Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1220062.pdf
Größe
217 kB
Erstellt
04.11.16, 12:00
Aktualisiert
09.01.17, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03466
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
14.12.2016
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016
zur Finanzierung von Leistungen des Produktes Kindertagesstätten EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1. Die aufgezeigten überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO i.H.v. insgesamt
4.547.710 € im Produkt Kita werden bestätigt.
2. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt wie unter Punkt 6 der Vorlage aufgezeigt ( vgl. Tabelle).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
432.128
50.000
3.217.582
848.000
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
1.100.36.1.0.01.01.04
1.100.36.5.0.01.01.30
1.100.36.5.0.01.01.20
1.100.36.5.0.01.02.20
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Eilbedürftigkeitsbegründung
Entsprechend § 15 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Elternbeiträge festzusetzen. Dabei sind Absenkungen und Ermäßigungen entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen und auf Basis des RB DS–00205/14 vom 20.11.2014 zu
gewähren.
Gemäß § 15 Abs. 5 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem
Träger der Einrichtung den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge abgesenkt bzw.
ermäßigt worden sind. Daraus ergibt sich die Erstattungspflicht an die freien Träger.
Nach § 14 Abs. 1, 2, 4 und 6 i. V. m. § 17 Abs. 2 SächsKitaG und den daraus resultierenden
Vereinbarungen zwischen der Stadt Leipzig und den freien Trägern hat die Stadt Leipzig die
Erstattungspflicht für den Gemeindeanteil an den Personal- und Sachkosten der
Kindertageseinrichtungen sowie an der laufenden Geldleistung von Tagespflegepersonen in
freier Trägerschaft.
In den benannten gesetzlichen Pflichtaufgaben haben sich, wie in der Vorlage beschrieben,
Mehrbedarfe ergeben, die zur Leistungssicherung zwingend zu finanzieren sind.
Zur Realisierung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses ist zwingend eine
Beschlussfassung in der Ratsversammlung im Dezember 2016 erforderlich. Darüber
hinaus kann eine zeitnahe Auszahlung von gesetzlich sowie vertraglich fixierten
Leistungen ohne eine zur Verfügungstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln im
Dezember nicht gewährleistet werden. Aus diesen Gründen ergibt sich die
Eilbedürftigkeit.
1
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass der Vorlage.................................................................................................................................2
2 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung
der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita s freie Träger ......................................2
2.1 Sachverhalt.....................................................................................................................................2
2.2 Abrechnungsverfahren der Absenkungen und Ermäßigungen......................................................2
2.3 Deckungsvorschlag........................................................................................................................4
3 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 aus dem
Rechtsanspruch über die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes und die damit verbundene
Kostenübernahme bei Unterbringung in privaten Kindertagesstätten....................................................4
3.1 Sachverhalt.....................................................................................................................................4
3.2 Deckungsvorschlag........................................................................................................................4
4 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung
des Gemeindeanteil an Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen in freier
Trägerschaft...........................................................................................................................................5
4.1 Sachverhalt.....................................................................................................................................5
4.1.1 Tarifentwicklung.....................................................................................................................5
4.1.2 Personalschlüsselsteigerung ................................................................................................6
4.1.3 Spätere Inbetriebnahme von Neu- und Erweiterungsbauten.................................................6
4.2 Deckungsvorschlag........................................................................................................................6
5 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung
Kindertagespflege in freier Trägerschaft................................................................................................6
5.1 Sachverhalt.....................................................................................................................................6
5.2 Deckungsvorschlag........................................................................................................................7
6 Zusammenfassung Mehrbedarf und Deckungsvorschläge...................................................................7
7 Folgen bei Nichtbeschluss......................................................................................................................8
2
1
Anlass der Vorlage
Aufgrund mannigfaltiger Entwicklungen in den Jahren 2015 und 2016, die bei der
Haushaltsplanung im Jahr 2014 noch nicht vollständig absehbar waren, sind Mehrbedarfe in
einzelnen Budgets des Produktes Kindertageseinrichtungen entstanden. Diese werden in der
vorliegenden Vorlage kurz dargestellt. Zur Erfüllung der entsprechenden Pflichtaufgaben der
Stadt Leipzig müssen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund ungeplanter Minderaufwendungen und Erträge kann ein Großteil der
Mehraufwendungen bei den benannten Sachverhalten über das Produkt Kindertagesstätten
gedeckt werden.
2
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr
2016 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der
Elternbeiträge Kita freie Träger
2.1 Sachverhalt
Entsprechend § 15 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Elternbeiträge festzusetzen.
Absenkungen der Elternbeiträge sind gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG für Alleinerziehende
und für alle Kinder aus Haushaltsgemeinschaften von Eltern mit mehreren Kindern, die
gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung gemäß SächsKitaG besuchen, vorzunehmen.
Soweit die Eltern geltend machen, dass ihnen die Belastung des Elternbeitrages gemäß § 90
Abs. 3 und 4 SGB VIII für die Betreuungszeit nicht zuzumuten ist, trifft das Amt für Jugend
Familie und Bildung auf Antrag der Eltern die erforderliche Feststellung nach §§ 82 ff SGB
XII. In der Folge ist der Elternbeitrag zu ermäßigen oder voll vom Träger der öffentlichen
Jugendhilfe zu übernehmen.
Gemäß § 15 Abs. 5 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem
Träger der Einrichtung den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge abgesenkt bzw.
ermäßigt worden sind. Daraus ergibt sich die Erstattungspflicht an die freien Träger.
Im Zusammenhang mit der o.g. Erstattungspflicht ist in zwei Teilbereiche zu unterscheiden.
Die Beantragung der Ermäßigung erfolgt im Sinne des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII durch die
Eltern und wird durch das AfJFB entschieden. Somit kann hier grundsätzlich eine Statistik mit
den jeweiligen Kinderzahlen und Beträgen geführt werden.
In Bezug auf die Absenkungsbeträge im Sinne des § 15 Abs. 1 SächsKitaG wird durch den
Träger bei Vertragsabschluss der Elternbeitrag selbstständig eingestuft (Alleinerziehende,
Geschwister, Familie). Die Stadt Leipzig ist in diesen Fällen kein Vertragspartner der Eltern.
Eine kindbezogene Abrechnung der Beträge durch die freien Träger erfolgt jeweils im
Zeitraum Januar bis März des Folgejahres an das AfJFB. Es werden jährlich stichprobenhafte
Betriebsprüfungen durchgeführt.
Im Jahr 2016 ergibt sich in der Budgeteinheit 51_361_ZW für den Bereich Absenkungen und
Ermäßigungen freie Träger insgesamt ein Mehrbedarf i.H.v. 432.128 Euro. Dieser kann
durch Mehrerträge gedeckt werden.
2.2 Abrechnungsverfahren der Absenkungen und Ermäßigungen
Die Freien Träger erhalten für das laufende Kalenderjahr eine festgelegte Pauschale, welche
auf der Grundlage der tatsächlichen Abrechnung des Vorjahres basiert und eventuelle
Elternbeitragserhöhungen berücksichtigt. Die Pauschalen werden monatlich an die Träger
ausbezahlt. Im Folgejahr rechnet der freie Träger die Absenkungen und Ermäßigungen
3
gegenüber der Stadt Leipzig kindbezogen nach Absenkungen und Ermäßigungen ab und
bekommt entweder eine Nachzahlung oder muss Mittel zurückerstatten.
Dabei kann es zu erheblichen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr kommen. Diese
können in notwendigen Kapazitätserweiterungen und dem unterjährigen Wechsel von
Kindern in andere Einrichtungen begründet sein. Zudem kann die Anpassung der
Elternbeiträge nicht vollständig in der Pauschale berücksichtigt werden. Auch daraus können
bei der Abrechnung höhere Nachzahlungen entstehen. Jedoch müssen auch
Neueröffnungen bedacht werden, die zu Beginn noch nicht die volle Kapazität haben.
In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Aufwendungen für die Absenkungen und
Ermäßigungen bei den Kitas und der Tagespflege der freien Träger für 2015 gegenüber den
aktuellen Berechnungen des Jahres 2016 dargestellt. Für das Jahr 2016 werden
Rückstellungen i.H.v. 1,5 Mio. Euro prognostiziert, die in der aktuellen Berechnung des V-IST
vollständig enthalten sind.
Abs. und Erm. Kitas
freie
Träger
und
Tagespflege
2015
Abweichung
2016
Planansatz
13.282.450
14.460.100
1.177.650
vorraus. IST
14.310.273
14.892.228
581.955
Abweichung Plan/IST
-1.027.823
-432.128
Dieser Bedarf setzt sich aus einem voraussichtlichen Minderbedarf im Bereich der
Absenkungen i.H.v. 819.790 Euro und einem Mehrbedarf im Bereich der Ermäßigungen
i.H.v. 1.251.918 Euro zusammen.
Berechnung Absenkungen gemäß § 15 SächsKitaG Abs. 1
monatl.
monatl.
Pauschale Pauschale
01-06
07-12
nach Abr.
Jahr 2015
Kindertagesstätten und
Tagespflege
540.935
556.200
Summe
Pauschale
2016
6.582.810
V-IST 2016
inkl.
Rückstellungen
Plan
2016
Minderbedarf
7.332.810 8.152.600
819.790
Berechnung Ermäßigungen und Absenkungen im Sinne § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII
monatl.
monatl.
Pauschale Pauschale Summe
V-IST 2016
01-06
07-12
Pauschale
inkl.
nach Abr.
2016
RückstellJahr 2015
ungen
Kindertagesstätten und
Tagespflege
586.128
548.775
6.809.418
7.559.418
Plan 2016
Mehrbedarf
6.307.500 1.251.918
4
Der Mehrbedarf von insgesamt 432.128 Euro ergibt sich aus den erhöhten, an die freien
Träger zu zahlenden Ermäßigungen und Absenkungen von Elternbeiträgen. Dieser entsteht
durch die gestiegene Anzahl an belegten Kita-Plätzen und durch die stetige Inbetriebnahme
neuer Einrichtungen. Es sind auch insgesamt mehr anspruchsberechtigte Eltern zu
verzeichnen.
Der Mehrbedarf kann durch Rückzahlungen von freien Trägern aus dem Jahr 2015
kompensiert werden. Die Pauschalen für das Jahr 2015 hatten eine Erhöhung bezüglich der
Anpassung der Elternbeiträge ab Januar 2015 vorgesehen, welche sich nicht in geplanter
Erhöhung ergeben haben.
2.3 Deckungsvorschlag
Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 432.128 Euro im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 „Übernahme
EB Kita freie Träger“ in der Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600)
werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 Kostenart
„Elternbeitr., Ermäß.n. § 15(6) KitaG” (3431 3200) sowie „Elternbeitr., Absenkung n. § 15
KitaG“ (3431 3100) i.H.v. 432.128 Euro.
3
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr
2016 aus dem Rechtsanspruch über die Bereitstellung eines
Betreuungsplatzes und die damit verbundene Kostenübernahme bei
Unterbringung in privaten Kindertagesstätten
3.1 Sachverhalt
Der angemeldete Bedarf u3 ist deutlich höher als die vorgehaltene Kapazität in der Stadt
Leipzig. Mit Stichtag 06.09.2016 sind in der Erfassung 5.877 Kinder unter 3 Jahren und 2054
Kinder über 3 Jahre ohne einen Betreuungsvertrag. In dieser Zahl sind allerdings zum
überwiegenden Teil Kinder erfasst, bei denen bisher kein Bedarf auf einen Betreuungsplatz
beantragt wurde bzw. die noch unter einem Jahr sind.
Die angedachte Umsteuerung der Kinder ab dem Kindergartenalter in Einrichtungen im
Bedarfsplan ist daher nicht immer möglich. Daraus resultierend müssen befristete
Übernahmebescheide verlängert werden.
Die bereits bewilligten überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 250.000 Euro
reichen somit für das Jahr 2016 nicht aus.
Durch bereits verlängerte Übernahmen und Neuanträge belaufen sich die Aufwendungen im
Jahr 2016 derzeit auf 413.955 Euro. Hinzu kommen noch 14.671 Euro für noch befristete
Übernahmebescheide, zu denen bereits eine Verlängerung bis Ende 2016 beantragt wurde
und eventuell entstehende Kosten aus drei Klageverfahren in Höhe von 15.706 Euro.
Somit belaufen sich die Aufwendungen für das Jahr 2016 auf insgesamt 444.332 Euro
Hinzukommen weitere Neuanträge, wegen nicht Versorgung mit einem Platzangebot. Daher
wird eine überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro für das Jahr 2016 für das
PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.30 Sachkonto: 4317 1000 erforderlich.
3.2 Deckungsvorschlag
Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 Kostenart
„Elternbeitr., Ermäß.n. § 15(6) KitaG” (3431 3200) i.H.v. 50.000 Euro.
5
4
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr
2016 zur Finanzierung des Gemeindeanteil an Personal- und Sachkosten
von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
4.1 Sachverhalt
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 1, 2 und 4 SächsKitaG hat die Stadt Leipzig inklusive
der Landeszuschüsse, den Anteil der erforderlichen Personal- und Sachkosten von
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft zu übernehmen, die nicht durch
Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers gedeckt werden. Die Höhe und das
Verfahren der Erstattung des Gemeindeanteils sind mit den freien Trägern vertraglich
vereinbart, so dass eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung des Gemeindeanteils besteht.
In den Jahren 2015 und 2016 haben sich mehrere Entwicklungen vollzogen, die im Jahr 2014
zur Haushaltsplanaufstellung noch nicht absehbar waren. Dadurch wird ein Mehraufwand in
der Budgeteinheit 51_365_3ZW für das Jahr 2016 in Höhe von 3.217.582 Euro prognostiziert
(Steigerung des Aufwandes um rd. 2,5 %).
Aufstellung Abweichungen Plan/IST 2016 in Budgeteinheit 51_365_3ZW
Plan in Euro
Gemeindeanteil an den Personal- und
Sachkosten von in Betrieb befindlichen
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
IST in Euro
Abweichung
Plan/IST in Euro
121.546.450
124.115.732
-2.569.282
voraussichtliche Aufwendungen zur
Betriebskostenabrechnung 2016 in 2017 für die
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
2.850.000
3.550.000
-700.000
"Bruttomiete": innere Verrechnung kom.
Liegenschaften mit freien Trägern als Betreiber
der Kindertageseinrichtung
3.610.750
3.571.950
38.800
25.800
12.900
12.900
128.033.000
131.250.582
-3.217.582
Zuschuss Servicestelle KIVAN
Gesamt
Tabelle 2: Übersicht Mehrbedarfe Kita freie Träger
Die Hochrechnung beinhaltet alle bislang erfolgten Zahlungen an die freien Träger einschl.
der voraussichtlich noch zu erwartenden und hinsichtlich ihrer Höhe zunächst geschätzten
Auszahlungen. Zum gegenwärtigen Stand kann nicht abschließend prognostiziert werden,
inwiefern sich der Aufwand des Gemeindeanteils in den verbleibenden zwei Monaten in 2016
sowie hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung entwickeln wird.
4.1.1 Tarifentwicklung
Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2015/2016 im Jahr 2014 wurde mit einer
jährlichen Personalkostenentwicklung (inkl. Tarifentwicklung) in Höhe von 2,54 % gerechnet.
Im Jahr 2015 gab es für den Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst
eine außerordentliche Tarifeinigung, wonach nunmehr Erzieher/innen statt in die S 6 in die
S 8a eingruppiert werden. In Folge dessen erfolgten auch in den Tarifverträgen oder
Arbeitsvertragsrichtlinien der freien Träger entsprechende Anpassungen. Ebenso vergütet
ein großer Teil der freien Trägerschaft sein Personal in Anlehnung an den TVöD – SuE.
Durch diese Tarifentwicklungen haben sich die Personalkosten der freien Träger in dem
Zeitraum 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 statt der geplanten 2,54 % um 6,67 % erhöht. Dies
schlägt sich im Haushaltsjahr 2016 mit Mehraufwendungen für den Gemeindeanteil an den
Personalkosten in Höhe von rd. 4,4 Mio. Euro nieder.
6
4.1.2 Personalschlüsselsteigerung
Während der Aufstellung des Haushaltsplans 2015/2016 im Jahr 2014 war noch nicht
absehbar, dass der Freistaat Sachsen eine stufenweise Absenkung des gesetzlichen
Mindestbetreuungsschlüssels beschließen würde. Die Änderung des SächsKitaG erfolgte am
29.04.2015. Nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 galt im Leistungsbereich
Kindergarten bis 31.08.2015 ein Betreuungsschlüssel von einer pädagogischen Fachkraft zu
13 Kindern sowie bis 31.08.2016 ein Betreuungsschlüssel von einer pädagogischen
Fachkraft zu 12,5 Kindern. Ab dem 01.09.2016 gilt ein Betreuungsschlüssel von einer
pädagogischen Fachkraft zu 12 Kindern.
Diese gesetzliche Vorgabe führte ebenso zu einer Erhöhung der Personalkosten in den
Kindertageseinrichtungen der freien Träger. Für die Stadt Leipzig bedeutete dies in 2016
Mehraufwendungen in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro.
4.1.3 Spätere Inbetriebnahme von Neu- und Erweiterungsbauten
Im Haushaltsplan 2015/2016 ist für mehrere Kindertageseinrichtungen der Gemeindeanteil
an den Personal- und Sachkosten veranschlagt worden, deren Inbetriebnahme für die Jahre
2015 bzw. 2016 vorgesehen war. Ein Teil dieser Maßnahmen konnte nicht zu dem geplanten
Inbetriebnahmetermin umgesetzt werden. Diesen Verzögerungen lagen mannigfaltige
Ursachen zu Grunde (z. B. Verzögerungen im Bauablauf, Verzögerungen im
Baugenehmigungsverfahren, Änderungen der Bauplanungen zur Erfüllung von Auflagen oder
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, keine Einigung in den Verhandlungen zur Finanzierung,
Probleme mit dem Grundstück etc.). Diese Verschiebungen bzw. vereinzelte Aufgaben von
Maßnahmen haben zu Minderaufwendungen geführt, die wiederum die benannten
Mehraufwendungen teilweise ausgleichen konnten.
4.2 Deckungsvorschlag
Mit der Änderung des SächsKitaG erfolgte am 29.04.2015 ebenso eine stückweite
Anpassung der Landeszuschüsse gemäß §§ 18 i. V. m. 23 Abs. 4 SächsKitaG, die im
Haushaltsplanaufstellungsverfahren noch nicht in der beschlossenen Höhe absehbar waren.
Diese zusätzlichen Landeszuschüsse zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten von
Kindertageseinrichtungen können in Höhe von 2.441.802 Mio. Euro zur Deckung der
Mehrbedarfe herangezogen werden. Die zusätzlichen Erträge wurden in den Budgeteinheiten
51_365_2ZW, 51_365_3ZW und 51_365_6ZW generiert.
Die Mittel zur Deckung des restlichen Mehrbedarfes in Höhe von 775.780 Euro können nicht
vollständig aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bereitgestellt
werden.
5
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr
2016 zur Finanzierung Kindertagespflege in freier Trägerschaft
5.1 Sachverhalt
Gemäß § 23 SGB VIII erhalten Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern eine
laufende Geldleistung. Die Höhe dieser laufenden Geldleistung hat der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe festzulegen. Eine solche Festlegung erfolgte letztmals am
25.02.2015 mit dem Beschluss des Stadtrats (DS-00712/14). Nach § 14 Abs. 6 SächsKitaG
hat die Stadt Leipzig einschließlich des Landeszuschusses die Kosten für die
Kindertagespflege zu finanzieren, die nicht über die Elternbeiträge gedeckt werden.
7
Neben der laufenden Geldleistung sind im vorliegenden Budget auch die Aufwendungen für
die Verwaltungskostenumlage sowie die Vertretungssysteme der freien Träger zu
finanzieren.
Im städtischen Haushalt 2016 sind im Budget 51_365_7ZW Aufwendungen i.H.v. 13.082.000
Euro für Tagespflegepersonen in freier Trägerschaft und deren Träger veranschlagt. Nach
aktueller Einschätzung werden sich die Aufwendungen um 848.000 Euro auf 13.930.000
Euro erhöhen.
Zum 25.02.2015 wurde mit Beschluss des Stadtrates (DS-00712/14) die Höhe der laufenden
Geldleistung in der Kindertagespflege angepasst. Die Erhöhung lag über der in der
Haushaltsplanung prognostizierten Veränderung. Der Mehrbedarf wird insbesondere durch
diesen Sachverhalt hervorgerufen. Die Prognose für das voraussichtliche IST beruht auf der
gegenwärtigen Belegung im Durchschnitt in Höhe von 1.728,78 betreuten Kindern (Stand:
Jan-Sept 2016).
5.2 Deckungsvorschlag
Die Betriebskostenabrechnung 2015 mit den freien Trägern bezüglich der Kindertagespflege
hat ungeplante Erträge in Höhe von 429.089,07 Euro hervorgerufen. Diese können aus dem
Budget 51_365_7ZW, PSP-Element 1.100.36.5.0.01.02.20, Sachkonto: 3488 0000
entnommen werden.
Eine Deckung in Höhe von 143.201 Euro erfolgt aus den Mehrerträgen im PSP-Element
1.100.36.1.0.01.01.04 sowie 1.100.36.1.0.01.02.02 in der Kostenart „Elternbeitr., Ermäß.n. §
15(6) KitaG” (3431 3200) und „Elternbeitr., Absenkung n. § 15 KitaG“ (3431 3100).
In der kommunalen Kindertagespflege kommt es im Vergleich zur Kindertagespflege in freier
Trägerschaft zu einem Minderaufwand. Dieser beruht insbesondere darauf, dass weniger
Kinder betreut wurden, als ursprünglich geplant. Der sich hieraus ergebende Minderbedarf in
Höhe von 275.710 Euro im Budget 51_365_6ZW, PSP-Element 1.100.36.5.0.01.02.10 und
Sachkonto 4331 7800 wird ebenfalls zur Deckung herangezogen.
6
Zusammenfassung Mehrbedarf und Deckungsvorschläge
Zusammenfassung des Mehraufwandes
Beschreibung
Budgeteinheit
PSP-Element
Erstattung von Elternbeiträgen bei
Ermäßigung in Kindertageseinrichtung freie
51_361_ZW 1.100.36.1.0.01.01.04
Trägerschaft
Bereitstellung Betreuungsplatz und damit
verbundene Kostenübernahme bei
Unterbringung in privaten Kindertagesstätten 51_365_8ZW 1.100.36.5.0.01.01.30
Gemeindeanteil an Personal- und Sachkosten
von Kindertageseinrichtungen in freier
Trägerschaft
51_365_3ZW 1.100.36.5.0.01.01.20
Gemeindeanteil an Kosten der
Kindertagespflege in freier Trägerschaft
51_365_7W 1.100.36.5.0.01.02.20
Gesamt
-
Mehraufwand
432.128
50.000
3.217.582
848.000
4.547.710
8
Zusammenfassung der Deckungsvorschläge
Beschreibung
Abrechnung Elternbeitr.,
Kita)
Abrechnung Elternbeitr.,
Abrechnung Elternbeitr.,
Abrechnung Elternbeitr.,
Budgeteinheit
PSP-Element
Sachkonto
Deckung
Absenkung (FT
51_361_ZW
Ermäßig. (FT Kita) 51_361_ZW
Absenkung (FT TP) 51_361_ZW
Ermäßig. (FT TP) 51_361_ZW
1.100.36.1.0.01.01.04
1.100.36.1.0.01.01.04
1.100.36.1.0.01.02.02
1.100.36.1.0.01.02.02
34313100
34313200
34313100
34313200
-179.236
-346.771
-25.491
-73.830
Abrechnung Kindertagespflege freie Träger
51_365_7ZW
1.100.36.5.0.01.02.20
34880000
-429.089
Minderaufwendungen laufende Geldleistung
Kindertagespflege kommunale Trägerschaft
51_365_6ZW
1.100.36.5.0.01.01.20
43180000
-275.710
Erhöhung Landeszuschuss kom.
Einrichtungen
51_365_2ZW
1.100.36.5.0.01.01.12
1.100.36.5.0.01.01.18
31410000
31411000
-127.688
51_365_3ZW
1.100.36.5.0.01.01.20
31410000
31411000
-2.297.171
51_365_6ZW
1.100.36.5.0.01.01.20
31410000
-16.944
Erhöhung Landeszuschuss freie Träger
Einrichtungen
Erhöhung Landeszuschuss Tagespflege
gesamt
Kostenstelle 1098600000 unterjährige
Finanzierung o. Deckung ErgHH
Gesamt
7
-775.780
-4.547.710
Folgen bei Nichtbeschluss
Die Stadt Leipzig kann die mit den freien Trägern vertraglich vereinbarten finanziellen
Leistungen, sowohl der Erstattung des Gemeindeanteils für Kindertageseinrichtungen und für
Kindertagespflege als auch die Erstattung von Ermäßigungen von Elternbeiträgen, nicht
vollumfänglich finanzieren. Damit wäre die Leistungserbringung der freien Träger zur
Bereitstellung von Betreuungsplatzkapazitäten in den Leistungsbereichen Krippe,
Kindergarten und Hort gefährdet. Insbesondere die Betriebskostenabrechnung nach §§ 5 und
6 der Vereinbarung mit den freien Trägern für das Jahr 2016 im Jahr 2017 ist unter den
gegenwärtigen Voraussetzungen nicht umsetzbar.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1