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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046901.pdf
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336 kB
Erstellt
04.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:06

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02179 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO: Mehraufwendungen in der Bewirtschaftung der Budgeteinheit 51_BW in der Haushaltperiode 2015/2016 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 51_BW für die Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebes an kommunalen Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen Einrichtungen in 2015 in Höhe von 649.750 Euro zur Kenntnis und bestätigt die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 51_BW für die Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebes an kommunalen Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen Einrichtungen für 2016 in Höhe von 977.020 Euro (davon wurden finanzielle Mittel in Höhe von 261.120 Euro gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO der Budgeteinheit zugeführt - siehe Ausführungen im Text). 2. Eine teilweise Deckung erfolgt aus nicht vollständig ausgeschöpfter Mittelbereitstellung und erhöhten Erträgen für 2015 in Höhe von 446.350 Euro und für 2016 in Höhe von 300.400 Euro gemäß Anlage. 3. Der verbleibende Mehrbedarf in Höhe von 618.900 Euro wird über die Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung – Ergebnishaushalt“ (1098600000) gedeckt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Siehe Anlage 1 – Sachverhalt Anlage Sachverhalt Deckungsquellen Sachverhalt Das in der Budgeteinheit 51_BW vorhandene Budget erwies sich vor allem aus folgenden Gründen als nicht ausreichend:   wachsende Platzkapazitäten in kommunalen Kitas, Schulen und sonstigen Einrichtungen Tarifentwicklung einschließlich Einführung des Mindestlohnes im Bereich der Gebäudereinigung. Zum Jahresende 2016 wird trotz eingeleiteter Gegensteuerungsmaßnahmen im Doppelhaushalt 2015/2016 ein Defizit in Höhe von insgesamt 1.626.770 Euro erwartet bzw. bestehen. Davon entfallen 649.750 Euro auf 2015 und 977.020 Euro auf 2016. Die sich hieraus ergebenden überplanmäßigen Mehraufwendungen resultieren aus Pflichtaufgaben und sind daher unabweisbar. Die Deckung erfolgt zum überwiegenden Teil aus noch verfügbaren Haushaltsmitteln der Ämterbudgets – Amt für Jugend, Familie und Bildung und Amt für Gebäudemanagement. Der verbleibende Mehrbedarf wird aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung Ergebnishaushalt“ bereitgestellt. Begründung zum Mehrbedarf Demografische Entwicklung und gesetzliche Regelung zur Bereitstellung von Kita-Plätzen wirken leistungsverändernd auf die Bewirtschaftung des Einrichtungsbetriebes von Kindertageseinrichtungen und Schulen ein. Die Schaffung notwendiger Platzkapazitäten verlangt neben der Errichtung und Inbetriebnahme neuer Einrichtungen ein hohes Maß an Flexibilität in der Auslastung bestehender Flächenressourcen unter Beachtung gesetzlicher Anforderungen (Brandschutz, Hygienestandards). Daraus resultierende Aufwendungen wirken in der Regel unmittelbar und sind kaum planbar. In kommunalen Kindertageseinrichtungen fallen durch die zunehmende Auslastung bestehender Einrichtungen Mehraufwendungen in den Bereichen der Gebäudereinigung und der Erbringung von Wirtschaftsdiensten an. Proportional zur Auslastung müssen Wirkungsgrad und Intensität der Reinigung sowie die Leistungserbringung in den Wirtschaftsdiensten, hier: vor- und nachbereitende Arbeiten der Essensversorgung, ansteigen. In schulischen Einrichtungen führt der Zuwachs zu Nutzungsveränderungen bestehender und bisher ungenutzter Flächen. Maßgeblich wirken organisatorische Rahmenbedingungen auf das zu erbringende Leistungsvolumen ein. Die Nutzung kommunaler Schulen stellt neben dem Schulbetrieb auf die Nutzung als ganzheitliche kommunale Infrastruktur ab. Diese langjährige Entwicklung wurde besonders in den letzten Jahren in zunehmenden Maß verstärkt, so dass man zum heutigen Tag von einer ganztägigen Nutzung sprechen kann. Dieser hohen Beanspruchung sowie der Bereitstellung des eigentlichen Nutzungszwecks kann nur mit konsequenter Bewirtschaftung des ohnehin nur zur Verfügung stehenden Mindeststandards (DIN 77400) erfolgreich Rechnung getragen werden. Dieser Minimalstandard bot über viele Jahre die Grundlage für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes. Dem o.g. Trend und der Vervielfältigung des Angebotes an außerunterrichtlichen Angeboten, Nach- und Fremdnutzungen muss jedoch darüber hinaus Rechnung getragen werden. Nur mit den zusätzlich aufgewendeten Ressourcen war es möglich, ein Mindestmaß an Ordnung und Sicherheit sowie hygienische Zustände zu sichern. Zahlreiche Auflagen und Maßgaben behördlicher Feststeller, wie dem Gesundheits- oder Landesjugendamt, etc., belegen, dass auch damit noch kein akzeptables Niveau an Raumhygiene erreicht werden konnte. 1 Leistungsverändernde/-erhöhende Faktoren sind hier die Umnutzung von Raumressourcen, d.h. Doppelnutzung von Klassenräumen als Horträume, Nutzung von Leerstandsflächen als Klassen- und Horträume, Verlagerung von Reinigungszeiten in den Abend- und Nachtbereich auf Grund der Nutzung bis 22 Uhr, Nachnutzung für Volks- und Musikschule, Fremdnutzung, d.h. Anmietungen Dritter. Die dargestellten Veränderungen wurden lediglich dem vereinbarten Leistungsstandard (DIN 77400) folgend angepasst, d.h. die Leistungszunahme entspricht der quantitativen Zunahme an Flächennutzung bzw. Art der Nutzung. Diese Entwicklung ist signifikant in fast allen Schularten zu beobachten. Zusätzlich zu den Auswirkungen der wachsenden Leistungserbringung wirken die laufenden Tarifabschlüsse und die Entwicklung zum gesetzlichen Mindestlohn auf die Bereitstellung finanzieller Ressourcen und konnten bei der Haushaltplanung nicht vollumfänglich bzw. gar keine Beachtung finden. Die Stadt Leipzig kommt mit der Gewährung der Tarifanpassung ihrer sozialen Verantwortung und der Erfüllung aus vertraglichen Grundlagen als öffentlicher Auftraggeber nach. Potentiale zur Leistungsminderung als mögliche Gegensteuerung sind nicht vorhanden. Unter Betrachtung der tariflichen Entwicklung wurden zwar 2014 für die folgende Haushaltsperiode 2015/16 Mehraufwendungen in Höhe der bestätigten Tarifabschlüsse einschließlich Mindestlohn bzw. sachgerecht ermittelter Schätzwerte bereitgestellt, die jedoch die realen Werte nicht abdecken konnten. 1. Veränderung der Gebäudereinigung durch Einführung Mindestlohn und Leistungsveränderung Jahr Planansatz IST-Ergebnis davon Auswirkung aus Einführ. Mindestlohn Leistungsveränderung 2015 4.699.000 € 5.123.600 € 186.900 € 237.700 € 2016 4.957.850 € 5.261.750 € 0€ 386.450 € 5.400.000 € 5.200.000 € 5.000.000 € Veränderung Mindestlohn Planansatz 4.800.000 € 4.600.000 € 4.400.000 € 4.200.000 € 4.000.000 € 2015 2016 Neben diesen Schwerpunktfaktoren wirken weitere Faktoren auf die finanzielle Entwicklung der Budgeteinheit ein. 2 In unmittelbarer Abhängigkeit zur Einrichtungsentwicklung stehen dabei die Kosten für die Reinigung von Hygienematerialien wie Bodenpolster und Matratzen und Wäsche, turnusmäßige Müllentsorgung, Hallenwartdienstleistungen sowie die Folgekosten aus Bewirtschaftung kurzfristiger und unterjähriger Bereitstellung von Einrichtungen (bspw. Raumsysteme an Oberschulen) oder der Übernahme von zukünftigen Einrichtungsstandorten. 2. Auswirkungen sonstiger Faktoren innerhalb des Haushaltjahres 2015 Sachkonto Numerik Bezeichnung 4241 9163 Hallenwartdienste Planansatz IST-Ergebnis Differenz 2015 136.150 € 361.300 € 225.150 € 3. Auswirkungen sonstiger Faktoren innerhalb des Haushaltjahres 2016 Sachkonto Numerik Bezeichnung 4241 9192 Bodenpolster und Matratzen 4241 9411 Planansatz IST-Ergebnis Differenz 2016 0€ 30.000 € 30.000 € Wäschereileistungen 135.450 € 179.950 € 44.500 € 4241 9417 turnusm. Müllentsorgung 559.350 € 702.200 € 142.850 € versch. Folgekosten (Inbetriebnahme 0€ 42.950 € 42.950 € neuer Einrichtungen) Darüber hinaus sind mit dem Erhalt und der Verwaltung des gegenwärtigen Gebäudebestandes unabweisbare Kosten verbunden, welche sich aus der gesetzlichen Verantwortung der Betreiberverantwortung, der Verkehrssicherungspflicht und der Schulorganisation ergeben. In beiden Fällen regeln gesetzliche Verpflichtungen die Erbringung. Müllentsorgung: Die aus Anschluss- und Benutzungszwang entstehende Leistung wurde in zurückliegenden Haushaltsperioden bereits mehrfach betrachtet und optimiert. Die dargestellten Mehrbedarfe entstehen in der Hauptsache aus den Abrechnungsperioden 2011 – 2014, die durch fehlende Saldenbestätigung des Eigenbetriebes Stadtreinigung nicht sachgerecht abgebildet wurden. Die aus den Jahren mitgeführten Forderungen müssen zwingend in 2016 ausgeglichen werden. Neben diesem Umstand wirkt auch in dieser Leistung der Anstieg von Schulkindern sowie die kontinuierliche Anhebung der Entgelte auf die anfallenden Aufwendungen, d.h. auf die Nachforderung 2016 – Zeitpunkt der Bekanntgabe ca. 20.01.2017 – ein. Wäschereileistungen: Wäschereileistungen fallen sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch kommunalen Schulen und Horten an. kommunalen In Kindertageseinrichtungen werden vorrangig Kleidungsstücke wie Lätze, Handtücher, Wischtücher generell und Bettdecken, -kissen und Bettbezüge im Bedarfsfall gewaschen. In kommunalen Schulen und Horten werden dagegen Unterrichtsmaterialien des Profilsports, bpsw. Trainings- und Judoanzüge, gewaschen. Der Bedarfszuwachs im Jahr 2016 kann ebenfalls nur mit den gestiegenen Kinder- und Schülerzahlen begründet werden. Eine Steuerung ist nur begrenzt und auf Grund empirischer Erfahrung möglich und liegt daher vorrangig im Ermessen des „Endnutzers“. 3 Bodenpolster und -matratzen: Dem Sachkonto wurde mit Übergang in die BE 51_BW im Jahr 2013 kein Planansatz zugeordnet. Diese in den letzten Jahren stetig ansteigende Leistung begründet sich aus der Schaffung von Spiel- und Tobelandschaften in kommunalen Kindertageseinrichtungen entsprechend dem Förderauftrag des sächsischen Erziehungs- und Bildungsplans. Der Einfluss auf die Schaffung dieser Flächen durch die bewirtschaftende OE 65 ist faktisch nicht vorhanden. Einmal vorhanden ordnen sich diese Flächen in die Notwendigkeit einer punktuellen Reinigung/Desinfizierung ein. Dieses Angebot ist vorrangig in Kitas, Grund- und Förderschulen verbreitet. Unter der Betrachtung des Vorgenannten ist der Mehrbedarf als unabweisbar und dringlich anzuerkennen. Winterdienst: Der zur Verfügung stehende Planansatz in Höhe von 170 T€ ist in der Winterperiode 2015/2016 ggf. zu der nach Winterdienstsatzung pflichtigen Erbringung von Räum- und Streupflichten nicht ausreichend. Bereits in der Periode Januar bis April 2016 wurden die finanziellen Ressourcen mehrheitlich - trotz eines schneearmen Winters – aufgewendet. Dies begründet sich vor allem aus den Streu- und Abstumpfpflichten bei Glätte und der Aufnahme des Streugutes. Ein Einfluss auf die Einsatzanzahl der Dienstleister ist begrenzt, da diese in eigener Verantwortung und zu eigenen Lasten handeln. Des Weiteren führten Flächenzuwächse zu Mehrbedarfen, welche nach Überprüfung des Winterdienstkatasters in Weisung des Winterdienstkoordinators erfolgten, hierbei konnten zahlreiche Defizite ermittelt und korrigiert werden. Prüfung Feuerlöscher: Die Prüfung der Feuerlöscher ist eine aus Betreiberverantwortung entstehende Pflicht. Der Prüfzyklus ist zweijährig. Der konkrete Bedarf setzt sich aus Prüfgebühr und erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der Feuerlöscher zusammen. Aus nachfolgenden Ursachen entstehen aktuell und auch in den kommenden Haushaltsperioden Mehraufwendungen, die auf Grund des fehlenden Ermessensspielraumes nicht kompensiert werden können. Ursachen: Trotz Wartung und Instandhaltung hat der Feuerlöscher eine Betriebszeit von max. 20 Jahren. Diese ist nunmehr in vielen Einrichtungen erreicht bzw. überschritten. Ein Neukauf bzw. der Ersatz und damit in Zusammenhang stehende Revision von „Lager“Löschern ist zwingend erforderlich. Mit der Neufassung der Arbeitsschutzrichtlinie (ASR 2.2) wurde ein neues Piktogramm „Standort Feuerlöscher“ eingeführt. Fehlt das Zeichen bei der Revision, wird dieses sowie der Bestand an vorhandenen Altschildern durch das neue Piktogramm kostenaufwendig ersetzt. Der zwischenzeitlich bestellte Brandschutzverantwortliche der Stadt Leipzig prüft derzeit, ob dieses Gebot durch die Möglichkeit der „Misch“-Beschilderung abgemildert werden kann. 4 4. Auswirkungen Betreiberverantwortung im Haushaltjahr 2016 Sachkonto Numerik Bezeichnung 4241 9416 Winterdienst 4255 2010 Prüfung Feuerlöscher Planansatz 2016 Ist-Ergebnis Differenz 170.000 € 215.850 € 45.850 € 53.550 € 76.850 € 23.300 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € Mehrbedarf Planansatz 100.000 € 50.000 € 0€ Winterdienst Feuerlöscher Abschließend wirkt die Betreuung der umA-Objekte bpsw. „Prinz-Eugen-Straße“ und weitere ebenfalls auf die Bewirtschaftung der Budgeteinheit 51_BW ein. 4: Auswirkungen der Betreuung der umA Objekte im Haushaltjahr 2016 Sachkonto Numerik Planansatz V-Ist-Ergebnis Differenz Bezeichnung 4241 9410 Unterhaltsreinigung 0,00 € 160.100 € 160.100 € 4241 9420 Bewachung 0,00 € 84.520 € 84.520 € 4241 9411 Wäschereileistungen 0,00 € 3.350 € 3.350 € 4241 9201 Hygienematerial 0,00 € 9.300 € 9.300 € 4241 9417 turnusm. Müllentsorgung 0,00 € 3.850 € 3.850 € Diese Mittel i.H. von insgesamt 261.120 € wurden bereits unterjährig gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO der Budgeteinheit 51_BW zugeführt. Eine Deckung erfolgte zunächst formal aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt Asyl.“ Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese Aufwendungen zu 100% vom Land refinanziert werden (vgl. auch Ausführungen im Finanzbericht zum 30.09.2016). Erläuterung der Deckungsquellen: 1. Deckung aus Personalkosten des AGM Zur Deckung des Mehrbedarfs werden Personalkosten des Haushaltjahres 2015 in Höhe von 225.150 € angeboten. Diese Mittel stehen infolge der Nichtbesetzung von Hallenwartstellen – infolge der zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Organisationsuntersuchung Schul- und Kita-Hausmeister/Hallenwarte – zur Verfügung. 5 2. Deckung aus gebäudewirtschaftlichen Haushaltmitteln Im Gesamthaushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung stehen Haushaltsmittel zur Verfügung (eine Übersicht ist als Anlage beigefügt), welche originär der Budgeteinheit 51_BW zuzuordnen sind. Die Haushaltsmittel für 2015 in Höhe von 221.000 € und für 2016 in Höhe von 292.600 € werden als Deckung angeboten. 3. Erträge aus Kurzzeitvermietung Die aus der Kurzzeitvermietung im Rahmen des 100. Deutschen Katholikentages erzielten Einnahmen können teilweise als Deckung in Höhe von 7.800 € angeboten werden. Zusammenfassung Der aus der Erfüllung von Pflichtaufgaben entstehende Mehrbedarf ist inhaltlich begründet und unabweisbar. Er entsteht in der Hauptsache aus der Dynamik der Platzkapazitäten und Flächenzuwächse, aus der Tarifentwicklung sowie der Einführung des Mindestlohnes. Die bestehenden Vertragslagen beinhalten Ansprüche aus tariflichen Entwicklungen und tragen der Entwicklung der Platzkapazitäten Rechnung unter Beibehaltung der vereinbarten Mindeststandards. Eine ergebnisorientierte Gegensteuerung ist aufgrund des fehlenden Handlungsspielraums kaum möglich. 6 Amt für Gebäudemanagement Abt. Infrastrukturelles Gebäudemanagement Stand: 10.11.2016 Vorlage VI-DS-02179 „Überplanmäßige Aufwendungen … in der Budgeteinheit 51_BW … in den Haushaltjahren 2015/2016“ hier: Anlage – Deckungsquellen für die Haushaltjahre 2015/2016 Deckungsquellen für das Haushaltjahr 2015 32122000 Budgeteinheit PSP-Element Rückz. UHV 11_PA_ZW 11_PA_ZW 51_211_ZW 51_211_ZW 51_215_ZW 51_215_ZW 51_217_ZW 51_217_ZW 51_221_ZW 51_221_ZW 51_231_ZW 51_231_ZW 51_243_ZW 51_243_ZW 51_341_ZW 51_341_ZW 51_351_ZW 51_351_ZW 51_361_ZW 51_361_ZW 51_362_ZW 51_362_ZW 51_365_2ZW 51_365_2ZW 51_366_ZW 51_366_ZW 51_366_ZW 1.100.11.1.3.04.04 gesamt: 1.100.21.1.1.01 gesamt: 1.100.21.5.1.01 1.100.21.5.4.01 gesamt: 1.100.21.7.1.01 gesamt: 1.100.22.1.1.01 1.100.22.1.1.01.01 1.100.22.1.3.01 1.100.22.1.4.01 1.100.22.1.4.01.01 1.100.22.1.5.01 1.100.22.1.5.01.01 1.100.22.1.6.01 1.100.22.1.7.01 gesamt: 1.100.23.1.1.01 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01.01 gesamt: 1.100.24.3.0.02 1.100.24.3.0.03 1.100.24.3.0.04 1.100.24.3.0.04.01 gesamt: 1.100.34.1.0.01 gesamt: 1.100.35.1.0.01.03 1.100.35.1.0.02 gesamt: 1.100.36.1.0.01 gesamt: 1.100.36.2.0.01 gesamt: 1.100.36.5.0.01.01.12 gesamt: 1.100.36.6.0.01.01 1.100.36.6.0.01.02 gesamt: 42419160 42419190 42419210 42419220 42419230 42419280 42419290 Summe 40121000 Lohn/Gehalt – UnterhaltsWäschereiKR SonderKR turn. Müll- KR Sonst. KR KR PSP-Element tar. Besch. reinigung leistungen reinigung entsorgung Entsorgung Winterdienst Bewachung 0,00 € 225.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 225.150,00 € 0,00 € 225.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 225.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 8.350,00 € 0,00 € 17.700,00 € 26.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 8.350,00 € 0,00 € 17.700,00 € 26.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.600,00 € 0,00 € 0,00 € 1.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 6.100,00 € 6.100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.600,00 € 0,00 € 6.100,00 € 7.700,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 4.350,00 € 0,00 € 9.100,00 € 13.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 4.350,00 € 0,00 € 9.100,00 € 13.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 650,00 € 650,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.300,00 € 0,00 € 1.800,00 € 4.100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 650,00 € 650,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3.550,00 € 0,00 € 3.100,00 € 6.650,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.100,00 € 1.100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700,00 € 700,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.850,00 € 0,00 € 8.000,00 € 13.850,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 150,00 € 7.450,00 € 0,00 € 7.900,00 € 15.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 1.250,00 € 1.300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 7.450,00 € 0,00 € 9.150,00 € 16.800,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 1.920,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.120,00 € 0,00 € 0,00 € 1.920,00 € 0,00 € 200,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.320,00 € 86.300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 86.500,00 € 86.300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 86.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.150,00 € 0,00 € 0,00 € 27.530,00 € 500,00 € 800,00 € 16.500,00 € 0,00 € 650,00 € 3.350,00 € 49.330,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500,00 € 0,00 € 500,00 € 0,00 € 0,00 € 27.530,00 € 500,00 € 800,00 € 16.500,00 € 0,00 € 1.150,00 € 3.350,00 € 49.830,00 € Deckung gesamt: 86.300,00 € 225.150,00 € 29.450,00 € 500,00 € 1.000,00 € 21.800,00 € 27.600,00 € 1.150,00 € 53.400,00 € 446.350,00 € Amt für Gebäudemanagement Abt. Infrastrukturelles Gebäudemanagement Stand: Vorlage VI-DS-02179 „Überplanmäßige Aufwendungen … in der Budgeteinheit 51_BW … in den Haushaltjahren 2015/2016“ hier: Anlage – Deckungsquellen für die Haushaltjahre 2015/2016 Deckungsquellen für das Haushaltjahr 2016 34110100 42419160 42419190 42419210 42419220 42419230 42419280 42419290 Summe PSP-Element Budgeteinheit Ertr. Kurzfr. UnterhaltsWäschereiKR SonderKR turn. Müll- KR Sonst. KR KR PSP-Element Vermietung reinigung leistungen reinigung entsorgung Entsorgung Winterdienst Bewachung 51_211_ZW 1.100.21.1.1.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 8.350,00 € 0,00 € 17.700,00 € 26.150,00 € 51_211_ZW gesamt: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 8.350,00 € 0,00 € 17.700,00 € 26.150,00 € 1.100.21.5.1.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.600,00 € 0,00 € 0,00 € 1.600,00 € 51_215_ZW 1.100.21.5.4.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 6.100,00 € 6.100,00 € 51_215_ZW gesamt: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.600,00 € 0,00 € 6.100,00 € 7.700,00 € 51_217_ZW 1.100.21.7.1.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 4.350,00 € 0,00 € 9.100,00 € 13.500,00 € 51_217_ZW gesamt: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 4.350,00 € 0,00 € 9.100,00 € 13.500,00 € 1.100.22.1.1.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 650,00 € 650,00 € 1.100.22.1.1.01.01 550,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 550,00 € 1.100.22.1.3.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.300,00 € 0,00 € 1.800,00 € 4.100,00 € 1.100.22.1.4.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 650,00 € 650,00 € 1.100.22.1.4.01.01 1.980,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.980,00 € 51_221_ZW 1.100.22.1.5.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3.550,00 € 0,00 € 3.100,00 € 6.650,00 € 1.100.22.1.5.01.01 2.270,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.270,00 € 1.100.22.1.6.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.100,00 € 1.100,00 € 1.100.22.1.7.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700,00 € 700,00 € 51_221_ZW gesamt: 4.800,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.850,00 € 0,00 € 8.000,00 € 18.650,00 € 1.100.23.1.1.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 150,00 € 7.450,00 € 0,00 € 7.900,00 € 15.500,00 € 1.100.23.1.3.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 1.250,00 € 1.300,00 € 51_231_ZW 1.100.23.1.3.01.01 3.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3.000,00 € 51_231_ZW gesamt: 3.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 7.450,00 € 0,00 € 9.150,00 € 19.800,00 € 1.100.24.3.0.02 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 1.100.24.3.0.03 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 51_243_ZW 1.100.24.3.0.04 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 1.100.24.3.0.04.01 0,00 € 5.250,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.450,00 € 51_243_ZW gesamt: 0,00 € 5.250,00 € 0,00 € 200,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.650,00 € 51_341_ZW 1.100.34.1.0.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 51_341_ZW gesamt: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 1.100.35.1.0.01.03 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 51_351_ZW 1.100.35.1.0.02 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 51_351_ZW gesamt: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 51_361_ZW 1.100.36.1.0.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 51_361_ZW gesamt: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 51_362_ZW 1.100.36.2.0.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 51_362_ZW gesamt: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 1.100.36.3.1.01.01 0,00 € 34.950,00 € 250,00 € 1.500,00 € 50,00 € 0,00 € 300,00 € 0,00 € 37.050,00 € 1.100.36.3.1.01.01.12 0,00 € 10.250,00 € 0,00 € 300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10.550,00 € 1.100.36.3.1.01.02 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 1.100.36.3.1.01.02.11 0,00 € 950,00 € 0,00 € 150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.100,00 € 51_363_ZW 1.100.36.3.2.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50,00 € 1.100.36.3.3.01 0,00 € 18.600,00 € 350,00 € 450,00 € 300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 19.700,00 € 1.100.36.3.5.01 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 350,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 350,00 € 51_363_ZW gesamt: 0,00 € 64.750,00 € 600,00 € 2.400,00 € 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