Ringstruktur, bildet das multifunktionale Zentrum mit sehr vielfältigen und hoch attraktiven Angeboten
aus den Bereichen Einzelhandel, Kultur, Bildung und Verwaltung, Gastronomie und Freizeit sowie
unterschiedlichsten Dienstleistungen. Es weist eine starke urbane Vitalität sowie höchste Bedeutung
als Identifikationsraum der Gesamtstadt auf. Die City verfügt mit Fernbahnhof, gesamtstädtischem
ÖPNV-Netz, leistungsfähigen Straßenverkehrsanbindungen über den Cityring sowie einem großem
Stellplatzangebot über exzellente Verknüpfungen.
Mit der S-Bahnstation des Citytunnels am Wilhelm-Leuschner-Platz kann sich dieser Standort
zukünftig zum südlichen „Eingangstor“ in das Stadtzentrum entwickeln. Die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für seine Entwicklung und Integration in das A-Zentrum werden geschaffen. Damit
sind im Norden der Bereich des Hauptbahnhofes und im Süden der Wilhelm-Leuschner-Platz
integraler Bestandteil des A-Zentrums (vgl. RBV-2107/14 vom 18.06.2014).
zwei B-Zentren mit Versorgungsfunktion für große Stadträume
Eine Sonderrolle kommt den beiden B-Zentren Paunsdorf Center (P.C.) und Stuttgarter Allee zu. Sie
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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sind geprägt durch große Einkaufszentren in Distanz zur Innenstadt, leistungsfähigen ÖPNV- und
Straßenanschluss sowie ein großes Stellplatzangebot. Sie bieten für den westlichen und östlichen
Stadtraum jeweils ein umfangreiches und besonders leistungsfähiges Einzelhandelsangebot aller
Bedarfsbereiche an. Der Dienstleistungsbesatz und die Freizeitangebote sind standortabhängig
unterschiedlich ausgeprägt. Hinsichtlich der städtebaulichen Einbindung und Zugänglichkeit aus dem
umgebenden Stadtraum unterscheiden sie sich ebenso.
sieben Stadtteilzentren (C-Zentren) mit Versorgungsfunktion für größere Stadträume
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Die übergeordnete Bedeutung im Stadtgebiet und die städtebaulich sehr gut integrierte Lage im urban
geprägten öffentlichen Raum mit hohem Identifikationspotenzial begründen den Ausweis der
Versorgungslagen als Schwerpunktzentren. Sie sollen stadtteilübergreifende, vielfältige und attraktive
Versorgungs- und Freizeitangebote an herausgehobenem Ort mit starker Ausstrahlung im Stadtraum
sichern, die deutlich größer sind als bei D-Zentren. Sie befinden sich an bzw. entlang historisch
gewachsener Geschäftslagen, die nach 1990 weiter entwickelt wurden. Bezeichnend ist eine
leistungsfähige ÖPNV-Anbindung mit der Bündelung mehrerer Linien in hoher Vernetzungsqualität
und engen Taktfrequenzen. Neben einer guten Zugänglichkeit aus dem Umfeld sind außerdem eine
attraktive Radverkehrsinfrastruktur sowie angemessene leistungsfähige Straßenanbindungen und ein
ausreichendes Parkraumangebot kennzeichnend. Der Einzelhandel ist geprägt durch einen oder
mehrere leistungsfähige Magnetbetriebe im Lebensmittelbereich, ergänzt durch ein breit gefächertes,
auch tiefes Warenangebot aller Bedarfsstufen. Von besonderer Bedeutung ist ein vielfältiges
Dienstleistungsangebot einschließlich attraktiver Angebote im Freizeit-, Kultur- und GastronomieBereich.
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29 Nahversorgungszentren (D-Zentren) mit ortsteilbezogener Versorgungsfunktion
EN
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Die Bandbreite bei Ausstattung, Zentralität und Erreichbarkeit ist bei D-Zentren besonders groß. Es
werden zwei Zentrentypen unterschieden: kompakt strukturierte Zentren im verdichteten Stadtgebiet
sowie Zentren, häufig in historisch gewachsenen Ortskernen, in den randstädtischen Ortsteilen. Sie
stellen i. d. R. die funktionale und städtebauliche Mitte eines Ortsteiles dar. Mitunter strahlen sie auch
auf den benachbarten Ortsteil bzw. Teile davon aus. Die Zentren sind dem prägenden öffentlichen
Raum exponiert zugeordnet. Sie verfügen über eine leistungsfähige ÖPNV-Anbindung. Aus dem
Umfeld sind sie direkt zu Fuß und aus dem übrigen Einzugsbereich mit dem ÖPNV oder Fahrrad gut
erreichbar. Um Autofahrerkundschaft an die Zentren zu binden, sind eine angemessene straßenseitige
Erschließung sowie ausreichende Stellplatzangebote erforderlich. Der Einzelhandel bietet ein
angemessen dimensioniertes Angebot im Lebensmittelbereich (mindestens ein Lebensmittel-Markt).
Es wird ergänzt durch Waren aller Bedarfsbereiche des kleinflächigen Einzelhandels, vielfach in
mittelständischen Strukturen. Vorwiegend stadtteilbezogene Dienstleistungen komplettieren das
Angebot.
• drei perspektivische D-Zentren mit erst künftigen Strukturen als Nahversorgungszentrum
Insgesamt drei Geschäftslagen im Ost- und Südraum erfüllen nicht die rechtlichen Anforderungen an
die umfassende Versorgungsfunktion eines zentralen Versorgungsbereiches. Für den zukünftigen
Ausweis als Nahversorgungszentrum bestehen dennoch gewichtige Gründe sowie Voraussetzungen:
die prädestinierte Lage im Stadtteil und ihre potenzielle Versorgungsbedeutung für eine stark
wachsende Stadtteilbevölkerung sowie auf Grund konkreter Potenziale als realistisch zu beurteilende
Entwicklungsmöglichkeiten. Das Entwicklungsziel ist im Rahmen einer abgestimmten
Planungskonzeption vorhanden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung müssen
(ggf.) geschaffen werden. Damit ist ein planerischer Schutz für diese Bereiche gegenüber einem
unzulässigen Wettbewerbsschutz gerechtfertigt.
Insgesamt sind 42 zentrale Versorgungsbereiche inkl. der perspektivischen D-Zentren identifiziert
worden (vgl. Anlage 1, Zielplan STEP Zentren). Die reduzierte Zentrenzahl resultiert aus angehobenen
Bestimmungskriterien, sie spiegelt keine realen Verschlechterungen der Versorgungsstrukturen wider.
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Magistralen
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Übersicht der räumlichen Zentrenverteilung und -hierarchie in Leipzig:
EN
Da sich viele der Leipziger Zentren an wichtigen Verkehrsverbindungen befinden, liegt eine wichtige
Schnittstelle zwischen dem STEP Zentren und dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig
2020“ (SEKo) im Handlungsschwerpunkt einer integrierten Magistralenentwicklung. Die
Zentrenentwicklung kann hier wesentliche Impulse liefern. Auf Grund der rechtlichen Anforderungen
können Magistralen in der Gesamtausdehnung nicht zu den zentralen Versorgungsbereichen zählen.
In einzelnen Bereichen werden Magistralen von zentralen Versorgungsbereichen überlagert. Diese
bilden die Schwerpunktbereiche der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen. Zentren- und
Magistralenentwicklung stehen immer in Wechselbeziehung zueinander. Magistralen spiegeln
städtebaulich wichtige Entwicklungsachsen wider. Sie gelten als sonstige integrierte
Versorgungslagen, die gestärkt werden sollen. Wegen ihrer wichtigen städtebaulichen, funktionalen
und identifikationsprägenden Bedeutung wird zukünftig das Zentrennetz durch neun Magistralen als
zusätzliche Kategorie ergänzt (vgl. Anlage 1, Zielplan STEP Zentren):
im Osten die Gorkistraße, die Eisenbahnstraße sowie der Bereich Dresdner Straße/Wurzner
Straße/Breite Straße und Zweinaundorfer Straße,
im Süden die Karl-Liebknecht-Straße (zusätzlich, abweichend vom SEKo 2020),
im Südwesten die Karl-Heine-Straße und Zschochersche Straße (Plagwitz, Kleinzschocher),
in Altwest die Lützner Straße und Georg-Schwarz-Straße sowie
im Nordwesten die Georg-Schumann-Straße.
Nahversorgungskonzept
Als Teil der Daseinsvorsorge widmet sich das Nahversorgungskonzept der Sicherung und Stärkung
der Versorgung der Leipziger Bürgerschaft mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen
Bedarfes. Sie sollen soweit machbar in räumlicher Nähe zum Wohnstandort angeboten werden. Dabei
wird lagebezogen differenziert in und außerhalb von Zentren. Das Konzept knüpft an das im STEP
Zentren 2009 formulierte Ziel der Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit von
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Nahversorgungseinrichtungen an. Hier wurden Wegelängen von ca. 5 bis 10 Minuten definiert, die
Kerneinzugsradien von 500 bzw. 800 Metern (Stadtraum unter 2.000 Einwohnern je km²)
entsprechen. Mit Bezug auf die fußläufige Erreichbarkeit gilt das Leitbild: Die Nahversorgung eines
Haushaltes ist am Wohnstandort gewährleistet, wenn im Einzugsbereich von 500 bzw. 800 Meter
zumindest ein Lebensmittel-Laden vorhanden ist.
Über die Zentren kann in Verbindung mit den Solitärstandorten des Lebensmitteleinzelhandels eine
große räumliche Abdeckung der Nahversorgung im Stadtgebiet festgestellt werden. Über 80 Prozent
der Leipziger Bevölkerung können Einkaufseinrichtungen fußläufig vom Wohnort aus erreichen. Im
Einzelnen stellt sich der erreichte Stand differenzierter dar:
Der Ansatz, durch ein enges Netz von Zentren, Versorgungslücken zu schließen, hatte nicht den
erhofften Erfolg. Dagegen konnte im fortgeschriebenen Zentrensystem das Nahversorgungsnetz
gesichert, qualifiziert und erweitert werden. Zunehmend erfolgreich werden Lebensmittel-Märkte bei
etwaigen Verlagerungsabsichten in die Zentren gelenkt.
Außerhalb der Zentren greifen die Steuerungsmechanismen für großflächige Lebensmittel-Märkte
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an städtebaulich integrierten Standorten (im Vorgriff auf die Fortschreibung des STEP Zentren).
Gleichzeitig ist auch ein Kleinflächenvertriebstyp festzustellen mit Verkaufsflächen unter 600 m²,
der in der Steuerungspraxis zu berücksichtigen ist. So gelang es vor allem in den innenstadtnahen
Siedlungsbereichen Nahversorgungslücken zu schließen bzw. qualitative Ergänzungen zu
realisieren. Dagegen konnten Defizite in „langzeit-unterversorgten“ Stadtbereichen nur selten
behoben werden. Außerhalb der Kernstadt wird es vermehrt schwerer integrierte Standortlagen der
Nahversorgung zu sichern.
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Es gelang insgesamt erfolgreich, das Ansiedlungsbegehren für Discounter und vergleichbare
Diskrepanz zwischen betriebswirtschaftlich optimalen und planerisch sinnvollen
Standortstrukturen im Lebensmittel-Einzelhandel konnte im Dialog mit Eigentümern und Betreibern
zunehmend gelöst werden. Für die Vorhaben wurden städtebaulich optimierte sowie gestalterisch
ansprechende Ergebnisse gefunden. Dies soll fortgesetzt werden. Dabei hat sich eine konsequente
Orientierung auf eine deutlich reduzierte Stellplatzanzahl und die Integration von Stellanlagen für
Fahrräder bewährt.
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Die
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Betriebsformen an städtebaulich nicht integrierten und für die wohnungsnahe Versorgung
problematischen Standorten abzuweisen.
Ziele der Nahversorgung in den zentralen Versorgungsbereichen
Durch die räumlich konzentrierten Nahversorgungsangebote in den Zentren ist es möglich, Produkte
des täglichen Lebens auch zu Fuß und ohne großen Zeitaufwand erhalten zu können:
umweltschonend und effizient. Die Sicherung und der Ausbau der polyzentralen
Nahversorgungsstrukturen behält die Priorität. Neue Nahversorgungseinrichtungen sind auch
zukünftig vorrangig in zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln. Den D- und C-Zentren wird dabei
eine zentrale Rolle zugesprochen. Den höherrangigen A- und B-Zentren fällt anteilig eine
Nahversorgungsfunktion zu, auch wenn dieses Gewicht im Rahmen der breit gefächerten Angebote
relativ niedrig ist.
Nahversorgung außerhalb der Zentren – Ziele und Standortkategorien
Durch Auflösung der Kategorie Nahversorgungslagen und der damit erfolgten Auflockerung des
Zentrennetzes können flexiblere Ansiedlungsstrategien für die Nachfrage entwickelt und
zentrenkonform gestaltet werden.
Der nachhaltigen Sicherung und Stärkung der wohnortnahen Grundversorgung entsprechen
Ansiedlungsvorhaben, wenn …
ihre Standorte wohnungsnah sind, d. h. städtebaulich integriert in die Wohnquartiere und für
möglichst viele Anwohner fußläufig erreichbar (keine siedlungsräumliche Randlage),
ihr wirtschaftlicher Betrieb perspektivisch gewährleistet bleibt,
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
sie als ein Baustein für Lebensqualität und Wohnattraktivität im jeweiligen Standortbereich zum
Tragen kommen und vor allem
das Planungsziel der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche nicht beeinträchtigt
oder sogar gefährdet wird.
Eine integrierte Lage stellt dabei die Grundvoraussetzung dar, ist das unabdingbare Kriterium zur
Erfüllung des Zieles.
Die Standort- bzw. Lagekriterien aller vorhandenen solitären Lebensmittel-Standorte außerhalb der
Zentren wurden geprüft. Im Ergebnis konnten eine Reihe von Lebensmittel-Standorten aufgeführt
werden, die auf Grund ihrer Lage, die Nahversorgung in den Zentren ergänzen. Von ihnen sind keine
Nachteile in Bezug auf mögliche Beeinträchtigungen der Zentren zu erwarten. Das Angebot reicht
zwar nicht aus für die Einstufung als zentraler Versorgungsbereich, dennoch steht ihnen eine
städtebaurechtliche Schutzfunktion zu. Sie werden als Nahversorgungsstandorte bezeichnet und
wegen ihrer ergänzenden Nahversorgungsfunktion im STEP Zentren besonders hervorgehoben und
im Zielplan des STEP Zentren dargestellt:
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Als Nahversorgungsstandorte werden alle Lebensmittel-Märkte unabhängig von ihren
Verkaufsflächengrößen bezeichnet, die in städtebaulich integrierten Lagen außerhalb der
Kerneinzugsbereiche der Zentren (500 bzw. 800 Meter-Radien) liegen und die besonders wichtig
für die wohnortnahe Grundversorgung sind.
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Die Steuerungsgrundsätze des STEP Zentren wurden für die Umsetzung von Investitionsabsichten in
dieser Kategorie ergänzt.
Fachmarktkonzept
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Auch Kleinflächenvertriebskonzepte tragen der besonderen Anforderung in der Stadt Leipzig
Rechnung. Sie ergeben sich aus der in vielen Bereichen hochverdichteten Siedlungsstruktur mit
wachsender Nachfrage. Hier werden die Kriterien für die Ansiedlung des Leipziger LebensmittelLadens (LLL) mit einer integrierten Lage und einer Verkaufsfläche von max. 600 m² beschrieben.
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Der dritte Baustein des STEP befasst sich mit den Sonderstandorten des großflächigen Einzelhandels
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Hierbei handelt es sich i. d. R. um den Betriebstyp
Fachmarkt (meist großflächig, mindestens 400 m² Verkaufsfläche).
Das Konzept zielt schwerpunktmäßig auf den Bereich Möbel sowie Bau- und/oder Gartenmärkte. Das
resultiert aus dem Ansiedlungsdruck in Leipzig, aber auch aus dem intensiven, z. T. ruinösen
Wettbewerb mit Marktverdrängungen bei den Unternehmen selbst. Außerdem werden noch zwei
andere Typen von Fachmarktstandorten mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten
Hauptsortimenten unterschieden. Das sind Fachmarktzentren oder -agglomerationen von groß- und
kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten
Handelsangeboten wie z. B. der Sachsenpark in Seehausen, aber auch SB-WarenhausEinzelstandorte (mit Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel) wie der an der Torgauer Straße in
Heiterblick.
Im Abgleich mit der Standortentwicklung für produzierendes Handwerk und Gewerbe wurde die
künftige Funktion und Entwicklung der Sonderstandorte des Einzelhandels (Profilierung/ Clusterung)
mit folgendem Ergebnis überprüft:
Bei den Fachmarktzentren und den SB-Warenhaus-Standorten in nicht integrierten Lagen sind
deutliche Fehlplatzierungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten
(über 50 %) festzustellen. Das entzieht den Zentren Kaufkraft.
Bei
den auch für die regionale Versorgungsbedeutung Leipzigs wichtigen langfristigen
Bedarfsbereichen lagen 2013 die Zentralitätswerte unter dem Durchschnitt vergleichbarer
Oberzentren.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Im Unterschied zur Möbelbranche verfügt Leipzig im Bau- und Gartenmarktsegment über gut
aufgestellte Wettbewerbsstandorte mit einem Kern von 11 Voll- oder Universal-Fachmärkten. Sie
konzentrieren sich auf die Versorgungsräume West und Nord, dagegen bestehen noch Defizite im
Raum Mitte-Süd.
Für Sonderstandorte im Möbel- sowie Bau- und Gartenmarktbereich sind Aussagen zu
Entwicklungsspielräumen für Erweiterungen und Neuansiedlungen mit Blick auf die wachsende
Nachfrageentwicklung zu treffen unter Beachtung der Auswirkungen, die ihre zentrenrelevanten
Nebensortimente verursachen können.
Ziele und Prioritäten der räumlichen Steuerung
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Fachmarktstandorte mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten:
Die sieben Sonderstandorte entfalten durch ihre großflächigen, strukturprägenden Anbieter eine
weiträumige, teilweise regionale Ausstrahlung. Sie stellen auf Grund ihres hohen Anteiles zentrenund nahversorgungsrelevanter Sortimente bedeutsame Konkurrenzstandorte sowohl für die Leipziger
Zentren als auch für wohnungsnahe Grundversorgungsangebote dar.
Hier soll zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung keine
Erweiterung der zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimente über den, durch das bestehende
Bau- bzw. Bauplanungsrecht, gesetzten Rahmen hinaus erfolgen.
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Möbel- sowie Bau- und/oder Gartenfachmarkt-Standorte:
Für alle Neuansiedlungen bzw. Verlagerungen von Möbel-, Bau- und Gartenmärkten sollen folgende
allgemeinen sowie konkreten Entwicklungsprioritäten gelten:
Standorte im A-Zentrum oder in B-Zentren haben Vorrang.
Die Aus- und Nachnutzung der Standorte mit vorhandenen Planungs- und Baurechten erhält
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ebenso einen Vorzug (Nutzung frei werdender Bestandsstandorte statt Neuinanspruchnahme von
Flächen).
Des Weiteren sind Standortbündelungen (Ergänzungen/Synergien) anzustreben mit möglichst
leistungsfähigem schienengebundenem ÖPNV-Anschluss in Gebieten, die nicht mit hoher Priorität
für produzierendes Gewerbe bzw. Handwerk vorgehalten werden.
Branche Möbel:
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Unter Berücksichtigung der relevanten Rahmenbedingungen konzentriert sich Leipzig zunächst auf
bestandsorientierte und planungsrechtlich gesicherte Entwicklungen. In Abhängigkeit von der
zukünftigen Nachfrageentwicklung erfolgt erneut eine Prüfung zur Ansiedlung eines weiteren
leistungsfähigen Wohnkauf- bzw. Einrichtungshauses.
Bau- und Gartenmarktsortimente:
Kurzfristig kann in Leipzig Baurecht zur Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in zentraler und
für alle Verkehrsarten gut erreichbarer Lage im Raum Mitte-Süd geschaffen werden. Ansonsten
konzentriert sich die Stadt auf die Entwicklungen bei Bestandsimmobilien, um hier städtebauliche
Risiken wie Leerstände und Nachnutzungen mit zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen, die
dem STEP Zentren widersprechen, zu minimieren.
Umsetzung
In Zusammenführung aller drei Bausteine im STEP Zentren wurden Steuerungsgrundsätze für
Einzelhandelsvorhaben sowie Umsetzungsschwerpunkte formuliert.
Steuerungsgrundsätze
Den Handlungsleitfaden für Entscheidungen über Ansiedlungen, Änderungen und Erweiterungen von
Einzelhandelseinrichtungen bilden Steuerungsregeln. Sie haben sich als „standardisierte“, auch
resistente Grundlage bewährt. Die Stadt hat den STEP Zentren vor allem mit dem Mittel der
Bauleitplanung konsequent umgesetzt. Auf die Anwendung der Instrumente hat die Rechtsprechung
bei anhängigen Verfahren überwiegend zu Gunsten der Stadt entschieden. In diesem Sinne wurden
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
die Steuerungsgrundsätze konkretisiert und fortgeschrieben:
Es gilt auf den anhaltenden Nachfragedruck für klein- und großflächige Lebensmittel-Märkte der
Standortentwickler auch außerhalb der Zentren flexibel zu reagieren, ohne die Zentrenstruktur und
ihre Entwicklungsperspektiven zu beeinträchtigen. Grundlagen bilden dabei die jeweils konkret
vorhandenen Nachfragestrukturen im Einzugsbereich des Planvorhabens.
Um im Sinne der kommunalen Selbstbindung ein rechtsicheres, transparentes sowie konsistentes
Verwaltungshandeln zu gewährleisten, wurden Einzelfälle bzw. Ausnahmen bestimmt und deren
Regelbedarf benannt.
Bei der Anwendung der Grundsätze gilt:
Die Regeln dienen der Entscheidungsfindung. Sie geben keine abschließende und verbindliche
Auskunft über die rechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen.
Sie sind im Zusammenhang mit den bauplanungsrechtlichen Regelungen sowie den landes- und
regionalplanerischen Vorgaben und sich hieraus ergebenden Zulassungsvoraussetzungen von
Einzelhandelsvorhaben zu betrachten.
Unberührt von den formulierten Regeln bleiben aber vor allem die „Leipziger Läden“ mit
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Verkaufsflächen bis 150 m², die über 80 Prozent des Einzelhandelsbestandes umfassen. Bei ihnen
sind selbst bei einer Häufung keine städtebaulich negativen Auswirkungen auf Zentren zu erwarten.
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Drei Steuerungsgrundsätze bilden die Grundlage für die räumliche Einzelhandelsentwicklung in
Leipzig. Sie sind nach der Angebotsstruktur in zentren-, nahversorgungs- und nicht-zentrenrelevant,
nach Haupt- und Nebensortimenten, dem Verkaufsflächenumfang sowie der städtebaulichen Lage
gegliedert.
Steuerungsgrundsatz 1 – zentrenrelevanter Einzelhandel
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Innerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
sollen Ansiedlungen oder Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten
Hauptsortimenten im Sinne der Leipziger Sortimentsliste zugelassen werden. Die Vorhaben
müssen dabei der zugewiesenen Versorgungsfunktion des Zentrums entsprechen, um
benachbarte Zentren nicht zu beeinträchtigen.
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Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
sind neue Einzelhandelsstandorte mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten und städtebaulich
negativen Auswirkungen auf die Zentren nicht zu entwickeln.
Steuerungsgrundsatz 2 – nahversorgungrelevanter Einzelhandel
Innerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
sollen Ansiedlungen oder signifikante Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben mit
nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten vorrangig verwirklicht werden. Dabei gilt, dass sie
ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion entsprechen und benachbarte Zentren nicht gefährden.
Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
soll ein Einzelhandelsbetrieb als Nahversorgungsstandort mit dem Hauptsortiment Nahrungs- und
Genussmittel zugelassen bzw. erweitert werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Er befindet sich in städtebaulich integrierter Lage und ist fußläufig erreichbar.
Sein Standort liegt außerhalb der 500- bzw. 800-Meter-Radien der Zentren.
Die Kaufkraftabschöpfung in seinem 500- bzw. 800-Meter-Radius überschreitet eine Quote von
35 Prozent nicht. Der Nachweis ist durch ein externes Gutachten zu erbringen.
Andere Einzelhandelsvorhaben mit dem Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel, die auf
Grund ihrer Lage und Verkaufsflächengröße bestehende Zentrenstrukturen gefährden, sollen nicht
realisiert werden.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
9
Steuerungsgrundsatz 3 – nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel
Innerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
sollen Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten (Fachmärkte) vorrangig
in der Kategorie A- und B-Zentren angesiedelt oder erweitert werden.
Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
gelten für Neuansiedlungen bzw. Verlagerungen die Standortprioritäten des Fachmarktkonzeptes.
Zentrenrelevante Nebensortimente in diesen Fachmärkten können bei großflächigen
Neuansiedlungen bzw. bei deren Um- und Ausbau realisiert werden, wenn sie
einen direkten funktionalen Bezug zum Hauptsortiment aufweisen und
insgesamt nicht mehr als 10 Prozent bis max. 800 m² Verkaufsfläche in Anspruch nehmen.
Ausnahmeregelungen (vgl. Kap. 10.2 S. 155 ff.) außerhalb der Zentren sollen insbesondere
die Nahversorgung unterversorgter Siedlungsteile sichern und stabilisieren und
für Ortsteile ohne Zentren eine gleichwertige Nahversorgung gewährleisten (Baurechtschaffung für
großflächigen Lebensmittel-Markt über Bebauungsplanverfahren) sowie
F
die zentrenrelevanten Nebensortimente bei Fachmärkten im Möbel-, Bau- und Gartenmarktbereich
ab einer Gesamt-Verkaufsflächengröße von 10.000 m² auf 10 Prozent begrenzen.
außerhalb zentraler
Versorgungsbereiche
B-Zentrum
C-Zentrum
Grundsatz 2
zentrenrelevant
≤ 800
Grundsatz 3
Einzelhandel in m² Verkaufsfläche
> 8001)
EN
innerhalb zentraler
Versorgungsbereiche
A-Zentrum
Grundsatz 1
TW
Planvorhaben
Ansiedlung/Erweiterung/Verlagerung
nach Sortimentsrelevanz/Größe/
Lage/Standorttyp
U
R
Das Prüfschema fasst die aufgeführten drei Grundsätze zusammen und präzisiert sie dahingehend,
bestimmte Typen von Einzelhandelsbetrieben unter Berücksichtigung der Größe ihrer Verkaufsfläche
eindeutig zuzuordnen:
D-Zentrum/
perspektivisches D-Zentrum
nahversorgungsrelevant
≤ 8002)
> 800
nicht-zentrenrelevant
≤ 800
3)
4)
3)
4)
> 800
Magistrale
trifft
nicht zu
Nahversorgungsstandort
trifft
nicht zu
Fachmarktstandort mit
lokaler oder regionaler Ausstrahlung
1
) großflächiger Einzelhandel i. S. von § 11 Abs. 3 BauNVO liegt zzt. bei 800 m² VKF
) der Nahversorgung der Bevölkerung dienender Einzelhandelsbetrieb
3 4
/ ) Lebensmittel-Markt unterhalb 1.500 m² VKF keine Einzelfallprüfung / Lebensmittel-Markt oberhalb 1.500 m² VKF mit Einzelfallprüfung
2
Ansiedlung grundsätzlich möglich/städtebaulich sinnvoll
Einzelfallprüfung erforderlich/Ausnahme möglich
Ansiedlung nicht im Sinne des STEP Zentren/LEP 2013
10
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Exkurs:
Sicherung der Nahversorgung unter Beachtung großer Wohnungsbauprojekte
Im Rahmen der Planungsprozesse für neu entstehende Stadtquartiere wird jeweils auch der
Nahversorgungsaspekt standortübergreifend mit Bezug auf die sonstige Stadtteilentwicklung
betrachtet. Liegen Erreichbarkeitsdefizite bei der Nahversorgung vor, ist es städtisches Ziel, eine die
Zentren ergänzende Nahversorgungseinrichtung entsprechend der lokalen Nachfragesituation, in
städtebaulich integrierter Lage, in die Planung einzuordnen. Der neue Standort soll sich in das
vorhandene Nahversorgungsnetz einfügen und die Zentren und ihre Entwicklungsperspektive nicht
beeinträchtigen. Die Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Nahversorgungszentrums im
Zuge der wachsenden Stadt lagen bisher noch nicht vor.
Für einen zukünftigen Ausweis eines neuen Nahversorgungszentrums stellt der STEP Zentren
anhand seiner Ziele und Grundsätze folgende Anforderungen an Lage, Erreichbarkeit sowie seinen
Einzugsbereich:
städtebaulich integrierter Standort im verdichteten Stadtraum mit urbanem Wohnumfeld,
gute verkehrliche Erreichbarkeit und Anbindung insbesondere im schienengebundenen ÖPNV
(Kernstadt), ausreichende Vernetzung mit Fuß- und Radwegeverbindungen,
F
Lage außerhalb des Kerneinzugsbereiches des benachbarten zentralen Versorgungsbereiches,
R
nach Möglichkeit keine oder nur geringfügige Überschneidung mit dessen Kerneinzugsbereich
(500-/800-Meter-Radius),
für eine zukunftsfähige Versorgungsfunktion soll sein Kerneinzugsbereich mindestens 5.000
EN
TW
U
Einwohner in der kompakten Stadt bzw. mindestens 4.000 in randstädtischen Ortsteilen umfassen.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
11
F
R
U
TW
EN
1
Einführung und Aufgabenstellung
1.1
Ausgangslage
Leipzig versteht sich als moderne europäische Stadt mit historischem Erbe. 2015 wurde Leipzig
nicht nur 1000 Jahre alt, sondern feierte auch 850 Jahre Markt- und Stadtrecht. Schon früh wusste
die Leipziger Bürgerschaft ihre zentrale Lage in Deutschland und Europa ebenso wie das gewährte
Markt- und Messerecht zu nutzen, so dass sich hier ein wichtiger Handelsplatz entwickeln konnte.
Auch im 21. Jahrhundert braucht Leipzig den Handel als stadtprägendes Element, Baustein seiner
Lebensqualität und wichtigen Partner.
U
R
F
Boomte nach der Wiedervereinigung zunächst der Einzelhandel vor den Toren der Stadt, während
durch unklare Eigentumsverhältnisse in den bestehenden Geschäftsstraßen kaum investiert
werden konnte, war danach die Entwicklung von intensiven Ansiedlungen der Discounter und
Fachmärkte außerhalb der Stadtteilzentren geprägt. Beide Entwicklungstendenzen befanden sich
vielfach im Konflikt zu den stadtentwicklungsplanerischen Zielen einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung der City und der angestrebten Versorgungsqualitäten in den Zentren. Trotzdem ist die
Bilanz der Leipziger Stadtentwicklung insgesamt positiv. Dies ist nicht zuletzt dem Umstand zu
verdanken, dass die Entwicklung multifunktionaler Zentren in den Herzen der Wohnquartiere eine
lange Tradition hat seit Anfang der 1990 Jahre eine Maxime der Stadtentwicklung ist.
TW
Die Wettbewerbsfähigkeit des Gesamtstandortes und die Lebensqualität der Bürgerinnen und
Bürger sind gewachsen, dennoch steht die Stadtpolitik vor besonderen Herausforderungen. Viele
Haushalte leben von Transferleistungen, die kommunale Infrastruktur muss an die demografische
Entwicklung mit wachsenden Einwohnerzahlen angepasst werden. Bei steigenden
Geburtenzahlen, die sich seit 1995 mehr als verdoppelt haben, wird die Zahl der Hochaltrigen in
den nächsten 15 Jahren um mehr als ein Drittel steigen.
EN
Das stellt auch besondere Herausforderungen an die Nahversorgung. Aspekte der
betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit müssen mit den aktuellen stadtentwicklungsplanerischen
Anforderungen abgeglichen und in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus bedarf es der
aktiven Steuerung des Einzelhandels, um die drohende Erosion zentraler, urban geprägter
Zentrenstrukturen einerseits sowie Defizite in der flächendeckenden Nahversorgung andererseits
weiterhin erfolgreich zu unterbinden.
Die Stadt Leipzig hat sich mit der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Zentren (STEP
Zentren) diesen aktuellen Tendenzen gestellt und die Leitidee der abgestuften hierarchischen
Zentrenstruktur, die eine leistungsfähige, gut erreichbare und nachfragegerechte Versorgung aller
Einwohnerinnen und Einwohner sichern soll, weiter entwickelt.
1.2
Funktion des Stadtentwicklungsplanes Zentren
Die Leipziger Zentren – sowohl die City als auch die Versorgungslagen in den Stadtteilen – haben
eine zentrale Bedeutung für die Leipziger Stadtentwicklung:
Funktional bilden sie die tragende Säule des Oberzentrums Leipzig, prägen durch ihren
individuellen Charakter die Stadtteile und werden somit zu einem wichtigen Imagefaktor der Stadt.
Aber auch in ökonomischer Hinsicht stehen sie in Bezug auf die Wirtschaftsentwicklung und
Beschäftigung im Blickpunkt. Gesellschaftlich sind die Zentren ein wichtiger Identifikationsbereich
der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Stadtteilen. Gleichzeitig bieten sie mit Blick auf die
europäische Stadt der kurzen Wege eine wohnortnahe, verkehrsvermeidende und multifunktionale
Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
1
1
Die Qualität von zentralen Versorgungsbereichen wird wesentlich geprägt durch ihre
Multifunktionalität und Nutzungsdichte. In ihnen sollen die Versorgungsstrukturen des
Einzelhandels ergänzt werden durch Dienstleistungen, Gastronomie, kulturelle, soziale und
Freizeit-Angebote. Eine gute verkehrliche Anbindung für mobile und weniger mobile
Bevölkerungsgruppen und die Qualität des öffentlichen Raumes sind weitere wichtige Kennzeichen
attraktiver Zentren. Sie stellen die zukünftigen Entwicklungsbereiche für den Einzelhandel dar.
F
Diese Vielfalt der Anforderungen an ein Zentrum, aber auch die Entwicklungschancen und -risiken
in Verbindung mit den umgebenden Wohnquartieren führten dazu, dass die Zentrenentwicklung
einen zentralen Bestandteil des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 20202“ (SEKo)
bildet. Die wesentlichen Aussagen des STEP Zentren 2009 sind als Fachkonzept in das SEKo
eingeflossen und fanden somit in die fachübergreifende Stadtentwicklungsstrategie und die dort
formulierten Handlungsschwerpunkte Eingang. Da sich viele der Leipziger Zentren an wichtigen
Verkehrsverbindungen befinden, liegt eine wichtige Schnittstelle zwischen dem STEP Zentren und
dem SEKo in dem Handlungsschwerpunkt einer integrierten Magistralenentwicklung. Die
Zentrenentwicklung kann hier einen wesentlichen Impuls liefern.
Die relevanten Ergebnisse der Fortschreibung des STEP Zentren finden genauso Eingang in das
„Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030“ (INSEK).
U
R
Leitfunktion in den zentralen Versorgungsbereichen und bestimmend für ihre Funktionsfähigkeit ist
der Einzelhandel. Deshalb richtet sich der Fokus des STEP Zentren auf die Entwicklung und
Steuerung des Einzelhandels. Dabei geht es insbesondere um die räumlichen Aspekte der
Einzelhandelsentwicklung, da nur diese im Rahmen der Ausübung der kommunalen
Planungshoheit tatsächlich konkret beeinflusst werden können.
EN
TW
An den STEP Zentren werden in Bezug auf die städtebauliche Steuerung des Einzelhandels hohe
Anforderungen gestellt, ihm sind aber auch Grenzen gesetzt:
Durch den Strukturwandel im Einzelhandel wird das Netz der Nahversorgung ausgedünnt und City,
Stadtteil- und Nahversorgungszentren gefährdet. Mit Hilfe des STEP Zentren soll der Einzelhandel
gezielt auf integrierte, zentrale Standorte – die zentralen Versorgungsbereiche – gelenkt werden,
um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es sollen dabei Bereiche benannt werden, in
denen Investitionen dringend notwendig sind, um die Zentren zu stärken, gleichzeitig aber auch
Räume identifiziert werden, in denen Ansiedlungen zum Schutz einer geordneten Nahversorgung
planerisch zu begrenzen sind. Es geht nicht darum, in jedem zentralen Versorgungsbereich große
Neubauflächenpotenziale auszuweisen. Eine Reihe von ihnen verfügen bereits über wirtschaftlich
tragfähige und planerisch sinnvolle Strukturen, die über bauplanungsrechtliche Mittel gestützt
werden können. Viel wichtiger ist es, eine Grundlage zu schaffen, um mögliche Investitionen zu
lenken. Entwicklungsoptionen im Bestand, wie Schließen von Baulücken, Nutzung von
Leerständen u. a., treten zunehmend in den Mittelpunkt.
Als Einzelhandelskonzept greift der STEP Zentren nicht direkt in den Wettbewerb unterschiedlicher
Unternehmen und Betreiber ein. Er definiert vielmehr städtebaulich sinnvolle Standortbereiche, in
denen der Wettbewerb stattfinden soll. Dabei verfolgt der STEP den Anspruch, städtischem
Handeln (aktive Standortentwicklung, Beurteilung von Vorhaben u. a.) im Sinne einer
stadtverträglichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung eine tragfähige fachliche Grundlage zu
bieten. Damit ergibt sich für Stadt und Einzelhandel ein verbindlicher und verlässlicher
Entwicklungsrahmen, bei dessen Umsetzung es möglich ist, negative Auswirkungen des
Strukturwandels im Einzelhandel auf die Leipziger Versorgungsstruktur zu begrenzen. Ein
Abweichen von den beschlossenen Inhalten des STEP Zentren macht ihn jedoch insgesamt
angreifbar bis hin zum Funktionsverlust als Steuerungsmechanismus für die Ansiedlung von
Einzelhandelsvorhaben.
1
2
Die Begriffe Zentrum und zentraler Versorgungsbereich werden synonym verwendet (vgl. Kapitel 2.1). Sie grenzen sich
von anderen zentralen Einrichtungen wie medizinische Zentren oder Freizeitzentren ab.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Der STEP Zentren ist sowohl strategisches Handlungskonzept als auch ein städtebaulicher
Rahmen, der sich als Teil der kommunalen Entwicklungsplanung auf die Versorgung der
Bevölkerung und die Entwicklung des Einzelhandels bezieht und Angaben zur räumlichen,
zeitlichen, sachlichen und finanziellen Abstimmung von Maßnahmen beinhaltet. Er wird vom
Stadtrat als informelle Planung beschlossen, die Eingang in die Bauleitplanung findet.
1.3
Erfordernis der Fortschreibung
Der Stadt Leipzig liegt seit dem Jahr 1999 mit dem STEP Zentren ein räumlich-funktionales
Ordnungskonzept zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche vor, das im
Jahr 2009 (Ratsbeschluss IV-1544 vom 18.03.2009) fortgeschrieben wurde. Der STEP Zentren
basiert auf Bundes-, Landes- und gesamtstädtischen Strategien. Dabei ist er mit den veränderten
Rahmenbedingungen regelmäßig in Einklang zu bringen.
TW
U
R
F
An Gesetzgebung, übergeordnete Planungen und Rechtsprechung anpassen!
Das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren
Fortentwicklung des Städtebaurechts“2 zielt u. a. ab auf die Förderung des Klimaschutzes bei der
Entwicklung in den Städten und Gemeinden und eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.
Daher ist im Baugesetzbuch (BauGB) ausdrücklich geregelt, dass die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Der im Baugesetzbuch verankerte
Begriff des zentralen Versorgungsbereiches wurde weiter gestärkt. Zudem sind die
übergeordneten Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP) 20133 und des Regionalplanes
Westsachsen (2008) für die Fortschreibung zu beachten. Ergangene Gerichtsurteile mit Bezug auf
zentrale Versorgungsbereiche sowie Erfahrungswerte aus Klageverfahren erforderten die
Überprüfung des Zentrensystems.
Hohe Dynamik bei demografischen Entwicklungen!
EN
Sie machen sich auf die Nachfragestrukturen mit unterschiedlichen Effekten bemerkbar. Der seit
2006 anhaltende Bevölkerungszuwachs führt insgesamt zu mehr relevanter Kaufkraft. Darüber
hinaus erfordern verändernde Lebensstile, aber auch die steigenden Zahlen älterer Menschen mit
eingeschränkter Mobilität und ihre Konzentration auf ausgewählte Stadtteile, ein flexibleres
Reagieren auf die sich verändernde Nachfrage.
Tiefgreifende Veränderungen durch Digitalisierung!
Die digitale Welt mit ihren Technologien, den Zahlungssystemen, kostenlosem WLAN ist Realität.
Der Einzelhandel ist Betroffener und Innovationstreiber. Er steht vor einschneidendem
Strukturwandel. Neue Technologien führen zu neuen digitalen Geschäftsmodellen, die das
Konsumverhalten der Kunden stetig verändern. Der stationäre Handel steht im Wettbewerb mit
dem wachsenden Online-Geschäft, kann davon profitieren. Er wird sich verändern (müssen). Die
Frage ist: In welchen Handelsformaten, mit welchen Anbietern und an welchen Standorten der
stationäre Handel zukünftig stattfinden wird? Nach Expertenmeinung werden z. B. unstrukturierte
Handelsstandorte, denen es am ortsspezifischen Profil mangelt, an Bedeutung verlieren.
Digitalisierung und daraus resultierende Entwicklungen im Einzelhandel stellen Handel und
Stadtentwicklung in den kommenden Jahren vor gewaltige Herausforderungen.
Verbesserte regionale Verkehrsanbindung und Mobilität!
Mit der Eröffnung des S-Bahntunnels 2013 wurde die Erreichbarkeit aus der Region für die
Teilbereiche der City, aber auch für weitere Ortsteile stark verbessert. Gleichfalls 2013 gab die
Wiederinbetriebnahme der S-Bahnlinie nach Grünau neue Entwicklungsimpulse in den Leipziger
Westen. Auch durch den Ausbau der Autobahn A72 (Leipzig-Chemnitz) ist die Strecke vierspurig
2
3
Das Gesetz ist am 20.06.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2013, Teil Inr. 29, S. 1548).
Am 12. Juli 2013 wurde der LEP des Freistaates Sachsen als Rechtsverordnung beschlossen und trat im August 2013
Kraft.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
3
durchgängig mit verkürzten Fahrzeiten befahrbar. Diese Entwicklungen bei den
Verkehrsanbindungen, aber auch die Auswirkungen des Älterwerdens auf die Mobilität der
Bevölkerung, gilt es stärker zu beachten.
Darüber hinaus können die durch den Stadtumbau entstandenen Flächenpotenziale, die wieder
stark nachgefragt werden, in der Fortschreibung berücksichtigt werden.
EN
TW
U
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F
Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte hat der Leipziger Stadtrat in seiner Sitzung
am 20. Juni 2012 den Beschluss (RB V-1253/12) gefasst, den STEP Zentren fortzuschreiben. Die
Verwaltung hatte eine Vorlage im Entwurf erstellt, deren verwaltungsinterne Beteiligung 2013
abgeschlossen wurde. Weitere Anforderungen, insbesondere anhängige Klageverfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht Bautzen führten Ende 2013 dazu, die Fortschreibung erst weiterzuführen,
wenn das OVG die Grundsätze und Ziele des STEP Zentren in seiner bisherigen Fassung als in
der Bauleitplanung zu berücksichtigendes städtebauliches Konzept nicht beanstandet hat. In
diesem Sinne hat das OVG Bautzen in seinem Urteil vom 9. Februar 2016 (AZ 1 A 415/13) den
STEP Zentren für „zumindest nachvollziehbar und widerspruchsfrei […]“ (vgl. RN 71) anerkannt.4
4
4
Sowohl ausgewählte zentrale Versorgungsbereiche als auch die Leipziger Sortimentsliste wurde bereits im Rahmen von
zwei Teil-Fortschreibungen des STEP Zentren in den Jahren 2012 und 2014 neu angepasst und ersetzen den Stand von
2009 (vgl. Kapitel 5.2 und 9).
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
2
Methodik
Die vorliegende Fortschreibung des STEP Zentren hält grundsätzlich an der Methodik des 2009
beschlossenen Stadtentwicklungsplanes fest, entwickelt die Strategie jedoch für alle Teilbereiche
entsprechend den Zielsetzungen weiter. Die inhaltlichen Aussagen basieren auf den vom Büro Junker
und Kruse, Stadtforschung ■ Planung, Dortmund gutachterlich erarbeiteten und kommunizierten
Empfehlungen zu den einzelnen Schwerpunkten der Fortschreibung.
Der STEP Zentren besteht aus drei konzeptionellen Bausteinen:
EN
TW
U
R
F
Abb. 1: Aufbau STEP Zentren
Der Erhalt und die Entwicklung der Zentren als urbane Bereiche der Versorgung und Kommunikation
bleibt dabei der Kernbaustein. Er wird ergänzt durch das Nahversorgungskonzept zur Sicherung der
wohnungsnahen Grundversorgung in der Fläche, d. h. auch außerhalb der Zentren. Das
Fachmarktkonzept, als dritter konzeptioneller Baustein des STEP, zielt schließlich darauf ab, eine
räumlich ausgewogene Verteilung von großflächigen Fachmärkten mit nicht-zentrenrelevanten
Hauptsortimenten an planerisch sinnvollen Standorten zu erreichen.
Mit dem modularen Aufbau wird die räumliche Standortstruktur des Einzelhandels in ihrer
Wechselwirkung mit Bezug auf das Zentrensystem ganzheitlich erfasst. Er soll zur besseren
Verständigung beitragen, aber auch zukünftige Teilfortschreibungen relativ selbständiger Bausteine
erleichtern. Der STEP umfasst weiter die Leipziger Sortimentsliste als Basis für gutachtliche
Auswirkungsanalysen bzw. als Beurteilungsgrundlage für weiterführende Planungen und
Genehmigungsverfahren. Steuerungsgrundsätze bzw. Prüfregeln zählen schließlich zu den
wesentlichen Umsetzungselementen.
Um ein Gesamtbild zur Leipziger Einkaufssituation zu erhalten, ist es erforderlich, sowohl eine wirtschaftliche als auch eine stadtstrukturelle Bewertung der Einzelhandelssituation vorzunehmen. Aus
den Ergebnissen dieser Bewertungen sowie den Erfahrungen mit den veränderten planungsrechtlichen Anforderungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden die Ziele und Strategien für die
zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Leipzig überprüft und neu geordnet (vgl. Abb. 2).
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
5
Planungsrechtliche Anforderungen
U
2.1
R
F
Abb. 2: Methodik des STEP Zentren
EN
TW
Zentrale Versorgungsbereiche sind auf Grund der Vielfalt an Funktionen, die sie vereinen, zu
schützen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren durch eine ganze Reihe von bundes- aber auch
landesrechtlichen Regelungen zum Ausdruck gebracht, welche hohe städtebauliche Bedeutung er
ihrer Erhaltung und Entwicklung zumisst. Eingeführt zunächst in die Baunutzungsverordnung, wurde
der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau
(EAGBau) 2004 auch in das Baugesetzbuch übernommen. In der Rechtsprechung und Kommentierung ist er nachfolgend definiert worden und damit nicht allein Gegenstand einer freien Interpretation:
Unter zentralen Versorgungsbereichen5 werden die Bereiche einer Gemeinde verstanden, denen
wegen ihres konzentrierten Einzelhandelsangebotes, ergänzt um Dienstleistungen und Gastronomie,
eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. In Leipzig nehmen
neben dem Stadtzentrum auch Stadtteil- und Nahversorgungszentren diese beschriebenen
Versorgungsaufgaben wahr. Dabei müssen die entsprechenden Standortbereiche nicht bereits
(vollständig) als zentrale Versorgungsbereiche entwickelt sein. Somit ist auch das Entwicklungsziel ein
Abgrenzungskriterium.
Mit den Novellierungen des Baugesetzbuches (BauGB) 2007 und 2013 wurde die Intention des
Schutzes zentraler Versorgungsbereiche erneut aufgegriffen und tiefer verankert. Ergänzt wurden der
Planungsgrundsatz des § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB um die Erhaltung und Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche als zu berücksichtigender Belang bei der Bauleitplanung sowie der § 9 Abs.
2a BauGB, der es ermöglicht einen besonderen Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung von
zentralen Versorgungsbereichen aufzustellen. Auch im Rahmen des gemeindenachbarlichen
Abstimmungsgebotes gemäß § 2 Abs. 2 BauGB kann sich die Stadt Leipzig bei Planungen von
Einzelhandelsprojekten in Nachbargemeinden ausdrücklich auf Auswirkungen berufen, die ihre
zentralen Versorgungsbereiche betreffen. In § 5 Abs. 2 Nr. 2 d) (BauGB 2013) ist vorgesehen, dass
im Flächennutzungsplan auch die Ausstattung des Gemeindegebietes mit zentralen
Versorgungsbereichen dargestellt werden kann. Dies soll informellen Einzelhandels- und
5
6
Vgl. Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 11.10.2007, Az.: 4 C 7.07.12
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Zentrenkonzepten ein stärkeres rechtliches Gewicht geben.
Auf dieser Grundlage hat sich die Stadt Leipzig zur konsequenten Steuerung und Lenkung des
Einzelhandels zugunsten ihrer Zentren bekannt und das bestehende Instrumentarium genutzt (vgl.
Kapitel 10.2, Steuerungsgrundsätze). Als Argumentations- und Begründungsgrundlage für
Bebauungspläne nach § 9 Abs. 2a BauGB erhält der STEP Zentren eine besondere Bedeutung, aus
der sich Anforderungen insbesondere an die Genauigkeit der räumlich-funktionalen
Zentrenabgrenzungen, das vorhandene Spektrum an Waren und Dienstleistungen, also an die
Versorgungsfunktion und weitere Aspekte der methodischen Stringenz ergeben (vgl. Kapitel 4.2 und
5.1, Zentrenkonzept). Auf die rechtmäßige Anwendung des STEP Zentren von 2009 hat die
Rechtsprechung bislang überwiegend positiv reagiert. Das macht deutlich, warum die Stadt Leipzig
den STEP Zentren zur Einzelhandelssteuerung benötigt. Dies verlangt aber auch, auf Anforderungen
an die Ausweisung von zentralen Versorgungsbereichen aus vorliegender Rechtsprechung rechtzeitig
6
zu reagieren. So bestätigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zwar, dass auch
Nahversorgungszentren grundsätzlich zentrale Versorgungsbereiche darstellen können, legt aber
gleichzeitig entsprechende Mindestanforderungen an deren Versorgungsfunktion fest (u. a. Wirkung
über den unmittelbaren Nahbereich hinaus).
Wirtschaftliche Bewertung
U
2.2
R
F
Aus den Baurechtsnovellen und der aktuellen Rechtsprechung sind die Möglichkeiten für die
Steuerung des Einzelhandels insbesondere durch die Bauleitplanung genutzt worden. Gleichzeitig
sind die Anforderungen an den STEP Zentren aber auch gestiegen.
TW
Wichtig für die wirtschaftliche Beurteilung ist die Analyse des Einzelhandelsbestandes, die der
einzelhandelsrelevanten Kaufkraft gegenüber gestellt wird.
Angebots- und Nachfrageanalyse
EN
Im Zeitraum von 1999 bis 2012/13 wurde der Leipziger Einzelhandelsbestand im Zwei-JahresRhythmus erfasst und fortgeschrieben. Die Datenaufnahme bildet die Basis, anhand derer eine
sachgerechte und empirisch abgesicherte Beurteilung aktueller und zukünftig anstehender
Einzelhandelsansiedlungen ermöglicht wird. Bezogen auf die Zentren trifft dies auch auf
einzelhandelsaffine Dienstleistungseinrichtungen in den Zentren zu, die sie funktional ergänzen und
auch als Komplementärnutzungen bezeichnet werden. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen
des öffentlichen und privaten Bereiches, aber auch Betriebe des Gastgewerbes, Freizeit- und
Kultureinrichtungen. Die Angebotserfassung wurde im Erhebungszeitraum von Oktober 2012 bis
Anfang 2013 vom Büro Junker und Kruse, Stadtforschung ■ Planung aus Dortmund durchgeführt. Es
7
erfolgte eine Vollerhebung des Einzelhandels im engeren Sinne sowie aller Leerstände im gesamten
Stadtgebiet.
Innerhalb
der
Einzelhandelsbetriebe
wurden
die
jeweils
geführten
8
9
Sortimentsgruppen und Verkaufsflächen unter Zuhilfenahme lasergestützter Flächenerfassungsgeräte – soweit möglich bzw. vom Geschäftsinhaber/Filialleiter zugelassen – erhoben und eine
räumliche Zuordnung der Geschäfte nach Lagekriterien (vgl. Kapitel 2.3) vorgenommen. Über ein
geografisches Informationssystem sind kartografische Darstellungen stadtweit, aber auch auf
kleinräumiger Ebene adressenscharf möglich und nach unterschiedlichsten Anforderungen
6
7
8
9
Urteil des BverwG vom 17. Dezember 2009 (BVerwG 4 C 2.08)
Zum funktionellen Einzelhandel (Einzelhandel im engeren Sinne) zählen der eigentliche Einzelhandel, das Nahrungsmittelhandwerk (Bäcker, Konditor, Fleischer) sowie weitere, in ihrer Funktion vergleichbarer Einzelhandel. Kfz und
Brennstoff, Tankstellen und Apotheken werden nicht dem Einzelhandel im engeren Sinne zugerechnet. Auf Grund ihrer
Einzelhandelsrelevanz wurden Tankstellenshops und der freiverkäufliche Anteil der Apotheken mit erhoben.
Die Kompatibilität der Systematik mit den Alterhebungen in Hinblick auf die Hauptwarengruppen wurde hergestellt, um
Zeitreihen-Vergleiche zu ermöglichen.
Zur Verkaufsfläche zählt gemäß Urteil vom BVerwG vom 24.11.2005, 4 C 10.04 die Fläche, die dem Verkauf dient; inkl.
Gänge und Treppen in Verkaufsräumen, Standflächen für Einrichtungsgegenstände, Kassen- und Vorkassenzonen (inkl.
Windfang), Bedienungstheken und dahinter befindliche Flächen, Schaufenster und sonstige Flächen, die dem Kunden
zugänglich sind sowie Freiverkaufsflächen, soweit sie nicht nur vorübergehend genutzt werden.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
7
auswertbar. Die bereits mit dem STEP Zentren von 1999 vorgenommene räumliche Abgrenzung in
„Versorgungsräume“ (VR) wurde beibehalten, auch um eine Vergleichbarkeit über Zeitreihen zu
erleichtern. Auf Grundlage der Einzelhandelsbestandserhebung und der Analyse von KundenHerkunftsgebieten erfolgte die Abgrenzung von acht Räumen auf Ebene der Ortsteile, die unter
einzelhandelsstrukturellen Gesichtspunkten besondere Verflechtungen aufwiesen. Diese Räume sind
teilweise durch den Einzugsbereich größerer Shopping Center geprägt (vgl. Kapitel 8, VR). Die VR
entsprechen den Leipziger Stadtbezirken mit Ausnahme des Leipziger Ostens und Nordens, wo
Ortsteile neu zu größeren VR zusammengefasst wurden. Beim Fachmarktkonzept erfolgte eine noch
weitergehende Zusammenfassung auf drei Versorgungsräume Mitte-Ost-Süd, West und Nord (vgl.
Kapitel 7, Fachmarktkonzept).
Die Analyse der Nachfragesituation stellt die zweite Säule der Grundlagenermittlung dar. Sie liefert ein
Bild über das spezifische einzelhandelsrelevante Kaufkraftvolumen der Leipziger Bevölkerung und
ermöglicht in der Gegenüberstellung zur Angebotssituation Rückschlüsse über den Angebots- und
Leistungsstand des Einzelhandels. Auch sie wurde durch das Büro Junker und Kruse durchgeführt.
Sie basiert auf sekundärstatistischen Daten des Instituts für Handelsforschung in Köln.
Stadtstrukturelle Bewertung
F
2.3
U
R
Ebenfalls mit Unterstützung des Gutachterbüros erfolgte eine städtebauliche Analyse, die 2014
nochmals aktualisiert wurde. Die Aussagen und Empfehlungen sind in den Kapiteln 5, 6 sowie 7
dargestellt. Neben der Kategorie zentraler Versorgungsbereich wurde auch die Lagekategorie
städtebaulich integriert eingeführt. Da hierfür keine Legaldefinition existiert, wurde sie im Sinne des
STEP Zentren vom Gutachter beschrieben:
TW
Eine städtebaulich integrierte Lage bei Einzelhandelsbetrieben liegt vor, wenn ihr direktes Umfeld
in mindestens zwei Himmelsrichtungen von zusammenhängender Wohnbebauung geprägt ist, aus
der eine fußläufige Erreichbarkeit des Standortes gegeben ist, ohne dass städtebauliche Barrieren
(wie z. B. Hauptverkehrsstraßen oder Bahngleise) den Standort von der Wohnbebauung
separieren.
EN
Dagegen umfasst eine städtebaulich nicht integrierte Lage alle anderen Standorte, die in keinem bzw.
nur in geringem Zusammenhang mit der Wohnbebauung stehen. In der Regel trifft die Bezeichnung
auf Einzelhandelsstandorte in Industrie- oder Gewerbegebieten an vorrangig autokundenorientierten
Standorten zu.
Bei den einzelnen Bausteinen des STEP Zentren lag der Fokus der Überprüfung und Neubewertung
auf folgenden Themen:
Zentrenkonzept
Ausstattung der Zentren in den Bereichen Handel, Dienstleistungen sowie sonstige komplementäre
Nutzungen (Ausdehnung der Einzelhandelslagen, Einzelhandelsdichte, Lage der Magnetbetriebe),
Erschließung der Zentren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr,
städtebauliche Stärken- und Schwächen-Analyse bei verstärkter Gewichtung auf ablesbare
städtebauliche Einheit sowie Qualitäten (u. a. Qualität der Architektur und des öffentlichen Raumes,
Erhaltungszustand der Baustruktur, Funktionsvielfalt und Nutzungsmischung),
Einschätzung der Entwicklungsperspektiven im Bestand (Umnutzung, Leerstände) und von
vorhandenen (Flächen-)Potenzialen insbesondere für die Ansiedlung neuer strukturprägender
Einrichtungen,
Herausarbeitung eines stadtstrukturellen Anpassungsbedarfs beim Zentrensystem, aber auch
räumlich differenzierter Probleme und Potenziale bei den einzelnen Zentren sowie
Abgrenzung der Zentrenbereiche unter Beachtung der planungsrechtlichen Anforderungen an
8
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Struktur und Ausdehnung
Einzelhandelsmagneten.
der
Einzelhandelslagen,
Einzelhandelsdichte,
Lage
der
Definition des Kerneinzugsbereiches für Zentren bzw. Schutzradien: Die Einzugsbereiche von C-
und D-Zentren werden durch das Kriterium der fußläufigen Erreichbarkeit räumlich definiert, auch
wenn der tatsächliche Einzugsbereich davon abweicht. In Abhängigkeit von Einwohnerdichte und
Bevölkerungsstruktur wurde als Kerneinzugsbereich ein Radius von 500- bzw. 800-Meter Luftlinie
definiert.
Nahversorgungskonzept
Zuordnung der Betriebe des Lebensmittel-Einzelhandels in siedlungsräumlich integrierte
Einzelstandorte oder Streulagen sowie nicht integrierte Lagen (Gewerbe-, Industriegebiete,
Randlagen der Wohngebiete) sowie
Identifizieren von Bereichen mit Ergänzungsbedarf bei der Nahversorgung.
Fachmarktkonzept
Typisierung von Sonderstandorten nach Angebotsstrukturen und Standortprofilen,
Ermittlung der Standortbedingungen für die städtebauliche Beurteilung der Sonderstandorte und
Beteiligung und Kommunikation
R
2.4
F
Prioritätensetzung für die (räumliche) Steuerung.
TW
U
Um den STEP Zentren erfolgreich umsetzen zu können, kommt es darauf an, eine gemeinsame
Strategie mit allen Beteiligten zu finden. Auch wenn es für informelle Planungen keine vorgegebenen
Abläufe gibt, hat sich bundesweit ein den gesamten Prozess begleitender Arbeitskreis bewährt. In
Leipzig besteht seit der Erstellung des STEP Zentren 2009 ein solcher Arbeitskreis. Er ist mit
Vertretern der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig, des Handelsverbandes Sachsen e.V.,
der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig und der Stadtverwaltung besetzt. Er war direkt
kooperativ in den Bearbeitungsprozess zu allen Teilergebnissen eingebunden.
EN
Für die Schwerpunkt-Themen der Fortschreibung, das Zentren- und das Nahversorgungskonzept,
wurde frühzeitig auf Grund einer Vielzahl von Akteuren die Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert.
Um eine möglichst hohe Akzeptanz sowie weitgehende Berücksichtigung der verschiedenen
Akteursziele und Interessen zu erreichen, wurde das Beteiligungsverfahren in zwei Workshops
aufgeteilt, mit Vertretern der Wohnungs- und Handelsunternehmen (30.08.2012) sowie der
Bürgerschaft (24.10.2012). Im Mittelpunkt standen die Fragen zur Sicherung der Nahversorgung.
Als Resümee der frühzeitigen Beteiligung kann festgehalten werden:
Die Beteiligungen in den Workshops waren konstruktiv, Sachargumente wurden anerkannt.
Es war gut gelungen, über die Ergebnisse der Fortschreibung des STEP zu informieren und deren
Komplexität zu erläutern. Der fortgeschriebene STEP Zentren hat breite Bestätigung erfahren.
Die Hinweise aus den Informationsveranstaltungen wurden in die Bearbeitung einbezogen.
Weitere Anforderungen, insbesondere anhängige Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht
Bautzen10, führten Ende 2013 dazu, das Verfahren der Fortschreibung des STEP Zentren
zwischenzeitlich auszusetzen, um ihn dann zielgenau an neue Anforderungen anzupassen. Mit der
vorliegenden Fassung des STEP Zentren werden die Grundzüge der in der Beteiligung diskutierten
Planungen nicht berührt. Sie wurde im Juli 2016 im Arbeitskreis abgestimmt (vgl. Begleitschreiben der
Teilnehmer des Arbeitskreises).
Die Ergebnisse der Auslegung werden im Anhang dargestellt!
10
Das OVG hat in seinem Urteil (1 A 415.13) vom 09.02.2016 den STEP Zentren 2009 als geeignete Planungsgrundlage für
relevante Bebauungspläne bestätigt.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
9
3
Rahmenbedingungen
3.1
Bundestrends im Einzelhandel
Gegenläufige Entwicklung bei Verkaufsflächen und Umsätzen im stationären Handel!
Die Gesamt-Verkaufsfläche des deutschen Einzelhandels ist von 2004 bis 2014 um ca. 7 Prozent auf
11
ca. 123 Mio. Quadratmeter gewachsen. In Anbetracht des zwar verringerten, jedoch noch stetigen
Verkaufsflächenwachstums bei gleichzeitig weitgehend stagnierender einzelhandelsrelevanter
Kaufkraft ist bundesweit eine sinkende Rentabilität – in tendenziell rückläufigen Flächenprodukti12
– des stationären Einzelhandels ablesbar. Perspektivisch erwarten Forscher trotz
vitäten
gebremsten Flächenwachstums eine anhaltende Nachfrage nach Verkaufsflächen auf guten
Standortlagen.
U
R
F
Betriebsformenwandel – Großflächigkeit, Discountierung versus traditionelle Handelstypen!
Parallel sind bundesweit eine sinkende Zahl von Einzelhandelsbetrieben sowie eine fortschreitende
Unternehmenskonzentration zu beobachten. Diese Entwicklung geht einher mit einem anhaltenden
Wandel der Betriebsformen und -konzepte bei zunehmender Großflächigkeit und Discountorientierung
sowie gleichzeitig steigendem Druck auf inhabergeführte Geschäfte. Ebenso zeichnete sich im letzten
Jahrzehnt eine Entwicklung zu immer größeren Betriebsformen ab.
EN
TW
Von der „grünen“ zur „grauen Wiese“ bzw. Lageattraktivität von Hauptverkehrsstraßen!
Dominierten vor allem in den neuen Bundesländern zu Beginn der 1990er Jahre noch Ansiedlungen
auf der „grünen Wiese“ und der damit verbundene Abfluss der Kaufkraft, so wandelte sich dies ab
Ende der 1990er Jahre in eine zunehmende Stärkung von Innenstädten, aber auch in eine Etablierung
von Fachmarktzentren überwiegend in Gewerbegebieten und peripheren Lagen, der „grauen Wiese“.
In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt der Handelsanfragen bei Discountmärkten an
Hauptverkehrsstraßen und peripheren Lagen, die sich gegenüber Anbietern in den zentralen
Versorgungsbereichen oder integrierten Lagen durchzusetzen versuchten. Dieser sich seit Jahren
vollziehende
Strukturwandel
mit
immer
neuen
Betriebstypen
sowie
veränderten
Standortanforderungen führte dazu, dass die integrierten und zentralen Standorte in den
Wohngebieten geschwächt wurden, sofern keine Standortlenkung durch die Kommune erfolgte.
Reurbanisierungstendenzen im Lebensmittel-Einzelhandel und innovative Kleinflächenkonzepte!
Bei den Betreibern von Lebensmittel-Märkten ist ein Standortoptimierungsschub festzustellen. Auch
ist in jüngster Zeit hauptsächlich in Großstädten ein Gegentrend zum permanenten Flächenwachstum
zu beobachten. Es gibt eine Reihe kleinflächiger betriebswirtschaftlich tragfähiger LebensmittelKonzepte für eine wohnortnahe Versorgung mit modernen Lebensmittel-Märkten oder -Läden in
integrierter Lage und fußläufig erreichbar.
Chancen der Digitalisierung nutzen!
Die Digitalisierung beeinflusst den Einzelhandel am folgenschwersten. Der Trend zum Online-Einkauf
13
steht im Fokus und entfaltet seine starke Dynamik. Von 2009 bis 2015 erzielte der Online-Handel
14
vom gesamten
zweistellige Zuwachsraten. In Deutschland (2015) waren es 10 Prozent
11
12
13
14
10
Quelle: HDE, Der deutsche Einzelhandel, Stand Dezember 2015, Bei Anpassung der Umsatzzahlen an die Preisentwicklung
sind die realen Einzelhandelsumsätze seit 2005 rückläufig.
Die Flächenproduktivität bezeichnet den Umsatz eines Einzelhandelsbetriebes pro m² Verkaufsfläche.
E-Commerce umfasst alle Ein-/Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, die über elektronische Netze wie das Internet
oder EDI (Electronic Data Interchange) getätigt werden. Quelle: Definition des Statistischen Bundesamtes; www.destatis.de,
ist Teil des Distanzhandels, der den Online-Handel und traditionellen Versandhandel umfasst. (Katalog, TV). Quelle: GfK
Studie E-Commerce: Wachstum ohne Grenzen?, Quelle: GfK, GeoMarketing GmbH, Juli 2015
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Einzelhandelsstandort Leipzig
R
3.2
F
Einzelhandelsumsatz, im Non-Food-Bereich sogar ca. 15 Prozent. Forscher erwarten bis 2025 einen
Online-Umsatzanteil von bis zu 25 Prozent über alle Sortimente. Bei real kaum steigenden GesamtEinzelhandelsumsätzen geht der Online-Handelszuwachs zu Lasten des stationären Einzelhandels,
der über sinkende Kundenfrequenzen und Kaufkraftverluste klagt. Der Online-Handel fungiert als
Treiber bzw. Trendverstärker eines Strukturwandels, der in immer kürzeren Intervallen abläuft und alle
Marktsegmente betrifft. Er verstärkt die Diskrepanz zwischen starken und schwachen
Betriebskonzepten und Einzelhandelsstandorten und trägt zum Wandel der Betriebskonzepte und
Marktanteile bei.
Online-Handel und Zentren können aber auch voneinander profitieren, einander ergänzen. Die
ursprünglichen Befürchtungen des stationären Einzelhandels, der E-Commerce würde ihn innerhalb
weniger Jahre in existenzbedrohendem Umfang schädigen, haben sich nicht bewahrheitet. Die
Erfahrungen zeigen, die Digitalisierung ist für den Handel nicht nur ein Risiko, sondern bietet auch
vielfältige Chancen. Es zeichnet sich eine Verzahnung von stationärem und Online-Handel ab: Der
stationäre Einzelhandel reagiert auf das veränderte Verbraucherverhalten und fährt mehrgleisig (Multiund Gross-Channel-Strategien), forciert sein Online-Geschäft mit einer neuen Kommunikation auf
Basis von Social Marketing mit Foren, Blogs u. a. mehr. Diese hybriden Shops zählen zu den
wichtigsten strategischen Trends, zum entscheidenden Erfolgsfaktor bei den Geschäftsmodellen.
U
Die Stadt Leipzig verfügt über ein umsetzungsbegleitendes Monitoring. Detailliertere Ausführungen zur
Einzelhandelsentwicklung, die dem STEP Zentren zu Grunde gelegt wurden, finden sich in den
15
Monitoringberichten Einzelhandel 1999, 2007, 2009, 2011 und zuletzt 2013. Aus diesem Grund
werden an dieser Stelle lediglich die wesentlichen Eckdaten aufgeführt.
TW
Enormes Flächenwachstum in Leipzig aber auch im Umland!
1989 verfügte Leipzig mit ca. 160.000 m² Verkaufsfläche, darunter etwa 40.000 m² im Leipziger
Stadtzentrum über ein erhebliches Flächendefizit im Einzelhandel. 2013 umfasste der Einzelhandel
über 840.000 m² Verkaufsfläche (VKF) in 3.640 Betrieben.
800
700
648
600
in Tsd. m² VK
1999 bis 2013
507
500
400
706
753
788
804
802
130
120
110
100
122
124
130
124
109
100
90
93
94
93
92
94
88
80
70
160
60
50
1989
115
116
80
100
0
140
744
300
200
150
840
in %
1989 bis 1996
900
EN
Abb. 3: Leipziger Einzelhandelsentwicklung – Verkaufsflächen (VKF) und Anzahl der Betriebe
1996
1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013
1999 - Gebietsstand 01.01.2000
Quelle: GMA mbH, Dresden, Junker u. Kruse, Stadtforschung, Planung, Dortmund, Stadt Leipzig, SPA, 01/2013
1999
2001
2003
2005
Verkaufsflächen
2007
2009
2011
2013
Einzelhandelsbetriebe
Quelle: GMA mbH, Dresden, Junker u. Kruse, Stadtforschung ? Planung, Dortmund, Stadt Leipzig, Stand: 1/2013
Zwischen 1999 und 2013 öffnete sich die Schere der Entwicklung der Betriebszahlen (-16 %) und der
Verkaufsflächen (+190.000 m², fast 30 %) zunehmend. Das zeigt, dass der Wettbewerb zwischen den
Einzelhandelsunternehmen zunehmend zum Verdrängungswettbewerb werden kann. Seit 2005 stieg
die Verkaufsfläche in Leipzig, vor allem infolge der Fertigstellung großer City-Projekte, aber auch
durch eine positive Entwicklung in den C-Zentren von Reudnitz, Gohlis-Süd und dem Lindenauer
Markt wieder deutlich an.
Im Umland der Stadt wurden dagegen infolge mangelnder räumlicher Steuerungsmöglichkeiten
15
Kurzbericht 2013 siehe Download
http://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/raumbeobachtung-und-monitoring/monitoring-einzelhandel/
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
11
Anfang der 1990er Jahre insgesamt 333.000 m² VKF errichtet. Mit diesen Ansiedlungen wurde die
damals in der Stadt Leipzig vorhandene Handelsfläche um mehr als das Doppelte übertroffen. Noch
heute verliert die Stadt Leipzig dadurch immens viel Kaufkraft.
Steter Anstieg bei der Pro-Kopf-Verkaufsfläche!
Ergab 1989 die Verkaufsflächenausstattung pro Einwohner nur 0,3 m², so betrug sie 2013 1,61 m²
und rangierte damit, unabhängig von der Branchenspezifik, über dem bundesdeutschen
Durchschnittswert von rd. 1,5 m² VKF pro Einwohner, jedoch unter dem Durchschnitt der neuen
Bundesländer von 1,7 m² VKF pro Einwohner. Sie nahm seit dem Jahr 2011 infolge des
Verkaufsflächenwachstums (+6 %), welches das Bevölkerungswachstum (+4 %) leicht überstieg,
geringfügig zu (2010/11: 1,58 m² VKF pro Einwohner).
Die konsequente Steuerung wirkt – die Hälfte aller Handelsflächen liegt in Zentren!
Der erreichte Verkaufsflächenanteil war auch das Ergebnis der Steuerungspraxis der letzten Jahre. Im
mittelfristigen Bedarfsbereich (z. B. Bekleidung, Schuhe) entfielen sogar 80 Prozent aller
Handelsflächen auf die zentralen Versorgungsbereiche. Ein bewusstes Lenken in die Zentren
bewirkte ihre Stärkung und damit eine Steigerung ihrer Attraktivität.
Allerdings wiesen einige Zentren auch Schwächen in der Nahversorgungsfunktion auf.
U
R
F
Leipziger Betriebsgrößen sind unterdurchschnittlich!
Die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Betrieb lag 2013 mit rund 230 m² unter dem
16
bundesdeutschen Durchschnitt von 260 m². Sie war aber in den letzten Jahren um ca. 15 Prozent
angestiegen. Im Gegensatz dazu hatte sich die Zahl der großflächigen Betriebe seit 1999 um gut 30
Prozent auf 158 Betriebe erhöht. Etwas gesunken war hingegen – auf nach wie vor hohem Niveau –
der Anteil der Läden mit weniger als 150 m² VKF („Leipziger Laden“) an der Gesamtzahl der Betriebe
(1999: 87 %, Anfang 2013: 79,4 %).
EN
TW
Anhaltende Nachfrage im Lebensmittel-Einzelhandel (LEH), auch bei Kleinflächenkonzepten!
Die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung im Lebensmittelbereich zeigte 2013 für Leipzig
einen im bundesdeutschen Durchschnitt liegenden Ausstattungsgrad von 0,38 m² VKF je Einwohner.
Der Konzentrationsprozess im LEH schritt im Zeitraum von 1999 bis 2013 weiter voran mit wachsenden Handelsflächen bei gleichzeitigem Rückgang der Betriebszahlen. Wie im gesamten Einzelhandel
der Stadt Leipzig ging die Ausweitung der Verkaufsflächen von 2007 bis 2013 trotz anhaltend hohen
Marktaktivitäten wesentlich langsamer vonstatten. Die Zahl der Lebensmittel-Betriebe blieb seit 2009
relativ konstant. Bei den Märkten setzen die Unternehmen zunehmend auf StandortoptimierungsStrategien (Verlagerungen in die Zentren und erweiterte Ersatzinvestitionen). Geeignete, aber
aufgegebene Standorte werden sehr häufig wieder nachgenutzt. Darüber hinaus lässt sich auch in
Leipzig seit einiger Zeit eine anhaltende Nachfrage bei Kleinflächenkonzepten in integrierten Lagen
feststellen. Insgesamt spiegeln die Nachfragen der Handelsketten Reurbanisierungstendenzen wider
hin zu integrierten Lagen, die aber nicht immer innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche liegen.
Steuerung von Einzelhandelsvorhaben
Vor diesem Hintergrund begann Leipzig schon frühzeitig mit der konzeptionellen Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung. Aber erst das Zentrenkonzept von 1993 zeigte als räumliches
Ordnungsinstrument eine Reaktion auf den enormen Investitionsdruck, der nicht nur auf der City
lastete. Es formulierte den Übergang zu einer polyzentrischen Stadtstruktur und entwickelte dabei
17
eine dreistufige Zentrengliederung, die in den Flächennutzungsplan übernommen wurde. Der 1999
von der Ratsversammlung beschlossene STEP Zentren verfolgte erstmals einen aktiven Ansatz der
Zentrenentwicklung und wurde insbesondere 2009 in seiner Grundsystematik weiterentwickelt und
den Anforderungen der Rechtsprechung angepasst.
16
17
12
Quelle: Berechnung Junker und Kruse nach EuroHandelsinstitut 2012 (Abruf unter www.handelsdaten.de)
vgl. wirksamer Flächennutzungsplan vom 16.05.2015 mit B- bis D-Zentren des STEP Zentren 2009
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
3.3
Demografische Entwicklungen
Bevölkerungsentwicklung
Leipzig ist derzeit eine der am stärksten wachsenden Städte Deutschlands (jährliches
Bevölkerungswachstum mehr als 2 %). Zwischen 2010 und 2015 nahm die Einwohnerzahl im
Einwohnerregister der Stadt insgesamt um fast 60.000 auf fast 568.000 Personen zu (560.472 StaLa
Freistaat Sachsen, 12/2015). Das übertrifft alle Bevölkerungsvorausschätzungen deutlich.
Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einer positiven Wanderungsbilanz. In den
Wanderungsgewinnen schlägt sich auch die wachsende Zahl von Flüchtlingen nieder. Jede(r) achte
Leipziger/-in hat inzwischen nicht-deutsche Wurzeln (2015: 12,3 %). Doch auch jenseits der
gewachsenen Zahl an Asylsuchenden nimmt die Zuwanderung aus dem In- und Ausland nach Leipzig
zu. Darüber hinaus hat sich auch die Zahl der Geburten in den vergangenen Jahren kontinuierlich
erhöht, so dass seit 2014 ein Geburtenüberschuss besteht.
U
R
F
Bevölkerungs- und Haushaltsstruktur
Stadtweit nahmen die Einwohnerzahlen in fast allen Altersgruppen zu. Das betrifft die jüngeren
Altersgruppen der bis 35-Jährigen, aber auch die Zahl der hochaltrigen Personen (80 Jahre und älter).
Die Einwohnerzahl in der Altersgruppe der 65- bis 80-Jährigen nahm dagegen ab. Infolge von
Wanderungsgewinnen sowie gestiegener Geburtenzahlen ist Leipzigs Durchschnittsalter seit 2011 um
genau ein Jahr gesunken, von 43,8 auf aktuell 42,8 Jahre.
Analog zur wachsenden Einwohnerzahl, nimmt auch die Zahl der Haushalte zu. Sie stieg zwischen
2010 und 2015 um knapp 36.000 auf mehr als 325.000 Haushalte. Steigerungen bei Geburtenzahlen
und beim Anteil an Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung spiegeln sich auch in der
zunehmenden Zahl an großen Haushalten wider (7,6 % der Haushalte 4 und mehr Personen).
Zugleich nahm auch die Zahl der Einpersonenhaushalte zu (über die Hälfte aller Haushalte 2015).
EN
TW
Ortsteilebene
Kleinräumig unterscheiden sich die Entwicklungen der Einwohnerzahlen sowie der Einwohner- und
Haushaltsstrukturen. Demografische Prozesse wie Verjüngung und Alterung, Zu- und Abnahme
bestimmter Bevölkerungsgruppen verlaufen parallel, kleinräumig differenziert und überlagern
einander. Angesichts des gesamtstädtischen Wachstums sind diese Veränderungen nicht mehr im
Kontext „wachsende vs. schrumpfende Ortsteile“ zu sehen. Zudem kann inzwischen auch ein Wandel
von Entwicklungen beobachtet werden:
Einwohnergewinne von mehr als 15 Prozent seit 2010 verzeichnen vor allem die Ortsteile um das
Stadtzentrum, aber auch Stadteile des Leipziger Westens (vgl. Abb. 4). Die Ortsteile entlang des
Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz wachsen hingegen weniger stark als in den 2000er
Jahren. Das Wachstum dieser innerstädtischen Ortsteile speist sich dabei aus einer positiven
Wanderungsbilanz und zunehmend auch aus Geburtenüberschüssen. Auch die vorwiegend durch
Plattenbauten geprägten Ortsteile Grünaus, Schönefeld und Paunsdorf verzeichnen
Einwohnerzuwächse. Die Mehrzahl der stärker durch individuellen Wohnungsbau geprägten
Ortsteile am Stadtrand gewinnt ebenfalls an Einwohnern bzw. hält ihre Einwohnerzahl.
Das Durchschnittsalter der Leipziger Ortsteile variiert stark zwischen 34,6 Jahren in Lindenau und
54,6 Jahren in Grünau-Ost. Die Schere des Altersdurchschnittes geht zunehmend auseinander:
Stadtbereiche werden deutlich jünger. Dabei sinkt das Durchschnittsalter nicht nur in bereits jetzt
relativ jungen Stadtteilen, sondern es verjüngen sich auch Bereiche, die bislang durch Alterung
geprägt waren, z. B. in durch Plattenbauten gestaltete Ortsteile.
Zugleich nimmt das Durchschnittsalter nicht nur in relativ „alten“ Stadtbereichen zu, sondern auch
in vergleichsweise „jungen“ gründerzeitlich geprägten Stadtbereichen entlang des Auwaldes.
Aber vor allem nimmt in vielen randstädtischen Gebieten das Durchschnittsalter zu.
Analog zur Entwicklung des Durchschnittsalters verändern sich auch Altersstrukturen kleinräumig.
Die für die Stadt insgesamt beschriebene Zunahme der Zahl der Kinder und Jugendlichen schlägt
sich in weiten Stadtbereichen nieder. Andererseits sind Grünau-Ost und -Mitte, Schönefeld-Ost,
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
13
Teile von Sellerhausen-Stünz, Lößnig, Gohlis-Nord, Mockau-Nord, Großzschocher und Thekla
durch einen hohen Anteil von Senioren/innen, auch hochbetagten gekennzeichnet. Dieser Anteil ist
stabil bzw. nimmt sogar weiter zu.
EN
TW
U
R
F
Abb. 4: Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Ortsteilen 2010 – 2015 in Prozent
Bevölkerungsvorausschätzung
Die städtische Bevölkerungsvorausschätzung 2016 erwartet in ihrer Hauptvariante einen weiteren
starken Anstieg der Einwohnerzahl um ca. 154.000 Personen (+27 %) auf rund 722.000 im Jahr 2030.
In der oberen Variante steigt die Einwohnerzahl auf etwa 770.000, in der unteren auf fast 674.000. Die
ebenfalls 2016 vom Statistischen Landesamt Sachsen veröffentlichte regionalisierte
Bevölkerungsvorausberechnung weist hingegen ein deutlich geringeres Wachstum für Leipzig aus.
Danach wächst die Einwohnerzahl – auf Basis der amtlichen Einwohnerzahl Leipzigs, die etwa 8.000
Personen geringer ist als die des Einwohnerregisters der Stadt Leipzig – um lediglich 57.000
Personen (+10 %) auf 618.000 (Variante 1).
Mit dem Einwohnerwachstum einher geht eine Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung.
Gemäß der Hauptvariante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung wachsen vor allem die Zahl
der Kinder und Jugendlichen, der jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, der Personen zwischen 35 und
45 Jahre sowie die Zahl der hochaltrigen Personen über 80 Jahre überproportional.
14
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Leipzigs Einwohnerentwicklung wird sich zwar vom landesweiten Trend weiter abkoppeln. Parallel hat
sich jedoch ebenso die Einwohnerentwicklung der Leipziger Umlandgemeinden positiv entwickelt.
2014 wiesen fast alle an Leipzig angrenzenden Kommunen Einwohnergewinne auf („Innerer Ring“). In
den weiter entfernt gelegenen Umlandgemeinden hat sich die Einwohnerentwicklung nach Jahren des
Rückgangs z. T. zumindest stabilisiert, ist jedoch auch weiterhin negativ.
Für die Einzelhandels- und Zentrenentwicklung stehen die Erhöhung der lokalen
einzelhandelsrelevanten Nachfrage und die Veränderungen im Einkaufsverhalten bestimmter
Bevölkerungsgruppen im Fokus.
3.4
Leipziger Markt- und Einzugsgebiet
F
Aus der Regional- und Landesplanung ergibt sich die zentralörtliche Aufgabenzuweisung der Stadt
Leipzig als Oberzentrum, die auch die zentralörtliche Einzelhandelsfunktion mit breit gefächerten
Einzelhandelsangeboten für ihr regionales Einzugsgebiet umfasst. Die Abgrenzung des
Einzugsgebietes dient zum einen als Indikator zur Bewertung der derzeitigen Ausstrahlungskraft des
Leipziger Einzelhandels, zum anderen als Grundlage zur Ermittlung des externen
Nachfragepotenzials.
U
R
Für den STEP Zentren wurde das Markteinzugsgebiet Leipzigs zuletzt 2013 (Büro Junker und Kruse)
auf Basis des Einzelhandelsbestandes 2012/13 und unter Berücksichtigung der räumlichen
Erreichbarkeit und der Konkurrenzsituation im Umland gutachterlich abgegrenzt. Es erreicht infolge
der deutlich ausgeprägten Konkurrenzsituation in westlicher Richtung mit dem Oberzentrum Halle und
den dezentralen Angebotsagglomerationen insbesondere Leuna („nova eventis“/Möbel-Höffner und
IKEA) eine wesentlich geringere Ausdehnung als in östlicher Richtung.
EN
TW
Um den aktuellen Einfluss auf das Leipziger Marktgebiet infolge der großflächigen
Handelsentwicklungen und der Kaufkraftzuwächse (2015: +7,4 % zu 2012) zu erfassen, wird
nachfolgend die durch die GfK GeoMarketing GmbH vorgenommene Abgrenzung des
Einzugsgebietes für die Leipziger Innenstadt und ihre gutachterliche Beurteilung wiedergegeben. Sie
erfolgte u. a. unter Zeitdistanz- und Fernkonkurrenzgesichtspunkten. Die Größe des Einzugsgebietes
wurde dabei insbesondere durch den Umfang und die Attraktivität des Warenangebotes, die
Verkehrsanbindung und die Nähe zu Konkurrenzstandorten bestimmt. Das Gesamteinzugsgebiet
wurde dabei in drei Zonen gegliedert (vgl. Abb. 5):
Zone I:
Leipziger Stadtgebiet,
Zone II:
angrenzender Landkreis Leipzig, Teile des Landkreises Nordsachsen,
Zone III:
Teile Sachsens, Sachsen-Anhalts, auch Thüringens.
Hier wurden u. a. auf Grund der Wettbewerbsintensität, der vorherrschenden Einkaufsorientierungen
oder der räumlichen Entfernung jeweils unterschiedlich ausgeprägte Kundenloyalitäten unterstellt.
Dabei nimmt die Intensität der Verflechtungen nach außen hin ab. Gebiete, aus denen nur
sporadische Einkaufsbeziehungen anzunehmen sind, wurden nicht zum räumlich abgrenzbaren
Einzugsgebiet hinzugezählt, sondern wurden dem touristischen Potenzial zugeordnet.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
15
Quelle: GfK GeoMarketing GmbH
TW
U
R
F
Abb. 5: Karte Einzugsgebiet der Leipziger Innenstadt 2015
Abb. 6: Nachfragevolumen im Einzugsgebiet
Strukturdaten des Einzugsgebietes 2014/2015
Zone I
Zone II
Zone III
gesamt
EN
Einwohner*)
Einzelhandelskaufkraft**)
absolut
in %
Index
in €/Kopf
in Mio. €
in %
531.560
47,6
91,9
5.232
2.781,0
43,7
336.720
30,2
91,3
5.199
1.750,7
27,5
248.020
22,2
88,3
5.028
1.247,1
19,6
1.116.300
100,0
91,0
5.177
5.778,8
90,9
10 %-ige Potenzialreserve
Einzugsgebiet gesamt
577,9
9,1
6.356,7
100,0
Rundungsdifferenzen sind möglich.
*) Stand 1.1.2014, gemäß statistischen Berichten der Statistischen Landesämter
**) Der einzelhandelsrelevante durchschnittliche Pro-Kopf-Ausgabebetrag in Deutschland betrug 2015 5.692 Euro, exkl. Kfz,
Brennstoffen; inkl. Tankstellenshops, Apothekenumsätze (anteilig), Versand-/Onlinehandel und Ausgaben bei Lebensmittelhandwerk. Eigene Berechnungen auf der Grundlage von Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden.
Im Ergebnis stellt die GfK GeoMarketing GmbH fest:
Die Stadt Leipzig kann auf ein Einzugsgebiet mit knapp 1,12 Mio. Einwohner/-innen reflektieren, die
über ein Nachfragevolumen von rd. 5,78 Mrd. Euro p. a. verfügen (vgl. Abb. 6). Dabei stand dem
lokalen Einwohnerpotenzial Leipzigs ein regionales Nachfragepotenzial von weiteren 584.700
Einwohnern gegenüber. Zusätzlich in Ansatz gebracht werden kann ein (sehr konservativ geschätztes)
Potenzial von 577,9 Mio. Euro p. a. (10 %) der Touristen, Messebesucher und Geschäftsreisenden.
16
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
3.5
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft und Kaufkraftbindung des Leipziger Einzelhandels
Für die Strategie des STEP Zentren ist das zukünftige Marktpotenzial abzuschätzen. Es liefert der
Stadt als Träger der kommunalen Planungshoheit Anhaltspunkte für Entscheidungen zur Beurteilung
von Ansiedlungen, Erweiterungen oder Umnutzungen von Einzelhandelsflächen. Wesentlich dabei ist
die Zentralität (Verhältnis Umsatz zur lokal vorhandenen, einzelhandelsrelevanten Kaufkraft), die
häufig als Ausdruck wirtschaftlicher Attraktivität bzw. Sogwirkung als Einkaufsort herangezogen wird.
Die Bevölkerung der Stadt Leipzig verfügte 2014/15 laut GfK über ein einzelhandelsrelevantes
Kaufkraftvolumen von 2.781 Mio. Euro. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer der Stadt
Leipzig lag mit 91,9 ca. 8 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt, aber über dem Wert vom Freistaat
Sachsen (89,4) und den beiden umliegenden Landkreisen.
F
Die als Beurteilungsgrundlage heranzuziehenden Kennziffern der Zentralität beziehen sich noch auf
18
das Jahr 2012, weil die letzte Einzelhandelserhebung die Grundlage bildet. Die gesamtstädtische
Zentralität wurde mit 102 errechnet (Büro Junker und Kruse). Der erzielte Einzelhandelsumsatz
überstieg damit das örtliche Kaufkraftvolumen um gerade 2 Prozent (Kaufkraftzufluss). Der
Zentralitätswert kann in Anbetracht der oberzentralen Versorgungsfunktion als verhältnismäßig gering
bewertet werden, offensichtlich wird er durch regionale Konkurrenzstandorte eingeschränkt.
Vergleichbare Oberzentren erreichen eine Zentralität von 110 bis 120.
R
Die warengruppenspezifische Zentralität, die in die Ermittlung künftiger Entwicklungsspielräume
19
eingeflossen ist, zeigt bei den Bedarfsgruppen ein differenziertes Bild (vgl. Abb. 7 ):
Im kurzfristigen Bedarfsbereich wurde eine knapp durchschnittliche quantitative Ausstattung erzielt,
U
bei der eine leicht unterdurchschnittliche Zentralität von 96 ermittelt wurde. Diese wurde auf eine
leicht unterdurchschnittliche Flächenproduktivität zurückgeführt.
TW
Bei der für die Zentralitätsbildung wichtigen mittleren Bedarfsstufe (Bekleidung, Schuhe und
Lederwaren) wurde bereits eine starke Zentralität (148) erreicht.
Mit Blick auf die oberzentrale Versorgungsfunktion lag im langfristigen Bedarfsbereich dagegen der
EN
ermittelte Zentralitätswert auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Hier sind vor allem die Branchen
Möbel/Wohneinrichtung mit 118 (inkl. Neubau Möbel-Porta) sowie der Baufachmarktbereich mit 100
herauszustellen (vgl. Kapitel 7, Fachmarktkonzept).
Abb. 7: Leipziger Einzelhandelsdaten 2012/13
Verkaufsfläche
(in m²)
1.716
290.300
1.266,5
4.400
1.320,7
95,9
überwiegend
mittelfristiger Bedarf
946
244.900
607,9
2.500
410,0
148,3
darunter: Bekleidung
511
143.800
370,8
2.600
221,2
167,7
überwiegend
langfristiger Bedarf
964
309.700
709,0
2.300
786,7
90,1
überwiegend
kurzfristiger Bedarf
Umsatz
(Mio. Euro)
Flächenproduktivität
(Euro/m²)
Anzahl
Betriebe
Warengruppe
Kaufkraft
(in Mio. Euro)
Zentralität
darunter:
Möbel*)
111
85.200
112,6
1.300
133,6
84
Baumarktsortimente
154
114.200
165,4
1.400
236,2
70,0**)
31
22.100
20,8
900
39,7
52,3
Gartenmarktsortimente
*) ohne Berücksichtigung von Funktionsabtretungen (vgl. Kapitel 7)
**) Beim Kaufkraftvolumen im Baumarktbereich entfallen ca. 30 % auf Vertriebsschienen, die bei der Bestandserhebung im
Einzelhandel nicht erfasst wurden (Baustoffhandel und Holzeinzelhandel).
Quelle: Junker und Kruse Stadtforschung ■ Planung aus Dortmund, 2013
18
19
Erst seit dem Vorliegen der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 und mit den aktualisierten gesamtstädtischen Bestandsdaten zum Einzelhandel in naher Zukunft liegen die Voraussetzungen vor, um die Aussagen zu Ziel-Einzelhandelszentralitäten zu überprüfen.
dito
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
17
3.6
Schlussfolgerungen
Die Gesamtschau zeigt: Das Einzelhandelskonzept wurde bisher konsequent erfolgreich umgesetzt.
Dennoch war es erforderlich den STEP Zentren kritisch auf seine Zukunftsfähigkeit zu prüfen und
anzupassen (vgl. Kapitel 1.3). Eine zentrale Rolle spielen dabei der „Rechtsaspekt“ und der
„Demografie-Effekt“ sowie zunehmend der „Digitalisierungs- und Online-Effekt“:
Die Rechtsprechung hat über zentrale Versorgungsbereiche geurteilt (vgl. Kap. 2.1). Dies betraf
insbesondere Funktionszuweisungen und Abgrenzungen von Nahversorgungszentren.
Leipzig zählt zu den am stärksten wachsenden Städten Deutschlands. Die Versorgung aller Bür-
gerinnen und Bürger in einem urbanen Stadtambiente ist dabei eine wichtige Aufgabe. Kleinräumig
unterscheiden sich die Leipziger Ortsteile in der Entwicklung der Einwohnerzahlen und
Haushaltsstrukturen. Die Leipziger Handelsflächen wuchsen schneller als die Bevölkerung. Die
Verkaufsfläche pro Einwohner lag über dem Bundesdurchschnitt, die Kaufkraft darunter. Mit
wachsender Bevölkerung und ihrer Kaufkraft werden sich zukünftig neue Erfordernisse, aber auch
Möglichkeiten für die Versorgung in den Zentren und die Sicherung der Nahversorgung (in den
Ortsteilen) ergeben. Gesamtstädtisch betrifft dies die oberzentrale Versorgungsfunktion Leipzigs.
Beim Strukturwandel im Einzelhandel wirken vor allem Digitalisierung und Online-Handel. Beide
U
R
F
führen zum fundamentalen Umbruch der Angebotsstrukturen des stationären Handels mit
Auswirkungen auf Zentren- und sonstige Standortstrukturen. Perspektivisch wird vom Verbleib des
stationären Einzelhandels als wichtigster Einkaufskanal ausgegangen, aber in zunehmender
Verbindung mit den anderen Kanälen. Die Stadt muss sich als Einkaufsort bewähren. Digitale
Innovationen haben bereits das Konsumentenverhalten verändert und verlangen neue Strategien,
Konzepte und Maßnahmen von allen Akteuren (Stadt, Immobilienwirtschaft und Handel).
TW
Folgender Anpassungs- und Fortschreibungsbedarf bestand bei den einzelnen Bausteinen:
EN
Zentrenausweis an der Rechtsprechung ausrichten:
An Leipzig als dicht besiedeltes Oberzentrum werden vergleichsweise hohe rechtliche Anforderungen
an das städtebauliche Gewicht für die Festlegungen und Abgrenzungen von zentralen
Versorgungsbereichen gestellt. Der Mindestausstattungsgrad für zentrale Versorgungsbereiche
musste neu definiert werden.
Zentrenhierarchie und -struktur optimieren:
Das Leipziger Zentrennetz (STEP Zentren 2009: 65 Zentren) war zu dicht mit z. T. sich überlagernden
Einzugsbereichen.
Zukunftsfähigkeit der Zentren sichern:
Im Wettbewerb vor allem zum Internet gilt es, urbane Qualitäten der Zentren zu fördern.
Die Magistralenentwicklungen außerhalb der Zentrenabschnitte unterstützen.
Ziele und Anforderungen an Nahversorgungsstandorte außerhalb der Zentren neu justieren:
Es sind Ziele und Kriterien für nachhaltige und zentrenkonforme Ansiedlungen von klein- und großflächigen Lebensmittel-Märkten zu definieren. Die „Aufgabenteilung“ zwischen den unterschiedlichen
Angebotsformaten soll durch den STEP Zentren unterstützt werden.
Zentrenverträgliche Fachmarktentwicklungen an zukünftiger Kaufkraftentwicklung ausrichten:
Es sind Aussagen zu Entwicklungsspielräumen für nicht-zentrenrelevante Sonderstandorte im Bauund Gartenfachmarkt- sowie Möbelbereich zu treffen.
Insgesamt muss Leipzig auch für zukünftige Investitionen attraktiv bleiben. Die immer noch stetigen
Anfragen nach Standorten, die von Vertriebskonzepten für die Nahversorgung bis hin zu Fachmärkten
reichen, müssen in Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen, verkehrsvermeidenden
Stadtentwicklungspolitik gebracht werden. Dabei sind die Aspekte einer stringenten Steuerung zum
Schutz und zur Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen zu berücksichtigen.
18
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
4
Leitziele, Zentrenmodell und ergänzende Versorgungsstruktur
4.1
Leitziele
Aus den veränderten Rahmenbedingungen und der konkreten einzelhandelsspezifischen Situation
Leipzigs leiten sich folgende übergeordneten Ziele für die Zentren- und Einzelhandelsentwicklung ab:
F
Stärkung der oberzentralen Funktion Leipzigs und Weiterentwicklung der Stadtzentrums
Die Stadt Leipzig ist gemäß der Landes- und Regionalplanung als Oberzentrum ausgewiesen, das den
dazu gehörigen Verflechtungsbereich mit qualitativ hochwertigen Leistungen und Gütern im sozialen,
wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich versorgen soll. Wichtiges übergeordnetes
Ziel des STEP Zentren ist es daher, die oberzentrale Versorgungsfunktion Leipzigs in seinem
Verflechtungs- und Wirkungsbereich zu erhalten und zu stärken. Eine besondere Bedeutung kommt
dabei der Weiterentwicklung der Leipziger City zu.
EN
TW
U
R
Stabilisierung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche
Um im Herzen der Wohnquartiere multifunktionale zentrale Versorgungsbereiche mit guter ÖPNVErschließung zu stärken und die Versorgung der mobilen und weniger mobilen Bevölkerung mit Waren
und Dienstleistungen zu sichern, bleibt es notwendig, das polyzentrische, hierarchische Leipziger
Zentrensystem zu entwickeln und auszubauen. Das betrifft das Einzelhandelsangebot, die
Nutzungsmischung sowie die städtebaulichen Qualitäten in den Zentren gleichermaßen. Der
Schwerpunkt soll dabei auf den Zentren mit strukturellen Problemen liegen.
Die Stadtteil- und Nahversorgungszentren bilden das Grundgerüst der Nahversorgung in den Leipziger
Ortsteilen. Ihre Vielfalt stellt ein prägendes Merkmal Leipzigs dar. Um der Verschlechterung der
wohnungsnahen Grundversorgung durch Ansiedlungsvorhaben an städtebaulich nicht oder nicht
ausreichend integrierten Standorten entgegen zu wirken, haben die Sicherung und (wo erforderlich)
der Ausbau ihrer Nahversorgungsfunktion eine herausragende Bedeutung. Die Stabilisierung und
Weiterentwicklung der Nahversorgungsfunktion in den Zentren soll ggf. auch in bewusster Konkurrenz
zu Standorten außerhalb der Zentren erreicht werden. Zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche
muss durch eine konsequente Steuerung die Ansiedlung von Projekten mit städtebaulich negativen
Auswirkungen auf die Zentren vermieden werden.
Sicherung und Stärkung einer räumlich ausgewogenen wohnortnahen Grundversorgung
Um im gesamten Stadtgebiet eine möglichst flächendeckende wohnortnahe Versorgung mit Waren
und Dienstleistungen des kurzfristigen Bedarfes, insbesondere im Bereich Nahrungs- und
Genussmittel, zu gewährleisten, ist das Netz der Zentren durch geeignete Standorte und Konzepte der
Nahversorgung zu ergänzen. Insbesondere entlang der Magistralen soll eine Stabilisierung im Bereich
der Nahversorgung erfolgen. Zugleich kann eine wohnortnahe Grundversorgung auch einen Beitrag
zur Verkehrsvermeidung leisten.
gezielte Steuerung von Fachmarktstandorten
Das Fachkonzept soll auch die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes Leipzig im Sinne einer
bedarfsgerechten Ergänzung der Versorgungsstruktur außerhalb zentraler Versorgungsbereiche an
stadtstrukturell und städtebaulich sinnvollen Standorten aufzeigen. Bei den Sonderstandorten des
nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels in Leipzig, dem Möbelbereich sowie den Bau- und Gartenmärkten soll eine Strategie der gezielten Weiterentwicklung an ausgewählten, mit dem ÖPNV gut
erschlossenen Standorten verfolgt werden, um den Kaufkraftzufluss in diesem Bedarfssegment zu
erhöhen. Außerdem soll dafür Sorge getragen werden, dass Fachmarktagglomerationen mit zentrenbzw.
nahversorgungsrelevanten
Hauptsortimenten
nicht
ausgebaut
werden.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
19
Planungs- und Investitionssicherheit durch verbindlichen Orientierungsrahmen
Für zentrenrelevante Investitionen in neue Einzelhandels- oder Bestandsobjekte soll ein einheitlicher,
verbindlicher räumlicher Orientierungsrahmen beibehalten werden, indem die Ziele und die aus ihnen
entwickelten Steuerungsgrundsätze mit den planungs- und baurechtlichen Instrumenten umgesetzt
werden (vgl. Kap. 10.2). Mit Blick auf den hohen finanziellen Aufwand von Standortentwicklungen bei
Einzelhandelsvorhaben besteht ein wesentliches Ziel des STEP Zentren darin, öffentliche und private
Interessen synergetisch an städtebaulich und stadtökonomisch geeigneten Standorten
zusammenzuführen. Damit schafft der STEP Zentren Planungs- und Investitionssicherheit für
Eigentümer, Gewerbetreibende und Investoren.
4.2
Zentrenmodell und ergänzende Versorgungsstruktur
Auf Grundlage der stadtstrukturellen Bewertung sowie der aktuellen Rechtslage erfolgte die
systematische Neuprofilierung des Zentrensystems und der weiteren Versorgungsstrukturen.
Zentrensystem
TW
U
C-Zentren
Magistralen
F
R
B-Zentren
D1/ D2-Zentren
&
perspektivische Zentren
Einzugsbereich und Versorgungsbedeutung
AZentrum
Zentrale
Versorgungsbereiche
mit Schutzbedarf i. S. von
§ 2 Abs. 2,
§ 9 Abs. 2a und
§ 34 Abs. 3 BauGB
20/ 21
solitäre
Einzelhandelsstandorte
mit Bedeutung für
umliegende Wohngebiete
EN
großflächige Ergänzungsstandorte
mit lokaler und regionaler Ausstrahlung
Abb. 8: Zentrenhierarchie und ergänzende Versorgungsstruktur 2016
Die zentralen Versorgungsbereiche weisen infolge ihrer historischen Entwicklungen unterschiedliche
städtebauliche Strukturen auf. Stadträumlich umfasst das Spektrum der zentralen Räume in Leipzig
gewachsene, radial ausgerichtete Magistralen bzw. Geschäftsstraßen zumeist entlang der
Hauptverkehrsachsen in der Kernstadt 22, traditionelle Ortskerne in randstädtischen Bereichen sowie
nach 1990 gebaute, kompakte Zentrumsvorhaben.
Um den erhöhten rechtlichen Anforderungen an das erforderliche städtebauliche Gewicht für den
Ausweis von zentralen Versorgungsbereichen Rechnung zu tragen, erfolgte die Einstufung anhand
eines Bewertungskataloges (vgl. Abb. 9). Bei den Nahversorgungzentren wurden dabei wegen ihrer
großen Bandbreite in Funktion, Ausstattung, Zentralität, Erreichbarkeit und Städtebau zwei GrundTypen mit differenzierten Anforderungen unterschieden:
innerstädtische Zentren mit kompakten Bau- und Nutzungsstrukturen (D1-Zentren) und
randstädtische Zentren, vor allem in historisch gewachsenen Ortslagen (D2-Zentren).
Für randstädtische Zentren wurden heruntergestufte Anforderungskriterien angesetzt (vgl. Abb. 9). Für
20
21
22
20
„Leipziger Laden“ und als neue Kategorie Nahversorgungsstandorte
Gemäß Rechtsgrundlagen sind zentrale Versorgungsbereiche als schützenswerte und zu entwickelnde Bereiche einzustufen.
Dagegen haben Sonder- und Fachmarktstandorte, solitäre Bestandsstandorte keinen Schutzanspruch. Die Einordnung der
Nahversorgungsstandorte basiert auf der Einstufung wohnortnaher Versorgungsstrukturen als Schutzgüter im Sinne des § 11
Abs. 3 BauNVO, wenngleich sie keine zentralen Versorgungsbereiche darstellen.
Bandzentren und Magistralen stellen im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten eine städtebauliche Sonderform dar.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
ihren Ausweis gilt dennoch die Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, 4 C 7/07) zur Einstufung eines zentralen Versorgungsbereiches.
Abb. 9: Bewertungs- und Kriterienkatalog für den Ausweis von C- und D-Zentren in Leipzig
randstädtisches
D 2-Zentrum in historisch
gewachsener Ortslage
Kriterium
C-Zentrum
D1-Zentrum
LAGE
städtebaulich integriert im
verdichteten Stadtraum
urbanes Umfeld
städtebaulich integriert an wohnungsnahen Standorten im
Siedlungsschwerpunkt oder
funktionale und städtebauliche Mitte eines Ortsteils
STÄDTEBAULICHE
STRUKTUR
VERSORGUNGSFUNKTION/
EINZUGSBEREICH
Stadtteil und zugeordnete
Wohnsiedlungsbereiche
kompakte räumliche Struktur
städtebauliche Einheit, z. B. durch Straßen- oder Platzgestaltung
städtebauliche Integration in das Umfeld
städtebauliche Integration in das
Aufenthaltsqualität
Umfeld
Identifikations- und Kommunikationsbereiche
Identifikations- und
Vernetzung mit Fuß- und Radwegeverbindungen (inkl. Stellflächen für
Kommunikationsbereiche
Fahrräder)
Ortsteil bzw. zugeordnete und unmittelbar angrenzende
Wohnsiedlungsbereiche oder benachbarte Ortsteile
schwerpunktmäßig nahversorgungsrelevantes Angebot
vereinzelt ergänzt durch Betriebe mit mittel- und langfristigen
Bedarfsgütern
TW
breit gefächertes Einzelhandelsangebot
Mischung von Betriebstypen
mehrere Betriebe des
Lebensmittelhandwerks
weiteres Einzelhandelsangebot
auch in mittel- u. langfristiger
Bedarfsstufe (z. B. Bekleidung)
U
EINZELHANDEL
Ausstattung
R
F
Versorgungsauftrag für ca.8.000 Versorgungsauftrag für ca. 5.000 Versorgungsauftrag für ca. 4.000 bis
bis zu ca. 20.000 Einwohner
bis max. 10.000
ca. 8.000 Einwohner
starke Ausstrahlung im Stadtraum Einwohner
Branchenmix
vorrangig kurz- und mittelfristiger vorrangig kurzfristiger Bedarf
Bedarf
Wettbewerb v. a. im kurzfristigen nur vereinzelt Wettbewerb gegeben
Bedarfsbereich
EN
Wettbewerb
Bedarfsstufen
- kurzfristiger Bedarf
klein- und großflächige Betriebe
dar. Betriebe mit
mind. ein Lebensmittelmarkt als
Hauptsortiment
Magnetbetrieb
Nahrungs- und
Genussmittel
- mittelfristiger Bedarf großflächige Betriebe möglich
- langfristiger Bedarf möglich
klein-/großflächige Betriebe
vorwiegend kleinflächige Betriebe
mind. ein Lebensmittel-Markt als mind. ein Lebensmittel-Markt als
Magnetbetrieb
Magnetbetrieb
großflächige Betriebe nicht erforderlich
nicht erforderlich
DIENSTLEISTUNGEN
Ausstattung
ergänzendes differenziertes
ergänzendes vereinzeltes
ergänzendes vereinzeltes Angebot
Angebot an Dienstleistungen und Angebot an Dienstleistungen und an Dienstleistungen und Gastronomie
Gastronomie (im Wettbewerb)
Gastronomie
ERREICHBARKEIT/
VERKEHRLICHE
ANBINDUNG
Fußwegeanbindung
Fußwegeanbindung
Anbindung an mindestens zwei
ÖPNV-Linien
Erreichbarkeit mit Bus und Bahn
Anbindung an mindestens eine
ÖPNV-Linie
Erreichbarkeit mit Bus
(Erreichbarkeit mit Bus)
gute Erreichbarkeit über wichtige gute Erreichbarkeit v. a. über Erschließungsstraßen der Wohngebiete
Hauptverkehrsstraßen
hohe Vernetzungsqualität
verkehrsberuhigte Bereiche
straßenbegleitende Parkierungs- straßenbegleitende Parkierungsflächen in Bestandsgebieten
flächen in Bestandsgebieten
Quelle: Gutachterliche Empfehlungen zur Überarbeitung des STEP Zentren – Stadt Leipzig, Junker und Kruse Stadtforschung ■
Planung aus Dortmund, 03/2015
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
21
Weitere Standortkategorien
Die in der Abbildung 8 aufgeführten Standortkategorien des Einzelhandels außerhalb der
Zentrenpyramide erfüllen nicht die aufgeführten Kriterien eines zentralen Versorgungsbereiches.
Gründe hierfür können sein:
zu geringe Kompaktheit, ohne städtebaulich-funktionalen Zusammenhang und/oder ohne
Nahversorgungsfunktion,
begrenztes Waren- bzw. Angebotsspektrum, ohne/geringe städtebauliche und architektonische
Qualitäten, vorrangig auf den Individualverkehr ausgerichtet sowie kaum ergänzende private und
öffentliche Dienstleistungen.
Auch historisch und/oder kulturell geprägte Ortskerne ohne ausreichenden Einzelhandels- und
Dienstleistungsbesatz können nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden.
Magistralen
Da Magistralen auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu den zentralen
Versorgungsbereichen zählen können, gelten sie als sonstige integrierte Versorgungslagen.
F
„Leipziger Laden“
Ein typisches Element der Leipziger Einzelhandelsstruktur ist der sogenannte „Leipziger Laden“. Er
bleibt integraler Bestandteil im fortgeschriebenen STEP Zentren (Definition, siehe Kapitel 10.1).
U
R
Nahversorgungsstandort und „Leipziger Lebensmittel-Laden“
Neben den Zentren und Magistralen wird die Nahversorgung durch solitäre Lebensmittel-Standorte,
die Nahversorgungsstandorte und „Leipziger Lebensmittel-Läden“ ergänzt, die ebenso im STEP
Zentren (vgl. Kapitel 6.3.2 Nahversorgungskonzept) beschrieben werden.
EN
TW
Großflächige Ergänzungsstandorte des Einzelhandels – Sonderstandorte
Das hierarchisch aufgebaute Zentrensystem wird durch einige Sonderstandorte für großflächige
Einzelhandelsbetriebe ergänzt, die folgende Charakteristika aufweisen:
i. d. R. für autoorientierten Großeinkauf genutzt,
ausgerichtet auf einen oder mehrere größere Stadtbereiche und z. T. überörtliche(s)
Versorgungsbedeutung/Einzugsgebiet und vorwiegend nicht in Wohnsiedlungsbereiche eingebettet,
Angebotsschwerpunkte in bestimmten Warengruppen, hoher Anteil nicht-zentrenrelevanten
Einzelhandels,
i. d. R. kein oder nur geringes Dienstleistungsangebot.
22
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
5
Zentrenkonzept
5.1
Zentrale Versorgungsbereiche – Systematik und Abgrenzung
F
Die 2009 ausgewiesene Zentrenhierarchie und das Gefüge der Zentrenstandorte wurden zur
Ermittlung des Bedarfes der Anpassung und Weiterentwicklung eingehend untersucht und neu
geordnet. Entsprechend der gutachterlichen Empfehlung wurde dabei auf die 2009 eingeführte
Kategorie der Nahversorgungslage verzichtet und die Anzahl der Hierarchiestufen von fünf auf vier
reduziert. Auch stadträumliche Veränderungen und Entwicklungen im Einzelhandelsangebot, die sich
seit 2007 vollzogen haben, wurden berücksichtigt. Ebenso wurden Lage und Ausstattung der Zentren
sowie das starke Einwohnerwachstum mit seiner teilräumlich differenzierten Ausprägung analysiert.
Nicht zuletzt spielte auch die verkehrliche Erreichbarkeit der einzelnen Zentren im ÖPNV aber auch im
motorisierten Individualverkehr eine wesentliche Rolle für die Abgrenzung. Hierbei galt es zu beachten,
dass gerade durch den Stadtumbau in den zentralen Versorgungsbereichen auch neue
Flächenpotenziale entstanden sind, die in die Zentrendarstellungen integriert wurden.
R
Die hierarchische Gliederung der Zentren soll der unterschiedlichen Versorgungsbedeutung der
Standortbereiche sowie der städtebaulichen und stadtentwicklungsrelevanten Zielvorstellung gerecht
werden und gleichzeitig differenzierte Handlungsansätze und Entwicklungsstrategien ermöglichen:
U
die Leipziger City (A-Zentrum) mit regionalem Einzugsbereich und überregionaler Ausstrahlung,
9 Stadtteilzentren (zwei B-Zentren und 7 C-Zentren) mit einer Versorgungsfunktion für größere
Stadträume,
(D-Zentren) mit einer über den Nahbereich hinausgehenden
Versorgungsfunktion, die sich häufig auf den Ortsteil bezieht sowie drei perspektivische D-Zentren
(Nahversorgungszentren).
TW
29 Nahversorgungszentren
EN
Insgesamt sind 42 zentrale Versorgungsbereiche bestimmt worden (vgl. Abb. 10 und Zentrenplan in
der Anlage 1). Sie sind die wesentlichen Bereiche für eine wohnortnahe und multifunktionale
Versorgung der Leipziger Bürgerschaft sowie für die qualitative und quantitative Entwicklung des
Einzelhandels in Leipzig.
Es wurden auch Versorgungslagen (perspektivische D-Zentren) ausgewiesen, die derzeitig nicht als
zentrale Versorgungsbereiche einzustufen sind, sondern erst künftig die Anforderungen an einen
zentralen Versorgungsbereich erfüllen werden. Dabei geht es neben den standortkonkreten
Bedingungen vor allem auch um die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ihren
Ausweis. Wesentlich für die Einstufung war, dass auch eine reale Chance zur Erreichung des Zieles
besteht. Damit ist ein planerischer Schutz für diese Bereiche, gegenüber einem unzulässigen
Konkurrenten- bzw. Wettbewerbsschutz gerechtfertigt.
Exkurs:
Im Rahmen von zwei Teil-Fortschreibungen des STEP Zentren in den Jahren 2012 und 2014 wurde
bereits der Ausweis ausgewählter Zentren an die aktuellen Entwicklungen angepasst und ersetzt die
Darstellungen von 2009:
Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2012 (V-1393/12) wurde das C-Zentrum Connewitzer
Kreuz zum D-Zentrum „Connewitz“ herabgestuft und unter Einbeziehung der ehemaligen
Nahversorgungslage Bornaische Straße in seiner Ausdehnung angepasst.
Mit dem Ratsbeschluss am 18.06.2014 (V-2107/14) wurde bestimmt:
Das im STEP Zentren ausgewiesene A-Zentrum City (inkl. Hauptbahnhof) wird in Hinblick auf
seine räumliche Abgrenzung um den „Wilhelm-Leuschner-Platz“ erweitert.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
23
Das D-Zentrum „Permoserstraße“ wird hinsichtlich seiner konkreten Lage und räumlichen
Abgrenzung neu als zu schützender zentraler Versorgungsbereich festgelegt.
Die Aufhebung des D-Zentrums „Hans-Weigel-Straße“ in Engelsdorf ermöglicht ein neues
Nahversorgungszentrum nördlich vom Gaswerksweg für Engelsdorf zu entwickeln.
Die Mehrzahl der Nahversorgungslagen konnte infolge ihres geringen Besatzes bzw. fehlender
Entwicklungsmöglichkeiten nicht (mehr) als zentraler Versorgungsbereich eingestuft werden. Im
Hinblick auf die Stärkung der wohnungsnahen Grundversorgung wurden jedoch einige ihrer
Lebensmittel-Märkte auf Grund der Lage (städtebaulich integriert und außerhalb der Einzugsbereiche
benachbarter Zentren) als Nahversorgungsstandorte und damit als Teil der Nahversorgungsstruktur
gemäß § 11 (3) BauNVO berücksichtigt (vgl. Kapitel 6 und 8 Nahversorgungskonzept und
Versorgungsräume).
Abgrenzung
R
F
Neben der städtebaulichen und funktionalen Definition zentraler Versorgungsbereiche ist die
Abgrenzung ein notwendiger Schritt, um eine rechtssichere Grundlage für spätere kommunale
Entscheidungen im Rahmen von Einzelhandelsentwicklungen zu haben. Sie dient als unentbehrliche
Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung. Um den erhöhten
Anforderungen aus der Rechtsprechung Rechnung zu tragen, erfolgte die Einstufung und Abgrenzung
der zentralen Versorgungsbereiche in zwei Schritten:
Zunächst wurde die Bestandssituation in den bisher festgelegten C- und D-Zentren anhand des
23
Bewertungs- und Kriterienkataloges (vgl. Abb. 9) beurteilt.
U
Entsprechend den städtebaulichen Entwicklungszielen für die Zentren wurden dann die bisherigen
TW
Zentren hinsichtlich ihrer möglichen und geplanten räumlichen Entwicklungsperspektive überprüft.
Dabei wurde im Einzelfall auch untersucht, ob die jeweilige Versorgungslage die gerichtlichen
Anforderungen an den Ausweis eines zentralen Versorgungsbereiches und den demografischen
Entwicklungen in Hinblick auf die Versorgungsfunktion erfüllt bzw. perspektivisch erfüllen kann.
EN
Im Ergebnis wurden Brachflächen (städtebauliche Lücken und Brüche sowie mindergenutzte oder
temporär zwischengenutzte Flächen wie provisorische Parkplätze ab 500 m² Grundstücksfläche)
ausgewiesen (vgl. Kapitel 8), die durch eine entsprechende Bebauung geschlossen werden sollen.
Voraussetzung ist, dass sie in unmittelbarem räumlichen Kontext zum ausgewiesenen zentralen
24
Versorgungsbereich stehen und diesen sinnvoll ergänzen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
auf Grund der Multifunktionalität zentraler Versorgungsbereiche nicht jedes Grundstück innerhalb des
Zentrums auch als Potenzialfläche für den Einzelhandel anzusehen ist. Mit der Bebauung soll ein
städtebaulicher Zusammenhang (wieder)hergestellt werden, der zur fußläufigen Vernetzung und
Kompaktheit des Zentrums beiträgt.
Aus den Anforderungen aus der Digitalisierung folgt: Die Multifunktionalität der zentralen Bereiche soll
gefördert werden und die spezifische Anziehungskraft einzelner Zentren ist hervorzuheben. So wurden
zur Stabilisierung und Aufwertung der Zentren auch Freizeit- und Kultur- sowie Bildungseinrichtungen
einbezogen.
Die seit 2009 vorgenommene adressenbezogene Abgrenzung der Zentrenbereiche bleibt mit Blickauf
die rechtlichen Anforderungen erhalten. Sie ist konkret definiert über die Längsausdehnung des
Zentrums entlang seines öffentlichen Erschließungsraumes. Die Abgrenzung erfolgt unter
Berücksichtigung der Bebauungs- und Erschließungsstruktur, des bestehenden zentrumsrelevanten
Nutzungsbesatzes und der ggf. erforderlichen Entwicklungspotenziale. Dabei wird die
Erschließungsseite der Grundstücke mit einer transparenten Flächensignatur gekennzeichnet. Dies
zielt darauf ab, dass die zentrumsrelevante Nutzung unabhängig von der tatsächlichen Ausdehnung
innerhalb der erfassten Grundstücke auf die an den öffentlichen Erschließungsraum des zentralen
23
24
24
Diese Bestimmungskriterien ersetzen jedoch keinesfalls die wertende Einzelfallprüfung für jedes Zentrum.
Eine aktuelle Bebauung bzw. Nutzung auf den Flächen ist nicht als Ausschlusskriterium zu werten.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Versorgungsbereiches angrenzenden und von dort zweckgemäß zugänglichen Grundstücksteile
beschränkt sein soll. Die Darstellung der Potenzialflächen und auch der größeren Freizeit-, Kultur- und
Bildungseinrichtungen erfolgt im Einzelfall auch unter Einbeziehung von Grundstücken, die nicht
unmittelbar an den Erschließungsraum angrenzen. Zwingende Voraussetzung für die Zuordnung der
Nutzungen zum zentralen Versorgungsbereich ist jedoch ihre fußläufige Erschließung über die in die
Zentrumsabgrenzung unmittelbar einbezogenen Grundstücke.
Eine abschließende Klärung, auf welchen Flächen der in die Plandarstellung einbezogenen
Grundstücke die zentrumsrelevanten baulichen oder sonstigen Nutzungen konkret zulässig sind,
beinhaltet die Darstellung der Zentrumsabgrenzung nicht. Dies ist durch Bebauungspläne zu regeln
oder unterliegt im Einzelfall einer Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch. Einer grundstücksscharfen
und flächengenauen Abgrenzung im STEP Zentren steht insbesondere die Veränderbarkeit der
beurteilungsrelevanten Voraussetzungen entgegen. Gleichwohl wird die räumliche Ausdehnung der
Versorgungsbereiche entlang der Erschließungsstraßen und Verkehrsflächen begrenzt.
5.2
R
F
Da aus gutachterlicher Sicht die Zentren von 2009 tendenziell zu weitläufig bei zu geringer
Einzelhandelsdichte angelegt waren, wurden bei einer Reihe von Zentren die Ausdehnungen weiter
komprimiert und auf kompaktere Einzelhandels- und Dienstleistungsstrukturen ausgerichtet. Dies dient
insbesondere der Sicherstellung der räumlichen Konzentration der versorgungsrelevanten Nutzungen
und der Begrenzung von Wegelängen innerhalb des Zentrums.
Zentrenkategorien
TW
A-Zentrum
U
Anhand der aufgeführten Bewertungskriterien lassen sich die Zentrenkategorien der Stadt Leipzig
idealtypisch beschreiben:
EN
Das historische Leipziger Stadtzentrum, räumlich sehr kompakt und umschlossen von einer
Ringstruktur, bildet das multifunktionale Zentrum. Neben dem weitverzweigten Netz des Einzelhandels
besteht die Stärke der Leipziger City in ihrer besonders vielseitigen Angebotspalette, die von der
Gastronomie, Kultur, Freizeit, auch Bildung, Verwaltung und Wirtschaft und sogar Wohnen reicht. Es
weist eine starke urbane Vitalität sowie höchste Bedeutung als Identifikationsraum der Gesamtstadt
auf. Der Einzugsbereich reicht über die Gesamtstadt und Region hinaus (vgl. Kapitel 3.4, Abb. 5
Einzugsgebiet der Leipziger Innenstadt 2015). Die City verfügt mit dem bedeutenden Fern- und
Regionalbahnhof über exzellente Verknüpfungen mit der Region und dem gesamtstädtischen ÖPNVNetz sowie über leistungsfähige Straßenverkehrsanbindungen über den Cityring mit einem großen
Stellplatzangebot in Tiefgaragen und Parkhäusern. Die bisherige Abgrenzung dehnte sich über den
Ring hinaus nur im Norden auf den Bereich des Hauptbahnhofes mit seinem Einkaufszentrum
„Promenaden Hauptbahnhof“ aus.
Mit der S-Bahnstation Wilhelm-Leuschner-Platz des Citytunnels kann sich auch dieser Standort
zukünftig zum südlichen „Eingangstor“ in das Leipziger Stadtzentrum entwickeln. Darüber hinaus
fungiert der Bereich auch als Bindeglied zwischen dem durch eine hohe Einwohnerdichte geprägten
Süden (Stadtteilzentrum Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße) und der City. Über ein
Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebaulichfunktionale Entwicklung des Areales des Wilhelm-Leuschner-Platzes sowie seine Integration in das AZentrum geschaffen. Die Leipziger Ratsversammlung beschloss am 16.12.2015 (VI-DS-01690-NF-02)
die strategischen Leitlinien für den Planungsprozess. Entsprechend den Zielstellungen wurde der
Standort Wilhelm-Leuschner-Platz in die zukünftige Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches
Stadtzentrum integriert.25 Damit sind im Norden der Bereich des Hauptbahnhofes und im Süden der
Wilhelm-Leuschner-Platz integraler Bestandteil des A-Zentrums.
25
siehe Ratsbeschluss (Nr. V-2107/14) zum STEP Zentren der Stadt Leipzig, Teilfortschreibung 2014 vom 18.06.2014
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
25
B-Zentren
Eine Sonderrolle kommt den beiden B-Zentren mit großen Einkaufs- und Dienstleistungszentren zu.
Sie bieten für den westlichen und östlichen Stadtraum jeweils ein umfangreiches und besonders
leistungsfähiges Einzelhandelsangebot aller Bedarfsbereiche an.
Der Einzelhandel in den B-Zentren ist geprägt durch breite und teilweise tiefe Sortimentsvielfalt für den
kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf. In mehreren Branchen gibt es großflächige Fachmärkte als
Kundenmagneten. Der Dienstleistungsbesatz und die Freizeitangebote sind standortabhängig
unterschiedlich ausgeprägt und unmittelbar mit dem Einzelhandelsangebot verbunden. Die Standorte
werden dominiert durch jeweils große Einkaufszentren (Paunsdorf Center oder Allee Center) in
Distanz zur Innenstadt, jedoch mit leistungsfähigem ÖPNV- und Straßenanschluss sowie großem
Stellplatzangebot. Hinsichtlich der städtebaulichen Einbindung, ihrer Vernetzung mit dem Umfeld und
der Zugänglichkeit aus dem umgebenden Stadtraum sowie der internen Struktur unterscheiden sich
die beiden Standorte jedoch grundlegend.
R
F
Das Paunsdorf Center (P.C.) ist ein großflächiges, solitär gelegenes Einkaufscenter, das in einen
Siedlungszwischenraum in der Nähe der Großsiedlung Paunsdorf eingefügt wurde. Auf Grund seiner
Dimensionierung weist es nur wenige funktionale Verflechtungen und kaum baulich-räumliche Bezüge
zum Siedlungsumfeld auf. Gleichwohl verfügt es über sehr gute Verkehrsverbindungen vor allem auch
im schienengebundenen ÖPNV. Die herausgehobene Rolle, die der Standort für die Versorgung im
östlichen Stadtraum Leipzigs einnimmt, begründet seine übergeordnete Stellung im Zentrengefüge.
TW
U
Das Zentrum Stuttgarter Allee mit dem Allee Center als Mittelpunkt sowie dem Einkaufszentrum PEP
als zweiten Pol hat die Funktion und Ausprägung eines großen multifunktionalen und
siedlungsstrukturell integrierten Zentrums. Es liegt an einem anspruchsvoll gestalteten öffentlichen
Raum im Siedlungsschwerpunkt der Großsiedlung Grünau und umfasst eine Reihe wichtiger
öffentlicher Einrichtungen.
EN
C-Zentren (Stadtteilzentren)
Insgesamt sieben an urban geprägten öffentlichen Räumen gelegene Versorgungsbereiche mit hohem
Identifikationspotenzial, die städtebaulich sehr gut integriert sind, wurden infolge ihrer übergeordneter
Bedeutung im Stadtgebiet als Stadtteilzentren eingestuft. Als Schwerpunktzentren im verdichteten
Stadtraum sollen sie ein stadtteilübergreifendes, vielfältiges und attraktives Einzelhandels-,
Dienstleistungs- und Freizeitangebot an herausgehobenem Ort mit starker Ausstrahlung im Stadtraum
sichern. Die C-Zentren befinden sich entlang historisch gewachsener Geschäftslagen, die nach 1990
weiter entwickelt wurden. Das Einzugsgebiet für Einzelhandel und Dienstleistungen, aber auch für
Kultur- und Freizeitangebote ist stadtteilübergreifend und damit deutlich größer als bei D-Zentren.
Charakteristisch ist eine besonders leistungsfähige ÖPNV-Anbindung der Standorte mit einer
Bündelung mehrerer ÖPNV-Linien von hoher Vernetzungsqualität und Taktfrequenzen. Neben einer
guten Zugänglichkeit aus dem Umfeld sind außerdem eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur sowie
angemessene leistungsfähige Straßenanbindungen und ein ausreichend großes Parkraumangebot
charakteristisch.
Der Einzelhandel ist geprägt durch einen oder mehrere leistungsfähige (z. T. großflächige)
Magnetbetriebe im Lebensmittelbereich (Vollsortiment, Discount, Biosegment), die ergänzt werden
durch ein breit gefächertes, auch tiefes Warenangebot in mehreren Sortimenten des kurz-, mittel- und
langfristigen Bedarfes sowie eine abwechslungsreiche Mischung von Betriebstypen (Fachmärkte und
Facheinzelhandel) in angemessen leistungsfähiger Dimensionierung der Verkaufsflächen. Von
besonderer Bedeutung ist ein vielfältiges Dienstleistungsangebot einschließlich attraktiver Angebote im
Freizeit-, Kultur- und Gastronomie-Bereich, die zu einer Belebung auch außerhalb der
Ladenöffnungszeiten beitragen.
26
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
D-Zentren (Nahversorgungszentren)
26
Die 29 zentralen Versorgungsbereiche weisen eine relativ hohe Bandbreite bei ihrer Ausstattung,
Zentralität und Erreichbarkeit auf. Differenziert nach der Lage (vgl. Kapitel 4.2, Abb. 9) im verdichteten
Stadtgebiet oder in den randstädtischen Ortsteilen wurden zwei Typen von Zentren im Sinne des
Gesetzgebers eingestuft. Sie stellen die funktionale und städtebauliche Mitte eines Ortsteils dar und
bieten ein angemessen breites Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot.
Die D-Zentren sind dem prägenden öffentlichen Raum des Stadtteils exponiert zugeordnet (Marktplatz,
zentrale Kreuzung, Haupterschließungsachse) und verfügen über eine leistungsfähige ÖPNVAnbindung. Das Einzugsgebiet umfasst i. d. R. den Ortsteil, mitunter aber auch den benachbarten
Ortsteil bzw. Teile davon. Die Zentren sind aus dem Umfeld direkt zu Fuß und aus dem übrigen
Einzugsbereich mit dem ÖPNV oder Fahrrad gut erreichbar. Um auch Autofahrerkundschaft an die
Zentrenstandorte zu binden, sind eine angemessene straßenseitige Erschließung sowie ausreichende
Stellplatzangebote erforderlich.
U
R
F
Der Einzelhandel in den D-Zentren ist angemessen dimensioniert (mindestens ein strukturprägender
Lebensmittel-Markt) und bietet ein breites und vielfältiges Lebensmittelangebot, das ergänzt wird durch
Waren im kurz- und mittelfristigen, z. T. auch langfristigen Bedarf. Hierbei handelt es sich vor allem um
kleinflächigen Facheinzelhandel, vielfach auch um mittelständische Strukturen. Aus diesem Grund sind
in einem D-Zentrum grundsätzlich alle in der „Leipziger Sortimentsliste“ (vgl. Kapitel 9) als
zentrenrelevant aufgeführten Sortimente typisch und zu schützen. Der Einzelhandel wird ergänzt durch
ein vorwiegend stadtteilbezogenes Dienstleistungsangebot aus den Bereichen Finanzen, Post, freie
Berufe,
Ladenhandwerk,
Gesundheit,
Gastgewerbe,
Bildung
und
Freizeit
sowie
Verwaltungsaußenstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.
TW
Perspektivische D-Zentren (Nahversorgungszentren)
In drei Stadtteilen – Schönefeld-Abtnaundorf, Reudnitz-Thonberg und Südvorstadt – mit besonders
starker Nachfrageentwicklung besteht derzeitig besondere Gründe, die Nahversorgungsangebote zu
qualifizieren. Sie erfüllen noch nicht die rechtlichen Anforderungen an die umfassende
Versorgungsfunktion eines zentralen Versorgungsbereiches. Für den zukünftigen Ausweis als
Nahversorgungszentrum bestehen dennoch gewichtige Gründe und Voraussetzungen:
EN
Die prädestinierte Lage im Stadtteil und ihre potenzielle Versorgungsbedeutung für eine wachsende
Stadtteilbevölkerung.
Auf Grund konkreter städtebaulicher Gegebenheiten (Flächen- und Bestandspotenziale) werden die
Entwicklungsmöglichkeiten (im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Bestand) als
realistisch beurteilt (vgl. Kapitel 8, Versorgungsraumbeschreibungen).
Das Entwicklungsziel ist im Rahmen einer abgestimmten Planungskonzeption vorhanden und die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung werden ggf. geschaffen.
Der Entwicklungsstand dieser Zentren ist regelmäßig zu überprüfen und ggf. neu anzupassen.
26
Der reduzierte Ausweis der D-Zentren resultiert aus angehobenen Bestimmungskriterien, die den rechtlichen Anforderungen
Rechnung tragen. Er spiegelt nicht reale Verschlechterungen der Nahversorgungsstrukturen wider.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
27
5.3
Magistralen
TW
U
R
F
Abb. 10: Zukünftige räumliche Zentrenverteilung und -hierarchie in Leipzig
EN
Der Leipziger Stadtrat hat in seinem Beschluss vom 20. Juni 2012 zur Aktualisierung und
Fortschreibung des STEP Zentren als einen der Schwerpunkte bestimmt, die langgestreckten
Bandzentren der Kategorien C, D und Nahversorgungslagen zu prüfen. Dabei soll eine Verknüpfung
mit
dem
Handlungsfeld
Stärkung
von
Magistralen
stattfinden.
Im
SEKo
(Teil
Stadtentwicklungsstrategie C – Kapitel 2.2, S. 13) wurde die Stabilisierung und Aufwertung der
Magistralen hervorgehoben. Magistralen sind von besonderer Bedeutung für ihre Ortsteile: Sie sind
Identifikationsräume für die Bewohnerschaft und wirken durch die hohe Verkehrsfrequenz auch auf
das Außenimage des Ortsteiles sowie als „Gesichter“ der Quartiere und der Stadt Leipzig insgesamt.
Es besteht ein i. d. R. fachübergreifender Handlungsbedarf bezüglich der Stabilisierung der
Magistralenstrukturen und -funktionen, baulicher Maßnahmen sowie der Luft- und Lärmbelastung. Im
SEKo ist weiter formuliert, dass räumliche Schwerpunkte entlang der Magistralen angesichts
begrenzter Handlungsspielräume gesetzt werden müssen. Mit Ausnahme der Georg-SchumannStraße liegen die betroffenen Magistralen innerhalb der Räume für eine integrierte
Stadtteilentwicklung.
Im Rahmen des STEP Zentren erfolgte eine Prüfung, in deren Ergebnis fanden neun wichtige
Magistralen (vgl. Abb. 10, Karte der Leipziger Magistralen) wegen ihrer hohen städtebaulichen und
funktionalen Bedeutung eine besondere Berücksichtigung im STEP Zentren 2016.
28
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Neun Magistralen sind als zusätzliche Kategorie integraler Bestandteil des STEP Zentren. Sie
spiegeln städtebaulich wichtige Entwicklungsachsen wider und werden in ihrer Längsausdehnung im
STEP Zentren dargestellt. In einzelnen Bereichen werden die Magistralen von zentralen
Versorgungsbereichen überlagert. Diese bilden dann die Schwerpunktbereiche der Versorgung mit
Waren und Dienstleistungen. Die Entwicklung der Magistralen steht immer in Wechselbeziehung zu
den sie überlagernden zentralen Versorgungsbereichen und umgekehrt. In diesem Wechselspiel
(Abb. 10) werden die Kriterien als stadtentwicklungspolitisch definierte Entwicklungsachse –
Magistrale erfüllt.
Abweichend vom SEKo wurde zusätzlich auch die Karl-Liebknecht-Straße in die Kategorie Magistrale
des STEP Zentren aufgenommen.
U
R
F
Der STEP Zentren legt im Rahmen der Steuerung des Einzelhandels den Fokus auf die Bündelung
von Versorgungsangeboten in den Abschnitten der Magistralen, die als zentrale Versorgungsbereiche
ausgewiesen sind. Entlang der weiteren Abschnitte außerhalb der Zentren existieren zum Teil noch
kleinteilige Versorgungsstrukturen, die aber die Nahversorgung mit einem (Mindest-) Warenangebot
nicht abdecken können und so die Kriterien eines zentralen Versorgungsbereiches nicht erfüllen und
deshalb nicht im Sinne des Gesetzgebers unter Schutz gestellt werden können. Hier sind gleichzeitig
kleinteilige Einzelhandels- und übrige Versorgungsangebote entsprechend integriert in die
Wohnbebauung durch bauliche Nach- bzw. Umnutzung von Flächen erwünscht. Besonderes
Augenmerk liegt dabei auf den Angebotsstrukturen für die wohnungsnahe Grundversorgung. Das sind
neben den „Leipziger Läden“ auch der „Leipziger Lebensmittel-Laden“ (vgl. Kapitel 6.3.2,
Nahversorgungskonzept).
EN
TW
Die Magistralen sollen als multifunktionale Wirtschaftsstandorte belebt und stabilisiert werden. Der
STEP unterstützt zentrenkonforme Einzelhandelsansiedlungen an Magistralenabschnitten auch
außerhalb der Zentren. Im Zuge von Bau- und Sanierungstätigkeit soll eine Multifunktionalität in
Erdgeschosszonen gesichert bzw. neu erreicht werden.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
29
Abb. 11: Karte der Leipziger Magistralen,
Ausschnitt STEP Zentren 2016
Magistrale
C-Zentrum
EN
TW
U
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F
D-Zentrum
30
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Magistralen
1. Gorkistraße
2. Eisenbahnstraße
3. Dresdner Straße/Wurzner Straße/
Breite Straße/Zweinaundorfer Straße
4. Karl- Liebknecht-Straße
5. Karl-Heine-Straße/Zschochersche Straße
6. Zschochersche Straße (Kleinzschocher)
7. Lützner Straße
8. Georg-Schwarz-Straße
9. Georg-Schumann-Straße
Wohngebiet
Gewerbegebiet
6
Nahversorgungskonzept
Das Konzept zur Sicherung der Nahversorgung knüpft an das im STEP Zentren 2009 formuliere Ziel
der Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen an. Die vom Büro
Junker und Kruse, vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und der demografischen
Entwicklungen,
getroffenen
gutachterlichen
Empfehlungen
zur Weiterentwicklung
der
Nahversorgung, insbesondere außerhalb der Zentren, werden nachfolgend wiedergegeben.
6.1
Nahversorgung, Strukturen und Entwicklungstrends
Einzelhandel
Spirituosen, Tabakwaren,
Zeitungen, Zeitschriften,
Bücher, Schreibwaren,
Schnittblumen,
Tierfutter (zoologischer Bedarf)
Dienstleistungen
Post, Bank,
Friseur, Lotto
U
Dienstleistungen
Arzt,
Café, Gaststätte,
Reinigung, Reisebüro
EN
Zusatzausstattung
Einzelhandel
Nahrungs- und Genussmittel,
Brot und Backwaren,
Fleisch und Wurstwaren,
Getränke,
Drogerie- und Körperpflegeartikel,
Apothekerwaren
TW
„idealtypische“
Mindestausstattung
R
Abb. 12: Angebotsbausteine wohnungsnaher Grundversorgung
F
Die gesellschaftliche Aufgabe des Einzelhandels liegt in der Versorgung der Bevölkerung mit Waren.
Den Schwerpunkt bildet dabei die Deckung der Grund- oder Nahversorgung. Diese bezeichnet die
Versorgung der Bürgerschaft mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen (täglichen) Bedarfes,
also mit Waren bzw. Gütern, die vom Kunden unmittelbar nach dem Kauf verbraucht werden und die
möglichst in räumlicher Nähe zum Wohnstandort angeboten werden (vgl. Abb. 12).
Quelle: Büro Junker und Kruse, Stadtforschung ■ Planung aus Dortmund, 2013
Die Nahversorgung beinhaltet neben dem Aspekt des Versorgens auch die Dimension der
Entfernung. „Nah sich zu versorgen“ heißt, die unterschiedlichen Angebote auf kurzem Weg zu
erreichen. Die Entfernung wird einerseits nach persönlichem Empfinden eingestuft, sie ist
andererseits eine Zielgröße für die Stadtentwicklung. Hier ist sie nicht einheitlich bestimmt.
Wesentlich ist, dass Nahversorgungseinrichtungen fußläufig und auch mit dem Fahrrad erreichbar
sind. Im STEP Zentren 2009 wurden Wegelängen von ca. 5 bis 10 Minuten definiert.
27
Kerneinzugsradien von 500 bzw. 800 Meter um die Einrichtungen geben eine Orientierung hierfür.
Eine zentral gelegene und städtebaulich gut in die Wohnumgebung integrierte Lage erlaubt die gute
28
Erreichbarkeit für eine möglichst große Einwohnerschaft.
Funktion und Bedeutung der Nahversorgung
Bei der Bewertung der Einzelhandelsstrukturen und im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge
27
28
Im dicht besiedelten Stadtraum werden max. 500 m Luftlinie zwischen Wohnung und Nahversorgungsangebot als angemessen angesehen. Im weniger dicht besiedelten Stadtraum unter 2.000 Einwohnern je km² werden dagegen bis 800 m als
noch ausreichend erachtet. Auch Kerneinzugsradien für Zentren beziehen sich auf diese Distanzen (vgl. Kap. 6.3).
Im Positionspapier „altenfreundliches Wohnen in Leipzig“ 08/2011 wird die fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen mit 300 Meter als Qualitätskriterium für einen altenfreundlichen Wohnstandort formuliert. Ein stadtweites
Erreichen dieses Qualitätskriteriums ist nicht realistisch.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
31
hat die Nahversorgung einen besonderen Stellenwert:
Der Lebensmittel-Einkauf ist wesentlicher Bestandteil der Alltagsorganisation und des täglichen
Zeitbudgets. Gerade für nicht motorisierte Haushalte und ältere Menschen ist es wichtig die
Nahversorgungs-Angebote nah am Wohnort gut zu erreichen.
Bei
der städtebaulichen Entwicklung sind Nahversorgungsangebote von entscheidender
Bedeutung für die Vitalität und Funktionsfähigkeit der Wohnquartiere und ebenso ein
strukturprägendes Element der Siedlungsentwicklung. Das belegt auch das bürgerschaftliche
Interesse und Engagement am Thema Magistralenentwicklung.
Im Hinblick auf kleinflächige Strukturen können mittelständische Unternehmen identitätsstiftende
Träger der Nahversorgung sein.
Neben den Einzelstandorten der Nahversorgung entwickeln sich durch eine räumliche und
F
organisatorische „Bündelung“ multifunktionale Nahversorgungsstrukturen (Stadtteil- oder
Nahversorgungszentren). Dadurch werden Verkehrsströme gebündelt, weil der LebensmittelEinkauf mit anderen Versorgungswegen kombiniert wird. Vom Lebensmittel-Einzelhandel (LEH)
gehen angesichts der hohen Verbrauchsausgaben und Häufigkeit der Einkäufe wesentliche
Impulse auf Besucherfrequenzen in den Zentren aus. Sie üben Magnetfunktion für benachbarte
Nutzungen aus, stärken eine Funktionsmischung und damit eine multifunktionale Versorgung.
R
Angebotsstrukturen und Entwicklungstrends
Bei den strukturprägenden Betriebstypen mit dem Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel (Büro
Junker und Kruse, 2013) werden unterschieden:
U
Lebensmitteldiscounter: Selbstbedienung, umschlagstarke Artikel, aggressive Niedrigpreispolitik,
heutige Marktzutrittsgröße i. d. R. 800 – 1.200 m² VKF,
TW
Lebensmittel-Markt/Supermarkt: Selbstbedienung, Einzelhandelsgeschäft mit mind. 200 m² VKF,
Lebensmittel inkl. Frischwaren, Non-Food-Anteil nicht über 25 Prozent der Gesamtverkaufsfläche,
Verbrauchermarkt: großflächiger Einzelhandelsbetrieb, VKF mind. 1.500 m², Selbstbedienung,
EN
breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln und an Gütern des kurz- und
mittelfristigen Bedarfes, häufig Dauerniedrigpreis- oder Sonderangebotspolitik, Standort meist
autokundenorientiert,
SB-Warenhaus: Discount-Prinzip, Selbstbedienung, VKF mind. 5.000 m², umfassendes Sortiment
mit Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel.
Darüber hinaus ergänzen Getränkefachmärkte und Handwerksbetriebe (Fleischer, Bäcker, Konditor)
sowie Fach- und Spezialgeschäfte das Grundversorgungsangebot im LEH.
Der Wettbewerbs- und Anpassungsdruck führt zu weiteren Differenzierungen bei den beschriebenen
konventionellen Betriebstypen und Sortimentskonzepten. In Leipzig zählen hierzu die SB-Bäckereien
in Kombination mit Verzehr sowie die „Generationsmärkte als Wohlfühlmärkte“. Bei der Fa. EDEKA z.
B. liegen die Märkte in den Händen selbstständiger Kaufleute anstelle eines Filialsystems, so dass
das Sortiment besser auf das jeweilige Umfeld abgestimmt werden kann. Zugleich werden bei
einigen Anbietern Profilierungsstrategien mit Ausweitung der Sortimente (z. B. Frischwaren, regionale
Erzeugnisse) und der Ausbau von Dienstleistungen entwickelt. Diese neuen Strategien von
Generationsmärkten führen dazu, dass der Flächenbedarf dieser Märkte (breite Gänge, niedrigere
Regale) zunimmt und dies zu Anfragen von Supermärkten bis zu 1.700 m² Verkaufsfläche führt.
Neben den genannten klassischen Betriebsformaten existieren weitere Vertriebskonzepte für den
LEH:
Neue Filial- und Kleinflächenkonzepte erschließen eine Marktnische!
Mit Blick auf kurze Wege gibt es auch wieder eine Reihe von individuellen, betriebswirtschaftlich
tragfähigen Lebensmittel-Konzepten, die auch den heutigen Kundenbedürfnissen gerecht werden. In
Leipzig sind neben der Konsumgenossenschaft Leipzig weitere Vertriebsschienen wie Ihre Kette,
markant nah & frisch und Lenta Lebensmittel vertreten. Auch das Biosegment zählt hierzu, das häufig
32
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
in kleineren Geschäftsgrößen vertrieben wird und in den letzten Jahren deutlich stärker nachgefragt
wird. Die einzelnen Konzepte sind auf die Versorgung der Wohnbevölkerung mit Waren des täglichen
Bedarfs ausgerichtet, wobei der Fokus auf Frischwaren sowie auf regionalen Produkten liegt. Das
vorhandene Warenangebot wird z. T. auch ergänzt durch einzelne Dienstleistungen, wie z. B. Café
oder Vinothek. Bei den meisten Konzepten ist jedoch eine Mindesteinwohnerzahl innerhalb des
erschließbaren Einzugsgebiets von mindestens 2.000 Einwohnern notwendig, um den
wirtschaftlichen Betrieb nachhaltig zu gewährleisten.
Die Unternehmensgruppen EDEKA und REWE haben auf die demografischen Entwicklungen mit
flexiblen, standortangepassten Konzepten reagiert. So reicht z. B. die Bandbreite bei REWE-Märkten
von 500 bis 5.000 m² Verkaufsfläche.
Lieferservice und mobile Einrichtungen der wohnortnahen Versorgung wirken
TW
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F
angebotsergänzend!
Einige Supermärkte bieten mittlerweile einen Liefer- bzw. Abholservice an. Mobilitätseingeschränkte
Menschen können auf Wunsch zu Hause abgeholt, beim Einkaufen begleitet und wieder nach Hause
gebracht werden. Aber auch Hol- bzw. Bringedienste für Waren des LEH werden attraktiver. In
Leipzig liefern z. B. die Unternehmen REWE, „Landgut Nemt“ und „Hundert-Morgen-Land“ regionale
und biologisch erzeugte Produkte durch Bringedienste direkt an den Endverbraucher.
Neben den marktüblichen Formaten und Betreibern können auch sonstige Akteure
Versorgungsfunktionen übernehmen. Hier sind Wochenmärkte oder der mobile Handel gemeint, die
sich i. d. R. sowohl durch ihre Nähe zum Verbraucher, als auch zum Produzenten auszeichnen. Der
rollende Supermarkt hat an Bedeutung gewonnen und kann von 300 bis 2.000 Artikel des täglichen
Bedarfs anbieten. In den äußeren, dünn besiedelten Ortsteilen Leipzigs, die kein eigenes bzw.
ausreichendes Versorgungsangebot in ihrem Siedlungsgebiet aufweisen, sind mobile Verkaufsstellen
zur Sicherung einer Grundversorgung (Fleischer- und Bäckerhandwerk) im Einsatz, während andere
Güter des täglichen Bedarfs zumeist nur eingeschränkt angeboten werden. Vor allem hier kann
mobiler Einzelhandel eine Alternative sein. Allerdings besteht keine direkte Einflussmöglichkeit der
Kommune auf den Einsatz des mobilen Einzelhandels. In Paunsdorf, Hartmannsdorf und Lützschena
gibt es Beispiele dafür, dass sich die Anfahrt für den Anbieter wirtschaftlich zu rentieren scheint.
EN
Online-Handel mit Waren des täglichen Bedarfs noch in den Anfängen!
Im Unterschied zu anderen Ländern und Warengruppen findet in Deutschland der Einkauf von Waren
des täglichen Bedarfes (LEH und Drogeriewaren) noch nicht im Internet statt. Sein Marktanteil am
Einzelhandelsumsatz machte 2014 nur 1,2 Prozent aus. Der für den stationären Handel daraus
resultierende Verdrängungsdruck ist daher noch gering. Die Relevanz für den Online-Handel und
damit verknüpfte Branchen, wie Logistik-Dienstleister, ist jedoch bereits gegeben. Amazon hat bereits
den Lebensmittel-Lieferdienst Amazon Fresh gestartet. Auch viele Newcomer wie „lebensmittel.de
oder emmas enkel.de“ versuchen sich Marktanteile zu sichern. Filialisten, wie REAL und REWE
unternehmen erste Schritte in Richtung Online-Handel mittels Lieferdienste und Pick-up-Stationen in
ausgewählten Städten und Regionen. Auch Leipziger Haushalte können sich Lebensmittel über
Online-Unternehmen nach Hause liefern lassen.
Offen sind die Fragen, ob der LEH flächenhaft in den Online-Verkauf einsteigen wird und welchen
Anteil er zukünftig einnehmen wird. Grundsätzlich ist ein Bedeutungsgewinn der Online-LebensmittelAnbieter zu erwarten. Die GfK schätzt für Lebensmittel und Drogeriewaren eine Verdoppelung des
Zuwaches am Online-Gesamtumsatz bis 2025 (+16 %) ein.
Eine Absicherung der Nahversorgung durch Lieferdienste in den weniger dicht besiedelten
Stadtrandbereichen, die über zu wenig Kundenpotenzial verfügen, um dort einen Lebensmittel-Markt
anzusiedeln, kann möglich werden.
6.2
Leipziger Lebensmittel-Einzelhandel
Als Indikator zur Beurteilung der Nahversorgungssituation einer Kommune wird die Warengruppe
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
33
Nahrungs- und Genussmittel herangezogen. Sie weist in Leipzig (Einzelhandelsbestanderhebung
2012/13) folgende Merkmale in der Struktur und räumlichen Verteilung auf (vgl. Abb. 13):
Die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung mit Nahrungs- und Genussmittel betrug 0,38
m². Dieser Wert lag im Bundesdurchschnitt (0,35 m² bis 0,40 m² pro Einwohner).
Ca. 85 Prozent der Bevölkerung sind quantitativ ausreichend gut mit Gütern des täglichen Bedarfs
versorgt, d. h. Einkaufseinrichtungen können fußläufig innerhalb eines 500 bzw. 800 Meter-Radius
vom Wohnort erreicht werden. Leipzigs Nahversorgungsdichte ist somit verhältnismäßig hoch und
mit der in anderen Großstädten vergleichbar. Die Karte (Abb. 14) liefert einen entsprechenden
Überblick und zeigt gleichzeitig teilräumliche Defizite auf.
Der Blick auf die einzelnen Versorgungsräume verdeutlicht erhebliche Unterschiede im Hinblick
auf die Pro-Kopf-Handelsausstattung bei Nahrungs- und Genussmittel. So verfügten neben dem
Versorgungsraum Mitte auch Altwest, Nord und West über eine sehr hohe quantitative
Ausstattung, während in den übrigen Versorgungsräumen bei Ausstattungskennziffern von 0,22
(Süd) bis 0,33 m² pro Einwohner (Ost) leichte Defizite erkennbar waren.
Der Betriebstypenmix ist in der Branche Nahrungs- und Genussmittel breit gefächert und relativ
F
ausgewogen. Insgesamt entfielen im Referenzjahr gut 40 Prozent der Verkaufsflächen auf
großformatige Anbieter: SB-Warenhäuser, Verbraucher- und Supermärkte. Ein weiteres Drittel
vereinigen die Lebensmitteldiscounter auf sich.
R
Über 85 Prozent der Betriebe, jedoch insgesamt nur ein Drittel der Verkaufsflächen, entfiel auf
weitere Betriebsformen wie Lebensmittelläden, Fachgeschäfte, Getränkemärkte und Betriebe des
Lebensmittelhandwerks.
waren schwerpunktmäßig außerhalb zentraler Versorgungsbereiche
vertreten, hier jeweils zu einem nennenswerten Anteil in städtebaulich nicht integrierten Lagen.
SB-Warenhäuser, Verbraucher- und Supermärkte wiesen demgegenüber eine stärkere
Konzentration auf die Zentren auf.
TW
U
Lebensmitteldiscounter
In Leipzig sind die Lebensmittelbetriebe gegenüber Vergleichsstädten kleinteiliger. Bei der Hälfte
EN
der Anbieter lag die Verkaufsfläche unter 600 m² („Leipziger Lebensmittel-Laden“, vgl. Kapitel
6.3.2). Diese kleinteilige Nahversorgungsanbieter befanden sich vielfach auch außerhalb der
Zentren in städtebaulich integrierten Lagen.
Abb. 13: Angebotssituation Nahrungs- und Genussmittel in Leipzig nach Betriebstypen 2013
Betriebstyp
VK in m²
Anzahl Betriebe
zentrale
integrierte nicht-integrierte
gesamt
Versorgungsbereiche Streulagen
Streulagen
SB-Warenhaus (> 3.000 m²)
48.000
7
1
4
12
Supermarkt/Verbrauchermarkt (600 – ≤ 3.000 m²)
35.000
29
13
1
43
Lebensmittel-Discounter
59.000
31
34
38
103
Lebensmittel-Markt (ohne Discounter, 150 – ≤ 600 m²)
14.300
14
29
3
46
Getränkemarkt
10.500
8
32
13
53
Lebensmittelhandwerk (Bäcker/Fleischer)
10.200
198
51
218
467
21.600
149
173
48
370
198.600
436
307
351
1.094
Sonstige* (u. a. Fachgeschäfte, Kioske; Tankstellenshops,
sowie Nahrungs- und Genussmittel als Nebensortimente)
gesamt
*) inklusive Verkaufsflächen in Betrieben mit Lebensmitteln als Nebensortiment
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einzelhandelserhebung 2013
Zusammenfassend lässt sich feststellen:
Über die Zentren kann in Verbindung mit den Solitärstandorten des Lebensmitteleinzelhandels eine
große räumliche Abdeckung der Nahversorgung im Stadtgebiet für über 80 % der Leipziger
Haushalte) festgestellt werden. Im Einzelnen stellt sich der erreichte Stand differenzierter dar:
34
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Der Ansatz durch ein enges Netz der Zentren Versorgungslücken zu schließen, hatte nicht den
erhofften Erfolg. Dagegen konnte in den fortgeschriebenen Zentren das Nahversorgungsnetz
gesichert, qualifiziert und erweitert werden. Zunehmend erfolgreich werden Lebensmittel-Märkte
bei etwaigen Verlagerungsabsichten in die Zentren gelenkt. Diese Erfolge im Ausstattungsniveau
der zentralen Versorgungsbereiche sind das Ergebnis der stringenten Umsetzung des STEP
Zentren.
Außerhalb der Zentren können durch Auflösung der Kategorie Nahversorgungslagen und der
damit erfolgten Auflockerung des Zentrennetzes für Zwischenbereiche und städtische
Randbereiche flexiblere Ansiedlungsstrategien entwickelt werden (vgl. Kapitel 6.3 und 10.2). Auch
greifen die Steuerungsmechanismen für großflächige Lebensmittel-Märkte an städtebaulich
integrierten Standorten (im Vorgriff auf die Fortschreibung des STEP Zentren) und ersetzen
zunehmend „graue Wiese“-Standorte. Gleichzeitig ist auch ein Kleinflächenvertriebstyp
festzustellen mit Verkaufsflächen unter 600 m², das in der Steuerungspraxis zu berücksichtigen ist.
So gelang es vor allem in den innenstadtnahen Siedlungsbereichen Nahversorgungslücken zu
schließen bzw. qualitative Ergänzungen zu realisieren. Dagegen konnten Defizite in „Langzeit
unterversorgten“ Stadtbereichen nur selten behoben werden. Außerhalb der Kernstadt wird es
vermehrt schwerer integrierte Standortlagen der Nahversorgung zu sichern.
F
Es gelang insgesamt erfolgreich, das Ansiedlungsbegehren für Discounter und vergleichbare
R
Betriebsformen an städtebaulich nicht integrierten und für die wohnungsnahe Versorgung
problematischen Standorten abzuweisen.
Die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung im Hinblick auf den LEH haben ihren
TW
U
Ausgangspunkt oftmals in der Diskrepanz zwischen betriebswirtschaftlich optimalen und planerisch
sinnvollen Standortstrukturen. Im Ergebnis der im Vorfeld von Bauantragsverfahren geführten
Gespräche mit Eigentümern und Betreibern konnten die Vorhaben zunehmend städtebaulich
integriert und gestalterisch ansprechende Lösungen gefunden werden. Dies soll fortgesetzt
werden, dabei hat sich eine konsequente Orientierung auf eine deutlich reduzierte Stellplatzanzahl
und die Integration von Stellanlagen für Fahrräder bewährt.
Mit der veränderten Bevölkerungsstruktur wächst gleichzeitig der Bedarf nach Formatvielfalt im
EN
LEH. Die „Aufgabenteilung“ zwischen den unterschiedlichen Angebotsformaten des LEH soll durch
den STEP Zentren unterstützt werden. Dies soll fortgesetzt werden. Dabei hat sich eine
konsequente Orientierung auf eine deutlich reduzierte Stellplatzanzahl und die Integration von
Stellanlagen für Fahrräder bewährt.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
35
EN
TW
U
R
F
Abb. 14: Karte Erreichbarkeit der Lebensmittel-Märkte 2015
36
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
zentraler Versorgungsbereich
Ortsteilgrenze
Stadtgrenze
6.3.
Ziele und Standortkategorien der Nahversorgung
Mit Blick auf die demografischen Entwicklungen und das neu geordnete Zentrensystem wurden die
Ziele und Kriterien für eine räumlich ausgewogene, wohnortnahe Versorgungsstruktur
fortgeschrieben.
6.3.1
Ziele der Nahversorgung in den zentralen Versorgungsbereichen
Durch die räumlich konzentrierten Nahversorgungsangebote in den Zentren ist es möglich, Produkte
29
und ohne großen Zeitaufwand erhalten zu können:
des täglichen Lebens auch zu Fuß
umweltschonend und effizient. Die Sicherung und der Ausbau der polyzentralen
Nahversorgungsstrukturen behält Priorität. Neue Nahversorgungseinrichtungen sind auch zukünftig
vorrangig in zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln. Den D- und C-Zentren wird dabei eine
herausragende Rolle zugesprochen. Den höherrangigen A- und B-Zentren fällt eine anteilig geringere
Nahversorgungsfunktion
im
Rahmen
ihrer
breit
gefächerten
Angebote
zu.
Das
Nahversorgungsangebot der Zentren ist so auszurichten, dass benachbarte Zentren nicht in ihrer
Tragfähigkeit gefährdet werden (vgl. Kap. 10.2, Steuerungsgrundsatz 2).
Nahversorgung außerhalb der Zentren – Ziele und Standortkategorien
F
6.3.2
TW
U
R
Durch Auflösung der Kategorie Nahversorgungslage und der damit erfolgten Auflockerung des
Zentrennetzes können flexiblere Ansiedlungsstrategien für die Nachfrage entwickelt und
zentrenkonform gestaltet werden. So wird es möglich vorhandene räumliche Versorgungslücken
durch Ergänzungsstandorte außerhalb der Zentren zu schließen, um so eine teilräumig
ausgewogene, soweit machbar, flächendeckende Nahversorgung zu sichern und zu stärken. Hierbei
ist eine weitergehende quantitative und qualitative Sicherung und Entwicklung bestehender, aber
auch zukünftiger Nahversorgungsstrukturen zu gewährleisten.
EN
Die Lagen für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten außerhalb
zentraler Versorgungsbereiche werden unterschieden nach siedlungsräumlich integrierten
Einzelstandorten oder Streulagen sowie Gewerbe-, Industriegebieten und Randlagen der
Wohngebiete (Definition städtebaulich integrierte Lage, vgl. Kap. 2.3). Mit Bezug auf die
Begriffsbestimmung zur Nahversorgung ist die Grundvoraussetzung – und damit ein unabdingbares
Kriterium – ein integrierter Standort mit unmittelbarem Bezug zur Wohnbebauung.
Der nachhaltigen Sicherung und Stärkung der wohnortnahen Grundversorgung entsprechen
Ansiedlungsvorhaben, wenn …
ihre Standorte wohnungsnah sind, d. h. verknüpft mit Wohnquartieren (städtebaulich integriert) und
für möglichst viele Anwohner fußläufig erreichbar sind (keine siedlungsräumliche Randlage),
ihr wirtschaftlicher Betrieb perspektivisch gewährleistet bleibt,
sie als ein Baustein für Lebensqualität und Wohnattraktivität im jeweiligen Standortbereich zum
Tragen kommen und vor allem
das
Planungsziel der Erhaltung und
beeinträchtigt oder sogar gefährdet wird.
Entwicklung
zentraler
Versorgungsbereiche
nicht
Mit Bezug auf die fußläufige Erreichbarkeit gilt als Leitbild, dass die Nahversorgung eines Haushalts
bzw. Wohnstandortes gewährleistet ist, wenn im Einzugsbereich von 500 bzw. 800 Meter (Luftlinie)
zumindest ein Lebensmittel-Laden vorhanden ist.
Nahversorgungsstandort
Die Standort- bzw. Lagekriterien aller vorhandenen solitären Lebensmittel-Standorte außerhalb der
Zentren wurden geprüft. Im Ergebnis konnten eine Reihe von Lebensmittel-Standorten aufgeführt
werden, die auf Grund ihrer Lage, die Nahversorgung in den Zentren ergänzen. Von ihnen sind (bei
29
vgl. 500 Meter bzw. 800 Meter-Distanz
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
37
angemessener Dimensionierung) keine Nachteile in Bezug auf mögliche Beeinträchtigungen der
Zentren zu erwarten. Das Angebot reicht zwar nicht aus für die Einstufung als zentraler
Versorgungsbereich, dennoch steht ihnen eine städtebaurechtliche Schutzfunktion zu (über
§ 11 Abs. 3 der BauNVO). Hierzu zählen z. B. die Lebensmittel-Märkte an der Kolonnadenstraße im
Zentrum-West, An der Märchenwiese in Marienbrunn oder an der Mühlenstraße in Stahmeln. Sie
werden
als
Nahversorgungsstandorte
bezeichnet
und
wegen
ihrer
ergänzenden
Nahversorgungsfunktion im STEP Zentren besonders hervorgehoben und im Zielplan des STEP
Zentren dargestellt (siehe Anlage 1):
Als Nahversorgungsstandorte werden alle Lebensmittel-Märkte unabhängig von ihren
Verkaufsflächengrößen bezeichnet, die in städtebaulich integrierten Lagen außerhalb der
Kerneinzugsbereiche der Zentren (500 bzw. 800 Meter-Radien) liegen und die besonders wichtig
für die wohnortnahe Grundversorgung sind.
Um über „Ansiedlungsregeln“ die Umsetzung der genannten Ansiedlungsanforderungen im Sinne
des STEP sicherstellen zu können, wurde das vorhandene Regelwerk des STEP Zentren
entsprechend ergänzt (vgl. hierzu das Kapitel 10.2, Steuerungsgrundsatz 2).
F
„Leipziger Lebensmittel-Laden“
EN
TW
U
R
Die vom Gesetzgeber verfolgte Leitlinie – weitere Stärkung der Innenentwicklung in Städten und
Gemeinden vor einer baulichen Erweiterung im Außenbereich – gab Anlass, auch die Instrumente
bzw. Möglichkeiten zur Sicherung der Ziele des STEP Zentren bei seiner Fortschreibung stärker zu
flexibilisieren. Dabei wurden aktuelle Entwicklungen im Investitionsgeschehen der Stadt zu Grunde
gelegt. Sie ermöglichen neue Nutzungen städtebaulich und funktional sinnvoll zu integrieren,
brachgefallene Strukturen wieder zu beleben, Defizite abzubauen oder den Magistralen der Stadt als
Aufenthalts- und Kommunikationsorte wieder Identität zu verleihen. Von Bedeutung sind hierbei auch
Kleinflächenkonzepte im Einzelhandel, um die fußläufige Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet,
auch außerhalb der Zentren und über den bisher eingeführten „Leipziger Laden“ hinaus, zu
befördern. Ihnen sind zentrenkonforme Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Das betrifft die
Nachfragen zur Ergänzung größerer Investitionen als unterlagerte Nutzung im Erdgeschoss einer
mehrgeschossigen baulichen Anlage. Hier soll Lebensmittel-Einzelhandel zugeordnet werden. Die
sanierte denkmalsgeschützte Wohnanlage in der Windmühlenstraße im Zentrum-Südost zählt hierzu.
Diese Läden tragen dazu bei, im Sinne einer „mitgezogenen Nutzung“ als Teil einer
Gesamtinvestition, übergeordnete Ziele zu unterstützen.
Angesichts verschiedener Ansiedlungsanfragen erfolgte eine Analyse des nahversorgungsrelevanten
Leipziger Einzelhandels aus der sich ein für Leipzig typischer kleiner Nahversorger identifizieren ließ,
der als „Leipziger Lebensmittel-Laden“ (LLL) bezeichnet wird. Die Ergebnisse aus der
Bestandserhebung 2013 zeigten, dass ca. 50 Prozent der Lebensmittelanbieter in integrierten Lagen
über maximal 600 m² Verkaufsfläche verfügen. Der Schwerpunkt liegt bei den Supermärkten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, es handelt sich um einen „Leipziger LebensmittelLaden“, wenn …
seine Betriebsgröße auf max. 600 m² Verkaufsfläche begrenzt ist,
er im Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel (Verkaufsflächen-Anteil mindestens 90 Prozent)
führt, das ggf. um weitere Dienstleistungen ergänzt ist,
er innerhalb von Wohnsiedlungsbereichen (städtebauliche Integration) liegt und i. d. R. im
funktionalen Zusammenhang mit einem mehrgeschossigen Gebäude steht, in dem im
Erdgeschossbereich entsprechende Angebote für Kunden vorzufinden sind,
er im Wesentlichen auf die fußläufige Erreichbarkeit ausgerichtet ist und vorzugsweise über eine
gute ÖPNV-Anbindung verfügt, so dass die Anzahl der PKW-Stellplätze deutlich reduziert sein
kann.
Ausgehend vom funktionalen Zusammenhang grenzt sich der LLL von Einzelhandelsnutzungen ab,
38
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
die als Einzelbaukörper geringer Höhe, gut ausgestattet mit Stellplätzen, für den motorisierten
Individualverkehr gut erreichbar sind, eine andere Zielgruppe bzw. Verbraucherverhalten ansprechen
und letztlich auch die eigentliche Konkurrenz für die Zentren darstellen.
Der LLL trägt den besonderen Anforderungen in der Stadt Leipzig Rechnung, die sich u. a. aus dem
gegenüber dem STEP 2009 weniger engmaschigen Zentrennetz sowie der in vielen Bereichen
hochverdichteten und einwohnerstarken Siedlungsstruktur ergeben. Bei der Betrachtung von
zukünftigen Neuansiedlungen von LLL, Verlagerungen oder Erweiterungen solcher Standorte ist
insbesondere die Stärkung der Innenentwicklung als übergeordnetes Ziel zu sehen und gegenüber
den Zielen des STEP Zentren nach objektiven Belangen abzuwägen ohne die Grundzüge des STEP
in Frage zu stellen. Um auch bei sinnvollen städtebaulichen Entwicklungen zu gewährleisten, dass in
Bezug auf mögliche Beeinträchtigungen der Zentren keine Nachteile zu erwarten sind, erfolgt immer
eine Einzelfallbetrachtung. Dafür wurden Kriterien entwickelt, unter welchen Voraussetzungen eine
solche Ansiedlung den Zielen des STEP Zentren nicht entgegen steht (vgl. Kap. 10.2).
EN
TW
U
R
F
Bei der Sicherung der Nahversorgung außerhalb der Zentren liegt der Fokus auf Räumen mit
Nachhol- und Ergänzungsbedarf. Defizite sind durch Ergänzungsstandorte zu schließen. Neben den
„langzeit-defizitären“ Siedlungsbereichen handelt es sich dabei um die citynahen Stadtteile und völlig
neu entstehende Stadtquartiere. Hier soll in standortübergreifender Betrachtung eine die Zentren
ergänzende Nahversorgung in städtebaulich integrierten Lagen für möglichst viele Wohnquartiere
erreicht werden.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
39
7
Fachmarktkonzept
Das Konzept widmet sich den großflächigen Einzelhandelsbetrieben außerhalb der Zentren, die in
30
der Regel dem Betriebstyp Fachmarkt zuzuordnen sind. Entsprechend ihren Angebotsstrukturen
werden nachstehende Typen von Sonderstandorten unterschieden:
Standortgemeinschaft als Fachmarktzentrum oder -agglomeration mit groß- und kleinflächigen
Einzelhandelsbetrieben und Verkaufsflächen ab insgesamt ca. 4.000 m² mit zentren-,
nahversorgungs- und nicht-zentrenrelevanten Angeboten, z. B. der Sachsenpark in Seehausen.
Hier kann auch ein Möbel- sowie Bau- und/oder Gartenmarkt integriert sein.
Einzelstandort mit dem Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel und einer Verkaufsfläche ab
4.000 m² sowie weitere Geschäfte (Konzessionäre) mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten
Sortimenten, z. B. das SB-Warenhaus am Standort Torgauer Straße in Heiterblick und
großflächiger Einzelstandort mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten
31
wie Möbelmarkt
F
sowie Bau- und/oder Gartenmarkt, z. B. der OBI in Probstheida.
7.1
U
R
Das Konzept zielt schwerpunktmäßig auf den Bereich Möbel sowie Bau- und/oder Gartenmärkte. Das
resultiert aus dem Ansiedlungsdruck in Leipzig, aber auch aus dem intensiven, z. T. ruinösen
Wettbewerb mit Marktverdrängungen bei den Unternehmen selbst mit Marktabgängen als Folge.
Fachmarktstruktur, Trends und Anforderungen
EN
TW
Zu den häufigsten Vertretern bei Fachmärkten zählen Möbelmärkte sowie Bau- und/oder
32
Gartenmärkte. In das Konzept wurden auch Wohnkaufhäuser bzw. Einrichtungshäuser einbezogen,
die angesichts ihrer Großflächigkeit vergleichbare Steuerungserfordernisse aufweisen. Die Betriebe
lassen sich wegen der großen Handels- und Stellplatzflächen in die baulichen Strukturen der Zentren
häufig nicht einfügen. Sie verkaufen vorrangig Waren, die nicht ohne PKW transportiert werden
können und somit ein starkes Verkehrsaufkommen erzeugen. Die angebotenen Sortimente werden
als nicht-zentrenrelevant bezeichnet (vgl. Kapitel 9, Leipziger Sortimentsliste). Damit sind die
Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten mit
ihrer spezialisierten und ergänzenden Funktion als integraler Bestandteil des arbeitsteiligen
Versorgungssystems zu verstehen.
Der Fachmarktbereich ist einer der Profiteure des Wandels im Einzelhandel, da er auch mit einer
zunehmenden Filialisierung und zum Teil wachsender Discountorientierung des Angebotes
einhergeht. Zu den entwicklungsbestimmenden Faktoren für Fachmärkte bundesweit, aber auch in
Leipzig zählen:
anhaltendes, jüngst abflachendes Flächenwachstum bei stagnierenden Rentabilitäten!
Im Bereich der Wohnkaufhäuser liegt die Marktzutrittsgröße inzwischen bei mindestens 20.000 m²
Verkaufsfläche (VKF), nicht selten sogar weit darüber. In Leipzig spiegelt sich diese Entwicklung in
der Verlagerung und Vergrößerung des Möbelhauses Porta von fast 18.000 m² auf fast 40.000 m²
wider.
30
31
32
Der Begriff wird leicht modifiziert verwendet: i. d. R. großflächige, mindestens jedoch mehr als 400 m² VKF umfassende
Einzelhandelsbetriebe mit i. d. R. Selbstbedienungsprinzip. Darüber hinaus existieren Fachmärkte mit Spezialisierung auf
einzelne Sortimente (z. B. Fliesenfachmarkt, Küchenfachmarkt).
Das Hauptsortiment prägt den Betrieb bzgl. des Umsatzes, beinhaltet die Sortimentsmitte. Nebensortimente ordnen sich dem
Hauptsortiment flächen-/umsatzmäßig deutlich unter und haben ergänzenden, nicht prägenden Charakter.
Wohnkaufhäuser zählen hinsichtlich ihrer betrieblichen Spezifika (persönliche Bedienung) nicht zum Betriebstyp Fachmarkt.
40
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Der „typische“ deutsche Bau- und Gartenmarkt präsentierte sich 2015 auf 7.350 Quadratmeter
33
Verkaufsfläche. Aktuelle Bau- und Gartenmärkte können inklusive der zunehmend als Drive-InBereiche organisierten Baustoffabteilungen maximale Größen von ca. 20.000 m² VKF erreichen.
Auch in Leipzig ist bislang ein Fachmarkt in dieser Betriebsgröße vertreten, während die anderen
Anbieter (noch) deutlich darunter liegende Größenordnungen aufweisen.
Das Größenwachstum scheint im Möbel- sowie im Bau- und Gartenmarktbereich, einhergehend mit
einer zunehmenden Angebotskonzentration auf wenige Einzelanbieter, nach wie vor ungebrochen.
34
schätzen jedoch ein, dass auch Möbelketten auf Grund ihrer ungezügelten
Trendforscher
Flächenexpansion ähnliche Probleme bekommen könnten wie der Autohandel.
Bedeutungszuwachs bei zentrenrelevanten Randsortimenten!
R
F
Das betrifft „klassische“ Rand- bzw. Nebensortimente wie Leuchten, deren Angebotsumfang
sukzessive ausgedehnt und die Sortimentsanzahl (hybride Angebote) ausgeweitet wird. In
Möbelhäusern umfasst es auch eine umfangreiche Baby- und Kinderabteilung, die neben Möbeln
auch Bekleidung oder Spielwaren führt. Ein klarer funktionaler Zusammenhang zum Hauptsortiment
ist damit teilweise nicht mehr gegeben, so dass sie nicht als Randsortiment im eigentlichen Sinne
einzustufen sind. Diese Entwicklungen begründen sich einerseits in dem Wunsch der Betreiber, sich
durch die Gestaltung des Randsortimentes von den Mitbewerbern abzugrenzen, andererseits tragen
insbesondere zentrenrelevante Randsortimente bedeutend zum Umsatz bei, der die wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit solcher Betriebe verbessert.
Verbundstandorte dominieren bei Standortwahl zur Nutzung von Agglomerationsvorteilen!
TW
U
Das kann ein Bau- und Gartenmarkt mit ergänzenden Spezialfachmärkten sein oder aus dem
Bereich der Möbelbranche ein großen Haupthaus sowie ergänzende Möbelfachmärkte. Auch
branchenübergreifende Verbünde von Möbel- sowie Bau- und Gartenfachmärkten werden
nachgefragt. In Leipzig ist dieser Trend bisher wenig ausgeprägt, dagegen aber der Trend zu
leistungsfähigen Solitärstandorten (z. B. der OBI-Standort am Freiladebahnhof Ost).
Wachsende Zuwachsraten multimedialer Einkaufsmöglichkeiten!
EN
Der Marktanteil des Onlinehandels von jeweils knapp 8 Prozent in den Bereichen Garten- und
35
fiel 2014 vergleichsweise noch moderat aus. Die
Heimwerken und Möbel und Einrichten
zukünftigen Wachstumsoptionen müssen abgewartet werden.
Erreichbarkeit für wenig mobile Bevölkerungsgruppen nicht außer Acht lassen!
Als Leipziger Besonderheit ist festzuhalten: Im Vergleich mit Städten ähnlicher Größenordnung ist die
36
Motorisierungsrate (347 private PKW pro 1.000 Einwohner, 2015 ) relativ gering. Sie ist den letzten
vier Jahren nahezu konstant geblieben. Auch wenn in randstädtischen Ortsteilen mindestens jede(r)
zweite Bewohner/in ein privates Auto angemeldet hat. Über 40 Prozent der Haushalte steht kein Auto
zur Verfügung.
7.2
Angebotssituation in Leipzig
Auf
Grundlage
der
zum
Jahreswechsel
2012/2013
durchgeführten
Einzelhandels37
wurden insgesamt 37 Standorte berücksichtigt, die den drei Typen von
Bestandserhebung
Sonderstandorten außerhalb der Zentren zuzuordnen sind. Ihre Verkaufsfläche beläuft sich auf
insgesamt knapp 300.000 m². Das ist bezogen auf den gesamten Handelsbestand mehr als ein
Drittel (34 %) der Leipziger Handelsfläche. Branchenspezifisch dominieren die Möbel-, Bau- und
33
34
35
36
37
EHI Retail Institut, Internet, 17.02.2016
Ulrich Eggert Consulting. Köln, Studie MEGATRENDS 2020
Dr. Gerold Doplbauer, Ecommerce: Wachstum ohne Grenzen?, Online-Anteile der Sortimente – heute und morgen, GfK
GeoMarketing GmbH, Juli 2015
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen,[Statistischer Quartalsbericht I/2016
Der Standortwechsel Möbel Porta vom Paunsdorf Center an die „Alte Messe“ wurde berücksichtigt. Dagegen nicht mehr die
Flächen von Möbel Porta im Paunsdorf Center. Die Schließung des Baumarktes Torgauer Straße 49 wurde ebenso
berücksichtigt, jedoch nicht der Marktaustritt von Praktiker (Brünner Straße, Schomburgkstraße mit ca. 14.000 m² VKF.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
41
Gartenmarktsortimente, auf die zusammen rund zwei Drittel dieser Verkaufsflächen entfallen.
Werden die Standorte mit diesem Angebotssegment in den Zentren und Streulagen hinzu gerechnet,
beträgt die Handelsfläche 221.000 m² auf der ein Umsatzvolumen von gut 299 Millionen Euro
erwirtschaftet wird (vgl. Abb. 15 und 16).
Die Untergruppe Gartenmarktsortimente nimmt hierbei einen vergleichsweise geringen Anteil (11 %)
an der untersuchungsrelevanten Handelsfläche ein und tritt somit auch bei der quantitativen
Darstellung zurück. Überwiegend wird sie in kombinierten Bau- und Gartenmärkten auf einer dem
Baumarktsortiment nachgeordneten Verkaufsfläche angeboten. Reine Gartenmärkte sind in Leipzig
nur zwei vertreten, da dieser Struktur in verdichteten, großstädtischen Räumen eine geringere
Bedeutung zukommt als in stärker ländlich geprägten Regionen.
Bei der Möbelbranche besteht eine Besonderheit. Hier ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die
Stadt Leipzig im Rahmen von Stadt-Umland-Verträgen insgesamt 33.500 m² Verkaufsfläche an
Umlandkommunen abgetreten hat. Ein Großteil dieser Flächen (32.500 m²) ist in der
Nachbargemeinde Taucha (v. a. Möbel Kraft) realisiert worden. Bezieht man diese funktional der
Stadt Leipzig zuzuordnenden Flächen in die Betrachtung mit ein, erhöht sich die Verkaufsfläche im
Bereich Möbel deutlich auf rd. 119.000 m².
F
städtebaulich nicht
integrierte Lage
110
145.000
48 %
100 %
2 Einzelstandorte Nahrungs-/Genussmittel
17
11.000
1%
37 %
30 Einzelstandorte
Möbel-, Bau-, Gartenfachmarktbereich
30
130.000
81 %
100 %
37 Standorte
157
U
Abb. 15: Angebotssituation Sonderstandorte großflächiger Einzelhandel 2012/13
286.000
62 %
-
Anzahl Verkaufsfläche darunter Anteil
Betriebe
m²
Branche Möbel/Bau/Garten
TW
5 Standortgemeinschaften
R
Sonderstandorte großflächiger
Einzelhandel
Abb. 16: Angebotssituation Möbel-, Bau- und Gartenfachmarktsortimente 2012/13
Standorte der Branche
Möbel/Bau/ Garten
Anzahl Verkaufsfläche
Betriebe
m²
Umsatz
Mio. Euro
Lage in Zentren
20 %
113
115
85.000
111
119.000
157
darunter Bau- und Gartenmarktsortimente
184
136.000
186
4%
insgesamt inkl. Funktionsabtretungen
299
255.000
343
-
EN
darunter Möbel ohne Funktionsabtretung
darunter Möbel mit Funktionsabtretung
Die Sonderstandorte der großflächigen Einzelhandelsbetriebe, gegliedert nach den drei
Standorttypen, sind in der Karte (Abb. 17) dargestellt. Um die großen Einzugsbereiche der
Sonderstandorte berücksichtigen zu können, wurden die eigentlich acht Versorgungsräume neu zu
drei Versorgungsräumen (Mitte-Süd-Ost, West und Nord) zusammengefasst. Auf dieser Basis
kann der Versorgungsgrad der Bevölkerung (z. B. einwohnerbezogene VKF-Ausstattung) bei Möbel
sowie Bau- und Gartenmarktsortimente beurteilt werden.
Die Betrachtung der Standortprofile und Sortimentsschwerpunkte zeigt:
Bei den Fachmarktzentren und den SB-Warenhaus-Standorten sind deutliche Fehlplatzierungen
großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten (über 50 %) in nicht
integrierten Lagen festzustellen. Das entzieht den Zentren Kaufkraft.
Die Stadt Leipzig verfügt bereits über sieben von solchen Standortgemeinschaften. Ihre
Verkaufsflächen reichen von ca. 4.500 m² (Sonderstandort „Portitz Treff“) bis zu rund 48.000 m²
(Sonderstandort
„Sachsenpark“)
mit
zum
Teil
großen
Anteilen
zentrenund
nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten (fast 80 % im „Portitz Treff“, 20 % Sonderstandort
„Alte Messe“). Vor dem Hintergrund der insgesamt begrenzten Marktpotenziale in den
zentrenrelevanten Handelsbranchen sind die vorhandenen Standorte als grundsätzlich
42
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
ausreichend zu bewerten.
Fachmärkte
mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind auch Bestandteil dieser
Standortgemeinschaften (u. a. „Löwencenter“). Mehrheitlich befinden sie sich jedoch in
Solitärlagen, Standortverbünde mit weiteren nicht-zentrenrelevanten Fachmärkten sind bisher eher
die Ausnahme.
Im Unterschied zur Möbelbranche verfügt Leipzig im Baumarktsegment über gut aufgestellte
Wettbewerbsstandorte, deren Kern 2016 aus 11 Bau- bzw. Gartenfachmärkten als Voll- oder
Universal-Fachmärkte besteht. Ihre durchschnittliche Größe beläuft sich auf rund 7.900 m² VKF
(ohne Praktiker). Sie liegt somit über dem bundesweiten Durchschnitt.
Die Bau- und Gartenmärkte konzentrieren sich auf die Versorgungsräume West und Nord (vgl.
Abb. 17), dagegen bestehen noch Defizite im Versorgungsraum Mitte-Süd.
Mit Ausnahme von sechs
Standorten sind alle Standorte über den ÖPNV erreichbar
(Haltestellenbereich mit 300 Meter Distanz). Wesentlich ist allerdings nicht nur die Distanz
zwischen Verkaufsstätten und Haltestellen, sondern auch ein dichter Fahrplantakt in einem
attraktiven Netz. Hier verfügt die Hälfte aller Sonderstandorte über einen leistungsfähigen
schienengebundenen ÖPNV-Anschluss.
F
In der Regel befinden sich die Fachmärkte mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten in
EN
TW
U
R
Gewerbebereichen, die für produzierendes Gewerbe bzw. Handwerk vorgehalten werden. Dies
führt zu Bodenpreisspannungen und geht zu Lasten der gewerblichen Entwicklungsoptionen, so
dass im Falle von Erweiterungen und Ansiedlungen ein Abgleich mit den Zielen des STEP
Gewerbliche Bauflächen erforderlich ist.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
43
44
EN
TW
U
R
F
Abb. 17: Karte Sonderstandorte großflächiger Einzelhandel,
VKF im Bereich Möbel, Bau-und Gartenfachmarktsortimente,
2013
44
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
7.3
Ziele für die städtebauliche Beurteilung der Sonderstandorte
Die aufgeführten Entwicklungen und Trends stellen die Stadt Leipzig vor die Herausforderung einer
gezielten und geordneten Weiterentwicklung der Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels.
Bezogen auf die Sonderstandorte mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten bestehen folgende
wesentlichen stadtentwicklungspolitischen Ziele:
U
R
F
Die Kongruenz mit den Zentren hat höchste Priorität!
Auf Grund der besonderen Bedeutung der zentralen Versorgungsbereiche ist eine
Einzelhandelsentwicklung auch mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten vorrangig in diesen
Bereichen anzustreben. 2013 befand sich jeder fünfte Einzelhandelsbetrieb aus der Branche Möbel
in einem Zentrum (Kategorie A bis C). Bau- bzw. Gartenmarktsortimente waren dagegen mit einem
Anteil von nur 4 Prozent ihrer Handelsfläche in den Zentren praktisch nicht vertreten.
Häufig wird für einen großflächigen Betrieb mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten kein Standort in
den Zentren zu betriebswirtschaftlich und städtebaulich vertretbaren Bedingungen zur Verfügung
stehen. In diesen Fällen soll dem Fachmarktstandort eine verträgliche Ergänzungsfunktion
insbesondere für die City und B-Zentren zukommen. Mit Blick auf die stetig wachsenden
zentrenrelevanten Nebensortimente sollen die Zentren jedoch nicht durch zu starke
38
Kaufkraftbindung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden. Diese Anforderung
prägt die Steuerungspraxis in Leipzig bereits mit den Planungsgrundsätzen des STEP Zentren
2009. Ziel bei der Weiterentwicklung einzelner Sonderstandorte ist weiter, dass sie nicht ein zu
hohes Standortgewicht entwickeln, der Umfang der zentrenrelevanten Nebensortimente am
jeweiligen Standort größer wird und das Risiko zur Schädigung der benachbarten Zentren durch
räumliche Umsatz-Umverteilungen zunimmt.
EN
TW
Eine dezentrale Konzentration ist anzustreben!
Außerhalb der Zentren sind durch Lenkung an städtebaulich und versorgungsstrukturell sinnvollen
Standorten Verbünde mit Agglomerationsvorteilen für Kunden und Betriebe zu schaffen, Wege zu
reduzieren und Belastungen der kommunalen Haushalte durch effiziente Ausnutzung von
Infrastrukturen zu minimieren. Eine gesamtstädtische Orientierung auf leistungsfähige
Sonderstandorte schafft aus Kundensicht attraktivere und damit auch für das überörtliche
Nachfragepotential interessantere Standorte.
Die Erreichbarkeit ist ein wesentlicher Aspekt bei der Standortsteuerung!
Einen hohen Stellenwert hat die Lage im Stadtraum. Je nach der Bevölkerungsdichte im
Umgebungs- bzw. Einzugsbereich wohnen in Leipzig z. B. in einer Distanz von 3 km Entfernung in
der Spannbreite zwischen rund 5.000 bis 45.000 Einwohner. Die Standorte haben mehr oder
weniger kurze Anfahrtswege und sind differenziert verkehrsvermeidend.
Für Möbel-, Bau- und Gartenmärkte wird eine Gleichverteilung der Angebote im Stadtgebiet
angestrebt für eine relativ verbrauchernahe Versorgung.
Die Sonderstellung von Wohnkauf- bzw. Einrichtungshäusern mit Handelsflächen ab 20.000 m²
bedingt ein sehr ausgedehntes Einzugsgebiet. Hier ist ein relativ zentraler und für die Leipziger
Bevölkerung insgesamt gut erreichbarer Standort erforderlich. Ein Beispiel für diese Umsetzung
stellt der Verlagerungsstandort für Porta auf der „Alten Messe“ dar. Damit wurde bereits ein
Schritt in die Richtung gesetzt, die Einkaufsattraktivität Leipzigs nicht nur für die eigene
Bewohnerschaft, sondern auch für die des Umlandes zu steigern.
Im Hinblick auf die verkehrliche Erreichbarkeit und Beeinträchtigungen durch den Verkehr sollen die
Standorte über einen ÖPNV-Anschluss (nach Möglichkeit schienengebunden) verfügen. Dies
entspricht auch der Anforderung aus der Landes- und Regionalplanung.
38
vgl. Integrationsgebot nach LEP 2013
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
45
7.4
Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen und Strategie der räumlichen Steuerung
Für die Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels im Bereich Möbel sowie Bau- und
Gartenmarktsortimente wurde in einem ersten Schritt die absatzwirtschaftlich möglichen
zusätzlichen Verkaufsflächen ermittelt, um daraus im zweiten Schritt die städtebaulich-funktionalen
Leitlinien der räumlichen Steuerung abzuleiten:
Einzugsgebiet und Umlandstandorte im Einzelhandel
Das Einzugsbereich wurde unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation 2013 abgegrenzt
Anmerkung: Das Einzugsbereich weicht vom Marktgebiet, Kap. 3.4. ab. Zur Ermittlung der
zusätzlich
absatzwirtschaftlich
tragfähigen
Verkaufsflächenpotenziale
wurden
die
sortimentsspezifischen Ist-Zentralitäten für Möbel- und Bau- bzw. Gartenmarktsortimente
herangezogen. Zur Auslotung der Entwicklungsspielräume für die künftige Entwicklung der
Handelsflächen in diesen Sortimentsbereichen sind Tragfähigkeitsuntersuchungen erforderlich, die
nur raumbezogen sinnvoll sind. Grundlage ist die landesplanerische Funktionszuweisung der Stadt
Leipzig als Oberzentrum unter Berücksichtigung der bestehenden Angebots- und
Konkurrenzsituation im Einzugsbereich, die in nachfolgender Karte dargestellt ist.
EN
TW
U
R
F
Abb. 18: Karte Umlandstandorte in den Sortimentsbereichen Möbel, Bau- bzw. Gartenmarkt 2013
Quelle: Junker und Kruse, Stadtforschung ■ Planung aus Dortmund, 2013, auf Basis von Verkaufsflächenangaben gemäß
Handelsatlas für den Freistaat Sachsen, Kammerbezirk Leipzig, Ausgabe12/2010 sowie Stadtplanungsamt, 01/2013; Daten
von OpenStreetMap - veröffentlicht unter OdbL
7.5
Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen im Prognosehorizont 2020
Aufbauend auf den derzeitigen und zukünftigen ökonomischen Rahmenbedingungen in Leipzig
wurden die perspektivischen Entwicklungsspielräume des Leipziger Einzelhandels in den Branchen
Möbel sowie Bau- und Gartenmarktsortimente abgeschätzt. In die Betrachtung flossen eine Reihe
von Faktoren ein, für die entweder Prognosen herangezogen oder Annahmen getroffen wurden:
46
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Abb. 19: Methodik zur Ermittlung des absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens
Versorgungsauftrag für Möbel- und Baumarktsortimente
Gegenüberstellung
IST-ZENTRALITÄT
:
ZIEL-ZENTRALITÄT
Nachfrageseite
Angebotsseite
Einwohnerentwicklung im Einzugsgebiet
Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Kopf
ggf. Verschiebung sortimentsspezifischer Ausgabenanteile
Entwicklung des Umsatzes
Entwicklung der Flächenproduktivität
(Umsatz/m² Verkaufsfläche)
Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen im Prognosehorizont 2020
Spannweitenbetrachtung
Ist-Variante
Wachstums-Variante
TW
U
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F
Möbelbranche
2013 betrug die ermittelte Zentralität bei der Möbelbranche 118 inkl. der Umsatzvolumina der an die
Umlandgemeinden abgetretenen Verkaufsflächen und das Möbelhaus Porta auf der „Alten Messe“.
Um der oberzentralen Versorgungsfunktion Leipzigs für das Umland Rechnung zu tragen, ging der
Gutachter davon aus, dass eine Ziel-Zentralität von 130 erreicht werden müsste. Die Möglichkeiten
für ein darüber hinausgehendes Wachstum sah er angesichts der starken Konkurrenzsituation im
Umland als begrenzt an. Wird die Annahme eines Anstieges der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft
(+10 % bis zum Jahr 2020) als Wachstums-Szenario in Ansatz gebracht, würde ein
absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen bis 2020 von 20.000 m² Verkaufsfläche resultieren.
Dabei ist zu beachten, dass der Rahmen bereits mit 5.000 m² bauplanungsrechtlich gesicherter
39
Verkaufsfläche abgeschöpft ist.
EN
Das Ergebnis zeigt ein erhebliches zusätzliches Flächenpotenzial. Hierbei ist jedoch zu beachten:
Für die Etablierung eines leistungsfähigen weiteren Wohnkaufhauses ist dies voraussichtlich nicht
ausreichend. Weitere Ansiedlungen von Fachanbietern werden erfolgen, auch wenn durch sie die
oberzentrale Versorgungsfunktion Leipzigs nicht gestärkt werden kann.
Gegenwärtig
bestehen noch Unsicherheiten bei den nachfrage- und angebotsseitigen
Rahmenbedingungen. Dies trifft vor allem auf die branchenbezogenen Auswirkungen des ECommerce zu.
Eine Erhöhung der Zentralität insbesondere über 100 verlangt eine wesentliche Änderung von
Kaufkraftströmen, die i. d. R. einen längeren Zeitraum umfasst. Darüber hinaus ist zu beachten,
dass der prognostizierte Zuwachs im Laufe der Jahre erst 2020 entstehen wird und nicht in
vollem Umfang zum derzeitigen Zeitpunkt realisiert werden kann. Ansonsten entsteht die Gefahr,
dass die damit verbundene zusätzliche Konkurrenz, entgegen den für die Prognose getroffenen
Annahmen, auch zu einer Verdrängung bestehenden Einzelhandels führen könnte.
Bei den Umsatzangaben handelte es sich noch um gutachterliche Schätzungen, da die
tatsächlichen zu erzielenden Umsatzkennzahlen des Betreibers Porta 2013 nicht vorlagen.
39
40
40
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 268 „Möbelmarkt Paunsdorf“ mit 5.000 m².
Erst nach erfolgter Markteinführungsphase von Porta am Standort „Alte Messe“ ist es möglich, empirisch die
Kaufkraftzuflüsse nach Leipzig zu überprüfen und die tatsächlich erzielte Zentralität zu beurteilen.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
47
Bau- und Gartenmarktsortimente
Im Baumarksortiment wurde auf der Grundlage der Bestandserhebung Anfang 2013 eine Zentralität
41
von 100 errechnet. Geprüft wurde, ob mit Blick auf die oberzentrale Versorgungsfunktion die ZielZentralität perspektivisch gesteigert werden kann. Wegen der generell geringeren Reichweite dieser
Sortimente und durch die bestehenden Konkurrenzstandorte in den Umlandkommunen erscheint
dies schwierig. Hier kann maximal eine Ziel-Zentralität von 110 als realistischer Zielwert betrachtet
werden. Dies entspricht einem zusätzlichen Verkaufsflächenpotenzial von ca. 9.000 m²
42
Verkaufsfläche bis 2020. Die Realisierung dieser Ziel-Zentralität setzt allerdings voraus, dass es
der Stadt Leipzig gelingt, in stärkerem Maße als bislang eine regionale Ausstrahlung in diesem
Sortiment zu entfalten.
Da es 2013 zwei Baumarkt-Schließungen (Praktiker) gab und nachfrageseitig eine gewachsene
einzelhandelsrelevante Kaufkraft zur Verfügung steht, kann ein Bauleitplanverfahren eingeleitet
43
werden, um Baurecht für einen leistungsfähigen Baumarkt zu schaffen.
F
Da im Gartenmarktbereich die Prognose mit stärkeren Unsicherheiten behaftet ist, wird hier auf eine
differenzierte Prognose verzichtet. Über Analogieschlüsse zur Branche Baumarkt lässt sich folgern,
dass für einzelne Anbieter bei einer Erhöhung der regionalen Ausstrahlung weitere Potenziale
bestehen, ein „Nachholbedarf“ im eigentlichen Sinne ist jedoch nicht anzunehmen.
TW
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Räumliche Steuerung der Leipziger Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels
Bei den drei Typen der Sonderstandorte mit ihrer unterschiedlichen Ausrichtung des
Warenangebotes sind zur Bewahrung der Ziele: Stabilisierung und Stärkung der zentralen
Versorgungsbereiche und der oberzentralen Versorgungsfunktion grundsätzlich differenzierte
Entwicklungspfade (Optionen) zu beschreiten. Sie können moderat, expansiv wachsend oder
restriktiv sein.
Sonderstandorte mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten
EN
Die sieben Sonderstandorte entfalten durch ihre großflächigen, strukturprägenden Anbieter eine
weiträumige, teilweise regionale Ausstrahlung. Sie stellen auf Grund ihres hohen Anteiles an zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimenten bedeutsame Konkurrenzstandorte zu den Leipziger
Zentren und zu wohnungsnahen Grundversorgungsangeboten dar. Mit Blick auf die Priorität der
Zentrenentwicklung und der noch insgesamt begrenzten Marktpotenziale in den
Einzelhandelsbranchen sind die vorhandenen Standorte als grundsätzlich ausreichend zu bewerten.
Darauf basierend werden für die Einzelhandelssteuerung folgende Leitlinien verfolgt (vgl. Kapitel
10.2, Steuerungsgrundsatz 3):
restriktive Entwicklungsperspektive für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente
Zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung soll keine
Erweiterung der zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimente über den durch das
bestehende Bau- bzw. Bauplanungsrecht gesetzten Rahmen hinaus erfolgen. Für weitere
Ansiedlungen und Erweiterungen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der STEP
Zentren zu Grunde gelegt. Ob diesen Betrieben darüber hinaus eine gewisse Erweiterungsmöglichkeit eingeräumt werden kann, ohne dass hierdurch negative Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche hervorgerufen werden, ist im Rahmen von Einzelfallbetrachtungen zu prüfen.
Vorrangstandorte für nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel
Diese Sonderstandorte sind grundsätzlich als Entwicklungsbereiche für die Ansiedlung nichtzentrenrelevanten Einzelhandels zu betrachten. Umstrukturierungen, die zu einer Reduzierung
41
Beim Kaufkraftvolumen Baumarktbereich ist zu berücksichtigen, dass etwa 30 % auf Vertriebsschienen entfallen, die bei
der Bestandserhebung im Einzelhandel nicht erfasst wurden, so auf den Baustoffhandel und den Holzeinzelhandel.
42
nur Innenverkaufsflächen, da Außenverkaufsflächen geringere Flächenproduktivitäten aufweisen
43
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ in Vorbereitung
48
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
der Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente zu Gunsten nichtzentrenrelevanter Sortimente führen, sind ausdrücklich erwünscht. Hierbei können Anreize für
44
Umwandlungen von Verkaufsflächen auf Basis des Umsatzäquivalenzprinzips geschaffen werden,
wenn ansonsten ein möglichst restriktiver Umgang mit Ansiedlungen des großflächigen nichtzentrenrelevanten Einzelhandels verfolgt wird. Derartige Änderungen müssen bauleitplanerisch
begleitet werden.
Sonderstandorte mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten
Auch bei wachsenden Kaufkraftpotenzialen bleibt eine gesteuerte Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten erforderlich, um eine
städtebaulich bedenkliche Verschärfung des Wettbewerbes zu vermeiden, die einschlägige Betriebe
zur Aufgabe zwingt. Bei derartigen Betriebsabgängen besteht die Gefahr, dass dann die
Sortimentsstruktur geändert und (weitere) zentrenrelevante Warengruppen an diesen Standorten zu
Lasten der Zentrenentwicklung angeboten werden.
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Aus diesem Grund soll mit dem Ziel der Bündelung von Angeboten und Verkehrsströmen der Fokus
auf Ansiedlung bzw. Erweiterung von großflächigen Möbel- und Baumärkten zunächst auf
vorhandenen Standorten liegen. Ziel er Stadt Leipzig ist es, die vorhandene Handelsstruktur in
diesem Segment zu erhalten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Das heißt, den Wettbewerb
an vorhandenen Standorten zu fördern. Dies darf jedoch nicht zu einer grundsätzlichen
Verdrängung dort vorhandener klassischer Gewerbebetriebe führen. Sofern die Bewertung der
Entwicklungsperspektive auf der Ebene des Standortbereiches und Versorgungsraumes es
empfiehlt, sollen die Bestandsstandorte im nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbereich gezielt
weiterentwickelt werden (siehe hierzu Kapitel 8, Versorgungsräume).
TW
Die Strategie der prioritären Weiterentwicklung bereits vorgeprägter Standorte mit nichtzentrenrelevanten Sortimenten bedeutet jedoch nicht, dass darüber hinaus keine Entwicklung mehr
stattfinden kann. Aus der Bestandsanalyse und den Zielen für die Sonderstandorte mit nichtzentrenrelevanten Hauptsortimenten ergeben sich folgende allgemeine und konkrete
Standortprioritäten für Neuansiedlungen bzw. Verlagerungen:
Standorte im A-Zentrum oder in B-Zentren haben oberste Priorität.
EN
Daneben hat die Aus- bzw. Nachnutzung der Standorte mit vorhandenen Planungs- und
Baurechten Vorrang (Nutzung frei werdender Bestandsstandorte statt Neuinanspruchnahme von
Flächen).
Des Weiteren sind Standortbündelungen (Ergänzungsfunktion/Synergien zu bestehenden
Anbietern) i. d. R. in Gebieten, die nicht mit hoher Priorität für produzierendes Gewerbe bzw.
Handwerk vorgehalten werden, anzustreben. Die Standorte sollen mit möglichst leistungsfähigem
schienengebundenem ÖPNV-Anschluss ausgestattet sein.
Um
eine gleichgewichtige räumliche Verteilung für eine relativ verbrauchernahe
Versorgungssituation in den drei Versorgungsräumen zu erreichen, soll bei der Ansiedlung eines
Bau- und Gartenfachmarktes der bislang weniger gut ausgestattete Versorgungsraum Mitte-Süd
Vorrang haben.
Eine Beurteilung erfolgt jeweils einzelfallbezogen und schließt eine vorhabenbezogene Betrachtung
zum Anteil zentren- bzw. nahversorgungsrelevanter Nebensortimente und zu Synergien mit
bestehenden Anbietern (neu oder spezialisiert) ein.
44
Gemäß Umsatzäquivalenzprinzip kann bestehenden Einkaufzentren, die über einen Anteil zentrenrelevanter Sortimente
verfügen, im Sinne eines Standortumbaus die Möglichkeit der Ansiedlung nicht-zentrenrelevanter Sortimente eingeräumt
werden, wenn dafür zentrenrelevante Sortimente auf Basis des Umsatzes reduziert werden.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
49
Branche Möbel
Unter Berücksichtigung der relevanten Rahmenbedingungen konzentriert sich die Stadt Leipzig
zunächst auf bestandsorientierte Entwicklungen sowie auf die planungsrechtlich gesicherte
Entwicklung.
In Abhängigkeit von der zukünftigen Nachfrageentwicklung erfolgt erneut eine Prüfung zur
Ansiedlung eines weiteren leistungsfähigen Wohnkaufhauses.
Bau- und Gartenmarktsortimente
Die Stadt präferiert die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes bis 2020 in zentraler und
für alle Verkehrsarten gut erreichbarer Lage im Raum Mitte-Süd. Ansonsten konzentriert sich die
Stadt auf die Entwicklungen bei Bestandsimmobilien, um hier städtebauliche Risiken wie
Leerstände und Nachnutzungen mit zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen, die dem STEP
Zentren widersprechen, zu minimieren.
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Bei den Sonderstandorten des nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels im Möbelbereich sowie den
Bau- und Gartenmärkten soll eine Strategie der gezielten, an der Nachfrageentwicklung
ausgerichteten, Weiterentwicklung an mit dem ÖPNV gut erschlossenen Standorten verfolgt
werden, um den Kaufkraftzufluss in Leipzig in diesem Bedarfssegment zu erhöhen.
50
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
8
Versorgungsräume
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Die im STEP Zentren 2009 vorgenommene Abgrenzung in acht Versorgungsräume (VR) wird
beibehalten. Sie entspricht den Leipziger Stadtbezirken mit Ausnahme des Leipziger Ostens,
Westens und Nordens, wo die Ortsteile neu zu größeren Versorgungsräumen zusammengefasst
wurden. Dies ermöglicht es, vertiefende Aussagen zur örtlichen Versorgungssituation zu treffen.
Das betrifft die Weiterentwicklung der Zentrenstruktur insbesondere im Hinblick auf ihre
Nahversorgungsfunktion, außerhalb der Zentren die konkreten Angaben zur örtlichen
Nahversorgungssituation sowie zu den Sonderstandorten der großflächigen Fachmärkte. Die
Ausführungen sind sowohl in den strategischen Konzepten als auch im Rahmen von
Maßnahmenkonzepten zu berücksichtigen und sind Grundlage in der verbindlichen
Bauleitplanung mit Bedeutung für den Einzelhandel. Die Pläne zeigen die plangrafische
Abgrenzung der Zentren sowie mögliche Neubaupotenzialflächen für weitere zentrumsprägende
Vorhaben. Darüber hinaus werden weitere Informationen für das Zentrum, wie vorhandene
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe, ausgewählte Dienstleistungen und die Erschließung im
ÖPNV abgebildet. Da die Zentrenkarten in das verbindliche Bebauungsplan-Verfahren eingehen
können, sind sie Bestandteil des Stadtratsbeschlusses und werden in diesem Kapitel aufgeführt.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
51
8.1
Versorgungsraum Mitte
Prägende Struktur
Bevölkerungsentwicklung
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Die weitere Entwicklung der Leipziger City
einschließlich des Hauptbahnhofes im Norden
Versorgungsraum Mitte
und des Wilhelm-Leuschner-Platzes im Süden
hat über den Versorgungsraum hinaus die
Ortsteile
Zentrum,
höchste Priorität bei der Zentrenentwicklung in
Zentrum-Ost,
Leipzig. Der Versorgungsraum Mitte umfasst
Zentrum-Südost,
Zentrum-West,
das
Stadtzentrum
und
die
unmittelbar
Zentrum-Nordwest,
angrenzenden Ortsteile, ausgenommen das
Zentrum-Nord
Zentrum-Süd. Mit ihrer herausgehobenen
Bedeutung für Kultur, Wirtschaft und Tourismus
kommt der City über die oberzentrale Funktion
Zentrenstruktur 2016
A-Zentrum:
Stadtzentrum (inklusive
hinaus eine Schlüsselstellung für die Identität,
Hauptbahnhof. und
Vitalität und Zukunftsperspektive der Stadt
Leuschnerplatz)
Leipzig zu. Die Ortsteile sind überwiegend durch
D-Zentrum:
Jahnallee/Waldstraße
hohe urbane Qualitäten und eine große Vielfalt
an Nutzungen und Strukturen geprägt. Dem besonders starken Einwohnerwachstum ist auch bei der
weiteren Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche und zusätzlicher Standorte für die
wohnungsnahe Grundversorgung Rechnung zu tragen. Mit der Eröffnung des City Tunnels ist
insbesondere die Innenstadt ganz neu an das S-Bahnnetz angeschlossen, das die Stadt Leipzig mit
dem Umland verbindet. Besuchern und Kunden der Leipziger City ist es seitdem möglich, direkt auf
dem zentralen Marktplatz auszusteigen.
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Mit fast 50.000 Einwohner/-innen 2015 zählte der Versorgungsraum zu den Stadträumen mit geringer
Bevölkerungszahl.
Allerdings
konzentrierte
sich
der
Zuwachs
bei
der
Leipziger
Bevölkerungsentwicklung um mehr als ein Drittel (+35 %) in den letzten 10 Jahren
überdurchschnittlich stark auf diesen Raum. Die Bewohnerschaft ist in den zentrumsnahen Ortsteilen
relativ gleichmäßig verteilt. Eine Ausnahme bilden die Ortsteile Zentrum mit untergeordneter
Wohnfunktion sowie Zentrum-Ost, in dem wegen seiner strukturellen Prägung deutlich weniger
Einwohner/-innen leben. Abgesehen vom Sonderstatus des Zentrums wuchs die Bevölkerungszahl in
allen Ortsteilen weit über dem städtischen Durchschnitt. Die Ortsteile sind nach einem starken
Wachstum stabil und verzeichnen infolge der Wanderungsgewinne gleichzeitig eine tendenzielle
Verjüngung ihrer Bewohnerschaft im städtischen Kontext.
Einzelhandelsentwicklung
Die Handelsstruktur und -entwicklung im Versorgungsraum war zwischen 2007 und 2013
(Referenzjahre der Bestandserhebung) charakterisiert durch die besondere Funktion der City als
Versorgungszentrum mit gesamtstädtischer und regionaler Bedeutung. Von der Verkaufsfläche des
Raumes (ca. 246.000 m² Anfang 2013) entfielen etwa 80 Prozent allein auf das Stadtzentrum. Auf
ihre dynamischen Entwicklungsprozesse war ebenso der starke Zuwachs der Handelsfläche, im
gesamten Versorgungsraum um etwa 70 Prozent gegenüber dem Stand von 1999, zurückzuführen.
Der hohe Verkaufsflächenbesatz je Einwohner (5,4 m²) und die großen Sortimentsanteile, vor allem
bei Waren des mittel- und langfristigen Bedarfes, sind Ausdruck der citytypischen Entwicklung des
Einzelhandelsangebotes. Überdies hatte auch der Einzelhandel außerhalb der City zwischen 2001
und Anfang 2013 einen Verkaufsflächenzuwachs zu verzeichnen. Er fiel mit ca. 30 Prozent jedoch
geringer aus und war etwa zur Hälfte auf die Entwicklung am Standort „Alte Messe“ zurückzuführen.
Die Ausstattung mit strukturprägenden Nahversorgungsbetrieben hielt mit der Einwohnerentwicklung
Schritt und lag 2015 doppelt so hoch wie der städtische Durchschnitt.
52
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Abb. 20: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Mitte
Weiterentwicklung der Zentrenstruktur
EN
Im Mittelpunkt der Zentrenentwicklung im Versorgungsraum Mitte sowie für die gesamte Stadt steht
das Stadtzentrum, das den Bereich innerhalb des Cityrings sowie den Hauptbahnhof mit seinem
Einkaufszentrum umfasst. Es wurde um den Bereich des Wilhelm-Leuschner-Platzes erweitert (vgl.
Kapitel 5.1). Bei den Versorgungslagen außerhalb der City zeigt sich das D-Zentrum um die
Jahnallee und Waldstraße auch auf Grund der positiven Bevölkerungsentwicklung sehr stabil. Es
wurde in seiner Abgrenzung entsprechend den rechtlichen Anforderungen angepasst und um den
Bereich am Ranstädter Steinweg komprimiert. Dagegen konnte sich die Nahversorgungslage
Kolonnadenstraße nicht entwickeln und wird auf Grund struktureller Mängel im Einzelhandelsbesatz
nicht mehr als Nahversorgungslage im STEP Zentren geführt.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Abb. 21: STEP Zentren 2016 – Zielplan, Ausschnitt Versorgungsraum Mitte, Stand 03/2016
Nahversorgungsstandort
Hinweis: Legende siehe Zielplan Zentren, Anlage 1
A-Zentrum – City einschließlich Hauptbahnhof und Wilhelm-Leuschner-Platz
Das historische Leipziger Stadtzentrum mit einer Fläche von nur 0,7 km², räumlich sehr kompakt und
umschlossen von einer Ringstruktur, weist eine sehr hohe Nutzungsdichte in repräsentativen,
traditionsreichen oder neu errichteten Bauwerken auf. Auf engstem Raum neben Kulturstätten von
Rang, Wahrzeichen und Touristenmagneten, Universitäts- und Verwaltungsstandorten finden sich
hoch frequentierte Einkaufsstraßen und aufwändig sanierte historische Passagen und Durchhöfe
sowie moderne Einkaufszentren und Kaufhäuser. Mit vielfältiger Gastronomie und anspruchsvollen
Freizeitangeboten fügt sich dies alles zu einem urbanen Stadtzentrum mit höchster Bedeutung als
Identifikationsraum der Gesamtstadt und beträchtlicher Ausstrahlung und Anziehungskraft weit über
die Region hinaus zusammen. Die Leipziger City stellt mit ca. 200.200 m² Handelsfläche die
attraktivste und größte Einkaufsdestination der Region Westsachsen dar. Sie verfügt neben dem
bedeutenden Fernbahnhof über exzellente Verknüpfungen mit der Region und dem
gesamtstädtischen ÖPNV-Netz sowie über leistungsfähige Straßenverkehrs-Anbindungen über den
Cityring mit einem großen Stellplatzangebot in Tiefgaragen und Parkhäusern.
Die Einzelhandelsentwicklung im Leipziger Stadtzentrum verlief bis lang außerordentlich dynamisch.
Höhepunkte waren in den Jahren 2005 und 2006 die Eröffnungen solcher Großprojekte wie
54
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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„Marktgalerie“, „Petershof“, „Messehaus am Markt“, „Messehof“ und die neue Stadtgalerie der Firma
Karstadt. Heute ist die Handelsstruktur gekennzeichnet durch einen Branchen- und Betriebstypenmix
von Young-Fashion Filialisten, Waren- und Kaufhäusern, aber auch Fachgeschäften. Durch die
Etablierung der „Höfe am Brühl“ Ende 2012 konnte das Einzelhandelsangebot nochmals erweitert
werden. Bemerkenswert ist jedoch genauso ein deutlicher Zuwachs bei unternehmergeführten
Fachgeschäften, die einen entscheidenden Beitrag zur Individualität und Vielfalt der Angebote leisten.
Die bisherige Abgrenzung dehnte sich über den Ring hinaus nur im Norden auf den Bereich des
Hauptbahnhofes mit seinem Einkaufszentrum „Promenaden Hauptbahnhof“ aus. Mit dem Citytunnel
und der S-Bahnstation Wilhelm-Leuschner-Platz soll sich auch dieses Areal zukünftig zum südlichen
„Eingangstor“ in das Leipziger Stadtzentrum entwickeln. Darüber hinaus fungiert der Bereich auch als
Bindeglied zwischen dem durch eine hohe Einwohnerdichte geprägten Süden (Stadtteilzentrum
Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße) und der City. Deshalb wurde es erforderlich, das
städtebauliche Leitbild von 1991 zu aktualisieren (Städtebauwerkstatt, März 2010, Bürgerforum,
Dezember 2010). Auf dieser Basis fasste die Ratsversammlung am 18.05.2011 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 392 (RBV-815/11). Nach umfassenden
Diskussionsrunden zu unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen und einem Workshop liegen mit
Ratsbeschluss vom 15.12.2015 die Leitlinien für die städtebaulich-funktionale Entwicklung des Areals
Wilhelm-Leuschner-Platz vor. Die entsprechende Gestaltungs- und Nutzungskonzeption für den
Gesamtstandort Wilhelm-Leuschner-Platz beinhaltet im östlichen Teilbereich eine nutzungsadäquate,
gemischte Struktur mit integrierter Markthalle (vgl. RBIV-1420/08 vom 17.12.2008). Mit Ausnahme
der Konkretisierung des Markthallenkonzeptes soll weiterer Handel nur kleinteilig im nördlichen und
südlichen Quartier entwickelt werden. Die erweiterte Abgrenzung des A-Zentrums umfasst in der
Plandarstellung sowohl den östlichen öffentlichen Platzraum für differenzierte Nutzungen sowie die
nord- und südwestlich angrenzenden Baustrukturen.
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Die City genießt die höchste Priorität bei der Zentrenentwicklung. Sie ist ein entscheidender
Einflussfaktor und Motor für die gesamtstädtische Entwicklung. City-Akteure und Stadt müssen sich
digital neu aufstellen, um zu den Gewinnern des Transformationsprozesses zu zählen. Wachsende
Kaufkraftströme und das bereits beträchtliche Touristenpotenzial bilden hierfür eine beachtliche
Voraussetzung. Ein wichtiges Ziel bleibt die Steigerung der Attraktivität des Stadtzentrums als
Einkaufsort auch wegen des starken Wettbewerbes mit den Einkaufscentern auf der „grünen Wiese“
am Stadtrand und im Umland. Hierfür stehen in der City noch potenzielle Entwicklungsflächen zur
Verfügung. Trotz des zunehmenden Interesses von Immobilieninvestoren an Leipzig mit sich
verschärfenden Nutzungskonflikten wird an der Begrenzung des A-Zentrums wegen der Vorzüge
seiner kompakten, nutzungsgemischten Struktur festgehalten. Neuansiedlungen sollen nicht zu
Lasten der eigenen Tragfähigkeit gehen, sondern eine teilräumig ausgewogene Entwicklung fördern.
Die Integration komplementärer Nutzungen im Freizeit-, Kultur- und Gastronomiebereich ist einem
tendenziell unverträglichen Verkaufsflächenzuwachs vorzuziehen.
Das kontinuierliche Monitoring muss hier Aufschluss und ggf. Hinweise auf künftigen
Steuerungsbedarf für die City-Entwicklung geben. Neben den übergeordneten Entwicklungsimpulsen
sollten aber auch die Potenziale kleinteiliger Verbesserungsmaßnahmen zur Steigerung der
Attraktivität der Leipziger Innenstadt wahrgenommen werden. Ein gezieltes Citymanagement kann
dazu beitragen, die Attraktivität der Innenstadt insgesamt noch stärker in das Blickfeld der bisherigen
und künftigen Kunden zu rücken und die Kooperation unter den ansässigen Betrieben und anderen
Akteuren in der City zu befördern.
D-Zentrum Jahnallee/Waldstraße
Der Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von ca. einem Kilometer entlang der
Jahnallee bis zum Waldplatz und von hier über die Waldstraße bis zur Feuerbachstraße. Am
Kreuzungsbereich Waldplatz wurde der nördliche Abschnitt der Elsterstraße mit den hier befindlichen
Wohn- und Geschäftsanlagen sowie der Eingangsbereich der nach Süden folgenden Friedrich-EbertFortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Straße mit in die Abgrenzung aufgenommen. Seine Lage ist zentral und aus den zu versorgenden
Bereichen der angrenzenden Ortsteile Zentrum-West und -Nordwest auch fußläufig und über das
Radwegenetz gut erreichbar. Infolge der Verknüpfung von fünf Straßenbahnlinien verfügt die
Geschäftslage über eine hervorragende Einbindung in das öffentliche Nahverkehrsnetz. Sie ist
geprägt durch einen dichten, überwiegend kleinteiligen, vitalen Besatz an Ladengeschäften in der
Erdgeschosszone von Gründerzeithäusern und wenigen Geschosswohnungsneubauten. Der
nahversorgungsrelevante Bedarf ist differenziert mit mehreren kleinflächigen Betrieben im
Lebensmittelbereich vertreten, die mit ihrem modernen Ambiente als Ankernutzungen fungieren
können. Sie werden ergänzt durch z. T. hochspezialisierte Fachgeschäfte, die eine besondere
Versorgungsbedeutung widerspiegeln. Vielfältige Dienstleistungs- und Gastronomie-Angebote, Post
und Sparkasse ergänzen das Angebot. Dank der kompakten städtebaulichen und funktionalen
Struktur in attraktivem Gesamtambiente mit hoher Aufenthaltsqualität sind die Anforderungskriterien
an die Einstufung als Nahversorgungszentrum erfüllt. Mit der Ausrichtung auf zwei Ortsteile ist auch
die erhebliche Ausdehnung des Zentrums gerechtfertigt. Da vom Einzelhandels- und
Dienstleistungsbesatz an der Jahnallee zum Standortbereich Ranstädter Steinweg keine
durchgängige zusammenhängende Lauflage besteht, wurde er aus dem Umgriff herausgenommen.
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Die Stärkung der Nahversorgungsfunktion (Baulückenschließung, Um-, Ausbau, Zusammenlegung
von Nutzungseinheiten) sowie deren Schutz bleiben auch zukünftig vorrangige Ziele.
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Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur außerhalb der Zentren
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Nahversorgung – Ausstattung mit strukturprägenden Lebensmittel-Märkten und Entwicklungsziele
Der Angebotsschwerpunkt bei der Verteilung der Verkaufsflächen im Lebensmittelbereich liegt
deutlich in der Leipziger City. Aber auch außerhalb der Zentren kann mit insgesamt sieben
Nahversorgungsstandorten (Stand 03/2016) eine quantitativ ausgewogene Angebotsstruktur
beschrieben werden: Das sind im Zentrum-Ost an der Bauhofstraße ein Supermarkt und an der
Inselstraße ein kleinflächiger Discounter, in den beiden Ortsteilen Zentrum-Südost und -West jeweils
moderne Supermärkte und ein Discounter in der Otto-Schill-Straße und schließlich in Zentrum-Nord
ein Supermarkt in der Nordstraße sowie ein Lebensmittel-Laden in der Springerstraße. Sie verteilen
sich relativ gleichmäßig auf die citynahen Wohngebiete. Wegen ihrer Lage außerhalb der
Kerneinzugsbereiche der Zentren (500-Meter-Radien) decken sie räumliche Versorgungslücken ab,
so dass ihnen eine wesentliche Funktion bei der wohnungsnahen Grundversorgung zukommt. Dies
rechtfertigt, sie gesondert im Zielplan des STEP Zentren darzustellen (vgl. Abb. 21).
Ergänzt wird die Nahversorgung im Versorgungsbereich durch weitere Standorte mit KleinflächenVertriebskonzepten. Hierzu zählt z. B. das Vorhaben in Zentrum-Südost, im denkmalgeschützten
Ensemble an der Windmühlenstraße. Auch im Zentrum-West befinden sich in der Elsterstraße im
Umbauvorhaben des historischen „Haus Leipzig“ sowie dem Neubauvorhaben der Käthe-KollwitzStraße kleinflächige Nahversorger.
Auch auf der qualitativen Betrachtungsebene zeigt sich ein ausgewogener Betriebstypenmix, bei dem
alle Angebotstypen vertreten sind mit Ausnahme der Besetzung von Nischensegmenten z. B. eines
Bio-Supermarktes. Allein im Ortsteil Zentrum-Nord bestehen mit lediglich zwei kleinflächigen
Nahversorgern noch Defizite, deren Behebung besonderes Gewicht besitzt.
Die Entwicklung der Nahversorgung korrespondiert im Versorgungsraum mit dem
Bevölkerungswachstum und der daraus resultierenden Nachfrage. Eine möglichst umfassende,
engmaschige Nahversorgung, die ausgerichtet ist auf die bestehenden Wohnquartiere, ist umgesetzt,
so dass Einkaufsangebote mit Waren des täglichen Bedarfs dezentral und wohnortnah in fußläufiger
Erreichbarkeit flächendeckend zur Verfügung stehen.
Vorrangiges Ziel im Raum Mitte ist eine Bestandssicherung der unter versorgungsstrukturellen
Gesichtspunkten positiv zu wertenden Nahversorgungsstandorte. Das bedeutet, eine mögliche
Erweiterung oder Umstrukturierung dieser Nahversorgungsbetriebe – insbesondere als
56
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
wettbewerbsmäßige Anpassung des Bestandes an aktuelle Erfordernisse – wird auch weiterhin
positiv begleitet. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Vorhaben nicht über die
Nahversorgungsfunktion hinausgeht. Treten räumliche Versorgungslücken in der wohnungsnahen
Grundversorgung im Rahmen von neuen Wohnungsbauprojekten auf, ist zu prüfen, inwieweit
Kleinflächen-Vertriebskonzepte geeignet sind, sie zu beheben.
Sonderstandorte großflächigen Einzelhandels
Der Solitärstandort des Bau- und Gartenfachmarktes östlich des Hauptbahnhofes befindet sich in
zentralster Lage und hat einen über den Versorgungsraum Mitte hinausgehenden Einzugsbereich.
Mit seinem überwiegend nicht zentrenprägenden Einzelhandel ergänzt er die Handelsangebote in der
City sinnvoll. Zum Schutz der umgebenden Zentren wurde der Anteil zentrenrelevanter
Randsortimente planungsrechtlich festgelegt. Weitere Einzelhandelsansiedlungen sind im südlich
angrenzenden Gewerbegebiet nicht vorgesehen.
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Die Fachmarktagglomeration „Alte Messe“ erfüllt wegen ihrer Distanz zu den umgebenden
Wohngebieten und ihrer Angebotsstruktur weitestgehend ohne komplementäre Nutzungen zwar
keine Zentrumsfunktion, unterscheidet sich aber auf Grund ihrer zentralen Lage durch die
überdurchschnittlich gute Verkehrsanbindung von den übrigen Sonderstandorten diesen Typs. Eine
weitere Ergänzung im Handel soll daher an diesem Standort auf Ansiedlungen im
Angebotsschwerpunkt mit nicht-zentrenrelevanten Handel beschränkt bleiben, der in Kombination mit
dem Bestandshandel Agglomerationseffekte verspricht und gleichzeitig die Restaurierung einer
denkmalgeschützten Halle (z. B. Halle 15 und 17) umfasst. Dies trifft auf die Ansiedlung eines
großflächigen Fahrrad-Fachmarktes zu, der seinen Standort vom Einkaufszentrum „nova eventis“
nach Leipzig verlagern möchte. Auch die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes entspräche
dem Fachmarktkonzept.
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Damit ist das Handelscluster ausgeschöpft und der Schwerpunkt der Standortprofilierung auf dem
Gelände der „Alten Messe“ wird zukünftig im Nutzungscluster Biomedizin und -technologie gesehen.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
59
8.2
Versorgungsraum Ost
Prägende Struktur
Bevölkerungsentwicklung
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Der Versorgungsraum Ost ist besonders
Versorgungsraum Ost
weiträumig abgegrenzt. Einerseits wird hiermit
der große Einzugsbereich des in Stadtrandnähe
Ortsteile
gelegenen Paunsdorf Centers abgebildet,
Schönefeld-Abtnaundorf,
Schönfeld-Ost, Neustadtandererseits können so die großräumigen
Neuschönefeld, Volkmarsdorf,
Auswirkungen erfasst werden, die der
Anger-Crottendorf,
Sellerhausen-Stünz, Paunsdorf,
strukturelle Wandel im Stadtumbau mit dem
Heiterblick, Mölkau, Baalsdorf,
Schwerpunkt Leipziger Osten, Schönefeld und
Engelsdorf, Althen-Kleinpösna,
Reudnitz-Thonberg, Stötteritz,
Paunsdorf auf das Zentrengefüge hat. Durch die
Probstheida, Meusdorf,
Entwicklung
und
Ausgestaltung
von
Holzhausen, Liebertwolkwitz
Freiraumstrukturen wurden bereits teilräumlich
Zentrenstruktur 2016
neue Lagequalitäten geschaffen. Mit dem
B-Zentrum:
Paunsdorf Center,
C-Zentrum:
Reudnitz,
Projekt „Parkbogen-Ost“ wird diese Entwicklung
D-Zentren:
Julian-Marchlewski-Straße,
auch perspektivisch fortgesetzt. Zugleich
Permoserstraße,
Eisenbahnstraße-Mitte,
unterliegen die siedlungsstrukturellen und
Dornberger Straße,
funktionalen Bezüge im Stadtraum einem
Goldsternstraße, Engelsdorf,
Holzhäuser Straße/Kolmstraße,
anhaltenden Veränderungsprozess. Vor allem
Franzosenallee, Liebertwolkwitz
im
innerstädtischen
Bereich
des
Perspektivische
Versorgungsraumes besteht dabei ein enger
D-Zentren:
Gorkistraße-Nord,
Riebeckstraße
Zusammenhang mit der Zentrenentwicklung.
Von besonderer Bedeutung ist hierfür die mit der Gestaltung der Stadtplätze begonnene Förderung
der Magistrale Gorkistraße in Schönefeld. Ebenso bleibt die weitere Revitalisierung der Magistrale
Eisenbahnstraße nach der qualitätsvollen Umgestaltung ihres Straßenraumes im Fokus. Eine
Schlüsselfunktion hat auch der Bedeutungszuwachs der Stadtteilmitte in Reudnitz als
Stadtteilzentrum für den Leipziger Osten.
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Im Versorgungsraum Ost lebten infolge seiner Weitläufigkeit 2015 fast 160.000 Einwohner/-innen.
Das sind die vergleichsweise meisten in den Versorgungsräumen, wobei ca. die Hälfte der
Bevölkerung in den verdichteten gründerzeitlich geprägten Stadtteilen wohnt. Der Einwohnerzuwachs
im Raum lag in den letzten 10 Jahren insgesamt leicht unter dem städtischen Durchschnitt. Die
Spannbreite war jedoch dabei besonders breit gefächert. Sie reichte von anhaltend starken bzw.
überdurchschnittlichen Zuwachsraten in den innenstädtischen Ortsteilen des Ostens und Südostens
sowie Zuwächsen in den randstädtischen Ortsteilen Engelsdorf, Baalsdorf sowie in Probstheida bis
hin zu eher ausgeglichenen Bevölkerungsentwicklungen in den übrigen randstädtischen Ortsteilen
sowie in Schönefeld-Ost. Unter Beachtung der Entwicklung der Altenquote zeigt sich eine noch
differenziertere Entwicklung. Zu den gründerzeitlich geprägten Ortsteilen, in denen der Trend zum
anhaltenden Einwohnerwachstum und des sich Verjüngens besonders ausgeprägt ist, zählen
Schönefeld-Abtnaundorf, Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf sowie ReudnitzThonberg und Stötteritz. In der Mehrzahl der randstädtischen Ortsteile wuchs zwar die Bevölkerung
in den letzten Jahren auch oder die Entwicklung war zumindest relativ ausgeglichen, gleichzeitig
nimmt aber trotzdem die Alterung tendenziell zu.
Einzelhandelsentwicklung
Die Einzelhandelsstruktur im Versorgungsraum ist wegen der großen Marktbedeutung des Paunsdorf
Centers mit den anderen Versorgungsräumen nur bedingt vergleichbar. Durch die Eröffnung des
Einkaufszentrums in Reudnitz erfolgte ein entscheidender Entwicklungsschritt zum Ausbau der
weiteren Zentrenstruktur. Auch die Stärkung des Einzelhandels im Bereich Eisenbahnstraße durch
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
einen Nahversorger mit Magnetwirkung für den Geschäftsbesatz im Umfeld war eine wichtige
Maßnahme. Die Ausstattung mit Verkaufsflächen pro Einwohner lag 2013 im städtischen
Durchschnitt. Das traf auch auf den Anteil der Handelsflächen in den Zentren zu. Während das
Wachstum der Bevölkerung von 2007 bis 2012 nur geringfügig unter dem gesamtstädtischen Niveau
blieb, war die Handelsentwicklung stärker rückläufig, so dass auch die Pro-Kopf-Handelsausstattung
2013 rückläufig war. Das Ausstattungsniveau mit Lebensmittel-Märkten bzw. -Läden lag 2015 im
städtischen Durchschnitt. Der Anteil der Magnetbetriebe in Zentren war 2015 jedoch noch relativ
niedrig im Vergleich zu Betrieben außerhalb der Zentren. Die Stärkung und Stabilisierung der Zentren
hat deshalb einen hohen Stellenwert. Die Ausstattung mit Bau- und Gartenmarktsortimenten im
Versorgungsraum, die das Angebot der Zentren ergänzt, lag im städtischen Durchschnittsniveau.
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Abb. 22: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Ost
Weiterentwicklung der Zentrenstruktur
Priorität für die Entwicklung der Zentrenstruktur im Versorgungsraum Ost hat die weitere Stärkung
des innerstädtischen Zentrengefüges und die Stabilisierung der Nahversorgungszentren. Das als BZentrum eingestufte Paunsdorf Center soll mit seinen Angebotsstrukturen weiterhin ein sinnvolles
Ergänzungsangebot zu den integrierten Zentren im Versorgungsraum darstellen, das jedoch mit
diesen wie auch mit der City möglichst wenig in Wettbewerb tritt. Das C-Zentrum Reudnitz hat auch
in Zukunft Entwicklungspriorität. Nach der Etablierung des Einkaufszentrums stehen dabei die
Stärkung der Nutzungen an der Dresdner Straße und die Weiterentwicklung zu einer
multifunktionalen Stadtteilmitte im Vordergrund.
Insgesamt neun D-Zentren sowie zwei perspektivische D-Zentren bilden künftig das Grundgerüst der
Nahversorgungszentren im Versorgungsraum Ost. Das D-Zentrum Gorkistraße-Nord wurde wegen
seiner integrierten Lage und Mittenfunktion für Schönefeld neu als perspektivisches D-Zentrum
eingestuft. Der südliche Abschnitt der Magistrale Gorkistraße mit kleinflächigen Betrieben und
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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geringer Einzelhandelsdichte wird zukünftig nicht mehr als zentraler Versorgungsbereich
ausgewiesen. Zwei D-Zentren in Schönefeld-Ost mit unterschiedlichen Versorgungsfunktionen, der
Standort Julian-Marchlewski-Straße mit breitem Nahversorgungsangebot inmitten der Großsiedlung
und der Bereich Permoserstraße mit übergeordnetem ÖPNV- und Straßenanschluss, komplettieren
das Schönefelder Zentrengefüge.
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Die Magistrale Eisenbahnstraße liegt in einem wichtigen Impulsraum für den Leipziger Osten. In
ihrem wesentlichen Abschnitt wurde das D-Zentrum Eisenbahnstraße-Mitte beibehalten. Für den im
Anschluss an das D-Zentrum liegenden Abschnitt bis zum Torgauer Platz mit kleinflächigen
Betrieben und z. T. geringer Einzelhandelsdichte, ohne Lebensmittel-Anbieter und
Entwicklungspotenzial entfällt der Ausweis als zentraler Versorgungsbereich. Die noch
umfangreichen Ladenleerstände an der Magistrale bieten ein kleinflächiges Potenzial zur
Revitalisierung, das die vorrangige Entwicklung des D-Zentrums nicht hemmt. Die gleichfalls in
Volkmarsdorf gelegene sehr kompakte Wohn- und Geschäftsanlage in der Dornberger Straße
wurde wegen ihrer guten Nahversorgungsausstattung als D-Zentrum eingestuft. Der bislang als
Nahversorgungslage eingestufte Magistralenbereich Zweinaundorfer Straße im Ortsteil AngerCrottendorf wurde ebenfalls wegen zu geringer Einzelhandelsdichte ohne Lebensmittel-Markt und
Entwicklungspotenzial, auch mit Blick auf die Nähe zum C-Zentrum Reudnitz, aus dem
Zentrengefüge entlassen. Das D-Zentrum Goldsternstraße erfüllt mit einem relativ breiten Angebot
den gewichtigen Teil der Nahversorgungsaufgabe für die Großsiedlung Paunsdorf. Auch die
Nahversorgungslage Heiterblickallee an der Waldzieststraße mit Supermarkt und wenig
ergänzendem Besatz übernimmt eine wichtige Nahversorgungsfunktion für das dicht besiedelte
Umfeld. Sie erfüllt allerdings nicht die Kriterien für den Ausweis als zentraler Versorgungsbereich und
wurde aus dem Zentrengefüge genommen. Das trifft auch auf die Versorgungslage in Mölkau zu,
deren Nutzungsbesatz zu gering und ohne ausreichenden städtebaulichen Zusammenhang ist. Der
als D-Zentrum eingestufte Bereich Hans-Weigel-Straße in Engelsdorf wurde bereits wegen fehlender
Perspektive aus dem Zentrengefüge genommen (vgl. Kapitel 5.1). Dafür wird nördlich vom
Gaswerksweg das neue D-Zentrum Engelsdorf entwickelt.
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Im Südosten wurde der Versorgungsbereich Riebeckstraße wegen seiner städtebaulichen Bedeutung
und seiner Entwicklungsoptionen neu als perspektivisches D-Zentrum Riebeckstraße eingestuft. Das
D-Zentrum Holzhäuser Straße/Kolmstraße hat Mittenfunktion und Entwicklungspriorität in Stötteritz.
Auch die beiden randstädtischen D-Zentren Franzosenallee und Liebertwolkwitz wurden in ihrer
Funktion bestätigt, wobei bei letzterem die Ausdehnung komprimiert wurde. Dagegen wurde der
Versorgungsbereich um die Stötteritzer Landstraße in Holzhausen wegen des eingeschränkten
städtebaulichen Zusammenhangs der Versorgungslage nicht mehr als zentraler Versorgungsbereich
ausgewiesen.
Auf Grund zu geringer Nahversorgungsausstattung wurde auch die kleinste Nahversorgungslage an
der Hermelinstraße in Heiterblick aus dem Zentrengefüge entlassen. Das trifft auch zu auf den
weitläufig abgegrenzten Bereich Papiermühlstraße/Arnoldstraße/Weißeplatz mit locker
durchsetztem kleinflächigem Einzelhandel in Stötteritz sowie auf die Versorgungslage an der
Bockstraße in Probstheida.
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Abb. 23: STEP Zentren 2016 – Zielplan, Ausschnitt Versorgungsraum Ost, Stand 03/2016
Nahversorgungsstandort
Hinweis: Legende siehe Zielplan Zentren, Anlage 1
B-Zentrum Paunsdorf Center (P.C.)
Das 1994 eröffnete Einkaufscenter ist das flächengrößte in Leipzig. Es verfügt über ca. 120
Geschäfte und großflächige Einzelhandelsmagneten auf knapp 55.000 m² aktiver Verkaufsfläche
(GfK GeoMarketing GmbH, 12/2015). Die Warenauswahl wird ergänzt durch eine Vielzahl konsumwie personenbezogener Dienstleistungsangebote. Auf Grund seiner Lage und seines umfassenden
Angebotsprofiles besitzt es ein weites Einzugsgebiet mit vor allem auch regionaler
Versorgungsfunktion für das östliche Umland. Im Hinblick auf Gebäudetypologie und -volumen hebt
sich der Baukörper deutlich von der umgebenden Bebauung ab, so dass das Zentrum zwar
städtebaulich leicht ablesbar ist, sich jedoch wenig in die Umgebung einfügen kann. Allerdings ist der
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Standort nicht nur für Autobenutzer, sondern auch für die Bevölkerung im Einzugsbereich der
anliegenden ÖPNV-Linien zeitlich angemessen sehr gut erreichbar. Nach dem Rückzug großer
Einzelhandelsmieter und einer „Generalüberholung“ präsentiert sich das Einkaufszentrum mittlerweile
neu. Eine zusätzliche Einkaufsmall, ein Marktbereich mit vielen Gastronomie-Einrichtungen sowie
zwei neu gestaltete Pole, dem Anfangs- bzw. Endpunkt der beiden Einkaufsmalls, werden von den
Besuchern gut angenommen. Das Möbelhaus Porta wurde bereits ersetzt durch einen SportFachmarkt, weitere Freizeiteinrichtungen folgen. Die neuen Nutzungen sind insgesamt kleinflächiger
und schließen Angebotsverschiebungen zugunsten der Gastronomie und Freizeitnutzungen ein.
Seine Abgrenzung wurde redaktionell präzisiert.
Die hohe Marktwirkung des P.C. im östlichen Stadtgebiet und insbesondere im Umland Leipzigs
bleibt bedeutsam. Dies erschwert teilweise die Entwicklung integrierter Versorgungsbereiche in den
umliegenden Ortsteilen. Perspektivisch sollen die Handelsflächen zugunsten der City- und
Stadtteilzenten auf den baurechtlich festgesetzten Rahmen beschränkt bleiben. Aus städtischer Sicht
bleibt das Zentrum ein wesentlicher Vorrangstandort für Fachmärkte des nicht-zentrenrelevanten
Einzelhandels.
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Perspektivisches D-Zentrum Gorkistraße-Nord
Aktuell verfügt der Standortbereich Gorkistraße-Nord mit dem erweiterten Neubaustandort des
Supermarktes über einen wettbewerbsfähigen Magnetbetrieb mit architektonischer Qualität. Dennoch
kann in seinem Umfeld gegenwärtig mit Lücken im Baubestand, dem unterbrochenen und einseitig
verlaufendem Einzelhandelsbesatz und einer insgesamt unklaren städtebaulichen Struktur kein
Eindruck einer zusammenhängenden Versorgungslage entstehen. Ein zentraler Versorgungsbereich
ist städtebaulich und funktional nicht erkennbar, um im Sinne der derzeitigen Rechtsprechung als
solcher eingestuft zu werden. Andererseits fungiert die Gorkistraße als Hauptverkehrsachse für den
Stadtteil Schönefeld und stellt infolge ihrer hohen städtebaulichen Bedeutung als Magistrale auch
einen gewichtigen Identifikationsraum dar. Ihre Stabilisierung und Aufwertung als Magistrale hat
Eingang gefunden in die fachübergreifende Stadtentwicklungsstrategie, das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo) (vgl. Kapitel 5.3) und zählt zu den formulierten
Handlungsschwerpunkten im SEKo (Teil Stadtentwicklungsstrategie C – Kapitel 2.2, S. 13). Für die
städtebauliche Eignung der Gorkistraße im nördlichen Abschnitt zum Zentrum spricht weiterhin die
potenzielle Mittenfunktion für beide Schönefelder Ortsteile. Aus diesen Gründen wurde der nördliche
Bereich an der Gorkistraße als ein perspektivischer zentraler Versorgungsbereich eingestuft. Um der
Bedeutung der alten Ortslage und der vorhandenen Potenziale besser gerecht zu werden, wurde
dabei der Ausweis nach Norden bis auf die Ossietzkystraße in Höhe der Schmidt-Rühl-Straße
verlagert bei gleichzeitiger Rücknahme an der Gorkistraße im Süden bis zur Zittauer Straße. Neben
einer Ergänzung des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes ist hier auch der beste Standort für
öffentliche Einrichtungen mit guter Erreichbarkeit aus ganz Schönfeld. Mit dem Bauvorhaben
„gymnasialer Schulstandort Gorkistraße“ und seiner Möglichkeit der öffentlichen Nutzung ist die
Ausdehnung des Ausweises bis auf die Ossietzkistraße gerechtfertigt. Eine Entwicklung zu einem
funktionsfähigen Nahversorgungszentrum erscheint trotz der lokal hohen Wettbewerbssituation
wegen der relativ großen räumlichen Nähe zu den benachbarten D-Zentren zukünftig realistisch.
Neben den Nutzungspotenzialen für kleinteilige Ladengeschäfte im Bestand sind auch verschiedene
Flächenpotenziale im Zuge des Stadtumbaus für die Ansiedlung weiterer Zentrennutzungen
verfügbar. Der als Magnetbetrieb fungierende moderne Lebensmittel-Markt kann hier
Entwicklungsimpulse für Investitionen in seinem Umfeld geben.
Das Entwicklungsziel, die Profilierung zum Nahversorgungszentrum mit einer Versorgungsfunktion
für die Wohnquartiere von Alt-Schönefeld, ist im Zuge des Schließens von Baulücken und
Leerstandsabbau sowie der Behebung von baulichen Brüchen umzusetzen. Es gewährleistet den
städtebaulichen Zusammenhang und sichert ein nachhaltiges funktionsfähiges und attraktives
Nahversorgungsangebot. Die genannten Ziele werden über einen Bebauungsplan planungsrechtlich
gesichert.
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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D-Zentrum Julian-Marchlewski-Straße
In zentraler Lage in Schönefeld-Ost befindet sich das Einkaufszentrum „Sonnenwall“. Auf Grund
seiner zentralen Lage in der Großwohnsiedlung kann die Bus-Anbindung als ausreichend
beschrieben werden. Auch fußläufig bzw. per Fahrrad ist es gut aus dem umgebenden Wohngebiet
erreichbar. Der Gebäudekomplex ist als innenliegende offene Fußgängerpassage konzipiert und
gewährleistet eine gute Aufenthaltsqualität. Die Ausstattung im Einzelhandel geht über den
nahversorgungsrelevanten Bedarf hinaus. Mit zwei leistungsfähigen Magnetbetrieben im
Lebensmittelbereich, die
in
direktem räumlichen
Zusammenhang stehen, ist die
Wettbewerbssituation im Zentrum gewährleistet. Auch der Nutzungsmix bei den
Komplementärangeboten ist gut und reicht ebenso über das grundlegende Niveau hinaus.
Infolge seiner Angebotsstruktur und seines kompakten Charakters erreicht der Standort einen
räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht. Er ist unverzichtbar für die Nahversorgung
der Bewohnerschaft der umgebenden Wohnquartiere von Schönefeld-Ost und in seiner
Nahversorgungsfunktion zu stabilisieren und zu schützen. Auf Grund der großen räumlichen Nähe zu
den beiden benachbarten Zentren Gorkistraße-Nord und Permoserstraße gilt, dass bei relevanten
Neuansiedlungen auszuschließen ist, dass in Hinblick auf Größe und Sortimentsstruktur benachbarte
Zentren gefährdet werden (vgl. Kapitel 10.2, Steuerungsgrundsatz 1und 2).
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D-Zentrum Permoserstraße
Das Nahversorgungszentrum wurde hinsichtlich seiner konkreten Lage und räumlichen Abgrenzung
neu festgelegt (vgl. Kapitel 5.1). Seine Ankernutzung, die bereits etablierte und umgebaute
Geschäftsanlage „Permoser Eck“ verfügt bereits über einen Lebensmittel-Markt in
wettbewerbsfähiger Dimensionierung als Magnetbetrieb. Allerdings erfüllt das Zentrum seine
Nahversorgungsfunktion (Komplementärbesatz und Anzahl der Einzelhandelsbetriebe) für den
südlichen Teilbereich von Schönefeld-Ost und Teile von Sellerhausen-Stünz noch nicht in vollem
Umfang. Das betrifft auch das wenig attraktive Umfeld und die mangelnde Aufenthaltsqualität. Infolge
des Stadtumbaus und betrieblich nicht mehr genutzter Areale standen mehrere Flächenpotenziale für
eine funktionale und gestalterische Neuordnung des Zentrums zur Verfügung. Zugunsten eines
verbesserten städtebaulich-funktionalen Zusammenhanges wurde die Abgrenzung im nördlichen
Bereich zurückgenommen. Der Rückbau des dort gelegenen Lebensmittel-Markt-Standortes
ermöglichte es gleichzeitig, neben dem bereits vorhandenen Flächenpotenzial für einen DrogerieFachmarkt, ein weiteres Flächenpotenzial für ein Ansiedlungsvorhaben mit einem neuen
Lebensmittel-Markt in das Zentrum aufzunehmen.
Bei der Umsetzung der zentrenrelevanten Planvorhaben geht es neben einer städtebaulich
anspruchsvollen Entwicklung am jeweiligen Standort auch darum, einen städtebaulichen
Zusammenhang zwischen den Standorten zu gewährleisten. Bei der funktionalen Weiterentwicklung
des Zentrums ist auf eine angemessene Dimensionierung entsprechend der Gebietsversorgung zu
achten unter Beachtung der Schutzwürdigkeit der benachbarten Zentren.
C-Zentrum Reudnitz
Der gleichzeitig als Magistrale ausgewiesene Versorgungsbereich erstreckt sich auf ca. 500 Meter
entlang der Dresdner Straße. Er bietet durch seine zentrale Lage im Versorgungsraum an einem
Knotenpunkt des innerstädtischen Straßen- und ÖPNV-Netzes die besten Voraussetzungen für die
Entwicklung zum Stadtteilzentrum im Leipziger Osten. Eine besondere Aufwertung erhielt das
Zentrum durch die Ansiedlung eines leistungsfähigen Einzelhandelsangebotes auf dem Areal des
ehemaligen Straßenbahnhofes Reudnitz im Jahre 2007. Mit dem SB-Warenhaus als
Kundenmagneten übernimmt es für die Bewohnerschaft der umgebenden Ortsteile bereits eine
wichtige Versorgungsfunktion. Die Innenorientierung des Objektes sowie die mit Ausnahme der
Stadtteilbibliothek noch zu geringe Vielfalt an Dienstleistungs- und Freizeitangeboten stellt jedoch
eine Schwäche dar. Der nordwestliche Abschnitt der Dresdner Straße mit seinem geringen
zentrenrelevanten Besatz wurde aus dem Zentrumsumgriff genommen.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Die im Zuge von Gebäudesanierungen möglichen Angebotsausweitungen im überwiegend
kleinteiligen Geschäftsbesatz an der Dresdner Straße führen zur weiteren Belebung des Zentrums
und sind deshalb vordringlich.
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D-Zentrum Eisenbahnstraße-Mitte
Auf Grund ihres besonderen Stellenwertes für die Stadtumbau-Strategie im Leipziger Osten ist die
Eisenbahnstraße als traditionelle Einkaufsstraße mit sehr guter Einbindung in das öffentliche
Nahverkehrsnetz als Magistrale eingestuft. Darüber hinaus ist wegen der Einzelhandelsdichte und
Durchmischung mit weiteren Nutzungen auch ein Zentrumscharakter in einem wesentlichen
Abschnitt auf ca. 600 Meter Lauflänge erkennbar. Die abgegrenzte Längsausdehnung trägt dem
Rechnung und wird beibehalten. Sie berücksichtigt gleichzeitig den Leerstand und Sanierungsbedarf
im Gebäudebestand. An der südwestlichen Seite der Hermann-Liebmann-Straße wurde die
Abgrenzung um die neue Sporthalle am Rabet erweitert. Durch die neu geschaffenen Freiflächen des
Rabets an der Südseite der Eisenbahnstraße ist ein attraktiver öffentlicher Raum entstanden, der für
vielfältige Angebote, insbesondere im Freizeitbereich genutzt werden kann. Die Stellplatzanlage steht
für die unterschiedlichen Nutzungsangebote zur Verfügung und entspannt die Lage beim ruhenden
Verkehr. Mit seinen Synergieeffekten für die Geschäftslage ist die Aufnahme dieses Teilabschnittes
in den Zentrumsumgriff gerechtfertigt. Durch die deutlich verbesserten städtebaulichen
Rahmenbedingungen kann die weiterhin erforderliche Vitalisierung der Ladennutzungen durch
bauliche Nach- bzw. Umnutzung sowie Zusammenlegung von Flächen als realistisch beurteilt
werden. Mehrere Lebensmittel-Betriebe und ein Markt bilden bereits ein gutes Grundgerüst für die
Nahversorgung. Das weitgehend vollständige Einzelhandels-Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich
wird ergänzt durch weitere Einzelhandelsbetriebe anderer Branchen sowie ergänzende handelsaffine
Nutzungen.
Vor diesem Hintergrund stellt die Sicherung und Stärkung der (Nah-)Versorgungsfunktion für die
Einwohnerschaft von Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf das wesentliche Entwicklungsziel
des Zentrums dar. Die Erhöhung der funktionalen Dichte durch Ansiedlung und Ausbau ergänzender
nahversorgungsrelevanter Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe im Rahmen der
Gebäudesanierungen ist ein wesentlicher Beitrag dafür. Dem dient auch, dass über einen
Bebauungsplan weitere Ansiedlungen von Vergnügungsstätten nachhaltig restriktiv behandelt
werden können.
D-Zentrum Dornberger Straße
In zentraler Lage im Wohngebiet von Volkmarsdorf sind in einer in den 1990er Jahren errichteten
Wohn- und Geschäftsanlage, den „St. Lukas-Arkaden“, verschiedene Einzelhandels- und
Dienstleistungsangebote mit Nahversorgungsfunktion konzentriert, für die ein Lebensmittel-Markt als
Magnetbetrieb
fungiert.
Das
weitgehend
vollständige
Einzelhandelsangebot
beim
nahversorgungsrelevanten Bedarf, ergänzt durch Dienstleistungsangebote, übernimmt für das
umgebende Wohngebiet die wohnungsnahe Grundversorgung. Infolge der kompakten
städtebaulichen und funktionalen Struktur ist der zentrale Charakter wahrnehmbar und der Ausweis
als Nahversorgungszentrum gerechtfertigt.
Unter Berücksichtigung des höheren städtebaulichen Gewichts der Eisenbahnstraße ist das
Nahversorgungszentrum auf die räumlichen Entwicklungsoptionen innerhalb der Geschäftsanlage zu
beschränken. Im Vordergrund hierbei steht der Abbau des Leerstandes.
D-Zentrum Goldsternstraße
Das im nördlichen Teil der Großsiedlung Paunsdorf gelegene und gut erreichbare Zentrum besteht
aus zwei nach 1990 gebauten Geschäftsanlagen. Durch weitere, in die Plattenbaubestände
integrierte Nutzungen, werden sie funktionell ergänzt und miteinander verbunden. Beim
nahversorgungsrelevanten Bedarf besteht ein vollständiges Angebot mit zwei Lebensmittel-Märkten
als Magnetbetriebe, so dass auch eine Wettbewerbssituation im Bereich vorhanden ist. Das Zentrum
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
wird in seiner Abgrenzung bestätigt und lediglich redaktionell angepasst.
Das bestehende Versorgungsangebot ist gut auf den Einzugsbereich ausgerichtet und in seiner
Nahversorgungsfunktion zu sichern und zu stabilisieren. Die überschaubare Ausdehnung und
Kompaktheit des Zentrums sollen als Stärke gesichert werden.
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D-Zentrum Engelsdorf
Im Ortsteil Engelsdorf konnte trotz einer Nachfragekonzentration durch die Bevölkerung kein
Nahversorgungsbereich mit ausreichender Tragfähigkeit entwickelt werden. Die vorhandenen
Standorte der bestehenden Lebensmittel-Discounter erfüllen die Anforderungen an ein integriertes
Nahversorgungszentrum nicht. Auch für ihre Perspektive konnten keine realistischen
Voraussetzungen für die Entwicklung zum zentralen Versorgungsbereich festgestellt werden. Das
trifft auch auf den Bereich der Hans-Weigel-Straße/Diamantstraße zu. Hier existiert zwar angrenzend
an das Neubaugebiet ein Flächenpotenzial, das in Ergänzung mit dem vorhandenen LebensmittelMarkt für eine Zentrumsfunktion genutzt werden könnte. Die jahrelangen Bemühungen zur
Entwicklung des D-Zentrums waren jedoch trotz planerischer Vorbereitungen auf Grund fehlender
Investitionsbereitschaft erfolglos. Die Rücknahme des Zentrumsausweises ermöglicht es, nördlich
vom Gaswerksweg einen alternativen Standortbereich mit Investitionsabsichten des
Grundstückseigentümers zu einem neuen Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Das vormals
überwiegend
gewerblich
genutzte
Areal
stellt
eine
kleine
autokundenorientierte
Fachmarktagglomeration (Lebensmittelmarkt, Getränkemarkt, Bäcker, Fleischer, Angelfachmarkt)
dar, ohne Dienstleistungsangebote mit mangelnder Umfeldgestaltung und fehlenden Wegebeziehung
zu den vor allem südlich gelegenen Wohngebieten.
Ziel ist es, den Kernbereich des Areals zu einem neuen Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Die
planungsrechtliche Sicherung des Zentrums erfolgt über den Bebauungsplan Nr. 423 Hugo-AurigStraße/Gaswerksweg (Aufstellungsbeschluss vom 16.09.2015). Neben der räumlichen und
funktional-organisatorischen
„Bündelung“
unterschiedlicher
Nahversorgungsstrukturen
in
angemessener
Dimensionierung
ist
für
eine
Funktionsmischung
mit
anderen
nahversorgungsrelevanten Dienstleistungen Sorge zu tragen. Zwei Lebensmittel-Märkte können als
wesentliche Träger der Nahversorgung als Stabilisator und Motor der Entwicklung für weitere
kleinteilige Nutzungen dienen. Durch eine anspruchsvolle städtebauliche Neuordnung und
Freiraumgestaltung soll gleichzeitig eine neue Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Durch weitere
Neubauvorhaben im Wohnsektor in westlicher und südöstlicher Randlage wird die städtebaulich
integrierte Lage des Zentrums gewährleistet.
Perspektivisches D-Zentrum Riebeckstraße
Der Bereich Riebeckstraße, bestehend aus einem Supermarkt und integrierten Ladennutzungen in
Alt- und Neubauten, ist durch einen eher diffusen, lückenhaften Einzelhandels- und
Dienstleistungsbesatz beeinträchtigt. Auch eine Wettbewerbssituation fehlt. Mit den
nahversorgungsrelevanten Angeboten bei Waren und Dienstleistungen kann er noch nicht seine
potenzielle Versorgungsfunktion für die über 10.000 Einwohner von Thonberg (Kerneinzugsbereich)
erfüllen und einen Ausweis als D-Zentrum im Sinne der geltenden Rechtsprechung begründen.
Gleichwohl ist sein zentraler Charakter durch einen ÖPNV-Anschluss und die Fußwege- und
Radverkehrs-Anbindung in die umgebenden Wohnquartiere gegeben. Insgesamt zwei räumliche
Entwicklungsoptionen sind innerhalb des Versorgungsbereiches für gezielte funktionale und
städtebauliche Aufwertungen zum D-Zentrum vorhanden. Hierbei handelt es sich um den erweiterten
Ersatzneubau des Supermarktes auf der Westseite sowie das als Potenzialfläche dargestellte
mindergenutzte städtische Grundstück auf der Ostseite. Es hat eine für die Ansiedlung eines
strukturprägenden Betriebes mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten ausreichende
Grundstücksgröße. Der Zentrums-Umgriff bleibt dabei unverändert.
Das primäre Ziel, Entwicklung eines funktionsfähigen und attraktiven Nahversorgungszentrum, ist
neben der Inwertsetzung der Potenzialfläche auch durch Leerstandsabbau (kleinteilige
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Nachverdichtung mit zentrumsprägenden Nutzungen) zu erreichen. Da in seinem unmittelbaren
Kerneinzugsbereich ein ausreichend großes Einwohnerpotenzial zu versorgen ist, geht dies nicht zu
Lasten der benachbarten Zentren. Seine überschaubare Ausdehnung und Kompaktheit kann als
Stärke des Zentrums herausgestellt werden. Über die Ausschreibung des städtischen Flurstücks ist
die Implementierung zentrenrelevanter Nutzungen zu sichern.
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D-Zentrum Holzhäuser Straße/Kolmstraße
Das südlich der Holzhäuser Straße gelegene Zentrum im Ortsteil Stötteritz, das sich durch einen
kontinuierlichen Einwohnerzuwachs auszeichnet, ist gut in das städtische Verkehrsnetz eingebunden.
Auch fußläufig und per Fahrrad ist es ausreichend gut erreichbar. Es besteht aus einem
Neubaukomplex, der zeitlich stark gestreckt in drei Abschnitten errichtet wurde. Mit dem Neubau
eines Drogerie-Fachmarktes 2012 wurde das Zentrum komplettiert. Mit drei Lebensmittel-Märkten
liegt eine ausgeprägte Wettbewerbssituation vor, allerdings mit relativ geringer Betriebszahl an
ergänzenden Angeboten in Fachgeschäften und bei Komplementärnutzungen. Die Nahversorgung ist
durch ein weitgehend vollständiges Einzelhandels-Angebot gesichert.
Das Zentrum besitzt für Stötteritz die wesentliche Nahversorgungsfunktion. Es soll künftig in dieser
Funktion gesichert und – gemessen an dieser Funktion – vorrangig durch kleinflächigen Einzelhandel
und zentrumsprägende Dienstleistungen gestärkt werden. Ein großflächiger Erweiterungsbedarf
besteht nicht.
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D-Zentrum Franzosenallee
Mit zwei Tram- und einer Bus-Linie ist das am südlichen Ortsrand von Probstheida gelegene Zentrum
nicht nur für die Probstheidaer selbst, sondern auch für Bewohnerschaft aus den ausgedehnten
Kleinsiedlungsgebieten im angrenzenden Meusdorf überdurchschnittlich gut auch mit dem
öffentlichen Nahverkehr erreichbar. Ein weitgehend vollständiges Einzelhandelsangebot beim
nahversorgungsrelevanten Bedarf wird in einer modernen Geschäftsanlage angeboten, die sich als
offene Passage um einen Platzraum ausdehnt. Der als Magnetbetrieb fungierende LebensmittelMarkt soll durch einen erweiterten Ersatzneubau ersetzt werden.
Infolge der ablesbaren städtebaulichen Einheit und Qualität sowie der funktional kompakten Struktur
entsteht der für ein Nahversorgungszentrum typische zentrale Charakter. Das Ziel ist ein
funktionsfähiges und attraktives Zentrum zu sichern.
D-Zentrum Liebertwolkwitz
Eine gut integrierte Versorgungslage mit historisch geprägten kleinteiligen Baustrukturen erstreckt
sich linear entlang der Muldental- und Kirchstraße. Mit der zentralen Lage ist sie auf die wichtigen
Siedlungsräume des Ortsteils ausgerichtet und über mehrere Buslinien auch von den weiter entfernt
liegenden Siedlungsteilen erreichbar. Zum wesentlichen Versorgungs- und Identifikationsbereich mit
guter Aufenthaltsqualität (Sanierungsgebiet) zählen auch das Rathaus und der Marktplatz mit dem
Wochenmarkt. Durch seine städtebauliche Verdichtung wie auch durch die Nutzungsmischung grenzt
sich der zentrale Versorgungsbereich ausreichend gut gegenüber seiner Umgebung ab. Neben
einem jüngst umgebauten kleinflächigen Supermarkt in einer modernen Wohn- und Geschäftsanlage
bestehen vorrangig aufgelockerte, aber noch zusammenhängende kleinteilige Ladennutzungen und
Komplementäreinrichtungen. Wegen der geringen Verkaufsflächengrößen von weniger als 400 m²
wird die Nahversorgungsfunktion nicht voll ausgefüllt. Gleichwohl nehmen die vorhandenen Betriebe,
insbesondere der Lebensmittel-Markt, eine wichtige Nahversorgungsfunktion wahr.
Auf Grund der städtebaulichen Rahmenbedingungen (randstädtischer Zentrumstyp in historisch
gewachsener Ortslage) und seiner diesbezüglich angepassten Einzelhandels- und
Dienstleistungsausstattung ist der Versorgungsbereich geeignet, die zentrale Versorgungsfunktion für
den Ortsteil zu übernehmen. Das vorrangige Ziel besteht in der Sicherung und Stärkung der
Bestandsstrukturen durch die Ansiedlung weiterer Läden mit nahversorgungsrelevanten
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Angebotsschwerpunkt und korrespondierender Dienstleistungen. Die Zentrumsausdehnung wurde im
Sinne einer kompakten Struktur an den Rändern angepasst.
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur außerhalb der Zentren
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Nahversorgung – Ausstattung mit strukturprägenden Lebensmittel-Märkten und Entwicklungsziele
Um auch die wohnungsnahe Grundversorgung in Siedlungsteilen außerhalb der
Kerneinzugsbereiche von Zentren zu sichern, sind im Versorgungsraum insgesamt 16 prägende
Anbieter des Lebensmittel-Einzelhandels im Zentrenplan als Nahversorgungsstandorte (Stand
03/2016) abgebildet: In Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Heiterblick und Holzhausen sind das
Standorte mit besonderer Bedeutung, verfügen die Ortsteile doch über keine zentralen
Versorgungsbereiche. Da einige Standorte der Lebensmittel-Märkte nicht mehr innerhalb der Zentren
liegen, fungieren sie im STEP Zentren nun als Nahversorgungsstandorte. Hierzu zählen die beiden
Standorte an der Waldbaurstraße in Schönefeld-Abtnaundorf, der Supermarkt an der
Waldzieststraße in Paunsdorf, die beiden Standorte in Heiterblick und schließlich die Standorte in
Holzhausen. Im Ortskern von Mölkau soll Baurecht für einen weiteren Nahversorgungsstandort
geschaffen werden (B-Plan Nr. 424 "Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße"
(Aufstellungsbeschluss vom 28.10.2015). Eine attraktive Ergänzung hat der vorhandene
Betriebstypenmix durch die Ansiedlung eines Bio-Supermarktes an der Prager Straße erfahren.
Die nicht als Zentren ausgewiesenen Magistralen-Abschnitte genügen meist wegen Schwächen in
der Ausstattung nicht den Mindestanforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des
Baugesetzbuches. Wegen ihrer städtebaulichen Qualitäten und ihrer Bedeutung im jeweiligen Umfeld
sollen sie jedoch hauptsächlich durch die Ansiedlung ergänzender, vorrangig kleinteiliger Nutzungen
durch bauliche Nach- bzw. Umnutzung von Flächen und insbesondere nach Bedarf durch einen
„Leipziger Lebensmittel-Laden“ stabilisiert werden. Hierfür sind im Versorgungsraum der östliche
Abschnitt der Magistrale Eisenbahnstraße von Bedeutung und die unmittelbar anschließend an das
C-Zentrum Reudnitz befindlichen Magistralen-Abschnitte der Wurzner Straße und im Südosten der
Zweinaundorfer Straße, die traditionell durch Ladengeschäfte urban geprägt waren. Die weitere
bestandsorientierte Entwicklung bleibt wichtig für die Vitalisierung dieses Identifikationsraumes.
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Während in den innerstädtischen Wohnquartieren die Nahversorgung bereits flächendeckend
abgedeckt ist und allenfalls die Nahversorgungsstruktur qualitativ aufgewertet werden kann, trifft dies
auf die übrigen Siedlungsteile noch nicht zu.
Um besonders empfundene Versorgungslücken mit einem „Leipziger Lebensmittel-Laden“ beheben
zu können, besteht Priorität insbesondere im nordöstlichen Teilbereich der Großsiedlung Paunsdorf
sowie an einem Standort in Alt-Schönefeld. Im Bereich der alten Ortslage von Paunsdorf wird
ebenfalls ein neuer Nahversorgungsstandort entstehen. Seit Ende 2015 ergänzt bereits an der
Papiermühlstraße/Ecke Schönbachstraße ein moderner kleiner Nahversorger die Grundversorgung
der Stötteritzer Bevölkerung. In den randstädtischen Ortschaften Baalsdorf und Althen-Kleinpösna
und im Südosten in Meusdorf und Zuckelhausen besteht ebenso die Zielstellung, wenngleich die
Entwicklungsmöglichkeiten auf Grund der siedlungsräumlichen Gegebenheiten als beschränkt
einzustufen sind. Voraussichtlich sind allenfalls alternative Angebote wie Lieferservice und mobile
Einrichtungen der wohnortnahen Versorgung möglich und sinnvoll. Im Rahmen des Projektes
„Parkstadt Dösen“ wird bereits angestrebt, einen Nahversorger anzusiedeln, durch den die
wohnungsnahe Grundversorgung für die umgebene Bewohnerschaft verbessert werden kann.
Neben dem Lückenschluss bei der Nahversorgung durch Kleinflächen-Vertriebskonzepte liegt der
Fokus im Versorgungsraum vorrangig auf einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden
Nahversorgungsstandorte z. B. durch Modernisierungsmaßnahmen und bestandsorientierte
Verkaufsflächenerweiterungen.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
69
Sonderstandorte großflächigen Einzelhandels
Der Versorgungsraum ist mit acht Fachmarktstandorten mit nicht-zentrenrelevanten
Hauptsortimenten sowie einem zusätzlichen Standort in Taucha sehr gut in diesem
Angebotssegment ausgestattet. Die Standorte sind überwiegend mit dem schienengebundenen
ÖPNV erschlossen und liegen in randstädtischen Lagen. Eine Ausnahme bildet ein Fliesenanbieter
im Gewerbegebiet an der Kregel-/Dauthestraße in Reudnitz-Thonberg, in dessen Umgebung sich ein
„Bauzentrum“ angesiedelt hat, welches seine Angebote nicht an Endverbraucher richtet, denn hier ist
ansonsten der Einzelhandel planungsrechtlich ausgeschlossen.
Im für gewerbliche Nutzergruppen (produzierendes Gewerbe, Handwerk) vorgesehenen
Gewerbegebiet an der Torgauer Straße befinden sich zwei großflächige Fachmärkte mit Bau- und
Gartenfachmarktsortimenten.
Ein
weiterer
Solitärstandort
mit
Schwerpunkt
im
nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich (SB-Warenhaus) und ergänzendem Einzelhandel
kommt hinzu. Die beiden Baumarktbetriebe sind langfristig im Bestand zu sichern. Der gleichfalls im
Bestand gesicherte SB-Warenhaus-Standort wird im Falle der Betriebsaufgabe oder von
Umstrukturierungen als Vorhaltestandort für eine rein gewerbliche Umnutzung oder für nicht
zentrenrelevanten Einzelhandel gesehen.
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In Engelsdorf existieren drei Einzelstandorte. Der Baumarkt südlich des „Paunsdorf Centers“ kann
das Angebot im B-Zentrum ergänzen und Synergieeffekte mit dem Zentrum erzielen. Zwei weitere
Spezialanbieter, ein Teppich- und ein Gartenfachmarkt vervollständigen das Angebot der Zentren, so
dass weitere Ergänzungen nicht erforderlich sind.
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In Probstheida befindet sich ein leistungsfähiger Fachmarktverbund, bestehend aus einem Möbelund einem Bau- und Gartenfachmarkt, mit Versorgungsfunktion für den Ostraum und die
umgebenden Umlandgemeinden. Optionen für eine Erweiterung des Einzelhandelsangebotes
werden aus Sicht des STEP Zentren nicht gesehen.
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An dem gemeinsamen Standort für ein Einrichtungshaus an der Leipziger Straße in Taucha, der im
Rahmen der engen kommunalen Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Städten Leipzig
und Taucha vereinbart wurde, hält die Stadt Leipzig fest (Stadt-Umland-Vertrag v. 03. Juni 1998 über
die enge kommunale Zusammenarbeit und Partnerschaft bei der Erweiterung der Verkaufsfläche des
Möbelhauses Walther sowie bei der Entwicklung der dem Territorium der Stadt Leipzig
naheliegenden Gewerbe- und Mischgebieten der Stadt Taucha). Im Rahmen einer raumordnerisch
angepassten Weiterentwicklung des Fachmarktstandortes legt die Stadt Leipzig jedoch im Interesse
der zentralen Versorgungsbereiche beider Städte besonderen Wert auf restriktive Festlegungen in
Bezug auf zentrenrelevante Sortimente am Standort.
In Paunsdorf an der Schongauer Straße existiert ein weiterer planungsrechtlich gesicherter Standort
im Bereich Möbel.
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8.3
Versorgungsraum Süd
Prägende Struktur
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Der relativ eng umgrenzte Versorgungsraum
Versorgungsraum Süd
Süd umfasst überwiegend dicht besiedelte
Stadtteile, die im Norden direkt bis an das
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Ortsteile
Stadtzentrum heranreichen. Die Verbindung
Zentrum-Süd,
zwischen urban geprägten Stadträumen und der
Südvorstadt,
Connewitz,
Nachbarschaft
zu
ausgedehnten
Marienbrunn,
Naherholungsgebieten und Landschaftsräumen
Lößnig,
Dölitz-Dösen
insbesondere des Auwaldes begründet eine
besondere Attraktivität. Vor allem der als
Magistrale
ausgewiesene
Straßenzug
Peterssteinweg und Karl-Liebknecht-Straße, der
Zentrenstruktur 2016
das Zentrum-Süd mit der Südvorstadt und
C-Zentren:
Peterssteinweg/
Connewitz verbindet, ist mit seinen Kultur- und
Karl-Liebknecht-Straße,
„Moritzhof“
Freizeitangeboten, Hochschul- und VerwaltungsD-Zentren:
Connewitz,
standorten ein Identifikationsraum mit stadtweiter
Bornaische Straße/
Siegfriedstraße
Bedeutung
und
zugleich
eine
wichtige
Perspektivisches
innerstädtische Verkehrsachse. Er ist zusammen
D-Zentrum:
Bernhard-Göring-Straße
mit dem Connewitzer Kreuz und der südlich
anschließenden Bornaischen Straße auch strukturprägendes und zugleich verbindendes Element für
wichtige Zentren im Versorgungsraum. Er steht somit im Fokus für deren weitere Stärkung und
Entwicklung. Südöstlich der S-Bahntrasse befinden sich zwei weitere Zentren im durch große
Plattenbausiedlungen geprägten Ortsteil Lößnig. Der Stadtraum erlangt nicht nur durch den Citytunnel
als Verbindung zwischen Region und Stadtzentrum an Bedeutung. Auch mit Realisierung des
Projektes „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ werden die Wohnquartiere der angrenzenden Stadtteile
einen erheblichen Attraktivitätsgewinn erfahren. Auf dem Areal, das sich vom Portikus im Norden bis
zur Richard-Lehmann-Straße im Süden entlang der City-Tunneltrasse erstreckt, entsteht sukzessive
ein neuer, lebendiger Stadtraum mit Wohnquartieren, Gewerbe- und Infrastruktureinrichtungen sowie
großzügigem Stadtpark. Neben der verbesserten Aufenthaltsqualität sind durch neue Brücken und
Wegebeziehungen die Stadträume günstiger erreichbar und vernetzt.
Bevölkerungsentwicklung
Der Versorgungsraum Süd zählte 2015 angesichts hochverdichteter Wohnquartiere mit fast 78.000
Bewohner/-innen zu den einwohnerstärksten Stadträumen. Die meisten von ihnen, konkret über 70
Prozent, leben in den drei urban geprägten Ortsteilen Zentrum-Süd, Südvorstadt und Connewitz. Sie
verzeichneten in den letzten 10 Jahren jeweils einen weit überdurchschnittlich hohen
Bevölkerungszuwachs, dessen Tempo sich jüngst jedoch verlangsamte. Dieser wirkte sich folglich
auch auf den überdurchschnittlich hohen Einwohnerzuwachs im gesamten Versorgungsraum aus. In
den anderen Ortsteilen Marienbrunn, Lößnig und Dölitz-Dösen verzeichneten die Einwohnerzahlen im
Vergleichszeitraum nur geringe Zuwachsraten. Unter Einbeziehung der sich entwickelnden
Altersstruktur prägen den Versorgungsraum die stark wachsenden und sich verjüngenden
innerstädtischen Ortsteile, denen jedoch stagnierende bzw. tendenziell leicht wachsende Ortsteile mit
alternder Bewohnerstruktur gegenüber stehen.
Einzelhandelsentwicklung
Die Verkaufsflächenentwicklung im Versorgungsraum blieb im Zeitraum von 2007 bis 2013 auf relativ
konstantem, aber sehr niedrigem Niveau. Mit Blick auf die überdurchschnittlich gewachsene
Bevölkerung war die Pro-Kopf-Handelsflächen-Ausstattung bis 2013 leicht rückläufig und befand sich
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
auf dem niedrigsten Niveau im städtischen Vergleich. Für das Einzelhandelsangebot des kurzfristigen
Bedarfes war sogar die geringste Ausstattung aller Versorgungsräume festzustellen. Auch 2015
versorgten drei Lebensmittel-Märkte bzw. -Läden ca. 10.000 Kunden. Im Vergleich hierzu lag das
gesamtstädtische Niveau bei der Versorgungsdichte bei vier Betrieben. Der Anteil von Geschäften und
Handelsflächen in Zentren, befand sich dagegen leicht über dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Eine Ursache für den insgesamt geringen Verkaufsflächenbesatz in allen Angebotssegmenten liegt im
Fehlen dezentraler, großflächiger Fachmarktstandorte im Stadtraum selbst. Dies ist jedoch nicht als
Mangel aufzufassen, sondern in Anbetracht der guten Erreichbarkeit des Stadtzentrums und der
Handelsangebote auf dem „Alten Messegelände“ vertretbar bei der Versorgung der Bevölkerung mit
Waren im mittel- und langfristigen Bedarfssegment. Beim nahversorgungsrelevanten
Einzelhandelsbesatz ist dies jedoch kritischer zu beurteilen. Auch der Anteil der Lebensmittel-Märkte
im wichtigen Zentrum Karl-Liebknecht-Straße ist gemessen an dem großen und bevölkerungsreichen
Einzugsgebiet deutlich unterentwickelt, auch wenn seine einzelnen Teilabschnitte sehr unterschiedlich
betroffen sind. Die Förderung von Kleinflächen-Vertriebskonzepten, insbesondere auch in den
bevölkerungsstarken Stadtteilen, steht deshalb hier im besonderem Focus.
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Abb. 24: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Süd
Weiterentwicklung der Zentrenstruktur
Die starke urbane Prägung mit der hohen Bevölkerungsdichte im Versorgungsraum bietet die
Grundlage für die Ausweisung von zwei gewichtigen Stadtteilzentren (C-Zentren): Das betrifft den
Versorgungsbereich Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße, der gleichzeitig als Magistrale
fungiert. Wegen seiner herausgehobenen Bedeutung als urbaner Identifikationsraum mit attraktiver
Funktionsmischung und stadtweiter Ausstrahlung inmitten eines innerstädtischen Wachstumsraumes
wurde er als C-Zentrum bestätigt. Ein besonderes Gewicht liegt hier auf der Weiterentwicklung der
Versorgungsstrukturen. Ebenso behält die in der Großsiedlung Lößnig gelegene Geschäftslage
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
85
„Moritzhof“ ihre Bedeutung als C-Zentrum. Auf Grund der gewachsenen Bevölkerungszahl sowie
veränderter Versorgungsziele im Stadtraum wurde der Nahversorgungsbereich an der BernhardGöring-Straße als perspektivisches D-Zentrum ausgewiesen. Die beiden Versorgungslagen von
Connewitz wurden zu einem gemeinsamen Nahversorgungszentrum unter der Bezeichnung DZentrum Connewitz zusammengeführt. Dabei soll der Versorgungsbereich um das „Connwitzer
Kreuz“ gemeinsam mit der Bornaischen Straße vorrangig auf die Nahversorgung der Connewitzer
Bürgerschaft ausgerichtet werden. Die Neueinstufung wurde vom Leipziger Stadtrat bereits 2012
bestätigt (vgl. Kapitel 5.1). Der bisher als Nahversorgungslage eingestufte Bereich um einen
Supermarkt an der Siegfriedstraße im Kreuzungsbereich mit der Bornaischen Straße in Lößnig
wurde als D-Zentrum eingestuft. Darüber hinaus ergab die Überprüfung, dass alle Zentren in ihrer
Ausdehnung neu anzupassen waren. Dagegen wurde der kleine Nahversorgungsstandort am
Bayrischen Platz im Zentrum-Süd wegen zu geringer Angebotsstruktur für einen zentralen
Versorgungsbereich aus dem Zentrensystem entlassen.
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Abb. 25: STEP Zentren 2016 – Zielplan, Ausschnitt Versorgungsraum Süd, Stand 03/2016
Nahversorgungsstandort
Hinweis: Legende siehe Zielplan Zentren, Anlage 1
C-Zentrum Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße
Die Zentrumslage erstreckt sich auf insgesamt ca. 2,2 Kilometer Länge in nord-südlicher Richtung
vom Wilhelm-Leuschner-Platz bis hin zur Richard-Lehmann-Straße. Sie verkörpert sowohl im
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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städtischen Versorgungsgefüge als auch im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland eine
städtebauliche Sonderform. Für die Versorgungslage ist mit den wenigen, vorwiegend kleinflächigen
Lebensmittel-Märkten nicht in erster Linie ihre Nahversorgungsrolle kennzeichnend. Dieses geringe
Ausstattungsniveau mit Gütern des täglichen Bedarfs stellt aber keineswegs die gesamte Funktion
des Zentrums in Frage. Mit vielfältigen z. T. hochspezialisierten, inhabergeführten Ladengeschäften
auf insgesamt etwa 12.000 m² Verkaufsfläche (GfK GeoMarketing GmbH, 12/2015) nimmt das
Einzelhandelsangebot eine Sonderstellung unter den Stadtteilzentren ein. In weiten Teilbereichen
überwiegt die Gastronomie und damit das Angebot an Dienstleistungen, das auch am Abend zu einer
lebendigen Atmosphäre beiträgt. Auf Grund dessen hat die Karl-Liebknecht-Straße eine weit über den
Stadtteil hinausreichende Bedeutung erreicht. Entlang des Bandzentrums haben sich mehrere
Schwerpunkte mit Einzelhandelsbesatz entwickelt. Sie werden durch andere Bereiche unterbrochen
und gleichzeitig funktionell verbunden. Hier dominiert ein Nutzungsmix aus Gastronomie sowie Kulturund Freizeitangeboten bei gleichzeitig hohem Wohnanteil. Auch Stadtplätze zählen dazu. Insgesamt
bleibt eine ablesbare städtebauliche Einheit und Qualität eines zusammenhängenden Zentrums
erkennbar, das die Darstellung der weitläufigen Ausdehnung eines Bandzentrums inmitten von zwei
Stadtteilen rechtfertigt. Die Karl-Liebknecht-Straße zeichnet sich durch eine anhaltend positive
Entwicklung aus, die auch einen hohen Fortschritt bei Baulückenschluss und Gebäudesanierung
einschließt. Sie ist begünstigt durch die hohe Attraktivität der zu versorgenden Ortsteile Zentrum-Süd
und Südvorstadt und ihre stark wachsenden Bevölkerungszahlen. Nachdem der rund einen Kilometer
lange Teilabschnitt des Straßenzuges im Zentrum-Süd umgestaltet wurde, wird er seinen Aufgaben
als Verkehrs- und Wohnstraße, aber auch als Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität gerecht. Im Zuge
der Neueinstufung wurde das Zentrum in Richtung City bis zum Gebäude der Stadtbibliothek am
Wilhelm-Leuschner-Platz erweitert.
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Stadtentwicklungsplanerische Priorität hat für die Karl-Liebknecht-Straße die Stärkung ihrer
Nahversorgungsfunktion. Das betrifft alle Abschnitte vor allem aber ihren südlichen, der noch deutlich
weniger gut ausgestattet und belebt ist. Hier können sich wegen des Mangels an größeren
Potenzialflächen entsprechend kleinflächige Ergänzungen im Nahversorgungsbesatz ansiedeln. Eine
besondere Bedeutung für den Kernbereich des Stadtteilzentrums hat weiterhin die schrittweise
bauliche Sanierung sowie die nachhaltige Nutzung des „Feinkost“-Geländes mit besonderem Profil als
Handels-, Kultur- und Freizeitstätte, das der wichtigen Rolle in Hinblick auf die Identität der KarlLiebknecht-Straße angemessen ist.
Perspektivisches D-Zentrum Bernhard-Göring-Straße
In der Südvorstadt wurde die Einkaufslage im Bereich Bernhard-Göring-Straße, Kurt-Eisner-Straße
und Arthur-Hoffmann-Straße neu eingeordnet und auf den Bereich der Bernhard-Göring-Straße mit
einer kompakten, modernen Wohn- und Geschäftsanlage begrenzt. Die Ansammlung von
Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten verfügt nicht über einen direkten ÖPNV-Anschluss, ist
jedoch fußläufig und im Radverkehr gut aus dem dicht besiedelten Stadtteil zu erreichen. Die örtliche
Situationsanalyse zeigt zwar einen optimalen räumlichen Zusammenhang zum Magnetbetrieb, jedoch
zu wenig Einzelhandelsgeschäfte, keinen hinreichenden Nutzungsmix beim Einzelhandel sowie zu
geringe zentrumsergänzende Funktionen. Aufwertungsbedarf besteht beim öffentlichen Raum, so
dass auch unter städtebaulichen Aspekten kein ausreichender zentraler Charakter und eine
angemessene Aufenthaltsqualität vorhanden sind. Mit der derzeitigen Ausstattung kann kein zentraler
Versorgungsbereich im Sinne der geltenden Rechtsprechung hergeleitet werden. Um zu
gewährleisen, dass der Bereich zukünftig die Anforderungen an ein Zentrum erfüllen kann, wurde eine
Potenzialfläche auf der westlichen Seite der Bernhard-Göring-Straße in den Umgriff integriert.
Idealtypisch könnte sie u. a. auch zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens mit
nahversorgungsrelevantem Schwerpunkt sowie ergänzenden privaten Dienstleistungen bzw.
Gastronomie genutzt werden. Auch aus städtebaulicher Sicht kann das Vorhaben einen wichtigen
Beitrag zur Frequenzverbesserung leisten und wirksame Synergieeffekte für die Südvorstadt
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
87
erzeugen. Die Entwicklungsoption steht im Kontext mit der Herabstufung des C-Zentrums
Connewitzer Kreuz zum D-Zentrum (Rücknahme der stadtteilübergreifenden Versorgungsfunktion),
aber vor allem mit dem Mangel an solchen Ansiedlungsmöglichkeiten entlang der Karl-LiebknechtStraße. Sie soll dazu beitragen die Nahversorgungsfunktion im benachbarten C-Zentrum zu ergänzen.
Entwicklungsziel ist die Herausbildung eines Nahversorgungszentrums mit einer Versorgungsfunktion
für die Wohnquartiere im nördlichen Abschnitt der Südvorstadt. Im Zuge der Inwertsetzung des
Grundstückes kann der Bereich dann zum D-Zentrum aufgewertet werden, dessen überschaubare
Ausdehnung und Kompaktheit als Stärke des Zentrums angesehen werden kann.
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D-Zentrum Connewitz
Beim Nahversorgungszentrum wurden der zentrale Bereich um das Connewitzer Kreuz und die
Wolfgang-Heinze-Straße mit den direkt anschließenden kleinteiligen Ladennutzungen an der
Bornaische Straße zusammengeführt. Da sich die traditionelle Nahversorgungslage entlang der
Bornaische Straße infolge von Neubauvorhaben, aber auch bestandsorientierten Investitionen
insgesamt positiv entwickelt hat, war ihre Hochstufung zum D-Zentrum gerechtfertigt. Das Zentrum ist
aus dem dicht besiedelten Umfeld unmittelbar erreichbar und zusätzlich durch die Straßenbahn sehr
gut erschlossen. Mit Blick auf bereits erfolgte Veränderungen und aktuelle Bauvorhaben wurde die
Ausdehnung überprüft und an den Rändern angepasst. Das auf dem ehemaligen Gewerbeareal an
der Scheffel- bzw. Kochstraße gelegene große Flächenpotenzial wurden bauplanungsrechtlich neu
geordnet und steht zukünftig nicht mehr für zentrumsrelevante Nutzungen zur Verfügung. Wegen
seiner Bedeutung als Verkehrsknoten, als Standort der Kulturfabrik „Werk II“, mit dem unter
Denkmalschutz stehenden Schmuckplatz am „Connewitzer Kreuz“ und der „Südbrause“ bestehen
gute Anknüpfungspunkte für einen Identifikationsort mit multifunktionaler Nutzung. Durch den
Ersatzneubau des Supermarktes mit ergänzenden Nutzungen auf dem Areal an der Karl-LiebknechtStraße/Ecke Arno-Nitzsche-Straße ist ein moderner Gebäudekomplex entstanden, der die
Nahversorgung verbessert und durch eine angemessen urbane bauliche Fassung den Stadtraum
aufwertet.
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Die gut ausgebildete Einheit aus Einkaufen, Dienstleistungen und Freizeitangeboten, verbunden mit
einer hohen Attraktivität ist auch zukünftig im Nahversorgungszentrum zu erhalten und zu stärken.
Hierfür stehen auch zwei Potenzialflächen zur Verfügung. Handlungsbedarf besteht beim Abbau der
Barrierewirkung für Fußgänger im südlichen Bereich des Straßenknotens am „Connewitzer Kreuz“.
C-Zentrum „Moritzhof“
Die im Schwerpunkt aus zwei Gebäudeteilen bestehende moderne Geschäftsanlage „Moritzhof“ ist
zentral gelegen und fußläufig aus der Großsiedlung Lößnig gut erreichbar. Mit seinem
Straßenbahnanschluss ist das Stadtteilzentrum auch aus den umliegenden Siedlungsteilen von
Marienbrunn und Alt-Lößnig für weniger mobile Bevölkerungsgruppen gut zugänglich. Der
Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz entspricht der Versorgungsbedeutung eines
Stadtteilzentrums. Der Wochenmarkt-Standort in kurzer Distanz zum Gebäudekomplex komplettiert
mit seinen speziellen Angeboten die Nahversorgung. An der Johannes-R.-Becher-Straße wurde der
Zentrumsumgriff leicht zurückgenommen.
Der zentrale Versorgungsbereich bedarf auch angesichts nur leicht wachsender Einwohnerzahlen in
den angrenzenden Ortsteilen keiner Ausweitung im Einzelhandel. Jedoch ist er in seiner
Versorgungsfunktion zu sichern und zu stabilisieren. Bestehende Defizite im Freizeit- und
Gastronomie-Angebot sollen abgebaut werden.
D-Zentrum Bornaischen Straße/Siegfriedstraße
Weiter südwestlich an der Bornaischen Straße befindet sich in Alt-Lößnig, im Kreuzungsbereich mit
der Siegfriedstraße, ein in Altbauten und einer nach 1990 errichteten Wohn- und Geschäftslage
integrierter Einzelhandels- und Dienstleistungsbereich. Als Kundenfrequenzbringer für den
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
kleinflächigen Nutzungsbesatz fungiert ein im Jahr 2011 erweiterter Supermarkt-Neubau.
Städtebaulich-funktionell erscheint er nicht optimal in die vorhandene Struktur eingepasst. Mit dem
Neubau liegt ein weitgehend vollständiges Angebot beim nahversorgungsrelevanten Bedarf vor. Der
Zentrumsumgriff wurde geringfügig angepasst.
Ziel ist die Nahversorgung für die Bewohnerschaft der unmittelbar angrenzenden Siedlungsteile von
Alt-Lößnig aber auch für die des Ortsteiles Dölitz-Dösen, der über eine Straßenbahnlinie
angeschlossen ist, zu sichern und zu stabilisieren.
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur außerhalb der Zentren
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Nahversorgung – Ausstattung mit strukturprägenden Lebensmittelbetrieben und Entwicklungsziele
Insgesamt 15 Lebensmittel-Märkte (Stand 03/2016) an städtebaulich integrierten Lagen sichern
zusätzlich die Grundversorgung für den vorwiegend dicht besiedelten Versorgungsraum. Hierzu
zählen z. B. auch die beiden Nahversorger an der Riemannstraße im Zentrum-Süd. Durch die Nähe
zum benachbarten Zentrum Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße wird allerdings auf die Darstellung
als Nahversorgungsstandort im STEP verzichtet. In der Südvorstadt am Standort Fockestraße sowie
in Marienbrunn im Bereich Zwickauer Straße/An der Märchenwiese befinden sich zwei LebensmittelMärkte, die als Nahversorgungsstandorte im Bestand dargestellt sind (vgl. Abb. 25). Wegen ihres
hohen Stellenwertes für die Grundversorgung besitzt ihre Bestandssicherung Bedeutung. Falls sie aus
Rentabilitätsgründen aufgegeben werden, soll dafür Sorge getragen werden, dass ihre Funktion durch
einen Ersatzstandort gesichert wird.
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Im Versorgungsraum ist eine fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungs-Einrichtungen für die
Bewohnerschaft mit Ausnahme in Dölitz-Dösen fast flächendeckend möglich. Um dieses Defizit hier
zu beheben, soll an einem städtebaulich integrierten Standort an der Bornaischen Straße ein
Nahversorger angesiedelt werden.
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Insbesondere in den einwohnerstarken Ortsteilen Zentrum-Süd und Südvorstadt kann der „Leipziger
Lebensmittel-Laden“ entsprechend den Zielen und Steuerungsgrundsätzen des STEP Zentren (vgl.
Kapitel 10.2) auch außerhalb der Zentrumslage Karl-Liebknecht-Straße zur ergänzenden
Nahversorgung angesiedelt werden. Großformatige Märkte lassen sich hier nicht einordnen. Darüber
hinaus soll im Zuge der Entwicklung des „Stadtraumes Bayerischer Bahnhof“ im Zusammenhang mit
einem neuen Wohnprojekt im Bereich der S-Bahnstation Semmelweißstraße/Kurt-Eisner-Straße die
Nahversorgung durch einen weiteren Standort ergänzt werden.
Als Versorgungsziel für den Versorgungsraum steht eine maßvoll dimensionierte, räumlich gezielte
Verbesserung der Nahversorgungssituation durch klassische Angebotsarrondierungen im Fokus, die
ergänzt wird durch neue bzw. innovative Konzepte, die die Nahversorgung vor allem in qualitativer
Hinsicht aufwerten.
Sonderstandorte großflächiger Einzelhandel
Zwar befindet sich im Versorgungsraum selbst kein großflächiger Fachmarktstandort, mit dem
Stadtzentrum und der „Alten Messe“ bestehen jedoch trotzdem sehr gut erreichbare
Ergänzungsangebote für die Bewohnerschaft. Mit der Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes
auf dem Areal der „Alten Messe“ kann das bestehende Defizit in diesem Segment behoben werden.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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8.4
Versorgungsraum Südwest
Prägende Struktur
Bevölkerungsentwicklung
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Der Versorgungsraum Südwest zeichnet sich
durch eine hohe Entwicklungsdynamik aus und
Versorgungsraum Südwest
ist doch zugleich noch geprägt von starken
Gegensätzen. Begehrten und repräsentativen
Ortsteile
Schleußig,
Wohnlagen nahe des Auwaldes und der
Plagwitz,
Kleinzschocher,
Weißen Elster in Schleußig und Teilen von
Großzschocher,
Plagwitz stehen teilweise noch von Verfall und
Knautkleeberg-Knauthain,
HartmannsdorfLeerstand
gezeichnete
Wohnund
Knautnaundorf
Gewerbeareale
gegenüber.
So
liegen
Entwicklungs- und Sanierungsschwerpunkte in
Nachbarschaft zu hochwertigen Immobilien,
neuen
Stadthäusern
und
attraktiven
Zentrenstruktur 2016
C-Zentrum:
Plagwitz
Baugrundstücken. Noch immer spiegelt sich
D-Zentren:
Könneritzstraße,
der Kontrast in der Bebauungsstruktur auch in
Adler,
Südwestzentrum
der Bevölkerungs- und Sozialstruktur wider und
stellt eine besondere Herausforderung auch für
die Zentrenentwicklung im Versorgungsraum dar. Im Mittelpunkt steht dabei die Stabilisierung und
Entwicklung des Stadtteilzentrums in Plagwitz. Die vorhandenen Potenziale für einen
imageprägenden Identifikationsraum zusammen mit dem Kulturstandort Karl-Heine-Straße bergen die
Chance zur Herausbildung einer von urbanem Leben geprägten Mitte. Die Entwicklungsbedingungen
für den Einzelhandel sind hier insbesondere in Einklang zu bringen mit den Fortschritten im südlich
gelegenen Gewerbegebiet Plagwitz.
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Der Versorgungsraum Südwest gehörte mit fast 53.000 Einwohner/-innen 2015 zu den
bevölkerungsschwächeren Räumen. Bemerkenswert ist, dass sich infolge der differenzierten
Bevölkerungsentwicklungen in den drei westlichen Stadträumen – Südwest, West und Altwest – die
Bevölkerungszahlen stark angenähert haben. Der Einwohnerzuwachs im Raum selbst war in den
letzten 10 Jahren weit überdurchschnittlich und von stetem Wachstum geprägt. Dies war das Ergebnis
der außerordentlich dynamischen Entwicklungen in Schleußig (+20 %) und vor allem in Plagwitz
(+46 %). Die Bevölkerungsentwicklung zeigte sich in den randstädtischen Ortsteilen dagegen
verhaltener, aber im Vergleich zu den anderen äußeren Ortsteilen mit überdurchschnittlichen
Zuwachsraten. Dies trifft insbesondere auf Knautkleeberg-Knauthain zu. So ist der Südwesten in allen
Ortsteilen wachsend, jedoch mit differenzierter Altersstruktur. Während die drei inneren Ortsteile dem
gesamtstädtischen Trend folgend als stark wachsend und sich verjüngend eingestuft werden können,
sind die drei äußeren Ortsteile als wachsend, jedoch alternd zu beschreiben. Im städtischen Vergleich
ist von der Tendenz zur verstärkten Alterung Großzschocher besonders stark betroffen.
Einzelhandelsentwicklung
Die Pro-Kopf-Handelsfläche war im Südwesten seit 2007 leicht rückläufig und lag 2013 mit 1,1 m²
deutlich unter dem städtischen Durchschnitt. Dies war der stark positiven Bevölkerungsentwicklung
bei stabilen Verkaufsflächen bis 2013 zuzuschreiben. Im Nahrungs- und Genussmittelbereich lag der
Versorgungsraum nur geringfügig unter dem städtischen Durchschnitt und hielt knapp Schritt mit dem
Bevölkerungszuwachs. 2015 lag die Versorgungsdichte mit Lebensmittel-Märkten bzw. -Läden leicht
über dem gesamtstädtischen Niveau. Auffällig war der relativ geringe Anteil der in Zentren gelegenen
Handelsflächen. Neben einigen dezentralen Fachmarktstandorten geht dies vor allem auf die auch
2015 noch hohe Zahl von Lebensmittel-Discountern außerhalb der Zentren zurück.
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Abb. 26: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Südwest
Weiterentwicklung der Zentrenstruktur
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Für die integrierten Zentren in den urban geprägten Ortsteilen Plagwitz und Kleinzschocher besteht
Entwicklungspriorität, da sie trotz vorhandener Qualitäten und Potenziale noch nicht den
erforderlichen Ausstattungsstand und dauerhafte Stabilität erreicht haben. Vorrang hat das C-Zentrum
Plagwitz wegen seiner hohen Bedeutung als multifunktionaler Mittelpunkt in einem durch besondere
Entwicklungspotenziale und hohe Lagegunst geprägten Stadtraum. Seine Ausdehnung wurde unter
Einbeziehung des Standortes „Westwerk“ neu abgegrenzt. Daneben sind im Versorgungsraum drei
Nahversorgungszentren ausgewiesen: Das D-Zentrum Könneritzstraße in Schleußig weist mit einem
gut integrierten Supermarkt ein der Nachfrage weitestgehend angemessenes Einzelhandelsangebot
auf. Die Ausdehnung wurde zugunsten seiner Kompaktheit angepasst. Für das D-Zentrum am Adler
besteht wegen struktureller Schwächen Aufwertungs- und Stabilisierungsbedarf. Das D-Zentrum
erstreckt sich zukünftig auf der westlichen Seite entlang der Zschocherschen Straße bis zum Standort
an der Limburger Straße. Eine Stabilisierung des Zentrums ist abhängig von der Entwicklung seines
südlichen Schwerpunktes am „Adler“. Das Südwestzentrum in Großzschocher wird weiterhin ohne
Veränderung als D-Zentrum geführt. Der kleine Versorgungsstandort im Ortsteil KnautkleebergKnauthain wurde unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen an den Einzelhandelsbesatz
aus dem Zentrengefüge genommen.
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Abb. 27: STEP Zentren 2016 – Zielplan, Ausschnitt Versorgungsraum Südwest, Stand 03/2016
Nahversorgungsstandort
Hinweis: Legende siehe Zielplan Zentren, Anlage 1
C-Zentrum Plagwitz
Das im öffentlichen Nahverkehr gut erreichbare, linear angelegte Zentrum verläuft in Ost-WestRichtung relativ weitläufig auf 700 Meter entlang der Karl-Heine-Straße. In seiner Nord-SüdAusdehnung orientiert sich die räumliche Abgrenzung an der vorhandenen EinzelhandelsBestandsstruktur im urbanen Abschnitt der Zschochersche Straße. Das Geschäftszentrum „ElsterPassage“ bildet mit seinen Ankernutzungen den Versorgungsschwerpunkt. Auch generell ist das
Zentrum mit diversen Angeboten des täglichen Bedarfs gut ausgestattet. Neben ihrer
Versorgungsfunktion ist die Karl-Heine-Straße vor allem durch eine Kultur- und Freizeitpalette
profiliert. Hier haben sich in den letzten Jahren die kulturellen Angebote in der „Schaubühne
Lindenfels“ verstetigt sowie vielfältige Angebote der Kreativwirtschaft z. B. im „Westwerk“ entwickelt.
Aus diesem Grund wurde die Zentrumsabgrenzung auf der südlichen Seite bis zum Karl-Heine-Kanal
ausgedehnt. In der Gesamtbetrachtung beruht der besondere Stellenwert des zentralen
Versorgungsbereiches auf einer Funktionsteilung zwischen Versorgung mit Waren und
Dienstleistungen und seinem Kultur- und Freizeitprofil mit stadtteilübergreifender Bedeutung. Die KarlHeine-Straße sowie die Zschochersche Straße sind in ihren Abschnitten gleichzeitig als Magistralen
ausgewiesen und können somit zusätzlich eine besondere Förderung beanspruchen.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Der Schwerpunkt bei der weiteren Entwicklung liegt neben der Sicherung auf dem Ausbau seiner
Funktionen. So wird die Bibliothek erhalten und aufwendig modernisiert. Der Inwertsetzung und
Nutzung des Areals am Baudenkmal „Felsenkeller“ für Freizeit und Einkaufen kommt als Identifikationspunkt im Leipziger Westen und wegen seiner Lage im Kreuzungsbereich der beiden
Zentrumsabschnitte eine erhebliche Bedeutung zu. Eine attraktive Fußwege-Beziehung kann die Bezüge der beiden Zentrumsteile zueinander unter Erhalt ihrer unterschiedlichen Angebotsschwerpunkte
stärken. Der Abschnitt der Zschocherschen Straße hat dabei wegen seiner Versorgungsbedeutung
Entwicklungsvorrang. Im Zuge von Gebäudesanierungen können neue Potenziale für weitere Ergänzungen des Einzelhandels- und Dienstleistungsangebots genutzt werden, so dass die Angebotsstrukturen räumlich weiter verdichtet werden. Mit Blick auf das südlich gelegene D-Zentrum „Adler“ ist
darauf zu achten, dass dessen Weiterentwicklung nicht zu Lasten des Stadtteilzentrums erfolgt.
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D-Zentrum Könneritzstraße
Entlang der Haupterschließungsachse von Schleußig befinden sich ein vitaler Einzelhandelsbesatz
und ergänzende Dienstleistungen in stadtbildprägenden gründerzeitlichen Wohngebäuden. Sie sind
von der Einwohnerschaft der angrenzenden Wohnquartiere fußläufig und im Radverkehr gut
erreichbar und ebenso mit dem öffentlichen Verkehrsmittel. Den Nahversorgungsschwerpunkt bildet
die Geschäftsanlage im Kreuzungsbereich mit der Industriestraße. Der hier ansässige LebensmittelMarkt fungiert gleichzeitig als Kunden-Frequenzbringer für die Versorgungslage. Der Zentrumsbereich
wurde entsprechend den rechtlichen Anforderungen neu abgegrenzt. Er reicht im Süden bis zur
Schnorrstraße. Der sich anschließende Abschnitt entlang der Könneritzstraße wurde nicht in den
zentralen Versorgungsbereich inkludiert, da hier keine ausreichende Nutzungsdichte und -mischung
vorhanden ist. So besteht keine Verknüpfung im Sinne einer zusammenhängenden Lauflage zum
räumlich abgesetzten Standort des Lebensmittel-Discounters an der Rödelstraße. Im Ergebnis der
Umgestaltung der Könneritzstraße bis Ende 2016 wird nicht nur die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer durch klar zugeordnete Nutzungsbereiche vergrößert, sondern auch ihre
Aufenthaltsqualität als Geschäftsstraße und Baumallee deutlich erhöht sein.
EN
Durch die verbesserten städtebaulichen Rahmenbedingungen liegt eine weitere Voraussetzung für die
funktionelle Weiterentwicklung des Zentrums vor. Der Erhalt und die Stärkung der bereits
qualitätsvollen kleinteiligen Angebotsstrukturen an der urban geprägten Könneritzstraße bleibt als
maßgebliches Ziel zu beachten.
D-Zentrum Adler
Als potenzielle Mittenfunktion für Kleinzschocher ist der traditionelle Nahversorgungsstandort und
Identifikationspunkt um den „Adler“ von wesentlicher Bedeutung für die Bürgerschaft. Er ist noch stark
beeinträchtigt infolge der fehlenden baulichen Fassung sowie Nutzungs- und Gestaltungsdefiziten am
Kreuzungsbereich der Antonienstraße mit der Dieskaustraße und Windorfer Straße. Für den
angrenzenden Supermarkt-Standort besteht die Möglichkeit zur angemessenen Aufwertung im Zuge
einer baulichen Umstrukturierung und Aufwertung. Dabei ist auszuloten, ob das Kino „Schauburg“ mit
in die Entwicklung integriert werden kann. Zur Verbesserung der Entwicklungschancen des
Einzelhandelsangebotes erfolgte eine neue Zentrumsabgrenzung. Sie wurde in nördlicher Richtung
entlang der Zschocherschen Straße bis zum Areal nordwestlich der Limburger Straße erweitert und im
Süden um ein Wohnquartier bis zur Wigandstraße gekürzt. Das Nutzungsangebot im Neubaukomplex
auf dem Gelände Limburger Straße/Ecke Zschochersche Straße rundet das D-Zentrum im Bereich der
Nahversorgung ab. Damit wird der der Beschlusspunkt 4 des rechtskräftigen B-Planes Nr. 325 vom
01.09.2012 im STEP Zentren umgesetzt (Erweiterung des D-Zentrums unter Berücksichtigung des
Einkaufszentrums). Für diesen Versorgungsschwerpunkt ist keine Erweiterung über den vereinbarten
Rahmen hinaus vertretbar, da der funktionell-städtebauliche Entwicklungsfokus am Bereich um den
„Adler“ liegt. Um den Standort mit dem übrigen Versorgungsbereich im Sinne einer durchgängigen
Lauflage zu verknüpfen, kann eine Potenzialfläche nördlich der Limburgerstraße genutzt werden. Im
98
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Falle von Einzelhandel soll die Ergänzung in Einklang mit der Tragfähigkeit des Bereiches um den
„Adler“ stehen und kleinflächig sein.
D-Zentrum Südwestzentrum
Das Nahversorgungszentrum an der Anton-Zickmantel-Straße/Bismarckstraße in Großzschocher
besteht aus einer baulich dominierenden Hotel- und Geschäftsanlage, die durch einen räumlich gut
integrierten neu errichteten Drogerie-Fachmarkt als Solitärstandort ergänzt wird. Das Zentrum weist
ein leistungsfähiges und breites Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot auf. Im ansässigen
Bürgeramt können wichtige Dienstleistungen der Stadtverwaltung wohnortnah erledigt werden. Im
nahversorgungsrelevanten Bedarfsbereich hat es jüngst weitere Ergänzungen mit dem DrogerieFachmarkt und Sanitätshaus erfahren, so dass das Angebotssegment nun vollständig ausgeschöpft
ist. Ungeachtet der Lage abseits der örtlichen Haupterschließungsachse Dieskaustraße und mit
lediglich einer Busanbindung, ist ein ausreichend zentraler Charakter mit Aufenthaltsqualität
vorhanden.
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Trotz nur geringer Nachfragefortschritte aus dem Ortsteil hat sich das Zentrum gut stabilisiert. Ein
Erweiterungsbedarf besteht derzeit nicht.
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur außerhalb der Zentren
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Nahversorgung – Ausstattung mit strukturprägenden Lebensmittelbetrieben und Entwicklungsziele
Lediglich zwei Nahversorgungsstandorte an städtebaulich integrierten Lagen ergänzen die Angebote
in den Zentren (vgl. Abb. 27). Im südwestlichen Übergangsbereich zum Versorgungsraum West
übernimmt der Lebensmittel-Markt in Kleinzschocher an der Ratzelstraße diese Funktion. An der
Dieskaustraße nördlich der Fortunabadstraße befindet sich in Knautkleeberg ein in den letzten Jahren
neu gestalteter Supermarkt mit Straßenbahn-Anschluss.
EN
Im Übergangsbereich zwischen den Ortsteilen Klein- und Großzschocher ist die fußläufige
Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen in einigen Siedlungsteilen nicht oder nur bedingt
gewährleistet. In Abhängigkeit von der Entwicklung am „Adler“ können entlang der nördlichen
Dieskaustraße entsprechend den Steuerungsgrundsätzen (vgl. Kapitel 10.2) auch außerhalb der
Zentrumslage Potenziale für die Ansiedlung von Kleinflächen-Vertriebskonzepten geprüft werden.
In Knautkleeberg-Knauthain und Hartmannsdorf-Knautnaundorf mit ihren besonders weitläufigen
Einfamilienhausgebieten westlich der Bahnstrecke ist die (fußläufige) Erreichbarkeit von
Nahversorgungseinrichtungen auf Grund der siedlungsstrukturellen Gegebenheiten nicht
flächendeckend sicherzustellen. Umso mehr Gewicht hat die Nachnutzung und Stabilisierung des
vorhandenen Standortes an der Rehbacher Straße.
Angesichts mehrerer städtebaulich nicht integrierter Standorte im Versorgungsraum kommt der
planerischen
Sicherung
und
Entwicklung
ausgewogener
und
wohnungsnaher
Nahversorgungsstrukturen eine besondere Bedeutung zu.
Sonderstandorte großflächigen Einzelhandels
Im Südwesten befinden sich in Plagwitz (Zschochersche Straße bzw. Gießerstraße) und in
Großzschocher (Gerhard-Ellrodt-Straße) für gewerbliche Entwicklungen vorbehaltene Bereiche mit
einem relativ hohen Anteil an Handelsstandorten, deren Schwerpunkte großflächige Möbel- bzw. BauFachmärkte bilden. Zum Erhalt und Schutz der umgebenden zentralen Versorgungsbereiche
bestehen bereits Bebauungspläne mit dem Ziel, den zentrenrelevanten Einzelhandel zu begrenzen.
Da der gewerblichen Entwicklung eine hohe Priorität eingeräumt wurde, besteht auch generell nicht
das Ziel weiteren Einzelhandel in diesen Bereichen anzusiedeln.
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103
8.5
Versorgungsraum West
Prägende Struktur
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Der Versorgungsraum West besteht im
Versorgungsraum West
Wesentlichen aus der in den 1970er und 1980er
Jahren entstandenen Großsiedlung Grünau
Orts
Ortsteile
sowie ihrem unmittelbaren Siedlungsumfeld, den
Schönau,
Kleinsiedlungsgebieten nördlich der Ratzelstraße
Grünau-Ost,
Grünau-Mitte,
wie auch Lausen und Miltitz. Die einzelnen
Grünau-Siedlung,
Ortsteile sind durch Hauptverkehrsstraßen,
Lausen-Grünau,
Grünau-Nord,
Straßenbahnlinien und S-Bahn gut miteinander
Miltitz
verbunden. Die interne Verkehrserschließung in
der Großsiedlung, die auch strukturprägend für
Zentrenstruktur 2016
die Zentrenbereiche ist, orientiert sich am Prinzip
B-Zentrum:
Stuttgarter Allee
der Trennung der Verkehrsarten mit zentralen
D-Zentren:
Grünauer Allee,
Ratzelbogen,
Fußwegverbindungen. Grünau befindet sich als
Miltitzer Allee,
Schwerpunktgebiet des Stadtumbaus in einem
An der Kotsche,
Jupiterstraße
strukturellen Anpassungsprozess, der auch die
größte Herausforderung für die Zentrenentwicklung im Versorgungsraum darstellt. Vor dem Hintergrund des Bevölkerungsrückgangs der letzten
beiden Jahrzehnte, der schrittweisen Reduzierung der Wohnungsbestände und Anpassung der
öffentlichen Infrastrukturausstattung kam es zu großen Veränderungen sowohl auf der Nachfrageseite
als auch in der städtebaulichen Struktur und räumlichen Ausprägung der Zentrenstandorte. Mit Blick
auf die Stabilisierung der Entwicklung in Grünau selbst und den aktuellen Veränderungsprozessen in
Leipzig generell wird auch die Entwicklungsstrategie für die Großsiedlung Grünau neu festgelegt
werden. Die angemessene Stärkung des funktionalen Schwerpunktes in der Siedlungsmitte um die
Stuttgarter Allee behält Priorität. Die weiteren Nahversorgungszentren inmitten der
Großsiedlungsbestände sind auch weiterhin zu stabilisieren. Dies schließt eine Reihe von
Anpassungs- sowie Aufwertungsmaßnahmen ein, von denen die einzelnen Zentren unterschiedlich
betroffen sein werden.
Bevölkerungsentwicklung
Der Versorgungsraum West war seit 1990 von Bevölkerungsverlusten besonders stark berührt. Allein
im Zeitraum von 2000 bis 2010 verlor er fast 10.000 Einwohner/-innen. Erst in den letzten Jahren
stabilisiert sich auch hier die Bevölkerungsentwicklung und zeigt jüngst sogar leichte Zuwachsraten.
2015 waren im Versorgungsraum ca. 50.500 Einwohner/-innen vereint. Die beiden fast gleich starken
und bevölkerungsreichsten Wohnkomplexe (WK) liegen in Grünau-Mitte (WK 2) und in LausenGrünau (WK 8). Allen Ortsteilen ist trotz unterschiedlicher Intensität bei den Entwicklungsprozessen
gemeinsam, dass sie zunehmend altern. Dabei sind Grünau-Ost und Grünau-Siedlung die Ortsteile,
die von dieser Tendenz zur Überalterung besonders stark betroffen sind. Von besonderer Bedeutung
ist deshalb, die Versorgungseinrichtungen im Raum an der demografischen Entwicklung auszurichten.
Einzelhandelsentwicklung
Die Handelsflächen nahmen im Versorgungsraum zwischen 2001 und 2013 insgesamt zu, wenn auch
deutlich weniger als im städtischen Durchschnitt. Dennoch führte dies wegen des
Bevölkerungsrückgangs in Grünau bis 2013 zu einem erheblichen Anstieg der Pro-KopfHandelsausstattung, die bei 1,3 m² lag. Im gesamtstädtischen Vergleich deutlich überdurchschnittlich
war sie auch im Segment des kurzfristigen Bedarfes und lag hier bei 0,5 m² Verkaufsfläche pro Kopf.
Ein besonders hoher Anteil sowohl der Handelsflächen als auch der Geschäfte des
Versorgungsraumes befand sich in Zentrenlagen. In diesen Kennzahlen spiegelt sich das relativ
dichte Netz von Zentrenstandorten im Großsiedlungsbereich mit i. d. R. großflächigen Lebensmittel104
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Märkten sowie die große Bedeutung des Allee Centers wider. Hier sind immerhin etwa ein Drittel der
Verkaufsflächen des Versorgungsraums konzentriert. Es stehen aber auch dezentrale
Einzelhandelskonzentrationen mit Angebotsschwerpunkten für den kurzfristigen Bedarf, wie an der
Kiewer Straße oder der Zschocherschen Allee in Konkurrenz zu den integrierten Zentren. Außerdem
binden die sehr großflächigen Fachmarktstandorte des benachbarten Versorgungsraumes Altwest in
Burghausen-Rückmarsdorf auch einen Teil der Kaufkraft aus dem Versorgungsraum West.
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Abb. 28: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum West
Weiterentwicklung der Zentrenstruktur
Im Versorgungsraum West stehen die Fortschritte bei den Zentren in engem Zusammenhang mit den
strategischen Entwicklungszielen für die Großsiedlung Grünau. Dabei leistet die weitere Stärkung des
B-Zentrums Stuttgarter Allee in Verbindung mit einer Konzentration öffentlicher Einrichtungen und
der Aufwertung der Freiräume den wesentlichen Versorgungsbeitrag für den gesamten Stadtraum. Für
das übrige Zentrengefüge wurden eine Reihe von Anpassungen vorgenommen: Das D-Zentrum
Grünauer Allee hat eine wichtige Versorgungsfunktion für den als relativ konsolidiert eingeschätzten
Ortsteil Grünau-Ost. Es wurde in seiner Ausdehnung entsprechend den rechtlichen Anforderungen
gekürzt und beschränkt sich nunmehr auf den Bereich nördlich der S-Bahnlinie. Die
Nahversorgungslage Ratzelbogen wurde nunmehr auf Grund ihrer positiven Entwicklung als DZentrum eingestuft. Im Gegenzug dazu wird die Nahversorgungslage Karlsruher Straße im
Übergangsbereich der Ortsteile Grünau-Mitte und Siedlung-Grünau wegen der Entwicklungspriorität
des B-Zentrums Stuttgarter Allee nicht mehr als zentraler Versorgungsbereich geführt. Die beiden DZentren im WK 8 – Miltitzer Allee und An der Kotsche – wurden in ihrer Nahversorgungsfunktion
bestätigt. Sie sind im Hinblick auf ihre Versorgungsfunktion teilweise bereits an eine veränderte
Nachfragesituation angepasst. Weitere strukturelle Anpassungen sind noch erforderlich. Die seit der
letzten Fortschreibung als D-Zentrum eingestufte Jupiterstraße in Grünau-Nord ist von einem starken
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
105
Nachfragerückgang aus dem WK 7 und den daraus resultierenden Rückbaumaßnahmen
insbesondere bei den Lebensmittel-Märkten im Zentrum betroffen. Ihre Einstufung als
Nahversorgungszentrum konnte dennoch bestätigt werden.
Für die Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität in Grünau ist die Stabilisierung der integrierten und
besonders fußläufig gut erreichbaren Zentren besonders wichtig. Ihr Schutz erfordert konsequente
Restriktionen gegen dezentrale Einzelhandelsansiedlungen mit zentrenrelevanten Angeboten.
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Abb. 29: STEP Zentren 2016 – Zielplan, Ausschnitt Versorgungsraum West, Stand 03/2016
Hinweis: Legende siehe Zielplan Zentren, Anlage 1
B-Zentrum Stuttgarter Allee
Der Versorgungsbereich, der sich auf ca. 1,1 km Länge entlang der Stuttgarter Allee erstreckt, verfügt
über eine herausragende Einbindung in das öffentliche Nahverkehrsnetz. Das in den 1990er Jahren
als repräsentatives Einkaufscenter am S-Bahnhof-Mitte errichtete Allee Center bildet mit ca. 80
Prozent der Handelsfläche den Mittelpunkt und zugleich funktionalen Schwerpunkt des Zentrums. Es
verfügt bei einer Verkaufsfläche von etwa 28.700 m² (GfK GeoMarketing GmbH, 12/2015) über ein
breites, attraktives Angebotsspektrum an Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten, das
bereichert wird durch das Multiplexkino, verschiedene gastronomische Einrichtungen und den
Wochenmarkt. Insbesondere durch großformatige Handelsflächen für Bekleidung und Elektronik sowie
Angebote des kurzfristigen Bedarfes sind leistungsfähige Offerten vorhanden, die gleichzeitig als
Kundenfrequenzbringer fungieren. Der nördliche Auftakt der Zentrumslage an der Lützner Straße
entsteht durch die zweite Handels- und Dienstleistungsimmobilie PEP mit Ladenpassage und
106
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Supermarkt. Begleitet durch eine Abfolge überwiegend kleinteilig genutzter Ladenzeilen in der
Bestandsbebauung erstreckt sich die Zentrumslage bis zur Ratzelstraße, wo ein weiterer Straßenbahnanschluss besteht. Der südliche Abschnitt ergänzt die Nutzungspalette vor allem durch Freizeitund Kulturangebote im Hallenbad „Grünauer Welle“, im Freizeittreff „Völkerfreundschaft“ und an den
Schulstandorten. So übernimmt das Zentrum, nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt der
bestehenden Multifunktionalität, die wesentliche Versorgungsaufgabe für den Versorgungsraum.
Schwächen bestehen noch im Bereich der Gastronomie und hinsichtlich der Barrierewirkung des
„Allee Centers“ außerhalb seiner Öffnungszeiten. Der als Fußgängerpromenade mit Platzräumen und
vielfältigen Aufenthalts- und Nutzungsangeboten ausgeprägte öffentliche Raum hat durch qualitätsvolle Gestaltung ein hochwertiges und besonderes Gepräge erhalten. Insgesamt ist die ablesbare
städtebauliche Einheit und Qualität eines zusammenhängenden Zentrums erkennbar, das die weitläufige Ausdehnung als Bandzentrum begründet. Dennoch sind in den angrenzenden 11-geschossigen Wohngebäuden hohe Wohnungsleerstände und Fluktuationen im Ladenbesatz festzustellen.
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Die Stabilisierung und Aufwertung des Grünauer Stadtteilzentrum ist wichtig für die sich abzeichnende
Konsolidierung Grünaus als Wohnstandort mit zunehmender Nachfrageentwicklung. Diese stellt
gleichzeitig eine positive Rahmenbedingung für anstehende Umstrukturierungs- und
Anpassungsprozesse dar, bei denen insbesondere stadtteilbezogene Nachfragespezifika bei
Altersstruktur und Einkaufsverhalten zu berücksichtigen sind. Höchste Bedeutung kommt der
Stabilisierung des Kernbereiches der Stuttgarter Allee zwischen Marktplatz und PEP-Center zu.
Vorhandene Potenzialflächen können hierfür genutzt werden. Bei zukünftigen Entwicklungen ist auf
durchgängige Lauflagen zu achten. Dabei sind die Anforderungen an altengerecht zu gestaltende
Wohnstandorte auszuloten und möglichst sinnvoll mit einem Handels- und Dienstleistungsbesatz zu
koppeln. Eine besondere Zielstellung besteht darin, ein Bildungs- und Bürgerzentrum inklusive der
Stadtteilbibliothek und dem Bürgeramt im Zentrum anzusiedeln, um zahlreiche Bildungs- und
Dienstleistungsangebote für verschiedene Zielgruppen gebündelt und zentral anbieten zu können.
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D-Zentrum Grünauer Allee
Der an der Grünauer Allee, nördlich des S-Bahnhofes befindliche, kompakte Einzelhandels- und
Dienstleistungsbereich ist zentral gelegen und allgemein gut erreichbar. Sowohl die Alte Salzstraße
als auch die Grünauer Allee fungieren als Fußgängerzonen. Mit mehreren Funktionsbauten und
kleinteiliger Ladenzeile eines Elfgeschossers sowie einem Wochenmarkt übernimmt das Zentrum
bereits die wichtige Grundversorgungsfunktion für Grünau-Ost. Eine Aufwertung erfuhr es durch die
Ansiedlung des Theatriums im südwestlichen Bereich. Hier wurde auch der Zentrumsumgriff leicht
angepasst. Dank seiner zentralörtlichen Ausstrahlung ist die Einstufung als Nahversorgungszentrum
angemessen. Trotzdem sind Teile der Funktionsbauten infolge hoher Leerstände (Schließung des
Konsums 12/2015) und teils desolatem Zustand unattraktiv, in ihrem Flächenangebot nicht
nachfragegerecht dimensioniert und unübersichtlich angeordnet. Darüber hinaus ist die Erschließung
für den Individualverkehr noch unzureichend.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Überalterung der Bewohnerschaft hat die Sicherung und
Stärkung der Funktionen des Nahversorgungszentrums oberste Priorität. Handlungsbedarf zur
Aufwertung besteht bei der verbesserten Erschließung für den Kunden- und Anlieferungsverkehr aus
Richtung Brünner Straße und bei der bedarfsgerechten Aufwertung des öffentlichen Raumes z. B. mit
einem Fußgängerleitsystem. Neben der Optimierung der städtebaulichen Rahmenbedingungen
können noch weitere Maßnahmen die Attraktivität fördern. So ist anzustreben, die kleinteiligen
Nutzungen vorrangig in der Ladenzone des Elfgeschossers zu konzentrieren. Für die bauliche
Ergänzung oder Neuordnung von Handels- oder Dienstleistungsflächen kann eine Potenzialfläche
genutzt werden.
D-Zentrum Ratzelstraße
Die aus Neubauimmobilien bestehende Versorgungslage am Ratzelbogen an der Ecke Kiewer Straße/
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
107
Ratzelstraße umfasst weitestgehend Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote im kurzfristigen
Bedarfssegment sowie die Verwaltungsaußenstelle. Durch den Umzug eines LebensmittelDiscounters auf den Parkplatzbereich konnten die Nutzungen stabilisiert werden und übernehmen
eine wichtige Nahversorgungsaufgabe. Auf Grund seiner Lage und seiner Orientierung auf die
Bewohnerschaft der Kleinsiedlungsgebiete ist seine gute Erreichbarkeit im Individualverkehr, aber vor
allem auch mit der Straßenbahn, von besonderem Gewicht. Wegen der einzelhandelsrelevanten
Ausstattung und seiner zentralörtlichen Ausstrahlung wurde der Nahversorgungsbereich als Zentrum
eingestuft.
Vorrangiges Ziel ist seine Stabilisierung und die Öffnung des Gesamtbereiches zum Kreuzungspunkt
Ratzelstraße/Kiewer Straße.
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D-Zentrum Miltitzer Allee
Die Versorgungslage nahe des S-Bahnhofes Miltitzer Allee erstreckt sich entlang der als
Fußgängerzone ausgeprägten Miltitzer Allee. Diese gewährleistet eine besonders gute fußläufige
Erreichbarkeit aus den nördlichen Wohnquartieren des WK 8. An der Zentrumsstruktur hat sich in den
letzten Jahren ein Wandel vollzogen. Nach Abbruch der Ladenzeile eines Elfgeschossers an der
Brackestraße befindet sich auf der Ostseite lediglich ein modernes kleines Gesundheitszentrum.
Derzeit konzentrieren sich die Nutzungen auf die Westseite mit der „Selliner Passage“ als
Angebotsschwerpunkt und dem KOMM-Haus, das seit 1991 als Kulturzentrum eine gewichtige
Adresse für die Stadtteil-Kommunikation bildet. Die Versorgungslage leistet einen Beitrag zur
Nahversorgung für die umliegenden Wohnquartiere. Auf Grund dessen und unter Berücksichtigung
eines städtebaulichen und funktionellen Neuordnungsbedarfes wird der Standortbereich weiterhin als
zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen. Infolge der bestehenden städtebaulich-strukturellen
Mängel insbesondere in der Gestaltung des öffentlichen Raumes und bei der Verkehrserschließung
verfügt das Zentrum noch über zu wenig Ausstrahlungskraft.
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Die Sicherung und Stärkung der Bestandsstrukturen durch die Erweiterung des bestehenden
Discounters sowie die Ansiedlung weiterer Läden mit nahversorgungsrelevantem Angebotsschwerpunkt und korrespondierender Dienstleistungen für die umliegenden Wohnsiedlungsbereiche
hat hohe Priorität. Flächenpotenziale sollen hierzu genutzt werden. Ebenso das im südwestlichen
Abschnitt gelegene Areal, welches einer Neuordnung bzw. Umstrukturierung bedarf. Aus
städtebaulicher Sicht besteht die Zielstellung der Aufwertung der Freiräume und der verbesserten
Verkehrserschließung für den Kunden- und Anlieferverkehr.
D-Zentrum An der Kotsche
Nördlich der Ratzelstraße befindet sich die zweite Versorgungslage des WK 8, die aus den direkt
angrenzenden Wohnquartieren fußläufig und im Radwegenetz gut erreichbar ist. Sie verfügt darüber
hinaus auch über einen Straßenbahnanschluss. Die Nahversorgungslage setzt sich zusammen aus
dem neuen leistungsfähigen modernen Supermarkt-Standort, der als Ankernutzung fungiert, einer
kleinteiligen Ladenzeile im Bestand sowie aus einer weiteren Immobilie aus den 1990er Jahren. Hier
weist der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz, der innerhalb der Immobilie um einen
innenliegenden Parkplatz angeordnet ist, allerdings strukturelle Probleme mit Leerständen auf. Die
einzelnen Immobilien stehen in räumlichen Zusammenhang zueinander. Die Nahversorgungslage
übernimmt trotz der lokal hohen Wettbewerbssituation eine wichtige Grundversorgungsfunktion für die
umgebenden Wohnquartiere und ist unverzichtbar. Der Nutzungsmix bei den Komplementärangeboten ist gut und erreicht das grundlegende Niveau. Vor dem Hintergrund der Ausstattung
insgesamt wird der Nahversorgungsbereich seiner Versorgungsaufgabe gerecht. Unter
Berücksichtigung der relativ großen räumlichen Nähe zum benachbarten D-Zentrum im WK 8 wird am
Ausweis als Nahversorgungszentrum festgehalten.
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Es soll auch künftig in dieser Funktion gesichert und gemessen an der zukünftigen
einwohnerbezogenen Nachfrage gestärkt werden. Dies schließt den Abbau der Leerstände durch
zentrumsprägende Nachfolgenutzungen ein.
D-Zentrum Jupiterstraße
Das Zentrum liegt gut erreichbar inmitten des Stadtteils Grünau-Nord und verfügt außerdem über
einen Straßenbahnanschluss. Es umfasst die Handelsimmobilie „Jupiterzentrum“ und einen weiteren
relativ vielfältigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz, der gruppiert ist um einen Ende der
1990er Jahre neu gestalteten Fußgängerbereich mit Marktplatz. Damit liegen städtebaulich und
funktionell die Voraussetzungen für den Ausweis als Nahversorgungszentrum vor. Es ist trotz der
relativ starken Konkurrenz des Einzelhandelsstandortes an der Kiewer Straße auf die Wohnquartiere
von Grünau-Nord und die angrenzenden Siedlungsteile von Miltitz auszurichten. Durch Abbruch
mehrerer Gebäude mit Ladenzeilen weist das Zentrum im nördlichen Bereich keine bauliche Fassung
mehr auf und ist somit in seinem Zusammenhang beeinträchtigt.
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Nach bereits erfolgten Anpassungsprozessen mit Rückbau von Lebensmittel-Märkten bestehen mit
der voraussichtlich sich stabilisierenden Nachfrage aus dem Einzugsbereich gute Voraussetzungen
dafür, dass die Konzentration der Zentrumsnutzungen auf insgesamt kleinere Handelsflächen als
weitestgehend abgeschlossen angesehen werden kann. Neuordnungspotenziale können die
Bestandsimmobilien weiterhin bieten. Nach der Schließung des SB-Marktes im nördlichen Teil des
Zentrums ist eine maßvolle Ergänzung am Fußgängerbereich unter Einbeziehung der
Bestandsimmobilien sinnvoll.
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur außerhalb der Zentren
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Nahversorgung – Ausstattung mit strukturprägenden Lebensmittelbetrieben und Entwicklungsziele
Beachtlich ist die relativ große Anzahl von acht Lebensmittel-Märkten (inkl. SB-Warenhaus an der
Kiewer Straße) im Stadtraum, die zwar außerhalb der Zentren, jedoch in ihren Kerneinzugsbereichen
liegen. Infolge dieser großen räumlichen Nähe zu den Zentren stellen sie keine städtebaulich
schutzwürdigen Nahversorgungsstandorte dar. Diejenigen, die an städtebaulich integrierten
Standorten liegen, können jedoch in angemessener Dimensionierung die Nahversorgung in den
Zentren sinnvoll ergänzen. Hierzu zählen zwei SB-Märkte als Ersatzneubauten südlich der S-Bahn in
Grünau-Ost (WK 1) und an der Karlsruher Straße in westlicher Randlage des Ortsteiles Grünau-Mitte.
Räumlich-strukturelle Angebotsdefizite in der Nahversorgung sind derzeit vor allem in den drei
Siedlungsrandlagen Miltitz, Kleinsiedlung Grünau und Lausen auszumachen. Auch wenn die
Entwicklungsmöglichkeiten für Nahversorgungseinrichtungen hier als beschränkt einzustufen sind,
werden Ansiedlungen, die kompatibel mit den Ansiedlungsregeln (vgl. Kapitel 10.2) des STEP Zentren
sind, unterstützt.
Sonderstandorte großflächigen Einzelhandels
Der in Schönau gelegene SB-Warenhaus-Standort an der Kiewer Straße übernimmt (in Teilen) infolge
seiner integrierten Lage die Nahversorgung für das Neubaugebiet „Schönauer Viertel“. Mit seinen
umfangreichen nahversorgungsrelevanten Handelsflächen steht er aber auch in Konkurrenz zu den
Nahversorgungszentren in der Großsiedlung. Entwicklungsoptionen werden deshalb für den Standort
nicht gesehen. Das Gartencenter an der Köstritzer Straße ergänzt die Zentrenangebote sinnvoll.
Die Versorgung mit Möbel- und Baufachmarkt-Sortimenten ist durch die im angrenzenden
Gewerbegebiet an der Saarländer Straße ansässigen Fachmarktstandorte prinzipiell gewährleistet.
Die Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen im ÖPNV ist zumindest über den „Grünolino“ (Linie
66) gegeben, der das Gewerbegebiet Saarländer Straße anfährt. Eine bessere Durchwegung des
Gebietes mit einem attraktiven Fuß- und Radweg ist vorgesehen.
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8.6
Versorgungsraum Altwest
Prägende Struktur
Bevölkerungsentwicklung
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In den Stadtteilen des Versorgungsraumes
Altwest stehen gut entwickelte Gebiete oft
Versorgungsraum Altwest
städtebaulich prägenden Bereichen mit starken
Defiziten gegenüber. Der Leipziger Westen
Ortsteile
befindet
sich
daher
ebenso
als
Altlindenau,
Schwerpunktgebiet des Stadtumbaus in einem
Lindenau,
Neulindenau,
strukturellen
Anpassungsprozess.
Durch
Leutzsch,
besondere
Freiraumbezüge
weisen
viele
Böhlitz-Ehrenberg,
Burghausen-Rückmarsdorf
Siedlungsteile eine hohe Lagegunst und
Attraktivität auf. Sie sind heute weitgehend
konsolidiert und als Wohnstandorte begehrt.
Zentrenstruktur 2016
Große
Entwicklungsrückstände
und
C-Zentrum:
Lindenauer Markt
städtebauliche Missstände gibt es dagegen noch
D-Zentren:
Neulindenau,
in den Kernbereichen, vor allem der
Leutzsch
gründerzeitlich geprägten Ortsteile Lindenau,
Pestalozzistraße
Altlindenau und Leutzsch, die zu den
Stadtumbauschwerpunkten in Leipzig gehören. Die für Struktur und Identität des Stadtraumes
wichtigen Straßenzüge der Lützner Straße, Merseburger Straße und Georg-Schwarz Straße sind
immer noch von hohem Sanierungsrückstand, Leerstand und Verlust an Gebäudesubstanz betroffen.
Diese Schwächen hemmten die Zentrenentwicklung in den Ortsteilmitten und gaben teils Anlass zu
räumlichen Schwerpunktverlagerungen. Die Entwicklung des C-Zentrums Lindenauer Markt zu einem
funktionsfähigen Stadtteilzentrum konnte durch die Ansiedlung eines SB-Warenhauses einen
entscheidenden Schritt vorangebracht werden, ist aber noch nicht abgeschlossen. Die
Sonderstandorte des Einzelhandels in Burghausen-Rückmarsdorf beeinflussen nach wie vor eine
geordnete Zentrenentwicklung in Altwest.
EN
Der Versorgungsraum Altwest komplettiert mit ca. 55.700 Einwohner/-innen im Jahr 2015 den
Leipziger Westen. Seinen Bevölkerungsschwerpunkt bildet Altlindenau. Seit 2005 verlief der
Bewohnerzuwachs im Raum über dem städtischen Niveau und in den letzten Jahren sogar mit
erhöhter Dynamik. Alle innerstädtischen Ortsteile verzeichneten dabei überdurchschnittliche
Zuwachsraten im städtischen Vergleich. Den überragenden Anteil daran hatten die Ortsteile der
Gemarkung Lindenau und Leutzsch. Aber auch die beiden am Stadtrand gelegenen Ortsteile BöhlitzEhrenberg und Burghausen-Rückmarsdorf konnten vergleichsweise moderate Zuwachsraten
verbuchen. Gegenläufige Tendenzen wies jedoch die sich entwickelnde Altersstruktur der
Bewohnerschaft im Versorgungsraum auf. Während die innerstädtischen Ortsteile wachsen und
zugleich sich tendenziell verjüngen, sind die Ortsteile Böhlitz-Ehrenberg und BurghausenRückmarsdorf mit einer stetig alternden Bevölkerungsstruktur zu beschreiben.
Einzelhandelsentwicklung
Der Einzelhandelsbesatz im Versorgungsraum war durch Extreme gekennzeichnet. Die im Zeitraum
2001 bis 2013 weiter angewachsene Verkaufsfläche war, gemessen an der Bevölkerungszahl,
außerordentlich hoch und lag mit einer Pro-Kopf-Handelsausstattung von 2 m² weit über dem
städtischen Durchschnitt. Beim Angebotssegment des kurzfristigen Bedarfes war ein besonders
starker Anstieg zu verzeichnen, der mit 0,5 m² Verkaufsfläche pro Kopf ebenfalls überdurchschnittlich
war. Der Anteil der Verkaufsflächen, die innerhalb der definierten C- und D-Zentren lag, war dagegen
mit unter 14 Prozent beispiellos gering. Diese Kennzahlen bestätigen die gravierende Schieflage im
Einzelhandelsbesatz des Versorgungsraumes Altwest: Über 40 Prozent der Verkaufsflächen waren
116
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
und sind allein an den beiden peripheren Standorten in Burghausen-Rückmarsdorf angesiedelt. Auch
in Randlagen der anderen Ortsteile, insbesondere in Gewerbegebieten befinden sich eine Reihe
weiterer Einzelhandelsbetriebe, darunter auch etliche Lebensmittel-Discounter. Eine besondere
Problematik besteht bei dem durch die traditionelle Kaufhausimmobilie und Großflächen in Neubauten
disponierten Standortbereich Merseburger Straße. Sein durch Leerstände geprägter Handelsbesatz
fällt zwar dadurch flächenmäßig immer weniger ins Gewicht, bedarf aber trotzdem neuer, nachhaltiger
Nutzungen.
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Abb. 30: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Altwest
Weiterentwicklung der Zentrenstruktur
Der Stadtraum um den Lindenauer Markt weist mit seiner sehr guten ÖPNV-Anbindung, der
identitätsstiftenden Ausstrahlung seines Marktplatzes, mit stadtweit bekannten Kultureinrichtungen
sowie mit seiner Einzelhandelsausstattung die beste Eignung für ein Stadtteilzentrum (C-Zentrum) auf.
Der besonderen Entwicklungsproblematik mit den historischen Kaufhausbauten an der Merseburger
Straße wird auch zukünftig Rechnung getragen. Allerdings kann sie nicht angemessen mit der
Entwicklung zum Nahversorgungszentrum beantwortet werden. Der Bereich wurde aus dem
Zentrengefüge entlassen. Das D-Zentrum Neulindenau ist für die Nahversorgung im Ortsteil
unverzichtbar und wurde in seiner Ausdehnung angepasst. Entlang der als Magistrale ausgewiesenen
Georg-Schwarz-Straße befindet sich ein prägender Besatz von Ladengeschäften, der jedoch kein
ausreichendes Angebot für einen zentralen Versorgungsbereich aufweist. Die Nahversorgungslage
Ellernweg an der Georg-Schwarz-Straße wurde zugunsten von kleinteiligen Geschäftsentwicklungen
entlang der Magistrale nicht mehr als zentraler Versorgungsbereich dargestellt. Die moderne
Geschäftsanlage an der Georg-Schwarz-Straße und Junghanßstraße hat sich gut in das
Zentrengefüge integriert. Der Standortbereich wurde in seiner Funktion als Nahversorgungszentrum
für Leutzsch bestätigt und in seiner Abgrenzung angepasst. Die durch einen vielfältigen kleinteiligen
Nutzungsbesatz geprägte Leipziger Straße in Böhlitz-Ehrenberg wurde aus dem Zentrengefüge
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
117
genommen. Der Bereich konnte bislang die Anforderungen an ein D-Zentrum wegen der
Nahversorgungsdefizite, insbesondere bei Lebensmittel-Angeboten, nicht erfüllen. Auch realistische
Entwicklungsoptionen können nicht benannt werden. Dagegen bestehen für den nordwestlichen
Bereich an der Pestalozzistraße neue Entwicklungen, die einen Ausweis als D-Zentrum rechtfertigen.
Die weitere Entwicklung der Zentren und Magistralen im Versorgungsraum bedarf wegen der
schwierigen strukturellen Rahmenbedingungen besonderer Aufmerksamkeit und eines konsequenten
Einsatzes der verfügbaren planungsrechtlichen Instrumente.
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Abb. 31: STEP Zentren 2016 – Zielplan, Ausschnitt Versorgungsraum Altwest, Stand 03/2016
Nahversorgungsstandort
Hinweis: Legende siehe Zielplan Zentren, Anlage 1
C-Zentrum Lindenauer Markt
Das Zentrum zeichnet sich durch eine besondere städtebauliche Einheit aus dem qualitätsvoll
umgestalteten Platzraum des Lindenauer Marktes und seinen umgebenden Straßenräumen aus. Der
Bereich ist Verknüpfungspunkt der Straßenbahn- und Buslinien, die nicht nur alle Ortsteile des
Stadtraumes, sondern auch den Stadtteil Grünau anbinden. Mit dem SB-Warenhaus verfügt der
Versorgungsbereich über einen leistungsfähigen Magnetbetrieb und Kunden-Frequenzbringer. Die
städtebauliche Qualität der Immobilie sowie die Schaffung eines neuen Parkplatz-Angebotes trägt zur
Aufwertung des gesamten Bereiches bei. Mit Wochenmarkt, Theater- und Kulturstätten sowie
Gastronomie in stadtbildprägenden Bauwerken weist der Standort eine lebendige Angebotsvielfalt auf.
Hierzu zählt auch das moderne Gesundheits- und Veranstaltungszentrum im Bauhausdenkmal des
ehemaligen Westbades. Neben seiner hohen Aufenthaltsqualität hat der öffentliche Raum durch
Kunstinstallationen eine besondere „Erkennungsmarke“ erhalten. Mit seinen bereits umgesetzten
optimierten Standortbedingungen verfügt das multifunktionale Zentrum über eine Ausstrahlung und
Versorgungsbedeutung für den gesamten Versorgungsraum. In seiner Ausdehnung wurde es an den
Rändern leicht angepasst.
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Es soll künftig in seiner Funktion als Stadtteilzentrum weiter gestärkt werden. Hierfür steht auch noch
ein Flächenpotenzial zur Verfügung. Der Schutz vor Funktionsverlusten, der durch städtebaulich nicht
integrierte Vorhaben außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches resultieren kann, bleibt weiterhin
von Bedeutung.
D-Zentrum Neulindenau
Der Geschäftsbesatz an der Lützner Straße in Neulindenau weist zwei durch moderne Immobilien
dominierte Schwerpunkte auf. Die Wohn- und Geschäftsanlage an der Saalfelder Straße gegenüber
dem Bushof befindet sich in östlicher Randlage, verfügt jedoch über einen direkten Stadtbahnanschluss. Über die Querungsmöglichkeit des bereits neu gestalteten Straßenraumes ist er mit dem
Nutzungsbesatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite in teilweise sanierungsbedürftigen
Wohngebäuden gut verbunden. Die Verknüpfung zum westlich an der Bausestraße gelegenen
Bereich im Sinne einer zusammenhängenden Versorgungslauflage ist dagegen durch einen Abschnitt
mit Wohnbebauung ohne relevante öffentliche Nutzungen nicht gewährleistet. Die Ausdehnung des
Zentrums wurde entsprechend bis in Höhe Gotzkowskystraße angepasst.
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Der vorhandene Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz steht im räumlichen Zusammenhang zum
Magnetbetrieb, einem Supermarkt in wettbewerbsfähiger Größe. Er weist einen für seine
Einzugsbereich hinreichenden Nutzungsmix auf. Der öffentliche Raum ist mit dem erfolgten
Straßenumbau qualitätsvoll gestaltet und gewährleistet auch städtebaulich ein zusammenhängendes
Erscheinungsbild mit guter Aufenthaltsqualität und Verweilmöglichkeiten.
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Die Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsfunktion für die Bewohnerschaft der umliegenden
Wohnquartiere von Neulindenau hat hohe Priorität. Durch die deutlich verbesserten städtebaulichen
Rahmenbedingungen wird die erforderliche Vitalisierung der Ladennutzungen auf der Südseite des
Zentrums als realistisch beurteilt. Zum Schutz der Nahversorgungsfunktionen im Zentrum müssen
konkurrierende Einzelhandelsansiedlungen in dezentraler Lage, insbesondere in angrenzenden
Gewerbegebieten restriktiv behandelt werden.
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D-Zentrum Leutzsch
An der Junghanßstraße und Georg-Schwarz-Straße befindet sich ein moderner Geschäftskomplex,
der zusammen mit dem Abschnitt der traditionsreichen Geschäftslage entlang der Georg-SchwarzStraße den zentralen Versorgungsbereich umfasst. Die Georg-Schwarz-Straße fungiert als
Haupterschließungsachse bzw. Magistrale. Ihre Revitalisierung ist von hoher Bedeutung und benötigt
eine besondere Förderung. Ihr Abschnitt als zentraler Versorgungsbereich bildet den Schwerpunkt bei
den Nahversorgungsangeboten. Eine Verknüpfung mit dem Umfeld des Leutzscher Rathauses in der
Ortsteilmitte wäre wünschenswert, ist jedoch wegen zu geringer Nutzungsdichte und -potenziale in
dem Abschnitt der Georg-Schwarz-Straße nicht herstellbar. Aus diesem Grund wurde entsprechend
den rechtlichen Anforderungen die Zentrumsausdehnung im südlichen Abschnitt bis zur
Rückmarsdorfer Straße begrenzt. Der als Nahversorgungszentrum eingestufte Handels- und
Dienstleistungsschwerpunkt erfüllt entsprechend seiner Angebotsstruktur und -dichte beim
nahversorgungsrelevanten Bedarf seine Zentrumsfunktion für Leutzsch gut.
Es soll künftig in seiner Funktion gesichert und gestärkt werden. Im Fokus steht die Georg-SchwarzStraße,
deren
funktionale
Dichte
durch
Ansiedlung
und
Ausbau
ergänzender
nahversorgungsrelevanter Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe gestärkt werden soll. Hierfür
können sowohl die neben dem künftigen Stadtplatz Ecke Rückmarsdorfer Straße gelegenen
Grundstücke, als auch das nördlich bis zur William-Zipperer-Straße befindliche Flächenpotenzial
genutzt werden.
D-Zentrum Pestalozzistraße
Im westlichen Siedlungskern von Böhlitz-Ehrenberg befindet sich ein nördlich der Pestalozzistraße
gelegener Versorgungsbereich. Er umfasst eine freistehende Einzelhandelsimmobilie als
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
119
Angebotsschwerpunkt, ein viergeschossiges Verwaltungsgebäude an einem gestalteten Platzraum
sowie eine in Wohngebäude integrierte Laden- und Dienstleistungszeile. Im Individualverkehr ist er
über die Schönauer Landstraße und Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraßen gut erschlossen. In
das öffentliche Nahverkehrsnetz ist er über die Leipziger Straße als Haupterschließungsstraße von
Böhlitz-Ehrenberg und Gundorf eingebunden. Die Pestalozzistraße stellt die Fuß- und
Radwegeverbindung für die umliegenden Wohnquartiere her. Bislang war der Versorgungsbereich
von Leerstand und Fluktuation geprägt. Mit dem Neubau und der nutzungsseitigen Neuordnung der
westlich gelegenen Handelsimmobilie wird die Versorgungslage in ihrer Nahversorgungsfunktion
wesentlich gestärkt werden. Als Magnetbetrieb fungiert ein leistungsfähiger Lebensmittel-Markt, der
ergänzt wird durch weiteren Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz. Die Polizeistation und das
Bürgeramt als wichtige Verwaltungsangebote ergänzen das Angebot. Die Fläche östlich der
Schönauer Landstraße kann genutzt werden, um das Zentrum mit weiteren Nutzungen zu
komplettieren.
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Das in den 1990er Jahren geplante Wohngebiet wurde nur teilweise realisiert, so dass die
Nahversorgungslage noch von großen Frei- und Brachflächen umgeben ist. Während die über einen
rechtskräftigen Bebauungsplan zu realisierenden öffentlichen Freiraum- und Verkehrsflächen
vollständig errichtet worden sind, wurde die städtebauliche Entwicklung nur in Teilen umgesetzt. Ein
Großteil liegt noch brach. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich die siedlungsstrukturelle und
bauliche Integration der Versorgungslage als mangelhaft dar. Mit Blick auf die veränderten
Rahmenbedingungen durch das permanente Einwohnerwachstum wird eine Umsetzung der Planung
wieder realistisch. Dabei ist eine städtebauliche und funktionale Neuausrichtung des Plangebietes
erforderlich. Die Flächen südlich der Pestalozzistraße bleiben gleichwohl mit Ausnahme einer
Kindertagesstätte weiter dem Wohnen vorbehalten. Die nördlich der Pestalozzistraße gelegenen
Teilbereiche sollen auch die bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsstrukturen ergänzen,
wobei die Leipziger Straße entsprechend baulich-räumlich gefasst werden wird.
EN
Somit liegen die wesentlichen Voraussetzungen vor oder sind planungsrechtlich gesichert, um ein
Nahversorgungszentrum mit einer Versorgungsfunktion für den auf über 10.000 Einwohner/-innen
gewachsenen Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg umzusetzen. Die Umsetzung seiner städtebaulichen
Integration ist regelmäßig im Rahmen des Monitorings zum STEP Zentren zu prüfen.
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur außerhalb der Zentren
Nahversorgung – Ausstattung mit strukturprägenden Lebensmittelbetrieben und Entwicklungsziele
Im Versorgungsraum können als Nahversorgungsstandorte außerhalb der Kerneinzugsbereiche der
Zentren nur zwei Lebensmittel-Märkte in Böhlitz-Ehrenberg und Altlindenau abgebildet werden (vgl.
Abb. 31). Einem weiteren Standort an der Magistrale Georg-Schwarz-Straße und am Ellernweg
kommt ebenso eine wesentliche Rolle für die wohnungsnahe Versorgung zu. Er soll in seiner Funktion
gesichert werden, da er infolge der Schwerpunktverlagerung des D-Zentrums nach Norden für den
südlichen Teil von Leutzsch bis in die Randbereiche von Altlindenau die wohnungsnahe Versorgung
ergänzt.
Als Bestandteil der Magistralenentwicklung außerhalb der Zentren haben die Lützner Straße bis zur SBahnlinie und die Georg-Schwarz-Straße einen speziellen und identitätsprägenden Stellenwert und
unterliegen somit den Förderschwerpunkten. Die weitere systematische Revitalisierung der
zahlreichen Ladengeschäfte hat eine besondere Bedeutung im Zuge der für die Entwicklung in den
Ortsteilen wichtigen, noch ausstehenden Konsolidierungsschritte. Ihre Revitalisierung mit vor allem
kleinteiligen Nutzungsergänzungen zum Angebot der benachbarten Zentren bleibt als
Entwicklungsziel bestehen. Hierzu zählt z. B. das Ziel der Ansiedlung eines „Leipziger LebensmittelLadens“ in Leutzsch.
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Die Standortverteilung der Lebensmittel-Märkte im Versorgungsraum zeigt gegenwärtig eine relativ
hohe räumliche Marktabdeckung für die Wohngebiete. Ausnahmen bilden der nordöstliche Bereich
des Leutzscher Villenviertels sowie die Gundorfer Siedlungsteile in Böhlitz-Ehrenberg.
Im Sinne einer ausgewogenen Nahversorgungsstruktur für die Bevölkerung sollen die räumlichen
Entwicklungsschwerpunkte für künftige Ansiedlungen von nahversorgungsrelevanten Angeboten auf
den ausgewählten und planerisch gewollten Lagen liegen.
Sonderstandorte großflächigen Einzelhandels
Großflächige und nicht-großflächige Fachmärkte konzentrieren sich im Versorgungsaum in
Burghausen-Rückmarsdorf sowohl auf die Standortgemeinschaft südlich der Merseburger Straße
(B181) als auch auf das Fachmarktzentrum „Löwencenter“. Sie werden ergänzt durch weitere
Einzelstandorte vorwiegend im Möbelbereich. Alle Sonderstandorte erfüllen zwar nicht die Kriterien
von zentralen Versorgungsbereichen, für sie besteht jedoch planungsrechtlicher Bestandsschutz.
Entsprechend den Zielen und Steuerungsgrundsätzen des STEP Zentren ist zum Schutz und Erhalt
der Zentren im Stadtraum der Anteil zentrenrelevanten Einzelhandels an diesen Sonderstandorten
auch zukünftig nicht auszubauen.
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Im Gewerbegebiet Saarländer Straße sind weitere Fachmärkte in den Bereichen Wohnen und Bauund Gartenmarktsortimente ansässig. Mit der Lage zwischen zwei Stadtbereichen übernehmen sie
ergänzende Versorgungsfunktionen sowohl für die Großsiedlung Grünau und ihre angrenzenden
Siedlungsteile als auch für den zentralen Bereich Altwest.
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Die Standorte sind im Bestand planungsrechtlich gesichert und sollen sich in gewissen
Entwicklungsspielräumen im nicht-zentrenrelevanten Angebotssegment zukünftig weiter profilieren
können, wogegen die zentrenrelevanten Sortimentsbereiche mit Blick auf die Schutzbedürftigkeit der
Zentren ebenso restriktiv behandelt werden sollen.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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8.7
Versorgungsraum Nordwest
Prägende Struktur
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Bevölkerungsentwicklung
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Der Versorgungsraum Nordwest wird bestimmt
durch die Ortsteile um die Magistrale GeorgVersorgungsraum Nordwest
Schumann-Straße. Diese verbindet als zentrale
Orts
Hauptnetzstraße und wichtige NahverkehrsOrtsteile
Möckern,
trasse in Richtung Nordwesten auf einer Strecke
Wahren,
von über vier Kilometern eine Reihe von Zentren
Lützschena-Stahmeln,
Lindenthal,
in Gohlis-Süd, Möckern und Wahren. In GohlisGohlis-Süd,
Gohlis-Mitte,
Nord befindet sich ein weiterer Zentrumsbereich,
Gohlis-Nord
der das Zentrengefüge komplettiert. Vor allem
die südlichen, an den Auwald angrenzenden
Siedlungsbereiche weisen sehr attraktive
Zentrenstruktur 2016
Wohnlagen auf. Aber auch entlang der MaxC-Zentrum:
Gohlis
D-Zentren:
Möckern,
Liebermann-Straße sind auf den Militärbrachen
Am Viadukt,
in Gohlis-Nord bzw. Möckern bereits hochwertige
Rathaus Wahren,
Gohlis-Nord
Wohnviertel entstanden mit Ausstrahlung auf die
umgebenden Stadtteile. Weitere werden in den
nächsten Jahren entwickelt werden. Die durch eine hohe Bebauungs- und Bevölkerungsdichte
gekennzeichneten innerstädtischen Ortsteile sind in weiten Teilen konsolidiert. Hiervon hebt sich
jedoch deutlich das unmittelbare Umfeld der Georg-Schumann-Straße ab. Die Magistrale, die
exemplarisch wegen der Verkehrsbelastung und den damit verbundenen Beeinträchtigungen für die
städtebaulichen und funktionalen Probleme von Hauptverkehrsstraßen in Leipzig stand, wurde einer
der fachübergreifenden Schwerpunkträume des SEKo 2020. Durch den Wegfall der Funktion als
Bundesstraße findet seit 2012 ihre schrittweise Umgestaltung statt. Damit entsteht die Chance zu ihrer
städtebaulichen und funktionalen Revitalisierung. Eine gravierende Aufwertung der Magistrale wird mit
dem bereits begonnenen und abschnittsweise umzusetzenden Straßenumbau in der GeorgSchumann-Straße erreicht.
Im Versorgungsraum Nordwest lebten 2015 rund 73.600 Einwohner/-innen. Über die Hälfte davon
wohnten im verdichteten Stadtraum der durch die Georg-Schumann-Straße verbundenen Ortsteile
Gohlis-Süd, Möckern und Wahren sowie ein weiteres Drittel in Gohlis-Mitte und Gohlis-Nord. Die
beiden bevölkerungsstärksten Ortsteile Gohlis-Süd und -Mitte erzielten seit 2005 weit über dem
städtischen Durchschnitt liegende Zuwachsraten bei der Bevölkerungsentwicklung. Allein die
Einwohnerzahl von Gohlis-Süd war in diesem Zeitraum um gut ein Viertel angestiegen. Dagegen
verzeichneten die weiteren Ortsteile vergleichsweise geringe Zuwachsraten bzw. LützschenaStahmeln sogar einen Einwohnerrückgang. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Bevölkerung
weisen die einzelnen Ortsteile weitere Unterschiede auf: So zählen Gohlis-Süd, -Mitte und Möckern zu
den wachsenden und sich verjüngenden Ortsteilen. Die anderen Ortsteile zeigen Tendenzen einer
zunehmend älter werdenden Bevölkerung, wobei diese Tendenz bei Gohlis-Nord besonders stark
ausgeprägt ist. Hier zeichnet sich jedoch insbesondere infolge der neuen Wohnviertel auf den
Konversionsstandorten an der Max-Liebermann-Straße bereits eine Trendwende ab.
Einzelhandelsentwicklung
Der Versorgungsraum verzeichnete im Zeitraum von 2007 bis 2013 vor allem im kurzfristigen
Bedarfssegment überdurchschnittlich hohe Zuwachsraten. Bei leicht überdurchschnittlicher
Bevölkerungsentwicklung bis 2012 wuchs aber auch insgesamt die Pro-Kopf-Handelsfläche. Die
Ausstattung der Zentrenlagen mit Verkaufsflächen holte deutlich auf, was insbesondere aus der
Ansiedlung des Einkaufszentrums in Gohlis-Süd an der Georg-Schumann-Straße resultiert. Sie weist
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
jedoch noch immer strukturelle Schwächen bei den sonstigen Nahversorgungszentren an der GeorgSchumann-Straße auf. Im Nordwesten sind die Bewohner noch immer mit Lebensmittel-Märkten
unterdurchschnittlich ausgestattet. 2015 betrug die durchschnittliche Versorgungsdichte bezogen auf
10.000 Einwohner/-innen im Raum etwa drei Lebensmittel-Märkte bzw. -läden im Vergleich zu etwa
vier im städtischen Durchschnitt. Das vermeindliche Defizit relativiert sich bei der Handelsfläche
infolge der beiden leistungsfähigen großformatigen SB-Warehäuser in den Zentren. Die im stadtweiten
Vergleich noch unterdurchschnittliche Handelsausstattung in den mittel- und langfristigen
Bedarfsbereichen ist vor allem Ausdruck struktureller Besonderheiten. Sonderstandorte mit
großflächigen Fachmärkten sind dem benachbarten Versorgungsraum Nord zugeordnet und
vergleichsweise gut erreichbar.
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Abb. 32: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Nordwest
Weiterentwicklung der Zentrenstruktur
Zur Entwicklung und Sicherung einer nachhaltig tragfähigen Versorgungsstruktur waren eine Anzahl
von Anpassungen im Zentrensystem des Versorgungsraumes notwendig. Dies führte zur Aufgabe
oder Neuabgrenzung verschiedener Versorgungsbereiche. Vorrang bei der Entwicklung der
Zentrenstruktur im Nordwesten hat die weitere Qualifizierung des C-Zentrums Gohlis-Süd. Seine
Schlüsselmaßnahme, die Etablierung einer großflächigen Einzelhandelsimmobilie auf dem Areal der
ehemaligen Brauerei Gohlis, wurde Anfang 2010 umgesetzt. Im Zuge der Überprüfung des
Straßenabschnittes wurde der östlich anschließende Bereich, der vormals als D-Zentrum „GohlisArkaden“ ausgewiesen war, in das C-Zentrum integriert. Beide Versorgungsbereiche bilden nunmehr
ein Zentrum. Ferner sollen nur noch vier zentrale Versorgungsbereiche als Nahversorgungszentren
stabilisiert bzw. aufgewertet werden: Auf Grund seiner integrierten Lage im Ortsteil wurde das DZentrum Möckern beibehalten. Die Darstellung der sich östlich anschließende Nahversorgungslage
Dantestraße mit dem Supermarkt an der Blücherstraße entfällt dagegen im Zentrensystem. Es fehlt an
ausreichenden Merkmalen für einen Zentrumsausweis. An den beiden städtebaulich integrierten
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
127
Versorgungsbereichen „Am Viadukt“ in Möckern und am Rathaus Wahren wurde festgehalten. Sie
wurden jedoch als zwei räumlich getrennte zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen. Eine
Neuabgrenzung erfuhr dabei das Wahrener Zentrum. Das D-Zentrum Stahmeln konnte nicht mehr in
seiner Funktion bestätigt werden und wird stattdessen als Nahversorgungsstandort geführt. Das trifft
auch auf das D-Zentrum Lindenthaler Hauptstraße zu. Dagegen wurde das D-Zentrum Gohlis-Nord
in seiner Nahversorgungsfunktion entsprechend anerkannt. Die Nahversorgungslage an der
Coppistraße, die sich im Kern auf eine Neubauimmobilie mit Supermarkt an der Ecke Virchowstraße
in Gohlis-Mitte stützt, konnte wegen ihres zu geringen Nutzungsbesatzes und ohne
Entwicklungspotenzial nicht als Zentrum eingestuft bleiben. Auch der kleinteilige Ladenbesatz in
Nachbarschaft eines Supermarktes an der Breitenfelder Straße in Gohlis-Süd wurde nicht mehr im
Zentrensystem ausgewiesen.
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Abb. 33: STEP Zentren 2016 – Zielplan, Ausschnitt Versorgungsraum Nordwest, Stand 03/2016
Nahversorgungsstandort
Hinweis: Legende siehe Zielplan Zentren, Anlage 1
C-Zentrum Gohlis
Die hohe Bevölkerungsdichte in den beiden Stadtteilen Gohlis-Süd und -Mitte, aber vor allem die
günstige Lage und gute Erreichbarkeit mit alle Verkehrsarten bieten für den sehr zentral gelegenen
Magistralenbereich Georg-Schumann-Straße die besten Voraussetzungen für den Ausweis zum
Stadtteilzentrum. Die für ein C-Zentrum angemessene Ausstattung ist durch die Ansiedlung des SBWarenhauses am Standort südlich der Georg-Schumann-Straße zwischen Breitenfelder- und
Natonekstraße angemessen umgesetzt worden. Wegen seiner Lagegunst ist hier ebenso der beste
Standort für weitere öffentliche Einrichtungen. Das vorwiegend kleinteilige Nutzungsspektrum der
traditionellen Geschäftsstraße wurde mit attraktivem, auf den kurz- und mittelfristigen Bedarf im
Einzelhandel orientiertem Nutzungsbesatz komplettiert. Aus der Überprüfung der Abgrenzung
resultiert eine leichte Komprimierung der Ausdehnung an der südwestlichen Seite der Lindenthaler
Straße. Aber vor allem wurde der östlich gelegene Versorgungsschwerpunkt mit den „Gohlis-Arkaden“
als prägende Geschäftsanlage mit in das Zentrum integriert. Die Dichte und Angebotsvielfalt der
128
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Einzelhandelsbetriebe und der korrespondierender Dienstleistungen in diesem Abschnitt der GeorgSchumann-Straße, ihre städtebauliche Prägung, der hohe Sanierungsgrad sowie die polartig
ausgebildete Lage der ansässigen Lebensmittel-Märkte an seiner östlichen und westlichen Peripherie
begründen die Einstufung als ein langgestrecktes Stadtteilzentrum mit großstädtischer Atmosphäre.
Auch die Gestaltung des Straßenraums entspricht bereits der gesamten verkehrstechnischen
Neugestaltung der Georg-Schumann-Straße.
Die von den beiden Versorgungsschwerpunkten gebildete bipolare Lauflage soll gesichert und
gestärkt werden. Im am westlichen Teilabschnitt gelegenen Einkaufszentrum wurde zwar die
Stadtteilbibliothek integriert, der neben Großflächen mit Magnetwirkung vielfältige Nutzungsmix von
Dienstleistungs-, Gastronomie- und Freizeitangeboten wurde jedoch noch nicht erreicht und bleibt
weiterhin ein Ziel. Die nachhaltige Vitalisierung vor allem im Bereich um die Lindenthaler Straße zeigt
bereits einen Fortschritt. Die übrigen Flächenpotenziale im Zentrumsbereich bedürfen jedoch noch
einer der exponierten Lage angemessene Nutzung und Gestaltung.
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D-Zentrum Möckern
Den Nahversorgungs-Schwerpunkt der Zentrumslage in Möckern an der Georg-Schumann-Straße
bildet die moderne Wohn- und Geschäftsanlage an der Knopstraße. Nach zeitweiligem Leerstand
durch Abgang des Supermarktes verfügt das Zentrum seit 2007 wieder über einen für seine
Stabilisierung notwendigen Lebensmittel-Markt als Magnetbetrieb. Seine räumliche Abgrenzung
orientiert sich an der Nutzungsdichte beim Einzelhandel und seinen ergänzenden Nutzungen. Als
Besonderheit berücksichtigt sie aber genauso die vorhandenen Freizeit- und Kulturangebote. Sie
umfassen den zeitweilig als Museum genutzten Straßenbahnhof im Westen und vor allem das an der
Renftstraße gelegene stadtweit bekannte soziokulturelle Zentrum „Anker“ und den GymnasiumsStandort mit dazugehöriger Turnhalle. Der Teilbereich wird hiervon maßgeblich geprägt. Mit Blick auf
den konzentrierten öffentlichen Ressourceneinsatz wurde die Freifläche zwischen Georg-SchumannStraße und Knopstraße als „Möckernscher Markt“ neu gestaltet. Er hat sich als lebendiger Bereich im
Zentrum bereits beachtlich etabliert.
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Der gut integrierte zentrale Versorgungsbereich dient überwiegend der Nahversorgung und rechtfertigt
den Ausweis als D-Zentrum. Es soll insbesondere unter diesem Aspekt gestärkt werden. Das schließt
Sanierungen im Gebäudebestand, Abbau des Leerstandes mit ggf. Zwischennutzungen,
Anpassungen im Straßenbau sowie die Sanierung des Renftplatzes ein, aber auch den Schutz vor
Funktionsverlusten, da er durch das großflächige Einzelhandelsangebot des am westlichen
Ortsteilrand gelegenen Standortes „Am Viadukt“ einem stärkeren Wettbewerb ausgesetzt ist.
D-Zentrum Am Viadukt
Der am ortsbildprägenden Viadukt liegende Einzelhandels- und Dienstleistungsbereich mit zwei
Handelsimmobilien bildet zusammen mit dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegenen
kleinteiligen Nutzungsbesatz den zweiten zentralen Versorgungsbereich in Möckern. Das durch ein
SB-Warenhaus und eine hohe Stellplatzkapazität geprägte Angebot im Einkaufszentrum ist auch für
eine autoorientierte Kundschaft aus den geringer besiedelten Stadtrandlagen des Versorgungsraumes
ohne
eigenes
leistungsfähiges
Einzelhandelsangebot
attraktiv.
Das
Angebot
beim
nahversorgungsrelevanten Bedarf im Einzelhandel ist vollständig und besonders breit aufgestellt. Es
wird ergänzt durch unverhältnismäßig hohe Anteile bei den mittel- und langfristigen Bedarfsbereichen.
Aber auch das Angebot an komplementären Nutzungen ist ausgesprochen umfangreich und vielfältig.
Durch seine Lage an der wichtigen Magistrale ist ebenso unter städtebaulichen Aspekten ein
ausreichend zentraler Charakter vorhanden.
Ein Erweiterungsbedarf für das Zentrum besteht nicht, ggf. ist der Leerstand abzubauen. Wegen der
starken räumlichen Nähe und Überlappung mit den Einzugsbereichen der benachbarten Zentren
können neue Vorhaben in Hinblick auf Größe und Sortimentsstruktur die beiden benachbarten
Zentren gefährden. Im Zuge der etappenweise zu realisierenden Straßenumbaumaßnahmen wird der
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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bestehende Aufwertungsbedarf beim öffentlichen Raum behoben werden.
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D-Zentrum Rathaus Wahren
-Schumann-Straße verfügt über einen Straßenbahnanschluss und hat eine Mittenfunktion im Die
städtebaulich integrierte Versorgungslage um den prägnanten Rathausbau sowie entlang der Georg
Ortsteil. Sie umfasst ein vorwiegend kleinteiliges Angebot mit guter fußläufiger Erreichbarkeit aus den
Siedlungsteilen. Der erweiterte Ersatzneubau des Lebensmittel-Marktes am Wahrener Rathaus, dem
auch die Funktion als Kunden-Frequenzbringer zukommt, ist dabei von hoher Bedeutung für den
Versorgungsbereich. Die Sanierung und Neuvermietung der Wohnanlage gegenüber dem Rathaus an
der Linkelstraße trägt bereits zur Stabilisierung der Lage bei. Mit der Umsetzung des
Straßenbauprogrammes an der Georg-Schumann-Straße im Teilabschnitt des Zentrums werden nicht
nur seine Aufenthaltsqualität gesteigert, sondern auch die städtebaulichen Rahmenbedingungen für
Investitionen deutlich verbessert. Um die Zentrumsabgrenzung an den vorhandenen
Einzelhandelsbesatz anzupassen, wurde auf den Ausweis der nördlichen Seite der Linkelstraße
verzichtet und der östliche Abschnitt an der Georg-Schumann-Straße bis in Höhe
Hopfenbergstraße/Am Zuckmantel begrenzt. Jenseits dieser durch eine potenziell mögliche
Nutzungsdichte und Nutzungsvielfalt begründeten räumlichen Definition des zentralen
Versorgungsbereichs überwiegt sehr deutlich die Wohnfunktion, so dass außerhalb dieser
Abgrenzung nicht mehr vom Vorliegen eines zentralen Versorgungsbereichs gesprochen werden
kann. Mit einem weitgehend vollständigen Einzelhandels-Angebot beim kurzfristigen
(nahversorgungsrelevanten) Bedarf und ergänzenden Dienstleistungen erfüllt das Zentrum seine
Nahversorgungsfunktion bereits.
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Vorrangiges Ziel ist die städtebauliche und funktionelle Aufwertung des Zentrums durch die
schrittweise Umgestaltung des Straßenraumes, den Ersatzneubau eines leistungsfähigen
Lebensmittel-Marktes sowie die Stärkung der umgebenden Bestandsstrukturen. Aber auch dem
konsequenten Schutz vor Funktionsverlusten, die durch Vorhaben außerhalb des zentralen
Versorgungsbereiches resultieren können, kommt eine besondere Bedeutung zu.
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D-Zentrum Gohlis-Nord
Im Kreuzungsbereich der Max-Liebermann-/Landsberger Straße befindet sich ein attraktiver,
moderner Gebäudekomplex der 1990er Jahre. Östlich davon liegt eine ca. 230 Meter lange, in die
Krochsiedlung integrierte Ladenzeile, die städtebaulich-funktional mit der Geschäftsanlage verknüpft
ist, was auch Passantenbewegungen belegen. Beide Standorte bleiben zusammengeführt, so dass
das Zentrum in seiner Abgrenzung bestätigt wurde. Es verfügt über eine gute Verkehrsanbindung im
öffentlichen Nah- und Individualverkehr. Fußläufig wirkt die Verkehrsinfrastruktur separierend. Dies
wird aber durch ampelgeführte Querungshilfen kompensiert. Mit einem vielfältigen Nutzungsbesatz im
Einzelhandels- und Dienstleistungsbereich, der bei nahversorgungsrelevanten Angeboten weitgehend
vollständig ist, übernimmt es die wesentliche Nahversorgungsfunktion im Ortsteil Gohlis-Nord. Zwei
Lebensmittel-Märkte und der integrierte Wochenmarkt-Standort gewährleisten Verbundkäufe in guter
Wettbewerbssituation. Nach erfolgtem Straßenausbau sowie Umbau des Einkaufszentrums bestehen
optimierte
Voraussetzungen.
Sein
zentraler
Charakter
wird
gestärkt
und
seine
Nahversorgungsfunktion gewinnt noch an Bedeutung durch entlang der Max-Liebermann-Straße neu
entstandene und geplante Wohnquartiere.
Das Zentrum besitzt für Gohlis-Nord bereits eine wesentliche Versorgungsfunktion. Es soll künftig in
dieser Funktion gesichert und gestärkt werden. Der Erhalt und die Fortentwicklung der städtebaulichfunktionalen Ausstattungsmerkmale stehen im Fokus, ein Erweiterungsbedarf wird jedoch nicht
gesehen.
130
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur außerhalb der Zentren
Nahversorgung – Ausstattung mit strukturprägenden Lebensmittel-Betrieben und Entwicklungsziele
Insgesamt vier Nahversorgungsstandorte bilden den wichtigen Ergänzungsbaustein zur Sicherstellung
der wohnungsnahen Grundversorgung für die Bevölkerung im Versorgungsraum (vgl. Abb. 33): Im
durch hohe Dichte und urbane Prägung gekennzeichneten Gohlis-Mitte fungiert in dieser Funktion ein
Supermarkt an der Coppistraße/Ecke Virchowstraße. Er bildet den Ankerbetrieb für eine kleinteilig
strukturierte Nahversorgungslage. Der an der Mühlenstraße gelegene Versorgungsstandort in
Stahmeln besteht aus einer nach 1990 errichteten Einzelhandelsimmobilie mit guter Anbindung im
öffentlichen Nahverkehr. Sein Lebensmittel-Markt ist für den Einzugsbereich angemessen zu
dimensionieren. Auch in Lindenthal wird gegenwärtig die Grundversorgung über zwei
Nahversorgungsstandorte an der Lindenthaler Hauptstraße und am nordöstlichen Siedlungsbereich
gesichert.
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Außerdem befinden sich im dicht besiedelten Gohlis-Süd zwei kleine Geschäftsbereiche mit
Bedeutung für die Nahversorgung. Entlang der traditionellen Geschäftslage in der Gohliser Straße
haben sich im Zuge der Gebäudesanierungen Ladennutzungen mit weiteren kleinflächigen Angeboten
etabliert. Infolge der Nähe zu mehreren anderen Zentren und einem Supermarkt in Solitärlage ist
jedoch kein ausreichendes Eigengewicht für einen zentralen Versorgungsbereich feststellbar. Die
Versorgungslage im Bestand zu sichern, ist jedoch ein Ziel des STEP. An der Möckernschen
Straße/Ecke Breitenfelder Straße deckt ein moderner Supermarkt um ergänzende kleinteilige
Ladennutzungen ein gut erreichbares und angenommenes Nahversorgungsangebot für die
umgebenden Wohnstandorte ab. Infolge seiner Nähe zum benachbarten Stadtteilzentrum wird er
jedoch nicht als Nahversorgungsstandort dargestellt.
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Das Ziel, eine möglichst umfassende, engmaschige Nahversorgung im Versorgungsraum nicht nur zu
sichern, sondern auch auszubauen, rechtfertigt die räumliche Lenkung entsprechender Investitionen
an städtebaulich dafür geeignete Standorte. Die nicht als Zentren ausgewiesenen
Magistralenabschnitte der Georg-Schumann-Straße weisen entweder strukturell bedingt keinen
Handelsbesatz auf oder genügen, wegen Schwächen in der Ausstattung z. B. infolge der räumlichen
Nähe zu einem benachbarten Zentrum mit vorrangigem Entwicklungsbedarf, nicht den
Mindestanforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des Baugesetzbuches. Wegen
ihrer städtebaulichen Qualitäten und ihrer Bedeutung im jeweiligen Umfeld kann jedoch im Zuge der
Magistralenentwicklung durch ergänzende, vorrangig kleinteilige Nutzungen und insbesondere einem
„Leipziger Lebensmittel-Laden“ die Nahversorgung außerhalb der Zentren sinnvoll ergänzt und
gleichzeitig ihr Geschäftsbesatz stabilisiert werden.
Räumliche Versorgungslücken im Versorgungsbereich mit nicht fußläufig erreichbaren
Nahversorgungseinrichtungen bestehen in den Siedlungsteilen des Zwischenbereiches von Möckern
und Wahren und in der Ortslage Lützschena. Für die künftige Bewohnerschaft der neuen Wohnviertel
entlang der Max-Liebermann-Straße in Möckern, die sich nicht wohnungsnah versorgen können, kann
ein Nahversorger oder ein „Leipziger-Lebensmittel-Laden“ in städtebaulich integrierten Lagen
angesiedelt werden. In Lützschena besteht das Ziel, auf dem Areal der ehemaligen
Sternburgbrauerei, östlich des Radefelder Weges im Zuge seiner Projektrealisierung einen
Lebensmittel-Markt städtebaulich zu integrieren.
Bestehende Nahversorgungsstandorte sind in ihrer Funktion zu sichern und ihre zukünftige
Wettbewerbsfähigkeit zentrenverträglich in angemessener Dimensionierung zu gewährleisten.
Zusätzlich
ist
eine
maßvoll
dimensionierte,
räumlich
gezielte
Verbesserung
der
Nahversorgungssituation in den genannten Siedlungsgebieten anzustreben.
Sonderstandorte großflächigen Einzelhandels
Der Baufachmarkt in Stahmeln ist im ÖPNV gut angebunden und ergänzt die Versorgungsangebote
der Zentren. Das trifft auch auf den im Gewerbegebiet Pittlerstraße in Wahren befindlichen MöbelFortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Fachmarkt zu. Zum Schutz und zur Entwicklung der Zentren beschränkt ein Bauleitplan den
zentrenrelevanten Einzelhandel im Gebiet. Eine maßvolle Erweiterung der Verkaufsflächen mit nichtzentrenrelevantem Einzelhandel entspricht den Zielen des STEP Zentren. Ein weiterer spezialisierter
Bau-Fachmarkt in Lindenthal hat ebenso eine wichtige ergänzende Versorgungsfunktion. Seine
bestandsorientierte Erweiterung steht den Zielen des STEP Zentren nicht entgegen.
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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8.8
Versorgungsraum Nord
Prägende Struktur
Bevölkerungsentwicklung
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Der Versorgungsraum Nord ist durch die
Verkehrstrassen
der
Bahn
und
der
Versorgungsraum Nord
Bundesstraße 2 in zwei Teilräume gegliedert,
Ortsteile
die nur partiell Verknüpfungen aufweisen.
Mockau-Süd,
Mockau-Nord,
Westlich erstreckt sich in Eutritzsch, als
Thekla,
gemischtem
Ortsteil
mit
Wohnund
Plaußig-Portitz,
Eutritzsch,
Gewerbebebauung, ein Stadtteilzentrum. Daran
Seehausen,
schließt sich in stadtauswärtiger Richtung der
Wiederitzsch
Ortsteil Wiederitzsch an, der durch eine gut
erhaltene Ortslage und Einfamilienhausgebiete
Zentrenstruktur 2016
charakterisiert ist. Seinem starken Wachsen
C-Zentrum:
Eutritzsch
durch Wohnungsneubau ist mit dem Ausweis
D-Zentren:
Mockauer Straße,
Wiederitzsch
eines
Nahversorgungszentrums
bereits
entsprochen worden. Beide Zentren sind durch
die Delitzscher Straße miteinander verbunden. Der östliche Teil des Versorgungsraumes ist vor allem
beeinflusst vom Gelände der „Neuen Messe“ und einem großen Gewerbegebiet in direkter
Nachbarschaft, das vom Fachmarktzentrum „Sachsenpark“ an der Autobahn-Anschlussstelle LeipzigMitte dominiert wird. In den angrenzenden Ortsteilen befindet sich lediglich in Mockau-Nord ein
weiteres Zentrum an der Nahtstelle zwischen der traditionellen Bebauung, der Großwohnsiedlung
und einer ausgedehnten Einfamilienhaussiedlung. Der jenseits der Autobahn gelegene Ortsteil
Plaußig-Portitz ist über die Tauchaer Straße angebunden. Ein besonderes Entwicklungshemmnis für
die Zentren im Versorgungsraum bewirkt die starke Konkurrenz durch Fachmarktkonzentrationen
außerhalb des Siedlungszusammenhangs mit großflächigem zentrenrelevanten Einzelhandelsbesatz.
Dies trifft insbesondere auf den Standort „Sachsenpark“ zu.
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Der Versorgungsraum Nord gehörte 2015 mit ca. 48.700 Einwohner/-innen zu den
bevölkerungsschwächeren Räumen. Fast die Hälfte davon lebt in den verdichteten
Siedlungsbereichen von Eutritzsch und Mockau-Nord. Mit Ausnahme von Eutritzsch hatte der
Stadtraum seit 2005 nur leicht steigende, unter dem städtischen Niveau liegende, Zuwachsraten bei
der Bevölkerung zu verzeichnen. Wobei die Einwohnerentwicklung in der ersten Hälfte der 2000er
Jahre sogar zunächst rückläufig war und erst in den letzten Jahren eine leicht wachsende Tendenz
aufwies. Dahinter verbergen sich auch stark differierende Entwicklungen in den einzelnen Ortsteilen.
Höheren Einwohnerverlusten in Mockau-Nord sowie in Thekla bis 2010 standen
überdurchschnittliche Bevölkerungszunahmen in Eutritzsch und bezogen auf randstädtische Lagen
auch in Wiederitzsch gegenüber. Im Versorgungsraum zählt lediglich Eutritzsch zu den wachsenden,
sich verjüngenden Ortsteilen. Mit Ausnahme von Eutritzsch und Mockau-Süd ist allen anderen
Ortsteilen dagegen die Tendenz zur älter werdenden Bevölkerung gemeinsam. Mockau-Nord und
Thekla, die über Plattenbaubestände verfügen, zählen in den letzten Jahren zu den leicht
wachsenden, aber alternden Ortsteilen.
Einzelhandelsentwicklung
Der Versorgungsraum verfügte im Zeitraum von 2007 bis 2013 nach dem Raum Mitte über die
höchste Pro-Kopf-Handelsausstattung. Das traf mit Ausnahme der mittelfristigen Bedarfsgüter wie
Bekleidung auf alle Angebotssegmente zu. Im städtischen Vergleich war der Wert im gleichen
Zeitraum weiter stark angewachsen. Das stand im Zusammenhang mit den neu angesiedelten
Fachmärkten im „Sachsenpark“, die auch eine autoorientierte Kundschaft aus dem Umland binden.
Ebenso konzentrieren sich die großflächigen Betriebe aus dem Bereich Bau- und
138
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Gartenmarktsortimente schwerpunktmäßig auf den Versorgungsraum. Mit 0,76 m² lag 2013 die
einwohnerbezogene
Verkaufsflächenausstattung
deutlich
über
dem
gesamtstädtischen
Durchschnittswert von 0,26 m² je Einwohner. Gleichzeitig war aber der Anteil des in den Zentren
angesiedelten Einzelhandels außerordentlich gering. Dies resultiert neben dem Fachmarktzentrum
auch aus weiteren großflächigen Verkaufseinrichtungen in städtebaulich nicht integrierten Lagen.
Das betrifft den „Portitz-Treff“ in Portitz sowie Einzelstandorte in Gewerbegebieten und
Stadtteilrandlagen. Diese räumliche Verteilung des Einzelhandelsangebotes geht zu Lasten der
Zentrenentwicklung und der Versorgungsqualität der weniger mobilen Bewohnerschaft in mehreren
Ortsteilen des Versorgungsraumes. 2015 lagen weniger als ein Drittel aller Lebensmittel-Märkte
(29 %) im Versorgungsraum in den Zentren.
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Abb. 34: Stand und Entwicklung des Einzelhandels im Versorgungsraum Nord
Weiterentwicklung der Zentrenstruktur und Magistralen
Im Versorgungsraum wurden drei Zentren mit unveränderten Einstufungen ausgewiesen. Die größte
Bedeutung hat das Stadtteilzentrum Eutritzsch. Es weist über die Mittenfunktion im Ortsteil hinaus
auch eine gute ÖPNV-Anbindung sowie einen vielfältigen Einzelhandelsbesatz auf. Seine
Ausdehnung wurde angepasst und räumlich komprimiert. Das D-Zentrum Mockauer Straße ist
orientiert auf die Versorgung der angrenzenden Ortsteile Mockau-Nord und -Süd. In Thekla wurden
südlich im Übergangsbereich zum Siedlungsschwerpunkt der Großsiedlung zwei neue
Nahversorgungsstandorte gebaut, die aber funktional und städtebaulich nicht die Kriterien für den
Ausweis als zentraler Versorgungsbereich erfüllen. Ein D-Zentrum für Thekla konnte nicht mehr
bestätigt werden. Für Wiederitzsch wurde in Verknüpfung der historisch gewachsenen
Versorgunglage mit zwei Standorten für Lebensmittel-Märkte ein D-Zentrum dargestellt. Wegen der
starken Konkurrenz seitens der großflächigen Fachmarktstandorte und peripher angesiedelter
Discountmärkte bedürfen die Zentrenstandorte im Versorgungsraum eines konsequenten Schutzes.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Abb. 35: STEP 2016 – Zielplan, Ausschnitt Versorgungsraum Nord, Stand 03/2016
Nahversorgungsstandort
Hinweis: Legende siehe Zielplan Zentren, Anlage 1
C-Zentrum Eutritzsch
Das Stadtteilzentrum mit einer angemessen in die traditionellen Bestandsstrukturen der Delitzscher
und Wittenberger Straße integrierten Wohn- und Geschäftsanlage bildet eine starke Mitte im Ortsteil.
Auch im öffentlichen Nahverkehr ist es gut erschlossen und insbesondere aus der Nord-SüdRichtung des Versorgungsraumes gut zugänglich. Mit der Verlagerung eines Discounters aus dem
Gewerbegebiet Petzscher Mark an den vormals nicht adäquat ausgestatteten und baulich gefassten
nördlichen Bereich des Zentrums wurde dieser auch städtebaulich attraktiver gestaltet. Gleichzeitig
verbessert sich die fußläufig erreichbare Grundversorgung für die Bewohner der nördlichen
Siedlungsteile. Bei der Überprüfung des Zentrums wurde seine weitläufige Ausdehnung an den
vorhandenen und möglichen Nutzungsbesatz angepasst. Im Norden wurde der Zentrumsausweis
nicht mehr bis zum Eutritzscher Markt geführt.
Zielstellung für das Eutritzscher Zentrum ist eine stärkere Bindung des Kaufkraftpotenzials aus dem
Ortsteil selbst. Hierfür sind sowohl die Einzelhandels- als auch die komplementären
140
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Dienstleistungsangebote weiter zu entwickeln. Wegen der günstigen Erreichbarkeit kann zwar
zusätzlich von einem deutlichen Kundenzuspruch aus dem benachbarten Ortsteil Gohlis-Mitte
ausgegangen werden, allerdings wird dieses Kundenpotenzial auch vom C Zentrums Gohlis
angesprochen. Infolge der südlich vom Zentrum gelegenen dezentralen Discounter-Standorte spielt
hier ebenfalls der konsequente Schutz vor Funktionsverlusten durch den Einsatz planungsrechtlicher
Instrumente eine besondere Rolle.
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D-Zentrum Mockauer Straße
Der durch die kompakte, attraktive Geschäftsanlage der 1990er Jahre, das „Leipzig Mockau Center“
(LMC) dominierte Versorgungsbereich wird durch weitere Zentrumsnutzungen auf der
gegenüberliegenden Südseite mit dem prägnanten Kulturdenkmal des ehemaligen Postamtes in
Ecklage zur Essener Straße ergänzt. Das Zentrum ist aus den beiden Ortsteilen Mockau-Süd und
Mockau-Nord mit dem öffentlichen Nahverkehr und Individualverkehr gleichermaßen gut erreichbar,
fußläufig jedoch weniger gut. Dies ist bedingt durch die geringere Siedlungsdichte im näheren Umfeld
und die Barrierewirkung der Bahntrasse im Süden. Auch deshalb wird ein Teil des täglichen Bedarfes
durch wohnungsnähere Lebensmittel-Märkte abgedeckt und kann nur begrenzt am Zentrumsstandort
gebunden werden. Mit der Ansiedlung eines Drogerie-Fachmarktes im südlichen Abschnitt gelang es,
den durch den Stadtumbauprozess räumlich nur unzureichend gefassten Bereich städtebaulich
aufzuwerten und das Angebot im kurzfristigen Bedarfssegment zu ergänzen. Die Abgrenzung des
Zentrums wurde beibehalten. Mit der Neutrassierung der Straßenbahn-Anbindung über die Mockauer
Straße wird eine städtebauliche Neuordnung im Umfeld des Zentrums erfolgen, in deren Ergebnis
der Zentrumsumgriff neu gefasst werden kann.
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Diesem Umstand Rechnung tragend, übernimmt das Zentrum eine Nahversorgungsfunktion für die
Bewohnerschaft der umgebenden Siedlungsbereiche von Mockau. Es ist in dieser Funktion zu
sichern und zu stabilisieren.
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D-Zentrum Wiederitzsch
Die ursprünglich durch eine vorwiegend freistehende, randstädtische Bebauung mit kleinteiligen
Ladennutzungen an der Delitzscher Landstraße geprägte traditionelle Versorgungslage hat nach
1990 durch moderne Funktionsbauten an der südlichen Peripherie eine wesentliche Erweiterung
erfahren. Zwei Lebensmittel-Märkte tragen zu ihrer zeitgemäßen Angebotsausweitung und Stärkung
bei. Hierdurch konnte eine wirksamere Bindung der Nachfrage auch aus den entfernter gelegenen
Wohngebieten des Ortsteiles an den Zentrumsstandort erreicht werden. Auch wurde zumindest
hinsichtlich des kurzfristigen Bedarfssegmentes eine Alternative zum Angebot des „Sachsenparkes“
geschaffen. Über einen leistungsfähigen Stadtbahnanschluss ist der Versorgungsbereich sehr gut in
das öffentliche Nahverkehrsnetz eingebunden. Der gut integrierte Wochenmarkt kann als relevanter
Frequenzbringer an Markttagen dienen. Sowohl mit seiner Wettbewerbssituation als auch mit dem
weitgehend vollständigen Einzelhandels-Angebot beim nahversorgungsrelevanten Bedarf erfüllt das
Zentrum seine Funktion ausreichend gut. Auf Grund der städtebaulichen Rahmenbedingungen
(randstädtischer Zentrumstyp im traditionellen Ortskern) liegt ein städtebaulich-funktionaler Bezug
der Nutzungen untereinander vor, trotz relativ weitläufiger linearer Versorgungsstruktur von fast 300
Meter entlang der Delitzscher Landstraße. Die Dichte der zentrenrelevanten Strukturen ist gegenüber
den umliegenden Siedlungsbereichen deutlich erkennbar. Die veränderte Abgrenzung beinhaltet eine
Komprimierung im Norden (Karl-Marx-Straße) und redaktionell eine verbesserte Darstellung durch
die Einbindung des Supermarktes an der Seehausener Straße in die Versorgungslage.
Das Zentrum, welches für Wiederitzsch bereits eine wesentliche Versorgungsaufgabe erfüllt, soll
künftig in der Funktion gesichert und gestärkt werden. Soweit möglich ist seine funktionale Dichte
durch Ansiedlung und Ausbau ergänzender nahversorgungsrelevanter Einzelhandels- und
Dienstleistungsbetriebe zu erhöhen. Der erweiterte Supermarkt wird sein Angebot auch
generationsfreundlicher präsentieren. Seine Lage ist derzeitig noch weit von der Seehausener Straße
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
141
zurückgesetzt und der räumliche Zusammenhang der Zentrumslage zum Magnetbetrieb nicht
erkennbar. Die verbesserte städtebauliche Integration und Anbindung an die straßenbegleitende
Einkaufslage ist ein wesentliches Ziel. Hierzu wird die Inwertsetzung der im Übergangsbereich zur
Bahnhaltestelle befindlichen und noch ungenutzten Potenzialfläche mit zentrumsrelevanter Nutzung
beitragen. Dies ist entsprechend bauplanungsrechlich sichergestellt.
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur außerhalb der Zentren
Nahversorgung – Ausstattung mit strukturprägenden Lebensmittelbetrieben und Entwicklungsziele
Lediglich in Thekla, einem Ortsteil ohne Zentrum, gibt es zwei siedlungsräumlich integrierte und
städtebaulich schutzwürdige Nahversorgungsstandorte, die in den Zentrenplan (vgl. Abb. 35)
aufgenommen wurden. In Mockau-Süd befand sich ein Lebensmittel-Markt in einem Gewerbegebiet,
der wegen der jedoch für ca. 1.600 Bewohner der angrenzenden Wohnzeilen an der Mockauer
Straße die alleinige Grundversorgungseinrichtung darstellte, die fußläufig erreichbar ist. Ein
kleinflächiger Nahversorger ist hier nach Möglichkeit zu erhalten. In Mockau-Nord und Wiederitzsch
wird die Angebotssituation im Lebensmittelbereich durch drei weitere Lebensmittel-Märkte geprägt,
die die Nahversorgung der Zentren ergänzen.
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Räumlich-strukturelle Lücken bei der Nahversorgung sind in den siedlungsräumlich sehr weitläufigen
Randbereichen der Keulenberg-/Fortunasiedlung in Thekla auszumachen sowie in den nördlichen
bzw. den östlichen Siedlungsteilen von Plaußig-Portitz und in den besonders weit
auseinanderliegenden Ortslagen von Seehausen. In diesen dünn besiedelten Bereichen mit geringer
Einwohnerzahl ist sogar die Umsetzung von alternativen Nahversorgungskonzepten schwierig. Hier
erlangt der Internethandel bzw. ein Bringe-Service mit Lebensmitteln zunehmende Bedeutung.
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Die
planerische
Sicherung
und
Entwicklung
ausgewogener
und
wohnungsnaher
Nahversorgungsstrukturen hat für den Versorgungsraum eine besondere Bedeutung. Eine maßvoll
dimensionierte, räumlich gezielte Verbesserung der Nahversorgungssituation an städtebaulich
integriert gelegenen solitären Nahversorgungsstandorten ist anzustreben. Ebenso wird der
Ersatzneubau von Lebensmittel-Märkten mit einem nicht mehr zeitgemäßen Marktauftritt
verwaltungsseitig in zentrumsverträglicher Dimensionierung unterstützt. Und schließlich sind negative
Auswirkungen auf die wohnnahen Grundversorgungsstandorte zu minimieren, welche durch
Handelsansiedlungen an städtebaulich nicht integrierten Lagen auftreten.
Sonderstandorte großflächigen Einzelhandels
Die großflächigen Fachmärkte des „Sachsenparkes“ bilden einen der Schwerpunktbereiche im
städtischen Handelsnetz mit einer sehr weiträumigen Versorgungsfunktion auch für die umgebenen
Umlandgemeinden. Ihr Um- und Ausbau ist entsprechend der Vereinbarung zwischen der Stadt
Leipzig und
dem Vorhabenträger
abgeschlossen.
Entsprechend den Zielen
und
Planungsgrundsätzen des STEP Zentren ist zum Schutz und Erhalt benachbarter Zentren der Anteil
zentrenrelevanten Einzelhandels zukünftig festzulegen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll
dies unter Wahrung privatwirtschaftlicher Belange umgesetzt werden. Der mit wesentlich geringeren
Handelsflächen ausgestattete Sonderstandort in Plaußig-Portitz an der Autobahn (A14) verfügt über
einen planungsrechtlichen Bestandschutz, besitzt jedoch aus der Sicht des STEP Zentren keine
Entwicklungsoption. In Eutritzsch, in den Gewerbegebieten entlang der Zschortauer Straße, sind zwei
Fachmärkte aus dem Bereich Möbel bzw. Wand und Boden ansässig, die planungsrechtlichen
Bestandsschutz genießen. Der Bau- und Gartenfachmarkt an der Delitzscher Straße ist sehr gut
auch an den ÖPNV angebunden. Eine maßvolle Weiterentwicklung des Einzelhandels mit nichtzentrenrelevanten Sortimenten entspricht den Zielen des STEP Zentren.
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
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Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
9
Leipziger Sortimentsliste
9.1
Einordnung und Begriffe
Bei der Steuerung von Einzelhandelsvorhaben spielt die Beurteilung der Verträglichkeit der
vorgesehenen Sortimente mit den zentralen Versorgungsbereichen die wesentliche Rolle.
Differenziert wird dabei nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und, zur Vermeidung
45 46
späterer Auseinandersetzungen, auch nach nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. /
Zentrenrelevant sind Warengruppen, die …
einer zentralen Lage bedürfen und für deren attraktiven Branchenmix notwendig sind,
sich sowohl durch hohe Erzeugung von Besucherfrequenzen und Ausstrahlungskraft auszeichnen,
als auch selbst auf andere Frequenzbringer angewiesen sind,
über eine hohe Seltenheit bzw. Überschussbedeutung verfügen (Kriterium
Einzelhandelszentralität),
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idealerweise
Kopplungsaffinitäten zu anderen Handelsbranchen bzw. Zentrenfunktionen aufweisen (Kriterium
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Kopplungsaffinität),
einen relativ geringen Flächenanspruch haben (Kriterium Integrationsfähigkeit) und sich häufig als
Pkw-unabhängig
transportieren
lassen
(Kriterium
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sogenannte „Handtaschensortimente“
Transportfähigkeit),
aber vor allem in den Zentren am häufigsten vertreten sind.
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Hervorzuheben sind insbesondere die Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsstufe (wie
Schuhe/Lederwaren, Bekleidung/Textilien), denen auch in Leipzig eine hohe Leitfunktion für das
Stadtzentrum zukommt. Die Anbieter dieser Sortimente nehmen wichtige Magnetfunktionen für die
Standortbereiche und somit für die anderen ansässigen Betriebe wahr.
Nicht-zentrenrelevant sind dagegen Sortimente, die …
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schwerpunktmäßig zentrale Standorte nicht prägen,
auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit überwiegend an nicht integrierten Standorten
angeboten werden (z. B. Baustoffe),
angesichts ihrer meist sehr großen Flächenansprüche (z. B. Möbel) i. d. R. für den Einzelhandel in
den Zentren keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung haben,
im
Umkehrschluss keine oder
Versorgungsbereiche besitzen.
nur
sehr
geringe
Folgewirkung(en)
für
die
zentralen
Nahversorgungsrelevant sind Sortimente, die …
der kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfsdeckung dienen,
typischerweise insbesondere in Leipziger C- und D-Zentren zentrenprägende Funktionen
einnehmen und
vor allem eine wichtige Magnetfunktion ausüben.
Eine Ansiedlung an Einzelstandorten außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches kann jedoch im
Sinne einer wohnungsnahen Grundversorgung auch sinnvoll sein. Unter Berücksichtigung des
Einzelfalls sind daher hier sachgerechte Standortentscheidungen zu treffen, mit dem Ziel, eine
45
46
vgl. dazu Kuschnerus, U. (2007): Der standortgerechte Einzelhandel. Bonn, Rd.Nr. 485
Als Sortiment wird die Gesamtheit der von einem Handelsbetrieb angebotenen Warenarten(-sorten) verstanden. Der
typische Charakter des Betriebes wird von seinem Hauptsortiment (z. B. Möbel, Nahrungsmittel, Getränke) bestimmt. Das
Nebensortiment dient der Ergänzung des Angebotes und muss sich dem Kernsortiment deutlich unterordnen (z. B.
Glas/Porzellan/ Keramik im Möbelhaus).
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
147
möglichst verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten und den
Regelungsinhalten des § 11 Abs. 3 BauNVO sowie betriebsbedingten Anforderungen zu
entsprechen.
Erst mit dem Vorliegen der „Leipziger Sortimentsliste“ kann im Rahmen der Bauleitplanung im
Zusammenspiel mit den Steuerungsgrundsätzen des STEP Zentren über die Zulässigkeit von
Vorhaben im Einzelhandel entschieden werden. Eine solche gemeindespezifische Sortimentsliste ist
als Steuerungsinstrument des Einzelhandels richterlich anerkannt. Dabei steht die Zuordnung des
sortimentsspezifischen Einzelhandels mit Bezug zu den örtlichen Verhältnissen bzw. den
Entwicklungsperspektiven der im STEP bestimmten zentralen Versorgungsbereiche im Vordergrund.
Ein Rückgriff auf allgemeingültige Auflistungen zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente,
47
wie beispielsweise in Einzelhandelserlassen der Länder, reicht nicht aus und ist rechtsfehlerhaft . In
Leipzig liegt eine solche „Leipziger Sortimentsliste“ schon seit 2001 vor.
9.2
Herleitung
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Im Rahmen der Fortschreibung des STEP Zentren wurde die Sortimentsliste durch das
48
Gutachterbüro Junker und Kruse Stadtforschung ■ Planung aus Dortmund geprüft und bildet mit
Stadtratsbeschluss vom Juni 2014 eine Grundlage für gutachtliche Auswirkungsberechnungen und
als Beurteilungsgrundlage für weiterführende Planungen und Genehmigungsverfahren. Entsprechend
ihrer Bedeutung als wichtiger instrumenteller Baustein zur Sicherung der städtebaulichen
49
wird die
Leitvorstellungen des STEP Zentren 2016 sowie im Sinne der Rechtssicherheit
Vorgehensweise nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
Sortiments- und lagespezifische Analyse und Einstufung des Einzelhandels
TW
Zunächst wurden die einzelnen Sortimente gruppiert entsprechend ihres erfassten
Verkaufsflächenanteils zum Jahreswechsel 2012/13 innerhalb bzw. außerhalb der Leipziger
zentralen Versorgungsbereiche. Einzelsortimente, deren untersuchte Verkaufsflächenanteile zu mehr
als 50 Prozent auf die zentralen Versorgungsbereiche entfallen, wurden als zentrenrelevante
Sortimente in die Leipziger Sortimentsliste aufgenommen.
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Die Sortimente Nahrungs- und Genussmittel sowie Blumen, bei denen sich jeweils das Gros der
Verkaufsflächen außerhalb der Zentren befindet, besitzen in vielen zentralen Versorgungsbereichen
eine wichtige Frequenzbringer- und Magnetfunktion auch für andere einzelhandelsrelevante
Einrichtungen sowie für sonstige zentrenbedeutsame Nutzungsbausteine und Funktionen. Eine
Ansiedlung an Einzelstandorten außerhalb der Zentren kann im Sinne einer wohnungsnahen
Grundversorgung im Einzelfall ebenfalls sinnvoll sein. Aus diesem Grund sind diese Sortimente als
nahversorgungsrelevant (als Spezialfall der zentrenrelevanten Sortimente) einzustufen. Gleiches gilt
für die Sortimente Drogeriewaren, Fleischwaren, Apothekenwaren, Sanitätsartikel und
Zeitungen/Zeitschriften, von denen sich mehr als die Hälfte der gesamtstädtischen Verkaufsflächen in
den zentralen Versorgungsbereichen befinden. Bei der vorgeschlagenen Einstufung ergibt sich eine
Abweichung zu der Einordnung gemäß STEP Zentren Leipzig 2009.
Vertiefende Bewertung für ausgewählte Sortimente
Aus gutachterlicher Sicht wurden eine Reihe von Sortimenten (Kinderwagen, Elektrogroßgeräte,
Bettwaren/Matratzen, Topfpflanzen/Blumentöpfe und Vasen (Indoor), Campingartikel, zoologische
Artikel, Lampen/Leuchten/Leuchtmittel, Erotikartikel, Fahrräder und technisches Zubehör,
Sportgroßgeräte, Anglerartikel und Waffen sowie Teppiche (Einzelware) einer vertiefenden
Bewertung unterzogen. Hierzu wurden die erzielten Verkaufsflächenanteile der Zentren gemäß
47
48
49
bestätigt durch zahlreiche Urteile verschiedener Oberverwaltungsgerichte
Die fortgeschriebene „Leipziger Sortimentsliste 2014“ wurde mit Stadtratsbeschluss vom 18.06.2014 (RBV-2107/14)
beschlossen und ersetzt die „Leipziger Sortimentsliste 2009“.
vgl. dazu Kuschnerus, U. (2007): Der standortgerechte Einzelhandel. Bonn, Rd.Nr. 530
148
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Erhebung 2013 nach der alten und der neuen Zentrenstruktur dargestellt. Dabei wurde deutlich, dass
es in einigen Sortimenten infolge der gegenüber dem STEP Zentren 2009 reduzierten Zentrenanzahl
zu einer leichten Verringerung der Verkaufsflächenanteile der zentralen Versorgungsbereiche
gekommen ist.
Die „Leipziger Sortimentsliste 2014“ weicht von der bisherigen Liste vor allem infolge der geänderten
Sortimentssystematik ab, die durch einen höheren Differenzierungsgrad gekennzeichnet ist. Im
Einzelfall resultieren aus der Differenzierung auch neue Einstufungen von Sortimenten. Die
Überprüfung der Zentrenrelevanz der Sortimente wird in das Monitoring aufgenommen.
Folgende Sortimente finden in der „Leipziger Sortimentsliste 2014“ in Abweichung zur bisherigen
Sortimentsliste explizit Erwähnung bzw. wurden einer veränderten Einstufung unterzogen:
Einstufung
Sortiment
STEP Zentren 2016
Zeitungen/Zeitschriften
zentrenrelevant
zentren- und
nahversorgungsrelevant
Topfpflanzen/Blumentöpfe und Vasen
(Indoor)
nicht explizit aufgeführt
zentren- und
nahversorgungsrelevant
Kinderwagen, Bettwaren/Matratzen
nicht explizit aufgeführt
zentrenrelevant
zentrenrelevant
nicht-zentrenrelevant
R
Fahrräder und technisches Zubehör
50
F
STEP Zentren 2009
nicht explizit aufgeführt
nicht-zentrenrelevant
Sportgroßgeräte
Bestandteil der
zentrenrelevanten Gruppe der
Sportgeräte implizit
zentrenrelevant
nicht-zentrenrelevant
Anglerartikel/Waffen
Bestandteil der
nicht-zentrenrelevant
zentrenrelevanten Gruppe der
Sportgeräte und -artikel implizit
zentrenrelevant,
TW
EN
Antiquitäten
U
Erotikartikel
Motorräder, Mopeds, Caravan und
Wohnwagen
zentrenrelevant
nicht mehr explizit aufgeführt;
Einstufung entsprechend der
Branchenzuordnung (antike
Möbel: nicht-zentrenrelevant,
antike Kunstgegenstände/Bilder:
zentrenrelevant)
nicht-zentrenrelevant
keine explizite Nennung, da kein
Einzelhandel im engeren Sinne
Die gesamte „Leipziger Sortimentsliste 2014“, die auch künftige stadtentwicklungspolitische
Zielvorstellungen zur Stärkung der gewachsenen zentralen Strukturen in Leipzig berücksichtigt,
befindet sich in der Anlage 2 und kann unter www.leipzig.de heruntergeladen werden.
50
Für Neuansiedlungen bzw. Verlagerungen von Fahrrad-Fachmärkten gelten die im Kapitel 7.4, Seite 47 getroffenen
Aussagen. Allerdings haben alle Zentrenkategorien hierfür oberste Priorität.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
149
10
Umsetzung
Mit dem STEP Zentren verfolgt die Stadt Leipzig die unter Kapitel 4 aufgeführten Leitziele für eine
konsequente zentrenorientierte und verbrauchernahe Versorgung. Ihre Umsetzung ist unter
verschiedenen Aspekten zu betrachten. Darunter fallen sowohl die Voraussetzungen, um den STEP
Zentren für die bauplanungsrechtliche Steuerung einzusetzen als auch die aktive Entwicklung und
Stabilisierung von Zentren und Magistralen durch die Wirtschaftsförderung und ein koordiniertes
Verwaltungshandeln, ebenso der Einsatz von Zentrenmanagements, die Rolle regionaler
Abstimmungsstrukturen und nicht zuletzt ein laufendes Monitoring der Entwicklungsprozesse.
10.1
Bauplanungsrechtlicher Handlungsrahmen
Das dargestellte Leipziger Zentrensystem sowie die Nahversorgungsstandorte sind schützenswert im
Sinne des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung und der Landesplanung:
R
F
Bundesebene
Die zentralen Versorgungsbereichen sind in Hinblick auf unterschiedliche Aspekte in ihrer
Funktionsfähigkeit zu schützen. Im Einzelnen ist diese Schutzwürdigkeit im Bauplanungsrecht unter
51
den folgenden vier Schutznormen verankert:
1999) weist großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige
vergleichbare großflächige Handelsbetriebe, die sich u. a. „auf die Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden nicht nur unwesentlich
auswirken können“, ausdrücklich nur in Kerngebieten und speziell für die Nutzung festgesetzten
Sondergebieten zu. Geschützt werden hierdurch A-Zentrum bis D-Zentren/Potenzielle D-Zentren).
TW
U
§ 11 Abs. 3 BauNVO (seit
§ 2 Abs. 2 BauGB (seit 2004) erweitert das interkommunale Abstimmungsgebot dahin, dass
EN
Gemeinden sich sowohl gegenüber Planungen anderer Gemeinden als auch gegenüber der
Zulassung einzelner Einzelhandelsnutzungen auf „Auswirkungen auf ihre zentralen
Versorgungsbereiche“ berufen. Geschützt werden sollen hierdurch alle zentralen Versorgungsbereiche, der Schutz kann sich bereits aus der informellen gemeindlichen Planung ergeben.
§ 34 Abs. 3 BauGB (seit 2004) knüpft die Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten
Innenbereich, die sonst nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB zuzulassen wären, zusätzlich daran, dass
von ihnen „keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in den Gemeinden
oder in anderen Gemeinden“ zu erwarten sein dürfen. Geschützt werden sollen hier alle faktisch
vorhandenen Versorgungsbereiche, die Zentrumsfunktion muss sich aus den tatsächlichen
Gegebenheiten ableiten lassen (A-Zentrum bis D-Zentren.
§ 9 Abs. 2a BauGB (seit 2007) ermöglicht den Gemeinden nunmehr, für die im Zusammenhang
bebauten Ortsteile (i. S. v. § 34 BauGB) „zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche“ mit einem einfachen Bebauungsplan die Zulässigkeit bestimmter Arten der
baulichen Nutzung zu steuern. Ermöglicht wird der Schutz aller zentraler Versorgungsbereiche
auch der noch zu entwickelnden (A-Zentrum bis D-Zentren/potenzielle D-Zentren).
§ 5 Abs. 2 BauGB (seit 2013) sieht vor, dass im Flächennutzungsplan auch die Ausstattung des
Gemeindegebiets mit zentralen Versorgungsbereichen dargestellt werden kann. Dies soll
informellen Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ein stärkeres rechtliches Gewicht geben.
Der STEP Zentren hat als informelles Fachkonzept keine unmittelbare Außenwirkung auf die
planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben. Diese richtet sich ausschließlich nach
51
Kuschnerus, Ulrich, „Der standortgerechte Einzelhandel“, 2007, S. 77 ff
150
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
den Regelungen des Baugesetzbuches, im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und im
Geltungsbereich von Bebauungsplänen nach den §§ 30 ff BauGB. Eine Änderung der
planungsrechtlichen Situation bleibt dem Bebauungsplan vorbehalten. Hier stellt der STEP Zentren
jedoch im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB die gesamtstädtischen Leitziele für die
Zentrenentwicklung sowie konkrete Aussagen über vorhandene und zu entwickelnde zentrale
Versorgungsbereiche zur Verfügung. Aus ihnen lassen sich planerische Zielaussagen für den
jeweiligen Bebauungsplan ableiten. Im Rahmen des gesetzlich normierten Beteiligungs- und
Abwägungsprozesses im Bebauungsplan-Verfahren stellt der STEP Zentren „nur“ ein zu
berücksichtigender Belang dar. Neben dem STEP Zentren werden dabei alle anderen privaten und
öffentlichen Belange erhoben und sachgerecht gegeneinander und untereinander abgewogen. Auf
dieser Planungsebene kann eine weitere Präzisierung der allgemeinen Ziele und Grundsätze STEP
Zentren unter Würdigung der spezifischen Sachlage des Bebauungsplanes erfolgen. „Auf Grund einer
ordnungsgemäßen Abwägung kann es sogar geboten sein“, […] den STEP Zentren […] „im Rahmen
52
einer konkreten Bauleitplanung nicht oder nur mit Abstrichen zu verfolgen.“ Damit der STEP Zentren
auf Grund solcher Durchbrechung seine steuernde Kraft nicht einbüßt, ist sicher zu stellen, dass seine
Grundzüge nicht berührt werden.
TW
U
R
F
Die rechtliche Notwendigkeit und Legitimation von Zentrenkonzepten wurde mehrfach durch
obergerichtliche Urteile betont. Erst durch sie sind die Instrumente des Baugesetzbuches,
insbesondere die Steuerungsmöglichkeiten nach §§ 9 Abs. 2a transparent und nachvollziehbar. Der
STEP Zentren stützt sich auf die aktuelle Sach- und Rechtslage. Er überprüft die
Einzelhandelssituation im gesamtstädtischen Rahmen und leitet aus den örtlichen Gegebenheiten und
den gutachterlichen Empfehlungen planerische Zielaussagen ab. Damit wird er den in der
Kommentierung und Rechtsprechung formulierten Anforderungen an ein derartiges Konzept gerecht.
Er ist als Bezugsgrundlage für steuernde Festsetzungen geeignet. Um Planungssicherheit und
Konsensfähigkeit zu schaffen, ist er als informelle Planung der Stadt Leipzig zu beschließen.
Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung die Umsetzung des STEP Zentren fortführen und der Politik
Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorlegen.
Landesebene
EN
Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung setzen aus überörtlichen Gesichtspunkten einen
ordnenden Rahmen für die Erarbeitung des STEP Zentren sowie in Hinblick auf die Zulässigkeit
53
großflächiger Einzelhandelseinrichtungen in der kommunalen Bauleitplanung. Relevanz haben
hierbei die Ziele (zu beachten) bzw. die Grundsätze (in der Abwägung zu berücksichtigen) des seit
2013 gültigen Landesentwicklungsplanes Sachsen sowie des Regionalplanes Westsachsen 2008.
Dabei kommt in der Leipziger Planungspraxis dem nachfolgend dargestellten Integrationsgebot (Ziel
2.3.2.3 des LEP) mit der konkreten Anforderung bezüglich der Standortwahl des großflächigen
Einzelhandels eine besondere Bedeutung zu:
„Bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten oder bei einer Verkaufsfläche für
innenstadtrelevante Sortimente von mehr als 800 m² ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche
Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen nur in städtebaulich integrierter Lage
zulässig. In den zentralen Orten, in denen zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, sind
diese Vorhaben nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig.“
Gemäß dem Regionalplan Westsachsen soll eine verbrauchernahe Grundversorgung der
Bevölkerung mit Waren des kurzfristigen Bedarfes in allen Teilräumen der Region gesichert werden
(Ziel 6.2.1). Um dies zu erreichen, sollen auch neue am örtlichen Bedarf orientierte
Versorgungsmodelle umgesetzt werden. Dabei sind jedoch die Innenstädte und die Stadtteilzentren
als Standorte des Einzelhandels zu entwickeln und zu stärken (Ziel 6.2.2).
52
53
Urteile des BVerwG (4 C 16.07) vom 29. Januar 2009 und vom 27. März 2013 (4 CN 7.11)
Dagegen hat der Landesentwicklungsplan (LEP) auf Vorhaben, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, keine unmittelbare
Rechtswirkung.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
151
„Leipziger Laden“ – Herleitung und Bedeutung
Mit Blick auf das Ziel des Schutzes der Leipziger Zentren wurde im STEP Zentren 2009 der „Leipziger
Laden“ als Anlagentyp im Sinne von § 1 Abs. 9 der BauNVO54 aus der Leipziger
Einzelhandelssituation55 abgeleitet. Über seine Sortimentsstruktur und dieVerkaufsflächenobergrenze
wurde er als typprägendes Element in der Einzelhandelsstruktur der Stadt Leipzig beschrieben.
Der „Leipziger Laden“ ist durch folgende Merkmale charakterisiert:
Ein kleiner Laden mit einer Verkaufsfläche bis 150 m²,
mit Warenangeboten im Food-Bereich als Nachbarschaftsladen aber auch als Ladenhandwerk
(vgl. Definition des Institutes für Handelsforschung an der Universität zu Köln, Katalog E, 5.
Ausgabe, S. 44),
auch im Non-Food-Bereich als Fachgeschäft mit stark eingegrenzten zentrenrelevanten
Sortimenten, ggf. mit bedarfsgruppenorientiertem Angebot, ergänzt durch Dienstleistungen
z. B. Kundendienst (vgl. dito, S. 48),
in direkter räumlich-funktionaler Zuordnung zu Wohngebieten (städtebaulich integrierte Lage),
an
im
R
F
häufig
als
Erdgeschossnutzung
in
Mehrfamilienhäusern
insbesondere
Hauptverkehrsstraßen bzw. Magistralen, auch in Nebenstraßen und ebenso
Großsiedlungsbestand als Funktionsunterlagerung.
U
Im Umkehrschluss ist aus der Charakterisierung abzuleiten, dass beispielsweise ein
Backwarenverkauf in einem Container etwa auf dem Standort einer Stellplatzanlage nicht zum
„Leipziger Laden“ zählen kann.
TW
Am „Leipziger Laden“ wird weiterhin festgehalten. Das bestätigt auch die Bestandsvollerhebung von
Einzelhandelsbetrieben von Anfang 2013. Der Anteil dieser Läden betrug ca. 80 Prozent, gemessen
an der Gesamtzahl der Einzelhandelsbetriebe im Stadtgebiet.
Abb. 36: Verteilung der Leipziger Geschäftsgrößen
2.500
Anzahl der Geschäfte
2.000
1.500
EN
3.000
1.000
500
0
< 150
151 - 200
201 - 400
401 - < 800
ab 800
Geschäftsgröße in m² VK
Quelle: Junker & Kruse, Stadtforschung und Planung, Dortmund, Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, Stand: 01/2013
Eine besondere städtebauliche und stadtentwicklungspolitische Bedeutung haben die „Leipziger
54
55
Das OVG Bautzen hat in seinem Urteil v. 09.02.2016 zum B-Plan Nr. 375 der Stadt Leipzig auf Zweifel hingewiesen, ließ die
Frage nach der Zulässigkeit der Festsetzung aber offen, da sich hieraus nicht die Gesamtunwirksamkeit des
Bebauungsplanes ergab.
Ergebnis der statistischen Erhebung und Raumbeobachtung zum Einzelhandelsbestand in Leipzig seit 1999
152
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Läden“ insbesondere im Hinblick auf folgende Belange:
Sie kommen den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung und insbesondere den Familien und
mobilitätseingeschränkten Menschen entgegen. Dank der räumlich-funktionalen Zuordnung zu
Wohngebieten und der geringen Größe der Läden dienen diese oft als Identifikationsbereich
urbanen Lebens (Kontakt, Begegnung). Sie tragen durch diese Wirkung auch zur Stabilisierung der
Bevölkerungsentwicklung in den Wohnquartieren und damit zur Schaffung und Erhaltung sozial
stabiler Bewohnerstrukturen bei.
Soweit sie in Zentren liegen und hier eine wichtige Versorgungsfunktion wahrnehmen, dienen sie
auch deren Erhaltung und Entwicklung. Außerhalb der Zentren sind auf Grund ihrer geringen
Ladengrößen städtebaulich negative Auswirkungen auf die Zentren (auch bei einem
Nebeneinander mehrerer Geschäfte) nicht zu erwarten.
Den Belangen der Wirtschaft und hier insbesondere ihrer mittelständischen Struktur entspricht der
„Leipziger Laden“ in besonderem Maße, da er auf Grund seiner geringen Größe und seiner direkten
Zuordnung zu Wohngebieten und damit zur Kundschaft besonders für klein und mittelständische
Unternehmen geeignet ist.
Die „Leipziger Läden“ sind auch ein Baustein für die Erhaltung, Erneuerung bzw. Fortentwicklung
R
F
der Ortsteile. Das betrifft insbesondere ihren Beitrag zum Fortbestand und zur Wiederbelebung von
Magistralen, Straßen und Plätzen mit geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung, aber auch
die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie eine auf
Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtete städtebauliche Entwicklung.
10.2
TW
U
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen ist zukünftig das Festsetzungserfordernis bzw./und
die Festsetzungsfähigkeit des „Leipziger Ladens“ als Anlagentyp im Sinne von § 1 Abs. 9 der
BauNVO an Hand der konkreten örtlichen Verhältnisse zu prüfen.
Steuerungsgrundsätze
EN
Angesichts der positiven Bevölkerungsentwicklung in Leipzig, dem erheblichen Zuzug junger Familien
sowie dem weiter steigenden Anteil älterer Menschen in der Stadt kommt der Sicherung der
Nahversorgung auch in Zukunft große Bedeutung zu. Dabei spielt die Stärkung und Entwicklung der
zentralen Versorgungsbereiche eine besondere Rolle. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, ist es
erforderlich Ansiedlungswünsche der Einzelhandelsunternehmen durch frühzeitige (interne)
Kommunikation zu steuern. Hierbei ist auch zu entscheiden, ob der Einsatz planungsrechtlicher
Instrumente erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund sind transparente Umsetzungsgrundsätze
notwendig, die konkretisiert und fortgeschrieben wurden. Für die flexible Handhabung dieser
Steuerungsregeln sind bereits im STEP Zentren auch Ausnahmen sowie zu prüfende Einzelfälle
(soweit möglich) zu benennen. Im Sinne der kommunalen Selbstbindung soll dadurch ein
rechtssicheres, transparentes sowie konsistentes Verwaltungshandeln mit Planungs- und
Investitionssicherheit für einzelhandelsrelevante Vorhaben gewährleistet bleiben.
Bei der Anwendung der Grundsätze gilt:
Die Regeln dienen der Entscheidungsfindung. Sie geben keine abschließende und verbindliche
Auskunft über die rechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen.
Sie sind im Zusammenhang mit den bauplanungsrechtlichen Regelungen sowie den landes- und
regionalplanerischen Vorgaben und sich hieraus ergebenden Zulassungsvoraussetzungen von
Einzelhandelsvorhaben insbesondere von großflächigen Einzelhandelsbetrieben zu betrachten (vgl.
S. 154/155). Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der Übereinstimmung mit den Zielen des STEP
Zentren, als Zwischenschritt die Prüfung der Zulässigkeit nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung. Daraus abgeleitet werden Entscheidungen zur
Notwendigkeit steuernder Maßnahmen getroffen und ggf. Sicherungsinstrumente der
Bauleitplanung zur Anwendung gebracht.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
153
Unberührt von den formulierten Regeln bleiben aber vor allem die „Leipziger Läden“ (Definition,
siehe Kapitel 10.1), die über 80 Prozent des Einzelhandelsbestandes umfassen. Selbst bei einer
Häufung derartiger Läden (außerhalb der Zentren) würden die Ziele des STEP Zentren nicht in
Frage gestellt werden.
Ausgehend von den drei Konzeptbausteinen Zentren, Nahversorgung und Sonderstandorte
Fachmärkte sowie der Leipziger Sortimentsliste werden die grundsätzlichen Strategien für die
künftige räumliche Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in der Stadt Leipzig abgeleitet. Die
Einzelhandelsplanungen werden dabei nach ihrer Zentren-, Nahversorgungs- und NichtZentrenrelevanz, nach Haupt- und Nebensortimenten, ihrem Verkaufsflächenumfang sowie ihrer
städtebaulichen Lage differenziert.
Für die Stadt Leipzig gelten die dargelegten folgenden Grundsätze:
Steuerungsgrundsatz 1 – zentrenrelevanter Einzelhandel
F
Innerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
sollen Ansiedlungen oder Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten
Hauptsortimenten im Sinne der Leipziger Sortimentsliste zugelassen werden. Die Vorhaben
müssen dabei der zugewiesenen Versorgungsfunktion des Zentrums entsprechen, um
benachbarte Zentren nicht zu beeinträchtigen (vgl. Hinweis 1).
U
R
Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
sind neue Einzelhandelsstandorte mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten und städtebaulich
negativen Auswirkungen auf die Zentren nicht zu entwickeln (vgl. Hinweis 2).
Steuerungsgrundsatz 2 – nahversorgungrelevanter Einzelhandel
TW
Innerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
sollen Ansiedlungen oder signifikante Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben mit
nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten vorrangig verwirklicht werden. Dabei gilt auch hier,
dass sie ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion entsprechen und benachbarte Zentren nicht
gefährden (vgl. Hinweis 1).
EN
Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
soll ein Einzelhandelsbetrieb als Nahversorgungsstandort mit dem Hauptsortiment Nahrungs- und
Genussmittel zugelassen bzw. erweitert werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Er befindet sich in städtebaulich integrierter Lage (Definition vgl. Kap. 2.3, S.8) und ist fußläufig
erreichbar.
Sein Standort liegt außerhalb der 500- bzw. 800-Meter-Radien der Zentren.
Die Kaufkraftabschöpfung in seinem 500- bzw. 800-Meter-Radius überschreitet eine Quote von
35 Prozent nicht. Der Nachweis ist durch ein externes Gutachten zu erbringen.
Andere Einzelhandelsvorhaben mit dem Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel, die auf
Grund ihrer Lage und Verkaufsflächengröße bestehende Zentrenstrukturen gefährden, sollen nicht
realisiert werden (vgl. Hinweis 2).
Hinweis 1: Nachweis zur städtebaulichen Verträglichkeit bei Vorhaben in Zentren
Die Steuerung des großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandels (Neubau und Erweiterung) in die
Zentren erfolgt entsprechend ihrer hierarchischen Einstufung und festgelegten Versorgungsfunktion
unter Berücksichtigung ihrer siedlungsstrukturellen Lage. Hierbei ist über Gutachten nachzuweisen,
dass die Vorhaben in Hinblick auf Größe und Sortimentsstruktur benachbarte Zentren gleicher oder
unterschiedlicher Hierarchie nicht gefährden.
Für
154
großflächige
Einzelhandelsbetriebe
mit
Sortimentsschwerpunkt
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
bei
Nahrungs-
und
56
Genussmitteln bis zur Verkaufsflächenobergrenze von 1.500 m²
ist dieser Nachweis nicht
erforderlich. Oberhalb der 1.500 m² Verkaufsfläche ist der Nachweis der städtebaulichen
Verträglichkeit gegenüber benachbarten Zentren über ein Verträglichkeitsgutachten zu erbringen.
Hinweis 2: Einsatz planerischer Instrumente bei Planvorhaben außerhalb der Zentren
Zur Erhaltung und Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche sind in bestimmten Bereichen des
Stadtgebietes Ansiedlungen und ggf. Erweiterungen von Einzelhandelsvorhaben auszuschließen.
Soweit Vorhaben mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsnutzungen
planungsrechtlich zulässig wären, sei es im unbeplanten Innenbereich oder im räumlichen
Geltungsbereich von Bebauungsplänen, sollen entsprechende Bebauungspläne unter
Berücksichtigung des Bestandsschutzes bestehender Betriebe aufgestellt bzw. geändert werden
(vgl. Kapitel 10.1, bauplanungsrechtlicher Handlungsrahmen).
Bestandsstandorte mit eingeschränkter bzw. fehlender Standortqualität (städtebaulich nicht
integrierter Lage) übernehmen zwar ebenfalls eine gewisse Versorgungsfunktion, jedoch keine
Funktion als Nahversorgungsstandorte. Sie verfügen i. d. R. bereits über eine ausreichende
Dimensionierung. Sie sind daher (im Falle eines Bebauungsplanverfahrens) auf die
Bestandssicherung der genehmigten Nutzung zu beschränken.
F
Mehrere kleinflächige Einzelhandelseinrichtungen mit zentren bzw. nahversorgungsrelevanten
U
R
Sortimenten können gleichbedeutend wie großflächige Einzelhandelsbetriebe wirken, von denen
zentrenunverträgliche Auswirkungen ausgehen. Diese sogenannten Agglomerations- oder
Kumulationseffekte sind mit dem entsprechenden planungsrechtlichen Instrumentarium zu
vermeiden.
Weitere Hinweise: Angebotsvielfalt und städtebauliche Anforderungen
TW
Die Ansiedlung und Erweiterung von Lebensmittelbetrieben insbesondere in C- und D-Zentren hat
als grundsätzliches Ziel Vorrang, weil das Nahversorgungsangebot für ihre Versorgungsfunktion
und Vitalität in besonderem Maße bedeutend ist. Im Interesse eines attraktiven und ausgewogenen
Nahversorgungsangebotes besteht hier das Ziel der Ansiedlung neuer Betriebstypen und einer
Mischung der Betriebstypen (z. B. Supermarkt und Discounter).
Bei Neubauvorhaben ist der städtebaulich-funktionale Zusammenhang im jeweiligen Zentrum zu
EN
beachten. Das betrifft u. a. die Stellplatzanlage, die Fassadengestaltung und die Ausrichtung des
Einganges.
Die Dimensionierung der Stellplätze soll auf das jeweils für den Versorgungsbereich erforderliche
Maß begrenzt werden. Die aus der Abwägung zwischen städtebaulichen und wirtschaftlichen
Anforderungen resultierenden Kompromisse sind dabei mit den Akteuren auszuloten.
Die Anwendung der Grundsätze hat Priorität. In einzelnen – nachfolgend explizit aufgeführten – Fällen
kann von ihnen abgewichen werden.
Einzelfallprüfungen und Ausnahmeregelungen – außerhalb der Zentren
1. Kleinflächenkonzept – „Leipziger Lebensmittel-Laden“ zur Schließung von Versorgungslücken
Soweit ein Einzelhandelsvorhaben mit dem Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel innerhalb
des 500- bzw. 800-Meter-Radius eines Zentrums liegt, werden die Grundzüge des STEP Zentren
nicht verletzt (vgl. Kap. 6.3.2, S. 38ff.), wenn das Planvorhaben …
eine maximale Verkaufsfläche von 600 m² nicht überschreitet,
in einem städtebaulich integrierten Wohnsiedlungsbereich errichtet wird, insbesondere im
Erdgeschossbereich von mehrgeschossigen Gebäuden und
fußläufig erreichbar ist.
56
Quelle: Bericht der Sachverständigenkommission zum Strukturwandel des Lebensmitteleinzelhandels, 30. 04 2002,
Studie zur städtebaulichen Wirkungsweise des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, Difu, Endbericht Mai 2014,
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
155
Vor allem Standorte an Magistralen und gewachsenen Geschäftsstraßen sollen hierzu genutzt
werden, um die Nahversorgungsangebote zu ergänzen, ohne dass die Entwicklungsoptionen der
Zentren eingeschränkt werden. Mehrere Ansiedlungen von Leipziger-Lebensmittel-Läden oder eine
Ansiedlung in räumlicher Nähe zu anderen Lebensmittel-Märkten sind jedoch hinsichtlich ihrer
Gesamtwirkung auf die benachbarten Zentren zu prüfen. Die Gefährdung der benachbarten Zentren
ist auszuschließen. Die jeweils durchgeführte Einzelfallbetrachtung ist entsprechend zu
dokumentieren.
2. Nahversorger für unterversorgte Siedlungsteile
In einigen bevölkerungsschwachen Siedlungsteilen von Leipzig ohne eigenständige wohnungsnahe
Grundversorgung z. B. infolge der Schließung des einzigen Nahversorgers soll sowohl die
Weiterentwicklung eines bestehenden als auch die Ansiedlung eines neuen Lebensmittel-Marktes bis
zur Schwelle der Großflächigkeit zugelassen werden. Sie ist jedoch, um eine Gefährdung des
benachbarten Zentrums zu vermeiden, nicht zu überschreiten. Im Rahmen der Ermessensausübung
sind bereits etablierte Standorte des Einzelhandels dafür zu nutzen und bei der Gewährung von
Ausnahmen besonders zu berücksichtigen.
F
3. Baurecht für großflächigen Lebensmittel-Markt über Bebauungsplanverfahren
R
Soll ein Lebensmittel-Markt errichtet oder erweitert werden, bei dem auf Grund seiner Großflächigkeit
bei typologischer Betrachtung negative Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauGB zu vermuten
wären, soll dieser über ein Bebauungsplanverfahren zugelassen werden, wenn er folgende
Voraussetzungen erfüllt:
U
Seine Lage ist städtebaulich integriert und fußläufig erreichbar.
Der Standort liegt außerhalb der 500- bzw. 800-Meter-Radien der Zentren (vgl. Grundsatz 2).
TW
Eine Auswirkungsanalyse zur städtebaulichen Verträglichkeit weist gutachterlich nach, dass vom
Planvorhaben keine städtebaulich negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche
und die verbrauchernahe Versorgung zu erwarten sind.57 Dabei sind kumulative Auswirkungen von
geplanten mit bereits realisierten Vorhaben zu berücksichtigen.
EN
Hierdurch soll insbesondere die Ansiedlung eines großflächigen Supermarktes für eine attraktive,
wohnungsnahe Grundversorgung ermöglicht werden. Dies trifft z. B. auf randstädtische Ortsteile zu,
die nicht (mehr) über zentrale Versorgungsbereiche verfügen. Mit der vorgenannten
Ausnahmeregelung soll der wirtschaftlichen Realität Rechnung getragen werden, dass derartige
Betriebe mit einem umfassenden Angebot im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel häufig nur noch
mit großflächigen Verkaufsflächen realisiert werden.
4. kleinflächige Planvorhaben, aber größer als der „Leipziger Laden“
Zentrenrelevante Einzelhandelsvorhaben oberhalb der Verkaufsfläche des „Leipziger Ladens“ (150
m²) werden auf Zentrenverträglichkeit (Fehlen negativer städtebaulicher Auswirkungen) geprüft.
Hierbei ist die konkrete städtebauliche Situation und das Warensortiment zu berücksichtigen
(§ 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO). So ist bei einem Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben mit einem
schmalen, hochspezialisierten Warenangebot oder der Kopplung mit handwerklichen Dienstleistungen
regelmäßig davon auszugehen, dass hier keine negativen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten
sind (Beispiel: Hochzeitsausstatter mit ca. 300 m² VKF).
5. Vorrang des produzierenden Gewerbes vor Einzelhandelsvorhaben
In Gewerbe- und Industriegebieten sollen lediglich Läden zur Versorgung der dort Arbeitenden
zulässig sein, auch um die Gebiete für die gewerbliche Nutzung vorzuhalten. Ansonsten sollen für
kleinflächige zentren- und nahversorgungsprägende Verkaufsstätten Ansiedlungsmöglichkeiten
bestehen, wenn sie in direkter funktionaler und räumlicher Verbindung mit Gewerbe- oder
57
Damit werden im STEP Zentren die Voraussetzungen genannt, um dem Integrationsgebot (Ziel 2.3.2.3) des LEP Sachsen
dennoch zu entsprechen.
156
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Handwerksbetrieben (Annexhandel: „Fabrikverkauf“ oder „Handwerkerprivileg“) stehen. Sofern nicht
bereits erfolgt gilt, dass sie in Gewerbe- und Industriegebieten durch Bebauungspläne zu begrenzen
sind.
Steuerungsgrundsatz 3 – nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel
Innerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
sollen Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten (Fachmärkte) vorrangig
in der Kategorie A- und B-Zentren angesiedelt oder erweitert werden (vgl. Hinweis 1).
Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche …
gelten für Neuansiedlungen bzw. Verlagerungen die Standortprioritäten des Fachmarktkonzeptes
(vgl. Hinweis 1).
Zentrenrelevante Nebensortimente in diesen Fachmärkten können
Neuansiedlungen bzw. bei deren Um- und Ausbau realisiert werden, wenn sie
einen direkten funktionalen Bezug zum Hauptsortiment aufweisen und
bei
großflächigen
insgesamt nicht mehr als 10 Prozent bis max. 800 m² Verkaufsfläche in Anspruch nehmen (vgl.
Hinweis 2).
F
Hinweis 1: Standortprioritäten für Planvorhaben
TW
U
R
Innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sind Ansiedlungsvorhaben mit nicht-zentrenrelevanten
Hauptsortimenten (klein- oder großflächig) grundsätzlich sinnvoll. Voraussetzung ist neben der
generellen Flächenverfügbarkeit, dass sie sich städtebaulich, verkehrsseitig und funktional verträglich
einfügen können. Darüber hinaus erschweren auch die Grundstücksverfügbarkeit bzw. -preise in
Zentren
oder
unmittelbar
angrenzend
die
Ansiedlung
von
nicht-zentrenrelevanten
Einzelhandelsbetrieben. Aus den genannten Gründen kann alternativ auch außerhalb der Zentren
eine entsprechende Neuansiedlung stattfinden:
Vorrang hat hierbei die Aus- bzw. Nachnutzung bestehender Sonderstandorte für Fachmärkte mit
vorhandenen Planungs- und Baurechten.
Anzustreben sind Standortbündelungen (Ergänzungsfunktion/Synergien zu bestehenden Anbietern)
EN
i. d. R. in Gebieten, die nicht vordringlich für produzierendes Gewerbe bzw. Handwerk vorgehalten
werden. Diese Standorte sollen mit (möglichst) leistungsfähigem schienengebundenem ÖPNVAnschluss ausgestattet sein.
Hinweis 2: Nachweis zur städtebaulichen und raumordnerischen Verträglichkeit
Möbelmärkte und Einrichtungshäuser sowie Bau- und Gartenfachmärkte steigern ständig ihre
Betriebsgrößen, wobei insbesondere die Verkaufsflächen bei zentrenrelevanten Nebensortimenten
wachsen. So weisen z. B. Möbelmärkte ein umfangreiches Sortiment im Bereich der Haushaltswaren
und Heimtextilien auf, die nicht selten weit mehr als 10 Prozent der Gesamtverkaufsfläche umfassen.
Diese Dimensionen können teilweise das Angebot in Zentren übertreffen. Deshalb ist der von den
Betreibern forcierten Ausweitung der zentrenrelevanten Nebensortimente aus kommunaler Sicht
entgegenzuwirken. Um beim großflächigen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben außerhalb der
Zentren unerwünschte landesplanerische58 und städtebauliche Auswirkungen auszuschließen, sind im
Bebauungsplanverfahren Begrenzungen zur zulässigen Gesamtverkaufsfläche und zu
zentrenrelevanten Nebensortimenten erforderlich. Hierfür ist über ein Verträglichkeitsgutachten der
Nachweis zu führen.
Einzelfallprüfungen und Ausnahmeregelungen – außerhalb der Zentren
1. zentrenrelevante Nebensortimente oberhalb der Großflächigkeit
Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass für zentrenrelevante Nebensortimente die
58
Bei allen großflächigen Planungen ist die Vorgabe des Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen 2013 zur Begrenzung der
innenstadtrelevanten Randsortimente auf 800 m² Verkaufsfläche (Integrationsgebot: Z 2.3.2.3) zu beachten.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
157
Großflächigkeitsschwelle von 800 m² überschritten wird bei gleichzeitiger Begrenzung auf 10 Prozent
der vorhabenbezogenen Verkaufsfläche. Im Sinne einer zukunftsfähigen und verträglichen
Funktionsteilung zwischen den Sonderstandorten für Fachmärkte und den zentralen
Versorgungsbereichen gilt dies wenn, …
es sich um ein Wohnkaufhaus bzw. Einrichtungshaus oder einen Bau- und Gartenfachmarkt ab
einer Gesamt-Verkaufsflächengröße von 10.000 m² handelt,
der gutacherliche Nachweis zur Zentrenverträglichkeit erbracht ist und
eine genaue sortimentsbezogene Festsetzung der einzelnen betriebstypischen Nebensortimente
erfolgt ist.
2. besondere Handelsvorhaben in Gewerbegebieten
F
In Bebauungsplänen, die den Einzelhandel in Gewerbegebieten regeln, können auch grundsätzliche
Ausnahmen zugelassen werden, wie z. B. für Internet- bzw. Versandhandel, Auto- und
Motorradhäuser, oder Einzelhandel mit Booten sowie untergeordnete Verkaufsstellen des
produzierenden, reparierenden und verarbeitenden Gewerbes (Annexhandel: „Fabrikverkauf“ oder
„Handwerkerprivileg“).
EN
TW
U
Abb. 37: Prüfschema zur räumlichen Einzelhandelssteuerung
R
Das Prüfschema fasst die aufgeführten drei Grundsätze zusammen und präzisiert sie dahingehend,
bestimmte Typen von Einzelhandelsbetrieben unter Berücksichtigung der Größe ihrer Verkaufsfläche
eindeutig zuzuordnen:
Exkurs:
Sicherung der Nahversorgung unter Beachtung großer Wohnungsbauprojekte
Im Rahmen der Planungsprozesse für neu entstehende Stadtquartiere wird jeweils auch der
158
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
Nahversorgungsaspekt standortübergreifend mit Bezug auf die sonstige Stadtteilentwicklung
betrachtet. Liegen Erreichbarkeitsdefizite bei der Nahversorgung vor, ist es städtisches Ziel, eine die
Zentren ergänzende Nahversorgungseinrichtung entsprechend der lokalen Nachfragesituation, in
städtebaulich integrierter Lage, in die Planung einzuordnen. Der neue Standort soll sich in das
vorhandene Nahversorgungsnetz einfügen und die Zentren und ihre Entwicklungsperspektive nicht
beeinträchtigen. Die Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Nahversorgungszentrums im
Zuge der wachsenden Stadt lagen bisher noch nicht vor.
Für den zukünftigen Ausweis eines neuen Nahversorgungszentrums stellt der STEP Zentren anhand
seiner Ziele und Grundsätze folgende Anforderungen an Lage, Erreichbarkeit sowie seinen
Einzugsbereich:
städtebaulich integrierter Standort im verdichteten Stadtraum mit urbanem Wohnumfeld,
gute verkehrliche Erreichbarkeit und Anbindung insbesondere im schienengebundenen ÖPNV
(Kernstadt), ausreichende Vernetzung mit Fuß- und Radwegeverbindungen,
Lage außerhalb des Kerneinzugsbereiches des benachbarten zentralen Versorgungsbereiches,
nach Möglichkeit keine oder nur geringfügige Überschneidung mit dessen Kerneinzugsbereich
(500-/800-Meter-Radius),
F
für eine zukunftsfähige Versorgungsfunktion soll sein Kerneinzugsbereich mindestens 5.000
10.3
R
Einwohner in der kompakten Stadt bzw. mindestens 4.000 in randstädtischen Ortsteilen umfassen.
Integriertes Verwaltungshandeln
TW
U
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2020“ (SEKo)
Neben der bauplanungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels ist ein stadtweites koordiniertes
Verwaltungshandeln zur Stabilisierung der zentralen Versorgungsbereiche von Bedeutung. Dies
betrifft insbesondere die Standortentscheidungen öffentlicher oder öffentlich geförderter Einrichtungen
mit hohen Besucherfrequenzen (Bürgerämter, Bibliotheken, Kultur- und Bildungseinrichtungen u. a.),
aber auch die Koordinierung und Bündelung verschiedener investiver Maßnahmen und öffentlicher
Fördermittel zur Stabilisierung der umliegenden Wohnquartiere. Diese Standortüberlegungen zu den
öffentlichen Einrichtungen gelten als Empfehlungen.
EN
Die gezielte Abstimmung von inhaltlichen und räumlichen Schwerpunkten erfolgte im SEKo, in das die
wesentlichen Aussagen des STEP Zentren 2009 als eigenes Fachkonzept eingeflossen sind. In den
im SEKo herausgearbeiteten Schwerpunkträumen mit teilräumlicher Wirkung, wie dem Leipziger
Osten und Westen sowie der Großsiedlung Grünau ist die Fortführung der integrierten
Stadtentwicklung erforderlich. Dabei kann auf bisherige Erfolge und langjährige bewährte Strukturen
der Beteiligung und Kooperation zurückgegriffen werden. Auch der Schwerpunktraum City und ihr
Umfeld als die Identität der Stadt prägendes urbanes Zentrum und oberzentraler Handels-,
Wissenschafts- und Kulturstandort zählen dazu. In fast allen diesen Schwerpunkträumen ist eine
integrierte Entwicklung der Magistralen mit ihrer Bedeutung für die Identität der Stadtteile und das
Image der gesamten Stadt von besonderem Belang.
Neben den planenden Ämtern in der Stadtverwaltung ist für die Umsetzung des STEP Zentren die
Einbindung der Wirtschaftsförderung unerlässlich. Insbesondere bei der Ansiedlung von Lebensmittelbetrieben in allen Betriebsformaten sollen die Anbieter auf die im STEP Zentren ausgewiesenen
Flächenpotenziale gelenkt werden. Eine aktive Beratung potenzieller Investoren vor dem Hintergrund
einer gezielten Zentrenentwicklung ist Grundlage einer ressortübergreifenden Angebotspolitik der
Stadt Leipzig. Von Bedeutung ist aber auch eine aktive Entwicklungspolitik durch gezielte Förderung
klein- und mittelständischer Unternehmen (KMU) über Beihilfen insbesondere in den zentralen
Versorgungsbereichen und Magistralen. Arbeits- und Beschäftigungsmodelle sollen im Bereich der
Handelsentwicklung auf die im STEP ausgewiesenen Zentren und Magistralen ausgerichtet sein und
zu ihrer Stärkung beitragen. Darüber hinaus ist es wichtig, Gewerbegebiete für produzierendes
Gewerbe und nicht für Handelsnutzungen vorzuhalten. Spannungen am Bodenmarkt durch
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
159
Einzelhandelsansiedlungen sollen in diesem Zusammenhang vermieden werden, damit sich das
produzierende Gewerbe in den dafür vorgesehenen Gebieten ansiedelt (vgl. INSEK 2030,
Fachkonzept Wirtschaft und Arbeit, in Fortschreibung).
TW
U
R
F
Förderung der Zentren- und Magistralenentwicklung
Das Instrument des Zentren- und Magistralenmanagements hat sich in den vergangenen Jahren als
ein erfolgreicher Baustein der aktiven Zentrenentwicklung in benachteiligten Stadtquartieren etabliert.
Erste Ansätze von Zentrenmanagements hat Leipzig in den Jahren 1998 bis 2002 im Rahmen des
ExWoST Forschungsfeldes erlangt und damit gute Ergebnisse erzielt (am Lindenauer Markt). Diese
Maßnahmen konnten sowohl durch die Initiative der IHK als auch im Rahmen der Förderprogramme
„Urban II“ im Leipziger Westen und „Soziale Stadt“ im Leipziger Osten weiterentwickelt und zu einem
wichtigen Stabilisierungsfaktor ausgebaut werden. Eine notwendige Projekterkenntnis war, dass ein
solches Zentrenmanagement nicht auf jedes Zentrum eins zu eins übertragbar ist. Ohne ein
persönliches Engagement der Händler und die Bereitschaft von Bürgerinitiativen vor Ort, aber auch
den Einsatz eines unabhängigen Moderators ist ein solcher Prozess nicht denkbar. Auch zukünftig soll
das Instrument des Zentren-, Magistralen- und Quartiersmanagement im Rahmen integrierter
Förderprogramme fortgeführt werden. Gegenwärtig sind Magistralenmanagements in der GeorgSchumann-Straße und Georg-Schwarz-Straße etabliert. Hier wurde auch die speziell für zentrale
Versorgungsbereiche bereitgestellte Städtebauförderung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ eingesetzt
und zu einem wichtigen Stabilisierungsfaktor ausgebaut. Für lokale Unternehmen an den Magistralen
und in den Zentren des Leipziger Osten, Leipziger Westen, Grünau und Schönefeld erfolgen
Unterstützungsangebote im Rahmen der Städtebauförderkulisse. Dort werden bestehende Quartiersbzw. Stadtumbaumanagements ergänzt durch Angebote zur Unterstützung der Wirtschaft im Quartier.
Die entwickelten Strategien zur Belebung der Quartiere und Geschäftsstraßen bilden ein wesentliches
Bindeglied zwischen der Verwaltung, den Eigentümern, Gewerbetreibenden und Bewohnern.
10.4
EN
Business Improvement District (BID)
Das Zentrenmanagement beruht auf einer freiwilligen Kooperationsbereitschaft der lokalen Akteure,
impliziert aber häufig das Problem des „Mitnahmeeffektes“ ohne Engagement der Beteiligten. Auf
Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels- und
Dienstleistungszentren (Sächsisches BID-Gesetz – SächsBIDG vom 13.Juni 2012) wurde geprüft,
einen BID (Business Improvement District)59 in Leipzig einzurichten. Bisher ist kein BID vorgesehen.
Regionale und überregionale Abstimmungsprozesse – Kommunikationsstrategien
Regionale Abstimmung
Um seiner oberzentralen Funktion gerecht zu werden, ist es für die Stadt Leipzig erforderlich, nicht nur
die Entwicklung der Binnenstrukturen im Einzelhandel zu regeln, sondern auch die Entwicklungen in
der Region „im Auge zu haben“ und, falls es erforderlich ist, darauf Einfluss zu nehmen. Ansiedlungen
von großflächigen Einzelhandelsbetrieben haben je nach Standort und Angebotsstruktur
Auswirkungen, die weit über die Gemeindegrenzen hinausgehen. Inzwischen verfügen nicht nur die
Großstadt Halle, sondern alle Mittelzentren (nicht alle Grundzentren) in der Region Westsachsen über
Zentrenkonzepte, um ihre Innenstädte aufzuwerten und dort Handelsflächen zu qualifizieren. Zwar ist
unbestritten, dass auch die stadtregionale Ebene als Entscheidungs- und Handlungsebene gestärkt
werden muss, doch beim konkreten Blick zeigen sich die unterschiedlichen Logiken der Handlungen
(z. B. bei den Einzelhandelsstandorten in Wiedemar oder Brehna). Im regionalen Kontext zwischen
Oberzentrum und Umlandgemeinden setzt die Stadt Leipzig das Ziel um, nach den Vorgaben des
Landesentwicklungsplanes und des Regionalplanes Westsachsen verbindliche und dauerhafte
Abstimmungsstrukturen zum Einzelhandel mit raumordnerischer Relevanz zu unterstützen. Dies
schließt ggf. auch eine nachbarschaftliche Kooperation z. B. bei der Sicherung der Nahversorgung
59
Der BID ist ein räumlich abgegrenzter Bereich, in dem sich die Grundeigentümer freiwillig für eine bestimmte Zeit zur
Finanzierung von Maßnahmen verpflichten. Die Kommune kann eine Satzung erlassen, durch die alle Grundeigentümer zur
finanziellen Beteiligung an den Maßnahmen des BID verpflichtet werden.
160
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
(Zusammenlegung von Nachfragepotenzialen bei Standortentscheidungen) ein.
„koopstadt“ – Der Blick von „außen“
Im Rahmen des Verbundprojektes der nationalen Stadtentwicklungspolitik „koopstadt“ erprobten die
Städte Bremen, Leipzig und Nürnberg im Sinne der Leipzig-Charta im Zeitraum 2008 bis 2015
erfolgreich die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung und
zivilgesellschaftlichen Akteuren zu verschiedenen Handlungsschwerpunkten der Stadtentwicklung.
Insbesondere in den Themenfeldern urbane Lebensqualität und regionale Kooperation hat der
Erfahrungsaustausch mit den beteiligten Partnern wichtige Erkenntnisse für den Prozess des STEP
Zentren liefern können. Das Verbundprojekt wirkte als Austauschplattform, die das Spiegeln und
Reflektieren von Zukunftsthemen auf Augenhöhe nutzte. Die Workshops, insbesondere zu den
Themen „Stärkung der Innenstadt“ sowie „regionale Abstimmungsprozesse im Bereich des
Einzelhandels“, lieferten durch den Blick von „außen“ wichtige Entwicklungsimpulse, neue Ideen und
Denkanstöße. Bei Bedarf kann das gewonnene Know-how auch weiter genutzt werden.
10.5
Monitoring und Evaluation
EN
TW
U
R
F
Angesichts der mit deutlicher Dynamik ablaufenden Entwicklungen im Wirtschaftszweig Einzelhandel
und einer kontinuierlichen Entwicklung der Leipziger Nachfrage- und Versorgungsstrukturen hat sich
eine periodisch durchgeführte Erfassung des Leipziger Einzelhandels bewährt. Das Datenmaterial
dient der aktuellen Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben und wird ggf. als Argumentationshilfe in die
Abwägung des Bauleitplanverfahrens aufgenommen.
Die Daten werden in das vorhandene Geoinformationssystem eingestellt, so dass eine Evaluierung
der Zentren und auch der Magistralen erfolgt. Die Erhebungen erlauben einen Monitoringbericht zum
Einzelhandel zu erstellen und bilden die Grundlage für die Fortschreibung des STEP Zentren. Neben
der reinen Beobachtung der Angebots- und Nachfrageentwicklung sind die Ergebnisse von
Bedeutung, um Fehlentwicklungen festzustellen und schnellstmöglich die Ziele des STEP Zentren
anzupassen oder neu zu definieren.
Fortschreibung STEP Zentren 2016, Stand 03I2016
161
Ratsbeschluss vom 18.06.2014 (V-2107/14)
Leipziger Sortimentsliste 2014
ANLAGE
zentrenrelevante Sortimente
nahversorgungsrelevante Sortimente
Apothekenwaren (freiverkäuflich)
Back- und Konditoreiwaren
Drogeriewaren, Parfümerie- und Kosmetikartikel
Fleischwaren
Getränke1
Nahrungs- und Genussmittel2
Sanitätsartikel
Schnittblumen
Topf- und Zimmerpflanzen, Blumentöpfe und Vasen
Zeitungen/Zeitschriften
Zoologische Artikel, lebende Tiere
Bekleidung
Bettwaren3
Bild- und Tonträger
Bücher
Camping- und Outdoorartikel4
Computer und Zubehör
Elektrogroßgeräte
Elektrokleingeräte
Fotoartikel
Glas/Porzellan/Keramik5
Handarbeitswaren/Kurzwaren/Meterware/ Wolle
Haushaltswaren6
Heimtextilien, Gardinen, Dekostoffe, Haus-, Bettund Tischwäsche
Hörgeräte
Kinderwagen
Kunstgewerbe/Bilder/Bilderrahmen, Wohndekorationsartikel
Künstlerartikel/Bastelzubehör, Sammlerbriefmarken und münzen
Lampen, Leuchten, Leuchtmittel
Lederwaren/Taschen/Koffer/Regenschirme
Musikinstrumente und Zubehör
Optik, Augenoptik
Papier, Büroartikel, Schreibwaren
Schuhe
Spielwaren
Sportartikel/Sportgeräte7
Sportbekleidung
Sportschuhe
Telekommunikation und Zubehör
Uhren, Schmuck
Unterhaltungselektronik und Zubehör
nicht zentrenrelevante Sortimente (beispielhafte, nicht abschließende Auflistung)
Anglerartikel und Waffen8
Bauelemente, Baustoffe9
Bodenbeläge, Teppiche (Auslegware)
Eisenwaren/Beschläge
Elektroinstallationsmaterial
Erotikartikel
Fahrräder und technisches Zubehör
Farben/Lacke
Fliesen
Gartenartikel und -geräte10
Kamine/Kachelöfen
Kfz-11, Caravan-12 und Motorradzubehör
Maschinen / Werkzeuge
Matratzen
Möbel13
Pflanzen/Samen
Rollläden/Markisen
Sanitärartikel
Sportgroßgeräte14
Tapeten
Teppiche (Einzelware)
bezogen auf den Einzelhandel im engeren Sinne (inkl. Lebensmittelhandwerk), d. h. ohne Berücksichtigung von Kfz-,
Brenn-, Kraft- und Schmierstoffhandel sowie rezeptpflichtigen Pharmazeutika
Quelle: Junker und Kruse, Stadtforschung ■ Planung aus Dortmund, 2013 u. a. auf Basis der Einzelhandelserhebung
Leipzig 01/2013
1
Ratsbeschluss vom 18.06.2014 (V-2107/14)
Leipziger Sortimentsliste 2014
ANLAGE 2
Erläuterungen
1. inkl. Wein/Sekt/Spirituosen
2. inkl. Kaffee/Tee/Tabakwaren
3. Bettwaren umfassen u. a. Kissen, Bettdecken, Matratzenschoner
4. zu Camping- und Outdoorartikeln zählen u. a. Zelte, Isomatten und Schlafsäcke (ohne Wohnwagenzubehör, Bekleidung und Schuhe)
5. Glas/Porzellan/Keramik ohne Pflanzgefäße
6. Haushaltswaren umfassen: Küchenartikel und -geräte (ohne Elektrokleingeräte); Messer, Scheren,
Besteck, Eimer, Wäscheständer und -körbe, Besen, Kunststoffbehälter und -schüsseln
7. Sportartikel/-geräte ohne Sportgroßgeräte
8. inkl. sonstigen Jagdartikeln; ohne Schuhe und Bekleidung
9. inkl. Holz
10. Gartengeräte und -artikel beinhalten auch Pflanzgefäße (Terrakotta), Gartenhäuser sowie Grillgeräte
und -zubehör
11. Kfz-Zubehör inkl. Autokindersitze
12. zum Caravanzubehör zählen u. a. Markisen, Vorzelte, Wohnwagenheizungen
13. Möbel inkl. Badmöbel, Küchenmöbel, Büromöbel und Gartenmöbel/Polsterauflagen sowie antike Möbel
14. Sportgroßgeräte umfassen u. a. Crosstrainer, Ergometer, Fitnessstationen, Großhanteln, Fußball-, Hockey- oder Handballtore, Hantelbänke, Heimtrainer, Kickertische, Laufbänder, Trampolin, Turnmatten,
Schlauchboote, Boote und Zubehör (im Facheinzelhandel mit Sportbooten, Yachten)
2
Ratsbeschluss vom 18.06.2014 (V-2107/14)
Leipziger Sortimentsliste 2014
ANLAGE 2
Branchen und Sortimente 2013
Hauptbranche
Erhebungsschlüssel
Spezifizierung/Bezeichnung
Sortimentsliste
überwiegend kurzfristiger Bedarf
1. Nahrungs- und Genussmittel
Nahrungs- und Genussmittel
Backwaren/Konditoreiwaren
Fleischwaren
Getränke
Nahrungs- und Genussmittel
Back- und Konditoreiwaren
Fleischwaren
Getränke
2. Blumen (Indoor) /Zoo
Blumen
Topfpflanzen/Blumentöpfe und
Vasen (Indoor)
zoologische Artikel
Schnittblumen
Topf- und Zimmerpflanzen, Blumentöpfe
und Vasen
zoologische Artikel, lebende Tiere
3. Gesundheit und Körperpflege
Drogeriewaren,
freiverkäufliche Apothekenwaren
Drogeriewaren, Parfümerie- und Kosmetikartikel,
Apothekenwaren (freiverkäuflich)
Bücher
Papier/Büroartikel/Schreibwaren,
Zeitungen/Zeitschriften
Bücher
Papier, Büroartikel, Schreibwaren
Zeitungen/Zeitschriften
5. Bekleidung
Bekleidung
Handarbeitswaren/Kurzwaren/
Meterware/Wolle
Bekleidung
Handarbeitswaren/Kurzwaren/
Meterware/Wolle
6. Schuhe /Lederwaren
Schuhe
Lederwaren/Taschen/Koffer/
Regenschirme
Schuhe
Lederwaren/Taschen/Koffer/
Regenschirme
7. Glas/Porzellan/Keramik/
Haushaltswaren
Glas/Porzellan/Keramik
Haushaltswaren
Glas/Porzellan/Keramik
Haushaltswaren
8. Spielwaren/Hobbyartikel
Hobbyartikel
Künstlerartikel/Bastelzubehör, Sammlerbriefmarken und -münzen,
Musikinstrumente und Zubehör/
Spielwaren
4. Papier/Büroartikel/
Schreibwaren/
Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
überwiegend mittelfristiger Bedarf
Musikinstrumente und Zubehör/
Spielwaren
9. Sport und Freizeit
Sportbekleidung und -schuhe
Sportartikel
Sportgroßgeräte
Campingartikel
Fahrräder und technisches Zubehör
Anglerartikel und Waffen
3
Sportbekleidung, Sportschuhe
Sportartikel/-geräte
Sportgroßgeräte
Camping- und Outdoorartikel
Fahrräder und technisches Zubehör
Anglerartikel und Waffen
Ratsbeschluss vom 18.06.2014 (V-2107/14)
Leipziger Sortimentsliste 2014
ANLAGE 2
überwiegend langfristiger Bedarf
10. Wohneinrichtung
Wohneinrichtungsartikel
Teppiche (Einzelware)
Bettwaren/Matratzen
Kunstgewerbe/Bilder/Bilderrahmen
Wohndekorationsartikel
Heimtextilien, Gardinen, Dekostoffe,
Haus-, Bett- und Tischwäsche
Teppiche (Einzelware)
Bettwaren/Matratzen
11. Möbel
Möbel
Möbel
12. Elektro / Leuchten
Elektrogroßgeräte
Elektrokleingeräte
Lampen/Leuchten/Leuchtmittel
Elektrogroßgeräte
Elektrokleingeräte
Lampen/Leuchten/Leuchtmittel
13. Elektronik / Multimedia
Elektronik- und Multimediaartikel
Foto
Bild- und Tonträger
Computer und Zubehör
Telekommunikation und Zubehör
Unterhaltungselektronik und Zubehör
Fotoartikel
14. Medizinische und orthopädische Artikel
Optik/Hörgeräte
Sanitätsartikel
Optik, Augenoptik
Hörgeräte
Sanitätsartikel
15. Uhren, Schmuck
Uhren/Schmuck
Uhren/Schmuck
16. Baumarktsortimente
Bauelemente/Baustoffe
Baumarktspezifisches Sortiment
Tapeten, Bodenbeläge, Farben,
Lacke
Bauelemente/Baustoffe Eisenwaren/Beschläge
Elektroinstallationsmaterial
Fliesen
Kamine/Kachelöfen
Maschinen/Werkzeuge
Rollläden/Markisen
Sanitärartikel
Bodenbeläge/Teppiche (Auslegware)
Farben/Lacke/Tapeten
Kfz-/Caravan- und Motorradzubehör
Heimtextilien
Kfz-/Caravan- und Motorradzubehör
17. Gartenmarktsortimente
Gartenartikel und -geräte
Pflanzen/Samen
Gartenartikel und -geräte
Pflanzen/Samen
18. Sonstiges
Aktionswaren
Erotikartikel, Kinderwagen
Erotikartikel, Kinderwagen
Quelle: Junker und Kruse, Stadtforschung ■ Planung aus Dortmund, 2013
4