Daten
Kommune
Leipzig
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282 kB
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17.11.16, 12:00
Aktualisiert
17.11.16, 12:00
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03481-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.11.2016
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 15.11.2016
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 15.11.2016
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch
die Stadt Leipzig aufgenommen. In diesem Jahr werden voraussichtlich 2000
asylsuchende Personen der Stadt Leipzig zugewiesen.
In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung
von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Gegenwärtig erfolgt die
Umverteilung von Personen aus Notunterkünften in andere Unterkünfte. Für das Jahr
2016 wird eingeschätzt, dass die vorhandenen und die derzeit geplanten Platzkapazitäten
ausreichen werden.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Oktober 2016 lebten 4.251 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im November wurden bis zur 45. KW weitere 115
Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. In der 46. KW
erfolgt keine Zuweisungen an die Stadt Leipzig. Darüber hinaus gab es im September
5.821 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.286
erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Die Zahlen für den
Oktober 2016 waren zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht veröffentlicht
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 31.10.2016 wurden 356 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 333 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand 07.11.2016, Anlage 1).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
Oktober im Vergleich zum Januar 2016 um 1.073 Personen verringert. Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach SGB II stieg im September im Vergleich zum Januar 2016 um
2.672 an. Aussagen für den Oktober 2016 lassen sich aufgrund der fehlenden Daten zum
Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht treffen.
Seite 1 von 17
2.000
4.251
5.821
4.434
5.349
4.659
4.972
4.771
4.881
4.677
4.911
4.293
4.902
3.906
3.640
3.000
5.125
5.240
4.000
3.412
5.000
5.324
6.000
3.149
Leistungsempfänger/-innen
7.000
1.000
0
01/2016
02/2016
03/2016
04/2016
05/2016
06/2016
07/2016
08/2016
09/2016
10/2016
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.10.2016
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 46. Kalenderwoche 1.882 Personen
neu zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.882
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
0
Quelle: Sozialamt, Stand KW 46/2016
2012
2013
2014
2015
KW
46/2016
Jahr
Im Oktober 2016 wurden 73 Personen in Gemeinschaftsunterkünfte des Sozialamtes
aufgenommen.
Seite 2 von 17
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
2016
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2016
Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 236 unbegleitete minderjährige
Ausländer neu in Obhut aufgenommen.
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus
mindestens 25 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten
Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Afghanistan
Irak
Russ.Föd.
Libyen
Libanon
Indien
Iran
Georgien
Tunesien
0
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2016
100
200
300
400
500
600
Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 16 Ländern. 86,52 %, insgesamt 308
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
Seite 3 von 17
2.4
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik wird mit dem IT-System
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von
Asylsuchenden (EASY) registriert. Die Daten sind Grundlage für die Verteilung der
Asylsuchenden auf die Länder. Die EASY-Verteilung der asylsuchenden Personen erfolgt
in anonymisierter Form, d.h. es werden weder Namen noch eine Personenkennziffern o.
ä. gespeichert. Das EASY-System ist damit keine Datenbank im üblichen Sinne, sondern
nur ein reines fallbasiertes Verteilungssystem, welches nur die Merkmale „aufnehmendes
Bundesland“ und „Herkunftsland“ kennt. Da die Registrierung anonym erfolgt, können
Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden. Im Monat Oktober 2016
wurden 15.178 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des
Vorjahres waren es 181.166 gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1 %).
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %.
Bis Ende September 2016 kamen 12.072 Asylbewerber nach Sachsen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat keine Prognose nach § 44 Abs. 2
Asylgesetz für das Jahr 2016 veröffentlicht.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 25.500 Zugängen nach Sachsen im Jahr
2016, 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen
wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil
der Stadt Leipzig (13,52 %) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende SollZuweisungszahlen errechnen: 3.448 Zuweisungen im Jahr 2016, 2.758 Zuweisungen im
Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Am 25.10.2016 hat die
Landesdirektion Sachsen eine Fortschreibung der landesinternen Zuweisung bis
einschließlich Kalenderwoche 48, mitgeteilt. Die Stadt Leipzig soll nach dieser
Verteilplanung bis zur 48. Kalenderwoche 1.941 Personen aufgenommen haben.
Aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Monaten und der Verteilplanung des
Freistaates Sachsen geht die Stadt Leipzig davon aus, dass bis zum Jahresende
tatsächlich 2.000 Personen aufzunehmen sind. Gegebenenfalls muss diese Zahl
nochmals korrigiert werden. Um bei kurzfristigen Änderungen der Zuweisung flexibel
reagieren zu können, sollen für die Unterbringung weiterer Personen entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
31.10.2016 betrug 50.365. Zusätzlich befinden sich 13.279 junge Volljährige in der
Seite 4 von 17
Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen
beträgt 3.236 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.559 Minderjährige, d. h. 79,12 %
aufgenommen. 677 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch
aufnehmen.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.559 Minderjährigen ein Soll von 346 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Um eine bundesweite Verteilgerechtigkeit herzustellen, erfolgt
die Zuweisung von unbegleiteten Minderjährigen an Länder, die unter ihrer
Aufnahmequote liegen. Da Sachsen aktuell deutlich unter der Quote (79,12 %) liegt,
werden fast täglich unbegleitete minderjährige Ausländer aus anderen Bundesländern
nach Sachsen verteilt. Es ist davon auszugehen, dass Sachsen seine 100 % in den
nächsten Monaten erfüllen wird und dann auch Leipzig weiterhin unbegleitete
Minderjährige zugewiesen werden. Für Leipzig ergibt sich dann ein Soll von 440
aufzunehmenden unbegleiteten Ausländern.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
achtzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
sechszehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
767 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die zu Ende Oktober 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.251), lebten im September 50% in einer
Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim 1.
50% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon
hatten 64% einen eigenen Mietvertrag und 36% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
1
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften noch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 17
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
Wohnformen
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2016
3.2
Gew ährleistungsw ohnung
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschfaftsunterkünften
80%
70%
mehr als 24 Monate
60%
12 bis 24 Monate
50%
9 bis 12 Monate
6 bis 9 Monate
40%
bis 6 Monate
30%
20%
10%
0%
05/2016
06/2016
07/2016
08/2016
09/2016
10/2016
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können. 75% aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. 21 % der Bewohner
Seite 6 von 17
leben 12 bis 24 Monate und 5 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft.
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Im Folgenden ist die monatliche Entwicklung der Belegung in den
Gemeinschaftsunterkünften einschließlich in den Pensionen und Übernachtungswohnheimen ab Oktober 2016 dargestellt. Zum 01.10.2016 lebten insgesamt 3.317
Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Oktober zogen weitere
97 Personen ein. 252 Personen verließen die Unterkünfte während des Monats Oktober.
4.000
3.500
Anzahl Personen
3.000
2.500
Belegung Anfang
des Vormonats
2.000
Einzüge
Auszüge
1.500
1.000
500
0
-500
Okt 2016
Nov 2016
Dez 2016
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und
Übernachtungswohnheime waren 75,7% Leistungsempfänger/-innen nach
Asylbewerberleistungsgesetz. 24,3% der Bewohner/-innen empfingen im Oktober 2016
andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen
um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Ein weiterer, sehr geringer Anteil
(weniger als 1 %) dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Ausländer die in
diesem Monat in den genannten Unterkünften bei Angehörigen zweiten oder dritten
Grades oder in ihrem Fluchtverbund lebten und Leistungen nach dem SGB VIII
empfingen.
Seite 7 von 17
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres
Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde
aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge
handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten.
5%
Auszugsgründe
30%
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer GU
unbekannt verzogen und
sonstige Abmeldegründe
65%
Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016
Seite 8 von 17
freiw illige Rückreise
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Mit Stand vom 31.10.2016 wurden 46 unbegleitete minderjährige Ausländer in
Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere
213 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34
SGB VIII und 3 erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII. 8 Minderjährige lebten in einer
Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 86 unbegleitete Minderjährige in der
Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
31.10.2016
30.09.2016
31.08.2016
31.07.2016
Stichtag
30.06.2016
31.05.2016
30.04.2016
31.03.2016
29.02.2016
31.01.2016
31.12.2015
30.11.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.10.2016
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
In 535 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.10.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, §
41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme
wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 57 Fällen wurden
unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam
mit ihnen umverteilt.
Seite 9 von 17
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
53
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
Übergabe an zuständiges Jugendamt
100
23
0
55
Weiterreise
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
59
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
200
126
Familienzusammenführung
57
28
Volljährigkeit
88
25
0
50
100
150
200
250
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 31.10.2016
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere
Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die
übererfüllte Aufnahmequote verkehrt.
31.10.2016
30.09.2016
31.08.2016
31.07.2016
Stichtag
30.06.2016
31.05.2016
30.04.2016
31.03.2016
29.02.2016
31.01.2016
31.12.2015
30.11.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.10.2016
Seite 10 von 17
400
450
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
3.805
Torgauer Straße 290 einschl. Container
521
Straße des 18. Oktober 40 / Deutscher Platz
400
Eutritzscher Straße 17 – 19
369
An den Tierkliniken 48
350
Karl-Heine-Straße 22b
Braunstraße 28
306
250
Liliensteinstraße 15a
220
Riesaer Straße 100
200
Zschortauer Straße 44
200
Riebeckstraße 63
Hainbuchenstraße 13
183
Dösner Weg 27
136
Zweenfurther Str. 21
102
170
Deiwitzweg
Liliensteinstraße 1/1a
89
89
Rosenowstraße 26
80
Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20
70
Georg-Schumann-Straße 272
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
70
750
Markranstädter Straße 16
60
Sommerfelder Straße 36
60
Wilhelminenstraße 38
Stöckelstraße 62
60
Gustav-Mahler-Straße 21
55
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
50
Naumburger Straße 39
Helenstraße 26a
50
Wiebelstraße 9
45
Georg-Schumann-Straße 121
40
Hildegardstraße 46
Georg-Schwarz-Straße 31
40
Blücherstraße 47 / 47a
40
Georg-Schumann-Straße 407
40
Pittlerstraße 5 und 7
Eythstraße 17
36
60
46
40
28
Summe Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte
4555
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
22
Wiederitzscher Landstraße 8
17
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Plätze in Pensionen
270
Summe
4.847
Seite 11 von 17
Ab der 46. Kalenderwoche stehen 4.847 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Nutzung der Notunterkunft Puschstraße 8 (Messehalle
17) wurde im Oktober beendet. Diese Notunterkunft steht als Reservekapazität mit 550
Plätzen noch zur Verfügung. Weiterhin wurde die Nutzung der Notunterkünfte BernhardGöring-Straße 107 (Schulgebäude) und Straße des 18. Oktobers 46 (Pavillion 10.13 und
Pavillion 10.14) vorfristig im November beendet.
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Campanet GmbH
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
Saxonia-Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Drei Einrichtungen mit insgesamt 58 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Träger
Kapazität
Interim „IOE Am Mühlholz“
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Amt für Jugend, Familie und Bildung
20
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
Summe
2
70
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
213 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern stehen derzeit
zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt.
Seite 12 von 17
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
23
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
21
hope shelter
18
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
17
Institut Lothar Kannenberg
15
N & T Wohnen
13
KMV Sachsen GmbH
11
Outlaw gGmbH
11
Lucky Punch Haus Sehlis
6
Diakonisches Werk Innere Mission
6
Trägerwerk Soziale Dienste
4
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
3
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
3
Jugendhaus
2
Generationenhof WG Luca
2
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
1
DRK
1
Blaue Brücke
1
Caritasverband Leipzig e.V
1
außerhalb von Leipzig
1
Summe
201
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten
Berichterstattung vom 25.10.2016 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen
bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
In 2016 werden noch weitere 152 neue Plätze geplant und für noch weitere 625 Plätze
wird die Nutzung beendet. Für 2017 sind derzeit 2.181 neue Plätze geplant und für 579
Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 368 neue Plätze geplant und für
340 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen
Plätze geplant, aber 550 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird
geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden.
Die Nutzung der Notunterkunft in den Zelten am Deutschen Platz soll voraussichtlich Ende
des Jahres beendet werden. Die Unterkunft wird danach als Reserve verfügbar bleiben.
Die Nutzung der Notunterkunft Dösner Weg 27 (Schulgebäude) soll im November 2016
beendet werden. Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich
fertiggestellt und steht dann als Reservekapazität zur Verfügung.
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Monat
Zugang Abgang
11/2016
32 Plätze in Pensionen
11/2016
12/2016
136 Dösner Weg 27
95
12/2016
12/2016
Bornaische Straße 215
400 Straße des 18. Oktober 40
57
12/2016
2016
Gemeinschaftsunterkünfte und
Plätze in Pensionen
Bernhardstraße 21
57 Plätze in Pensionen
152
Objekt
Eigentümer
Veränderung zu VI-DS-03388
vom 25.10.2016
Die Platzkapzitäten in Pensionen unterliegen bedarfsabhängigen Schwankungen.
Pension
privat
Interim Schulgebäude
Änderung der Außerbetriebnahme von 12/2016 auf
kommunal 11/2016. Da Objekt soll vorfristig zum 30.11.2016 leergezogen
werden.
ehemalige Wohnheim
SEB
Zelte
Änderung der Außerbetriebnahme von 12/2017 auf
12/2016. Das Objekt wird bekommunal
reits in 12/2016 leer gezogen
und steht als Reserve zur Verfügung.
Wohnhaus
privat
Pension
privat
625
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Änderung der Inbetriebnahme
von 11/2016 auf 12/2016, Belegung erfolgt nach der Ausstattung in 12/2016.
Die Platzkapzitäten in Pensionen unterliegen bedarfsabhängigen Schwankungen.
Monat
Zugang Abgang
01/2017
52
01/2017
220
01/2017
336
Gemeinschaftsunterkünfte und
Plätze in Pensionen
Objekt
Eigentümer
Veränderung zu VI-DS-03388
vom 25.10.2016
privat
Änderung der Inbetriebnahme
von 11/2016 auf 01/2017. Die
Ausstattung erfolgt in 12/2016
und die Belegung ab 01/2017.
Lindenthaler Straße 63 - 65 ehemaliges Autohaus
privat
Änderung der Inbetriebnahme
von 12/2016 auf 01/2017 wegen
baulicher Verzögerungen.
Weißdornstraße 102
ehemaliges Gästehaus
kommunal
Neustädter Straße 36
Wohnhaus
01/2017
50
Muldentalstraße 91 – 93
Wohnhaus
kommunal
02/2017
270
Waldstraße 74 – 80
Altenpflegeheim
SAH
02/2017
261
Torgauer Straße 290 Haus
2 – Eingänge 7-12
Wohnhaus
kommunal
Torgauer Straße 290, Container
Containeranlage
Änderung der Außerbetriebnahme von 04/2018 auf
02/2017. Das Objekt wird bekommunal
reits in 02/2017 leer gezogen
und steht als Reserve zur Verfügung.
Wohnhaus
privat
02/2017
260
04/2017
90
Wurzner Straße 11
04/2017
55
Auenseestraße 31 - 33
Wohnhaus
kommunal
04/2017
45
Stötteritzer Landstraße 31
Verwaltungsgebäude
kommunal
05/2017
306
Kregelstraße 3 (BarnetLicht-Platz)
Container
Änderung der Inbetriebnahme
kommunal von 02/2017 nach 05/2017 wegen baulichen Verzörgerungen
05/2017
46
Könneritzstraße 58
Wohnhaus
LWB
Pension
privat
06/2017
13 Plätze in Pensionen
07/2017
240
Phillip-Rosenthal-Straße 59
Container
(Prager Dreieck)
12/2017
210
Friesenstraße 8
12/2017
2017
02/2018
306 Karl-Heine-Straße 22b
2.181
LWB
Verwaltungsgebäude
St. Georg
Interim Schulgebäude
kommunal
Neubau
LESG
579
Arno-Nitzsche-Straße 37
368
03/2018
200 Riesaer Straße 100
Verwaltungsgebäude
privat
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
120 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
2018
368
340
08/2019
350 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
09/2016
bis
12/2019
5.2
Konkretisierung der Objektbezeichnung
0
550
2.701
2.094
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Ein Objekt mit 50 Plätzen in der „Kröbelstraße“ soll ab Januar 2017 genutzt werden. Diese
Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches
zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein
weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB
VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
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5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Im Jahr 2016 werden noch 24 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 106
hinzukommen.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. Acht Jugendliche leben derzeit in einer
Gastfamilie. Die Kennenlernphase zu Gastfamilien hat für weitere Jugendliche bereits
begonnen. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer
zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau
von Kapazitäten kann bis 2019 eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
7.
Anteil an
Bevölkerung
GesamtKapazität in
absolut zum
bevölkerung
Betrieb
31.12.2015
in %
567.843
100,0
4.555
62.182
11,0
1.310
45.332
8,0
390
79.338
14,0
1.078
58.128
10,2
243
65.200
11,5
46
52.971
9,3
110
50.493
8,9
448
55.698
9,8
416
30.996
5,5
186
67.505
11,9
328
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
100
28,8
8,6
23,7
5,3
1,0
2,4
9,8
9,1
4,1
7,2
Kapazität in
Umsetzung
2.701
270
0
460
641
463
46
336
210
55
220
Kapazität in
Abbau bis
2019
1.852
886
0
460
0
0
0
0
306
0
200
Gesamtkapazität in
2019 mit
Reserve
5.404
694
390
1.078
884
509
156
784
320
241
348
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
100
12,8
7,2
19,9
16,4
9,4
2,9
14,5
5,9
4,5
6,4
Gesundheit
Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates
Sachsen Asylsuchende. Es wurden vier Untersuchungsstrecken aufgebaut, die jeweils bis
zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200
Personen untersucht werden könnten. Die Zahl der Untersuchungsstrecken wird aufgrund
der rückläufigen Zahl Asylsuchender bis Ende des Jahres 2016 auf zwei Strecken
verringert. Geplant wird ab Mitte 2017 mit einer Strecke.
Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 31.10.2016 bislang 8.640 Personen untersucht.
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt,
es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen,
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eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann
(z. B. Hepatitis A und B). Außerdem werden öffentlich empfohlene Impfungen (z. B. ab
Oktober Grippeschutzimpfung) und anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise
Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose wird der
Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen.
Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das
Gesundheitsamt selbst oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die
Flüchtlingsambulanz am Klinikum St. Georg weiter verfolgt.
Bei den bisher untersuchten 8.640 Asylsuchenden wurden bislang 10 Tuberkuloseerkrankungen festgestellt.
8.
Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)
Zum 01.11.2016 lernten 887 Schülerinnen und Schüler in 44 Vorbereitungsklassen an 26
Grundschulen, 651 Schülerinnen und Schüler in 29 Vorbereitungsklassen an 18
Oberschulen, 161 Schülerinnen und Schüler in 7 Vorbereitungsklassen an 5 Gymnasien
(Lernort) als Außenstellen von Oberschulen,193 Schülerinnen und Schüler in 13
Vorbereitungsklassen an 7 Berufsbildenden Schulen und 43 Schülerinnen und Schüler in
2 Vorbereitungsklassen am Kolleg. Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind
in Planung. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in
Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden.
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VI-DS-03481 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 15.11.2016“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
07.11.2016
voraussichtliche
Inbetriebnahme
voraussichtliches Nutzungsende
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
700
in Betrieb
155
bis 31.12.2016, danach Stand-by
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
600
in Betrieb
100
bis 31.12.2016, danach Stand-by
ehemaliges Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
430
in Betrieb
78
bis 31.12.2016
Mockau III: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
*
0
bis 31.12.2016, danach Stand-by
Braunstraße II: Leichtbauhallen
Braunstraße 9 bis 11
0
*
0
Nutzung beendet
Mockau II: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
*
0
Nutzung beendet
Leipzig, Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße
700
Vorbereitung
Anfang 2017
333
* Rückbau des Inventars begonnen
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
VI-DS-03481 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 15.11.2016“
Anlage 2
Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften ohne Reservekapazität bis 2019
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 17.11.2016
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
06/17
05/17
04/17
03/17
02/17
01/17
12/16
11/16
-1000