Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1220437.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
07.11.16, 12:00
Aktualisiert
14.12.16, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03472
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
14.12.2016
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff
Gesetzesänderung betreffs der Zuständigkeit zur Aufhebung von
Baugenehmigungen und deren Konsequenzen für die Stadtverwaltung
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
In der Diskussion zum Antrag VI-A-02378 - Seniorenwohnanlage „Amalie“, Schongauer Str. 41 von Frau Lange und Herrn Lehmann führte die Beigeordnete Frau Dubrau in der Ratssitzung am
18.05.2016 folgendes aus:
„Es gibt inzwischen eine Gesetzesänderung, die besagt, dass nicht mehr wie früher die Bauaufsicht
alle Baugenehmigungen aufzuheben hat, sondern das liegt in der Verantwortung des Eigentümers“.
Aus diesem Grund fragen wir an:
1.Wann ist diese Gesetzesänderung in Sachsen in Kraft getreten?
2.Könnte damit das Bauaktenarchiv geschlossen werden bzw. die betreffende Planstelle reduziert
werden?
3.Wie plant die Stadt Leipzig die zukünftige Aufbewahrung von Baugenehmigungen?
4.Wer kontrolliert die Anzahl offener Baugenehmigungen?
5.In welchen Zeitabständen wird das Bauaktenarchiv aufgrund der von den Eigentümern
geänderten/aufgehobenen oder von der Stadt kontrollierten Baugenehmigungen aktualisiert?
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Anlagen:
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