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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1209272.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
28.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:28

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03334 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff LVV mbH - Vereinbarung einer weiteren Tilgungsaussetzung Beschlussvorschlag: Zur weiteren Stabilisierung und Sicherung der mit dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag verbundenen Zahlungen wird für das an die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) ausgereichte Gesellschafterdarlehen die weiterhin notwendige Aussetzung der Tilgung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: In der Ratsversammlung am 24.08.2016 (VI-A-02982-NF-04) wurde neben der Fortschreibung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages unter Punkt 5 zur weiteren Stabilisierung und Sicherung der zu leistenden Zahlungen eine erneute Tilgungsaussetzung für das bestehende Gesellschafterdarlehen vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 beschlossen. Anlage: Vereinbarung zur Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens (Entwurf) ENTWURF Vereinbarung zur Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens der Stadt Leipzig zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig im Folgenden „Stadt Leipzig“ und der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH vertreten durch die Geschäftsführung Reichsstr. 4 (Specks Hof) 04109 Leipzig im Folgenden „LVV“ Präambel Die Stadt Leipzig und die LVV haben am 13.11.1997 einen Darlehensvertrag in Höhe von DM 554.600.000,00 (€ 283.562.477,31) geschlossen (Urkundenrolle Nr.: 2298/1997 des Notars Jung-Heiliger). Die Restschuld des Darlehens beträgt zum 31.12.2015 € 237.846.477,31. Eine Tilgung des Gesellschafterdarlehens erfolgte seit dem Jahr 2009 nicht, da die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen auf der Grundlage der von den Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüsse nicht gegeben waren oder eine Tilgungsaussetzung vereinbart wurde. In der Ratsversammlung am 24.08.2016 (VI-A-02982-NF-04) wurde neben der Fortschreibung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages unter Punkt 5 zur weiteren Stabilisierung und Sicherung der zu leistenden Zahlungen eine weitere Tilgungsaussetzung für das bestehende Gesellschafterdarlehen vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 beschlossen. § 1 Fälligkeit Abweichend von der Tilgungsvereinbarung vom 07./15. Dezember 2009 wird vereinbart, dass ausgehend vom Jahresabschluss 2015 die Tilgungszahlungen in den Jahren 2016 bis 2018 ausgesetzt werden. Die Vertragspartner sind sich einig, dass im Jahr 2018 eine Neubewertung der Fähigkeit der LVV, das Gesellschafterdarlehen ab 2019 zu bedienen, erforderlich ist. § 2 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt hinsichtlich der Änderung des genannten Schriftformerfordernisses. Diese Vereinbarung wird in 2-facher Ausfertigung erstellt. 1 ENTWURF § 3 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam und undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen. Leipzig,____________ Leipzig,____________ für die Stadt Leipzig für die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH 2