Daten
Kommune
Leipzig
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1211659.pdf
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10.10.16, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 17:50
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03366
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Kultur
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Teilnehmerentgelte der
Volkshochschule Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Volkshochschule
Leipzig gemäß Anlage 1.
2. Die Entgeltordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft und gilt entsprechend § 10 Abs. 2
SächsKAG über einen Zeitraum von drei Jahren. Sie wird mit dem Frühjahrssemester 2017
wirksam.
3. Die bestehende Entgeltordnung der Volkshochschule Leipzig (RBV-1765/13 vom 18.09.2013)
wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja: Die Änderungen
der Jahre 2017/18 sind
bereits Bestandteil der
Haushaltsplanung.
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
2019
2019
2099900
1.100.27.1.0.01
Aufwendungen
2017
2018
2019
4791177,5
4885501,66
4987351,66
1.100.27.1.0.01
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
wenn ja,
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Begründung
Anlagen:
Begründung
Anlage 1: Entgeltordnung
Anlage 2: Wirtschaftsrechnung
Anlage 3: Prognoserechnung
Anlage 4: Berechnungsbogen
Anlage 5: Kosten je Unterrichtseinheit und Teilnehmer
Anlage 6: Gewährte Ermäßigungen
Anlage 7: Nachkalkulation
Anlage 8: Entgeltvergleich alt und neu
X
nein
ja,
1
Begründung
Die aktuelle Entgeltordnung “Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für
die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule“, RBV-1765/13, wurde am 18.09.2013
beschlossen. Mit ihr wurde ein Regelentgelt von 2,20 Euro (€) je Unterrichtseinheit
(UE) von 45 Minuten und je Teilnehmer für alle Kurse der Volkshochschule
festgelegt. Die Berechnung des Regelentgeltes ging dabei von einer Belegung von
12 Teilnehmer/-innen je Kurs aus.
Die Entgeltregelung wurde zum Frühjahrssemester 2014 eingeführt und gilt für den
Zeitraum von drei Jahren. Für das Frühjahrssemester 2017 ist eine neue
Entgeltordnung zu beschließen.
1. Entwicklung der letzten drei Jahre
Die Kennzahlen der Volkshochschule Leipzig weisen für die vergangenen drei Jahre
folgende Entwicklung aus:
Kennzahl
Teilnahmen
durchgeführte UE
durchgeführte Veranstaltungen
2013
45.949
67.243
2.932
2014
47.476
70.232
3.066
2015
43.619
71.631
2.951
Tabelle 1, Quelle: Das Jahr 2015, VHS , April 2016
Die Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen für die vergangenen drei
Jahre ist in der folgenden Tabelle abgebildet.
Ertrag/Aufwand
Erträge gesamt
- dav. TNE
- dav. BAMF
- dav. Land
- dav. (sonstige)
Aufwand gesamt
- Dav. Honorare
- dav. Personal
- dav. Gebäude
städt. Zuschuss
2013
2014
Wirtschaftsrechng. Wirtschaftsrechng.
2.898.315,29
3.168.220,80
1.755.722,01
1.936.591,95
188.117,21
198.726,87
753.086,71
789.741,10
201.389,36
243.160,88
2015
vorl. RE
3.106.749,17
1.905.470,94
244.976,51
760.699,35
195.602,37
3.665.294,77
997.273,17
1.573.403,02
434.264,00
4.065.251,69
1.271.769,72
1.645.882,36
493.203,37
4.004.501,90
1.212.664,97
1.585.584,12
520.346,43
766.979,48
897.030,89
897.752,73
Tabelle 2, Quelle: Wirtschaftsrechnung und vorläufiges Rechnungsergebnis (RE) für 2015
Die Steigerung des Aufwands zwischen 2013 und 2015, die jeweils zu etwa 100 T€
durch Ausgaben für Honorare sowie für Gebäude und Mieten bedingt ist, wurde in
etwa gleicher Höhe durch Erträge aus Teilnehmerentgelten sowie durch Erträge aus
der Erstattung von Teilnehmerentgelten durch das Bundesministerium für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) für Teilnahmen in Integrationskursen gedeckt. Der Aufwand
für Mitarbeiter/-innen ist in 2015 durch Langzeiterkrankungen und Mitarbeiterwechsel
gesunken.
2
Der Aufwand, der für die Leistungen der VHS entsteht, wird zunehmend durch zu
gewährende Ermäßigungen für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nicht in den Erträgen
abgebildet. Die Tabelle in Anlage 6 zeigt auf, dass im Jahr 2015 über 300 T€ nicht
ertragswirksam wurden.
2. Wirtschaftlichkeitsrechnung 2014
Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung (Anlage 2) wurde auf Grundlage des letzten
Betriebsabrechnungsbogens (BAB) für das Jahr 2014 eine Abgrenzung von nicht
anrechenbaren Kosten vorgenommen, die in der Entgeltkalkulation nicht
berücksichtigt werden dürfen. Abgegrenzt wurden der Aufwand für einzelne Kurse,
die als Auftragsmaßnahmen durchgeführt wurden sowie der Aufwand für
Projektmaßnahmen, die vollständig kostendeckend durchgeführt werden.
Aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung ist erkennbar, dass die Kostendeckung durch
Teilnehmerentgelte im Jahr 2014 bei 47,6 % gelegen hat. Werden für die
Kostendeckung alle eigenen Erträge der Volkshochschule, d. h. Teilnehmerentgelte,
Mieteinnahmen, Anzeigenschaltungen etc. berücksichtigt, lag der
Kostendeckungsgrad bei 58,5 % und inklusive der Landesförderung bei 77,9 %. Für
diese Betrachtung wurden keine Abgrenzungen vorgenommen.
3. Prognose
Für die Prognoserechnung (Anlage 3) sind für die Jahre 2017 und 2018 die in der
Haushaltsplanung 2017/2018 vorgesehenen Ansätze berücksichtigt und
entsprechend ihrer Entwicklung fortgeschrieben worden. Insbesondere die
Honorierung der Kursleitenden ist in der Prognoserechnung zu berücksichtigen. Mit
der Einführung eines Honorarsatzes von 35,00 €/UE in Integrationskursen ist eine
enorme Ungleichbehandlung zu Honoraren in den anderen Programmbereichen und
auch innerhalb des Bereiches Deutsch (Kurse für Selbstzahler/-innen, Kurse für
Asylbewerber/-innen sowie Analphabet/-innen) entstanden.
Das Durchschnittshonorar der Lehrkräfte der Volkshochschule beträgt seit mehr als
sieben Jahren nahezu unverändert ca. 16 € brutto je gehaltene Unterrichtsstunde.
Diese Höhe entsprach und entspricht dem Budget der Volkshochschule Leipzig für
Honorare.
Für die Berechnung des Honoraransatzes für den Haushaltsplan 2017/2018 wurde
ein durchschnittliches Honorar von 23,00 €/UE außerhalb von Integrationskursen
eingeplant. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt jeweils hälftig durch
Teilnehmerentgelte und den Haushalt der Stadt Leipzig und ist Grundlage des neuen
Teilnehmerentgeltes. Die Einführung des Honorarsatzes von 35,00 €/UE für
Integrationskurse ist durch erhöhte Erstattungen des BAMF gedeckt.
3
4. Berechnung
Für den Berechnungsbogen (Anlage 4) sind die Daten aus der
Wirtschaftlichkeitsrechnung ergänzt um die Prognoserechnung verwendet worden.
Daraus ergeben sich für die vorgesehenen Geltungsdauer der Entgeltordnung von
2017 bis 2019 eine durchschnittliche Kostendeckung durch Teilnehmerentgelte
i. H. v. 42,96% und bei der Planung von jeweils 70.000 UE für die Jahre 2017 bis
2019 durchschnittliche Kosten einer UE i. H. v. 69,83 €.
5. Regelentgelt
Bei einem kalkulierten Kostendeckungsgrad aus Teilnehmerentgelten i. H. v. 42,96 %
muss eine Unterrichtseinheit einen Ertrag
i. H. v. 30,00 € erwirtschaften. Der nicht subventionierte Selbstkostenpreis, der auch
für Auftragsmaßnahmen herangezogen wird, liegt bei 69,83 € je UE.
Die Stadt Leipzig ermöglicht ihren Bürger/-innen mit ihrem kommunalen Zuschuss
und in Abhängigkeit von dessen Höhe eine Abgabe der Kurse unterhalb der
Entstehungskosten. Damit erleichtert die Stadt Leipzig einen Zugang auch derer zur
Weiterbildung, die aus Kostengründen sonst davon Abstand nehmen müssten. Sie
leistet einen Beitrag zur Daseinsvorsorge entsprechend Art. 108, Abs. 1 der
Verfassung des Freistaates Sachsen: „Die Erwachsenenbildung ist zu fördern.“
Aus der Anlage 5 ist die Kalkulation des Entgeltes bei unterschiedlichen
Teilnehmerzahlen ersichtlich. Dabei bezieht sich das ausgewiesene Regelentgelt auf
den Preis einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten in einem Kurs, der für 12
Teilnehmer/-innen geplant wurde. Die Zahl von 12 Teilnehmer/-innen für die
Bemessung des Regelentgeltes geht auf die Festlegung der bisher beschlossenen
Entgeltordnungen zurück. Diese Bemessungsgröße soll zur Vergleichbarkeit der
Entgelte beibehalten werden.
Das tatsächliche Entgelt wird in einer konkreten, kursbezogenen Kalkulation
bestimmt, in der die geplante Mindestteilnehmerzahl aus der Tabelle in Anlage 5
herangezogen wird, zu der die Volkshochschule Leipzig den Kurs garantiert
durchführen kann. Das konkrete Kursentgelt verändert sich jeweils entsprechend der
geplanten Mindestteilnehmerzahl.
Bei Kursen, die mit einer Mindestteilnehmerzahl von zwölf Belegungen kalkuliert
werden, ergibt sich daher ein Regelentgelt von 2,50 €/UE. Das entspricht einer
Entgeltanhebung um 13,62 %.
6. Entgeltpflicht
Eine Entgeltpflicht entsteht für alle Teilnehmer/-innen durch das Zustandekommen
eines wirksamen Teilnahmevertrages. Entgeltpflichtig sind grundsätzlich alle
Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule Leipzig. Dazu zählen alle
Einzelveranstaltungen, Studienfahrten, Studienreisen, Kurse und Lehrgänge. Von
der Entgeltpflicht können Weiterbildungsveranstaltungen, die vorwiegend der
4
Information zu politisch relevanten und aktuellen sowie kommunalen Themen dienen,
offene Weiterbildungsveranstaltungen im Sinne des selbstorganisierten Lernens und
Ausstellungen durch die Leiterin der Volkshochschule Leipzig ausgenommen
werden. Das kann z. B. Veranstaltungen zum bürgerschaftlichen Engagement,
Informationsveranstaltungen zur Stadtentwicklung, die Veranstaltungsreihe „Klartext“
der Jungen VHS, Wahlpodien, „Leipzig lernt“ und „Lernen vor Ort“ sowie
Informationsveranstaltungen zum Bundesfreiwilligendienst betreffen.
Auftragsmaßnahmen und Projektmaßnahmen werden zum Selbstkostenpreis geplant
und durchgeführt. Für diese Veranstaltungen werden keine Subventionen und
Ermäßigungen gewährt.
7. Ermäßigungen
Die Höhe der allein für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen gewährten Ermäßigungen ist von
118.535,02 € in 2007 auf inzwischen 302.136,07 € in 2015 angestiegen. Für diese
Ermäßigungen erhält die Volkshochschule keinen finanziellen Ausgleich. Die
Entwicklung der Ermäßigungen ist in Anlage 6 abgebildet.
8. Nachkalkulation
Aus der Nachkalkulation (Anlage 7) ist ersichtlich, dass die Kosten für die
Durchführung von Kursen und Veranstaltungen stärker als in der letzten
Prognoserechnung vorhergesehen, angestiegen sind. Dies liegt wesentlich an den
seinerzeit mit einer zu geringen Steigerung geplanten Personalkosten für
Mitarbeiter/-innen. In der vorliegenden Fassung wird daher nicht mehr mit einer
jährlichen Anpassung von 1%, sondern mit einer jährlichen Steigerung um 5%
gerechnet.
Der tatsächliche Kostendeckungsgrad durch Entgelte lag 2014 mit 43,94 % nahe an
dem jetzt geplanten Wert von 42,96 %.
9. Vorschlag
In der vorliegenden Entgeltkalkulation wird von einer Entgeltanhebung um 13,62%
ausgegangen. Im Kontext mit der Notwendigkeit einer Anpassung zur Gewährung
angemessener Honorare für die Lehrkräfte sollte dies der Öffentlichkeit vermittelt
werden können. Die Deckung der Mehrkosten für die Anpassung der Honorare
erfolgt ab 2017 hälftig aus Teilnehmerentgelten und hälftig über den städtischen
Zuschuss. Dieser Zuschuss erhöht sich lt. Anlage 3 bei trotz der 13,62 %igen
Entgeltanhebung von 2017 bis 2019 voraussichtlich um 196.175 €, bzw. um 13,27%
auf 1.674.508 €. Das drückt aus, dass sich die Stadt ebenso wie die Teilnehmer/innen an den steigenden Kosten beteiligen.
Eine wesentliche Erhöhung der Teilnehmerentgelte würde immer die Gefahr der
Teilnehmer-Reduzierung bzw. sogar des Ausschlusses bestimmter
Bevölkerungsgruppen in sich mitbringen.
5
11. Entgeltvergleich
Als Anlage 8 ist ein Entgeltvergleich zwischen der alten und der neuen
Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig beigefügt.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Entgeltordnung
Anlage 2: Wirtschaftsrechnung 2014
Anlage 3: Prognoserechnung für 2017 bis 2019
Anlage 4: Berechnungsbogen
Anlage 5: Kosten je Unterrichtseinheit und Teilnehmer
Anlage 6: Gewährte Ermäßigungen
Anlage 7: Nachkalkulation 2014
Anlage 8: Entgeltvergleich alt und neu
Anlage 1
Privatrechtliche Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der
Volkshochschule Leipzig
Die Stadt Leipzig erlässt für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der
Volkshochschule Leipzig auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1, 41 Abs. 2 und 73 Abs.
2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit den §§ 9 bis 16
des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung folgende Entgeltordnung:
I. Gegenstand des Entgelts
Für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule Leipzig
werden Entgelte erhoben.
II. Höhe der Entgelte
(1) Das Regelentgelt beträgt je Teilnehmer/-in 2,50 € je Unterrichtseinheit (UE). Eine
Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.
(2) Für erhöhte Aufwendungen wie Miete, Raumausstattung, Technik, Lehr- und
Lernmittel, Honorare usw. und in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl kann das
Entgelt kostendeckend festgesetzt werden. Anfallende Materialkosten können auch
separat erhoben werden.
(3) Von Entgelt kann ganz oder Teilweise abgesehen werden bei Einzelveranstaltungen, die vorwiegend der Information zu aktuellen oder kommunalen Themen dienen
sowie bei offenen Weiterbildungsveranstaltungen im Sinne des selbstorganisierten
Lernens und bei Ausstellungen.
III. Ermäßigungen
(1) Ermäßigungen erhalten:
-
entsprechend den jeweils gültigen Ratsbeschlüssen Inhaber/-innen des LeipzigPasses
− spezielle Zielgruppen der Volkshochschule entsprechend den jeweils gültigen
AGB.
(2) Es kommt nur eine Ermäßigungsart zur Anwendung.
(3) Im Einzelfall, insbesondere bei Studienreisen und Exkursionen sowie Weiterbildungsveranstaltungen mit Kooperationspartnern, können Ermäßigungsansprüche
entfallen. Einzelheiten regeln die jeweils gültigen AGB.
(4) Die in der Entgeltordnung angeführten Entgeltsätze verstehen sich als Nettobeträge, d. h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer
-2wird im Falle der Umsatzsteuerpflicht zusätzlich geschuldet.
IV. Entgeltpflichtigkeit
Die Pflicht zur Zahlung des Kursentgeltes entsteht in dem Zeitpunkt, in welchem die
Volkshochschule dem Teilnehmer einen konkreten Platz in dem Kurs bereitstellt, für
den die Anmeldung erfolgte.
V. Fälligkeit und Entrichtung des Entgelts
(1) Die Entgelte werden mit Kursbeginn fällig.
(2) Sie sind in der Regel unbar an die Stadtkasse Leipzig zu entrichten, entsprechend den jeweils gültigen AGB.
(3) Entgelte für Einzelveranstaltungen werden vor Beginn der Veranstaltung bar oder
unbar entrichtet oder sind nach Rechnungslegung zu begleichen.
(4) Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmenden oder
mangelnder Kontendeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmende die der
Volkshochschule dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
VI. Gebühren
Neben Entgelten werden gemäß der jeweils gültigen Satzung der Stadt Leipzig über
die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Gebühren durch die Volkshochschule erhoben. Dies gilt insbesondere für:
-
Teilnahmebestätigungen/Zertifikate, die nicht Bestandteil des Teilnehmerentgeltes sind
Besondere Leistungen wie Prüfungen, Einstufungstests und Archivauskünfte
VII. Allgemeine Bestimmungen
Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule Leipzig, die Einzelkosten verursachungsgerecht decken. Dies gilt insbesondere für Auftragsmaßnahmen, Firmenkurse sowie Projekte
und Maßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Für diese ist das
nicht subventionierte Entgelt Berechnungsgrundlage.
VIII. In-Kraft-Treten
Diese Entgeltordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft und gilt entsprechend § 10
Abs. 2 SächsKAG über einen Zeitraum von drei Jahren. Mit Inkrafttreten wird die alte
Entgeltordnung vom 18.09.2013 (Ratsbeschluss Nr. V-1765/13) außer Kraft gesetzt.
Anlage 2
Wirtschaftsrechnung 2014
(Quelle: Betriebsabrechnungsbogen 2014)
gesamt
Ausgaben
anrechenbar
4.065.251,69 €
3.938.789,09 €
Differenz*
126.462,60 €
Teilnehmerentgelte
1.936.591,95 €
47,64%
1.873.972,28 €
andere Einnahmen
441.887,75 €
10,87%
378.044,82 €
Kostendeckung
durch
47,58% Teilnehmerentgelte
Kostendeckung
durch sonstige
9,60% Einnahmen
Zuschüsse Land
789.741,10 €
19,43%
789.741,10 €
20,05% Zuschuss
22,77% Zuschuss
897.030,89 €
22,07%
897.030,89 €
Einnahmen ohne Stadt und Land
Zuschüsse Stadt
2.378.479,70 €
58,51%
2.252.017,10 €
57,18% Kostendeckung
Einnahmen ohne Stadt
3.168.220,80 €
77,93%
3.041.758,20 €
77,23% Kostendeckung
* Die nicht anrechenbaren Kosten stammen aus Auftrags- und Projektmaßnahmen
Anlage 3
Kostenentwicklung / Prognoserechnung
für 2017 bis 2019
2014
Rechnungsergebnis
2015
vorl. Rechnungsergebnis
2016
Vorkalkulation
aus 2013
2017
Vorkalkulation
2018
Vorkalkulation
2019
Vorkalkulation
Personalkosten*
1.645.882,36
1.585.584,12
1.639.250,00
1.788.850,00
1.877.950,00
1.971.850,00
Honorarkosten
1.271.769,72
1.212.664,97
1.257.800,00
1.773.850,00
1.773.850,00
1.773.850,00
82.923,32
85.624,22
87.000,00
90.000,00
90.000,00
93.000,00
Mieten (Gebäude)
119.819,11
121.905,09
114.000,00
86.900,00
86.900,00
86.900,00
Energie/Heizung/Wasser
113.209,49
108.101,36
105.050,00
105.050,00
105.050,00
105.050,00
Reinigung
81.809,52
86.652,35
87.400,00
90.500,00
92.850,00
95.650,00
Bewachung
89.349,80
96.554,64
100.950,00
102.800,00
105.350,00
107.500,00
Geräte / Ausstattung / Ausrüstung
31.723,69
14.453,90
45.600,00
45.600,00
45.600,00
45.600,00
628.764,68
726.839,07
645.421,36
707.627,50
707.951,66
707.951,66
1.936.591,95
1.907.833,44
1.852.000,00
2.099.200,00
2.099.200,00
2.099.200,00
Ertrag BAMF
293.099,26
291.082,51
166.000,00
320.000,00
320.000,00
320.000,00
sonstige Erträge
938.529,59
910.195,72
939.194,02
893.644,02
893.644,05
893.644,05
Zuschuss Stadt
897.030,89
929.268,05
1.125.277,34
1.478.333,48
1.572.657,61
1.674.507,61
Kostenart
bauliche Unterhaltung / Anlagen
sonst. Primärkosten
Ertrag Teilnehmerentgelt
Berechnungsbogen
Anlage 4
2015
vorl.
RechgsErgebn.
2014
HHPL
2016
2017
2018
2019
1,0494
Kosten + Kostenentwicklung gesamt
abzgl. Nicht anrechenbare Kosten
(Projekte+Firmenkurse)
4.065.251,69 €
4.038.379,72 €
4.082.471,36 €
4.791.177,50 €
4.885.501,66 €
4.987.351,66 €
-126.462,60 €
-72.607,58 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe Primärkosten
3.938.789,09 €
3.965.772,14 €
4.082.471,36 €
4.791.177,50 €
4.885.501,66 €
4.987.351,66 €
Mittelwert Primärkosten
Summe Primärerlöse
Einnahmen aus Entgelten (ohne nicht anrechenbare
Erträge)
Einnahmen ohne Entgelte
4.888.010,27 €
3.168.220,80 €
3.109.111,67 €
2.957.194,02 €
3.312.844,02 €
3.312.844,05 €
3.312.844,05 €
1.873.972,28 €
1.294.248,52 €
1.875.648,05 €
1.233.463,62 €
1.852.000,00 €
1.105.194,02 €
2.099.200,00 €
1.213.644,02 €
2.099.200,00 €
1.213.644,05 €
2.099.200,00 €
1.213.644,05 €
897.030,89 €
929.268,05 €
1.125.277,34 €
1.478.333,48 €
1.572.657,61 €
1.674.507,61 €
Kostendeckung
80,44%
78,40%
72,44%
69,14%
67,81%
66,42%
Kostendeckung durch Entgelte
47,58%
47,30%
45,36%
43,81%
42,97%
42,09%
Städtischer Zuschuss
42,96%
Mittelwert Kostendeckung
Anzahl UE (nur anrechenbare)
Kosten pro UE
Mittelwert Kosten pro UE
66.979
58,81 €
70.957
55,89 €
74.846
54,54 €
70.000
68,45 €
70.000
69,79 €
69,83 €
70.000
71,25 €
Anlage 5
Kosten je UE und TN
Wertegrundlage Vorkalkulation 2017 -2019
Teilnehmer
für den ges. Kurs
je UE
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Steigerung auf :
Kostendeckung
100,00%
69,83 €
13,97 €
11,64 €
9,98 €
8,73 €
7,76 €
6,98 €
6,35 €
5,82 €
5,37 €
4,99 €
4,66 €
42,96%
30,00 €
6,00 €
5,00 €
4,29 €
3,75 €
3,33 €
3,00 €
2,73 €
2,50 € Regelentgelt
2,31 €
2,14 €
2,00 €
0,00%
(2013 = 2,20 €)
Anlage 6
Gewährte Ermäßigungen über einen Zeitraum von neun Jahren
an Leipzig-Pass-Inhaber gewährte Ermäßigungen
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Quelle:
Teilnehmerentgelte
alle gewährten
Anteil aller
Erm. mit Lpz.
Ermäßigungen Erm. in Prozent
Pass
1.606.000,82 €
1.606.438,32 €
1.618.595,76 €
1.654.349,92 €
1.761.462,74 €
1.807.894,67 €
1.642.988,40 €
1.742.528,37 €
1.719.231,83 €
194.347,45 €
210.161,09 €
217.824,96 €
206.572,83 €
215.658,85 €
234.377,60 €
231.029,38 €
268.497,64 €
354.704,46 €
Steigerung:
160.357,01 €
12,10%
13,08%
13,46%
12,49%
12,24%
12,96%
14,06%
15,41%
20,63%
118.535,02 €
143.172,18 €
155.380,60 €
138.909,05 €
144.908,68 €
168.382,45 €
173.601,39 €
209.832,57 €
302.136,70 €
Anteil an
den TNEntgelten %
7,38%
8,91%
9,60%
8,40%
8,23%
9,31%
10,57%
12,04%
17,57%
A
Anteil an
n
allen Erm.
t
%
e
60,99%
68,12%
71,33%
67,24%
67,19%
71,84%
75,14%
78,15%
85,18%
183.601,68 €
Auswertung aus dem Verwaltungsprogramm KuferSQL. Die Höhe der Teilnehmerentgelte weicht von denen der
Wirtschaftsrechnung ab. Grund: einige Entgelte werden in dem Programm nicht ausgewertet.
Anlage 7
Vergleich des in der 2013 beschlossenen Entgeltordnung
prognostizierten Ergebnis 2014 mit dem tatsächlichem
Ergebnis der Wirtschaftsrechnung 2014
(Grundlage BAB 2014)
Prognose für 2014 aus
Berechnungsbogen
von 2013
Kosten + Wertanpassung Vorjahr
Summe Primärkosten
Summe Sekundärkosten
Kosten gesamt
Ergebnis der
Wirtschaftsrechnung
2014
Differenz
zw. Prognose und
Ergebnis
3.488.745,00 €
3.488.745,00 €
0,00 €
3.488.745,00 €
4.065.251,69 €
4.065.251,69 €
341.682,22 €
4.406.933,91 €
576.506,69 €
576.506,69 €
730.821,36 €
1.238.713,11 €
507.891,75 €
2.780.949,26 €
938.965,40 €
1.841.983,86 €
3.168.220,80 €
1.231.628,85 €
1.936.591,95 €
387.271,54 €
292.663,45 €
94.608,09 €
Kostendeckung
79,71%
71,89%
-7,82%
Kostendeckung durch Entgelte
52,80%
43,94%
-8,86%
Mittelwert Kostendeckung
51,69 €
-
Anzahl UE
Kosten pro UE
69.742
50,02 €
66.979
65,80 €
Städtischen Zuschuss
Summe Primärerlöse
Einnahmen ohne Entgelte
Einahmen aus Entgelten
-2.763
15,78 €
Anlage 8
Entgeltvergleich
alt:
RBV-1765/13 vom 18.09.2013
Entgeltordnung für die
Teilnehmerentgelte der Volkshochschule
Leipzig
neu:
Entgelt 2,20 Euro je Unterrichtseinheit
von 45 Minuten und bei 12 Teilnehmern
Entgelt 2,50 Euro je Unterrichtseinheit
von 45 Minuten und bei 12 Teilnehmern
Entgeltordnung für die
Teilnehmerentgelte der Volkshochschule
Leipzig