Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1215211.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
21.10.16, 12:00
Aktualisiert
13.01.17, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03406
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Honorarordnung der Stadt Leipzig für die frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen der Volkshochschule Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Honorarordnung für die frei- und nebenberuflichen
Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule Leipzig gemäß Anlage 1.
2. Die Honorarordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft und wird mit dem Frühjahrssemester 2017
wirksam.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Begründung
Anlagen:
Begründung
Anlage 1: Honorarordnung
Anlage 2: Honorarspannen
1
Begründung
Die Volkshochschule Leipzig beschäftigt in jedem Semester ca. 750 Kursleiterinnen
und Kursleiter, die in ihrem Auftrag im Rahmen von frei- oder nebenberuflicher
Mitarbeit die Kurse und Veranstaltungen aus dem Programm der Volkshochschule
leiten.
Der Abschluss der Honorarverträge erfolgt kurs- und veranstaltungsbezogen und
richtet sich nach der Dienstanweisung Nr. 10/2014 „Verfahrensweise zum Abschluss
von Honorar- und Werkverträgen“.
Für Honorarverträge, die eine besondere Form des Dienstvertrages darstellen, gilt
grundsätzlich, dass die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht beabsichtigt ist.
Den Status der freien Mitarbeit kennzeichnet insbesondere das Kriterium der
Weisungsfreiheit.
Bei einem Honorarvertrag verpflichtet sich die/der Auftragnehmer/-in – die/der freie
Mitarbeiter/-in – zur Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Leistung und die
Auftraggeberin Volkshochschule zur Gewährung der vereinbarten Vergütung in Form
eines Honorars. Es gelten die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB. Das Honorar
beinhaltet keine Steuer und Sozialversicherungsbeiträge. Freie Mitarbeiter/-innen
sind für die Abführung der Steuer an das zuständige Finanzamt selbst verantwortlich
Nach der o. g. Dienstanweisung ist die Volkshochschule berechtigt, Honorarverträge
für ihre Veranstaltungen eigenverantwortlich abzuschließen.
Aufbau
Die Honorarordnung systematisiert die Leistungen der frei- und nebenberuflichen
Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule Leipzig. Sie kategorisiert die verschiedenen
Veranstaltungsarten und die damit zusammenhängenden Anforderungen und ordnet
diesen jeweils Honorarsätze zu.
Die Unterscheidung nach Veranstaltungsarten in Kurse, Vorträge und Studienfahrten
und deren Honorierung liegt zum einen in der jeweils erforderlichen Methodik und
Didaktik und zum anderen in den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
begründet.
Honorarstruktur
Die frei- oder nebenberufliche Tätigkeit gem. Punkt 2.1 (Kurse) unterscheidet sich
von denen der Veranstaltungsarten gem. Punkt 2.2 sowie Punkt 2.3
(Sonderveranstaltungen, Exkursionen etc.) durch den Ansatz der systematischen,
modularisierten Wissensvermittlung über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus
werden Kurse z.T. mit einer Prüfung, einem Kolloquium etc. abgeschlossen, woraus
sich weitere pädagogische Tätigkeiten ableiten (vgl. Pkt. 2.1, Abs. (2) bis (4).
2
Honorarhöhe
Die Höhe des Honorars ist abhängig vom Bildungsinhalt, vom zu erreichendem
Zielkompetenzniveau und der hierfür erforderlichen Qualifikation der/des
Kursleitenden. Anlage 2 verdeutlicht den hohen und branchenüblichen
Differenzierungsgrad in den einzelnen Fachgebieten.
Honorare für weitere Mitarbeiter/innen
Um erfolgreiches Lernen in jedem Fall zu ermöglichen, ist z.T. die unterstützende
Begleitung der Kursleitenden und/oder der Teilnehmenden durch weitere frei- oder
nebenberufliche Mitarbeiter/-innen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise
Sozialpädagogen/-innen und Betreuer/-innen in integrativen und inklusiven
Veranstaltungen, Gebärdendolmetscher/-innen oder Prüfungsaufsichten.
Aufwandsentschädigungen
Um die Angebote der Volkshochschule stetig auf qualitativ hohem Niveau zu halten,
sind Fortbildungen von frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen unabdingbar.
Werden Fortbildungen im Auftrag und zum ausschließlichen Nutzen der
Volkshochschule besucht, sollen die Aufwendungen hierfür erstattet werden können.
Zu diesen Fortbildungen zählen z.B. Prüferschulungen im Bereich Deutsch und
Fremdsprachen (VHS-Prüfungssystem), Schulungen im Bereich der Beruflichen
Bildung (Xpert-Zertifikate der Volkshochschulen) oder andere Schulungen für
(bundesweite) curriculare Volkshochschulangebote.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Honorarordnung
Anlage 2: Honorarspannen
Anlage 1
Honorarordnung der Stadt Leipzig für die Volkshochschule Leipzig
1. Anwendungsbereich
Die vorliegende Honorarordnung regelt die Honorarrahmen der frei- und nebenberuflichen
Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule Leipzig.
2. Honorrarregelung
2.1 Unterrichtseinheit und Honorarrahmen
Die nachfolgend genannten Honorarsätze beziehen sich auf Unterrichtseinheiten (UE) von
jeweils 45 Minuten Dauer, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zeiteinheit vereinbart
wird. Die Honorarhöhe richtet sich nach dem Honorarrahmen gemäß Anlage 1 der
Honorarordnung.
2.2 Honorare für Kurse
(1) Für die Leitung von Kursen werden in Abhängigkeit vom Bildungsinhalt sowie der
Qualifikationen der frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen Honorare bis zu 50 EUR
je UE gezahlt.
(2) Erfordert ein Kurs nachweislich außerordentliche Vor- bzw. Nachbereitungen, können
diese mit einem Honorar bis zu 20 EUR je UE berücksichtigt werden.
(3) Für außerordentliche Korrekturarbeiten gilt Abs. 2 sinngemäß.
(4) Für Prüfungen und Prüfungskorrekturen anderer prüfender Institutionen gelten deren
Bestimmungen.
(5) Der/die Leiter/-in der Volkshochschule kann ein Ausnahmehonorar vereinbaren, wenn
qualifizierte Mitarbeiter/innen anderweitig nicht gewonnen werden können oder andere
rechtliche Bestimmungen bestehen.
(6) Für Kursstunden, die ohne die Zustimmung des/der Leiters/-in der Volkshochschule
gehalten werden, wird kein Honorar gezahlt.
(7) Das konkrete Honorar obliegt der einzelvertraglichen Absprache unter Zugrundelegung
der spezifischen Voraussetzungen gemäß Anlage 1 der Honorarordnung.
2.3 Honorare und Kosten für Vorträge, Einzel- und Sonderveranstaltungen sowie
Ausstellungen
(1) Für Einzelveranstaltungen beträgt das Honorar bis zu 350 EUR.
(2) Für das Einrichten von Ausstellungen beträgt das Honorar bis zu 400 EUR.
-2(3) Für die Bemessung der Honorare nach Abs. 1 und 2 sind der Grad der erforderlichen
Fachkenntnisse, der Schwierigkeit der Leistung und die besonderen Umstände, unter
denen die Leistung erbracht wird, maßgebend.
(4) Die Kosten für Übernachtung der frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen werden
von der Volkshochschule getragen, wenn eine An- und Abreise am Veranstaltungstag
unzumutbar ist. Die Höhe der Kostenübernahme erfolgt in Anlehnung an die sächsischen
Reisekostenvorschriften.
(5) Der/die Leiter/-in der Volkshochschule kann ein Ausnahmehonorar vereinbaren, wenn
qualifizierte Mitarbeiter/-innen anderweitig nicht gewonnen werden können.
2.4 Honorare für Studienfahrten, Exkursionen, Führungen
(1) Für die Leitung von Studienfahrten, Exkursionen und Führungen werden Honorare
entsprechend des Zeitaufwandes unter Anwendung des Punktes 2.1 festgelegt.
(2) Je Veranstaltungstag werden max. 8 UE honoriert.
(3) Anfallende Kosten für Fahrt und Übernachtungen werden von der Volkshochschule
getragen.
2.5 Honorare für weitere Mitarbeiter/-innen
Frei- und nebenberufliche Mitarbeiter/-innen, die außerhalb der Punkte 2.1 bis 2.3 für die
Volkshochschule Leipzig tätig werden, z. B. in der Begleitung oder Betreuung von
Teilnehmenden (Inklusion), Prüfungsaufsicht etc. erhalten ein Honorar bis zu 50 EUR je
UE.
2.6 Umsatzsteuer
Die in der Honorarordnung angeführten Honorarsätze verstehen sich als Bruttobeträge, d.
h. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Aufwandsentschädigungen
(1) Frei- und nebenberufliche Mitarbeiter/-innen können bei einem Anfahrtsweg über 20
km zum Kursort eine Aufwandsentschädigung für entstandene Fahrtkosten nach
reisekostenrechtlichen Regelungen des Freistaates Sachsen erhalten.
(2) Nehmen frei- und nebenberufliche Mitarbeiter/-innen im Auftrag und zum
ausschließlichen Nutzen der Volkshochschule Fortbildungen wahr, können die
entstandenen Aufwendungen nach Antrag durch die Volkshochschule erstattet werden.
-34. Schlussbestimmung
Diese Honorarordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft und gilt ab dem
Frühjahrssemester 2017.
Anlage 2
Anlage 1 der Honorarordnung - Honorarspannen
Zielkompetenzniveau A
Beschreibung der Kompetenzniveaus
Zielkompetenzniveau B
TN* kann das Gelernte mit Hilfe einer anderen
Person oder einer schriftlichen Anleitung
umsetzen.
Honorar min.
Honorar max.
Zielkompetenzniveau C 1/2
C1: TN* kann das gelernte selbstständig auch
in einem anderen Zusammenhang umsetzen
TN* kann das Gelernte ohne Hilfe einer anderen
Person oder einer einer schriftlichen Anleitung,
C2: TN* kann das gelernte selbstständig auch
das heißt selbstständig umsetzen.
in einem anderen Zusammenhang umsetzen
und es anderen Menschen erklären und/oder
demonstrieren.
Honorar min.
Honorar max.
Honorar min.
Honorar max.
Politik, Gesellschaft
15,00 €
27,00 €
16,00 €
35,00 €
20,00 €
50,00 €
Pädagogik, Psychologie
15,00 €
50,00 €
16,00 €
50,00 €
17,00 €
50,00 €
Kunst, Kulturelle Bildung
15,00 €
25,00 €
18,00 €
27,00 €
20,00 €
34,00 €
Gesundheitliche Prävention
15,00 €
29,00 €
15,00 €
29,00 €
15,00 €
29,00 €
Ernährung
15,00 €
27,00 €
15,00 €
27,00 €
15,00 €
27,00 €
Fremdsprachen
16,00 €
23,00 €
16,00 €
23,00 €
18,00 €
30,00 €
Deutsch
16,00 €
35,00 €
16,00 €
35,00 €
18,00 €
35,00 €
Grundbildung
16,00 €
23,00 €
16,00 €
23,00 €
18,00 €
30,00 €
Computer, EDV, Digitales Leben
18,00 €
27,00 €
20,00 €
32,00 €
22,00 €
32,00 €
Berufliche Bildung
18,00 €
27,00 €
20,00 €
32,00 €
22,00 €
50,00 €
Stadtteile
15,00 €
29,00 €
15,00 €
35,00 €
15,00 €
35,00 €
* TN=Teilnehmer/-in
Das Zielkompetenzniveau der Kurse ist der Indikator für die Honorarhöhe.
Die Anforderung an die Qualifikation der Kursleitenden ist abhängig von dem jeweiligen Zielkompetenzniveau.