Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1219285.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
02.11.16, 12:00
Aktualisiert
09.01.17, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03444
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Bildung von
Rückstellungen für Altersteilzeit im Budget "11_PA_NZ" - Personalaufwendungen nicht
zahlungswirksam - in Höhe von 4,75 Mio € werden bestätigt und formal aus der Kostenstelle
"Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) gedeckt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
01.01.16 31.12.16
4.750.000
1.100.11.1.2.02.10
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Ausgangslage
Zum 1. Januar 2010 ist der „Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte“
(TV FlexAZ) in Kraft getreten. Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nur für 2,5 % der
Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung. Solange diese Höchstgrenze ausgeschöpft ist, ist der
Anspruch auf Vereinbarung von Altersteilzeit ausgeschlossen. Die Quote wird jeweils zum 31. Mai
festgestellt und ist für das folgende Kalenderjahr bindend.
Die Berechnungen zum Stichtag 31. Mai 2015 haben ergeben, dass die Quote in der
Stadtverwaltung erstmals seit Inkrafttreten des TV FlexAZ unterschritten wird. Das heißt, dass ab
2016 ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht, bis die Obergrenze von 2,5 % wieder erreicht ist.
Demzufolge konnten die Beschäftigten im Jahr 2015 Anträge auf Altersteilzeit stellen. Dies haben
112 Beschäftigte getan, 101 Beschäftigten wurde der Antrag genehmigt.
Haushaltsplanung 2015/2016
Zum Zeitpunkt (2014) der Planungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 war nicht absehbar, wie
sich die Altersteilzeit zukünftig darstellt. Im Ergebnis wurden keine Rückstellungen für Altersteilzeit
geplant.
Zusammenfassung
Da keine Rückstellungen für Altersteilzeit geplant wurden, ergibt sich ein Mehrbedarf für die Bildung
der Rückstellung im Budget 11_PA_NZ – „Personalaufwand nicht zahlungswirksam“. Dieser stellt
sich wie folgt dar:
4071 2000 - Zuführung zur Rückstellung – Aufstockung ATZ
4071 2000 - Zuführung zur Rückstellung – Erfüllungsrückstand
Gesamt
2.750.000
2.000.000
4.750.000