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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
17.11.16, 12:00
Aktualisiert
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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03481-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.11.2016 Zuständigkeit Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 15.11.2016 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 15.11.2016 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. In diesem Jahr werden voraussichtlich 2000 asylsuchende Personen der Stadt Leipzig zugewiesen. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Gegenwärtig erfolgt die Umverteilung von Personen aus Notunterkünften in andere Unterkünfte. Für das Jahr 2016 wird eingeschätzt, dass die vorhandenen und die derzeit geplanten Platzkapazitäten ausreichen werden. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Oktober 2016 lebten 4.251 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im November wurden bis zur 45. KW weitere 115 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. In der 46. KW erfolgt keine Zuweisungen an die Stadt Leipzig. Darüber hinaus gab es im September 5.821 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.286 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Die Zahlen für den Oktober 2016 waren zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht veröffentlicht Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.10.2016 wurden 356 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 333 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 07.11.2016, Anlage 1). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Oktober im Vergleich zum Januar 2016 um 1.073 Personen verringert. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach SGB II stieg im September im Vergleich zum Januar 2016 um 2.672 an. Aussagen für den Oktober 2016 lassen sich aufgrund der fehlenden Daten zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht treffen. Seite 1 von 17 2.000 4.251 5.821 4.434 5.349 4.659 4.972 4.771 4.881 4.677 4.911 4.293 4.902 3.906 3.640 3.000 5.125 5.240 4.000 3.412 5.000 5.324 6.000 3.149 Leistungsempfänger/-innen 7.000 1.000 0 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.10.2016 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 46. Kalenderwoche 1.882 Personen neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.882 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 0 Quelle: Sozialamt, Stand KW 46/2016 2012 2013 2014 2015 KW 46/2016 Jahr Im Oktober 2016 wurden 73 Personen in Gemeinschaftsunterkünfte des Sozialamtes aufgenommen. Seite 2 von 17 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 2016 Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2016 Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 236 unbegleitete minderjährige Ausländer neu in Obhut aufgenommen. 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus mindestens 25 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Afghanistan Irak Russ.Föd. Libyen Libanon Indien Iran Georgien Tunesien 0 Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2016 100 200 300 400 500 600 Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 16 Ländern. 86,52 %, insgesamt 308 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Seite 3 von 17 2.4 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik wird mit dem IT-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) registriert. Die Daten sind Grundlage für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Länder. Die EASY-Verteilung der asylsuchenden Personen erfolgt in anonymisierter Form, d.h. es werden weder Namen noch eine Personenkennziffern o. ä. gespeichert. Das EASY-System ist damit keine Datenbank im üblichen Sinne, sondern nur ein reines fallbasiertes Verteilungssystem, welches nur die Merkmale „aufnehmendes Bundesland“ und „Herkunftsland“ kennt. Da die Registrierung anonym erfolgt, können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden. Im Monat Oktober 2016 wurden 15.178 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren es 181.166 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1 %). In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %. Bis Ende September 2016 kamen 12.072 Asylbewerber nach Sachsen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat keine Prognose nach § 44 Abs. 2 Asylgesetz für das Jahr 2016 veröffentlicht. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 25.500 Zugängen nach Sachsen im Jahr 2016, 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52 %) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende SollZuweisungszahlen errechnen: 3.448 Zuweisungen im Jahr 2016, 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Am 25.10.2016 hat die Landesdirektion Sachsen eine Fortschreibung der landesinternen Zuweisung bis einschließlich Kalenderwoche 48, mitgeteilt. Die Stadt Leipzig soll nach dieser Verteilplanung bis zur 48. Kalenderwoche 1.941 Personen aufgenommen haben. Aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Monaten und der Verteilplanung des Freistaates Sachsen geht die Stadt Leipzig davon aus, dass bis zum Jahresende tatsächlich 2.000 Personen aufzunehmen sind. Gegebenenfalls muss diese Zahl nochmals korrigiert werden. Um bei kurzfristigen Änderungen der Zuweisung flexibel reagieren zu können, sollen für die Unterbringung weiterer Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 31.10.2016 betrug 50.365. Zusätzlich befinden sich 13.279 junge Volljährige in der Seite 4 von 17 Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.236 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.559 Minderjährige, d. h. 79,12 % aufgenommen. 677 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.559 Minderjährigen ein Soll von 346 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Um eine bundesweite Verteilgerechtigkeit herzustellen, erfolgt die Zuweisung von unbegleiteten Minderjährigen an Länder, die unter ihrer Aufnahmequote liegen. Da Sachsen aktuell deutlich unter der Quote (79,12 %) liegt, werden fast täglich unbegleitete minderjährige Ausländer aus anderen Bundesländern nach Sachsen verteilt. Es ist davon auszugehen, dass Sachsen seine 100 % in den nächsten Monaten erfüllen wird und dann auch Leipzig weiterhin unbegleitete Minderjährige zugewiesen werden. Für Leipzig ergibt sich dann ein Soll von 440 aufzunehmenden unbegleiteten Ausländern. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • achtzehn Objekte mit über 60 Plätzen, sechszehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 767 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die zu Ende Oktober 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.251), lebten im September 50% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim 1. 50% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 64% einen eigenen Mietvertrag und 36% lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 1 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften noch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 17 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2016 3.2 Gew ährleistungsw ohnung Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschfaftsunterkünften 80% 70% mehr als 24 Monate 60% 12 bis 24 Monate 50% 9 bis 12 Monate 6 bis 9 Monate 40% bis 6 Monate 30% 20% 10% 0% 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. 75% aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. 21 % der Bewohner Seite 6 von 17 leben 12 bis 24 Monate und 5 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Im Folgenden ist die monatliche Entwicklung der Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften einschließlich in den Pensionen und Übernachtungswohnheimen ab Oktober 2016 dargestellt. Zum 01.10.2016 lebten insgesamt 3.317 Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Oktober zogen weitere 97 Personen ein. 252 Personen verließen die Unterkünfte während des Monats Oktober. 4.000 3.500 Anzahl Personen 3.000 2.500 Belegung Anfang des Vormonats 2.000 Einzüge Auszüge 1.500 1.000 500 0 -500 Okt 2016 Nov 2016 Dez 2016 Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren 75,7% Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 24,3% der Bewohner/-innen empfingen im Oktober 2016 andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Ein weiterer, sehr geringer Anteil (weniger als 1 %) dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Ausländer die in diesem Monat in den genannten Unterkünften bei Angehörigen zweiten oder dritten Grades oder in ihrem Fluchtverbund lebten und Leistungen nach dem SGB VIII empfingen. Seite 7 von 17 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten. 5% Auszugsgründe 30% Umzug in eine Wohnung außerhalb einer GU unbekannt verzogen und sonstige Abmeldegründe 65% Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016 Seite 8 von 17 freiw illige Rückreise 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand vom 31.10.2016 wurden 46 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 213 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und 3 erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII. 8 Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 86 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 31.10.2016 30.09.2016 31.08.2016 31.07.2016 Stichtag 30.06.2016 31.05.2016 30.04.2016 31.03.2016 29.02.2016 31.01.2016 31.12.2015 30.11.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.10.2016 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer In 535 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.10.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 57 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam mit ihnen umverteilt. Seite 9 von 17 Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 53 Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) Übergabe an zuständiges Jugendamt 100 23 0 55 Weiterreise Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 59 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 200 126 Familienzusammenführung 57 28 Volljährigkeit 88 25 0 50 100 150 200 250 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 31.10.2016 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. 31.10.2016 30.09.2016 31.08.2016 31.07.2016 Stichtag 30.06.2016 31.05.2016 30.04.2016 31.03.2016 29.02.2016 31.01.2016 31.12.2015 30.11.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.10.2016 Seite 10 von 17 400 450 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität 3.805 Torgauer Straße 290 einschl. Container 521 Straße des 18. Oktober 40 / Deutscher Platz 400 Eutritzscher Straße 17 – 19 369 An den Tierkliniken 48 350 Karl-Heine-Straße 22b Braunstraße 28 306 250 Liliensteinstraße 15a 220 Riesaer Straße 100 200 Zschortauer Straße 44 200 Riebeckstraße 63 Hainbuchenstraße 13 183 Dösner Weg 27 136 Zweenfurther Str. 21 102 170 Deiwitzweg Liliensteinstraße 1/1a 89 89 Rosenowstraße 26 80 Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20 70 Georg-Schumann-Straße 272 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 70 750 Markranstädter Straße 16 60 Sommerfelder Straße 36 60 Wilhelminenstraße 38 Stöckelstraße 62 60 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 50 Naumburger Straße 39 Helenstraße 26a 50 Wiebelstraße 9 45 Georg-Schumann-Straße 121 40 Hildegardstraße 46 Georg-Schwarz-Straße 31 40 Blücherstraße 47 / 47a 40 Georg-Schumann-Straße 407 40 Pittlerstraße 5 und 7 Eythstraße 17 36 60 46 40 28 Summe Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte 4555 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 22 Wiederitzscher Landstraße 8 17 Wiederitzscher Landstraße 107 5 Plätze in Pensionen 270 Summe 4.847 Seite 11 von 17 Ab der 46. Kalenderwoche stehen 4.847 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Nutzung der Notunterkunft Puschstraße 8 (Messehalle 17) wurde im Oktober beendet. Diese Notunterkunft steht als Reservekapazität mit 550 Plätzen noch zur Verfügung. Weiterhin wurde die Nutzung der Notunterkünfte BernhardGöring-Straße 107 (Schulgebäude) und Straße des 18. Oktobers 46 (Pavillion 10.13 und Pavillion 10.14) vorfristig im November beendet. Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • • • Campanet GmbH Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH Saxonia-Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Drei Einrichtungen mit insgesamt 58 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Träger Kapazität Interim „IOE Am Mühlholz“ Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Amt für Jugend, Familie und Bildung 20 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. Summe 2 70 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 213 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern stehen derzeit zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 12 von 17 Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 23 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 21 hope shelter 18 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 17 Institut Lothar Kannenberg 15 N & T Wohnen 13 KMV Sachsen GmbH 11 Outlaw gGmbH 11 Lucky Punch Haus Sehlis 6 Diakonisches Werk Innere Mission 6 Trägerwerk Soziale Dienste 4 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 3 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 3 Jugendhaus 2 Generationenhof WG Luca 2 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 Jugendeinrichtung Jochen Sprenger 1 DRK 1 Blaue Brücke 1 Caritasverband Leipzig e.V 1 außerhalb von Leipzig 1 Summe 201 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten Berichterstattung vom 25.10.2016 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. In 2016 werden noch weitere 152 neue Plätze geplant und für noch weitere 625 Plätze wird die Nutzung beendet. Für 2017 sind derzeit 2.181 neue Plätze geplant und für 579 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 368 neue Plätze geplant und für 340 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 550 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Die Nutzung der Notunterkunft in den Zelten am Deutschen Platz soll voraussichtlich Ende des Jahres beendet werden. Die Unterkunft wird danach als Reserve verfügbar bleiben. Die Nutzung der Notunterkunft Dösner Weg 27 (Schulgebäude) soll im November 2016 beendet werden. Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht dann als Reservekapazität zur Verfügung. Seite 13 von 17 Monat Zugang Abgang 11/2016 32 Plätze in Pensionen 11/2016 12/2016 136 Dösner Weg 27 95 12/2016 12/2016 Bornaische Straße 215 400 Straße des 18. Oktober 40 57 12/2016 2016 Gemeinschaftsunterkünfte und Plätze in Pensionen Bernhardstraße 21 57 Plätze in Pensionen 152 Objekt Eigentümer Veränderung zu VI-DS-03388 vom 25.10.2016 Die Platzkapzitäten in Pensionen unterliegen bedarfsabhängigen Schwankungen. Pension privat Interim Schulgebäude Änderung der Außerbetriebnahme von 12/2016 auf kommunal 11/2016. Da Objekt soll vorfristig zum 30.11.2016 leergezogen werden. ehemalige Wohnheim SEB Zelte Änderung der Außerbetriebnahme von 12/2017 auf 12/2016. Das Objekt wird bekommunal reits in 12/2016 leer gezogen und steht als Reserve zur Verfügung. Wohnhaus privat Pension privat 625 Seite 14 von 17 Änderung der Inbetriebnahme von 11/2016 auf 12/2016, Belegung erfolgt nach der Ausstattung in 12/2016. Die Platzkapzitäten in Pensionen unterliegen bedarfsabhängigen Schwankungen. Monat Zugang Abgang 01/2017 52 01/2017 220 01/2017 336 Gemeinschaftsunterkünfte und Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer Veränderung zu VI-DS-03388 vom 25.10.2016 privat Änderung der Inbetriebnahme von 11/2016 auf 01/2017. Die Ausstattung erfolgt in 12/2016 und die Belegung ab 01/2017. Lindenthaler Straße 63 - 65 ehemaliges Autohaus privat Änderung der Inbetriebnahme von 12/2016 auf 01/2017 wegen baulicher Verzögerungen. Weißdornstraße 102 ehemaliges Gästehaus kommunal Neustädter Straße 36 Wohnhaus 01/2017 50 Muldentalstraße 91 – 93 Wohnhaus kommunal 02/2017 270 Waldstraße 74 – 80 Altenpflegeheim SAH 02/2017 261 Torgauer Straße 290 Haus 2 – Eingänge 7-12 Wohnhaus kommunal Torgauer Straße 290, Container Containeranlage Änderung der Außerbetriebnahme von 04/2018 auf 02/2017. Das Objekt wird bekommunal reits in 02/2017 leer gezogen und steht als Reserve zur Verfügung. Wohnhaus privat 02/2017 260 04/2017 90 Wurzner Straße 11 04/2017 55 Auenseestraße 31 - 33 Wohnhaus kommunal 04/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal 05/2017 306 Kregelstraße 3 (BarnetLicht-Platz) Container Änderung der Inbetriebnahme kommunal von 02/2017 nach 05/2017 wegen baulichen Verzörgerungen 05/2017 46 Könneritzstraße 58 Wohnhaus LWB Pension privat 06/2017 13 Plätze in Pensionen 07/2017 240 Phillip-Rosenthal-Straße 59 Container (Prager Dreieck) 12/2017 210 Friesenstraße 8 12/2017 2017 02/2018 306 Karl-Heine-Straße 22b 2.181 LWB Verwaltungsgebäude St. Georg Interim Schulgebäude kommunal Neubau LESG 579 Arno-Nitzsche-Straße 37 368 03/2018 200 Riesaer Straße 100 Verwaltungsgebäude privat 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 120 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 2018 368 340 08/2019 350 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 09/2016 bis 12/2019 5.2 Konkretisierung der Objektbezeichnung 0 550 2.701 2.094 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Ein Objekt mit 50 Plätzen in der „Kröbelstraße“ soll ab Januar 2017 genutzt werden. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. Seite 15 von 17 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Im Jahr 2016 werden noch 24 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 106 hinzukommen. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. Acht Jugendliche leben derzeit in einer Gastfamilie. Die Kennenlernphase zu Gastfamilien hat für weitere Jugendliche bereits begonnen. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann bis 2019 eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord 7. Anteil an Bevölkerung GesamtKapazität in absolut zum bevölkerung Betrieb 31.12.2015 in % 567.843 100,0 4.555 62.182 11,0 1.310 45.332 8,0 390 79.338 14,0 1.078 58.128 10,2 243 65.200 11,5 46 52.971 9,3 110 50.493 8,9 448 55.698 9,8 416 30.996 5,5 186 67.505 11,9 328 Anteil an der Kapazität in Betrieb in % 100 28,8 8,6 23,7 5,3 1,0 2,4 9,8 9,1 4,1 7,2 Kapazität in Umsetzung 2.701 270 0 460 641 463 46 336 210 55 220 Kapazität in Abbau bis 2019 1.852 886 0 460 0 0 0 0 306 0 200 Gesamtkapazität in 2019 mit Reserve 5.404 694 390 1.078 884 509 156 784 320 241 348 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 100 12,8 7,2 19,9 16,4 9,4 2,9 14,5 5,9 4,5 6,4 Gesundheit Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen Asylsuchende. Es wurden vier Untersuchungsstrecken aufgebaut, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen untersucht werden könnten. Die Zahl der Untersuchungsstrecken wird aufgrund der rückläufigen Zahl Asylsuchender bis Ende des Jahres 2016 auf zwei Strecken verringert. Geplant wird ab Mitte 2017 mit einer Strecke. Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 31.10.2016 bislang 8.640 Personen untersucht. Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, Seite 16 von 17 eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann (z. B. Hepatitis A und B). Außerdem werden öffentlich empfohlene Impfungen (z. B. ab Oktober Grippeschutzimpfung) und anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum St. Georg weiter verfolgt. Bei den bisher untersuchten 8.640 Asylsuchenden wurden bislang 10 Tuberkuloseerkrankungen festgestellt. 8. Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) Zum 01.11.2016 lernten 887 Schülerinnen und Schüler in 44 Vorbereitungsklassen an 26 Grundschulen, 651 Schülerinnen und Schüler in 29 Vorbereitungsklassen an 18 Oberschulen, 161 Schülerinnen und Schüler in 7 Vorbereitungsklassen an 5 Gymnasien (Lernort) als Außenstellen von Oberschulen,193 Schülerinnen und Schüler in 13 Vorbereitungsklassen an 7 Berufsbildenden Schulen und 43 Schülerinnen und Schüler in 2 Vorbereitungsklassen am Kolleg. Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind in Planung. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden. Seite 17 von 17 VI-DS-03481 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 15.11.2016“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 07.11.2016 voraussichtliche Inbetriebnahme voraussichtliches Nutzungsende General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 700 in Betrieb 155 bis 31.12.2016, danach Stand-by Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 600 in Betrieb 100 bis 31.12.2016, danach Stand-by ehemaliges Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 430 in Betrieb 78 bis 31.12.2016 Mockau III: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 * 0 bis 31.12.2016, danach Stand-by Braunstraße II: Leichtbauhallen Braunstraße 9 bis 11 0 * 0 Nutzung beendet Mockau II: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 * 0 Nutzung beendet Leipzig, Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 700 Vorbereitung Anfang 2017 333 * Rückbau des Inventars begonnen Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete VI-DS-03481 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 15.11.2016“ Anlage 2 Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften ohne Reservekapazität bis 2019 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Monat Bestand zum 31. des Vormonats Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 17.11.2016 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 05/17 04/17 03/17 02/17 01/17 12/16 11/16 -1000