Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1222092.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
10.11.16, 12:00
Aktualisiert
17.11.16, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03319-ÄA-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.11.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gem. § 15 i.V.m. §
14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
rechtsbereinigt 29.04.2015
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Anpassung der Elternbeiträge wird in Punkt 3.1.1 folgendermaßen geändert beschlossen:
monatliche
Kosten pro
Platz 2014
in Euro
monatliche
Kosten pro
Platz 2015
in Euro
prozentualer
Elternbeitrag
Anteil der BK
neu in
als
Euro
Elternbeitragsberechnungsgrundlage
Elternbeitrag
alt in
Euro
Differenz
in
Euro
Kinderkrippe 9 h
Personalkosten
Sachkostenanteil
Kosten pro Platz
707,86
237,77
945,63
721,82
237,91
959,73
22%
211,14 €
210,14 €
1,00 €
Kindergarten 9 h
Personalkosten
Sachkostenanteil
326,70
109,74
436,44
337,47
111,23
448,70
29%
130,12 €
126,51 €
3,61 €
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Kosten pro Platz
1Hort 6 Std.
Personalkosten
Sachkostenanteil
Kosten pro Platz
191,13
64,20
255,33
194,89
64,24
259,13
29%
75,15 €
74,01 €
1,14 €
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Mit dem Ausbau der Kindertagesstätten versucht die Stadt dem Bedarf nach Kindertagesbetreuung,
aber auch dem Gesetzesanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr nachzukommen. Die Anpassung der
Elternbeiträge im vorvergangenen Jahr war daher vertretbar, ebenso sinnvoll die Atempause bei den
Beiträgen im Vorjahr. Weiterhin ist der Betreuungsschlüssel in Sachsen der höchste. Insofern ist die
Maximalausreizung des möglichen Beitrages nicht begründet. Der unterbreitete Änderungsvorschlag
bleibt somit in allen Kategorien (Krippe, Kindergarten und Hort) unter dem höchstmöglichen
Beitragssatz nach §15 SächsKitaG und berücksichtigt dennoch eine zusätzliche finanzielle
Beteiligung der Eltern in einem vertretbaren Rahmen. Dieses sollte dann auch für die kommenden
Jahre Grundlage bleiben, so wie es jahrelang in Leipzig üblich war.
Zum Vergleich:
Kategorie und
„Spielraum“
Alt
Krippe (20-23%)
20%
21%
22%
23% (VerwV.)
210,14 € 191,95 €
201,54 €
211,14 €
220,74 €
Kategorie und
„Spielraum“
Alt
25%
29%
30%
Kindergarten (20-30%)
126,51 € 89,74 €
112,18 €
130,12 €
134,61 €
Hort (20-30%)
74,01 €
64,78 €
75,15 €
77,74 €
20%
51,83 €
Anlagen:
Seite 2/4