Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1209272.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
28.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03334
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
LVV mbH - Vereinbarung einer weiteren Tilgungsaussetzung
Beschlussvorschlag:
Zur weiteren Stabilisierung und Sicherung der mit dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
verbundenen Zahlungen wird für das an die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH (LVV) ausgereichte Gesellschafterdarlehen die weiterhin notwendige Aussetzung der Tilgung
für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
In der Ratsversammlung am 24.08.2016 (VI-A-02982-NF-04) wurde neben der Fortschreibung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages unter Punkt 5 zur weiteren Stabilisierung und Sicherung
der zu leistenden Zahlungen eine erneute Tilgungsaussetzung für das bestehende
Gesellschafterdarlehen vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 beschlossen.
Anlage:
Vereinbarung zur Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens (Entwurf)
ENTWURF
Vereinbarung zur Aussetzung der Tilgung
des Gesellschafterdarlehens der Stadt Leipzig
zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
im Folgenden „Stadt Leipzig“
und der
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
vertreten durch die Geschäftsführung
Reichsstr. 4 (Specks Hof)
04109 Leipzig
im Folgenden „LVV“
Präambel
Die Stadt Leipzig und die LVV haben am 13.11.1997 einen Darlehensvertrag in Höhe von
DM 554.600.000,00 (€ 283.562.477,31) geschlossen (Urkundenrolle Nr.: 2298/1997 des Notars Jung-Heiliger). Die Restschuld des Darlehens beträgt zum 31.12.2015
€ 237.846.477,31.
Eine Tilgung des Gesellschafterdarlehens erfolgte seit dem Jahr 2009 nicht, da die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen auf der Grundlage der von den Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüsse nicht gegeben waren oder eine Tilgungsaussetzung vereinbart wurde.
In der Ratsversammlung am 24.08.2016 (VI-A-02982-NF-04) wurde neben der Fortschreibung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages unter Punkt 5 zur weiteren Stabilisierung
und Sicherung der zu leistenden Zahlungen eine weitere Tilgungsaussetzung für das bestehende Gesellschafterdarlehen vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 beschlossen.
§ 1 Fälligkeit
Abweichend von der Tilgungsvereinbarung vom 07./15. Dezember 2009 wird vereinbart,
dass ausgehend vom Jahresabschluss 2015 die Tilgungszahlungen in den Jahren 2016 bis
2018 ausgesetzt werden.
Die Vertragspartner sind sich einig, dass im Jahr 2018 eine Neubewertung der Fähigkeit der
LVV, das Gesellschafterdarlehen ab 2019 zu bedienen, erforderlich ist.
§ 2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Gleiches gilt hinsichtlich der Änderung des genannten Schriftformerfordernisses.
Diese Vereinbarung wird in 2-facher Ausfertigung erstellt.
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ENTWURF
§ 3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam und undurchführbar sein, so soll
das die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten
sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen.
Leipzig,____________
Leipzig,____________
für die Stadt Leipzig
für die LVV Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH
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