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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1220062.pdf
Größe
217 kB
Erstellt
04.11.16, 12:00
Aktualisiert
09.01.17, 09:45

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03466 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 14.12.2016 Bestätigung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungen des Produktes Kindertagesstätten EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Die aufgezeigten überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO i.H.v. insgesamt 4.547.710 € im Produkt Kita werden bestätigt. 2. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt wie unter Punkt 6 der Vorlage aufgezeigt ( vgl. Tabelle). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 432.128 50.000 3.217.582 848.000 Aufwendungen Finanzhaushalt nein 1.100.36.1.0.01.01.04 1.100.36.5.0.01.01.30 1.100.36.5.0.01.01.20 1.100.36.5.0.01.02.20 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Eilbedürftigkeitsbegründung Entsprechend § 15 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Elternbeiträge festzusetzen. Dabei sind Absenkungen und Ermäßigungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und auf Basis des RB DS–00205/14 vom 20.11.2014 zu gewähren. Gemäß § 15 Abs. 5 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Träger der Einrichtung den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge abgesenkt bzw. ermäßigt worden sind. Daraus ergibt sich die Erstattungspflicht an die freien Träger. Nach § 14 Abs. 1, 2, 4 und 6 i. V. m. § 17 Abs. 2 SächsKitaG und den daraus resultierenden Vereinbarungen zwischen der Stadt Leipzig und den freien Trägern hat die Stadt Leipzig die Erstattungspflicht für den Gemeindeanteil an den Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen sowie an der laufenden Geldleistung von Tagespflegepersonen in freier Trägerschaft. In den benannten gesetzlichen Pflichtaufgaben haben sich, wie in der Vorlage beschrieben, Mehrbedarfe ergeben, die zur Leistungssicherung zwingend zu finanzieren sind. Zur Realisierung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses ist zwingend eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung im Dezember 2016 erforderlich. Darüber hinaus kann eine zeitnahe Auszahlung von gesetzlich sowie vertraglich fixierten Leistungen ohne eine zur Verfügungstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln im Dezember nicht gewährleistet werden. Aus diesen Gründen ergibt sich die Eilbedürftigkeit. 1 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass der Vorlage.................................................................................................................................2 2 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita s freie Träger ......................................2 2.1 Sachverhalt.....................................................................................................................................2 2.2 Abrechnungsverfahren der Absenkungen und Ermäßigungen......................................................2 2.3 Deckungsvorschlag........................................................................................................................4 3 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 aus dem Rechtsanspruch über die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes und die damit verbundene Kostenübernahme bei Unterbringung in privaten Kindertagesstätten....................................................4 3.1 Sachverhalt.....................................................................................................................................4 3.2 Deckungsvorschlag........................................................................................................................4 4 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung des Gemeindeanteil an Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft...........................................................................................................................................5 4.1 Sachverhalt.....................................................................................................................................5 4.1.1 Tarifentwicklung.....................................................................................................................5 4.1.2 Personalschlüsselsteigerung ................................................................................................6 4.1.3 Spätere Inbetriebnahme von Neu- und Erweiterungsbauten.................................................6 4.2 Deckungsvorschlag........................................................................................................................6 5 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung Kindertagespflege in freier Trägerschaft................................................................................................6 5.1 Sachverhalt.....................................................................................................................................6 5.2 Deckungsvorschlag........................................................................................................................7 6 Zusammenfassung Mehrbedarf und Deckungsvorschläge...................................................................7 7 Folgen bei Nichtbeschluss......................................................................................................................8 2 1 Anlass der Vorlage Aufgrund mannigfaltiger Entwicklungen in den Jahren 2015 und 2016, die bei der Haushaltsplanung im Jahr 2014 noch nicht vollständig absehbar waren, sind Mehrbedarfe in einzelnen Budgets des Produktes Kindertageseinrichtungen entstanden. Diese werden in der vorliegenden Vorlage kurz dargestellt. Zur Erfüllung der entsprechenden Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig müssen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund ungeplanter Minderaufwendungen und Erträge kann ein Großteil der Mehraufwendungen bei den benannten Sachverhalten über das Produkt Kindertagesstätten gedeckt werden. 2 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita freie Träger 2.1 Sachverhalt Entsprechend § 15 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Elternbeiträge festzusetzen. Absenkungen der Elternbeiträge sind gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG für Alleinerziehende und für alle Kinder aus Haushaltsgemeinschaften von Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung gemäß SächsKitaG besuchen, vorzunehmen. Soweit die Eltern geltend machen, dass ihnen die Belastung des Elternbeitrages gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII für die Betreuungszeit nicht zuzumuten ist, trifft das Amt für Jugend Familie und Bildung auf Antrag der Eltern die erforderliche Feststellung nach §§ 82 ff SGB XII. In der Folge ist der Elternbeitrag zu ermäßigen oder voll vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen. Gemäß § 15 Abs. 5 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Träger der Einrichtung den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge abgesenkt bzw. ermäßigt worden sind. Daraus ergibt sich die Erstattungspflicht an die freien Träger. Im Zusammenhang mit der o.g. Erstattungspflicht ist in zwei Teilbereiche zu unterscheiden. Die Beantragung der Ermäßigung erfolgt im Sinne des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII durch die Eltern und wird durch das AfJFB entschieden. Somit kann hier grundsätzlich eine Statistik mit den jeweiligen Kinderzahlen und Beträgen geführt werden. In Bezug auf die Absenkungsbeträge im Sinne des § 15 Abs. 1 SächsKitaG wird durch den Träger bei Vertragsabschluss der Elternbeitrag selbstständig eingestuft (Alleinerziehende, Geschwister, Familie). Die Stadt Leipzig ist in diesen Fällen kein Vertragspartner der Eltern. Eine kindbezogene Abrechnung der Beträge durch die freien Träger erfolgt jeweils im Zeitraum Januar bis März des Folgejahres an das AfJFB. Es werden jährlich stichprobenhafte Betriebsprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2016 ergibt sich in der Budgeteinheit 51_361_ZW für den Bereich Absenkungen und Ermäßigungen freie Träger insgesamt ein Mehrbedarf i.H.v. 432.128 Euro. Dieser kann durch Mehrerträge gedeckt werden. 2.2 Abrechnungsverfahren der Absenkungen und Ermäßigungen Die Freien Träger erhalten für das laufende Kalenderjahr eine festgelegte Pauschale, welche auf der Grundlage der tatsächlichen Abrechnung des Vorjahres basiert und eventuelle Elternbeitragserhöhungen berücksichtigt. Die Pauschalen werden monatlich an die Träger ausbezahlt. Im Folgejahr rechnet der freie Träger die Absenkungen und Ermäßigungen 3 gegenüber der Stadt Leipzig kindbezogen nach Absenkungen und Ermäßigungen ab und bekommt entweder eine Nachzahlung oder muss Mittel zurückerstatten. Dabei kann es zu erheblichen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr kommen. Diese können in notwendigen Kapazitätserweiterungen und dem unterjährigen Wechsel von Kindern in andere Einrichtungen begründet sein. Zudem kann die Anpassung der Elternbeiträge nicht vollständig in der Pauschale berücksichtigt werden. Auch daraus können bei der Abrechnung höhere Nachzahlungen entstehen. Jedoch müssen auch Neueröffnungen bedacht werden, die zu Beginn noch nicht die volle Kapazität haben. In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Aufwendungen für die Absenkungen und Ermäßigungen bei den Kitas und der Tagespflege der freien Träger für 2015 gegenüber den aktuellen Berechnungen des Jahres 2016 dargestellt. Für das Jahr 2016 werden Rückstellungen i.H.v. 1,5 Mio. Euro prognostiziert, die in der aktuellen Berechnung des V-IST vollständig enthalten sind. Abs. und Erm. Kitas freie Träger und Tagespflege 2015 Abweichung 2016 Planansatz 13.282.450 14.460.100 1.177.650 vorraus. IST 14.310.273 14.892.228 581.955 Abweichung Plan/IST -1.027.823 -432.128 Dieser Bedarf setzt sich aus einem voraussichtlichen Minderbedarf im Bereich der Absenkungen i.H.v. 819.790 Euro und einem Mehrbedarf im Bereich der Ermäßigungen i.H.v. 1.251.918 Euro zusammen. Berechnung Absenkungen gemäß § 15 SächsKitaG Abs. 1 monatl. monatl. Pauschale Pauschale 01-06 07-12 nach Abr. Jahr 2015 Kindertagesstätten und Tagespflege 540.935 556.200 Summe Pauschale 2016 6.582.810 V-IST 2016 inkl. Rückstellungen Plan 2016 Minderbedarf 7.332.810 8.152.600 819.790 Berechnung Ermäßigungen und Absenkungen im Sinne § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII monatl. monatl. Pauschale Pauschale Summe V-IST 2016 01-06 07-12 Pauschale inkl. nach Abr. 2016 RückstellJahr 2015 ungen Kindertagesstätten und Tagespflege 586.128 548.775 6.809.418 7.559.418 Plan 2016 Mehrbedarf 6.307.500 1.251.918 4 Der Mehrbedarf von insgesamt 432.128 Euro ergibt sich aus den erhöhten, an die freien Träger zu zahlenden Ermäßigungen und Absenkungen von Elternbeiträgen. Dieser entsteht durch die gestiegene Anzahl an belegten Kita-Plätzen und durch die stetige Inbetriebnahme neuer Einrichtungen. Es sind auch insgesamt mehr anspruchsberechtigte Eltern zu verzeichnen. Der Mehrbedarf kann durch Rückzahlungen von freien Trägern aus dem Jahr 2015 kompensiert werden. Die Pauschalen für das Jahr 2015 hatten eine Erhöhung bezüglich der Anpassung der Elternbeiträge ab Januar 2015 vorgesehen, welche sich nicht in geplanter Erhöhung ergeben haben. 2.3 Deckungsvorschlag Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 432.128 Euro im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 „Übernahme EB Kita freie Träger“ in der Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 Kostenart „Elternbeitr., Ermäß.n. § 15(6) KitaG” (3431 3200) sowie „Elternbeitr., Absenkung n. § 15 KitaG“ (3431 3100) i.H.v. 432.128 Euro. 3 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 aus dem Rechtsanspruch über die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes und die damit verbundene Kostenübernahme bei Unterbringung in privaten Kindertagesstätten 3.1 Sachverhalt Der angemeldete Bedarf u3 ist deutlich höher als die vorgehaltene Kapazität in der Stadt Leipzig. Mit Stichtag 06.09.2016 sind in der Erfassung 5.877 Kinder unter 3 Jahren und 2054 Kinder über 3 Jahre ohne einen Betreuungsvertrag. In dieser Zahl sind allerdings zum überwiegenden Teil Kinder erfasst, bei denen bisher kein Bedarf auf einen Betreuungsplatz beantragt wurde bzw. die noch unter einem Jahr sind. Die angedachte Umsteuerung der Kinder ab dem Kindergartenalter in Einrichtungen im Bedarfsplan ist daher nicht immer möglich. Daraus resultierend müssen befristete Übernahmebescheide verlängert werden. Die bereits bewilligten überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 250.000 Euro reichen somit für das Jahr 2016 nicht aus. Durch bereits verlängerte Übernahmen und Neuanträge belaufen sich die Aufwendungen im Jahr 2016 derzeit auf 413.955 Euro. Hinzu kommen noch 14.671 Euro für noch befristete Übernahmebescheide, zu denen bereits eine Verlängerung bis Ende 2016 beantragt wurde und eventuell entstehende Kosten aus drei Klageverfahren in Höhe von 15.706 Euro. Somit belaufen sich die Aufwendungen für das Jahr 2016 auf insgesamt 444.332 Euro Hinzukommen weitere Neuanträge, wegen nicht Versorgung mit einem Platzangebot. Daher wird eine überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro für das Jahr 2016 für das PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.30 Sachkonto: 4317 1000 erforderlich. 3.2 Deckungsvorschlag Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 Kostenart „Elternbeitr., Ermäß.n. § 15(6) KitaG” (3431 3200) i.H.v. 50.000 Euro. 5 4 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung des Gemeindeanteil an Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 4.1 Sachverhalt Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 1, 2 und 4 SächsKitaG hat die Stadt Leipzig inklusive der Landeszuschüsse, den Anteil der erforderlichen Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft zu übernehmen, die nicht durch Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers gedeckt werden. Die Höhe und das Verfahren der Erstattung des Gemeindeanteils sind mit den freien Trägern vertraglich vereinbart, so dass eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung des Gemeindeanteils besteht. In den Jahren 2015 und 2016 haben sich mehrere Entwicklungen vollzogen, die im Jahr 2014 zur Haushaltsplanaufstellung noch nicht absehbar waren. Dadurch wird ein Mehraufwand in der Budgeteinheit 51_365_3ZW für das Jahr 2016 in Höhe von 3.217.582 Euro prognostiziert (Steigerung des Aufwandes um rd. 2,5 %). Aufstellung Abweichungen Plan/IST 2016 in Budgeteinheit 51_365_3ZW Plan in Euro Gemeindeanteil an den Personal- und Sachkosten von in Betrieb befindlichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft IST in Euro Abweichung Plan/IST in Euro 121.546.450 124.115.732 -2.569.282 voraussichtliche Aufwendungen zur Betriebskostenabrechnung 2016 in 2017 für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2.850.000 3.550.000 -700.000 "Bruttomiete": innere Verrechnung kom. Liegenschaften mit freien Trägern als Betreiber der Kindertageseinrichtung 3.610.750 3.571.950 38.800 25.800 12.900 12.900 128.033.000 131.250.582 -3.217.582 Zuschuss Servicestelle KIVAN Gesamt Tabelle 2: Übersicht Mehrbedarfe Kita freie Träger Die Hochrechnung beinhaltet alle bislang erfolgten Zahlungen an die freien Träger einschl. der voraussichtlich noch zu erwartenden und hinsichtlich ihrer Höhe zunächst geschätzten Auszahlungen. Zum gegenwärtigen Stand kann nicht abschließend prognostiziert werden, inwiefern sich der Aufwand des Gemeindeanteils in den verbleibenden zwei Monaten in 2016 sowie hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung entwickeln wird. 4.1.1 Tarifentwicklung Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2015/2016 im Jahr 2014 wurde mit einer jährlichen Personalkostenentwicklung (inkl. Tarifentwicklung) in Höhe von 2,54 % gerechnet. Im Jahr 2015 gab es für den Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst eine außerordentliche Tarifeinigung, wonach nunmehr Erzieher/innen statt in die S 6 in die S 8a eingruppiert werden. In Folge dessen erfolgten auch in den Tarifverträgen oder Arbeitsvertragsrichtlinien der freien Träger entsprechende Anpassungen. Ebenso vergütet ein großer Teil der freien Trägerschaft sein Personal in Anlehnung an den TVöD – SuE. Durch diese Tarifentwicklungen haben sich die Personalkosten der freien Träger in dem Zeitraum 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 statt der geplanten 2,54 % um 6,67 % erhöht. Dies schlägt sich im Haushaltsjahr 2016 mit Mehraufwendungen für den Gemeindeanteil an den Personalkosten in Höhe von rd. 4,4 Mio. Euro nieder. 6 4.1.2 Personalschlüsselsteigerung Während der Aufstellung des Haushaltsplans 2015/2016 im Jahr 2014 war noch nicht absehbar, dass der Freistaat Sachsen eine stufenweise Absenkung des gesetzlichen Mindestbetreuungsschlüssels beschließen würde. Die Änderung des SächsKitaG erfolgte am 29.04.2015. Nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 galt im Leistungsbereich Kindergarten bis 31.08.2015 ein Betreuungsschlüssel von einer pädagogischen Fachkraft zu 13 Kindern sowie bis 31.08.2016 ein Betreuungsschlüssel von einer pädagogischen Fachkraft zu 12,5 Kindern. Ab dem 01.09.2016 gilt ein Betreuungsschlüssel von einer pädagogischen Fachkraft zu 12 Kindern. Diese gesetzliche Vorgabe führte ebenso zu einer Erhöhung der Personalkosten in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger. Für die Stadt Leipzig bedeutete dies in 2016 Mehraufwendungen in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro. 4.1.3 Spätere Inbetriebnahme von Neu- und Erweiterungsbauten Im Haushaltsplan 2015/2016 ist für mehrere Kindertageseinrichtungen der Gemeindeanteil an den Personal- und Sachkosten veranschlagt worden, deren Inbetriebnahme für die Jahre 2015 bzw. 2016 vorgesehen war. Ein Teil dieser Maßnahmen konnte nicht zu dem geplanten Inbetriebnahmetermin umgesetzt werden. Diesen Verzögerungen lagen mannigfaltige Ursachen zu Grunde (z. B. Verzögerungen im Bauablauf, Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren, Änderungen der Bauplanungen zur Erfüllung von Auflagen oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, keine Einigung in den Verhandlungen zur Finanzierung, Probleme mit dem Grundstück etc.). Diese Verschiebungen bzw. vereinzelte Aufgaben von Maßnahmen haben zu Minderaufwendungen geführt, die wiederum die benannten Mehraufwendungen teilweise ausgleichen konnten. 4.2 Deckungsvorschlag Mit der Änderung des SächsKitaG erfolgte am 29.04.2015 ebenso eine stückweite Anpassung der Landeszuschüsse gemäß §§ 18 i. V. m. 23 Abs. 4 SächsKitaG, die im Haushaltsplanaufstellungsverfahren noch nicht in der beschlossenen Höhe absehbar waren. Diese zusätzlichen Landeszuschüsse zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen können in Höhe von 2.441.802 Mio. Euro zur Deckung der Mehrbedarfe herangezogen werden. Die zusätzlichen Erträge wurden in den Budgeteinheiten 51_365_2ZW, 51_365_3ZW und 51_365_6ZW generiert. Die Mittel zur Deckung des restlichen Mehrbedarfes in Höhe von 775.780 Euro können nicht vollständig aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bereitgestellt werden. 5 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung Kindertagespflege in freier Trägerschaft 5.1 Sachverhalt Gemäß § 23 SGB VIII erhalten Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern eine laufende Geldleistung. Die Höhe dieser laufenden Geldleistung hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen. Eine solche Festlegung erfolgte letztmals am 25.02.2015 mit dem Beschluss des Stadtrats (DS-00712/14). Nach § 14 Abs. 6 SächsKitaG hat die Stadt Leipzig einschließlich des Landeszuschusses die Kosten für die Kindertagespflege zu finanzieren, die nicht über die Elternbeiträge gedeckt werden. 7 Neben der laufenden Geldleistung sind im vorliegenden Budget auch die Aufwendungen für die Verwaltungskostenumlage sowie die Vertretungssysteme der freien Träger zu finanzieren. Im städtischen Haushalt 2016 sind im Budget 51_365_7ZW Aufwendungen i.H.v. 13.082.000 Euro für Tagespflegepersonen in freier Trägerschaft und deren Träger veranschlagt. Nach aktueller Einschätzung werden sich die Aufwendungen um 848.000 Euro auf 13.930.000 Euro erhöhen. Zum 25.02.2015 wurde mit Beschluss des Stadtrates (DS-00712/14) die Höhe der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege angepasst. Die Erhöhung lag über der in der Haushaltsplanung prognostizierten Veränderung. Der Mehrbedarf wird insbesondere durch diesen Sachverhalt hervorgerufen. Die Prognose für das voraussichtliche IST beruht auf der gegenwärtigen Belegung im Durchschnitt in Höhe von 1.728,78 betreuten Kindern (Stand: Jan-Sept 2016). 5.2 Deckungsvorschlag Die Betriebskostenabrechnung 2015 mit den freien Trägern bezüglich der Kindertagespflege hat ungeplante Erträge in Höhe von 429.089,07 Euro hervorgerufen. Diese können aus dem Budget 51_365_7ZW, PSP-Element 1.100.36.5.0.01.02.20, Sachkonto: 3488 0000 entnommen werden. Eine Deckung in Höhe von 143.201 Euro erfolgt aus den Mehrerträgen im PSP-Element 1.100.36.1.0.01.01.04 sowie 1.100.36.1.0.01.02.02 in der Kostenart „Elternbeitr., Ermäß.n. § 15(6) KitaG” (3431 3200) und „Elternbeitr., Absenkung n. § 15 KitaG“ (3431 3100). In der kommunalen Kindertagespflege kommt es im Vergleich zur Kindertagespflege in freier Trägerschaft zu einem Minderaufwand. Dieser beruht insbesondere darauf, dass weniger Kinder betreut wurden, als ursprünglich geplant. Der sich hieraus ergebende Minderbedarf in Höhe von 275.710 Euro im Budget 51_365_6ZW, PSP-Element 1.100.36.5.0.01.02.10 und Sachkonto 4331 7800 wird ebenfalls zur Deckung herangezogen. 6 Zusammenfassung Mehrbedarf und Deckungsvorschläge Zusammenfassung des Mehraufwandes Beschreibung Budgeteinheit PSP-Element Erstattung von Elternbeiträgen bei Ermäßigung in Kindertageseinrichtung freie 51_361_ZW 1.100.36.1.0.01.01.04 Trägerschaft Bereitstellung Betreuungsplatz und damit verbundene Kostenübernahme bei Unterbringung in privaten Kindertagesstätten 51_365_8ZW 1.100.36.5.0.01.01.30 Gemeindeanteil an Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 51_365_3ZW 1.100.36.5.0.01.01.20 Gemeindeanteil an Kosten der Kindertagespflege in freier Trägerschaft 51_365_7W 1.100.36.5.0.01.02.20 Gesamt - Mehraufwand 432.128 50.000 3.217.582 848.000 4.547.710 8 Zusammenfassung der Deckungsvorschläge Beschreibung Abrechnung Elternbeitr., Kita) Abrechnung Elternbeitr., Abrechnung Elternbeitr., Abrechnung Elternbeitr., Budgeteinheit PSP-Element Sachkonto Deckung Absenkung (FT 51_361_ZW Ermäßig. (FT Kita) 51_361_ZW Absenkung (FT TP) 51_361_ZW Ermäßig. (FT TP) 51_361_ZW 1.100.36.1.0.01.01.04 1.100.36.1.0.01.01.04 1.100.36.1.0.01.02.02 1.100.36.1.0.01.02.02 34313100 34313200 34313100 34313200 -179.236 -346.771 -25.491 -73.830 Abrechnung Kindertagespflege freie Träger 51_365_7ZW 1.100.36.5.0.01.02.20 34880000 -429.089 Minderaufwendungen laufende Geldleistung Kindertagespflege kommunale Trägerschaft 51_365_6ZW 1.100.36.5.0.01.01.20 43180000 -275.710 Erhöhung Landeszuschuss kom. Einrichtungen 51_365_2ZW 1.100.36.5.0.01.01.12 1.100.36.5.0.01.01.18 31410000 31411000 -127.688 51_365_3ZW 1.100.36.5.0.01.01.20 31410000 31411000 -2.297.171 51_365_6ZW 1.100.36.5.0.01.01.20 31410000 -16.944 Erhöhung Landeszuschuss freie Träger Einrichtungen Erhöhung Landeszuschuss Tagespflege gesamt Kostenstelle 1098600000 unterjährige Finanzierung o. Deckung ErgHH Gesamt 7 -775.780 -4.547.710 Folgen bei Nichtbeschluss Die Stadt Leipzig kann die mit den freien Trägern vertraglich vereinbarten finanziellen Leistungen, sowohl der Erstattung des Gemeindeanteils für Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflege als auch die Erstattung von Ermäßigungen von Elternbeiträgen, nicht vollumfänglich finanzieren. Damit wäre die Leistungserbringung der freien Träger zur Bereitstellung von Betreuungsplatzkapazitäten in den Leistungsbereichen Krippe, Kindergarten und Hort gefährdet. Insbesondere die Betriebskostenabrechnung nach §§ 5 und 6 der Vereinbarung mit den freien Trägern für das Jahr 2016 im Jahr 2017 ist unter den gegenwärtigen Voraussetzungen nicht umsetzbar. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1