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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1213976.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
17.10.16, 12:00
Aktualisiert
02.01.17, 14:46

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03387 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der Erschließung des 1. BA i. V. mit einer außerplanmäßigen Auszahlung Beschlussvorschlag: Die Beschlusspunkte 1 und 5 des Beschlusses DBV – 420/12, vom 28.02.2012 bleiben unverändert. Die Beschlusspunkte 2 bis 4 werden wie folgt neu aufgestellt: 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 615.000 Euro bei einem Stadtanteil von 615.000 Euro. Es wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Angersiedlung Knauthain (7.0001622.700) i. H. v. 615.000 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der außerplanmäßigen Einzahlung von Dritten (7.0001622.705) i. V. m. dem Vergleich mit der VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung AG i. H. v. 325.000 Euro, aus der außerplanmäßigen Einzahlung von Dritten (7.0001622.705) i. V. m. einem Städtebaulichen Vertrag i. H. v. 18.000 Euro sowie aus dem PSP-Element Eisenbahnkreuzungsgesetz (7.0000574.705) i. H. v. 272.000 Euro. 3. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2016 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 4. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2016 2016 325.000 18.000 7.0001622.705 7.0001622.705 2016 615.000 7.0001622.700 x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage 4 Anlagen: Prüfkatalog Strategische Ziele Zusammenfassung Sachverhalt BFB Angersiedlung Knauthain DVB-420/12 vom 28.02.2012 Übersichtsplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain 01.11.2016 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der Erschließung des 1. BA i. V. mit einer außerplanmäßigen Auszahlung Zusammenfassende Erläuterung Am 24.05.1995 wurde durch den Stadtrat der Beschluss Nr. 265/95 für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 96 „Angersiedlung Knauthain“ inklusive Durchführungsvertrag gefasst. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 606/96 vom 18.09.1996 wurde über eine Änderung des Durchführungsvertrages entschieden (Bildung von 2 Bauabschnitten und die kostenmäßige Aufteilung der Vertragserfüllungsbürgschaft auf diese 2 Bauabschnitte). Das Amtsgericht Paderborn eröffnete mit Beschluss vom 01.03.2003 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erschließungsträgers. Damit fiel die Erschließungspflicht an die Kommune zurück. Zur Finanzierung dieser Erschließung des 1. BA sollte die in Höhe von 755.607,78 Euro vorliegende Vertragserfüllungsbürgschaft dienen. Dazu wurde mit dem Bürgen, der VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung AG weiter verhandelt. Im Ergebnis wurde ein Vergleich zur Inanspruchnahme der Vertragserfüllungsbürgschaft zwischen der VHV Versicherungen und der Stadt Leipzig geschlossen (DS-00825/14 vom 01.04.2015), wonach am 18.05.2015 eine Einzahlung i. H. v. 325.000,00 Euro auf den VG 5.8052.000031.0 erfolgte. Abschließende Gespräche mit Vertretern der Ev.-Luth. Kirchengemeinde am 11.05.2016 regelten die Kostenzuordnung der äußeren Erschließung. Der Beschluss der Vorlage zum Vergleich (DS-00825/14 vom 01.04.2015) wurde mit der Maßgabe bestätigt, einen Beschlusspunkt zu ergänzen, wonach der Oberbürgermeister mit der Erstellung einer gesonderten Vorlage über die Anpassung der Erschließungskosten beauftragt wird. Dieser 1. Änderungsbeschluss soll über den Sachverhalt der geänderten Finanzierung gegenüber des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (DBV420/12) informieren und eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2017 aufzeigen. vorhandene Mittel: – aus Vergleich (DS-00825/14): – aus einem neuen Städtebaulichen Vertrag: 325.000 Euro 18.000 Euro 343.000 Euro Bedarf: – Leistungen (Finanzierung bisher): – ca. 10 % Kostenerhöhung/Verschleiß: – Lärmschutzwand (nur Teil Stadt: 55 m Länge) 440.000 Euro 45.000 Euro 130.000 Euro 615.000 Euro Mehrbedarf (Bedarf minus vorhandene Mittel): 272.000 Euro Die Deckung des Mehrbedarfes i. H. v. 272.000 Euro erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000574.705 (Eisenbahnkreuzungsgesetz) durch Mehreinnahmen von Fördermitteln in 2016. Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain Datum: 01.11.2016 Begründung zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der Erschließung des 1. BA i. V. mit einer außerplanmäßigen Auszahlung 1. Grundlagen - Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der Erschließung des 1. BA, DBV – 420/12, vom 28.02.2012 - Ausführungsplanung mit Kostenermittlung nach Standardleistungstexten des Verkehrs- und Tiefbauamtes vom 14.06.2010 - Vergleich in Sachen Inanspruchnahme Vertragserfüllungsbürgschaft zwischen der VHV Versicherungen und der Stadt Leipzig, DS – 00825/14, beschlossen im Verwaltungsausschuss am 01.04.2015 - Ergebnisse der Besprechung am 11.05.2016 u. a. mit der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (im Auftrag des Grundstückseigentümers Pfarrlehn zu Leipzig-Knauthain) und dem Verkehrs- und Tiefbauamt 2. Veranlassung und Zielstellung Am 24.05.1995 wurde durch den Stadtrat der Beschluss Nr. 265/95 für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 96 „Angersiedlung Knauthain“ inklusive Durchführungsvertrag gefasst. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 606/96 vom 18.09.1996 wurde über eine Änderung des Durchführungsvertrages entschieden (Bildung von 2 Bauabschnitten und die kostenmäßige Aufteilung der Vertragserfüllungsbürgschaft auf diese 2 Bauabschnitte). Das Amtsgericht Paderborn eröffnete mit Beschluss vom 01.03.2003 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erschließungsträgers. Damit fiel die Erschließungspflicht an die Kommune zurück. Zur Finanzierung dieser Erschließung des 1. BA sollte die in Höhe von 755.607,78 Euro vorliegende Vertragserfüllungsbürgschaft dienen. Dazu wurde mit dem Bürgen, der VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung AG weiter verhandelt. Im Ergebnis wurde ein Vergleich zur Inanspruchnahme der Vertragserfüllungsbürgschaft zwischen der VHV Versicherungen und der Stadt Leipzig geschlossen (DS-00825/14 vom 01.04.2015), wonach am 18.05.2015 eine Einzahlung i. H. v. 325.000,00 Euro auf den VG 5.8052.000031.0 erfolgte. Abschließende Gespräche mit Vertretern der Ev.-Luth. Kirchengemeinde am 11.05.2016 regelten die Kostenzuordnung der äußeren Erschließung. Der Beschluss der Vorlage zum Vergleich (DS-00825/14 vom 01.04.2015) wurde mit der Maßgabe bestätigt, einen Beschlusspunkt zu ergänzen, wonach der Oberbürgermeister mit der Erstellung einer gesonderten Vorlage über die Anpassung der Erschließungskosten beauftragt wird. Dieser 1. Änderungsbeschluss soll über den Sachverhalt der geänderten Finanzierung gegenüber des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (DBV420/12) informieren und eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2017 aufzeigen. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain Datum: 01.11.2016 3. Alternative bei Nichtrealisierung Bei Nichtrealisierung ist die Komplettierung der Erschließung der Angersiedlung Knauthain nicht gesichert. Ein regelkonformer Straßenzustand ist nicht gegeben. 4. Beschreibung der Maßnahme Zur Komplettierung der gesicherten Erschließung der Angersiedlung sind Teilmaßnahmen erforderlich (siehe Anlage). Im Wesentlichen muss die Wohngebietszufahrt Pilzanger zwischen Rehbacher Straße und Ritterlingsweg (Achse C) hergestellt werden und der Ritterlingsweg zwischen dieser Wohngebietszufahrt/Pilzanger und der östlichen Achse G (Achse 6), incl. Stellplätze. Die Achse G muss ertüchtigt und erstmals mit einer Deckschicht versehen werden. In der Straße Achse B müssen Stellplätze komplettiert werden. Auf Grund der ausgereichten Baugenehmigungen haben die Eigentümer der vorhandenen Wohnbebauung einen Rechtsanspruch auf aktiven Lärmschutz gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan (VE-Plan) Nr. 96 „Angersiedlung LeipzigKnauthain“ (Stadtratsbeschluss Nr. 265/95 vom 24.05.1995). Vereinbart wurde, dass die Stadt Leipzig eine Teillänge von 55 m der erforderlichen Lärmschutzwand errichtet. Materialien Die Fahrbahnen werden in Asphaltbauweise hergestellt. Die Pkw-Stellflächen erhalten Rasenfugenpflaster. Die straßenbegleitenden Gehwege der Achsen C und 6 werden in grauem Beton-Rechteckpflaster 10 cm x 20 cm vorgesehen. Straßenentwässerung Das Oberflächenwasser wird über 30 cm breite gepflasterte Schnittgerinne und Straßenabläufe abgeleitet und an die vorhandenen bzw. wie folgt geplanten Regenwasserleitungen angeschlossen. Straßenbeleuchtung Die neuen Erschließungsstraßen erhalten eine Straßenbeleuchtung. Für die 15 neuen Lichtpunkte sind zylindrisch abgesetzte, feuerverzinkte Stahlmaste (Lichtpunkthöhe 4,5 m) mit Mastaufsatzleuchten „Siteco“ im Abstand von 25 m bis 28 m in Ergänzung zur vorhandenen Beleuchtung vorgesehen. Versorgungsleitungen Im Baugebiet sind bereits in großem Umfang Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden. Die Leitungsanschlüsse für Gas, Trinkwasser und Schmutzwasser wurden. Daher ist im Rahmen dieser Maßnahme keine weitere Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlich und nicht vorgesehen. Die Armaturenkappen (Schieber und Hydranten) und Schachtdeckel werden im Zuge des Straßenbaues höhenmäßig angepasst. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain Datum: 01.11.2016 Verkehrsgrün An der östlichen Seite der Wohngebietszufahrt werden (in Widerspiegelung der Bepflanzung des Pilzangers) 2 Baumscheiben mit Linden (Tilia Cordata „Greenspire“) bepflanzt. Am Knotenpunkt der Achse 6 mit Achse F wird südlich eine größere Grüninsel mit einer Linde entstehen. Zwischen den Pkw-Stellplätzen an der Achse 6 zwischen den Achsen C und F sollen 5 Bäume in Baumscheiben vorgesehen werden. An der östlichen Seite der Achse G zwischen den Garagenblöcken und im Bereich des nördlichen und südlichen Geh-/Radweganschlusses sind Grüninseln geplant. Weiterhin erfolgen Nachpflanzungen von 15 Bäumen in Baumscheiben der Achse 1 zwischen den Achsen B und F sowie in der Achse B zwischen den Achsen 1 und 3. 5. Finanzierung 5.1. Finanzierung laut Beschlusslage In der Dienstberatung des OBM am 28.02.2012 wurde der „Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der Erschließung des 1. BA“ beschlossen. 5.1.1. Finanzierung bisher Die Gesamtkosten für Planung und Bau betrugen zum damaligen Zeitpunkt 440.000 Euro einschließlich 30.000 Euro für SiGeKo, Bauüberwachung, Kontrollprüfungen und Planung. Für die geplante Maßnahme können keine Fördermittel in Anspruch genommen werden, da es sich um Anliegerstraßen handelt. 5.1.2. Finanzierung neu vorhandene Mittel: – aus Vergleich 325.000 Euro – aus einem neuen Städtebaulichen Vertrag 18.000 Euro 343.000 Euro 3 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain Datum: 01.11.2016 Bedarf: – Leistungen (Finanzierung bisher): 440.000 Euro – ca. 10 % Kostenerhöhung/Verschleiß: 45.000 Euro – Lärmschutzwand (nur Teil Stadt: 55 m Länge) 130.000 Euro 615.000 Euro Mehrbedarf (Bedarf minus vorhandene Mittel): 272.000 Euro Die Deckung des Mehrbedarfes i. H. v. 272.000 Euro erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000574.705 (Eisenbahnkreuzungsgesetz) durch Mehreinnahmen von Fördermitteln in 2016. 6. Weiteres Verfahren Der Beschluss dieser 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Angersiedlung Knauthain ist die Ermächtigungsgrundlage für die weitere Planung und Realisierung der Komplettierung der Erschließung der Angersiedlung Knauthain. Die Realisierung soll ab 2017 im Zusammenwirken mit potentiellen Vorhabenträgern erfolgen. 4 Zeichenerklärung : Birkenp Birkenpilzweg Fahrbahn - Asphaltoberbau ilzw eg Birkenpilzweg Fahrbahn - Mischverkehrsfläche, Betonpflaster Gehweg - Betonrechteckpflaster PKW-Stellplätze - Ökopflaster mit Splittfüllung Grüninseln, Rasen nde eg Bahng elä Tintlingw Ste inp ilzw Standort Straßenbeluchtungsmast neuer Straßenbaum, Baumscheibe mit Lavalitabdeckung Baumstandorte östlich Achse G, perspektivisch zu sichern, Pflanzung erst nach Aufstellung Lärmschutzwand möglich Komplettierung Regenwasserleitungen eg Pilzan ger eg g Ritterling D ies rlingw e weg Pilzanger R itte kaust raß e Perlpilzw Schönb ergstraß e IND. ÄNDERUNG / FORTSCHREIBUNG DATUM ÜBERSICHTSZEICHNUNG LAGEBEZUG BEARBEITET RD 83 HÖHENBEZUG m ü. NN Rehbacher Straße BAUHERR PLANVERFASSER Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt PROJEKTBEZEICHNUNG Angersiedlung in Leipzig - Knauthain Straßenbau und Erschließung PLANUNGSPHASE Hoffmann & Hofmann GmbH Architektur- und Ingenieurbüro, Schwägrichenstraße 4, 04107 Leipzig Tel.: 0341-91058-0, Fax: 0341-91058-22, info@hoffmann-hofmann.de PROJEKTNUMMER 331-W-0707 PLANGRÖSSE 42,0 cm x 59,4 cm BEARBEITET Wegs AUSFÜHRUNGSPLANUNG PLANINHALT GEZEICHNET Wegs PLANDATUM 18.11.2011 Übersichtslageplan MASZSTAB 1 : 1500 PLAN-NR. - INDEX -