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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
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Erstellt
10.10.16, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 17:50

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03366 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Kultur Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Volkshochschule Leipzig gemäß Anlage 1. 2. Die Entgeltordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft und gilt entsprechend § 10 Abs. 2 SächsKAG über einen Zeitraum von drei Jahren. Sie wird mit dem Frühjahrssemester 2017 wirksam. 3. Die bestehende Entgeltordnung der Volkshochschule Leipzig (RBV-1765/13 vom 18.09.2013) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja: Die Änderungen der Jahre 2017/18 sind bereits Bestandteil der Haushaltsplanung. Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 2019 2019 2099900 1.100.27.1.0.01 Aufwendungen 2017 2018 2019 4791177,5 4885501,66 4987351,66 1.100.27.1.0.01 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X Vorgesehener Stellenabbau: nein wenn ja, Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Begründung Anlagen: Begründung Anlage 1: Entgeltordnung Anlage 2: Wirtschaftsrechnung Anlage 3: Prognoserechnung Anlage 4: Berechnungsbogen Anlage 5: Kosten je Unterrichtseinheit und Teilnehmer Anlage 6: Gewährte Ermäßigungen Anlage 7: Nachkalkulation Anlage 8: Entgeltvergleich alt und neu X nein ja, 1 Begründung Die aktuelle Entgeltordnung “Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule“, RBV-1765/13, wurde am 18.09.2013 beschlossen. Mit ihr wurde ein Regelentgelt von 2,20 Euro (€) je Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten und je Teilnehmer für alle Kurse der Volkshochschule festgelegt. Die Berechnung des Regelentgeltes ging dabei von einer Belegung von 12 Teilnehmer/-innen je Kurs aus. Die Entgeltregelung wurde zum Frühjahrssemester 2014 eingeführt und gilt für den Zeitraum von drei Jahren. Für das Frühjahrssemester 2017 ist eine neue Entgeltordnung zu beschließen. 1. Entwicklung der letzten drei Jahre Die Kennzahlen der Volkshochschule Leipzig weisen für die vergangenen drei Jahre folgende Entwicklung aus: Kennzahl Teilnahmen durchgeführte UE durchgeführte Veranstaltungen 2013 45.949 67.243 2.932 2014 47.476 70.232 3.066 2015 43.619 71.631 2.951 Tabelle 1, Quelle: Das Jahr 2015, VHS , April 2016 Die Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen für die vergangenen drei Jahre ist in der folgenden Tabelle abgebildet. Ertrag/Aufwand Erträge gesamt - dav. TNE - dav. BAMF - dav. Land - dav. (sonstige) Aufwand gesamt - Dav. Honorare - dav. Personal - dav. Gebäude städt. Zuschuss 2013 2014 Wirtschaftsrechng. Wirtschaftsrechng. 2.898.315,29 3.168.220,80 1.755.722,01 1.936.591,95 188.117,21 198.726,87 753.086,71 789.741,10 201.389,36 243.160,88 2015 vorl. RE 3.106.749,17 1.905.470,94 244.976,51 760.699,35 195.602,37 3.665.294,77 997.273,17 1.573.403,02 434.264,00 4.065.251,69 1.271.769,72 1.645.882,36 493.203,37 4.004.501,90 1.212.664,97 1.585.584,12 520.346,43 766.979,48 897.030,89 897.752,73 Tabelle 2, Quelle: Wirtschaftsrechnung und vorläufiges Rechnungsergebnis (RE) für 2015 Die Steigerung des Aufwands zwischen 2013 und 2015, die jeweils zu etwa 100 T€ durch Ausgaben für Honorare sowie für Gebäude und Mieten bedingt ist, wurde in etwa gleicher Höhe durch Erträge aus Teilnehmerentgelten sowie durch Erträge aus der Erstattung von Teilnehmerentgelten durch das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Teilnahmen in Integrationskursen gedeckt. Der Aufwand für Mitarbeiter/-innen ist in 2015 durch Langzeiterkrankungen und Mitarbeiterwechsel gesunken. 2 Der Aufwand, der für die Leistungen der VHS entsteht, wird zunehmend durch zu gewährende Ermäßigungen für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nicht in den Erträgen abgebildet. Die Tabelle in Anlage 6 zeigt auf, dass im Jahr 2015 über 300 T€ nicht ertragswirksam wurden. 2. Wirtschaftlichkeitsrechnung 2014 Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung (Anlage 2) wurde auf Grundlage des letzten Betriebsabrechnungsbogens (BAB) für das Jahr 2014 eine Abgrenzung von nicht anrechenbaren Kosten vorgenommen, die in der Entgeltkalkulation nicht berücksichtigt werden dürfen. Abgegrenzt wurden der Aufwand für einzelne Kurse, die als Auftragsmaßnahmen durchgeführt wurden sowie der Aufwand für Projektmaßnahmen, die vollständig kostendeckend durchgeführt werden. Aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung ist erkennbar, dass die Kostendeckung durch Teilnehmerentgelte im Jahr 2014 bei 47,6 % gelegen hat. Werden für die Kostendeckung alle eigenen Erträge der Volkshochschule, d. h. Teilnehmerentgelte, Mieteinnahmen, Anzeigenschaltungen etc. berücksichtigt, lag der Kostendeckungsgrad bei 58,5 % und inklusive der Landesförderung bei 77,9 %. Für diese Betrachtung wurden keine Abgrenzungen vorgenommen. 3. Prognose Für die Prognoserechnung (Anlage 3) sind für die Jahre 2017 und 2018 die in der Haushaltsplanung 2017/2018 vorgesehenen Ansätze berücksichtigt und entsprechend ihrer Entwicklung fortgeschrieben worden. Insbesondere die Honorierung der Kursleitenden ist in der Prognoserechnung zu berücksichtigen. Mit der Einführung eines Honorarsatzes von 35,00 €/UE in Integrationskursen ist eine enorme Ungleichbehandlung zu Honoraren in den anderen Programmbereichen und auch innerhalb des Bereiches Deutsch (Kurse für Selbstzahler/-innen, Kurse für Asylbewerber/-innen sowie Analphabet/-innen) entstanden. Das Durchschnittshonorar der Lehrkräfte der Volkshochschule beträgt seit mehr als sieben Jahren nahezu unverändert ca. 16 € brutto je gehaltene Unterrichtsstunde. Diese Höhe entsprach und entspricht dem Budget der Volkshochschule Leipzig für Honorare. Für die Berechnung des Honoraransatzes für den Haushaltsplan 2017/2018 wurde ein durchschnittliches Honorar von 23,00 €/UE außerhalb von Integrationskursen eingeplant. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt jeweils hälftig durch Teilnehmerentgelte und den Haushalt der Stadt Leipzig und ist Grundlage des neuen Teilnehmerentgeltes. Die Einführung des Honorarsatzes von 35,00 €/UE für Integrationskurse ist durch erhöhte Erstattungen des BAMF gedeckt. 3 4. Berechnung Für den Berechnungsbogen (Anlage 4) sind die Daten aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung ergänzt um die Prognoserechnung verwendet worden. Daraus ergeben sich für die vorgesehenen Geltungsdauer der Entgeltordnung von 2017 bis 2019 eine durchschnittliche Kostendeckung durch Teilnehmerentgelte i. H. v. 42,96% und bei der Planung von jeweils 70.000 UE für die Jahre 2017 bis 2019 durchschnittliche Kosten einer UE i. H. v. 69,83 €. 5. Regelentgelt Bei einem kalkulierten Kostendeckungsgrad aus Teilnehmerentgelten i. H. v. 42,96 % muss eine Unterrichtseinheit einen Ertrag i. H. v. 30,00 € erwirtschaften. Der nicht subventionierte Selbstkostenpreis, der auch für Auftragsmaßnahmen herangezogen wird, liegt bei 69,83 € je UE. Die Stadt Leipzig ermöglicht ihren Bürger/-innen mit ihrem kommunalen Zuschuss und in Abhängigkeit von dessen Höhe eine Abgabe der Kurse unterhalb der Entstehungskosten. Damit erleichtert die Stadt Leipzig einen Zugang auch derer zur Weiterbildung, die aus Kostengründen sonst davon Abstand nehmen müssten. Sie leistet einen Beitrag zur Daseinsvorsorge entsprechend Art. 108, Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen: „Die Erwachsenenbildung ist zu fördern.“ Aus der Anlage 5 ist die Kalkulation des Entgeltes bei unterschiedlichen Teilnehmerzahlen ersichtlich. Dabei bezieht sich das ausgewiesene Regelentgelt auf den Preis einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten in einem Kurs, der für 12 Teilnehmer/-innen geplant wurde. Die Zahl von 12 Teilnehmer/-innen für die Bemessung des Regelentgeltes geht auf die Festlegung der bisher beschlossenen Entgeltordnungen zurück. Diese Bemessungsgröße soll zur Vergleichbarkeit der Entgelte beibehalten werden. Das tatsächliche Entgelt wird in einer konkreten, kursbezogenen Kalkulation bestimmt, in der die geplante Mindestteilnehmerzahl aus der Tabelle in Anlage 5 herangezogen wird, zu der die Volkshochschule Leipzig den Kurs garantiert durchführen kann. Das konkrete Kursentgelt verändert sich jeweils entsprechend der geplanten Mindestteilnehmerzahl. Bei Kursen, die mit einer Mindestteilnehmerzahl von zwölf Belegungen kalkuliert werden, ergibt sich daher ein Regelentgelt von 2,50 €/UE. Das entspricht einer Entgeltanhebung um 13,62 %. 6. Entgeltpflicht Eine Entgeltpflicht entsteht für alle Teilnehmer/-innen durch das Zustandekommen eines wirksamen Teilnahmevertrages. Entgeltpflichtig sind grundsätzlich alle Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule Leipzig. Dazu zählen alle Einzelveranstaltungen, Studienfahrten, Studienreisen, Kurse und Lehrgänge. Von der Entgeltpflicht können Weiterbildungsveranstaltungen, die vorwiegend der 4 Information zu politisch relevanten und aktuellen sowie kommunalen Themen dienen, offene Weiterbildungsveranstaltungen im Sinne des selbstorganisierten Lernens und Ausstellungen durch die Leiterin der Volkshochschule Leipzig ausgenommen werden. Das kann z. B. Veranstaltungen zum bürgerschaftlichen Engagement, Informationsveranstaltungen zur Stadtentwicklung, die Veranstaltungsreihe „Klartext“ der Jungen VHS, Wahlpodien, „Leipzig lernt“ und „Lernen vor Ort“ sowie Informationsveranstaltungen zum Bundesfreiwilligendienst betreffen. Auftragsmaßnahmen und Projektmaßnahmen werden zum Selbstkostenpreis geplant und durchgeführt. Für diese Veranstaltungen werden keine Subventionen und Ermäßigungen gewährt. 7. Ermäßigungen Die Höhe der allein für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen gewährten Ermäßigungen ist von 118.535,02 € in 2007 auf inzwischen 302.136,07 € in 2015 angestiegen. Für diese Ermäßigungen erhält die Volkshochschule keinen finanziellen Ausgleich. Die Entwicklung der Ermäßigungen ist in Anlage 6 abgebildet. 8. Nachkalkulation Aus der Nachkalkulation (Anlage 7) ist ersichtlich, dass die Kosten für die Durchführung von Kursen und Veranstaltungen stärker als in der letzten Prognoserechnung vorhergesehen, angestiegen sind. Dies liegt wesentlich an den seinerzeit mit einer zu geringen Steigerung geplanten Personalkosten für Mitarbeiter/-innen. In der vorliegenden Fassung wird daher nicht mehr mit einer jährlichen Anpassung von 1%, sondern mit einer jährlichen Steigerung um 5% gerechnet. Der tatsächliche Kostendeckungsgrad durch Entgelte lag 2014 mit 43,94 % nahe an dem jetzt geplanten Wert von 42,96 %. 9. Vorschlag In der vorliegenden Entgeltkalkulation wird von einer Entgeltanhebung um 13,62% ausgegangen. Im Kontext mit der Notwendigkeit einer Anpassung zur Gewährung angemessener Honorare für die Lehrkräfte sollte dies der Öffentlichkeit vermittelt werden können. Die Deckung der Mehrkosten für die Anpassung der Honorare erfolgt ab 2017 hälftig aus Teilnehmerentgelten und hälftig über den städtischen Zuschuss. Dieser Zuschuss erhöht sich lt. Anlage 3 bei trotz der 13,62 %igen Entgeltanhebung von 2017 bis 2019 voraussichtlich um 196.175 €, bzw. um 13,27% auf 1.674.508 €. Das drückt aus, dass sich die Stadt ebenso wie die Teilnehmer/innen an den steigenden Kosten beteiligen. Eine wesentliche Erhöhung der Teilnehmerentgelte würde immer die Gefahr der Teilnehmer-Reduzierung bzw. sogar des Ausschlusses bestimmter Bevölkerungsgruppen in sich mitbringen. 5 11. Entgeltvergleich Als Anlage 8 ist ein Entgeltvergleich zwischen der alten und der neuen Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig beigefügt. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Entgeltordnung Anlage 2: Wirtschaftsrechnung 2014 Anlage 3: Prognoserechnung für 2017 bis 2019 Anlage 4: Berechnungsbogen Anlage 5: Kosten je Unterrichtseinheit und Teilnehmer Anlage 6: Gewährte Ermäßigungen Anlage 7: Nachkalkulation 2014 Anlage 8: Entgeltvergleich alt und neu Anlage 1 Privatrechtliche Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig Die Stadt Leipzig erlässt für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule Leipzig auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1, 41 Abs. 2 und 73 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit den §§ 9 bis 16 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung folgende Entgeltordnung: I. Gegenstand des Entgelts Für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule Leipzig werden Entgelte erhoben. II. Höhe der Entgelte (1) Das Regelentgelt beträgt je Teilnehmer/-in 2,50 € je Unterrichtseinheit (UE). Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. (2) Für erhöhte Aufwendungen wie Miete, Raumausstattung, Technik, Lehr- und Lernmittel, Honorare usw. und in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl kann das Entgelt kostendeckend festgesetzt werden. Anfallende Materialkosten können auch separat erhoben werden. (3) Von Entgelt kann ganz oder Teilweise abgesehen werden bei Einzelveranstaltungen, die vorwiegend der Information zu aktuellen oder kommunalen Themen dienen sowie bei offenen Weiterbildungsveranstaltungen im Sinne des selbstorganisierten Lernens und bei Ausstellungen. III. Ermäßigungen (1) Ermäßigungen erhalten: - entsprechend den jeweils gültigen Ratsbeschlüssen Inhaber/-innen des LeipzigPasses − spezielle Zielgruppen der Volkshochschule entsprechend den jeweils gültigen AGB. (2) Es kommt nur eine Ermäßigungsart zur Anwendung. (3) Im Einzelfall, insbesondere bei Studienreisen und Exkursionen sowie Weiterbildungsveranstaltungen mit Kooperationspartnern, können Ermäßigungsansprüche entfallen. Einzelheiten regeln die jeweils gültigen AGB. (4) Die in der Entgeltordnung angeführten Entgeltsätze verstehen sich als Nettobeträge, d. h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer -2wird im Falle der Umsatzsteuerpflicht zusätzlich geschuldet. IV. Entgeltpflichtigkeit Die Pflicht zur Zahlung des Kursentgeltes entsteht in dem Zeitpunkt, in welchem die Volkshochschule dem Teilnehmer einen konkreten Platz in dem Kurs bereitstellt, für den die Anmeldung erfolgte. V. Fälligkeit und Entrichtung des Entgelts (1) Die Entgelte werden mit Kursbeginn fällig. (2) Sie sind in der Regel unbar an die Stadtkasse Leipzig zu entrichten, entsprechend den jeweils gültigen AGB. (3) Entgelte für Einzelveranstaltungen werden vor Beginn der Veranstaltung bar oder unbar entrichtet oder sind nach Rechnungslegung zu begleichen. (4) Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmenden oder mangelnder Kontendeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmende die der Volkshochschule dadurch entstehenden Kosten zu tragen. VI. Gebühren Neben Entgelten werden gemäß der jeweils gültigen Satzung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Gebühren durch die Volkshochschule erhoben. Dies gilt insbesondere für: - Teilnahmebestätigungen/Zertifikate, die nicht Bestandteil des Teilnehmerentgeltes sind Besondere Leistungen wie Prüfungen, Einstufungstests und Archivauskünfte VII. Allgemeine Bestimmungen Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule Leipzig, die Einzelkosten verursachungsgerecht decken. Dies gilt insbesondere für Auftragsmaßnahmen, Firmenkurse sowie Projekte und Maßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Für diese ist das nicht subventionierte Entgelt Berechnungsgrundlage. VIII. In-Kraft-Treten Diese Entgeltordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft und gilt entsprechend § 10 Abs. 2 SächsKAG über einen Zeitraum von drei Jahren. Mit Inkrafttreten wird die alte Entgeltordnung vom 18.09.2013 (Ratsbeschluss Nr. V-1765/13) außer Kraft gesetzt. Anlage 2 Wirtschaftsrechnung 2014 (Quelle: Betriebsabrechnungsbogen 2014) gesamt Ausgaben anrechenbar 4.065.251,69 € 3.938.789,09 € Differenz* 126.462,60 € Teilnehmerentgelte 1.936.591,95 € 47,64% 1.873.972,28 € andere Einnahmen 441.887,75 € 10,87% 378.044,82 € Kostendeckung durch 47,58% Teilnehmerentgelte Kostendeckung durch sonstige 9,60% Einnahmen Zuschüsse Land 789.741,10 € 19,43% 789.741,10 € 20,05% Zuschuss 22,77% Zuschuss 897.030,89 € 22,07% 897.030,89 € Einnahmen ohne Stadt und Land Zuschüsse Stadt 2.378.479,70 € 58,51% 2.252.017,10 € 57,18% Kostendeckung Einnahmen ohne Stadt 3.168.220,80 € 77,93% 3.041.758,20 € 77,23% Kostendeckung * Die nicht anrechenbaren Kosten stammen aus Auftrags- und Projektmaßnahmen Anlage 3 Kostenentwicklung / Prognoserechnung für 2017 bis 2019 2014 Rechnungsergebnis 2015 vorl. Rechnungsergebnis 2016 Vorkalkulation aus 2013 2017 Vorkalkulation 2018 Vorkalkulation 2019 Vorkalkulation Personalkosten* 1.645.882,36 1.585.584,12 1.639.250,00 1.788.850,00 1.877.950,00 1.971.850,00 Honorarkosten 1.271.769,72 1.212.664,97 1.257.800,00 1.773.850,00 1.773.850,00 1.773.850,00 82.923,32 85.624,22 87.000,00 90.000,00 90.000,00 93.000,00 Mieten (Gebäude) 119.819,11 121.905,09 114.000,00 86.900,00 86.900,00 86.900,00 Energie/Heizung/Wasser 113.209,49 108.101,36 105.050,00 105.050,00 105.050,00 105.050,00 Reinigung 81.809,52 86.652,35 87.400,00 90.500,00 92.850,00 95.650,00 Bewachung 89.349,80 96.554,64 100.950,00 102.800,00 105.350,00 107.500,00 Geräte / Ausstattung / Ausrüstung 31.723,69 14.453,90 45.600,00 45.600,00 45.600,00 45.600,00 628.764,68 726.839,07 645.421,36 707.627,50 707.951,66 707.951,66 1.936.591,95 1.907.833,44 1.852.000,00 2.099.200,00 2.099.200,00 2.099.200,00 Ertrag BAMF 293.099,26 291.082,51 166.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 sonstige Erträge 938.529,59 910.195,72 939.194,02 893.644,02 893.644,05 893.644,05 Zuschuss Stadt 897.030,89 929.268,05 1.125.277,34 1.478.333,48 1.572.657,61 1.674.507,61 Kostenart bauliche Unterhaltung / Anlagen sonst. Primärkosten Ertrag Teilnehmerentgelt Berechnungsbogen Anlage 4 2015 vorl. RechgsErgebn. 2014 HHPL 2016 2017 2018 2019 1,0494 Kosten + Kostenentwicklung gesamt abzgl. Nicht anrechenbare Kosten (Projekte+Firmenkurse) 4.065.251,69 € 4.038.379,72 € 4.082.471,36 € 4.791.177,50 € 4.885.501,66 € 4.987.351,66 € -126.462,60 € -72.607,58 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe Primärkosten 3.938.789,09 € 3.965.772,14 € 4.082.471,36 € 4.791.177,50 € 4.885.501,66 € 4.987.351,66 € Mittelwert Primärkosten Summe Primärerlöse Einnahmen aus Entgelten (ohne nicht anrechenbare Erträge) Einnahmen ohne Entgelte 4.888.010,27 € 3.168.220,80 € 3.109.111,67 € 2.957.194,02 € 3.312.844,02 € 3.312.844,05 € 3.312.844,05 € 1.873.972,28 € 1.294.248,52 € 1.875.648,05 € 1.233.463,62 € 1.852.000,00 € 1.105.194,02 € 2.099.200,00 € 1.213.644,02 € 2.099.200,00 € 1.213.644,05 € 2.099.200,00 € 1.213.644,05 € 897.030,89 € 929.268,05 € 1.125.277,34 € 1.478.333,48 € 1.572.657,61 € 1.674.507,61 € Kostendeckung 80,44% 78,40% 72,44% 69,14% 67,81% 66,42% Kostendeckung durch Entgelte 47,58% 47,30% 45,36% 43,81% 42,97% 42,09% Städtischer Zuschuss 42,96% Mittelwert Kostendeckung Anzahl UE (nur anrechenbare) Kosten pro UE Mittelwert Kosten pro UE 66.979 58,81 € 70.957 55,89 € 74.846 54,54 € 70.000 68,45 € 70.000 69,79 € 69,83 € 70.000 71,25 € Anlage 5 Kosten je UE und TN Wertegrundlage Vorkalkulation 2017 -2019 Teilnehmer für den ges. Kurs je UE 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Steigerung auf : Kostendeckung 100,00% 69,83 € 13,97 € 11,64 € 9,98 € 8,73 € 7,76 € 6,98 € 6,35 € 5,82 € 5,37 € 4,99 € 4,66 € 42,96% 30,00 € 6,00 € 5,00 € 4,29 € 3,75 € 3,33 € 3,00 € 2,73 € 2,50 € Regelentgelt 2,31 € 2,14 € 2,00 € 0,00% (2013 = 2,20 €) Anlage 6 Gewährte Ermäßigungen über einen Zeitraum von neun Jahren an Leipzig-Pass-Inhaber gewährte Ermäßigungen Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: Teilnehmerentgelte alle gewährten Anteil aller Erm. mit Lpz. Ermäßigungen Erm. in Prozent Pass 1.606.000,82 € 1.606.438,32 € 1.618.595,76 € 1.654.349,92 € 1.761.462,74 € 1.807.894,67 € 1.642.988,40 € 1.742.528,37 € 1.719.231,83 € 194.347,45 € 210.161,09 € 217.824,96 € 206.572,83 € 215.658,85 € 234.377,60 € 231.029,38 € 268.497,64 € 354.704,46 € Steigerung: 160.357,01 € 12,10% 13,08% 13,46% 12,49% 12,24% 12,96% 14,06% 15,41% 20,63% 118.535,02 € 143.172,18 € 155.380,60 € 138.909,05 € 144.908,68 € 168.382,45 € 173.601,39 € 209.832,57 € 302.136,70 € Anteil an den TNEntgelten % 7,38% 8,91% 9,60% 8,40% 8,23% 9,31% 10,57% 12,04% 17,57% A Anteil an n allen Erm. t % e 60,99% 68,12% 71,33% 67,24% 67,19% 71,84% 75,14% 78,15% 85,18% 183.601,68 € Auswertung aus dem Verwaltungsprogramm KuferSQL. Die Höhe der Teilnehmerentgelte weicht von denen der Wirtschaftsrechnung ab. Grund: einige Entgelte werden in dem Programm nicht ausgewertet. Anlage 7 Vergleich des in der 2013 beschlossenen Entgeltordnung prognostizierten Ergebnis 2014 mit dem tatsächlichem Ergebnis der Wirtschaftsrechnung 2014 (Grundlage BAB 2014) Prognose für 2014 aus Berechnungsbogen von 2013 Kosten + Wertanpassung Vorjahr Summe Primärkosten Summe Sekundärkosten Kosten gesamt Ergebnis der Wirtschaftsrechnung 2014 Differenz zw. Prognose und Ergebnis 3.488.745,00 € 3.488.745,00 € 0,00 € 3.488.745,00 € 4.065.251,69 € 4.065.251,69 € 341.682,22 € 4.406.933,91 € 576.506,69 € 576.506,69 € 730.821,36 € 1.238.713,11 € 507.891,75 € 2.780.949,26 € 938.965,40 € 1.841.983,86 € 3.168.220,80 € 1.231.628,85 € 1.936.591,95 € 387.271,54 € 292.663,45 € 94.608,09 € Kostendeckung 79,71% 71,89% -7,82% Kostendeckung durch Entgelte 52,80% 43,94% -8,86% Mittelwert Kostendeckung 51,69 € - Anzahl UE Kosten pro UE 69.742 50,02 € 66.979 65,80 € Städtischen Zuschuss Summe Primärerlöse Einnahmen ohne Entgelte Einahmen aus Entgelten -2.763 15,78 € Anlage 8 Entgeltvergleich alt: RBV-1765/13 vom 18.09.2013 Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig neu: Entgelt 2,20 Euro je Unterrichtseinheit von 45 Minuten und bei 12 Teilnehmern Entgelt 2,50 Euro je Unterrichtseinheit von 45 Minuten und bei 12 Teilnehmern Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig