Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1213976.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
17.10.16, 12:00
Aktualisiert
02.01.17, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03387
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain,
Komplettierung der Erschließung des 1. BA i. V. mit einer außerplanmäßigen
Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte 1 und 5 des Beschlusses DBV – 420/12, vom 28.02.2012 bleiben unverändert.
Die Beschlusspunkte 2 bis 4 werden wie folgt neu aufgestellt:
2.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 615.000 Euro bei einem Stadtanteil von
615.000 Euro.
Es wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
Angersiedlung Knauthain (7.0001622.700) i. H. v. 615.000 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
der außerplanmäßigen Einzahlung von Dritten (7.0001622.705) i. V. m. dem Vergleich mit der VHV
Vereinigte Haftpflichtversicherung AG i. H. v. 325.000 Euro, aus der außerplanmäßigen Einzahlung
von Dritten (7.0001622.705) i. V. m. einem Städtebaulichen Vertrag i. H. v. 18.000 Euro sowie aus
dem PSP-Element Eisenbahnkreuzungsgesetz (7.0000574.705) i. H. v. 272.000 Euro.
3.
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des
Jahresrechnungsergebnisses 2016 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum
gegebenen Zeitpunkt.
4.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
2016
2016
325.000
18.000
7.0001622.705
7.0001622.705
2016
615.000
7.0001622.700
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage 4
Anlagen:
Prüfkatalog Strategische Ziele
Zusammenfassung
Sachverhalt
BFB Angersiedlung Knauthain DVB-420/12 vom 28.02.2012
Übersichtsplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Angersiedlung Knauthain
01.11.2016
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain,
Komplettierung der Erschließung des 1. BA i. V. mit einer außerplanmäßigen
Auszahlung
Zusammenfassende Erläuterung
Am 24.05.1995 wurde durch den Stadtrat der Beschluss Nr. 265/95 für den
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 96 „Angersiedlung Knauthain“ inklusive
Durchführungsvertrag gefasst. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 606/96 vom 18.09.1996
wurde über eine Änderung des Durchführungsvertrages entschieden (Bildung von 2
Bauabschnitten und die kostenmäßige Aufteilung der Vertragserfüllungsbürgschaft
auf diese 2 Bauabschnitte). Das Amtsgericht Paderborn eröffnete mit Beschluss vom
01.03.2003 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erschließungsträgers.
Damit fiel die Erschließungspflicht an die Kommune zurück. Zur Finanzierung dieser
Erschließung des 1. BA sollte die in Höhe von 755.607,78 Euro vorliegende
Vertragserfüllungsbürgschaft dienen. Dazu wurde mit dem Bürgen, der VHV
Vereinigte Haftpflichtversicherung AG weiter verhandelt. Im Ergebnis wurde ein
Vergleich zur Inanspruchnahme der Vertragserfüllungsbürgschaft zwischen der VHV
Versicherungen und der Stadt Leipzig geschlossen (DS-00825/14 vom 01.04.2015),
wonach am 18.05.2015 eine Einzahlung i. H. v. 325.000,00 Euro auf den VG
5.8052.000031.0 erfolgte. Abschließende Gespräche mit Vertretern der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde am 11.05.2016 regelten die Kostenzuordnung der äußeren
Erschließung. Der Beschluss der Vorlage zum Vergleich (DS-00825/14 vom
01.04.2015) wurde mit der Maßgabe bestätigt, einen Beschlusspunkt zu ergänzen,
wonach der Oberbürgermeister mit der Erstellung einer gesonderten Vorlage über
die Anpassung der Erschließungskosten beauftragt wird. Dieser 1.
Änderungsbeschluss soll über den Sachverhalt der geänderten Finanzierung
gegenüber des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (DBV420/12) informieren und eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten
Finanzmittel in 2017 aufzeigen.
vorhandene Mittel:
– aus Vergleich (DS-00825/14):
– aus einem neuen Städtebaulichen Vertrag:
325.000 Euro
18.000 Euro
343.000 Euro
Bedarf:
– Leistungen (Finanzierung bisher):
– ca. 10 % Kostenerhöhung/Verschleiß:
– Lärmschutzwand (nur Teil Stadt: 55 m Länge)
440.000 Euro
45.000 Euro
130.000 Euro
615.000 Euro
Mehrbedarf (Bedarf minus vorhandene Mittel):
272.000 Euro
Die Deckung des Mehrbedarfes i. H. v. 272.000 Euro erfolgt aus dem PSP-Element
7.0000574.705 (Eisenbahnkreuzungsgesetz) durch Mehreinnahmen von
Fördermitteln in 2016.
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Angersiedlung Knauthain
Datum: 01.11.2016
Begründung
zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain,
Komplettierung der Erschließung des 1. BA i. V. mit einer außerplanmäßigen
Auszahlung
1. Grundlagen
-
Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der
Erschließung des 1. BA, DBV – 420/12, vom 28.02.2012
-
Ausführungsplanung mit Kostenermittlung nach Standardleistungstexten des
Verkehrs- und Tiefbauamtes vom 14.06.2010
-
Vergleich in Sachen Inanspruchnahme Vertragserfüllungsbürgschaft zwischen
der VHV Versicherungen und der Stadt Leipzig, DS – 00825/14, beschlossen im
Verwaltungsausschuss am 01.04.2015
-
Ergebnisse der Besprechung am 11.05.2016 u. a. mit der Aderhold
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (im Auftrag des Grundstückseigentümers
Pfarrlehn zu Leipzig-Knauthain) und dem Verkehrs- und Tiefbauamt
2. Veranlassung und Zielstellung
Am 24.05.1995 wurde durch den Stadtrat der Beschluss Nr. 265/95 für den
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 96 „Angersiedlung Knauthain“ inklusive
Durchführungsvertrag gefasst. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 606/96 vom 18.09.1996
wurde über eine Änderung des Durchführungsvertrages entschieden (Bildung von 2
Bauabschnitten und die kostenmäßige Aufteilung der Vertragserfüllungsbürgschaft
auf diese 2 Bauabschnitte). Das Amtsgericht Paderborn eröffnete mit Beschluss vom
01.03.2003 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erschließungsträgers.
Damit fiel die Erschließungspflicht an die Kommune zurück. Zur Finanzierung dieser
Erschließung des 1. BA sollte die in Höhe von 755.607,78 Euro vorliegende
Vertragserfüllungsbürgschaft dienen. Dazu wurde mit dem Bürgen, der VHV
Vereinigte Haftpflichtversicherung AG weiter verhandelt. Im Ergebnis wurde ein
Vergleich zur Inanspruchnahme der Vertragserfüllungsbürgschaft zwischen der VHV
Versicherungen und der Stadt Leipzig geschlossen (DS-00825/14 vom 01.04.2015),
wonach am 18.05.2015 eine Einzahlung i. H. v. 325.000,00 Euro auf den VG
5.8052.000031.0 erfolgte. Abschließende Gespräche mit Vertretern der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde am 11.05.2016 regelten die Kostenzuordnung der äußeren
Erschließung. Der Beschluss der Vorlage zum Vergleich (DS-00825/14 vom
01.04.2015) wurde mit der Maßgabe bestätigt, einen Beschlusspunkt zu ergänzen,
wonach der Oberbürgermeister mit der Erstellung einer gesonderten Vorlage über
die Anpassung der Erschließungskosten beauftragt wird. Dieser 1.
Änderungsbeschluss soll über den Sachverhalt der geänderten Finanzierung
gegenüber des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (DBV420/12) informieren und eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten
Finanzmittel in 2017 aufzeigen.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Angersiedlung Knauthain
Datum: 01.11.2016
3. Alternative bei Nichtrealisierung
Bei Nichtrealisierung ist die Komplettierung der Erschließung der Angersiedlung
Knauthain nicht gesichert. Ein regelkonformer Straßenzustand ist nicht gegeben.
4. Beschreibung der Maßnahme
Zur Komplettierung der gesicherten Erschließung der Angersiedlung sind
Teilmaßnahmen erforderlich (siehe Anlage).
Im Wesentlichen muss die Wohngebietszufahrt Pilzanger zwischen Rehbacher
Straße und Ritterlingsweg (Achse C) hergestellt werden und der Ritterlingsweg
zwischen dieser Wohngebietszufahrt/Pilzanger und der östlichen Achse G (Achse 6),
incl. Stellplätze. Die Achse G muss ertüchtigt und erstmals mit einer Deckschicht
versehen werden. In der Straße Achse B müssen Stellplätze komplettiert werden.
Auf Grund der ausgereichten Baugenehmigungen haben die Eigentümer der
vorhandenen Wohnbebauung einen Rechtsanspruch auf aktiven Lärmschutz gemäß
Vorhaben- und Erschließungsplan (VE-Plan) Nr. 96 „Angersiedlung LeipzigKnauthain“ (Stadtratsbeschluss Nr. 265/95 vom 24.05.1995). Vereinbart wurde, dass
die Stadt Leipzig eine Teillänge von 55 m der erforderlichen Lärmschutzwand
errichtet.
Materialien
Die Fahrbahnen werden in Asphaltbauweise hergestellt. Die Pkw-Stellflächen
erhalten Rasenfugenpflaster. Die straßenbegleitenden Gehwege der Achsen C und 6
werden in grauem Beton-Rechteckpflaster 10 cm x 20 cm vorgesehen.
Straßenentwässerung
Das Oberflächenwasser wird über 30 cm breite gepflasterte Schnittgerinne und
Straßenabläufe abgeleitet und an die vorhandenen bzw. wie folgt geplanten
Regenwasserleitungen angeschlossen.
Straßenbeleuchtung
Die neuen Erschließungsstraßen erhalten eine Straßenbeleuchtung. Für die 15
neuen Lichtpunkte sind zylindrisch abgesetzte, feuerverzinkte Stahlmaste
(Lichtpunkthöhe 4,5 m) mit Mastaufsatzleuchten „Siteco“ im Abstand von 25 m bis 28
m in Ergänzung zur vorhandenen Beleuchtung vorgesehen.
Versorgungsleitungen
Im Baugebiet sind bereits in großem Umfang Ver- und Entsorgungsleitungen
vorhanden. Die Leitungsanschlüsse für Gas, Trinkwasser und Schmutzwasser
wurden. Daher ist im Rahmen dieser Maßnahme keine weitere Verlegung von
Versorgungsleitungen erforderlich und nicht vorgesehen. Die Armaturenkappen
(Schieber und Hydranten) und Schachtdeckel werden im Zuge des Straßenbaues
höhenmäßig angepasst.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Angersiedlung Knauthain
Datum: 01.11.2016
Verkehrsgrün
An der östlichen Seite der Wohngebietszufahrt werden (in Widerspiegelung der
Bepflanzung des Pilzangers) 2 Baumscheiben mit Linden (Tilia Cordata „Greenspire“)
bepflanzt.
Am Knotenpunkt der Achse 6 mit Achse F wird südlich eine größere Grüninsel mit
einer Linde entstehen.
Zwischen den Pkw-Stellplätzen an der Achse 6 zwischen den Achsen C und F sollen
5 Bäume in Baumscheiben vorgesehen werden.
An der östlichen Seite der Achse G zwischen den Garagenblöcken und im Bereich
des nördlichen und südlichen Geh-/Radweganschlusses sind Grüninseln geplant.
Weiterhin erfolgen Nachpflanzungen von 15 Bäumen in Baumscheiben der Achse 1
zwischen den Achsen B und F sowie in der Achse B zwischen den Achsen 1 und 3.
5. Finanzierung
5.1. Finanzierung laut Beschlusslage
In der Dienstberatung des OBM am 28.02.2012 wurde der „Bau- und
Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der Erschließung
des 1. BA“ beschlossen.
5.1.1. Finanzierung bisher
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betrugen zum damaligen Zeitpunkt 440.000
Euro einschließlich 30.000 Euro für SiGeKo, Bauüberwachung, Kontrollprüfungen
und Planung.
Für die geplante Maßnahme können keine Fördermittel in Anspruch genommen
werden, da es sich um Anliegerstraßen handelt.
5.1.2. Finanzierung neu
vorhandene Mittel:
– aus Vergleich
325.000 Euro
– aus einem neuen Städtebaulichen Vertrag
18.000 Euro
343.000 Euro
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Angersiedlung Knauthain
Datum: 01.11.2016
Bedarf:
– Leistungen (Finanzierung bisher):
440.000 Euro
– ca. 10 % Kostenerhöhung/Verschleiß:
45.000 Euro
– Lärmschutzwand (nur Teil Stadt: 55 m Länge)
130.000 Euro
615.000 Euro
Mehrbedarf (Bedarf minus vorhandene Mittel):
272.000 Euro
Die Deckung des Mehrbedarfes i. H. v. 272.000 Euro erfolgt aus dem PSP-Element
7.0000574.705 (Eisenbahnkreuzungsgesetz) durch Mehreinnahmen von
Fördermitteln in 2016.
6. Weiteres Verfahren
Der Beschluss dieser 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
Angersiedlung Knauthain ist die Ermächtigungsgrundlage für die weitere Planung
und Realisierung der Komplettierung der Erschließung der Angersiedlung Knauthain.
Die Realisierung soll ab 2017 im Zusammenwirken mit potentiellen Vorhabenträgern
erfolgen.
4
Zeichenerklärung :
Birkenp
Birkenpilzweg
Fahrbahn - Asphaltoberbau
ilzw eg
Birkenpilzweg
Fahrbahn - Mischverkehrsfläche, Betonpflaster
Gehweg - Betonrechteckpflaster
PKW-Stellplätze - Ökopflaster mit Splittfüllung
Grüninseln, Rasen
nde
eg
Bahng elä
Tintlingw
Ste inp ilzw
Standort Straßenbeluchtungsmast
neuer Straßenbaum, Baumscheibe mit Lavalitabdeckung
Baumstandorte östlich Achse G, perspektivisch zu sichern,
Pflanzung erst nach Aufstellung Lärmschutzwand möglich
Komplettierung Regenwasserleitungen
eg
Pilzan ger
eg
g
Ritterling
D ies
rlingw
e
weg
Pilzanger
R itte
kaust
raß e
Perlpilzw
Schönb ergstraß e
IND. ÄNDERUNG / FORTSCHREIBUNG
DATUM
ÜBERSICHTSZEICHNUNG
LAGEBEZUG
BEARBEITET
RD 83
HÖHENBEZUG
m ü. NN
Rehbacher Straße
BAUHERR
PLANVERFASSER
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
PROJEKTBEZEICHNUNG
Angersiedlung in Leipzig - Knauthain
Straßenbau und Erschließung
PLANUNGSPHASE
Hoffmann & Hofmann GmbH
Architektur- und Ingenieurbüro, Schwägrichenstraße 4, 04107 Leipzig
Tel.: 0341-91058-0, Fax: 0341-91058-22, info@hoffmann-hofmann.de
PROJEKTNUMMER
331-W-0707
PLANGRÖSSE
42,0 cm x 59,4 cm
BEARBEITET
Wegs
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
PLANINHALT
GEZEICHNET
Wegs
PLANDATUM
18.11.2011
Übersichtslageplan
MASZSTAB
1 : 1500
PLAN-NR.
-
INDEX
-