Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1066607.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
09.06.16, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 11:23

öffnen download melden Dateigröße: 143 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02946 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB Nordost SBB Süd Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb von zwei Gebäuden in Raumsystembauweise zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen - Bestätigung außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Dem Vorschlag zur Errichtung von zwei Raumsystemen für Oberschulen wird zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für die Raumsysteme betragen 2.200.000 €, welche in 2016 und 2017 bereitgestellt werden. 3. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO von 1.100.000 Euro in den PSP-Elementen "Raumsystem Lene-Voigt-Schule" 7.000XXXX.700) und von 491.364 Euro "Raumsystem 20. Schule" (7.000XXXX.700) bestätigt. 4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO erfolgt in 2016 aus den Kontierungselementen: • Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt (Invest)“ (10987000000) i. H. v. 1.530.000 Euro • PSP-Element „zentrale Planungsmittel“ (7.0001104.700) i. H. v. 42.927 Euro • PSP-Element „Kita Holbeinstraße“ (7.000.1446.700) i. H. v. 18.437 Euro 5. Die Einordnung der Jahresscheibe 2017 i. H. v. 608.636 Euro erfolgt innerhalb des im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Budgets und wird im Rahmen der verwaltungsinternen Veränderungen berücksichtigt. 7. Die Kosten für die Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 € je Raumsystem. Die Deckung wird hierfür wird 2017 innerhalb des im Haushaltsplanentwurfs veranschlagten Budgets sichergestellt. 8. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung beider Raumsysteme im Gesamtumfang von 51.600 Euro (2017 anteilig für Monate, 2018 vollständig) werden innerhalb der entsprechenden Budgeteinheit 51_BW gedeckt. 9. Der Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von wo veranschlagt 2017 34.000 diverse Einzahlungen Auszahlungen 2016 2017 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2016 2017 nein 1.591.364 diverse 608.636 diverse wenn ja, von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2017 2018 51.600 diverse Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Hinweis: Der Punkt "Folgekosten" basiert derzeit auf Schätzungen des Amtes für Gebäudemanagement. Diese werden im Rahmen des Baubeschlusses ggf. akualisiert. Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Anlagen: Begründung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Prüfkatalog Stadt Leipzig, DS-02946 Raumsystembauweise an Oberschulen V O R LAG E Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss Zum Investitionsvorhaben: Raumsysteme an zwei Oberschulen zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe Bauherrenamt: Amt für Jugend, Familie und Bildung Georg-Schumann-Straße 357 04159 Leipzig Baufachamt: Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126 - 128 04317 Leipzig Projektsteuerung: LESG Leipzig, den 03.11.2016 -1- Stadt Leipzig, DS-02946 Raumsystembauweise an Oberschulen Ausgangslage Die Kapazitäten der bestehenden Oberschulen sind vollständig ausgelastet. Die Versorgung mit Plätzen in Oberschulen konnte im Schuljahr 2016/2017 nur aufgrund der zusätzlich geschaffenen Plätze in Systembauten gesichert werden. Auch im nächsten Schuljahr wird die Zahl der Schüler, welche in Oberschulen aufgenommen werden müssen, erheblich höher sein, als die Zahl der Schüler, die die Schule verlassen. Es ist deutlich abzusehen, dass die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Als ein Ergebnis der neuen Bevölkerungsvorausschätzung ist die Erkenntnis, dass die bisher geplanten und teilweise in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung nicht ausreichend und zeitlich zu spät zu realisieren sind. Um die entstehenden Bedarfsspitzen abzufangen, sind Erweiterungsbauten an Bestandsgebäuden erforderlich. Vorschlag zum weiteren Vorgehen Auf Basis von Prognosen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ist davon auszugehen, dass an den Oberschulen bis Ende des Schuljahres mindestens sechs weitere Klassen gebildet werden müssen. Das ist im derzeitigen Bestand der Oberschulen nicht möglich. Deshalb wird vorgeschlagen, an zwei Standorten eine Erweiterung auf den Schulgrundstücken durch die Aufstellung von Raumsystemen für den Unterricht vorzunehmen – nach dem Vorbild der wie vor Beginn des Schuljahres 2016/2017 an drei Standorten. Folgende Standorte wurden ausgewählt: – – Lene-Voigt-Schule in Lößnig, 20. Schule in Schönefeld. Die Auswahl von Standorten, an denen kapazitive Engpässe durch Systembauen kurzfristig entgegen gewirkt werden soll, fußt neben einer Analyse der Platzbedarfe auch auf vorhandenen Möglichkeiten, an bestehenden Oberschulstandorten überhaupt ergänzte Raumsysteme entwickeln zu können. Da die Kostenprognose aufgrund der Systembauweise insbesondere dann standortunabhängig ist, wenn nicht in bestehende Gebäudesubstanz durch beispielsweise direkte Anbauten eingegriffen wird, hat die o. g. Auswahl keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf eventuelle Standortalternativen. Aus Sicht des Amtes für Jugend, Familie und Bildung sind o. g. Standorte optimal. Realisierungsvorschlag zur Einrichtung von zwei Raumsystemen In analoger Betrachtung zu den bereits realisierten Raumsystemen für die 84. Schule (Oberschule), die Schule Portitz (Grundschule), Schule Paunsdorf (Oberschule) und Georg-SchumannSchule (Oberschule) wird folgendes Raumprogramm angestrebt: – – – 4 allgemeine Unterrichtsräume, 1 Nebenraum Sanitärräume für Jungen und Mädchen Eine Abstimmung zum detaillierten Raumprogramm erfolgt im Rahmen der weiteren Prüfung. Berechnungsbasis für die Herstellungskosten einschließlich Erschließung und Montage bilden die folgenden Raumsysteme anhand ihrer Ausschreibungsergebnisse: -2- Stadt Leipzig, DS-02946 Raumsystembauweise an Oberschulen – – – 84. Schule: 921.300 Euro Schule Portitz: 1.097.500 Euro Schule Paunsdorf: 927.250 Euro Die Lösung an der Schule Portitz wurde als Anbau an das Schulgebäude ausgeführt. Diese unmittelbare Verbindung an das vorhandene Schulgebäude wird als vorteilhaft gewertet. Diese Bauweise soll an den ausgewählten Standorten 20. Schule sowie Lene-Voigt-Schule als Wiederholungsprojekt erfolgen. Somit muss für die zu errichtenden Raumsysteme pauschal von Kosten in Höhe von je 1,1 Mio. Euro für die o. g. Raumsysteme ausgegangen werden. Die Maßnahme soll über die LESG realisiert werden. Eine Vorinformation ist bereits erfolgt. Die genauen Untersuchungen und auch notwendigen Abstimmungen mit den Ämtern erfolgt im Rahmen der Projektsteuerung federführend durch die LESG. Dafür sind aber bereits finanzielle Mittel notwendig. In diesem Zuge wird es dann auch sicher Bauvoranfragen und Bauanträge geben. Die Realisierung soll möglichst bis zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 erfolgen. Soweit möglich, werden die notwendigen finanziellen Bedarfe aus dem Haushalt des laufenden Haushaltsjahres 2016 gedeckt. Darin stehen gesperrte Mittel in Höhe von 1.230.000 Euro zur Verfügung, die nachfolgende PSP-Elemente betreffen und formal aus der Kostenstelle 10987000000 „unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt (Invest)“ bereitgestellt werden: – – – 900.000 Euro aus dem PSP-Element 7.0001488.700 (Neubau Grundschule Stötteritz/Thonberg), 150.000 Euro aus dem PSP-Element 7.0001492.700 (Neubau 3-zügige Grundschule Gohlis/Möckern „Werk 'Motor'“) sowie 180.000 Euro aus dem PSP-Element 7.0000079.700.110, Kostenart 78210000 Grunderwerbe (Grundstückswerk „Werk 'Motor'“). Darüber hinaus werden aus dem Gesamthaushalt 300.000 Euro aus der Kostenstelle 10987000000 „unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt (Invest)“ bereitgestellt. Die benannten Beträge der drei PSP-Elemente sind Mittel aus dem Jahr 2015, welche als Ermächtigung aus Vorjahren im Jahr 2016 zur Verfügung stehen und infolge neuer Prioritätenbewertung im Amt für Jugend, Familie und Bildung für die Errichtung der kapazitiv dringlichen Raumsysteme verwendet werden sollen. Darüber hinaus werden weitere 61.364 Euro in 2016 wie folgt gedeckt: – – 18.437 Euro aus dem PSP-Element 7.000.1446.700 (Kita Holbeinstraße) 42.927 Euro aus dem PSP-Element 7.000.1104.700 (zentrale Planungsmittel Schulbau). Die Einordnung der Jahresscheibe 2017, für die zur Vorhabensfinanzierung weitere 608.636 Euro benötigt werden, erfolgt innerhalb des im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Budgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Darüber hinaus entstehen für die Ausstattung beider Raumsysteme zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 jeweils 17.000 Euro, die im Ergebnishaushalt innerhalb des im Planentwurfs veranschlagten Budgets gedeckt werden. Weitere Kosten für die Bewirtschaftung beider Raumsysteme entstehen für Werterhaltung, Hausmeisterleistungen, Müllentsorgung sowie Reinigungsleistungen. Diese werden mit 15.200 Euro für 2017 (anteilig für fünf Monate) und mit 36.400 Euro für 2018 veranschlagt. -3- Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1