Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1199412.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03222
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
Maßnahme "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste
Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – östlicher
Hauptstrang"
Beschlussvorschlag:
1. Die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 846.680 € (Finanzhilfen EFRE+SUO+städtische
Mittel) an die Stadtwerke Leipzig GmbH für die Maßnahme „Hocheffiziente KWK gespeiste
Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – östlicher Hauptstrang“ wird
entsprechend § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung vorbehaltlich der Bewilligung durch die
Sächsische Aufbaubank beschlossen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 4.932.062 €. Von diesen Kosten sind 2.431.862 €
(49,3%) für die Stadtwerke Leipzig unrentierlich. Die Zuwendung beträgt insgesamt 846.680 €. Der
städtische Eigenanteil beträgt 42.334,00 € (5 % der zuwendungsfähigen Kosten). Die Höhe der
EFRE- Zuwendung beträgt 677.344 € (80% der zuwendungsfähigen Kosten). Die restlichen 15 %
des notwendigen nationalen Eigenanteils in Höhe von 127.002 € werden aus Mitteln des BundLänderprogramm Stadtumbau Ost kofinanziert.
Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass die beschlossene Konzernwirtschaftsplanung
der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH für das Jahr 2017 die vorgenannten
Beiträge der Beteiligungsunternehmen enthält.
Die Kosten werden wie folgt im PSP Element,
Leipziger Westen 7.0001.632.740 Sachkonto 78170000 kassenwirksam:
Haushaltsjahr 2016:
0€
Haushaltsjahr 2017: 609.610 €
Haushaltsjahr 2018:
0€
Haushaltsjahr 2019: 237.070 €
2. Die Ratsversammlung beschließt das EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 in
den geänderten Grenzen gemäß Lageplan - Anlage 3.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
x
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
2017
2019
804346
7.0001.632.705
Auszahlungen
2017
2019
846680
7.0001.632.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt
1. Grundlagen
- Beschluss zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 (RB VI_DS-01686 vom
11.11.2015)
– Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020 Auf dem Weg zur
nachhaltigen europäischen Energie- und Klimaschutzkommune auf Basis des European Energy
Awards (RB V-2072/14 vom 21.05.2014)
- Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer
Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost für den Programmteil Aufwertung
(Ratsbeschluss vom 18.05.2016)
– Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b
Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012), Fortschreibung des
Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) ist im Verfahren
– Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung der
Gesamtmaßnahme „Leipziger Westen“ im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung EFRE 2014
bis 2020 - vom 14.12.2015
1.2 Veranlassung und Zielstellung
1.2.1 Derzeitige Situation
Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes in dafür geeigneten Stadtteilen und die Verdichtungen
des Netzes in bestehenden Fernwärmeversorgungsgebieten sowie der Ausbau von
Nahwärmenetzen zuvor genannter Gebiete ist eine prioritäre Zielstellung des „Energie- und
Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014-2020“.
1.2.2 Veranlassung
Die Stadt Leipzig hat sich mit dem o.g. Beschluss zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen
2014-2020 zur Maßnahme, Schaffung einer hocheffizienten KWK gespeisten Wärmeversorgung
im Leipziger Westen zum Anschluss von öffentlicher Gebäude – östlicher Hauptstrang- bekannt.
Im o.g. Bescheid des SMI wurde die Maßnahme als grundsätzlich förderfähig bestätigt und als
Schlüsselmaßnahme zur Erreichung der CO2-Einsparungszeile bewertet.
Um die geplanten Fördermittel bewilligt zu bekommen ist eine Anpassung der
Fördergebietsgrenzen gemäß Anlage 3 erforderlich. Diese Anpassung ist notwendig, um zu
gewährleisten, dass alle Investitionen und Erträge die mit der Errichtung des östlichen
Hauptstranges in Verbindung stehen, in die Berechnung der unrentierlichen Kosten nach FW
703[1] einfließen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Oststrang vollständig in den durch das
GIHK definierten Gebietsgrenzen befindet.
Momentan ist dies nicht der Fall. Teile der Leitungsabschnitte in Nonnenstraße und Weißenfelser
Straße liegen außerhalb der derzeitigen Fördergebietsgrenzen und fallen aktuell aus der
Förderung heraus. Diese Leitungsabschnitte werden jedoch zwingend zur Erreichung des
Projektziels der KWK gespeisten Wärmeversorgung im Leipziger Westen benötigt und können
nicht aus der Berechnung der unrentierlichen Kosten herausgelöst werden.
[1] Das Arbeitsblatt FW 703 ist die Berechnungsvorschrift zum Nachweis der unrentierlichen Kosten im Rahmen der
Beantragung von Fördermitteln. Es definiert nach einem standardisierten und transparenten Verfahren die
Wirtschaftlichkeitslücke eines Gesamtprojektes, unter Berücksichtigung aller Planungskosten, Investitions- und
Baukosten sowie den langfristigen Einnahmen nach der Realisierung. In der Erstfassung der FW 703 aus 05/2015
konnten Zuführungsleitungen in das Quartier, die außerhalb der Fördergebietsgrenzen liegen, mit in die
Unrentierlichkeitsberechnung einbezogen werden. Mit der neuen Fassung aus Ende 08/2015 ist dies nicht mehr
möglich.
1.2.3 Zielstellung
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Fernwärmenetzes als Basis für ein
„Schwarmkraftwerk (Cluster aus Dezentralen Erzeugungsanlagen-DEA Cluster) Leipzig West“, die
Senkung des Primärenergiebedarfs und die Komplementierung der denkmalgerechten
energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude.
2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes.
Ohne weitere Investitionen in das öffentliche Fernwärmenetz und den gezielten
Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen
Ziele des Klimaschutzes nicht entsprechend umgesetzt werden. Außerdem können die bewilligten
EFRE- und Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden.
3. Beschreibung der Maßnahme
Die Erweiterung des Fernwärmenetzes im Leipziger Westen mit dem sogenannten „Oststrang“
erfolgt ausgehend von der Gießerstraße über die Naumburger Straße, Nonnenstraße,
Weißenfelser Straße, Alte Straße, Erich-Zeigner-Allee, Lionstraße, Zschochersche Straße bis zur
Dreilindenstraße.
Durch den östlichen Hauptstrang erfolgt die Anbindung der Erich-Zeigner-Grundschule, des KarlHeine-Gymnasiums, der Stadtteilbibliothek Plagwitz und der Musikalischen Komödie an die
Fernwärme.
Für die vorgenannten öffentlichen Gebäude wird im Rahmen der weiteren Projektplanungen ein
künftiger Anschluss an die Fernwärmeleitungsnetz berücksichtigt. Die Leipziger Stadtwerke
haben diese städtischen Objekte als sogenannte „Ankerkunden“ fest eingeplant. Im Rahmen des
EFRE-Programmes wird beispielsweise die energetische Sanierung der Musikalische Komödie
inklusive des Anschluss an die Fernwärme unterstützt. Diesbezüglich wird eine gesonderte
Vorlage für einen Bau- und Finanzierungsbeschluss eingereicht.
Das Fernwärmenetz schafft außerdem die Voraussetzungen zur Einbindung erneuerbarer
Energien. Eine Fortführung dieser Vernetzung soll Im Rahmen des Programms Smart-Cities
erreicht werden.
Der Trassenverlauf ist der Anlage 1 zu entnehmen.
4. Finanzierung
Die Finanzierung der förderfähigen Kosten der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des EFREProgramms integrierte Stadtentwicklung 2014-2020, des Bund-Länderprogramms Stadtumbau Ost
und stellt sich unter Berücksichtigung der Zuwendungs- und Eigenanteile wie folgt dar:
Herkunft der Mittel bis 2018
Betrag in EUR
Zuwendung aus EFRE integrierte Stadtentwicklung
677.344
Zuwendungen aus Bund Länder Programm Stadtumbau Ost
127.002
Beiträge Stadtwerke Leipzig
Sonstige Beteiligungen
Eigenmittel der Stadt Leipzig
Summe
4.085.382
0
42.334
4.932.062
4.1 Gesamtkosten
Kostengruppen
Baukosten Errichtung Haupttrassen
Betrag in EUR
3.541.200
Baukosten Errichtung Hausanschlussleitung
803.200
Nebenkosten
587.662
Gesamtkosten
4.932.062
Von den Gesamtkosten wurden unrentierliche Kosten in Höhe von 2.431.862 € von den
Stadtwerken Leipzig ermittelt.
Auf Grund des reduzierten Bewilligungsrahmens für das EFRE-Gebiet Leipziger Westen können
für diese Maßnahme jedoch nur Kosten in Höhe von maximal 846.680,00 € als förderfähig
anerkannt werden.
Anlage 2- Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten
nach Arbeitsblatt FW 703
5. Folgekosten
Die Stadtwerke Leipzig GmbH wird die Kosten zur Nutzung und Bewirtschaftung des
Fernwärmenetzes übernehmen.
6. Eigentumsverhältnisse
Das Fernwärmeleitungsnetz ist in Besitz der Stadtwerke Leipzig GmbH und wird im öffentlichen
Straßenraum der Stadt Leipzig verlegt.
7. Bauzeit und Umleitung
Die Bauzeit ist abschnittsweise zwischen Januar 2017 bis September 2019 geplant.
Anlagen:
12-
Lageplan
Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach
Arbeitsblatt FW 703
3- Gebietsgrenzen EFRE-Gebiet 2014-2020
3.1 - Darstellung der Anpassung
Legende
Wärmeversorgung Leipziger Westen
östlicher Hauptstrang
Haupttrasse (Bestand)
Straße
Haupttrasse (Planung)
Jahnallee
Oststrang BA 1, 2017
städtisches Objekt
Oststrang BA 2, 2019
Naumburger Straße - Netzverstärkung, 2017
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Stand: 21.06.2016
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Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers
über die Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach Arbeitsblatt AGFW FW 703
Fernwärmenetzausbau Leipzig West - Oststrang
Investitionskosten
davon rentierliche Kosten
davon unrentierliche Kosten
Prozentsatz unrentierliche Kosten
€
4.932.040
2.500.178
2.431.862
%
49,3
Einzelnachweise gem. Arbeitsblatt AGFW FW 703 sind dieser Bescheinigung beizulegen.
Name des Wärmenetzbetreibers
Name des Wärmenetzes
Lage des Netzes
Stadtwerke Leipzig GmbH
Fernwärmeverbundnetz
Leipzig
Verantwortlicher Betriebsleiter
Telefon
E-mail
Zeitraum der Datenbasis
Herr Uwe Lehnert
0341 - 121 6500
Uwe.Lehnert@swl.de
Planungsdaten von 2015
Ort, Datum
Unterschrift
Die im Dokument "Zusammenfassung der Nichtrentierlichkeitsberechnung für den
Fernwärmeausbau Leipziger Westen Blatt 1" vom 25.05.2016 dargestellte Berechnung der
unrentierlichen Kosten wurde mit ihren Eingangsdaten auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft und
bestätigt.
Gutachter
Ort, Datum
Unterschrift
Fördergebietsgrenze
EFRE Leipziger Westen
2014 - 2020
Legende
Gebietsabgrenzung
gültig ab 2016
Stand: 08/ 2016
Maßstab 1:12.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
Gebietsanpassung
Fördergebietsgrenze
EFRE Leipziger Westen
2014 - 2020
Legende
Gebietsabgrenzung
gültig bis 2015
Gebietsanpassung
gültig ab 2016
Stand: 08/ 2016
Maßstab 1:12.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung