Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046901.pdf
Größe
336 kB
Erstellt
04.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02179
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO:
Mehraufwendungen in der Bewirtschaftung der Budgeteinheit 51_BW in der
Haushaltperiode 2015/2016
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung nimmt die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
in der Budgeteinheit 51_BW für die Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebes an kommunalen
Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen Einrichtungen in 2015 in Höhe von 649.750 Euro zur
Kenntnis und bestätigt die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der
Budgeteinheit 51_BW für die Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebes an kommunalen
Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen Einrichtungen für 2016 in Höhe von 977.020 Euro
(davon wurden finanzielle Mittel in Höhe von 261.120 Euro gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO der
Budgeteinheit zugeführt - siehe Ausführungen im Text).
2. Eine teilweise Deckung erfolgt aus nicht vollständig ausgeschöpfter Mittelbereitstellung und
erhöhten Erträgen für 2015 in Höhe von 446.350 Euro und für 2016 in Höhe von 300.400 Euro
gemäß Anlage.
3. Der verbleibende Mehrbedarf in Höhe von 618.900 Euro wird über die Kostenstelle „unterjährige
Finanzierung ohne Deckung – Ergebnishaushalt“ (1098600000) gedeckt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Siehe Anlage 1 – Sachverhalt
Anlage
Sachverhalt
Deckungsquellen
Sachverhalt
Das in der Budgeteinheit 51_BW vorhandene Budget erwies sich vor allem aus folgenden
Gründen als nicht ausreichend:
wachsende Platzkapazitäten in kommunalen Kitas, Schulen und sonstigen
Einrichtungen
Tarifentwicklung einschließlich Einführung des Mindestlohnes im Bereich der
Gebäudereinigung.
Zum Jahresende 2016 wird trotz eingeleiteter Gegensteuerungsmaßnahmen im
Doppelhaushalt 2015/2016 ein Defizit in Höhe von insgesamt 1.626.770 Euro erwartet
bzw. bestehen. Davon entfallen 649.750 Euro auf 2015 und 977.020 Euro auf 2016. Die
sich hieraus ergebenden überplanmäßigen Mehraufwendungen resultieren aus
Pflichtaufgaben und sind daher unabweisbar. Die Deckung erfolgt zum überwiegenden
Teil aus noch verfügbaren Haushaltsmitteln der Ämterbudgets – Amt für Jugend, Familie
und Bildung und Amt für Gebäudemanagement. Der verbleibende Mehrbedarf wird aus
der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung Ergebnishaushalt“ bereitgestellt.
Begründung zum Mehrbedarf
Demografische Entwicklung und gesetzliche Regelung zur Bereitstellung von Kita-Plätzen
wirken leistungsverändernd auf die Bewirtschaftung des Einrichtungsbetriebes von
Kindertageseinrichtungen und Schulen ein. Die Schaffung notwendiger Platzkapazitäten
verlangt neben der Errichtung und Inbetriebnahme neuer Einrichtungen ein hohes Maß an
Flexibilität in der Auslastung bestehender Flächenressourcen unter Beachtung
gesetzlicher Anforderungen (Brandschutz, Hygienestandards). Daraus resultierende
Aufwendungen wirken in der Regel unmittelbar und sind kaum planbar.
In kommunalen Kindertageseinrichtungen fallen durch die zunehmende Auslastung
bestehender Einrichtungen Mehraufwendungen in den Bereichen der Gebäudereinigung
und der Erbringung von Wirtschaftsdiensten an. Proportional zur Auslastung müssen
Wirkungsgrad und Intensität der Reinigung sowie die Leistungserbringung in den
Wirtschaftsdiensten, hier: vor- und nachbereitende Arbeiten der Essensversorgung,
ansteigen. In schulischen Einrichtungen führt der Zuwachs zu Nutzungsveränderungen
bestehender und bisher ungenutzter Flächen.
Maßgeblich wirken organisatorische Rahmenbedingungen auf das zu erbringende
Leistungsvolumen ein. Die Nutzung kommunaler Schulen stellt neben dem Schulbetrieb
auf die Nutzung als ganzheitliche kommunale Infrastruktur ab. Diese langjährige
Entwicklung wurde besonders in den letzten Jahren in zunehmenden Maß verstärkt, so
dass man zum heutigen Tag von einer ganztägigen Nutzung sprechen kann. Dieser hohen
Beanspruchung sowie der Bereitstellung des eigentlichen Nutzungszwecks kann nur mit
konsequenter Bewirtschaftung des ohnehin nur zur Verfügung stehenden
Mindeststandards (DIN 77400) erfolgreich Rechnung getragen werden. Dieser
Minimalstandard bot über viele Jahre die Grundlage für die Aufrechterhaltung des
Schulbetriebes. Dem o.g. Trend und der Vervielfältigung des Angebotes an
außerunterrichtlichen Angeboten, Nach- und Fremdnutzungen muss jedoch darüber
hinaus Rechnung getragen werden. Nur mit den zusätzlich aufgewendeten Ressourcen
war es möglich, ein Mindestmaß an Ordnung und Sicherheit sowie hygienische Zustände
zu sichern. Zahlreiche Auflagen und Maßgaben behördlicher Feststeller, wie dem
Gesundheits- oder Landesjugendamt, etc., belegen, dass auch damit noch kein
akzeptables Niveau an Raumhygiene erreicht werden konnte.
1
Leistungsverändernde/-erhöhende
Faktoren
sind
hier
die
Umnutzung
von
Raumressourcen, d.h. Doppelnutzung von Klassenräumen als Horträume, Nutzung von
Leerstandsflächen als Klassen- und Horträume, Verlagerung von Reinigungszeiten in den
Abend- und Nachtbereich auf Grund der Nutzung bis 22 Uhr, Nachnutzung für Volks- und
Musikschule, Fremdnutzung, d.h. Anmietungen Dritter. Die dargestellten Veränderungen
wurden lediglich dem vereinbarten Leistungsstandard (DIN 77400) folgend angepasst,
d.h. die Leistungszunahme entspricht der quantitativen Zunahme an Flächennutzung bzw.
Art der Nutzung. Diese Entwicklung ist signifikant in fast allen Schularten zu beobachten.
Zusätzlich zu den Auswirkungen der wachsenden Leistungserbringung wirken die
laufenden Tarifabschlüsse und die Entwicklung zum gesetzlichen Mindestlohn auf die
Bereitstellung finanzieller Ressourcen und konnten bei der Haushaltplanung nicht
vollumfänglich bzw. gar keine Beachtung finden. Die Stadt Leipzig kommt mit der
Gewährung der Tarifanpassung ihrer sozialen Verantwortung und der Erfüllung aus
vertraglichen Grundlagen als öffentlicher Auftraggeber nach. Potentiale zur
Leistungsminderung als mögliche Gegensteuerung sind nicht vorhanden.
Unter Betrachtung der tariflichen Entwicklung wurden zwar 2014 für die folgende
Haushaltsperiode 2015/16 Mehraufwendungen in Höhe der bestätigten Tarifabschlüsse
einschließlich Mindestlohn bzw. sachgerecht ermittelter Schätzwerte bereitgestellt, die
jedoch die realen Werte nicht abdecken konnten.
1. Veränderung der Gebäudereinigung durch Einführung Mindestlohn und Leistungsveränderung
Jahr
Planansatz
IST-Ergebnis
davon Auswirkung aus
Einführ. Mindestlohn
Leistungsveränderung
2015
4.699.000 €
5.123.600 €
186.900 €
237.700 €
2016
4.957.850 €
5.261.750 €
0€
386.450 €
5.400.000 €
5.200.000 €
5.000.000 €
Veränderung
Mindestlohn
Planansatz
4.800.000 €
4.600.000 €
4.400.000 €
4.200.000 €
4.000.000 €
2015
2016
Neben diesen Schwerpunktfaktoren wirken weitere Faktoren auf die finanzielle
Entwicklung der Budgeteinheit ein.
2
In unmittelbarer Abhängigkeit zur Einrichtungsentwicklung stehen dabei die Kosten für die
Reinigung von Hygienematerialien wie Bodenpolster und Matratzen und Wäsche,
turnusmäßige Müllentsorgung, Hallenwartdienstleistungen sowie die Folgekosten aus
Bewirtschaftung kurzfristiger und unterjähriger Bereitstellung von Einrichtungen (bspw.
Raumsysteme
an
Oberschulen)
oder
der
Übernahme
von
zukünftigen
Einrichtungsstandorten.
2. Auswirkungen sonstiger Faktoren innerhalb des Haushaltjahres 2015
Sachkonto
Numerik
Bezeichnung
4241 9163
Hallenwartdienste
Planansatz IST-Ergebnis Differenz
2015
136.150 €
361.300 €
225.150 €
3. Auswirkungen sonstiger Faktoren innerhalb des Haushaltjahres 2016
Sachkonto
Numerik
Bezeichnung
4241 9192
Bodenpolster und Matratzen
4241 9411
Planansatz IST-Ergebnis Differenz
2016
0€
30.000 €
30.000 €
Wäschereileistungen
135.450 €
179.950 €
44.500 €
4241 9417
turnusm. Müllentsorgung
559.350 €
702.200 €
142.850 €
versch.
Folgekosten (Inbetriebnahme
0€
42.950 €
42.950 €
neuer Einrichtungen)
Darüber hinaus sind mit dem Erhalt und der Verwaltung des gegenwärtigen
Gebäudebestandes unabweisbare Kosten verbunden, welche sich aus der gesetzlichen
Verantwortung der Betreiberverantwortung, der Verkehrssicherungspflicht und der
Schulorganisation ergeben. In beiden Fällen regeln gesetzliche Verpflichtungen die
Erbringung.
Müllentsorgung: Die aus Anschluss- und Benutzungszwang entstehende Leistung wurde
in zurückliegenden Haushaltsperioden bereits mehrfach betrachtet und optimiert. Die
dargestellten Mehrbedarfe entstehen in der Hauptsache aus den Abrechnungsperioden
2011 – 2014, die durch fehlende Saldenbestätigung des Eigenbetriebes Stadtreinigung
nicht sachgerecht abgebildet wurden. Die aus den Jahren mitgeführten Forderungen
müssen zwingend in 2016 ausgeglichen werden. Neben diesem Umstand wirkt auch in
dieser Leistung der Anstieg von Schulkindern sowie die kontinuierliche Anhebung der
Entgelte auf die anfallenden Aufwendungen, d.h. auf die Nachforderung 2016 – Zeitpunkt
der Bekanntgabe ca. 20.01.2017 – ein.
Wäschereileistungen:
Wäschereileistungen
fallen
sowohl
in
Kindertageseinrichtungen als auch kommunalen Schulen und Horten an.
kommunalen
In Kindertageseinrichtungen werden vorrangig Kleidungsstücke wie Lätze, Handtücher,
Wischtücher generell und Bettdecken, -kissen und Bettbezüge im Bedarfsfall gewaschen.
In kommunalen Schulen und Horten werden dagegen Unterrichtsmaterialien des
Profilsports, bpsw. Trainings- und Judoanzüge, gewaschen.
Der Bedarfszuwachs im Jahr 2016 kann ebenfalls nur mit den gestiegenen Kinder- und
Schülerzahlen begründet werden. Eine Steuerung ist nur begrenzt und auf Grund
empirischer Erfahrung möglich und liegt daher vorrangig im Ermessen des „Endnutzers“.
3
Bodenpolster und -matratzen: Dem Sachkonto wurde mit Übergang in die BE 51_BW
im Jahr 2013 kein Planansatz zugeordnet.
Diese in den letzten Jahren stetig ansteigende Leistung begründet sich aus der Schaffung
von Spiel- und Tobelandschaften in kommunalen Kindertageseinrichtungen entsprechend
dem Förderauftrag des sächsischen Erziehungs- und Bildungsplans.
Der Einfluss auf die Schaffung dieser Flächen durch die bewirtschaftende OE 65 ist
faktisch nicht vorhanden. Einmal vorhanden ordnen sich diese Flächen in die
Notwendigkeit einer punktuellen Reinigung/Desinfizierung ein. Dieses Angebot ist
vorrangig in Kitas, Grund- und Förderschulen verbreitet.
Unter der Betrachtung des Vorgenannten ist der Mehrbedarf als unabweisbar und
dringlich anzuerkennen.
Winterdienst: Der zur Verfügung stehende Planansatz in Höhe von 170 T€ ist in der
Winterperiode 2015/2016 ggf. zu der nach Winterdienstsatzung pflichtigen Erbringung von
Räum- und Streupflichten nicht ausreichend. Bereits in der Periode Januar bis April 2016
wurden die finanziellen Ressourcen mehrheitlich - trotz eines schneearmen Winters –
aufgewendet. Dies begründet sich vor allem aus den Streu- und Abstumpfpflichten bei
Glätte und der Aufnahme des Streugutes.
Ein Einfluss auf die Einsatzanzahl der Dienstleister ist begrenzt, da diese in eigener
Verantwortung und zu eigenen Lasten handeln. Des Weiteren führten Flächenzuwächse
zu Mehrbedarfen, welche nach Überprüfung des Winterdienstkatasters in Weisung des
Winterdienstkoordinators erfolgten, hierbei konnten zahlreiche Defizite ermittelt und
korrigiert werden.
Prüfung
Feuerlöscher:
Die
Prüfung
der
Feuerlöscher
ist
eine
aus
Betreiberverantwortung entstehende Pflicht. Der Prüfzyklus ist zweijährig. Der konkrete
Bedarf setzt sich
aus Prüfgebühr und erforderlichen Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten der Feuerlöscher zusammen. Aus nachfolgenden Ursachen
entstehen aktuell und auch in den kommenden Haushaltsperioden Mehraufwendungen,
die auf Grund des fehlenden Ermessensspielraumes nicht kompensiert werden können.
Ursachen: Trotz Wartung und Instandhaltung hat der Feuerlöscher eine Betriebszeit von
max. 20 Jahren. Diese ist nunmehr in vielen Einrichtungen erreicht bzw. überschritten. Ein
Neukauf bzw. der Ersatz und damit in Zusammenhang stehende Revision von „Lager“Löschern ist zwingend erforderlich. Mit der Neufassung der Arbeitsschutzrichtlinie (ASR
2.2) wurde ein neues Piktogramm „Standort Feuerlöscher“ eingeführt. Fehlt das Zeichen
bei der Revision, wird dieses sowie der Bestand an vorhandenen Altschildern durch das
neue
Piktogramm
kostenaufwendig
ersetzt.
Der
zwischenzeitlich
bestellte
Brandschutzverantwortliche der Stadt Leipzig prüft derzeit, ob dieses Gebot durch die
Möglichkeit der „Misch“-Beschilderung abgemildert werden kann.
4
4. Auswirkungen Betreiberverantwortung im Haushaltjahr 2016
Sachkonto
Numerik
Bezeichnung
4241 9416 Winterdienst
4255 2010 Prüfung Feuerlöscher
Planansatz
2016
Ist-Ergebnis
Differenz
170.000 €
215.850 €
45.850 €
53.550 €
76.850 €
23.300 €
250.000 €
200.000 €
150.000 €
Mehrbedarf
Planansatz
100.000 €
50.000 €
0€
Winterdienst
Feuerlöscher
Abschließend wirkt die Betreuung der umA-Objekte bpsw. „Prinz-Eugen-Straße“ und
weitere ebenfalls auf die Bewirtschaftung der Budgeteinheit 51_BW ein.
4: Auswirkungen der Betreuung der umA Objekte im Haushaltjahr 2016
Sachkonto
Numerik
Planansatz
V-Ist-Ergebnis
Differenz
Bezeichnung
4241 9410 Unterhaltsreinigung
0,00 €
160.100 €
160.100 €
4241 9420 Bewachung
0,00 €
84.520 €
84.520 €
4241 9411 Wäschereileistungen
0,00 €
3.350 €
3.350 €
4241 9201 Hygienematerial
0,00 €
9.300 €
9.300 €
4241 9417 turnusm. Müllentsorgung
0,00 €
3.850 €
3.850 €
Diese Mittel i.H. von insgesamt 261.120 € wurden bereits unterjährig gemäß § 79 Abs. 1
SächsGemO der Budgeteinheit 51_BW zugeführt. Eine Deckung erfolgte zunächst formal
aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt Asyl.“
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese Aufwendungen zu 100% vom Land
refinanziert werden (vgl. auch Ausführungen im Finanzbericht zum 30.09.2016).
Erläuterung der Deckungsquellen:
1. Deckung aus Personalkosten des AGM
Zur Deckung des Mehrbedarfs werden Personalkosten des Haushaltjahres 2015 in Höhe
von 225.150 € angeboten. Diese Mittel stehen infolge der Nichtbesetzung von
Hallenwartstellen – infolge der zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen
Organisationsuntersuchung Schul- und Kita-Hausmeister/Hallenwarte – zur Verfügung.
5
2. Deckung aus gebäudewirtschaftlichen Haushaltmitteln
Im Gesamthaushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung stehen Haushaltsmittel
zur Verfügung (eine Übersicht ist als Anlage beigefügt), welche originär der Budgeteinheit
51_BW zuzuordnen sind. Die Haushaltsmittel für 2015 in Höhe von 221.000 € und für
2016 in Höhe von 292.600 € werden als Deckung angeboten.
3. Erträge aus Kurzzeitvermietung
Die aus der Kurzzeitvermietung im Rahmen des 100. Deutschen Katholikentages erzielten
Einnahmen können teilweise als Deckung in Höhe von 7.800 € angeboten werden.
Zusammenfassung
Der aus der Erfüllung von Pflichtaufgaben entstehende Mehrbedarf ist inhaltlich begründet
und unabweisbar. Er entsteht in der Hauptsache aus der Dynamik der Platzkapazitäten
und Flächenzuwächse, aus der Tarifentwicklung sowie der Einführung des Mindestlohnes.
Die bestehenden Vertragslagen beinhalten Ansprüche aus tariflichen Entwicklungen und
tragen der Entwicklung der Platzkapazitäten Rechnung unter Beibehaltung der
vereinbarten Mindeststandards. Eine ergebnisorientierte Gegensteuerung ist aufgrund des
fehlenden Handlungsspielraums kaum möglich.
6
Amt für Gebäudemanagement
Abt. Infrastrukturelles Gebäudemanagement
Stand:
10.11.2016
Vorlage VI-DS-02179 „Überplanmäßige Aufwendungen … in der Budgeteinheit 51_BW … in den Haushaltjahren 2015/2016“
hier: Anlage – Deckungsquellen für die Haushaltjahre 2015/2016
Deckungsquellen für das Haushaltjahr 2015
32122000
Budgeteinheit
PSP-Element
Rückz. UHV
11_PA_ZW
11_PA_ZW
51_211_ZW
51_211_ZW
51_215_ZW
51_215_ZW
51_217_ZW
51_217_ZW
51_221_ZW
51_221_ZW
51_231_ZW
51_231_ZW
51_243_ZW
51_243_ZW
51_341_ZW
51_341_ZW
51_351_ZW
51_351_ZW
51_361_ZW
51_361_ZW
51_362_ZW
51_362_ZW
51_365_2ZW
51_365_2ZW
51_366_ZW
51_366_ZW
51_366_ZW
1.100.11.1.3.04.04
gesamt:
1.100.21.1.1.01
gesamt:
1.100.21.5.1.01
1.100.21.5.4.01
gesamt:
1.100.21.7.1.01
gesamt:
1.100.22.1.1.01
1.100.22.1.1.01.01
1.100.22.1.3.01
1.100.22.1.4.01
1.100.22.1.4.01.01
1.100.22.1.5.01
1.100.22.1.5.01.01
1.100.22.1.6.01
1.100.22.1.7.01
gesamt:
1.100.23.1.1.01
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01.01
gesamt:
1.100.24.3.0.02
1.100.24.3.0.03
1.100.24.3.0.04
1.100.24.3.0.04.01
gesamt:
1.100.34.1.0.01
gesamt:
1.100.35.1.0.01.03
1.100.35.1.0.02
gesamt:
1.100.36.1.0.01
gesamt:
1.100.36.2.0.01
gesamt:
1.100.36.5.0.01.01.12
gesamt:
1.100.36.6.0.01.01
1.100.36.6.0.01.02
gesamt:
42419160
42419190
42419210
42419220
42419230
42419280
42419290
Summe
40121000
Lohn/Gehalt – UnterhaltsWäschereiKR SonderKR turn. Müll- KR Sonst.
KR
KR
PSP-Element
tar. Besch.
reinigung
leistungen
reinigung
entsorgung
Entsorgung
Winterdienst Bewachung
0,00 € 225.150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 225.150,00 €
0,00 € 225.150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 225.150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
8.350,00 €
0,00 €
17.700,00 €
26.150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
8.350,00 €
0,00 €
17.700,00 €
26.150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.600,00 €
0,00 €
0,00 €
1.600,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
6.100,00 €
6.100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.600,00 €
0,00 €
6.100,00 €
7.700,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
4.350,00 €
0,00 €
9.100,00 €
13.500,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
4.350,00 €
0,00 €
9.100,00 €
13.500,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
650,00 €
650,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.300,00 €
0,00 €
1.800,00 €
4.100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
650,00 €
650,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
3.550,00 €
0,00 €
3.100,00 €
6.650,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.100,00 €
1.100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
700,00 €
700,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.850,00 €
0,00 €
8.000,00 €
13.850,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
150,00 €
7.450,00 €
0,00 €
7.900,00 €
15.500,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
1.250,00 €
1.300,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
7.450,00 €
0,00 €
9.150,00 €
16.800,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
1.920,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.120,00 €
0,00 €
0,00 €
1.920,00 €
0,00 €
200,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.320,00 €
86.300,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
86.500,00 €
86.300,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
86.500,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
4.150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
4.150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
4.150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
4.150,00 €
0,00 €
0,00 €
27.530,00 €
500,00 €
800,00 €
16.500,00 €
0,00 €
650,00 €
3.350,00 €
49.330,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
500,00 €
0,00 €
500,00 €
0,00 €
0,00 €
27.530,00 €
500,00 €
800,00 €
16.500,00 €
0,00 €
1.150,00 €
3.350,00 €
49.830,00 €
Deckung gesamt:
86.300,00 €
225.150,00 €
29.450,00 €
500,00 €
1.000,00 €
21.800,00 €
27.600,00 €
1.150,00 €
53.400,00 €
446.350,00 €
Amt für Gebäudemanagement
Abt. Infrastrukturelles Gebäudemanagement
Stand:
Vorlage VI-DS-02179 „Überplanmäßige Aufwendungen … in der Budgeteinheit 51_BW … in den Haushaltjahren 2015/2016“
hier: Anlage – Deckungsquellen für die Haushaltjahre 2015/2016
Deckungsquellen für das Haushaltjahr 2016
34110100
42419160
42419190
42419210
42419220
42419230
42419280
42419290
Summe
PSP-Element
Budgeteinheit
Ertr. Kurzfr.
UnterhaltsWäschereiKR SonderKR turn. Müll- KR Sonst.
KR
KR
PSP-Element
Vermietung
reinigung
leistungen
reinigung
entsorgung
Entsorgung
Winterdienst Bewachung
51_211_ZW
1.100.21.1.1.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
8.350,00 €
0,00 €
17.700,00 €
26.150,00 €
51_211_ZW
gesamt:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
8.350,00 €
0,00 €
17.700,00 €
26.150,00 €
1.100.21.5.1.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.600,00 €
0,00 €
0,00 €
1.600,00 €
51_215_ZW
1.100.21.5.4.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
6.100,00 €
6.100,00 €
51_215_ZW
gesamt:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.600,00 €
0,00 €
6.100,00 €
7.700,00 €
51_217_ZW
1.100.21.7.1.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
4.350,00 €
0,00 €
9.100,00 €
13.500,00 €
51_217_ZW
gesamt:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
4.350,00 €
0,00 €
9.100,00 €
13.500,00 €
1.100.22.1.1.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
650,00 €
650,00 €
1.100.22.1.1.01.01
550,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
550,00 €
1.100.22.1.3.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.300,00 €
0,00 €
1.800,00 €
4.100,00 €
1.100.22.1.4.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
650,00 €
650,00 €
1.100.22.1.4.01.01
1.980,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.980,00 €
51_221_ZW
1.100.22.1.5.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
3.550,00 €
0,00 €
3.100,00 €
6.650,00 €
1.100.22.1.5.01.01
2.270,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.270,00 €
1.100.22.1.6.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.100,00 €
1.100,00 €
1.100.22.1.7.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
700,00 €
700,00 €
51_221_ZW
gesamt:
4.800,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.850,00 €
0,00 €
8.000,00 €
18.650,00 €
1.100.23.1.1.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
150,00 €
7.450,00 €
0,00 €
7.900,00 €
15.500,00 €
1.100.23.1.3.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
1.250,00 €
1.300,00 €
51_231_ZW
1.100.23.1.3.01.01
3.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
3.000,00 €
51_231_ZW
gesamt:
3.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
7.450,00 €
0,00 €
9.150,00 €
19.800,00 €
1.100.24.3.0.02
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
1.100.24.3.0.03
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
51_243_ZW
1.100.24.3.0.04
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
1.100.24.3.0.04.01
0,00 €
5.250,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.450,00 €
51_243_ZW
gesamt:
0,00 €
5.250,00 €
0,00 €
200,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.650,00 €
51_341_ZW
1.100.34.1.0.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
51_341_ZW
gesamt:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
1.100.35.1.0.01.03
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
51_351_ZW
1.100.35.1.0.02
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
51_351_ZW
gesamt:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200,00 €
51_361_ZW
1.100.36.1.0.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
51_361_ZW
gesamt:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
51_362_ZW
1.100.36.2.0.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
51_362_ZW
gesamt:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
100,00 €
1.100.36.3.1.01.01
0,00 €
34.950,00 €
250,00 €
1.500,00 €
50,00 €
0,00 €
300,00 €
0,00 €
37.050,00 €
1.100.36.3.1.01.01.12
0,00 €
10.250,00 €
0,00 €
300,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
10.550,00 €
1.100.36.3.1.01.02
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
1.100.36.3.1.01.02.11
0,00 €
950,00 €
0,00 €
150,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.100,00 €
51_363_ZW
1.100.36.3.2.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
50,00 €
1.100.36.3.3.01
0,00 €
18.600,00 €
350,00 €
450,00 €
300,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
19.700,00 €
1.100.36.3.5.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
350,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
350,00 €
51_363_ZW
gesamt:
0,00 €
64.750,00 €
600,00 €
2.400,00 €
800,00 €
0,00 €
300,00 €
0,00 €
68.850,00 €
1.100.36.5.0.01.01
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
350,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
350,00 €
1.100.36.5.0.01.01.12
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
49.100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
49.100,00 €
51_365_2ZW
1.100.36.5.0.01.01.18
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
6.500,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
6.500,00 €
51_365_2ZW
gesamt:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
55.950,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
55.950,00 €
51_366_ZW
1.100.36.6.0.01.01
0,00 €
57.750,00 €
500,00 €
800,00 €
16.500,00 €
0,00 €
650,00 €
3.350,00 €
79.550,00 €
51_366_ZW
1.100.36.6.0.01.02
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
500,00 €
0,00 €
500,00 €
51_366_ZW
gesamt:
0,00 €
57.750,00 €
500,00 €
800,00 €
16.500,00 €
0,00 €
1.150,00 €
3.350,00 €
80.050,00 €
51_367_ZW
1.100.36.7.0.01.05.01
0,00 €
3.500,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
3.500,00 €
51_367_ZW
gesamt:
0,00 €
3.500,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
3.500,00 €
Deckung gesamt:
7.800,00 €
131.250,00 €
1.100,00 €
3.400,00 €
74.400,00 €
27.600,00 €
1.450,00 €
53.400,00 €
300.400,00 €
10.11.2016