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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1215211.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
21.10.16, 12:00
Aktualisiert
13.01.17, 15:51

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03406 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Honorarordnung der Stadt Leipzig für die frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen der Volkshochschule Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Honorarordnung für die frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule Leipzig gemäß Anlage 1. 2. Die Honorarordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft und wird mit dem Frühjahrssemester 2017 wirksam. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Begründung Anlagen: Begründung Anlage 1: Honorarordnung Anlage 2: Honorarspannen 1 Begründung Die Volkshochschule Leipzig beschäftigt in jedem Semester ca. 750 Kursleiterinnen und Kursleiter, die in ihrem Auftrag im Rahmen von frei- oder nebenberuflicher Mitarbeit die Kurse und Veranstaltungen aus dem Programm der Volkshochschule leiten. Der Abschluss der Honorarverträge erfolgt kurs- und veranstaltungsbezogen und richtet sich nach der Dienstanweisung Nr. 10/2014 „Verfahrensweise zum Abschluss von Honorar- und Werkverträgen“. Für Honorarverträge, die eine besondere Form des Dienstvertrages darstellen, gilt grundsätzlich, dass die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht beabsichtigt ist. Den Status der freien Mitarbeit kennzeichnet insbesondere das Kriterium der Weisungsfreiheit. Bei einem Honorarvertrag verpflichtet sich die/der Auftragnehmer/-in – die/der freie Mitarbeiter/-in – zur Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Leistung und die Auftraggeberin Volkshochschule zur Gewährung der vereinbarten Vergütung in Form eines Honorars. Es gelten die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB. Das Honorar beinhaltet keine Steuer und Sozialversicherungsbeiträge. Freie Mitarbeiter/-innen sind für die Abführung der Steuer an das zuständige Finanzamt selbst verantwortlich Nach der o. g. Dienstanweisung ist die Volkshochschule berechtigt, Honorarverträge für ihre Veranstaltungen eigenverantwortlich abzuschließen. Aufbau Die Honorarordnung systematisiert die Leistungen der frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule Leipzig. Sie kategorisiert die verschiedenen Veranstaltungsarten und die damit zusammenhängenden Anforderungen und ordnet diesen jeweils Honorarsätze zu. Die Unterscheidung nach Veranstaltungsarten in Kurse, Vorträge und Studienfahrten und deren Honorierung liegt zum einen in der jeweils erforderlichen Methodik und Didaktik und zum anderen in den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten begründet. Honorarstruktur Die frei- oder nebenberufliche Tätigkeit gem. Punkt 2.1 (Kurse) unterscheidet sich von denen der Veranstaltungsarten gem. Punkt 2.2 sowie Punkt 2.3 (Sonderveranstaltungen, Exkursionen etc.) durch den Ansatz der systematischen, modularisierten Wissensvermittlung über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus werden Kurse z.T. mit einer Prüfung, einem Kolloquium etc. abgeschlossen, woraus sich weitere pädagogische Tätigkeiten ableiten (vgl. Pkt. 2.1, Abs. (2) bis (4). 2 Honorarhöhe Die Höhe des Honorars ist abhängig vom Bildungsinhalt, vom zu erreichendem Zielkompetenzniveau und der hierfür erforderlichen Qualifikation der/des Kursleitenden. Anlage 2 verdeutlicht den hohen und branchenüblichen Differenzierungsgrad in den einzelnen Fachgebieten. Honorare für weitere Mitarbeiter/innen Um erfolgreiches Lernen in jedem Fall zu ermöglichen, ist z.T. die unterstützende Begleitung der Kursleitenden und/oder der Teilnehmenden durch weitere frei- oder nebenberufliche Mitarbeiter/-innen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise Sozialpädagogen/-innen und Betreuer/-innen in integrativen und inklusiven Veranstaltungen, Gebärdendolmetscher/-innen oder Prüfungsaufsichten. Aufwandsentschädigungen Um die Angebote der Volkshochschule stetig auf qualitativ hohem Niveau zu halten, sind Fortbildungen von frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen unabdingbar. Werden Fortbildungen im Auftrag und zum ausschließlichen Nutzen der Volkshochschule besucht, sollen die Aufwendungen hierfür erstattet werden können. Zu diesen Fortbildungen zählen z.B. Prüferschulungen im Bereich Deutsch und Fremdsprachen (VHS-Prüfungssystem), Schulungen im Bereich der Beruflichen Bildung (Xpert-Zertifikate der Volkshochschulen) oder andere Schulungen für (bundesweite) curriculare Volkshochschulangebote. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Honorarordnung Anlage 2: Honorarspannen Anlage 1 Honorarordnung der Stadt Leipzig für die Volkshochschule Leipzig 1. Anwendungsbereich Die vorliegende Honorarordnung regelt die Honorarrahmen der frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule Leipzig. 2. Honorrarregelung 2.1 Unterrichtseinheit und Honorarrahmen Die nachfolgend genannten Honorarsätze beziehen sich auf Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 45 Minuten Dauer, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zeiteinheit vereinbart wird. Die Honorarhöhe richtet sich nach dem Honorarrahmen gemäß Anlage 1 der Honorarordnung. 2.2 Honorare für Kurse (1) Für die Leitung von Kursen werden in Abhängigkeit vom Bildungsinhalt sowie der Qualifikationen der frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen Honorare bis zu 50 EUR je UE gezahlt. (2) Erfordert ein Kurs nachweislich außerordentliche Vor- bzw. Nachbereitungen, können diese mit einem Honorar bis zu 20 EUR je UE berücksichtigt werden. (3) Für außerordentliche Korrekturarbeiten gilt Abs. 2 sinngemäß. (4) Für Prüfungen und Prüfungskorrekturen anderer prüfender Institutionen gelten deren Bestimmungen. (5) Der/die Leiter/-in der Volkshochschule kann ein Ausnahmehonorar vereinbaren, wenn qualifizierte Mitarbeiter/innen anderweitig nicht gewonnen werden können oder andere rechtliche Bestimmungen bestehen. (6) Für Kursstunden, die ohne die Zustimmung des/der Leiters/-in der Volkshochschule gehalten werden, wird kein Honorar gezahlt. (7) Das konkrete Honorar obliegt der einzelvertraglichen Absprache unter Zugrundelegung der spezifischen Voraussetzungen gemäß Anlage 1 der Honorarordnung. 2.3 Honorare und Kosten für Vorträge, Einzel- und Sonderveranstaltungen sowie Ausstellungen (1) Für Einzelveranstaltungen beträgt das Honorar bis zu 350 EUR. (2) Für das Einrichten von Ausstellungen beträgt das Honorar bis zu 400 EUR. -2(3) Für die Bemessung der Honorare nach Abs. 1 und 2 sind der Grad der erforderlichen Fachkenntnisse, der Schwierigkeit der Leistung und die besonderen Umstände, unter denen die Leistung erbracht wird, maßgebend. (4) Die Kosten für Übernachtung der frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen werden von der Volkshochschule getragen, wenn eine An- und Abreise am Veranstaltungstag unzumutbar ist. Die Höhe der Kostenübernahme erfolgt in Anlehnung an die sächsischen Reisekostenvorschriften. (5) Der/die Leiter/-in der Volkshochschule kann ein Ausnahmehonorar vereinbaren, wenn qualifizierte Mitarbeiter/-innen anderweitig nicht gewonnen werden können. 2.4 Honorare für Studienfahrten, Exkursionen, Führungen (1) Für die Leitung von Studienfahrten, Exkursionen und Führungen werden Honorare entsprechend des Zeitaufwandes unter Anwendung des Punktes 2.1 festgelegt. (2) Je Veranstaltungstag werden max. 8 UE honoriert. (3) Anfallende Kosten für Fahrt und Übernachtungen werden von der Volkshochschule getragen. 2.5 Honorare für weitere Mitarbeiter/-innen Frei- und nebenberufliche Mitarbeiter/-innen, die außerhalb der Punkte 2.1 bis 2.3 für die Volkshochschule Leipzig tätig werden, z. B. in der Begleitung oder Betreuung von Teilnehmenden (Inklusion), Prüfungsaufsicht etc. erhalten ein Honorar bis zu 50 EUR je UE. 2.6 Umsatzsteuer Die in der Honorarordnung angeführten Honorarsätze verstehen sich als Bruttobeträge, d. h. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3. Aufwandsentschädigungen (1) Frei- und nebenberufliche Mitarbeiter/-innen können bei einem Anfahrtsweg über 20 km zum Kursort eine Aufwandsentschädigung für entstandene Fahrtkosten nach reisekostenrechtlichen Regelungen des Freistaates Sachsen erhalten. (2) Nehmen frei- und nebenberufliche Mitarbeiter/-innen im Auftrag und zum ausschließlichen Nutzen der Volkshochschule Fortbildungen wahr, können die entstandenen Aufwendungen nach Antrag durch die Volkshochschule erstattet werden. -34. Schlussbestimmung Diese Honorarordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft und gilt ab dem Frühjahrssemester 2017. Anlage 2 Anlage 1 der Honorarordnung - Honorarspannen Zielkompetenzniveau A Beschreibung der Kompetenzniveaus Zielkompetenzniveau B TN* kann das Gelernte mit Hilfe einer anderen Person oder einer schriftlichen Anleitung umsetzen. Honorar min. Honorar max. Zielkompetenzniveau C 1/2 C1: TN* kann das gelernte selbstständig auch in einem anderen Zusammenhang umsetzen TN* kann das Gelernte ohne Hilfe einer anderen Person oder einer einer schriftlichen Anleitung, C2: TN* kann das gelernte selbstständig auch das heißt selbstständig umsetzen. in einem anderen Zusammenhang umsetzen und es anderen Menschen erklären und/oder demonstrieren. Honorar min. Honorar max. Honorar min. Honorar max. Politik, Gesellschaft 15,00 € 27,00 € 16,00 € 35,00 € 20,00 € 50,00 € Pädagogik, Psychologie 15,00 € 50,00 € 16,00 € 50,00 € 17,00 € 50,00 € Kunst, Kulturelle Bildung 15,00 € 25,00 € 18,00 € 27,00 € 20,00 € 34,00 € Gesundheitliche Prävention 15,00 € 29,00 € 15,00 € 29,00 € 15,00 € 29,00 € Ernährung 15,00 € 27,00 € 15,00 € 27,00 € 15,00 € 27,00 € Fremdsprachen 16,00 € 23,00 € 16,00 € 23,00 € 18,00 € 30,00 € Deutsch 16,00 € 35,00 € 16,00 € 35,00 € 18,00 € 35,00 € Grundbildung 16,00 € 23,00 € 16,00 € 23,00 € 18,00 € 30,00 € Computer, EDV, Digitales Leben 18,00 € 27,00 € 20,00 € 32,00 € 22,00 € 32,00 € Berufliche Bildung 18,00 € 27,00 € 20,00 € 32,00 € 22,00 € 50,00 € Stadtteile 15,00 € 29,00 € 15,00 € 35,00 € 15,00 € 35,00 € * TN=Teilnehmer/-in Das Zielkompetenzniveau der Kurse ist der Indikator für die Honorarhöhe. Die Anforderung an die Qualifikation der Kursleitenden ist abhängig von dem jeweiligen Zielkompetenzniveau.