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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1199412.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03222 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 Maßnahme "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – östlicher Hauptstrang" Beschlussvorschlag: 1. Die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 846.680 € (Finanzhilfen EFRE+SUO+städtische Mittel) an die Stadtwerke Leipzig GmbH für die Maßnahme „Hocheffiziente KWK gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – östlicher Hauptstrang“ wird entsprechend § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung vorbehaltlich der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank beschlossen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 4.932.062 €. Von diesen Kosten sind 2.431.862 € (49,3%) für die Stadtwerke Leipzig unrentierlich. Die Zuwendung beträgt insgesamt 846.680 €. Der städtische Eigenanteil beträgt 42.334,00 € (5 % der zuwendungsfähigen Kosten). Die Höhe der EFRE- Zuwendung beträgt 677.344 € (80% der zuwendungsfähigen Kosten). Die restlichen 15 % des notwendigen nationalen Eigenanteils in Höhe von 127.002 € werden aus Mitteln des BundLänderprogramm Stadtumbau Ost kofinanziert. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass die beschlossene Konzernwirtschaftsplanung der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH für das Jahr 2017 die vorgenannten Beiträge der Beteiligungsunternehmen enthält. Die Kosten werden wie folgt im PSP Element, Leipziger Westen 7.0001.632.740 Sachkonto 78170000 kassenwirksam: Haushaltsjahr 2016: 0€ Haushaltsjahr 2017: 609.610 € Haushaltsjahr 2018: 0€ Haushaltsjahr 2019: 237.070 € 2. Die Ratsversammlung beschließt das EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 in den geänderten Grenzen gemäß Lageplan - Anlage 3. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2017 2019 804346 7.0001.632.705 Auszahlungen 2017 2019 846680 7.0001.632.740 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt 1. Grundlagen - Beschluss zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 (RB VI_DS-01686 vom 11.11.2015) – Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020 Auf dem Weg zur nachhaltigen europäischen Energie- und Klimaschutzkommune auf Basis des European Energy Awards (RB V-2072/14 vom 21.05.2014) - Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost für den Programmteil Aufwertung (Ratsbeschluss vom 18.05.2016) – Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012), Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) ist im Verfahren – Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung der Gesamtmaßnahme „Leipziger Westen“ im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 - vom 14.12.2015 1.2 Veranlassung und Zielstellung 1.2.1 Derzeitige Situation Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes in dafür geeigneten Stadtteilen und die Verdichtungen des Netzes in bestehenden Fernwärmeversorgungsgebieten sowie der Ausbau von Nahwärmenetzen zuvor genannter Gebiete ist eine prioritäre Zielstellung des „Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014-2020“. 1.2.2 Veranlassung Die Stadt Leipzig hat sich mit dem o.g. Beschluss zum EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 zur Maßnahme, Schaffung einer hocheffizienten KWK gespeisten Wärmeversorgung im Leipziger Westen zum Anschluss von öffentlicher Gebäude – östlicher Hauptstrang- bekannt. Im o.g. Bescheid des SMI wurde die Maßnahme als grundsätzlich förderfähig bestätigt und als Schlüsselmaßnahme zur Erreichung der CO2-Einsparungszeile bewertet. Um die geplanten Fördermittel bewilligt zu bekommen ist eine Anpassung der Fördergebietsgrenzen gemäß Anlage 3 erforderlich. Diese Anpassung ist notwendig, um zu gewährleisten, dass alle Investitionen und Erträge die mit der Errichtung des östlichen Hauptstranges in Verbindung stehen, in die Berechnung der unrentierlichen Kosten nach FW 703[1] einfließen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Oststrang vollständig in den durch das GIHK definierten Gebietsgrenzen befindet. Momentan ist dies nicht der Fall. Teile der Leitungsabschnitte in Nonnenstraße und Weißenfelser Straße liegen außerhalb der derzeitigen Fördergebietsgrenzen und fallen aktuell aus der Förderung heraus. Diese Leitungsabschnitte werden jedoch zwingend zur Erreichung des Projektziels der KWK gespeisten Wärmeversorgung im Leipziger Westen benötigt und können nicht aus der Berechnung der unrentierlichen Kosten herausgelöst werden. [1] Das Arbeitsblatt FW 703 ist die Berechnungsvorschrift zum Nachweis der unrentierlichen Kosten im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln. Es definiert nach einem standardisierten und transparenten Verfahren die Wirtschaftlichkeitslücke eines Gesamtprojektes, unter Berücksichtigung aller Planungskosten, Investitions- und Baukosten sowie den langfristigen Einnahmen nach der Realisierung. In der Erstfassung der FW 703 aus 05/2015 konnten Zuführungsleitungen in das Quartier, die außerhalb der Fördergebietsgrenzen liegen, mit in die Unrentierlichkeitsberechnung einbezogen werden. Mit der neuen Fassung aus Ende 08/2015 ist dies nicht mehr möglich. 1.2.3 Zielstellung Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Fernwärmenetzes als Basis für ein „Schwarmkraftwerk (Cluster aus Dezentralen Erzeugungsanlagen-DEA Cluster) Leipzig West“, die Senkung des Primärenergiebedarfs und die Komplementierung der denkmalgerechten energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude. 2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Ohne weitere Investitionen in das öffentliche Fernwärmenetz und den gezielten Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele des Klimaschutzes nicht entsprechend umgesetzt werden. Außerdem können die bewilligten EFRE- und Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden. 3. Beschreibung der Maßnahme Die Erweiterung des Fernwärmenetzes im Leipziger Westen mit dem sogenannten „Oststrang“ erfolgt ausgehend von der Gießerstraße über die Naumburger Straße, Nonnenstraße, Weißenfelser Straße, Alte Straße, Erich-Zeigner-Allee, Lionstraße, Zschochersche Straße bis zur Dreilindenstraße. Durch den östlichen Hauptstrang erfolgt die Anbindung der Erich-Zeigner-Grundschule, des KarlHeine-Gymnasiums, der Stadtteilbibliothek Plagwitz und der Musikalischen Komödie an die Fernwärme. Für die vorgenannten öffentlichen Gebäude wird im Rahmen der weiteren Projektplanungen ein künftiger Anschluss an die Fernwärmeleitungsnetz berücksichtigt. Die Leipziger Stadtwerke haben diese städtischen Objekte als sogenannte „Ankerkunden“ fest eingeplant. Im Rahmen des EFRE-Programmes wird beispielsweise die energetische Sanierung der Musikalische Komödie inklusive des Anschluss an die Fernwärme unterstützt. Diesbezüglich wird eine gesonderte Vorlage für einen Bau- und Finanzierungsbeschluss eingereicht. Das Fernwärmenetz schafft außerdem die Voraussetzungen zur Einbindung erneuerbarer Energien. Eine Fortführung dieser Vernetzung soll Im Rahmen des Programms Smart-Cities erreicht werden. Der Trassenverlauf ist der Anlage 1 zu entnehmen. 4. Finanzierung Die Finanzierung der förderfähigen Kosten der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des EFREProgramms integrierte Stadtentwicklung 2014-2020, des Bund-Länderprogramms Stadtumbau Ost und stellt sich unter Berücksichtigung der Zuwendungs- und Eigenanteile wie folgt dar: Herkunft der Mittel bis 2018 Betrag in EUR Zuwendung aus EFRE integrierte Stadtentwicklung 677.344 Zuwendungen aus Bund Länder Programm Stadtumbau Ost 127.002 Beiträge Stadtwerke Leipzig Sonstige Beteiligungen Eigenmittel der Stadt Leipzig Summe 4.085.382 0 42.334 4.932.062 4.1 Gesamtkosten Kostengruppen Baukosten Errichtung Haupttrassen Betrag in EUR 3.541.200 Baukosten Errichtung Hausanschlussleitung 803.200 Nebenkosten 587.662 Gesamtkosten 4.932.062 Von den Gesamtkosten wurden unrentierliche Kosten in Höhe von 2.431.862 € von den Stadtwerken Leipzig ermittelt. Auf Grund des reduzierten Bewilligungsrahmens für das EFRE-Gebiet Leipziger Westen können für diese Maßnahme jedoch nur Kosten in Höhe von maximal 846.680,00 € als förderfähig anerkannt werden. Anlage 2- Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach Arbeitsblatt FW 703 5. Folgekosten Die Stadtwerke Leipzig GmbH wird die Kosten zur Nutzung und Bewirtschaftung des Fernwärmenetzes übernehmen. 6. Eigentumsverhältnisse Das Fernwärmeleitungsnetz ist in Besitz der Stadtwerke Leipzig GmbH und wird im öffentlichen Straßenraum der Stadt Leipzig verlegt. 7. Bauzeit und Umleitung Die Bauzeit ist abschnittsweise zwischen Januar 2017 bis September 2019 geplant. Anlagen: 12- Lageplan Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach Arbeitsblatt FW 703 3- Gebietsgrenzen EFRE-Gebiet 2014-2020 3.1 - Darstellung der Anpassung Legende Wärmeversorgung Leipziger Westen östlicher Hauptstrang Haupttrasse (Bestand) Straße Haupttrasse (Planung) Jahnallee Oststrang BA 1, 2017 städtisches Objekt Oststrang BA 2, 2019 Naumburger Straße - Netzverstärkung, 2017 tra ß Frie sen stra ße e e hn h-Kö Eric -Straß e e raße ricist rstraß Ange Hen ße tra rks ma Roß e raß ngst meri Dem Lin bu se er M S er rg ue rM ar kt e Dreilindenstraße ße tra Lützner Straße ß tra e e ße stra lien Aure 125 ns tte ie nr He e traß er S urg DN ß tra rseb Me E ss er nd DN 100 ße tra Karl-Heine-Straße Guth ße stra lien Aure muth aße sstr aße zstr holt Helm tra ße Alte S Eric h-Ze igne r-All ee Zsch iss Gle traße 0 20 DN 200 Naumburg er Straße DN 250 DN 125 ße tra nn No DN Industries Stand: 21.06.2016 Stra ße ße Stra e traß er S fels och ißen We ersc he e traß e-S 150 in l-He Kar fels er DN Weiß en tra ße S er rst s tzn e lle DN 125 raße phst Jose Lü na raße urmst Kuht ß tra ße tra chs na Cra aße r Str rae Ge ngs eri mm De de na Jah Fo ß tra pe re r-S str aß e -Z ip Uh lan d z-S ar hw Sc gor Ge W illi am s en ß tra e Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers über die Ermittlung der unrentierlichen Kosten nach Arbeitsblatt AGFW FW 703 Fernwärmenetzausbau Leipzig West - Oststrang Investitionskosten davon rentierliche Kosten davon unrentierliche Kosten Prozentsatz unrentierliche Kosten € 4.932.040 2.500.178 2.431.862 % 49,3 Einzelnachweise gem. Arbeitsblatt AGFW FW 703 sind dieser Bescheinigung beizulegen. Name des Wärmenetzbetreibers Name des Wärmenetzes Lage des Netzes Stadtwerke Leipzig GmbH Fernwärmeverbundnetz Leipzig Verantwortlicher Betriebsleiter Telefon E-mail Zeitraum der Datenbasis Herr Uwe Lehnert 0341 - 121 6500 Uwe.Lehnert@swl.de Planungsdaten von 2015 Ort, Datum Unterschrift Die im Dokument "Zusammenfassung der Nichtrentierlichkeitsberechnung für den Fernwärmeausbau Leipziger Westen Blatt 1" vom 25.05.2016 dargestellte Berechnung der unrentierlichen Kosten wurde mit ihren Eingangsdaten auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft und bestätigt. Gutachter Ort, Datum Unterschrift Fördergebietsgrenze EFRE Leipziger Westen 2014 - 2020 Legende Gebietsabgrenzung gültig ab 2016 Stand: 08/ 2016 Maßstab 1:12.000 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Gebietsanpassung Fördergebietsgrenze EFRE Leipziger Westen 2014 - 2020 Legende Gebietsabgrenzung gültig bis 2015 Gebietsanpassung gültig ab 2016 Stand: 08/ 2016 Maßstab 1:12.000 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung