Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1219285.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
09.01.17, 09:44

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03444 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit Beschlussvorschlag: Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Bildung von Rückstellungen für Altersteilzeit im Budget "11_PA_NZ" - Personalaufwendungen nicht zahlungswirksam - in Höhe von 4,75 Mio € werden bestätigt und formal aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) gedeckt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 01.01.16 31.12.16 4.750.000 1.100.11.1.2.02.10 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Ausgangslage Zum 1. Januar 2010 ist der „Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte“ (TV FlexAZ) in Kraft getreten. Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nur für 2,5 % der Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung. Solange diese Höchstgrenze ausgeschöpft ist, ist der Anspruch auf Vereinbarung von Altersteilzeit ausgeschlossen. Die Quote wird jeweils zum 31. Mai festgestellt und ist für das folgende Kalenderjahr bindend. Die Berechnungen zum Stichtag 31. Mai 2015 haben ergeben, dass die Quote in der Stadtverwaltung erstmals seit Inkrafttreten des TV FlexAZ unterschritten wird. Das heißt, dass ab 2016 ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht, bis die Obergrenze von 2,5 % wieder erreicht ist. Demzufolge konnten die Beschäftigten im Jahr 2015 Anträge auf Altersteilzeit stellen. Dies haben 112 Beschäftigte getan, 101 Beschäftigten wurde der Antrag genehmigt. Haushaltsplanung 2015/2016 Zum Zeitpunkt (2014) der Planungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 war nicht absehbar, wie sich die Altersteilzeit zukünftig darstellt. Im Ergebnis wurden keine Rückstellungen für Altersteilzeit geplant. Zusammenfassung Da keine Rückstellungen für Altersteilzeit geplant wurden, ergibt sich ein Mehrbedarf für die Bildung der Rückstellung im Budget 11_PA_NZ – „Personalaufwand nicht zahlungswirksam“. Dieser stellt sich wie folgt dar: 4071 2000 - Zuführung zur Rückstellung – Aufstockung ATZ 4071 2000 - Zuführung zur Rückstellung – Erfüllungsrückstand Gesamt 2.750.000 2.000.000 4.750.000