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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1222092.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
10.11.16, 12:00
Aktualisiert
17.11.16, 09:31

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Änderungsantrag Nr. VI-DS-03319-ÄA-03 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gem. § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 29.04.2015 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Anpassung der Elternbeiträge wird in Punkt 3.1.1 folgendermaßen geändert beschlossen: monatliche Kosten pro Platz 2014 in Euro monatliche Kosten pro Platz 2015 in Euro prozentualer Elternbeitrag Anteil der BK neu in als Euro Elternbeitragsberechnungsgrundlage Elternbeitrag alt in Euro Differenz in Euro Kinderkrippe 9 h Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz 707,86 237,77 945,63 721,82 237,91 959,73 22% 211,14 € 210,14 € 1,00 € Kindergarten 9 h Personalkosten Sachkostenanteil 326,70 109,74 436,44 337,47 111,23 448,70 29% 130,12 € 126,51 € 3,61 € Seite 1/4 Kosten pro Platz 1Hort 6 Std. Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz 191,13 64,20 255,33 194,89 64,24 259,13 29% 75,15 € 74,01 € 1,14 € Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Mit dem Ausbau der Kindertagesstätten versucht die Stadt dem Bedarf nach Kindertagesbetreuung, aber auch dem Gesetzesanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr nachzukommen. Die Anpassung der Elternbeiträge im vorvergangenen Jahr war daher vertretbar, ebenso sinnvoll die Atempause bei den Beiträgen im Vorjahr. Weiterhin ist der Betreuungsschlüssel in Sachsen der höchste. Insofern ist die Maximalausreizung des möglichen Beitrages nicht begründet. Der unterbreitete Änderungsvorschlag bleibt somit in allen Kategorien (Krippe, Kindergarten und Hort) unter dem höchstmöglichen Beitragssatz nach §15 SächsKitaG und berücksichtigt dennoch eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Eltern in einem vertretbaren Rahmen. Dieses sollte dann auch für die kommenden Jahre Grundlage bleiben, so wie es jahrelang in Leipzig üblich war. Zum Vergleich: Kategorie und „Spielraum“ Alt Krippe (20-23%) 20% 21% 22% 23% (VerwV.) 210,14 € 191,95 € 201,54 € 211,14 € 220,74 € Kategorie und „Spielraum“ Alt 25% 29% 30% Kindergarten (20-30%) 126,51 € 89,74 € 112,18 € 130,12 € 134,61 € Hort (20-30%) 74,01 € 64,78 € 75,15 € 77,74 € 20% 51,83 € Anlagen: Seite 2/4